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Sterbebegleiter - Volkshochschule Lingen

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- 2 -6. Rücktritt von der Anmeldung6.1 Der Lehrgangsteilnehmer hat das Recht, bis einen Monat vor Lehrgangsbeginn ohneAngabe von Gründen von der Teilnahme am Lehrgang zurückzutreten. Der Rücktrittmuss schriftlich per Einschreiben gegenüber der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lingen</strong> (Anschrift:<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lingen</strong> gGmbH, Am Pulverturm 3, 49808 <strong>Lingen</strong>) erklärt werden.7. Teilnahmebedingungen7.1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachtenund die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.7.2. Teilnehmer, die nachhaltig gegen diese Verpflichtungen verstoßen, können vom Unterrichtausgeschlossen werden.8. Kündigung8.1 Bei langfristigen Lehrgängen von mehr als 6-monatiger Dauer beträgt die Kündigungsfristeinen Monat zum Ende des Lehrgangsquartals. Eine Kündigung im ersten Lehrgangsquartalist nicht möglich. Die schriftliche Kündigung muss per Einschreiben (Anschrift:<strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lingen</strong> gGmbH, Am Pulverturm 3, 49808 <strong>Lingen</strong>) erfolgen. DasFernbleiben vom Unterricht gilt nicht als Abmeldung. Das Recht des Teilnehmers zuraußerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der einschlägigenRechtssprechung bleibt hiervon unberührt.8.2 Bei Kündigung der Lehrgangsteilnahme in besonders begründeten Einzelfällen währenddes ersten Lehrgangshalbjahres werden 10 % der Lehrgangsgebühren für Verwaltungsaufwendungin Rechnung gestellt. Soweit eine Anmeldegebühr erhoben wurde, wirddiese dabei angerechnet.9. Mündliche NebenabsprachenMündliche Nebenabsprachen sind nicht gültig.10. Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfung vorder Industrie- und HandelskammerDem Teilnehmer sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Weiterbildungsprüfungvor der Industrie- und Handelskammer bekannt. Insbesondere hat derTeilnehmer vor Lehrgangsbeginn seine Zulassungsvoraussetzungen bei der IndustrieundHandelskammer (Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen zu einerFortbildungsprüfung der Industrie- und Handelskammer) überprüfen zu lassen.<strong>Lingen</strong> (Ems), 15.03.2013


Anmeldungzum langfristigen LehrgangIch melde mich verbindlich zu folgendem Lehrgang an:Lehrgang: <strong>Sterbebegleiter</strong>/-in Palliative Care für Pflegekräfte I-2014Lehrgangs-Nr.: 97910Name, VornameGeburtsdatumStraßePLZ, WohnortTelefonE-MailBerufBankinstitutBankleitzahlMobiltelefonKonto-Nr.Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Lehrgangsgebühren.Aus Vereinfachungsgründen bitten wir Sie, Ihre Bankverbindung anzugeben, damit die Gebührenvon uns eingezogen werden können. Der Eintrag gilt als Einzugsermächtigung für die VHS <strong>Lingen</strong>gGmbH. Diese Ermächtigung kann von Ihnen jederzeit schriftlich widerrufen werden bzw. erlischtmit der Kündigung bzw. mit dem Ende des Lehrgangs.Eine Veranstaltungskündigung ist jeweils zum Ende eines Lehrgangsquartals möglich (frühestenszum Ende des 6. Veranstaltungsmonats).Die schriftliche Kündigung muss einen Monat im Voraus bei der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lingen</strong> gGmbH(Anschrift: Am Pulverturm 3, 49808 <strong>Lingen</strong>) per Einschreiben eingehen.Die Inhalte der Lehrgangsausschreibung (insbesondere Antrag auf Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungenzu einer Fortbildungsprüfung der IHK und die Allgemeinen Teilnahmebedingungenfür langfristige Lehrgänge der <strong>Volkshochschule</strong> <strong>Lingen</strong> gGmbH vom 15. März 2013) sind Bestandteildieser Vereinbarung und werden mit der eigenhändigen Unterschrift des Unterzeichnersanerkannt.Absprachen mit Lehrkräften sind nicht rechtswirksam.(Ort, Datum)Unterschrift(bei minderjährigen Teilnehmern auch der/die Erziehungsberechtigte)Wird von der VHS ausgefüllt!!EDV-Erfassung:(Datum, Unterschrift)

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