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Schul-ABC - Realschule Ebermannstadt

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<strong>Schul</strong>informationen von A - ZAufsichtspflicht der <strong>Schul</strong>eWährend der Unterrichtszeit sowie kurz vor und nach dem Unterricht werden dieSchülerinnen und Schüler von der <strong>Schul</strong>e beaufsichtigt.Selten kommt es vor, dass der Unterricht in Randstunden einmal ausfallen muss. Ihr Kindkann dann unter Aufsicht in der <strong>Schul</strong>e bleiben oder diese vorzeitig verlassen. In diesem Fallist die <strong>Schul</strong>e von der Aufsichtspflicht entbunden. Gleiches gilt, wenn Ihr Kind während derMittagspause zwischen Vormittags- und gegebenenfalls Nachmittagsunterricht das<strong>Schul</strong>gelände verlässt.Sie haben uns zu <strong>Schul</strong>jahresbeginn auf der Erklärung zur schulischen Aufsicht mitgeteilt,wofür Sie sich entschieden haben. Diese Entscheidung gilt für das laufende <strong>Schul</strong>jahr, es seidenn sie wird von Ihnen schriftlich widerrufen.BeratungsangeboteDie Beratung von Schülern und Eltern bei <strong>Schul</strong>schwierigkeiten und allgemeinen Fragen zur<strong>Schul</strong>laufbahn findet auf mehreren Ebenen statt. Neben Fachlehrer, Klassenleiter und<strong>Schul</strong>leitung ist die Beratungslehrkraft unserer <strong>Schul</strong>e, Frau Meisinger, eine kompetenteAnsprechpartnerin. Sie können sie in ihrer Sprechstunde oder nach telefonischerVereinbarung erreichen.Weiterhin stehen Ihnen das Jugendamt des Landkreises (09191/86230), die Erziehungs-,Jugend- und Familienberatungsstelle (09191/707240), die staatliche <strong>Schul</strong>beratungsstelle fürOberfranken (09281/1400360) sowie die <strong>Schul</strong>psychologin Frau Gagel (09191/1698968)zur Verfügung.>>> Beratungsangebote im Bereich „Eltern“ auf der HomepageBeurlaubungenBeurlaubungen vom Unterricht sind nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen,begründeten Antrag der Erziehungsberechtigten möglich. Bitte stellen Sie einen solchenAntrag wenigstens drei Werktage vorher. Für Urlaubsreisen kann grundsätzlich keineBeurlaubung ausgesprochen werden, bitte beachten Sie die Ferientermine bei IhrerUrlaubsplanung.>>> Formular im Bereich „Eltern“ auf der HomepageErkrankungen / VerhinderungenIst Ihr Kind aus zwingenden Gründen unvorhergesehen verhindert, am Unterricht odereiner sonstigen <strong>Schul</strong>veranstaltung teilzunehmen, so müssen Sie dies der <strong>Schul</strong>ezuverlässig zwischen 7:00 und 7:45 Uhr mitteilen.Erfolgt keine Meldung, so muss die <strong>Schul</strong>e im Elternhaus nachfragen. Wir bitten deshalb umAngabe einer oder mehrerer Telefonnummern auf ausgegebener Erklärung, unter der einElternteil oder eine andere geeignete Aufsichtsperson etwa um 8:00 Uhr morgenszuverlässig zu erreichen ist. Im Falle einer mündlichen Verständigung ist zusätzlich eineschriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Dauert die Erkrankunglänger als zehn Unterrichtstage bzw. häufen sich krankheitsbedingte Versäumnisse oderbestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die <strong>Schul</strong>e die Vorlage eines ärztlichen oderschulärztlichen Zeugnisses verlangen. Wird das Attest nicht vorgelegt, so gilt dasFernbleiben als unentschuldigt. Versäumt ein Schüler einen angekündigtenLeistungsnachweis unentschuldigt, so muss die Note „6 = ungenügend“ erteilt werden.Im Rahmen langwieriger oder gehäufter Erkrankungen ist zu beachten, dass am Ende einesjeden <strong>Schul</strong>halbjahres eine ausreichende Anzahl schriftlicher und mündlicherLeistungsnachweise erbracht sein muss, um eine Zeugnisnote zu erstellen. Liegen in einemFach keine hinreichenden Leistungsnachweise vor, so wird nach § 54 (2-4) RSO eineErsatzprüfung angesetzt, die sich über den gesamten bis dahin behandelten Unterrichtsstoffdes <strong>Schul</strong>jahres erstrecken kann.Sollte sich im Laufe des <strong>Schul</strong>jahres abzeichnen, dass Ihr Kind mehrere Leistungsnachweisein einem Fach versäumt, so nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt zum jeweiligen Fachlehrer


