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Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) - Sparkasse Sonneberg

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� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

Offenlegungsbericht nach <strong>§</strong> 26a KWG<br />

i.V.m. <strong>§</strong><strong>§</strong> 319-337 <strong>SolvV</strong> zum 31.12.2011<br />

und Offenlegung nach <strong>§</strong> 7<br />

Instituts-Vergütungsverordnung<br />

(Vergütungsbericht)<br />

� - Finanzgruppe Seite: 1 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................................................3<br />

1 Einleitung ....................................................................................................................................4<br />

2 Risikomanagement (<strong>§</strong> 322 <strong>SolvV</strong>)............................................................................................4<br />

3 <strong>Anwendungsbereich</strong> (<strong>§</strong> <strong>323</strong> <strong>SolvV</strong>)..........................................................................................5<br />

4 Eigenmittelstruktur (<strong>§</strong> 324 <strong>SolvV</strong>) ...........................................................................................5<br />

5 Angemessenheit der Eigenmittel (<strong>§</strong> 325 <strong>SolvV</strong>)....................................................................6<br />

6 Adressenausfallrisiko Allgemein (<strong>§</strong> 327 <strong>SolvV</strong>) .....................................................................7<br />

6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten .............................7<br />

6.2 Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten ....................................8<br />

6.3 Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten..........................................................8<br />

6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten.....................................9<br />

6.5 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Hauptbranche.........................................9<br />

6.6 In Verzug geratene und notleidende Kredite je geografischem Hauptgebiet ................10<br />

6.7 Entwicklung der Risikovorsorge .............................................................................................11<br />

7 Adressenausfallrisiko KSA (<strong>§</strong> 328 <strong>SolvV</strong>) ................................................................................12<br />

8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen (<strong>§</strong>332 <strong>SolvV</strong>)...............................................................14<br />

9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen (<strong>§</strong> 334 <strong>SolvV</strong>) .............................................................15<br />

10 Kreditrisikominderungstechniken (<strong>§</strong> 336 <strong>SolvV</strong>) ..................................................................15<br />

11 Marktrisiko (<strong>§</strong> 330 <strong>SolvV</strong>) ..........................................................................................................15<br />

12 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (<strong>§</strong> 333<strong>SolvV</strong>) ...............................................................16<br />

13 Operationelles Risiko (<strong>§</strong> 331 <strong>SolvV</strong>) ........................................................................................16<br />

14 Derivative Adressenausfallrisikopositionen und<br />

Aufrechnungspositionen (<strong>§</strong> 326 <strong>SolvV</strong>) ..................................................................................16<br />

15 Informationen zum Vergütungssystem nach <strong>§</strong> 7 Instituts-<br />

Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) .......................................................................17<br />

� - Finanzgruppe Seite: 2 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

a. F. Alte Fassung<br />

BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht<br />

HGB Handelsgesetzbuch<br />

IAS International Accounting Standards<br />

InstitutsVergV Instituts-Vergütungsverordnung<br />

IRBA Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach)<br />

IFRS International Financial Reporting Standards<br />

KRMT Kreditrisikominderungstechniken<br />

KSA Kreditrisiko-Standardansatz<br />

KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz)<br />

MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute<br />

PD Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default)<br />

RL Richtlinie<br />

<strong>SolvV</strong> Solvabilitätsverordnung<br />

VaR Value at Risk<br />

VRZ Verbandsrechenzentrum<br />

� - Finanzgruppe Seite: 3 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

1 Einleitung<br />

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 die aufsichtsrechtlichen<br />

Regelungen zur angemessenen Eigenkapitalausstattung international tätiger Banken<br />

überarbeitet. Das Grundkonzept der neuen Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) besteht aus<br />

drei sich ergänzenden Säulen mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des<br />

internationalen Bankensystems besser abzusichern.<br />

Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem<br />

Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den<br />

Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden.<br />

Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das<br />

Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule).<br />

In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen der dritten Säule zum<br />

1. Januar 2007 mit dem neuen <strong>§</strong> 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung<br />

(<strong>SolvV</strong>) in nationales Recht umgesetzt. Die <strong>SolvV</strong> ersetzt den bisherigen Grundsatz I und<br />

konkretisiert die in <strong>§</strong> 10 KWG geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute.<br />

