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FAQ – Selbstanzeige - Norton Rose

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Financial institutionsEnergyInfrastructure, mining and commoditiesTransportTechnology and innovationLife sciences and healthcare<strong>FAQ</strong> <strong>–</strong> <strong>Selbstanzeige</strong>BriefingOktober 2013Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Die Finanz- und Strafverfolgungsbehördengehen gegenüber vermeintlichen Steuerhinterziehernrigoros vor. Der Ankauf von Datenträgern mit vertraulichen Informationenoder der Abschluss von neuen Informationsabkommen mit ausländischenStaaten haben zu einem drastischen Anstieg der Anzahl von Ermittlungsverfahrengeführt. In den letzten Jahren ist daher das Institut der <strong>Selbstanzeige</strong>in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.Im Folgenden beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen im Zusammenhangmit der <strong>Selbstanzeige</strong>.Bitte beachten Sie, dass die formellen und inhaltlichen Anforderungenan eine wirksame <strong>Selbstanzeige</strong> sehr hoch sind. Es kann deshalb trotzeiner <strong>Selbstanzeige</strong> zu einer strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilungwegen Steuerhinterziehung kommen. Der folgende Frage- und Antwortkatalogbehandelt die Problematik lediglich in sehr allgemeiner Form undersetzt keine individuelle steuerliche und strafrechtliche Beratung undBegleitung.Wenn Sie eine <strong>Selbstanzeige</strong> planen, empfehlen wir in jedem Fall dieausdrückliche Beauftragung und Bevollmächtigung eines spezialisiertenRechtsanwalts oder Steuerberaters. Das Team aus erfahrenenRechtsanwälten und Steuerberatern von <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright stehtIhnen hierfür gerne zur Verfügung.


<strong>FAQ</strong> <strong>–</strong> <strong>Selbstanzeige</strong>Allgemeines zur SteuerhinterziehungF: Wann liegt Steuerhinterziehung vor?A: Eine Steuerhinterziehung liegt insbesondere vor, wenn der Steuerpflichtige• den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachenunrichtige oder unvollständige Angaben macht oder• die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnislässtund dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigteSteuervorteile erlangt werden.Weitere Voraussetzung ist, dass der Täter vorsätzlich handelt. Der Täter muss dieSteuerhinterziehung zumindest billigend in Kauf nehmen.Typische Beispiele für eine Steuerhinterziehung sind das Verschweigen von ausländischenEinkünften in der jährlichen Steuererklärung und die Nichterfassung von Einnahmen inder Buchhaltung des Betriebs (sog. Schwarzgeld).F: Macht es einen Unterschied, ob die hinterzogenen Steuern durch bereits versteuertes Gelderwirtschaftet wurden?A: Auch durch bereits versteuertes Geld können Erträge erzielt werden, die wiederum derSteuer unterliegen. Beispielsweise unterliegen Zinsen, die durch die Anlage von bereitsversteuertem Geld erzielt werden, grundsätzlich der Einkommensteuer.F: Macht es einen Unterschied, wenn das Geld im Ausland angelegt wurde und im AuslandSteuern bezahlt wurden?A: In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Personen unterliegen nach demWelteinkommensprinzip grundsätzlich mit allen weltweit erzielten Einkünftenin Deutschland der Besteuerung. Deshalb müssen im Ausland erzielte Einkünftegrundsätzlich in der deutschen Steuererklärung des Steuerpflichtigen erklärt werden.Häufig nimmt der Staat, in dem die Einkünfte erzielt werden (sog. Quellenstaat), ebenfallseine Besteuerung der Einkünfte des deutschen Steuerpflichtigen vor. In diesem Fallkann ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellenstaatdie Zuordnung des Besteuerungsrechts zwischen den beiden Staaten regeln. Fallskein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Staaten