<strong>Schul</strong>informationen von A - Zauf, um die Situation zu besprechen.Erkrankung / Unfall während des UnterrichtsErkrankt ein Schüler während des Unterrichts, so kann er nur dann nach Hause entlassenwerden, wenn er von einem Erziehungsberechtigten oder einer beauftragten Person imSekretariat der <strong>Schul</strong>e abgeholt wird. Geben Sie für diesen Fall Ihrem Kind eineTelefonnummer mit, unter der die <strong>Schul</strong>e jemanden erreichen kann. In dringenden Notfällenwird Ihr Kind über die Rettungsleitstelle zu einem Durchgangsarzt oder ins KrankenhausForchheim gebracht. Die Rettungsleitstelle (Tel. 19222) gibt Ihnen dann Auskunft über denVerbleib Ihres Kindes.Fahrschüler / Wertmarken für FahrausweiseZu Beginn des <strong>Schul</strong>jahres erhalten auswärtige Schüler die Wertmarken des Fahrausweisesfür das gesamte <strong>Schul</strong>jahr ausgehändigt. Sorgen Sie bitte für eine sichere Verwahrung, daverlorengegangene Marken nicht ersetzt werden.Gerade weil die Beförderungsbedingungen nicht immer optimal sind, kommt der Sicherheitim <strong>Schul</strong>bus bzw. im Zug höchste Priorität zu. Bitte prägen Sie Ihrem Kind ein, dass es durchsein Verhalten diese Sicherheit keinesfalls gefährden darf und den Anweisungen der<strong>Schul</strong>wegbegleiter (Coolrider) Folge leisten muss. Vor allem ältere Schüler habenRücksicht auf jüngere zu nehmen.Die Stadt <strong>Ebermannstadt</strong> als Verantwortliche für die Busumsteigeanlage hat eineBenutzungssatzung erlassen. Darin ist in § 3 u.a. geregelt, dass Fahrgäste nur die Gehwegebenutzen dürfen, die Anlage nicht verunreinigt wird (Abfallbehälter!) und der Genuss vonAlkohol und Nikotin auf der gesamten Anlage verboten ist. Bei schweren Verstößen wirddem Schüler der Fahrausweis entzogen.Die Busse zwischen dem Bahnhof <strong>Ebermannstadt</strong> und der <strong>Schul</strong>e sind vorrangig für Schülerder Jahrgangsstufen 5 und 6 gedacht.Sollte es vorkommen, dass aufgrund ungünstiger Witterungsbedingungen oder aus anderenGründen Bus oder Bahn Verspätung haben, so sind alle Schüler verpflichtet, mindestens 30Minuten an der Haltestelle zu warten.Falls Sie Ihr Kind mit dem Privatauto zur <strong>Schul</strong>e bringen, denken Sie bitte daran, dass Siekurz vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsschluss in die Georg-Wagner-Straße nichteinfahren dürfen, um den Busverkehr nicht zu behindern. Die Polizei ahndet Verstöße mitkostenpflichtigen Verwarnungen.FörderunterrichtAuch in diesem <strong>Schul</strong>jahr können wir in den Hauptfächern Deutsch, Englisch undMathematik Förderunterricht anbieten. Dieser beginnt etwa Mitte Oktober.>>> Anmeldeformular im Bereich „Eltern“ auf der HomepageFreiwilliger RücktrittSollte Ihr Kind bereits im ersten <strong>Schul</strong>halbjahr besorgniserregende Noten haben, so ist aufAntrag eine Zurückversetzung in die vorgehende Jahrgangsstufe bis zur Aushändigung desZwischenzeugnisses möglich. Bitte nutzen Sie in einem solchen Fall das Beratungsangebotunserer <strong>Schul</strong>e. Der schriftliche Antrag muss bis spätestens 15.01. bei der <strong>Schul</strong>leitungvorliegen.GanztagesbetreuungNach dem Vormittagsunterricht gibt es an unserer <strong>Schul</strong>e das Angebot der offenenGanztagesbetreuung, das in Zusammenarbeit mit einem externen Partner weiter ausgebautwurde. Bitte beachten Sie hierzu das Informations- und Anmeldeblatt derGanztagesbetreuung in dieser Mappe. Ab Montag, 16.09.2013, kann dieseBetreuungsmöglichkeit in Anspruch genommen werden.>>> Formular im Bereich „Eltern“ auf der Homepage