Übergangsweise hatten die Institute bis Ende 2007 die Möglichkeit, ihre<br />

Eigenkapitalanforderungen vollumfänglich weiterhin auf Basis der bisherigen Regelungen zu<br />

berechnen. Auf Grund der nationalen Umsetzung der neuen Offenlegungsanforderungen der<br />

CRD II sind mit Wirkung vom 31. Dezember 2010 insbesondere in den Bereichen Eigenkapital<br />

(<strong>§</strong> 324 <strong>SolvV</strong>) Anpassungen erforderlich. Darüber hinaus wurden zentrale Aspekte der die im<br />

September 2010 erarbeiteten „Leitlinien Offenlegung“ der deutschen Bankenaufsicht<br />

aufgenommen.<br />

In Kapitel 15 werden Informationen zu Vergütungssystemen (<strong>§</strong> 7 InstitutsVergV) dargestellt.<br />

Teile der von der <strong>SolvV</strong> geforderten qualitativen Angaben finden sich bereits im Lagebericht<br />

nach <strong>§</strong> 289 HGB wieder. An den entsprechenden Stellen in diesem Dokument wird deshalb auf<br />

den Lagebericht verwiesen. Der Jahresabschluss der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong> bestehend aus<br />

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang sowie der Lagebericht sind im<br />

elektronischen Bundesanzeiger (www.ebundesanzeiger.de) sowie auf der Website der<br />

<strong>Sparkasse</strong> unter www.spkson.de veröffentlicht.<br />

2 Risikomanagement (<strong>§</strong> 322 <strong>SolvV</strong>)<br />

Qualitative Angaben<br />

Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht nach <strong>§</strong> 289 HGB unter<br />

Gliederungspunkt III Risikoberichterstattung nach <strong>§</strong> 289 Absatz 2 Nr. 2 HGB offengelegt.<br />

� - Finanzgruppe Seite: 4 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

3 3 <strong>Anwendungsbereich</strong> (<strong>§</strong> <strong>323</strong> <strong>SolvV</strong>)<br />

Qualitative Angaben<br />

Die Offenlegung gem. <strong>SolvV</strong> erfolgt auf Einzelinstitutsebene.<br />

4 4 Eigenmittelstruktur (<strong>§</strong> 324 <strong>SolvV</strong>)<br />

Qualitative Angaben<br />

• Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der <strong>Sparkasse</strong> bestehend aus Kern- und<br />

Ergänzungskapital betrug 59.147 T€ per 31.12.2011.<br />

• Das Kernkapital besteht im Wesentlichen aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von<br />

35.931 T€.<br />

• Weiterhin zählen die Sonderposten für allgem. Bankrisiken nach <strong>§</strong> 340g HGB in Höhe<br />

von 4.400 T€ zum Kernkapital.<br />

• Die <strong>Sparkasse</strong> verwendet keine Drittrangmittel zur Unterlegung von<br />

Marktpreisrisikopositionen.<br />

Quantitative Angaben<br />

31.12.2011<br />

T€<br />

Gesamtbetrag Kernkapital nach <strong>§</strong> 10 Abs. 2a KWG 40.147<br />

dar.: offene Rücklagen 35.931<br />

dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach <strong>§</strong> 340 g HGB 4.400<br />

dar.: Abzugspositionen nach <strong>§</strong> 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 184<br />

Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach <strong>§</strong> 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der<br />

Abzugspositionen gemäß <strong>§</strong> 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach <strong>§</strong> 10<br />

Abs. 2c KWG<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach <strong>§</strong> 10 Abs. 1d<br />

Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach <strong>§</strong> 10 Abs. 2c KWG<br />

19.000<br />

59.147<br />

Die oben dargestellten Eigenmittel wurden nach aufsichtlichen Meldevorschriften ermittelt,<br />

so dass es zu Differenzen im Vergleich zur Darstellung im HGB-Jahresabschluss kommen<br />

kann.<br />

� - Finanzgruppe Seite: 5 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

5 Angemessenheit der Eigenmittel (<strong>§</strong> 325 <strong>SolvV</strong>)<br />

a) Qualitative Angaben<br />

Die Angaben zur Angemessenheit der Eigenmittel finden sich im Lagebericht nach <strong>§</strong> 289<br />

