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zum Download - Bundesverband für fachgerechten Natur

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4 AktuellDeutscher Tierschutzbundfordert Verbot der privatenWildtierhaltung!Der Deutsche Tierschutzbund (DTB)leistet seit vielen Jahren wertvolle Arbeitin der Umsetzung und Verbesserung desTierschutzes in der Bundesrepublik. DieForderungen, die der DTB aktuell in einerPressemitteilung <strong>zum</strong> neuen Tierschutzgesetzveröffentlicht hat, bedürfenallerdings einer Kommentierung durchden BNA. Der Zeitpunkt der Novellierungsteht zwar noch nicht fest, umsodringlicher ist es aber, dass wir unserePosition der fach- und sachkundigenTierhalter in die Diskussion mit einbringen.Was da vom DTB verlautete, kannDas Verbot der privaten Wildtierhaltungist einer der Eckpunkte in den Forderungendes Deutschen Tierschutzbundes(DTB) zu einem neuen Tierschutzgesetzin Deutschland. „Das deutsche Gesetz istgrausam“, denn das im Jahr 2002 erlasseneStaatsziel, sowie neue Anforderungender Gesellschaft und der Wissenschaftan die Tierschutzgesetzgebungsind in keiner Weise im geltenden Tierschutzgesetzberücksichtigt, so der DeutscheTierschutzbund. Die letzte umfassendeGesetzesnovellierung fand 1986statt.Der Verband stellte seine Eckpunkte<strong>für</strong> ein neues Tierschutzgesetz auf einerPressekonferenz in Hannover vor: In derLandwirtschaft darf es keine Qualzucht,Engaufstallung und Verstümmelung vonTieren mehr geben. Die Leiden bei Transportund Schlachtung sind ebenso zuunterbinden wie das geschlechtsspezifischeTöten (z. B. von männlichen Eintagsküken)oder Massentötungen zursogenannten Marktbereinigung.Im Heimtierbereich sollen endlichkonkrete Regelungen zu Zucht, Haltung,Ausbildung und Handel sowie vor allemzur Kennzeichnung und Registrierungauf den Weg gebracht werden. DerSchutz frei lebender Katzen erfordert dabeiauch eine Kastrationspflicht <strong>für</strong> Privatkatzenmit Freigang. Den Tierschutzbehördensollen mehr Rechte und Pflichtenzugewiesen werden, damit <strong>zum</strong> Beispielin Fällen des Animal Hoarding(Tiersammel-Sucht) schnell eingeschrittenwird. Die Kostenerstattung <strong>für</strong> dieVersorgung Fund- und herrenloser Tierein den Tierheimen soll verbindlich geregeltund die finanzielle Ausstattung deskaritativen Tierschutzes insgesamt alsBundesaufgabe im Tierschutzgesetz festgeschriebenwerden. Das Halten vonWildtieren in Zirkusunternehmen sollunterbleiben. So lauten die weiteren Forderungendes Deutschen Tierschutzbundes.Der alle Tierhalter betreffende Eckpunktaber heißt: „Sensible, anspruchsvolleExoten – z. B. Reptilien, Vögeloder Fische – leiden und sterben inMenschenhand. Ihre Haltung ist grundsätzlichzu verbieten.“ Das würde bedeuten:die gesamte Wildtierhaltung inMenschenhand soll verboten werden.Und im Endeffekt sind auch der Wellensittichund das Meerschweinchen Wildtiere!Der BNA hat sofort auf diese Forderung reagiert undfolgende Stellungnahme dazu veröffentlicht:nicht gutgeheißen werden. Neben anderenungereimten Forderungen steht explizitin einer Pressemitteilung:„Sensible, anspruchsvolle Exoten – z.B. Reptilien, Vögel oder Fische – leidenund sterben in Menschenhand. Ihre Haltungist grundsätzlich zu verbieten.“Das heißt im Klartext – ein Verbot derHaltung aller Heimtiere – außer Hundeund Katzen! Bei unsachgemäßer Haltungund können Wildtiere in Menschenhandleiden und sterben, dass steht sicher außerFrage – bei tiergerechter Unterbringungund Haltung erreichen viele aberVerboten!1 2Verboten!

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