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Bibliotheksordnung - Willkommen auf stud.hfh.ch!

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<strong>Bibliotheksordnung</strong>Die Bibliothek der HfH steht allen Interessierten offen. Mit der Eins<strong>ch</strong>reibung wird glei<strong>ch</strong>zeitig die<strong>Bibliotheksordnung</strong> anerkannt.BenutzerausweisFür die Benutzung der Bibliothek ist ein Benutzerausweis erforderli<strong>ch</strong>. Als Studierende und Mitarbeitendeder HfH sind Sie bereits automatis<strong>ch</strong> einges<strong>ch</strong>rieben.Im IDS (Informationsverbund der Deuts<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>weiz) sind die Bibliotheksverbünde IDS Basel/Bern, IDSLuzern, IDS St. Gallen, IDS Züri<strong>ch</strong> Universität und NEBIS zusammen ges<strong>ch</strong>lossen. Wenn Sie bereitsin einem dieser Verbünde einges<strong>ch</strong>rieben sind, können Sie für unsere Bibliothek die glei<strong>ch</strong>eBenutzeridentifikation verwenden und damit Online Bestellungen bzw. Ausleihen tätigen. Sie müssensi<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t erneut registrieren lassen.Besitzen Sie keinen dieser Benutzerausweise, gibt es zwei Mögli<strong>ch</strong>keiten, si<strong>ch</strong> in der Bibliothekeinzus<strong>ch</strong>reiben:Sie kommen bei der Bibliothek vorbei, weisen einen amtli<strong>ch</strong>en Ausweis vor und lassen si<strong>ch</strong> IhreLegitimationskarte einlesen. Ist eine Legitimations- oder Studierendenkarte bzw. ein Personalausweiseiner Ho<strong>ch</strong>s<strong>ch</strong>ule mit einem Stri<strong>ch</strong>code versehen, können diese Ausweise oft au<strong>ch</strong> alsBibliotheksausweise verwendet werden.OderSie s<strong>ch</strong>reiben si<strong>ch</strong> mittels Selbsteins<strong>ch</strong>reibung online ein und erhalten automatis<strong>ch</strong> eineBenutzeridentifikation, die sie mit einem eigenen Passwort versehen können. Unmittelbar na<strong>ch</strong> derEins<strong>ch</strong>reibung können Sie bereits Dokumente bestellen und reservieren. Beim ersten Besu<strong>ch</strong> derBibliothek erhalten Sie von uns einen Benutzerausweis.ÖffnungszeitenDie aktuellen Öffnungszeiten, bzw. S<strong>ch</strong>liessdaten entnehmen Sie bitte den Angaben <strong>auf</strong> derHomepage der Bibliothek www.<strong>hfh</strong>.<strong>ch</strong>/UnserService/Bibliothek , <strong>auf</strong> der elektronis<strong>ch</strong>en Anzeigetafelbeim Hauseingang oder der Anzeige an der Bibliothekstür.Ausleihe und RückgabeJedes ausgeliehene Dokument muss an der Ausleihtheke dur<strong>ch</strong> das Personal verbu<strong>ch</strong>t werden.Rückgaben ebenfalls an der Theke oder in der Rückgabebox vor der Bibliothek. In Ausnahmefällensteht ein Formular für die Selbstausleihe zur Verfügung.Die erste feste Ausleihfrist beträgt 4 Wo<strong>ch</strong>en. Falls keine anderweitige Reservation vorliegt, wird dieseFrist automatis<strong>ch</strong> zwei Mal um 28 Tage verlängert. Liegt weiterhin keine Reservation vor, können Sie inIhrem Benutzerkonto die Ausleihe selbst no<strong>ch</strong> weitere Male verlängern, bis die maximale Ausleihfristvon 168 Tagen errei<strong>ch</strong>t ist. Der Rückruf verpfli<strong>ch</strong>tet zur Rückgabe der Bü<strong>ch</strong>er. Dies gilt au<strong>ch</strong> für alleAbwesenheitszeiten wie Ferien etc.Ist ein ausgeliehenes Dokument reserviert, wird der Rückruf einen Tag na<strong>ch</strong> Abl<strong>auf</strong> der Ausleihfristversandt. Die Rückgabe von Bü<strong>ch</strong>ern per Post ist mögli<strong>ch</strong>, gemahnte Bü<strong>ch</strong>er mit Gebühren müssenpersönli<strong>ch</strong> zurück gebra<strong>ch</strong>t werden.Falls die Benutzerinnen/Benutzer <strong>auf</strong> den Rückruf ni<strong>ch</strong>t innert 10 Tagen reagieren, werden folgendeMahngebühren pro Dokument bere<strong>ch</strong>net:Erinnerung E-Mail kostenlos1. Mahnung Brief Fr. 10.- pro Dokument