HGB unter Ziffer I. Darstellung und Analyse des Geschäftsverlaufs einschließlich des<br />

Geschäftsergebnisses und der Lage Unterpunkt 2.3. Vermögenslage wieder.<br />

b) Quantitative Angaben<br />

Kapitalanforderungen<br />

Kreditrisiko<br />

Eigenkapitalanforderung<br />

in T€<br />

Standardansatz<br />

- Zentralregierungen ---<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 1<br />

- Sonstige öffentliche Stellen 582<br />

- Multilaterale Entwicklungsbanken ---<br />

- Internationale Organisationen ---<br />

- Institute 80<br />

- Von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen ---<br />

- Unternehmen 4.977<br />

- Mengengeschäft 5.200<br />

- Durch Immobilien besicherte Positionen 1.932<br />

- Investmentanteile 362<br />

- Sonstige Positionen 796<br />

- Überfällige Positionen 1.521<br />

Eigenkapital-<br />

Verbriefungen<br />

anforderung<br />

in T€<br />

Verbriefungen im Standardsatz ---<br />

Risiken aus Beteiligungswerten<br />

Beteiligungswerte im Standardansatz 768<br />

Marktrisiken des Handelsbuchs<br />

Marktrisiken gemäß<br />

- Standardansatz ---<br />

Operationelle Risiken<br />

Operationelle Risiken gemäß<br />

- Basisindikatoransatz 3.064<br />

Total 19.283<br />

Kapitalquoten<br />

Gesamtkapitalquote in % Kernkapitalquote in %<br />

Einzelinstitut 24,54 16,66<br />

� - Finanzgruppe Seite: 6 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

6 Adressenausfallrisiko Allgemein (<strong>§</strong> 327 <strong>SolvV</strong>)<br />

Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen<br />

aufgeschlüsselt zum Offenlegungsstichtag. Zur Ermittlung werden sämtliche<br />

Adressenrisikoausfallpositionen nach <strong>§</strong> 9 <strong>SolvV</strong>, unter anderem auch Sachanlagen, ohne<br />

Beteiligungen und Verbriefungen berücksichtigt.<br />

Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor<br />

Kreditrisikominderung ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren<br />

Kreditäquivalenzbeträgen.<br />

6.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten<br />

• Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen<br />

abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden.<br />

Kredite, Zusagen und andere<br />

nicht derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 520.297 227.389 ---<br />

