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Richtlinien und Reglement über die Kriterien der Homologation von ...

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DL 215 Letzte Än<strong>der</strong>ungen : 08/13<strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong> <strong>Reglement</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Kriterien</strong> <strong>der</strong><strong>Homologation</strong> <strong>von</strong> Hallen, Spielfel<strong>der</strong>n <strong>und</strong>sportlichen InstallationenAnwendungsbereichArtikel 1Das vorliegende <strong>Reglement</strong> bildet <strong>die</strong> Hauptreferenz zur <strong>Homologation</strong> <strong>von</strong> Hallen, Spielfel<strong>der</strong>n <strong>und</strong>sportlichen Einrichtungen welche in den Meisterschaften <strong>der</strong> LNBA gebraucht werden.Das vorliegende <strong>Reglement</strong> ist strikte an <strong>die</strong> R<strong>und</strong>schreiben <strong>der</strong> LNBA 99/10 <strong>und</strong> 102/11 sowie andas „Schweizerische Handbuch für <strong>die</strong> Konstruktion <strong>und</strong> Infrastruktur <strong>von</strong> Basketballhallen“ (Ausgabe2009), nachfolgend Handbuch genannt, geb<strong>und</strong>en.Es definiert <strong>die</strong> tolerierten Erleichterungen in Bezug auf <strong>die</strong> Normen <strong>und</strong> Voraussetzungen <strong>der</strong><strong>Homologation</strong>sklassen im nachfolgenden Artikel 2.Das nicht einhalten <strong>der</strong> <strong>Homologation</strong>s <strong>Kriterien</strong> hat - für den betreffenden Klub - finanzielleSanktionen (bis zu CHF 20‘000.00) o<strong>der</strong> sportliche Strafmassnahmen (Punkteabzug,Forfaitentscheid).Nur <strong>die</strong> LNBA ist befugt im Rahmen seiner Wettkämpfe Abweichungen zu gewähren.<strong>Richtlinien</strong>KlassifikationArtikel 2Die Hallen werden in 5 verschiedenen Kategorien zusammengefasst (nachfolgend Niveau genannt)<strong>und</strong> <strong>die</strong>se entsprechen folgenden Normen <strong>und</strong> Voraussetzungen:Niveau 0Hallen welche <strong>die</strong> Bedingungen des Internationalen Basketballverbandes (FIBA) für grosse <strong>und</strong>offizielle Meisterschaften vollumfänglich einhalten.Niveau 1Hallen welche <strong>die</strong> Bedingungen <strong>der</strong> FIBA sowie alle <strong>Kriterien</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Richtlinien</strong> <strong>und</strong> desoffiziellen Handbuches für <strong>die</strong> Konstruktion <strong>und</strong> Infrastruktur <strong>der</strong> Basketballhallen einhalten.Niveau 2Hallen welche <strong>die</strong> meisten <strong>Kriterien</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Richtlinien</strong> einhalten aber <strong>über</strong> gewisse klarumschriebene Erleichterungen verfügen.Niveau 3Hallen welche <strong>die</strong> meisten <strong>Kriterien</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Richtlinien</strong> einhalten aber <strong>über</strong> gewisse klardefinierte Erleichterungen im weiteren Sinne verfügen.Niveau 4Hallen welche we<strong>der</strong> <strong>die</strong> <strong>Kriterien</strong> <strong>der</strong> vorliegenden <strong>Richtlinien</strong> einhalten <strong>und</strong> <strong>über</strong> keineErleichterungen verfügen können.Dimensionen <strong>der</strong> Spielfel<strong>der</strong>Artikel 3Das Spielfeld ist eine rechteckige Fläche, eben, hart <strong>und</strong> frei <strong>von</strong> irgendwelchen Hin<strong>der</strong>nissen.Es sollte idealerweise nur <strong>die</strong> Bodenmarkierungslinien zur Ausübung des Basketballsports enthalten.Seite 1


