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Kammerreport April 2013 - Ingenieurkammer Mecklenburg ...

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<strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-VorpommernKAMMER ReportMitteilungsblatt der <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-VorpommernKörperschaft des öffentlichen Rechts20. Jahrgang<strong>April</strong> <strong>2013</strong>Auszeichnungsreise nach RomEiner der von der <strong>Ingenieurkammer</strong> ausgezeichneten Studentenberichtet über seine ReiseRom, die „ewige Stadt“, kulturellesZentrum Europas in der Antike undheute Hauptstadt Italiens ist die viertgrößteStadt Europas. Vom 10. bis13. Februar <strong>2013</strong> bekam ich nun dieGelegenheit, diese Stadt einmal zu besuchen.Der Flug ging mit einer halben StundeVerspätung am Sonntag um 15:30 Uhrvon Berlin Tegel. Zwei Stunden späterwartete bereits der Transporter am FlughafenFiumicino in Rom, welcher michdirekt zum Hotel „Christoforo Colombo“am Stadtrand von Rom brachte. Nachdem Einchecken und einen kurzenSnack zum Abendessen wurde zum Abschlussdes Anreisetages noch mal dieerste Tagesroute gecheckt. Ich hatte mirvorgenommen, die Stadt zu Fuß zu erkunden,um so die Möglichkeit zuhaben, jederzeit anzuhalten und mich inaller Ruhe umsehen zu können.Am nächsten Morgen ging es dannnach einem eher leichten Frühstück imHotel zur nächstgelegenen Metrostation– etwa 30 min zu Fuß vom Hotel entfernt– und von dort aus direkt zur Haltestelleam Kolosseum.Es sei erwähnt, dass Rom über ein sehrgutes U-Bahnnetz verfügt, mit dem sichalle wichtigen Orte schnell und sehrpreisgünstig erreichen lassen. Fahrkartenwerden zeitbegrenzt gelöst und es gibtnur zwei Linien, man muss also höchstenseinmal umsteigen. Nach dem Aussteigenfiel sofort das beeindruckendeKolosseum ins Auge – in der AntikeSchauplatz von zahlreichen Gladiatorenkämpfen.Von dort aus führte meinWeg vorbei an den Kaiserforen überden von Michelangelo gestalteten Kapitolsplatzin Richtung Stadtzentrum. Nacheinem Besuch des Pantheons und derPiazza Navona ging es noch einmal indie andere Richtung zur Fontana di Trevi,der größten und aufwändigsten BrunnenskulpturRoms.Anschließend gab es noch einen Wachwechselam Palazzo del Quirinale, demPräsidentenpalast, zu beobachten. Am#13Kolosseum vom Palatino südlich des ForumRomanumFontana di TreviAuf dem Petersplatz1


<strong>Kammerreport</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-VorpommernNachmittag blieb noch genug Zeit für einenSpaziergang zur Tiberinsel. Trotzleichten aber anhaltenden Regens wares doch ein gelungener Auftakt in einerder schönsten Städte Europas. Für Überraschungsorgte am Abend noch dieNachricht über den angekündigten Rücktrittdes Papstes.Am Dienstag stand nun in der Hoffnungauf besseres Wetter der Besuch des Petersdomesauf dem Plan. Tatsächlichspielte das Wetter mit und ich erreichtegegen 09:30 Uhr den Petersplatz mitder U-Bahn bei herrlichem Sonnenscheinund frühsommerlichen Temperaturen von14°C.Natürlich hatten sich hier bereits sämtlicheFernsehsender mit Sendewagen eingefunden,um über den Papst zu berichten.Nach Besichtigung des Petersdomesund dem Schreiben und Versenden derUrlaubspost ging es