� - Finanzgruppe Seite: 7 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

6.2 Geografische Hauptgebiete nach risikotragenden Instrumenten<br />

Geografische Hauptgebiete<br />

Kredite, Zusagen und<br />

andere nicht derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€<br />

Deutschland 519.384 227.389 ---<br />

EWR (ohne Deutschland) 301 --- ---<br />

Sonstige (ohne Deutschland und<br />

EWR)<br />

612 --- ---<br />

Gesamt 520.297 227.389 ---<br />

6.3 Hauptbranchen nach risikotragenden Instrumenten<br />

Hauptbranchen<br />

Kredite, Zusagen und<br />

andere nicht derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€<br />

Banken 142.409 188.038 ---<br />

Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) --- 5.043 ---<br />

Öffentliche Haushalte 31.050 34.309 ---<br />

Privatpersonen 182.672 --- ---<br />

Unternehmen und wirtschaftlich<br />

148.661 --- ---<br />

selbstständige Privatpersonen<br />

davon:<br />

Land- und Forstwirtschaft, Fischerei<br />

und Aquakultur<br />

3.134 --- ---<br />

Energie- und Wasserversorgung,<br />

Entsorgung, Bergbau und Gewinnung<br />

von Steinen und Erden<br />

3.622 --- ---<br />

Verarbeitendes Gewerbe 51.389 --- ---<br />

Baugewerbe 14.658 --- ---<br />

Handel: Instandhaltung und Reparatur<br />

von Kraftfahrzeugen<br />

20.256 --- ---<br />

Verkehr und Lagerei,<br />

Nachrichtenübermittlung<br />

5.049 --- ---<br />

Finanz- und<br />

3.064 --- ---<br />

Versicherungsdienstleistungen<br />

Grundstücks- und Wohnungswesen 22.063 --- ---<br />

Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 25.426 --- ---<br />

Organisationen ohne Erwerbszweck 705 --- ---<br />

Sonstige Positionen 14.800 --- ---<br />

Gesamt 520.297 227.389 ---<br />

� - Finanzgruppe Seite: 8 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

6.4 Vertragliche Restlaufzeiten nach risikotragenden Instrumenten<br />

Restlaufzeiten<br />

Kredite, Zusagen und<br />

andere nicht derivative<br />

außerbilanzielle Aktiva<br />

Wertpapiere<br />

Derivative<br />

Finanzinstrumente<br />

Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€<br />

< 1 Jahr 223.660 44.444 ---<br />

1 Jahr – 5 Jahre 89.626 144.154 ---<br />

> 5 Jahre bis unbefristet 207.011 38.791 ---<br />

Gesamt 520.297 227.389 ---<br />

6.5 In Verzug geratene und notleidende Kredite je Hauptbranche<br />

Definition „in Verzug“ und „notleidend“ (<strong>§</strong> 327 Abs. 1 Nr. 1 <strong>SolvV</strong>):<br />

• Forderungen werden im Rahmen der <strong>SolvV</strong> als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese<br />

mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der<br />

<strong>Sparkasse</strong> dabei kundenbezogen (<strong>§</strong> 125 Abs. 1 Nr. 2 <strong>SolvV</strong>) ermittelt.<br />

• Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur<br />

Bildung von Risikovorsorge.<br />

� - Finanzgruppe Seite: 9 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

Hauptbranchen<br />

1 2 3 4 5 6 7 8<br />

Gesamtinanspruch-<br />

nahme aus in Verzug<br />

geratenen und<br />

notleidenden Krediten<br />

(mit<br />

Wertberichtigungen)<br />

Bestand<br />

EWB<br />

Bestand<br />

PWB<br />

� - Finanzgruppe Seite: 10 von 18<br />

Bestand<br />

Rück-<br />

stellun-<br />

gen<br />

Nettozuführung<br />

/-auflösung von<br />

EWB/PWB/Rück-<br />

stellungen <br />

Direkt-<br />

ab-<br />

schrei-<br />

bung<br />

Eingänge<br />

auf abge-<br />

schriebene <br />

Ford-<br />

erungen<br />

Kredite in<br />

Verzug<br />

(ohne<br />

Wertbe-<br />

richtigungs-<br />

bedarf)<br />

Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€<br />

Banken --- --- --- --- --- --- ---<br />

Investmentfonds (inkl.<br />

Geldmarktfonds)<br />

--- --- --- --- --- --- ---<br />

Öffentliche Haushalte --- --- --- --- --- --- ---<br />

Privatpersonen 4.756 3.265 --- -700 108 53 748<br />

Unternehmen und wirtschaftlich<br />

selbstständige Privatpersonen<br />

davon:<br />

13.485 5.239 139 -881 7 53 1.464<br />

Land- und Forstwirtschaft,<br />

Fischerei und Aquakultur<br />

Energie- und Wasserversorgung,<br />

12 2 --- 5 --- --- ---<br />

Entsorgung, Bergbau und<br />

Gewinnung von Steinen und Erden<br />

--- --- --- --- --- --- ---<br />

Verarbeitendes Gewerbe 8.456 2.282 139 -799 --- 14 218<br />

Baugewerbe 1.386 976 --- -85 7 21 420<br />

Handel; Instandhaltung und<br />

Reparatur von Kraftfahrzeugen<br />

1.629 1.023 --- 49 --- 6 636<br />

Verkehr und Lagerei,<br />

Nachrichtenübermittlung<br />

200 181 --- 1 --- 5 14<br />

Finanz- und<br />

Versicherungsdienstleistungen<br />

361 40 --- 18 --- --- 3<br />

Grundstücks- und<br />

Wohnungswesen<br />

260 101 --- 4 --- 3 1<br />

Sonstiges<br />

Dienstleistungsgewerbe<br />

1-181 634 --- -74 --- 4 172<br />

Organisationen ohne Erwerbszweck --- --- --- --- --- --- ---<br />

Gesamt 18.241 8.504 686 139 -1.581 115 106 2.212<br />

Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung<br />

(Gesamtausfälle u. Gesamtvolumen) um eine pauschale Form der Risikoabsicherung handelt,<br />

ist eine Aufteilung auf verschiedene Hauptbranchen nicht möglich und erfolgt daher nicht.<br />