DL 215 Letzte Än<strong>der</strong>ungen : 08/13Artikel 4 (vgl. Artikel 12 des Handbuches)Die Dimensionen <strong>und</strong> Markierungen müssen dem <strong>Reglement</strong> <strong>der</strong> FIBA <strong>und</strong> den Vorschriften desHandbuches für <strong>die</strong> Konstruktion <strong>und</strong> Infrastruktur <strong>von</strong> Basketballhallen entsprechen.4.1 (vgl. Artikel 14 des Handbuches)Für <strong>die</strong> neuen Konstruktionen <strong>und</strong> Umbauten / Renovierungsarbeiten welche vor <strong>und</strong> ab 2012vorgenommen werden, müssen in den Infrastrukturen <strong>der</strong> Niveaus 1, 2, 3, <strong>und</strong> 4 <strong>die</strong> neue Markierungab dem 15. September 2012 definitiv auf dem Spielfeld angebracht werden.Für <strong>die</strong> älteren Konstruktionen könnte <strong>die</strong> neue, provisorische Markierung (selbstklebende Streifen)bis spätestens im September 2014 toleriert.Wird <strong>die</strong>se Bestimmung nicht eingehalten, wird dem betroffenen Verein bei <strong>der</strong> ersten Wi<strong>der</strong>handlungeine Busse <strong>von</strong> CHF 1‘000.- auferlegt. Bei einer zweiten Wi<strong>der</strong>handlung wird eine Forfaitnie<strong>der</strong>lageausgesprochen.HöheArtikel 5 (vgl. Artikel 11.5 des Handbuches)Die Höhe <strong>der</strong> Decke o<strong>der</strong> des tiefsten Hin<strong>der</strong>nisses <strong>über</strong> dem Spielfeld muss mindestens siebenMeter betragen.5.1Die Erleichterungen für <strong>die</strong> Niveaus 2 <strong>und</strong> 3 sind folgende:Eine Abweichung <strong>von</strong> 10% in <strong>der</strong> Höhe wird akzeptiert. Dies führt zu einer Mindesthöhe <strong>von</strong> 6.30Metern.5.2Diese Bestimmung ist nur Gültig für Konstruktionen welche vor dem Monat Juni 2000 erstellt wurden.BeleuchtungArtikel 6 (vgl. Artikel 13 des Handbuches)Das Spielfeld muss gleichmässig <strong>und</strong> ausreichend beleuchtet sein. Die Lichtquellen sind soanzubringen, dass sie <strong>die</strong> Sicht <strong>der</strong> Spieler <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schiedsrichter nicht behin<strong>der</strong>n.FreiräumeArtikel 7 (vgl. Artikel 12 des Handbuches)Ein Freiraum <strong>von</strong> mindestens zwei Metern um das Spielfeld muss gewährt sein. Dieser Freiraum darfwe<strong>der</strong> <strong>von</strong> Zuschauern, Werbetafeln noch <strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Hin<strong>der</strong>nissen beeinträchtigt werden.7.1In Abweichung <strong>von</strong> Artikel 12.4 des Handbuches gelten für das Niveau 3 <strong>und</strong> das Niveau 4 folgendeErleichterungen:Um das ganze Spielfeld muss mindestens ein Freiraum <strong>von</strong> einem Meter gewährt sein. DieserFreiraum darf we<strong>der</strong> <strong>von</strong> Werbetafeln noch <strong>von</strong> an<strong>der</strong>en Hin<strong>der</strong>nissen beeinträchtigt werden.7.2Es wird empfohlen, dass <strong>die</strong> Zuschauer mindestens 5.00 m <strong>von</strong> den Spielfeldgrenzen entfernt Platznehmen.Für <strong>die</strong> Niveaus 1 <strong>und</strong> 2 wird <strong>der</strong> Minimalabstand auf 2.00 m festgesetzt.Für <strong>die</strong> Niveaus 3 <strong>und</strong> 4 wird <strong>der</strong> Minimalabstand auf 1.00 m festgesetzt.Seite 2