dann nachmittagszu Fuß weiter ostwärts zur Engelsburgund anschließend wieder zurück in dieInnenstadt zur Piazza del Popolo und zurSpanischen Treppe auf der Piazza diSpagna, wo es allerdings erneut zu regnenbegann.Für den Vormittag des letzten Tages warein Besuch des Forum Romanum, des politischenZentrums der Antike vorgesehen,wo heute noch die Überreste antikerTempel und Basiliken von der unglaublichenArchitektur des RömischenReiches zeugen. Die Begehung des Nationaldenkmalsfür Viktor Emmanuel II.an der Piazza Venezia, von wo man einewunderbare Aussicht auf die Stadthat, bildete einen schönen Abschluss derReise.Abschließend lässt sich sagen, dass Romauch zu dieser Jahreszeit durch die mildenTemperaturen durchaus seine Reizehat. Schade nur, dass außerhalb der Touristensaisonan vielen Sehenswürdigkeitenaufgrund von SanierungsarbeitenBaugerüste zu sehen sind und oftmals Bereichegesperrt sind.Für diese interessante und anregende Urlaubsreisemöchte ich mich noch einmalherzlich bei der <strong>Ingenieurkammer</strong> M-Vbedanken. ◆Arian JungFachhochschule StralsundAus dem Vorstand184. Vorstandssitzung in LinstowVersorgungswerken der Freien Berufe.Zu dieser Thematik werden die Teilnehmerder Ingenieurversorgung M-V vondieser gesondert informiert.Eine anspruchsvolle und umfangreicheTagesordnung lag den Vorstandsmitgliedernauf ihrer Sitzung am06.03.<strong>2013</strong> vor. Acht Beschlüsse wurdengefasst, im Mittelpunkt stand abergleich der erste Tagesordnungspunkt:Ein Schreiben an Bauminister Glawe zurbevorstehenden Novellierung der HOAI.Appelliert wird in diesem Schreiben anden Minister, seinen Einfluss bei den Bundesministernfür Wirtschaft und Bau geltendzu machen, die Rückführung vonPlanungsleistungen in den verbindlichenTeil der HOAI vorzunehmen. Beigefügtwurde dem Schreiben eine gemeinsameResolution von Bundesingenieurkammer,Bundesarchitektenkammer und AHO zudieser Thematik. Da Bauminister Glaweauf der 29. Sitzung der Vertreterversammlungder <strong>Ingenieurkammer</strong> M-V einGrußwort hält, wurde er gebeten, sichdabei zum Novellierungsstand der HOAIzu äußern.Danach befasste sich der Vorstand mitder Vorbereitung der 29. Sitzung derVertreterversammlung, die inzwischenam 06.04.<strong>2013</strong> stattgefunden hat. DieserVeranstaltung waren allein 4 Tagesordnungspunktegewidmet.Verlängert auf den 30.04.<strong>2013</strong> wurdedie Anmeldefrist für den Ingenieurpreis<strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern. Damit sollmöglichst vielen Ingenieuren die Teilnahmean diesem Wettbewerb ermöglichtwerden.Einen Bericht zu baukulturell relevantenThemen wird die <strong>Ingenieurkammer</strong> demBauministerium zuleiten. Dieses wurdevom Landtag erbeten, ihn zum Beschlussdes Landtages zur Beförderung der Baukulturin <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern entsprechendzu informieren.Ausführlich besprochen wurden neue Regelungendes Bundessozialgerichts zuEin Beschluss zur Auszeichnungsreiheder Bundesingenieurkammer „HistorischeWahrzeichen der Ingenieurbaukunstin Deutschland“ wurde getroffen,weil der Vorschlag der zuständigen Projektgruppeder <strong>Ingenieurkammer</strong> vomwissenschaftlichen Beirat der Bundesingenieurkammernicht