6.6 In Verzug geratene und notleidende Kredite je geografischem Hauptgebiet<br />

Geografische Hauptgebiete<br />

1 2 3 4 5<br />

Gesamtinanspruchnahme aus in<br />

Verzug geratenen und<br />

notleidenden Krediten<br />

(mit Wertberichtigungen)<br />

Bestand EWB<br />

Bestand<br />

PWB<br />

Bestand<br />

Rückstellungen<br />

Kredite in Verzug<br />

(ohne<br />

Wertebrichtigungs<br />

bedarf)<br />

Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€<br />

Deutschland 17.966 8.234 --- 139 2.166<br />

EWR (ohne Deutschland) 5 5 --- --- ---<br />

Sonstige (ohne Deutschland<br />

und EWR)<br />

270 265 --- --- 46<br />

Gesamt 18.241 8.504 686 139 2.212<br />

Da es sich bei der Verfahrensweise der Ermittlung einer Pauschalwertberichtigung<br />

(Gesamtausfälle u. Gesamtvolumen) um eine pauschale Form der Risikoabsicherung handelt,


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

ist eine Aufteilung auf geografische Gebiete nicht möglich und erfolgt daher nicht.<br />

6.7 Entwicklung der Risikovorsorge<br />

Bildung der Risikovorsorge (<strong>§</strong> 327 Abs. 1 Nr. 2 <strong>SolvV</strong>):<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei<br />

Kreditengagements zu erkennen, zu bewerten, zu steuern und im Jahresabschluss durch<br />

Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen.<br />

Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im<br />

Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2011.<br />

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf<br />

besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der<br />

wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die<br />

Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der<br />

Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht<br />

mehr nachkommen kann. Basis hierfür sind die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

und das Zahlungsverhalten des Kunden.<br />

Zum anderen erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen<br />

Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von<br />

Leistungsstörungen noch erwartet werden.<br />

Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag<br />

kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgen eine regelmäßige Überprüfung der<br />

Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung<br />

der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit<br />

erkennen lassen oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen<br />

Sicherheiten, erfolgt eine Auflösung der Risikovorsorge.<br />

Die Erfassung, Neubildung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong> in<br />

dem zentralen System SFDK- Sonderfälle des Kreditwesens.<br />

Für latente Ausfallrisiken bildet die <strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus<br />

bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken nach <strong>§</strong> 340f HGB sowie der Fonds für<br />

allgemeine Bankrisiken nach <strong>§</strong> 340g HGB.<br />

In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur<br />

Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt.<br />

� - Finanzgruppe Seite: 11 von 18


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

Anfangs-<br />

bestand der<br />

Periode<br />

Neubildung Auflösung Verbrauch<br />

Wechselkurs-<br />

bedingte und<br />

sonstige<br />

Veränderungen<br />

Endbestand der<br />

� - Finanzgruppe Seite: 12 von 18<br />

Periode<br />

Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€ Betrag in T€<br />

EWB 7.959 2.054 597 912 --- 8.504<br />

PWB 936 --- 250 --- --- 686<br />

Rückstellungen 14 139 14 --- --- 139<br />

7 Adressenausfallrisiko KSA (<strong>§</strong> 328 <strong>SolvV</strong>)<br />

Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen<br />

aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Kreditrisikominderungseffekte aus<br />

Sicherheiten werden nicht in Anspruch genommen.<br />

Risikogewich<br />

t in %<br />

Gesamtbetrag der Forderungen<br />

vor<br />

Kreditrisikominderung<br />

Standardansatz<br />

nach<br />

Kreditrisikominderun<br />

g<br />

Betrag in T€ Betrag in T€<br />

0 381.139 381.139<br />

10 --- ---<br />

20 5.175 5.175<br />

35 68.999 68.999<br />

50 146 146<br />

75 86.671 86.671<br />

100 96.712 96.712<br />

150 10.857 10.857<br />

200 --- ---<br />

350 --- ---<br />

Kapitalabzug 16.219 16.219<br />

Nominierte Agenturen (<strong>§</strong> 328 Abs. 1 Nr. 1 <strong>SolvV</strong>):<br />

• Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz für<br />

die nachfolgenden Forderungsklassen anhand der Bonitätsbeurteilungen der<br />

Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und Moody´s Investors Service.