abgeschlossen wurde,rechnet Deutschland die ausländische Steuer unter bestimmten Voraussetzungen und inbestimmten Grenzen auf die deutsche Einkommensteuer des Steuerpflichtigen an. Soferndie ausländische Steuerbelastung jedoch für die dort erzielten Einkünfte geringer als diedeutsche Steuerbelastung ist, kann eine deutsche Einkommensteuerzahllast für dieseEinkünfte verbleiben. Sofern diese verbleibende Zahllast für die ausländischen Einkünftenicht bezahlt wird, liegt grundsätzlich eine Steuerverkürzung vor.Bei ausländischen Einkünften empfiehlt es sich deshalb, die korrekte steuerlicheBehandlung in jedem Einzelfall mit einem Steuerberater zu klären.02 <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright <strong>–</strong> Oktober 2013


<strong>FAQ</strong> <strong>–</strong> <strong>Selbstanzeige</strong>F: Gibt es einen Freibetrag oder eine Freigrenze für Steuerhinterziehung?A: Es gibt weder einen Freibetrag noch eine Freigrenze für Steuerhinterziehung.Die Strafverfolgungs- und Finanzbehörden können grundsätzlich ab dem erstenhinterzogenen Euro tätig werden.In der Regel sind die Strafen und Nachzahlungsbeträge weniger drastisch, wenn es sichum geringe Steuerhinterziehungsbeträge handelt. Außerdem liegt es im Ermessen derStaatsanwaltschaft, das Verfahren bei einer nur geringwertigen Steuerverkürzung wegenGeringfügigkeit oder gegen Geldauflagen einzustellen.F: Ist immer nur der Steuerpflichtige der Täter einer Steuerhinterziehung?A: Bei Steuerhinterziehung handelt es sich um ein strafrechtliches Delikt, bei dem diestrafrechtlichen Beteiligungsregeln zur Anwendung kommen. Eine Steuerhinterziehungkann daher grundsätzlich auch gemeinschaftlich begangen werden. Auch eineStrafbarkeit wegen Anstiftung oder Beihilfe zu einer Steuerhinterziehung eines anderenist denkbar. Deshalb können auch grundsätzlich andere Personen als der Steuerpflichtigeselbst den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen (z.B. der Aussteller von falschenRechnungen, Bankmitarbeiter etc.).F: Was passiert, wenn eine Steuerhinterziehung entdeckt wird?A: Bei einem Anfangsverdacht für eine Steuerhinterziehung leitet die Staatsanwaltschaftein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten ein. Der Sachverhalt wird in allerRegel zunächst durch Aktenprüfung sowie Beschuldigten- und Zeugenbefragunggenau erforscht. Die Staatsanwaltschaft kann auch die Durchsuchung von Privat- undGeschäftsräumen des Beschuldigten und Beschlagnahme von Unterlagen gerichtlichanordnen lassen. Liegt ein Haftgrund vor, kann auch eine Untersuchungshaft angeordnetwerden.Ab der Einleitung des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens gilt dieSteuerhinterziehung als entdeckt. Eine strafbefreiende <strong>Selbstanzeige</strong> (Nachmeldung)durch den Beschuldigten ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Außerdem sind diepsychologische Belastung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens für denBeschuldigten und dessen Familie sowie die Auswirkungen auf die öffentliche Reputationnicht zu unterschätzen.F: Was mache ich, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?A: Bleiben Sie ruhig! Sie können die Durchsuchung nicht verhindern und müssen dasBetreten Ihrer Wohnung/Geschäftsräume durch die Steuerfahndung dulden. Bleiben Siejedoch bei der Durchsuchung anwesend und beobachten Sie passiv (d.h. ohne aktivesEingreifen). Während der Durchsuchung sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen bzw.sich wie folgt verhalten:• Nutzen Sie Ihr Recht und rufen Sie umgehend Ihren spezialisierten Anwalt oderSteuerberater an. Dies kann Ihnen durch die Steuerfahndung nicht verwehrt werden.<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright <strong>–</strong> Oktober 2013 03