in die Auszeichnungslisteübernommen wurde. Der Vorstandmusste eine Entscheidung herbeiführen,weil der Beirat der Bundesingenieurkammerin Kürze tagt. Aufgegriffenwurde die Anregung der Kammerprojektgruppe,den Teepott in Warnemünde alsHistorisches Wahrzeichen auszuzeichnen.Sollte der Vorschlag vom wissenschaftlichenBeirat der Auszeichnungsreiheaufgegriffen werden, wäre ab 2018die Auszeichnung des Teepotts möglich.Die 185. Vorstandssitzung hat inzwischenam Vortag der 29. Sitzung derVertreterversammlung am 05.04.<strong>2013</strong>in Rostock stattgefunden. ◆2


<strong>Kammerreport</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommernrechnung nach § 22 ArchIngG M-V unterBeachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer(IDW) festgestellten deutschenGrundsätze ordnungsgemäßerAbschlussprüfung vorgenommen. Danachist die Prüfung so zu planen unddurchzuführen, dass Unrichtigkeiten undVerstöße, die sich auf die Darstellungder Jahresrechnung wesentlich auswirken,mit hinreichender Sicherheit erkanntwerden. Die Prüfung umfasst dieBeurteilung der angewandten Grundsätzezur Rechnungslegung und der wesentlichenEinschätzungen der gesetzlichenVertreter. Wir sind der Auffassung,dass unsere Prüfung eine hinreichendsichere Grundlage für unsere Beurteilungbildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwändengeführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund derbei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisseentspricht die Haushaltsrechnung denVorschriften der Haushalts- und Kassensatzungder <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern.“◆Recht aktuellRechtsprechung für Ingenieure1. Arbeitsrecht: Was geschiehtmit Arbeitsverhältnissen bei einemWechsel des Inhabers einesIngenieurbürosAus den verschiedensten Gründen kannes zum Wechsel des Arbeitgebers kommen.Insbesondere folgende Fallkonstellationenkönnen auch Ingenieurbürostreffen:• der Inhaber des Büros hört altersbedingtauf und überträgt sein Ingenieurbüroan ein anderes bestehendes Büro• verschiedene bestehende Ingenieurbürosnehmen Umwandlungsmaßnahmenvor (Fusion, Abspaltung usw.)• ein Ingenieurbüro ist insolvent und einanderer Arbeitgeber möchte einzelneArbeitnehmer, Verträge mit Bauherrenbzw. Technik, Mietvertrag usw. übernehmen• einen Wechsel des Inhabers des Ingenieurbürosfindet statt.Bei der letzten Alternative liegt allseitsVerständnis dafür vor, dass der neue Inhaberin bestehende Arbeitsverträge alsArbeitgeber eintritt und diese zu den bisherigenBedingungen fortführt.Für den Arbeitnehmer ist insbesonderevon Interesse, dass seine bisher entstandenenAnsprüche weiterhin Bestand haben(Betriebszugehörigkeit, Gehaltshöhe,Urlaubsansprüche usw.).Bei den anderen oben genannten Alternativenfragt sich der Arbeitgeber aber,warum er z.B. Betriebszugehörigkeitenweiter zusichern muss und damit aucheventuell viel längere Kündigungsfristen,obwohl aus seiner Sicht es sich dochhier um neue Arbeitnehmer handelt under diese doch eigentlich freiwillig übernimmt.Als Argument wird von dem übernehmendenInhaber oft angeführt, dass dieRegelung des § 613 a BGB, die den Bestandsschutzfür übergehende Arbeitsverhältnisseregelt, die Flexibilität der Wirtschafthemme und Arbeitgeber nicht