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

KSA-Forderungsklassen mit Rating (<strong>§</strong> 328 Abs. 1 Nr. 2 <strong>SolvV</strong>)<br />

Nachfolgende Übersicht enthält die von der BaFin anerkannten Ratingagenturen und die<br />

KSA-Forderungsklassen, für die die Ratingagenturen bei der <strong>Sparkasse</strong> jeweils nominiert<br />

sind.<br />

Bonitätsbeurteilungsbezogene Forderungskategorie Ratingagentur<br />

Staaten:<br />

- Zentralregierungen (<strong>§</strong> 25 Abs. 2)<br />

Standard & Poors<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften<br />

Moodys<br />

(<strong>§</strong> 25 Abs. 3)<br />

- Öffentliche Stellen (<strong>§</strong> 25 Abs. 4)<br />

Banken:<br />

- Multilaterale Entwicklungsbanken (<strong>§</strong> 25 Abs. 5), deren KSA-<br />

Risikogewicht sich nach <strong>§</strong> 29 Nr. 3 bestimmt<br />

Standard & Poors<br />

- Institute (<strong>§</strong> 25 Abs. 7)<br />

Moodys<br />

- Von Kreditinstituten emittierte gedeckte<br />

Schuldverschreibungen (<strong>§</strong> 25 Abs. 8)<br />

Unternehmen:<br />

Standard & Poors<br />

- Unternehmen (<strong>§</strong> 25 Abs. 9)<br />

Moodys<br />

Investmentanteile:<br />

Standard & Poors<br />

- Investmentanteile (<strong>§</strong> 25 Abs. 12)<br />

Moodys<br />

Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6<br />

S&P AAA bis AA- A+ bis A-<br />

Moody‘s Aaa bis Aa3 A1 bis A3<br />

BBB+ bis<br />

BBB-<br />

Baa1 bis<br />

Baa3<br />

BB+ bis<br />

BB-<br />

Ba1 bis<br />

Ba3<br />

B+ bis B- ab CCC+<br />

B1 bis B3 ab Caa1<br />

Prozessbeschreibung Ratingübertragung (<strong>§</strong> 328 Abs. 1 Nr. 3 <strong>SolvV</strong>):<br />

• Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf<br />

Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe<br />

Ratings).<br />

• Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine<br />

Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des<br />

Schuldners gemäß <strong>§</strong> 45 <strong>SolvV</strong> auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies<br />

nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners<br />

abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der<br />

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� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die<br />

beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />

8 Adressenausfallrisiko Beteiligungen (<strong>§</strong>332 <strong>SolvV</strong>)<br />

Die hier ausgewiesenen Positionen entsprechen der Zuordnung der Forderungsklasse<br />

Beteiligungen nach der Solvabilitätsverordnung (<strong>SolvV</strong>). Aus der <strong>SolvV</strong>-Meldung zum<br />

31.12.2011 wird unter der Forderungsklasse Beteiligungen ein Positionswert in Höhe von<br />

9.596 T€ ausgewiesen, die nicht börsennotiert sind.<br />

Die Beteiligungen der <strong>Sparkasse</strong> wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen<br />

eingegangen, um den <strong>Sparkasse</strong>n-Finanzverbund zu stärken, die Spezialisierung und<br />

Bündelung betrieblicher Aufgaben zu ermöglichen. Diese Beteiligungen dienen letztlich der<br />

Erfüllung des öffentlichen Auftrages sowie der Förderung des <strong>Sparkasse</strong>nwesens.<br />

Die Beteiligungen werden nach rechnungsspezifischen Kriterien gemäß HGB bewertet.<br />

Gemäß <strong>§</strong> 340e Abs. 1 HGB sind Beteiligungen nach den für das Anlagevermögen geltenden<br />