<strong>FAQ</strong> <strong>–</strong> <strong>Selbstanzeige</strong>• Die Steuerfahndung wird in der Regel auf Basis eines richterlichenDurchsuchungsbeschlusses tätig. Lassen Sie sich diesen durch die Beamten derSteuerfahndung zeigen. Achten Sie bei Durchsicht des Durchsuchungsbeschlussesdarauf, (i) ob Sie als Beschuldigter oder als Dritter benannt sind, (ii) welche StraftatenIhnen vorgeworfen werden, (iii) welche Räume durchsucht werden sollen und (iv) ob derBeschluss von einem Richter unterzeichnet wurde.• Auch wenn die Steuerfahndung Ihnen zum Beispiel Strafmilderung in Aussicht stellt:Machen Sie keine Aussagen und kommentieren Sie die Durchsuchung nicht durchspontane Äußerungen. Diese Aussagen können Ihnen später in einem Verfahrenvorgehalten werden.• Achten Sie darauf, dass ebenfalls anwesende Personen wie zum Beispiel Angestellte oderFamilienmitglieder Ruhe bewahren und keine unüberlegten Äußerungen tätigen.• Protokollieren Sie während der Durchsuchung oder spätestens kurz nach derenAbschluss den Verlauf der Durchsuchung. Notieren Sie hierbei zum Beispiel die Namenund Telefonnummern der anwesenden Beamten, Ereignisse während der Durchsuchungund das Verhalten der Prüfer. Soweit andere Personen bei der Durchsuchung anwesendsind, fertigen Sie das Protokoll gemeinsam an und lassen das Protokoll gegenzeichnen.Dies kann die Arbeit Ihres Anwalts bzw. Steuerberaters später erleichtern.• Widersprechen Sie einer Mitnahme von Unterlagen, Computern oder anderenGegenständen durch die Steuerfahndung. Dies hindert zwar nicht, dass die Beamtendie Gegenstände mitnehmen. Die Steuerfahndung muss die Gegenstände jedoch formellbeschlagnahmen und muss die Beschlagnahmung besonders begründen. Im Nachhineinkann die Zulässigkeit der Beschlagnahme durch Ihren Anwalt oder Steuerberater geprüftund ggf. angefochten werden.• Lassen Sie sich im Falle einer Beschlagnahmung ein detailliertesBeschlagnahmeverzeichnis aushändigen, auf dem alle beschlagnahmten Gegenständegenau bezeichnet sind. Fragen Sie die Beamten, ob Sie eine Kopie machen dürfen, wennSie einzelne beschlagnahmte Unterlagen dringend benötigen.• Verbergen oder vernichten Sie keine Dokumente. Die Steuerfahndung kann dies alsVerdunkelung einer Steuerhinterziehung auslegen und Sie verhaften!F: Was sind die Konsequenzen einer entdeckten Steuerhinterziehung?A: Ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass der Tatbestand der Steuerhinterziehungerfüllt ist, kommt es zu einem Strafprozess. Als Strafe für Steuerhinterziehung istgrundsätzlich von einer Geldstrafe auszugehen. Ab EUR 100.000 hinterzogene Steuernkann man mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Das Gericht wird prüfen, ob eine Aussetzungder Freiheitsstrafe zur Bewährung möglich ist. Ab einem Hinterziehungsbetrag von ca.EUR 1 Mio. ist eine Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung jedoch grundsätzlichnicht mehr möglich. Der Täter muss in diesem Fall für eine Aussetzung der Freiheitsstrafezur Bewährung gewichtige Milderungsgründe vortragen. Neben der strafrechtlichenGeld- bzw. Freiheitsstrafe müssen die hinterzogenen Steuern zusammen mit etwaigenVerspätungszinsen und etwaigen Säumniszuschlägen in voller Höhe nachgezahlt werden.04 <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright <strong>–</strong> Oktober 2013


<strong>FAQ</strong> <strong>–</strong> <strong>Selbstanzeige</strong>Voraussetzungen einer <strong>Selbstanzeige</strong>F: Was ist eine <strong>Selbstanzeige</strong>?A: Die <strong>Selbstanzeige</strong> gibt einem Täter die Möglichkeit, nach Vollendung einerSteuerhinterziehung Straffreiheit zu erlangen. Dem Bürger soll hierdurch die Möglichkeiteröffnet werden, den Weg in die Steuerehrlichkeit zurückzufinden. Ein weiterer Grundfür die Gewährung der Straffreiheit nach <strong>Selbstanzeige</strong> liegt in fiskalischen Erwägungen.Bisher dem Staat nicht bekannte Steuerquellen sollen durch Mithilfe des Täterserschlossen werden.F: Welche Voraussetzungen müssen für eine wirksame <strong>Selbstanzeige</strong> erfüllt werden?A: Allgemein müssen für eine wirksame <strong>Selbstanzeige</strong> folgende Voraussetzungen erfülltwerden:• Der Steuerpflichtige muss zu allen unverjährten Steuern einer Steuerart im vollenUmfang seine unrichtigen Angaben korrigieren oder nachholen.