gerademotiviere z.B. in Insolvenz befindlicheUnternehmen ganz oder teilweiseweiterzuführen.Diese Argumente sind nicht ganz vonder Hand zu weisen. Der Gesetzgeberhat aber zum Schutz der sozialen Belangeder betroffenen Arbeitnehmer die vorgenannteRegelung des § 613 a BGB indas Gesetz aufgenommen.Bisheriger Arbeitgeber und neuer Arbeitgeberversuchen vorgenannte Regelungdadurch zu lösen, dass einerseits mitdem Arbeitnehmer ein Aufhebungsvertragdes bisherigen Arbeitsverhältnissesund der neue Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmereinen neuen Arbeitsvertragabschließt.Hiergegen stellt das Bundesarbeitsgerichtaber mit Urteil vom 25.10.2012 –Az.: 8 AZR 575/11 klar, dass es sichhier um eine Umgehung des § 613 aBGB handelt, wenn dem Arbeitnehmerklar ist, dass er vom neuen Arbeitgebermit neuem Arbeitsvertrag eingestellt werdenwird. Der Arbeitnehmer ist hierzwar in der Beweispflicht, dass er Kenntnisdavon hatte, dass im Zusammenhangmit einem Betriebsübergang die Neueinstellungerfolgte.Sofern die oben genannten Alternativeneines Betriebsüberganges vorliegen, istdem Inhaber des Ingenieurbüros zu raten,vorher eine sachkundige Prüfungvorzunehmen, ob einerseits die Voraussetzungenfür einen Betriebsüberganggegeben sind und andererseits welchearbeitsrechtlichen Maßnahmen zulässigsind oder nicht.2. Mietrecht: Ist Straßenbaulärmvom Mieter hinzunehmen?Baumaßnahmen sind mit Lärm verbunden.In besiedelten Gebieten werden daherdie Bewohner vom Baulärm betroffen.Oft wenden sich die Bewohner direkt an4


<strong>Kammerreport</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommerndas Bauunternehmen bzw. den bauüberwachendenIngenieur und rügen dieLärmbelästigung.Vermieter zeigen an, dass ihnen Mietminderungendrohen, weil die Mieterdie Beschwernisse nicht mehr somitmachen wollen.Dies kann im Einzelfall auch zutreffendsein.Aber eine generelle gesetzliche bzw.Rechtsprechungsfestlegung, dass Straßenbaulärmzu Mietminderungen berechtigt,gibt es nicht.Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteilvom 19.12.2012 – Az.: VIII ZR152/12 hierzu nochmals grundsätzlicheDarlegungen gegeben.In dem zu entscheidenden Falle hattenMieter einer Wohnung in der Innenstadtvon Berlin einerseits den Straßenbaulärmam Tage moniert und andererseits insbesonderedarauf hingewiesen, dass dieerhöhten Lärmwerte nun schon über einhalbes Jahr auftreten würden.Der Bundesgerichtshof hat darauf verwiesen,dass eine vorübergehende erhöhteVerkehrslärmbelästigung aufgrundvon Straßenbauarbeiten in Innenstadtlagenüblicherweise auftritt. Auch wennein Zeitraum über sechs Monate davonbetroffen ist, führt dieses automatischnicht zu einer Mietminderungsberechtigung.3. Ingenieurrecht: Beginn der Verjährungdes Honorars, wenn dieSchlussrechnung noch nicht alleForderungen beinhalteteDas OLG Naumburg hatte mit Urteil vom06.09.2012 Aktenzeichen 1 U 40/12(siehe auch IBR März <strong>2013</strong>, S. 158) einenFall zur Verjährung von Architektenhonorarzu entscheiden.Eine Architektin hatte im Februar 2007Schlussrechnung gelegt. Anschließendkam es zu einem Rechtsstreit über dasHonorar mit Beweisaufnahme.In der Beweisaufnahme ergab sich, dassder Schlussrechnungsbetrag viel zu geringwar und die Architektin viel