2. Mahnung Brief Fr. 10.- pro Dokument Total Fr. 20.- pro Dokument3. Mahnung Einges<strong>ch</strong>riebenerBriefFr. 15.- pro Dokument Total Fr. 35.- pro Dokument+ Benutzersperre + ev. Verre<strong>ch</strong>nung der Bü<strong>ch</strong>erReservationenBenötigen Sie ein Dokument, das bereits ausgeliehen ist, können Sie es jederzeit reservieren. Na<strong>ch</strong>Abl<strong>auf</strong> der angezeigten Ausleihfrist wird das Dokument zurückgerufen. Sobald das Bu<strong>ch</strong> zurück ist,erhalten Sie eine Abholungseinladung, das Bu<strong>ch</strong> wird während 10 Tagen für Sie bereit gehalten.HaftungBenutzer/-innen haften vollumfängli<strong>ch</strong> für ein ausgeliehenes Werk.Eine Weitergabe an Drittpersonen ist ni<strong>ch</strong>t gestattet. Bei Verlust oder Bes<strong>ch</strong>ädigung werden nebenden Kosten für Reparatur oder Ersatz au<strong>ch</strong> die Bearbeitungsgebühren verre<strong>ch</strong>net. Es ist untersagt, inausgeliehenen Bü<strong>ch</strong>ern Notizen oder Markierungen anzubringen. Bereits bestehende S<strong>ch</strong>ädenmüssen bei der Ausleihe dem Personal gemeldet werden. Die Bibliothek haftet ni<strong>ch</strong>t für persönli<strong>ch</strong>eGegenstände.Ni<strong>ch</strong>t ausleihbare DokumenteHandbü<strong>ch</strong>er, Bibliographien, Zeits<strong>ch</strong>riften, Handapparate und einzelne Monographien sowie einigeder Testkoffer sind ni<strong>ch</strong>t ausleihbar und können nur in der Bibliothek eingesehen werden. Von jederEinsi<strong>ch</strong>tnahme ausges<strong>ch</strong>lossen sind als vertrauli<strong>ch</strong> bezei<strong>ch</strong>nete Dokumente.ArbeitsplätzeDie in der Bibliothek zur Verfügung stehenden Computerarbeitsplätze, der Kopierer und derBu<strong>ch</strong>scanner sind ni<strong>ch</strong>t für private, sondern auss<strong>ch</strong>liessli<strong>ch</strong> für Studienzwecke bestimmt. Die Gerätesind mit Sorgfalt zu behandeln, die Arbeitsplätze müssen ordentli<strong>ch</strong> hinterlassen werden. Im Interessealler ist in der Bibliothek telefonieren und essen ni<strong>ch</strong>t gestattet. Bitte laute Gesprä<strong>ch</strong>e vermeiden.Ans<strong>ch</strong>affungsvors<strong>ch</strong>lägeVors<strong>ch</strong>läge zur Ans<strong>ch</strong>affung von Literatur sind mögli<strong>ch</strong> und willkommen. Sie werden von derBibliothek na<strong>ch</strong> freiem Ermessen geprüft.Bibliothek 28.08.2013 GRB

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