• Die <strong>Selbstanzeige</strong> muss zu einem Zeitpunkt abgegeben werden, in dem noch keinSperrgrund (z.B. Entdeckung der Tat) vorliegt.• Die hinterzogenen Steuern müssen fristgerecht und in voller Höhe nachgezahlt werden.F: Kann man auch nur für einen Teil seiner hinterzogenen Steuern eine <strong>Selbstanzeige</strong>erklären?A: Die <strong>Selbstanzeige</strong> muss alle unrichtigen Angaben für eine Steuerart korrigieren bzw.unterlassene Angaben nachholen. Eine Teilselbstanzeige ist deshalb nicht mehr möglich.In früheren Jahren konnte man nur Teile seiner bisher falschen Angaben berichtigen undging diesbezüglich straffrei aus.Es ist jedoch derzeit noch möglich, eine auf bestimmte Steuerarten beschränkte<strong>Selbstanzeige</strong> zu erstatten. Zum Beispiel werden vollständige Angaben zur hinterzogenenEinkommensteuer gemacht und zur hinterzogenen Erbschaftsteuer verschwiegen. Wirempfehlen jedoch, umfassend reinen Tisch zu machen und bei einem Entschluss zu einer<strong>Selbstanzeige</strong> sämtliche Steuerarten zu korrigieren.F: Wer kann eine <strong>Selbstanzeige</strong> vornehmen?A: Jeder, der Steuern hinterzogen hat, kann <strong>Selbstanzeige</strong> erstatten. D.h. jeder AlleinoderMittäter einer Steuerhinterziehung, aber auch jeder Anstifter oder Gehilfe kanngrundsätzlich das Institut der <strong>Selbstanzeige</strong> in Anspruch nehmen.Wenn die Steuerhinterziehung durch mehrere Tatbeteiligte begangen wurde, istdie <strong>Selbstanzeige</strong> gleichzeitig (unter Umständen bei verschiedenen Finanzämtern)zu erstatten. Wird die <strong>Selbstanzeige</strong> nur von einem Beteiligten erstattet, gilt dieSteuerhinterziehung bei den anderen als entdeckt. Für die anderen Tatbeteiligten ist einestrafbefreiende <strong>Selbstanzeige</strong> ausgeschlossen.<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright <strong>–</strong> Oktober 2013 05


<strong>FAQ</strong> <strong>–</strong> <strong>Selbstanzeige</strong>F: Bei welcher Stelle muss die <strong>Selbstanzeige</strong> erklärt werden?A: Die <strong>Selbstanzeige</strong> muss immer gegenüber dem sachlich und örtlich zuständigenFinanzamt erklärt werden. Dagegen sind Polizei und Staatsanwaltschaft die falschenAnsprechpartner. Eine Erklärung vor diesen Stellen führt dazu, dass die <strong>Selbstanzeige</strong>nicht zur Straffreiheit des Steuerpflichtigen führt.F: Gibt es eine bestimmte Form der <strong>Selbstanzeige</strong>?A: Das Gesetz sieht keine bestimmte Form für die <strong>Selbstanzeige</strong> vor. Eine wirksame<strong>Selbstanzeige</strong> setzt jedoch voraus, dass das Finanzamt nach der <strong>Selbstanzeige</strong> auf demSachstand ist, den es bei ordnungsgemäßer Abgabe der Steuererklärung hätte. Bereits ausBeweis- und Informationssicherungsgründen empfiehlt es sich deshalb, die <strong>Selbstanzeige</strong>schriftlich vorzunehmen.F: Was passiert nach einer <strong>Selbstanzeige</strong>?A: Nach dem Eingang der <strong>Selbstanzeige</strong> beim Finanzamt eröffnet die Staatsanwaltschaft einErmittlungsverfahren und prüft, ob die Voraussetzungen einer straflosen <strong>Selbstanzeige</strong>vorliegen. Das Strafverfahren wird eingestellt, wenn dem so ist. In jedem Fall müssendie hinterzogenen Steuern nachgezahlt werden (zzgl. etwaiger Verspätungszinsen undetwaiger Säumniszuschläge). Bei Beträgen über EUR 50.000 kommt noch eine Zahlung inHöhe von 5 % der hinterzogenen Steuern