höhereanrechenbare Kosten hätte ansetzenkönnen.Die Architektin erweiterte den Schlussrechnungsbetragund forderte mit Klageerweiterungim Jahr 2011 darüber hinausgehendeBeträge.Der Bauherr wandte Verjährung ein.Das Oberlandesgericht hat dem BauherrnRecht gegeben. Es wurde daraufverwiesen, dass die Fälligkeit derSchlussrechnung, sofern die Prüfbarkeitvom Bauherrn nicht innerhalb von zweiMonaten nach Zugang der Schlussrechnunggerügt wurde, nach Ablauf der vorgenanntenzwei Monate eintritt.Die Verjährungsfrist beginnt dann am01.01. des darauf folgenden Jahres.Im Jahr 2011 war daher hinsichtlich derSchlussrechnung Verjährung eingetreten.Für den rechtzeitig eingeklagten Betragist durch das gerichtliche Verfahren eineHemmung der Verjährung vorliegend.Der erweiterte Betrag ist aber nach Eintrittder Verjährung geltend gemacht wordenund wird daher vom Gericht nichtmehr verhandelt.Dem Ingenieur ist daher bei Geltendmachungseiner Forderung aus der Schlussrechnungzu empfehlen, zu prüfen, obnicht noch weitere Ansprüche geltendgemacht werden müssten.Johannes-Meinhart WieneckeRechtsanwaltMitglieder-InfoNeue MitgliederDie <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern begrüßt ihre neuenMitglieder.In der Sitzung des Eintragungsausschussesam 28. Februar <strong>2013</strong> wurdenfolgende Mitglieder in die Kammer aufgenommen:Bauvorlageberechtigte Ingenieure:Dipl.-Ing. (FH) Stefan Hartung, SchwerinDipl.-Ing. (FH) Marianne Nentwig,RostockDipl.-Ing. Bert Otto, WarenBeratende Ingenieure:Dipl.-Ing. (FH) Tilman Brinker, SchwerinDipl.-Ing. (FH) Ute Lehmann-Kraekel,ZittowDipl.-Ing. (FH) Marco Preißler, RostockTragwerksplanerDipl.-Ing. Jörg Wulf, NeubrandenburgBrandschutzplanerDipl.-Ing. (FH) Stefan Hartung, SchwerinFachverzeichnis „Energieberatungnach EnEV und energetische Gebäudeoptimierung“Dipl.-Ing. Dietmar Schubert, Stralsund◆5


<strong>Kammerreport</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-VorpommernNeue VorschriftenVom Landesamt für Straßenbau undVerkehr <strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommernwerden nachfolgende Schreiben zurKenntnis gegeben und können bei der <strong>Ingenieurkammer</strong>M-V per E-Mail unterinfo@ingenieurkammer-mv.de angefordertwerden:Rundverfügung Straßenbau M-VNr. 11/2012Brücken- und konstruktiver Ingenieurbau,Grundlagen, Bauausführung,Reg.-Nr. 05.23Bauvertrags- und Verdingungswesen,Vergabe- und Vertragsunterlagen,Reg.-Nr. 16.2hier: Fortschreibung der zusätzl. Techn.Vertragsbedingungen und Richtlinien fürIngenieurbauten (ZTV-ING)Rundverfügung Straßenbau M-VNr. 12/2012Brücken- und konstruktiver Ingenieurbau,Grundlagen, Bauausführung,Reg.-Nr. 05.23Bauvertrags- und Verdingungswesen,Vergabe- und Vertragsunterlagen,Reg.-Nr. 16.2Hier: Fortschreibung der zusätzl. Techn.Lieferbedingungen und Techn. Prüfvorschriftenfür Ingenieurbauten (TL/TP-ING)Rundverfügung Straßenbau M-VNr. 13/2012Brücken- und konstruktiver Ingenieurbau,Grundlagen, Bauüberwachung,Reg.-Nr. 05.72hier: Fortschreibung des Merkblattes fürdie Bauüberwachung von Ingenieurbauten(M-BÜ-ING)Rundverfügung Straßenbau M-VNr. 14/2012Brücken- und konstruktiver Ingenieurbau,Grundlagen, Allgemeines,Reg.