Vorschriften (d. h. <strong>§</strong> 253 Abs. 1 und 2 HGB) zu bewerten, es sei denn, dass sie nicht dazu<br />

bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. In diesem Fall sind sie nach den für<br />

das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften (d. h. <strong>§</strong> 253 Abs. 1 und 3 HGB) zu bewerten.<br />

Der bei den Beteiligungspositionen ausgewiesene Buchwert entspricht dem Bilanzbuchwert<br />

zum Bilanzstichtag der <strong>Sparkasse</strong>. Bei der Beteiligung der <strong>Sparkasse</strong> liegen zum<br />

Bilanzstichtag keine Anhaltspunkte vor, dass der beizulegende Zeitwert (fair value) unter dem<br />

ausgewiesenen Bilanzbuchwert liegt. Insofern wurde zum Bilanzstichtag auf eine Ermittlung<br />

des beizulegenden Zeitwertes der einzelnen Beteiligungen verzichtet.<br />

Latente Neubewertungsreserven aus Beteiligungen werden nicht ermittelt.<br />

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten<br />

Buchwert<br />

Beteiligungsgruppe A: Strategische Beteiligungen 9.596<br />

- darunter börsengehandelte Positionen ---<br />

- darunter andere Beteiligungspositionen 9.596<br />

Beteiligungsgruppe B: Funktionsbeteiligungen ---<br />

- darunter börsengehandelte Positionen ---<br />

- darunter andere Beteiligungspositionen ---<br />

Beteiligungsgruppe C: Kapitalbeteiligungen ---<br />

- darunter börsengehandelte Positionen ---<br />

- darunter andere Beteiligungspositionen ---<br />

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In T€


� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten<br />

Im Jahr 2011 realisierte die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong> keine Gewinne und Verluste aus<br />

Beteiligungsinstrumenten.<br />

9 Adressenausfallrisiko Verbriefungen (<strong>§</strong> 334 <strong>SolvV</strong>)<br />

• Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong> hatte im Jahr 2011 keine Verbriefungen im Bestand.<br />

10 Kreditrisikominderungstechniken (<strong>§</strong> 336 <strong>SolvV</strong>)<br />

Qualitative Angaben<br />

Kreditrisikominderungstechniken werden nicht verwendet.<br />

Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen<br />

Gebrauch.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt zur Absicherung von (privaten) Immobilienfinanzierungen<br />

Grundpfandrechte als wesentliches Instrument zur Minimierung der mit dem Kreditgeschäft<br />

verbundenen Risiken. Die privilegierten Grundpfandrechte werden im Kreditrisiko-<br />

Standardansatz (KSA) als eigenständige Forderungsklasse berücksichtigt und daher nicht als<br />

Kreditrisikominderungstechnik nach der Solvabilitätsverordnung behandelt. Die Bewertung<br />

der Grundpfandrechte erfolgt gemäß den Anforderungen des <strong>§</strong> 35 <strong>SolvV</strong> i. V. m. <strong>§</strong> 20 a Abs. 4<br />

bis 8 KWG. Bei der Ermittlung des Sicherheitenwertes werden die Vorgaben der<br />

Beleihungsgrundsätze des <strong>Sparkasse</strong>n- und Giroverbandes Hessen-Thüringen<br />

zugrundegelegt.<br />

11 Marktrisiko (<strong>§</strong> 330 <strong>SolvV</strong>)<br />

Qualitative Angaben<br />

<strong>§</strong> 330 Abs. 2 <strong>SolvV</strong>:<br />

Für regulatorische Zwecke verwendet die <strong>Sparkasse</strong> derzeit keine eigenen internen<br />

Risikomodelle. Zur Anwendung kommen hier die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren.<br />

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� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

Quantitative Angaben<br />

<strong>§</strong> 330 Abs. 1 <strong>SolvV</strong>:<br />

Am 31.12.2011 war keine der Marktrisikoarten Zins, Aktien, Währung, Waren und Sonstige bei<br />

der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong> mit Eigenmitteln zu unterlegen (Währungsrisiken innerhalb der<br />

Bagatellgrenze).<br />

12 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (<strong>§</strong> 333<strong>SolvV</strong>)<br />