an die Staatskasse hinzu.Sind die Voraussetzungen einer straflosen <strong>Selbstanzeige</strong> nicht erfüllt, kommt es zumStrafverfahren und in den meisten Fällen auch zum Prozess.Gesetzliche Ausschlussgründe für eine <strong>Selbstanzeige</strong>F: Wann führt eine <strong>Selbstanzeige</strong> nicht zur Straffreiheit?A: Das Gesetz setzt voraus, dass die <strong>Selbstanzeige</strong> des Steuerpflichtigen freiwillig erfolgt.In bestimmten Situationen unterstellt der Gesetzgeber, dass der Steuerpflichtige zur<strong>Selbstanzeige</strong> gezwungen war. Deshalb tritt bei den folgenden Sperrgründen keineStraffreiheit ein:• Wenn dem Täter oder seinem Vertreter eine Prüfungsanordnung bereits vor der<strong>Selbstanzeige</strong> bekannt gegeben worden ist.• Wenn dem Täter oder seinem Vertreter die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrensbereits bekannt gegeben worden ist.• Wenn ein Amtsträger der Finanzbehörden zur steuerlichen Prüfung, zur Ermittlung einerSteuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit bereits erschienen ist.• Wenn eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oderNachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder beiverständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.06 <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright <strong>–</strong> Oktober 2013


<strong>FAQ</strong> <strong>–</strong> <strong>Selbstanzeige</strong>Außerdem hat der Gesetzgeber bei der letzten Gesetzesreform im Jahr 2011 einen weiterenbetragsmäßigen Sperrgrund eingefügt:• Wenn die verkürzte Steuer oder der für sich oder einen anderen erlangte Steuervorteileinen Betrag von EUR 50.000 je Tat übersteigt.F: Ist eine <strong>Selbstanzeige</strong> bei einem verkürzten Steuerbetrag von mehr als EUR 50.000 je Tatzwecklos?A: Auch bei hinterzogener Steuer von mehr als EUR 50.000 kann von der Verfolgung derSteuerstraftat abgesehen werden, wenn folgende erhöhte Voraussetzungen erfüllt sind:• Es darf kein anderer Sperrgrund vorliegen.• Die zu Gunsten des Täters hinterzogenen Steuern müssen innerhalb einer bestimmtenangemessenen Frist entrichtet werden.• Ein Geldbetrag in Höhe von 5 % der hinterzogenen Steuer muss zusätzlich innerhalbeiner bestimmten angemessenen Frist an die Staatskasse gezahlt werden.F: Wie ist „Tat“ für die EUR 50.000-Grenze zu verstehen?„Tat“ ist für die EUR 50.000-Grenze grundsätzlich pro Steuerpflichtigen, pro Steuerartund pro Veranlagungsjahr zu verstehen. Im Ausnahmefall können jedoch auch mehrereSteuerverkürzungen in „einer Tat“ in diesem Sinne verwirklicht werden. Dies ist zumBeispiel der Fall, wenn in der Einkommensteuererklärung und Erbschaftsteuererklärungteilidentische (Falsch-)Angaben gemacht werden und beide Steuererklärungengemeinsam abgegeben werden.F: Ist die Nachzahlung der verkürzten Steuern Voraussetzung für Straffreiheit?A: Ja, die vollständige und fristgerechte Nachzahlung der hinterzogenen Steuern istVoraussetzung für die Straffreiheit des Steuerpflichtigen.F: Gilt die Steuerhinterziehung bereits mit Ankauf eines Datenträgers mit den vertraulichenInformationen des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörden eines Bundeslandes undder Berichterstattung in der Presse hierüber als entdeckt?A: Derzeit ist unklar, ob eine Steuerhinterziehung bereits dann als entdeckt gilt, wenn einDatenträger mit persönlichen Informationen von Steuerpflichtigen angekauft und inder Presse darüber berichtet wird. Nach der Ansicht des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen ist eine <strong>Selbstanzeige</strong> in dieser Situation noch nicht ausgeschlossen. DieVerlautbarung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen ist jedoch nicht mit denFinanzbehörden der anderen Länder abgestimmt. Deshalb steht es den Finanzbehördender anderen Länder grundsätzlich frei, insoweit eine andere Meinung zu vertreten.<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright <strong>–</strong> Oktober 2013 07