-Nr. 05.20hier: Techn. Baubestimmungen BrückenundIngenieurbau- Einführung der Eurocodes für Brücken◆FachbücherHrsg. Wolfram JägerMauerwerk-Kalender <strong>2013</strong>Bauen im Bestand<strong>April</strong> <strong>2013</strong>, ca. 700 Seiten, ca. 500 Abbildungen,Hardcover.Sprache der Veröffentlichung: DeutschISBN: 978-3-433-03017-2139,- EuroPreis im Fortsetzungsbezug: 119,- Euro(Preise inkl. Mehrwertsteuer zzgl. Versandkosten)Diese Ausgabe widmetsich schwerpunktmäßigdem derzeitstark zunehmendenBauen im Bestand.Von Untersuchung undBewertung bis hin zuSanierung und Verstärkungwerden alle wesentlichen Aspekteabgedeckt.Außerdem wird ausführlich auf bauphysikalischeBelange wie Feuchteschutz undBrandschutz im Rahmen von Sanierungeneingegangen.Als Ergänzung zum Mauerwerk-Kalender2012 werden in dieser AusgabeKommentare und Anwendungshilfen zumTeil 1-2 des EC 6 inkl. NA (Heißbemessung)gegeben.Des Weiteren werden wie gewohnt auchim 38. Jahrgang sämtliche zulassungsbedürftigeNeuentwicklungen und die Baustoffeigenschaftenaller Mauerwerkarten,Mauersteine und Mauermörtel mit derAktualität eines Jahrbuches vorgestellt.Gerd MöllerGeotechnik – Bodenmechanik2. Auflage – Januar <strong>2013</strong>534 Seiten, ca 300 Abbildungen,Softcover.Sprache der Veröffentlichung: DeutschISBN: 978-3-433-02996-155,- Euro (Preise inkl. Mehrwertsteuerzzgl. Versandkosten)Das Buch vermitteltalle wichtigen Aspekteüber den Aufbau unddie Eigenschaften desBodens, die bei derPlanung und Berechnungsowie bei der Begutachtung vonSchäden des Systems Bauwerk-Baugrundzu berücksichtigen sind. Schwerpunktesind die Baugrunderkundung, die Ermittlungvon Bodenkennwerten im Labor sowiedie Behandlung von Setzungs- undTragfähigkeitsnachweisen einschließlichdes Erddrucks. Alle Darstellungen basierenauf dem aktuellen technischen Regelwerk.Zahlreiche Beispiele, die nachvollziehbarerläutert werden, sowie eine großeAnzahl von Hinweisen auf den Umgangmit den zu beachtenden Normen undweiterführende Literatur erleichtern dasVerständnis. Das Buch ist eine unverzichtbareOrientierungshilfe in der täglichenPlanungs- und Gutachterpraxis und erleichtertden Umgang mit dem neuen Regelwerk.Wilhelm Ernst & Sohn Verlag für Architekturund technische WissenschaftenGmbH & Co. KGRotherstraße 21, D-10245 Berlinwww.ernst-und-sohn.de6


<strong>Kammerreport</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-VorpommernWeiterbildungsangebote <strong>2013</strong>Termin / Ort Thema / Inhalt Referenten / Kosten Auskunft / Anmeldung14.05.<strong>2013</strong>14.00 – 17.30 UhrInterCityHotelSchwerin(Wiederholung vom19.03.<strong>2013</strong>)27.05.<strong>2013</strong>(eintägig)09.00 – 18.00 UhrHasenwinkelZusätzliche HOAI-Vergütung beiÄnderung Planungsvorgaben nachVertragsabschlussBauzeitverlängerung, Änderung der anrechenbarenKosten, Erweiterung Leistungsgegenstand, Wiederholungsplanungen,Sanierungsplanung, AbgrenzungVergütung nach HOAI 1996 und nach InkrafttretenHOAI 2009Workshop: Erstellung eines prüffähigenSchallschutznachweisesFestlegung der Schallschutzanforderungen / Schallschutzempfehlungen,Durch-führung der Nachweisführunganhand eines EDV-Programms, VDI-Richtlinie4100:2012, Entwurf DIN 4109:2006,DEGA.