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Hosting-Vertrag - Support – workin media

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sämtlichen Kosten einer Rechtsverteidigung (z.B.Gerichts- und Anwaltskosten).§4 Sperrung von Inhalten, Entziehung der NutzungSoweit der AG den vertragsgegenständlichen Speicherplatzentgegen der vertraglichen Vereinbarungund der damit gegebenen Zusicherung zur ordentlichenNutzung für die Verbreitung rechtswidriger Inhaltenutzt oder eine solche Nutzung ermöglicht, ist derAN berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte zu sperrenund / oder die Nutzung durch geeignete Maßnahmenzu unterbinden.Gleiches gilt für den Fall, dass der AN berechtigt davonausgehen darf, dass vom bereitgestellten Speicherplatzdes AG eine Gefährdung für höherwertigeoder gemeine Interessen (z.B. Gefährdung des übrigenSpeicherplatzes, Gefährdung von Servern desAN oder Dritten, Gefahr erheblicher Beeinträchtigungvon Webfunktionen, etc.) besteht und hier eine berechtigteAnnahme einer Gefahr im Verzug besteht.§5 VergütungDie Vergütung richtet sich nach der Produktwahl desAG. Sie wird grundsätzlich durch das jeweilige Produktpaketgefasst. Zusätzlich zu dem jeweiligen Paketgibt es entgeltliche Zusatzleistungen, die der AGbuchen kann. Die Entgelte für Zusatzleistungen richtensich nach der jeweils gültigen Preisliste des AN.Diese ist unter support.<strong>workin</strong>-<strong>media</strong>.de einsehbar.Der AN ist berechtigt, die Vergütung für die von ihmangebotenen Leistungen regelmäßig und angemessenzu erhöhen. Erstmalig kann eine Erhöhung nachzwölf Monate nach Abschluss des <strong>Vertrag</strong>es erfolgen.Zu weiteren Erhöhungen ist der AN berechtigt, wenndie letzte Preiserhöhung mindestens zwölf Monatezurückliegt. Erhöhungen sind dem AG mindestenseinen Monat vor der jeweiligen Hauptfälligkeit des<strong>Vertrag</strong>es schriftlich anzuzeigen. Versäumt der AN dierechtzeitige Anzeige einer Erhöhung, so wird dieseerst zum Monatsersten des auf die Anzeige folgenden,übernächsten Kalendermonats wirksam; sie giltfortan bis zur Hauptfälligkeit des <strong>Vertrag</strong>es.§6 ZahlungsmodalitätenSoweit sich in den Anlagen zu diesem <strong>Vertrag</strong> nichteine abweichende Vereinbarung ergibt, ist die Vergütungvierteljährlich im Voraus fällig. Rechnungen sindinnerhalb von vierzehn Werktagen mit Eingang derZahlung beim AN auszugleichen.§7 KündigungBeide Seiten können den <strong>Vertrag</strong> mit einer Frist vondrei Monaten zur nächsten Hauptfälligkeit kündigen.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung auswichtigem Grund bleibt unberührt.Der AG kann darüber hinaus mit einer Frist von einemMonat zur jeweiligen Hauptfälligkeit des <strong>Vertrag</strong>eskündigen, wenn der AN eine Erhöhung des Entgeltsvornimmt. Erfolgt die Anzeige der Erhöhung wenigerals vier Wochen vor der Hauptfälligkeit des <strong>Vertrag</strong>es,so verlängert sich die Frist für die Kündigung um denauf die Erhöhungsanzeige folgenden Kalendermonat§8 Gewährleistung und HaftungFür Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes haftetder AN nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.Der AN haftet nicht für die Funktionsfähigkeitdes zur Verfügung gestellten Speicherplatzes,insbesondere haftet er weder für Ausfälle oder Verbindungsstörungenvon / zu außerhalb seines Einflussbereichsstehenden Servern, von Leitungen undNetzen zum vertragsgegenständlichen Server, nochfür sonstige Ausfälle von Versorgungsnetzen oder derEnergieversorgung.Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der AN nur bei Verletzungvertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten).Im Übrigen ist die Haftung des AN auf Vorsatzund grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungsbeschränkunggilt auch im Falle des Verschuldenseines Erfüllungsgehilfen.§10 SchlussbestimmungenAuf den vorliegenden <strong>Vertrag</strong> ist ausschließlich deutschesRecht anwendbar.Sofern der AG Vollkaufmann ist, wird für alle Streitigkeiten,die sich aus oder im Zusammenhang mit demvorliegenden <strong>Vertrag</strong> ergeben der Wohnsitz des ANals Gerichtsstand vereinbart.Sollten einzelne Bestimmungen dieses <strong>Vertrag</strong>esunwirksam sein oder unwirksam werden so bleibt dieWirksamkeit des übrigen <strong>Vertrag</strong>es hiervon unberührt.An die Stelle der unwirksamen oder unwirksam gewordenenRegelung soll eine solche treten, die derUnwirksamen inhaltlich entspricht oder ihr unter derBerücksichtigung des <strong>Vertrag</strong>szwecks und dem Willender Parteien am nächsten kommt.§ 11 Wichtige HinweiseDomains:Domainregistrierung: Der AG kann nur die Anzahl undArt von Domains registrieren, die entsprechend imUmfang des von ihm vereinbarten Leistungspaketsenthalten ist. Wünscht der AG zusätzliche Registrierungenoder andere Arten von Domains, werden dieseextra berechnet und zum bisherigen Entgelt addiert.Die Höhe des Entgelts für jede Zusatzleistungrichten sich nach der jeweils gültigen Preisliste desAN. Diese ist unter support.<strong>workin</strong>-<strong>media</strong>.de einsehbar.Die Registrierung von einer oder mehreren .de Domainserfolgt zu den zum Abschlusszeitpunkt geltendenBedingungen der jeweiligen Registrierungsstelle (z.B.DENIC). Insoweit beauftragt der AG den AN mit Abschlussdes <strong>Vertrag</strong>es alle erforderlichen Schritte derRegistrierung mit Wirkung für und gegen den AG vorzunehmen.Der AG ist bei der Bestimmung des Domainnamensfür die Einhaltung von Urheberrechten, insbesonderevon Namensrechten verantwortlich. Verletzungen vonentsprechend urheberrechtlich geschützten Rechtenund Ansprüchen, z.B. an eingetragenen oder geschütztenNamen, Marken oder Geschmacksmustern,sind allein vom AG zu vertreten und zu verantworten.Übertragung: Ist eine zusätzlich gewünschte Domainbereits anderweitig registriert, wird diese gestrichenund kann nachgeordert werden. Das gleiche gilt fürden Fall, dass der AG noch nicht alle Domainnamen3

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