nortonrosefulbright.comAnsprechpartnerFür weitere Informationen zu diesem Thema oder fürsonstige Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Prof. Dr. Alexander HemmelrathPartner<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright LLPTel +49 212148 371alexander.hemmelrath@nortonrosefulbright.comIgsaan VarachiaPartner<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright LLPTel +49 89 212148 425igsaan.varachia@nortonrosefulbright.com<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright is a global legal practice. We provide the world’s pre-eminent corporations and financial institutions with a full businesslaw service. We have more than 3800 lawyers based in over 50 cities across Europe, the United States, Canada, Latin America, Asia, Australia,Africa, the Middle East and Central Asia.Recognized for our industry focus, we are strong across all the key industry sectors: financial institutions; energy; infrastructure, mining andcommodities; transport; technology and innovation; and life sciences and healthcare.Wherever we are, we operate in accordance with our global business principles of quality, unity and integrity. We aim to provide the highestpossible standard of legal service in each of our offices and to maintain that level of quality at every point of contact.<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright LLP, <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright Australia, <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright Canada LLP, <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright South Africa (incorporatedas Deneys Reitz Inc) and Fulbright & Jaworski LLP, each of which is a separate legal entity, are members (‘the <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright members’) of<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright Verein, a Swiss Verein. <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright Verein helps coordinate the activities of the <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright membersbut does not itself provide legal services to clients.References to ‘<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright’, ‘the law firm’, and ‘legal practice’ are to one or more of the <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright members or to one of their respective affiliates (together ‘<strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbrightentity/entities’). No individual who is a member, partner, shareholder, director, employee or consultant of, in or to any <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright entity (whether or not such individual is described asa ‘partner’) accepts or assumes responsibility, or has any liability, to any person in respect of this communication. Any reference to a partner or director is to a member, employee or consultant withequivalent standing and qualifications of the relevant <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright entity. The purpose of this communication is to provide information as to developments in the law. It does not contain a fullanalysis of the law nor does it constitute an opinion of any <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright entity on the points of law discussed. You must take specific legal advice on any particular matter which concerns you.If you require any advice or further information, please speak to your usual contact at <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright.© <strong>Norton</strong> <strong>Rose</strong> Fulbright LLP NRF17026 10/13 (UK) Extracts may be copied provided their source is acknowledged.

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