-SchallschutzausweisRechtsanwaltJohannes-M. Wienecke,Rechtsanwalt Jörg BorufkaTeilnahmegebühr für Mitgliederder <strong>Ingenieurkammer</strong> M-V:60,- €, Nichtmitglieder: 110,- €Dr.-Ing. Saad Baradiy,Dipl.-Ing. (FH) Daniel Jerusel;Mitglieder der <strong>Ingenieurkammer</strong>M-V: 150,- €;Nichtmitglieder: 200,- €Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!<strong>Ingenieurkammer</strong> M-VFrau WassmannTel. 0385/55836-14Bildungswerk der WirtschaftFrau MüllerTel.: 03847/66311www.ingenieurkammer-mv.de<strong>Ingenieurkammer</strong> M-VFrau WassmannTel. 0385/55836-14Bildungswerk der WirtschaftFrau MüllerTel.: 03847/66311www.ingenieurkammer-mv.de28.-29.05.<strong>2013</strong>(zweitägig)09.00 – 16.30 UhrHasenwinkelWorkshop: Bauphysik in der Praxis:Wärmeschutz und Energieeinsparungim HochbauDer Workshop beinhaltet die Erstellung einesprüf-fähigen Nachweises nach Forderungen dereinschlägigen Regelwerke für ein Beispielgebäudemit Hilfe von einem EDV–Programm.Des Weiteren wird ein Ausblick auf die Anforderungenvon neuen Regelwerken (EnEV 2014, E DIN4108-2) gegeben.Dr.-Ing. Saad Baradiy,Dipl.-Ing. (FH) Daniel Jerusel;Mitglieder der <strong>Ingenieurkammer</strong>M-V: 270,- €;Nichtmitglieder: 340,- €Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!<strong>Ingenieurkammer</strong> M-VFrau WassmannTel. 0385/55836-14Bildungswerk der WirtschaftFrau MüllerTel.: 03847/66311www.ingenieurkammer-mv.de30.05.<strong>2013</strong>09.00 – 16.30 UhrIHK zu RostockDokumentations- und Transparenzpflichtenin Vergabeverfahren nach VOB,VOL und VOFTeilnahmegebühr:180,- / 210,- € + MwSt.ABST M-V e.V.Tel.: 0385/61738110abst@abst-mv.dewww.abst-mv.de06.06.<strong>2013</strong>09.00 – 17.00 UhrHK HamburgDie Sachverständigentätigkeitim PrivatauftragReferententeam,Teilnahmegebühr: 205,- €IfS – Institut fürSachverständigenwesenTel.: 0221/91277112Seminar.koeln@ifsforum.dewww.ifsforum.de13.06.<strong>2013</strong>09.00 – 16.30 UhrIHK zu RostockFreihändige Vergabe und BeschränkteAusschreibung ohne und nach ÖffentlichemTeilnahmewettbewerbTeilnahmegebühr:180,- / 210,- € + MwSt.ABST M-V e.V.Tel.: 0385/61738110abst@abst-mv.dewww.abst-mv.de04.09.<strong>2013</strong>TRIHotel RostockNächster Beginnin Abhängigkeitvon derNachfrageIngenieurforum Bauleitung beim Bauenim Bestand (in Planung)Umbauzuschlag, Haftpflichtversicherung,Fachbauleitung Brandschutz, u.a.Nähere Informationen in Kürze.Bitte verfolgen Sie das Weiterbildungsprogramm.Fachfortbildung „Sachverständiger zurBewertung der Gesamtenergieeffizienzvon Gebäuden“(Interessensbekundungen für eine Teilnahme werdenbeim IAIB laufend ent-gegen genommen)Teilnahmegebühr: N.N:Moderation:Rechtsanwalt Johannes-M.Wienecke, Referententeam:Dr.-Ing. Gerd Geburtig,Ulrich Langen (AIA)Referententeam,Teilnahmegebühr für Mitgliederder <strong>Ingenieurkammer</strong> M-V:1.829,70 €Nichtmitglieder: 2.033,- €<strong>Ingenieurkammer</strong> M-VFrau WassmannTel.: 0385/55836-14Bildungswerk der WirtschaftFrau MüllerTel.: 03847/66311www.ingenieurkammer-mv.deIAIB – Institut für angewandteInformatik im BauwesenFrau Duffe, Tel.: 03841/758-2276, www.iaib.de<strong>Ingenieurkammer</strong> M-VFrau WassmannTel.: 0385/55836-14erm.* – ermäßigte Teilnahmegebühr gilt für Arbeitslose, Studenten, Existenzgründer und RentnerSofort online anmelden unter www.ingenieurkammer-mv.de.Änderungen und Ergänzungen sind ständig möglich.Weitere Auskünfte gibt es bei Irit Wassmann, Tel.: 0385-5583614, wassmann@ingenieurkammer-mv.deIhre Weiterbildungswünscheschicken Sie uns am besten per E-Mail an info@ingenieurkammer-mv.deoder per Fax an 0385 – 558 36 307


