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Brandschutzkonzept im Genehmigungsverfahren

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AnlagentechnischeBrandschutzmaßnahmen• Keine automatische Löschanlage• als Selbsthilfeeinrichtungen– Wandhydranten an den Notausgängen– Handfeuerlöscher nach BGR 133• NRA <strong>im</strong> Dach 20 m² in zwei Rauchabschnitten• Zuluft 15 m²• Flächendeckende automatischeBrandmeldeanlage• Blitzschutzanlage• Sicherheitsbeleuchtung für dieKennzeichnung der Rettungswege• Löschwasserversorgung 192 m³/h ausöffentlichem Netz• 2 Außenhydranten auf dem Grundstück• Personenwarnanlage (Hupe, Sirene)• Rückhalteanlagen für Löschwasser nichterforderlich<strong>Brandschutzkonzept</strong> Folie 49Uni Stuttgart<strong>Brandschutzkonzept</strong> Folie 50Uni StuttgartAbwehrender BrandschutzOrganisatorischer Brandschutz• Freiwillige Feuerwehr• Alarmierung über Leitstelle desLandkreises• Anfahrweg ca. 2 km<strong>Brandschutzkonzept</strong> Folie 51Uni Stuttgart• Brandschutzbeauftragter• Flucht- und Rettungswegpläne• Kennzeichnung der Flucht- undRettungswege vor Ort nach DIN 4844• Feuerwehrpläne nach DIN 14095• Brandschutzordnung nach DIN 14096– Verhaltensmaßnahmen <strong>im</strong> Brandfall– Benutzung der Selbsthilfeeinrichtungen– Belehrung der Mitarbeiter<strong>Brandschutzkonzept</strong> Folie 52Uni StuttgartZusammenfassung• Wartung und Prüfung nach Fertigstellungund in regelmäßigen Abständen– Brandmeldeanlage– Personenwarnanlage– NRA-Anlage– Handfeuerlöscher– Wandhydranten• Erstellung von <strong>Brandschutzkonzept</strong>en fürSonderbauten erforderlich• Erleichterungen von materiellen Anforderungenkönnen gestattet werden, wenn zielgerichteteErsatzmaßnahmen vorgesehen werden– anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen– organisatorische Brandschutzmaßnahmen• Für komplexere Vorhaben sind ingenieurmäßigeNachweise in Form vonWärmebilanzrechnungen erforderlich<strong>Brandschutzkonzept</strong> Folie 53Uni Stuttgart<strong>Brandschutzkonzept</strong> Folie 54Uni Stuttgart

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