<strong>Schul</strong>informationen von A - ZMensaAllen Schülern und Lehrern unserer <strong>Schul</strong>e steht eine Mensa für die Mittagsverpflegung zurVerfügung. Ein Mittagessen mit Getränk kostet derzeit 3,20 €.Ministerialbeauftragten für die <strong>Realschule</strong>n in OberfrankenDer Ministerialbeauftragte für die <strong>Realschule</strong>n in Oberfranken, Herr Ltd. RSD HeinrichHausknecht, nimmt gemäß § 2 (1) RSO im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums fürUnterricht und Kultus die Aufsicht über die oberfränkischen <strong>Realschule</strong>n wahr. Neben dieserAufgabe ist es ein besonderes Anliegen des Herrn Ministerialbeauftragten, die <strong>Schul</strong>en undErziehungsberechtigten in allen schulischen Fragen umfassend zu beraten.Erreichbarkeit der Dienststelle des Ministerialbeauftragten:Herr Ltd. RSD Heinrich Hausknecht, Adolf-Wächter-Str. 10, 95447 Bayreuth,Tel. 0921/5070388-0, Fax: 0921/5070388-14, E-Mail: mbrs-ofr@t-online.deInternet: www.realschule.bayern.de/of/Mobilfunktelefoneund sonstige digitale Speichermedien (z.B. MP3-Player,…) sind auf dem gesamten<strong>Schul</strong>gelände grundsätzlich auszuschalten. Sie dürfen nur nach ausdrücklicherGenehmigung durch eine Lehrkraft eingeschaltet oder benutzt werden. Bei Zuwiderhandlungwerden sie eingezogen und nur einem Erziehungsberechtigten persönlich ausgehändigt (vgl.BayEUG Art 56 (5)).ParksituationNach wie vor besitzt unsere <strong>Schul</strong>e keine Besucherparkplätze in unmittelbarer Nähe. Bitteparken Sie am Sportgelände oder unter Beachtung der Parkregelungen auf öffentlichenStraßen. Um eine reibungslose Abwicklung des Busverkehrs sicherzustellen, ist die Einfahrtin die Georg-Wagner-Straße von 07:15 Uhr bis 08:00 Uhr und von 11:00 Uhr bis 13:30 Uhrgesperrt. Die Anfahrt kann in dieser Zeit über die Altweiherstraße erfolgen. Bitte achten Siedarauf, in der Altweiherstraße nicht die Einfahrt in das <strong>Schul</strong>gelände zu blockieren.PausenverkaufIn den Pausen haben die Schüler die Möglichkeit, den Pausenverkauf in der Aula der <strong>Schul</strong>ezu nutzen. Die Bäckerei Löw (Hagenbach) bietet neben Gebäck, Brezen, Laugenstangen,Brötchen, … auch Getränke (Wasser, Schorle, Saft) an.<strong>Schul</strong>bücherDie erforderlichen <strong>Schul</strong>bücher erhält Ihr Kind in den nächsten Tagen. Die <strong>Schul</strong>büchermüssen mit einem festen, durchsichtigen Einband versehen werden. Geht ein Buch verlorenoder wird es über Gebühr beschädigt, so müssen wir am <strong>Schul</strong>jahresende Schadenersatznach Zeitwert verlangen.<strong>Schul</strong>ordnungDie gültige <strong>Schul</strong>ordnung (RSO) können Sie unter www.realschule.bayern.de im Bereich„Bestimmungen“ einsehen.SchülerunfallversicherungErleidet ein Schüler in der <strong>Schul</strong>e oder auf dem <strong>Schul</strong>weg einen Unfall, ist dies umgehendim Sekretariat der <strong>Schul</strong>e zu melden, der behandelnde Arzt ist darauf hinzuweisen, dasses sich um einen <strong>Schul</strong>unfall handelt. Die Kosten übernimmt dann derGemeindeunfallversicherungsverband.Kein Versicherungsschutz besteht, wenn z. B. der Schüler den <strong>Schul</strong>bereich zur freienGestaltung seiner Mittagspause verlässt oder vom kürzesten <strong>Schul</strong>weg abweicht.