<strong>Kammerreport</strong> <strong>Ingenieurkammer</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-VorpommernWIR GRATULIERENund wünschen unseren Jubilarenalles Gute!<strong>April</strong> <strong>2013</strong>50. Geburtstag:Thoralf Schlese, KaminRalf Klipps, SchwasdorfHans Michael Seyferth, Wulkenzin / OTNeu RhäseThomas Dähn, ReinstorfSteffen Martens, GüstrowAndreas Popow, Schwerin60. Geburtstag:Jürgen Lindau, WismarHartmut Krien, AltenhagenDr.-Ing. Heinrich-Wilhelm Nietiedt,Groß NemerowHeinz Innerasky, RostockBrigitte Möller, Bastorf65. Geburtstag:Peter Andrees, Plau am See70. Geburtstag:Heidrun von Gusnar, WismarPeter Kell, DemminProf. Dr.-Ing. habil. Walter Schäfer,WismarVolker Bergmann, Schafflund75. Geburtstag:Prof. Dr.-Ing. Sören Kohlhase, RostockGünter Bergmann, Burg StargardHorst Rakow, KarlshagenServiceÖffnungszeiten der Geschäftsstelleder <strong>Ingenieurkammer</strong><strong>Mecklenburg</strong>-VorpommernMo - Fr 19 - 12 UhrDi 13 - 15 UhrDo 13 - 18 UhrBeratung in RechtsfragenKostenlose Erstberatung in Rechtsfragenfür Kammermitglieder: Kanzlei WIGU,Ansprechpartner: RA Wienecke,RA Borufka, RA Grüning,Telefon: 0385 - 731230ForderungsmanagementForderungsmanagement für Kammermitglieder:RechtsanwaltskanzleiWIGU, Ansprechpartnerin Frau Lindner,Telefon: 0385 - 5583613Auftragsberatung der Auftragsberatungsstelle<strong>Mecklenburg</strong>-Vorpommern e.V. (ABST)Telefon: 0385 - 3993250 / 251Fax-Abruf: 0385 - 399388 1000Bitte senden Sie Ihre Beiträge für den<strong>Kammerreport</strong> rechtzeitig per E-Mailoder Fax an die Geschäftsstelleder <strong>Ingenieurkammer</strong> M-V.StatistikMitgliederbestand<strong>Ingenieurkammer</strong> M-V Körperschaftdes öffentlichen RechtsStand: 28.02.<strong>2013</strong>Pflichtmitglieder: 1320davonnur Beratende Ingenieure: 384nur bauvorlageber. Ingenieure: 560Berat. u. bauvorl. Ingenieure: 362nur Tragwerksplaner: 14Tragwerksplaner gesamt: 515Brandschutzplaner: 151Freiwillige Mitglieder: 122Gesamt: 144255. Geburtstag:Dr.-Ing. Olaf Fetting, UeckermündeRalf-Peter Hampsch, NeubrandenburgNorbert Michael Bünger, NeuruppinElke Krautheim, DargunKatrin Zemlin, Feldberger SeenlandschaftVorankündigung21. November <strong>2013</strong>im Neustädtischen Palaisin SchwerinFestakt anlässlich des 20-jährigenBestehens der <strong>Ingenieurkammer</strong>M-V verbunden mit dem allezwei Jahre stattfindenden <strong>Ingenieurkammer</strong>tag.IMPRESSUMHerausgeber<strong>Ingenieurkammer</strong><strong>Mecklenburg</strong>-VorpommernKörperschaft des öffentlichen RechtsAlexandrinenstraße 3219055 SchwerinTelefon 0385 - 558 360Telefax 0385 - 558 36 30info@ingenieurkammer-mv.dewww.ingenieurkammer-mv.deRedaktion: Diana ReinschmidtMit Namen gekennzeichnete Beiträgestellen die Meinung des Verfassersdar.Der nächste <strong>Kammerreport</strong> erscheintam 19.05.<strong>2013</strong>.8

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