Qualitative Angaben<br />

Die Verfahren zur Messung und Steuerung des Zinsänderungsrisikos werden im Lagebericht<br />

nach <strong>§</strong> 289 HGB unter III. Risikoberichterstattung in der Ziffer 2.1. Marktpreisrisiken<br />

beschrieben.<br />

Quantitative Angaben<br />

Barwertänderung<br />

Zinsänderungsrisiko<br />

Schock +200/ -200 bp1) in T€<br />

Rückgang des ökonomischen Wertes Zuwachs des ökonomischen Wertes<br />

-6.209 5.680<br />

1) Standardzinsschock gemäß Rundschreiben 11/2011 der BaFin vom 09.11.2011<br />

13 Operationelles Risiko (<strong>§</strong> 331 <strong>SolvV</strong>)<br />

Die Angaben zum operationellen Risiko finden sich im Lagebericht nach <strong>§</strong> 289 HGB unter<br />

III. Riskoberichterstattung in der Ziffer 2.4. Operationelle Risiken.<br />

14 Derivative Adressenausfallrisikopositionen und<br />

Aufrechnungspositionen (<strong>§</strong> 326 <strong>SolvV</strong>)<br />

Qualitative Angaben<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> geht keine derivativen Finanzgeschäfte ein.<br />

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� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

15 Informationen zum Vergütungssystem nach <strong>§</strong> 7 Instituts-<br />

Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)<br />

Qualitative Angaben gemäß <strong>§</strong> 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV<br />

1. Allgemeine Angaben zum Vergütungssystem<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong> ist tarifgebunden. Aus diesem Grund finden auf die<br />

Arbeitsverhältnisse der <strong>Sparkasse</strong>nbeschäftigten die Tarifverträge für den öffentlichen<br />

Dienst, insbesondere der TVöD-<strong>Sparkasse</strong>n, Anwendung. Die Vergütung der Beschäftigten<br />

unterhalb der Vorstandsebene erfolgt ausschließlich auf dieser tariflichen Basis.<br />

2. Ausgestaltung des Vergütungssystems 1<br />

Die Beschäftigten können neben der Tarifvergütung in untergeordnetem Umfang Provisionen<br />

aus dem Verbundgeschäft sowie Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem<br />

erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines<br />

durchgängigen Prozesses funktionsspezifisch bis auf die Ebene des einzelnen Mitarbeiters<br />

heruntergebrochen sind.<br />

Diese Provisionen und Prämien stellen den einzigen variablen Vergütungsbestandteil<br />

übertariflicher Art dar.<br />

2.1 Vergütungsparameter<br />

Die Leistung wird dabei an nachfolgenden Zielen / Kriterien gemessen:<br />

- Vertriebserfolg<br />

- Betriebsergebnis<br />

- Provisionsrichtlinien der Verbundpartner<br />

2.2. Art und Weise der Gewährung<br />

Die Prämien werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung brutto mit<br />

der Gehaltsabrechnung ausbezahlt. Provisionen aus dem Verbundgeschäft erhalten die<br />

Beschäftigten jeweils brutto mit der monatlichen Gehaltsabrechnung.<br />

1 Sollten die Vergütungssysteme je Geschäftsbereich unterschiedlich ausgestaltet sein, so ist eine<br />

differenzierte Darstellung erforderlich.<br />

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� <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong><br />

3. Vorstandsvergütung<br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder erfolgt im Rahmen der auf landesgesetzlicher<br />

Grundlage durch die <strong>Sparkasse</strong>naufsichtsbehörde erlassenen Anstellungsrichtlinien für<br />

Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong>n in Thüringen. Die Vergütung kann neben der<br />

Festvergütung eine der Höhe nach begrenzte variable Zulage enthalten, die jährlich nach<br />

Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird.<br />

4. Einbindung externer Berater<br />

Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt.<br />

Quantitative Angaben gemäß <strong>§</strong> 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV<br />

„Die festen Vergütungen der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Sonneberg</strong> betragen 7.558 TEUR. Die variablen<br />

Vergütungen betragen 183 TEUR. 215 Beschäftigte insgesamt erhalten variable<br />

Vergütungen. In diesen Angaben sind auch die festen bzw. variablen Vergütungen der<br />

Vorstandsmitglieder enthalten.“<br />

<strong>Sonneberg</strong> im August 2012<br />

Der Vorstand<br />

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