<strong>Schul</strong>informationen von A - ZSportunterrichtAlle Schüler müssen Sportschuhe mit nicht abfärbender Sohle (weiß, gelb, grau) benutzen.„Straßenturnschuhe“ sind nicht zulässig. Gürtel, Uhren, Ringe, Halsketten und andere amKörper getragene Gegenstände, von denen eine Verletzungsgefahr ausgehen kann, sindgrundsätzlich vor Beginn des Sportunterrichtes abzulegen. Sollte dies in seltenen Fällennicht möglich sein, muss Ihr Kind von der Teilnahme an praktischen Übungenausgeschlossen werden. Versäumt es deshalb einen praktischen Leistungsnachweis, wirddie Note „6 = ungenügend“ erteilt.Brillenträgern wird empfohlen, eine unzerbrechliche Sportbrille zu benutzen, diemöglicherweise von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird. Bei Bruch der Brille kann seitens der<strong>Schul</strong>e kein Ersatz geleistet werden.SprechstundenDie wöchentlichen Sprechstunden der einzelnen Lehrkräfte können Sie demSprechstundenplan entnehmen, den Ihr Kind zum <strong>Schul</strong>jahresanfang ausgehändigtbekommt. Machen Sie von diesem Angebot Gebrauch und informieren Sie sich über dieschulischen Angelegenheiten Ihres Kindes. Zur besseren Planung bitten wir Sie, sichfrühzeitig über das Sekretariat für die Sprechstunde anzumelden.ÜbertrittNach dem Besuch der Jahrgangsstufe 5 der <strong>Realschule</strong> gelten für den Übertritt ansGymnasium folgende Bedingungen:Übertritt in die Jgst. 5 des Gymnasiums: Jahreszeugnis D, M: Durchschnittsnote 2,50Übertritt in die Jgst. 6 des Gymnasiums: Jahreszeugnis D, M, E: Durchschnittsnote2,00Die Gymnasialeignung wird im Jahreszeugnis vermerkt. Falls Sie einen <strong>Schul</strong>wechsel inErwägung ziehen, nehmen Sie bitte rechtzeitig bis zum Zwischenzeugnis Kontakt mit derKlassenleitung auf.Veröffentlichung von BildernGerne berichten wir über die vielfältigen außerunterrichtlichen Aktivitäten unserer Schüler inden Medien (Presse, Internet usw.). Dabei werden häufig auch Bilder der Beteiligtenveröffentlicht, wofür wir im Falle Ihres Kindes Ihre Genehmigung auf beiliegenderEinwilligung in die Veröffentlichung personenbezogener Daten erbitten. Diese kann jederzeitohne Angabe von Gründen widerrufen werden.Vorrücken und WiederholenFolgende Fächer sind Vorrückungsfächer in der 5. Jahrgangsstufe: Deutsch, Englisch,Mathematik, Erdkunde, Biologie, Religionslehre bzw. Ethik. Hat ein Schüler imJahreszeugnis in zwei von diesen Fächern die Note 5 oder in einem Fach die Note 6, so darfer nicht in die nächste Jahrgangsstufe vorrücken und muss die Jahrgangsstufe wiederholen.Unter bestimmten Voraussetzungen kann das „Vorrücken auf Probe“ gestattet werden.Wahlunterricht/Förderunterricht/MentorenbetreuungAuch in diesem <strong>Schul</strong>jahr können wir ein breit gestreutes Angebot an Wahl-, ErgänzungsundFörderunterricht anbieten. Ihr Kind hat ein Anmeldeformular ausgehändigt bekommen,auf dem das aktuelle Wahlfachangebot vermerkt ist.Auf unserer <strong>Schul</strong>homepage finden Sie auch einen Anmeldeformular mit weiterenInformationen.In Ergänzung zum Förderunterricht haben wir das Projekt der Mentorenbetreuung an unserer<strong>Schul</strong>e eingeführt. Hierbei leiten ältere Schüler, die uns geeignet erscheinen, am NachmittagLern- und Trainingseinheiten mit einem Schüler gegen eine geringfügige Vergütung.Wir freuen uns, wenn Ihr Kind regen Gebrauch von diesen Zusatzangeboten macht.>>> Anmeldeformulare im Bereich „Eltern“ auf der Homepage


<strong>Schul</strong>informationen von A - ZWertsachenBitte überzeugen Sie Ihr Kind, dass es nicht sinnvoll ist, größere Geldbeträge oder sonstigeWertsachen in die <strong>Schul</strong>e mitzunehmen. Im Verlust- oder Schadensfall kann kein Ersatzgeleistet werden.Im Hauptgebäude sind Schließfächer aufgestellt, die gegen Gebühr gemietet werdenkönnen. Sie können bereits jetzt ein Schließfach bestellen.>>> Link zum Vermieter im Bereich „Eltern“ auf der HomepageZeugnis 9. KlasseAuf Antrag der Erziehungsberechtigten kann in das Jahreszeugnis der 9. Jahrgangsstufe derVermerk „Die mit diesem Zeugnis nachgewiesene <strong>Schul</strong>bildung schließt die Berechtigungdes erfolgreichen Hauptschulabschlusses ein.“ aufgenommen werden, wenn das Zeugnisden Anforderungen der Volksschulordnung entspricht.Zuschüsse für Klassenfahrten durch den ElternbeiratDer Elternbeirat unterstützt mit einem Zuschuss Schülerfahrten, wenn Sie sich einmal ineiner schwierigen finanziellen Situation befinden sollten.>>> Anforderungsformular im Bereich „Eltern“ auf der Homepage

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