DL 215 Letzte Än<strong>der</strong>ungen : 08/13SpielerbankzonenArtikel 8 (vgl. Artikel 12.2 bis 12.5 des Handbuches)Zwei Spielerbankzonen befinden sich ausserhalb des Spielfeldes neben dem Offiziellen-Tisch.Jede Spielerbankzone wird mit zwei zweimeterlangen Linien eingegrenzt. Die eine Linie alsVerlängerung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>linie <strong>und</strong> <strong>die</strong> an<strong>der</strong>e Linie – welche parallel zur ersten verläuft – wird fünfMeter <strong>von</strong> <strong>der</strong> Mittellinie entfernt gezeichnet.Die zwei Meter langen Linien müssen eine zur Gr<strong>und</strong>linie <strong>und</strong> Spielfeldlinie kontrastierende Farbeaufweisen.8.1Die Erleichterungen für <strong>die</strong> Niveaus 2 <strong>und</strong> 3 sind folgende:Bei Unmöglichkeit aus Architektonischen Gründen, wird <strong>die</strong> Spielerbank so weit wie möglich <strong>von</strong> <strong>der</strong>Mittellinie installiert.Diese Bestimmung ist nur für Konstruktionen vor dem Monat Juni 2000 anwendbar.BodenArtikel 9 (vgl. Artikel 11 des Handbuches)Die Spielfeldfläche muss flach <strong>und</strong> hart <strong>und</strong> mit einem Holzparkett versehen sein. Die Fläche muss einMinimum an Markierungen aufweisen <strong>die</strong> nicht dem Basketballsport <strong>die</strong>nen.9.1Die Abweichung für das Niveau 1 ist folgende:In den Hallen welche vor dem Monat Juni 2000 erstellt wurden, kann <strong>die</strong> Fläche des Spielfeldes ausLinoleum o<strong>der</strong> einem ähnlichen Produkt sein.Für alle neuen Konstruktionen <strong>und</strong> Umbauten / Renovierungsarbeiten vor dem 15. September 2012,müssen <strong>die</strong> Voraussetzungen des Niveau 1 betreffend dem Spielparkett ab <strong>die</strong>sem Datum erfüllt seindamit in <strong>der</strong> NLA gespielt werden darf.Für <strong>die</strong> älteren Konstruktionen kann <strong>der</strong> Organisator <strong>der</strong> Meisterschaft eine Ausnahmebewilligungerteilen, falls sich ein Projekt eines Neubaus o<strong>der</strong> einer Umbauung vor dem 31. Dezember 2014nachweislich konkretisieren sollte.9.2Die Erleichterungen für <strong>die</strong> Niveaus 2 <strong>und</strong> 3 sind folgende:Die Spielfeldfläche kann aus Linoleum o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en ähnlichen Produkt sein.Artikel 10 (vgl. Artikel 12.1 des Handbuches)Bei einer zweifarbigen Spielfläche, muss <strong>die</strong> zwei Meter Zone um das Spielfeld, <strong>die</strong> begrenzte Zonesowie <strong>der</strong> Mittelkreis <strong>die</strong> gleiche Farbe aufweisen.SpielbrettArtikel 11 (vgl. Artikel 2 des Handbuches)Jedes Spielbrett besteht aus einem geeigneten durchsichtigen Material. Es besteht aus einem Stück<strong>und</strong> weist <strong>die</strong>selbe Festigkeit auf wie ein Holzbrett mit 0.03 Metern Dicke.Die Spielbretter haben folgende Dimensionen: horizontal 1.8 Meter <strong>und</strong> vertikal 1.05 Meter, <strong>die</strong> Basisist 2.9 Meter vom Boden entfernt.Seite 3


DL 215 Letzte Än<strong>der</strong>ungen : 08/13KorbstützenArtikel 12 (vgl. Artikel 5 des Handbuches)Die Korbstützen müssen den Bestimmungen des Artikels 5 des Schweizerischen Handbuches für <strong>die</strong>Konstruktion <strong>und</strong> Infrastruktur <strong>von</strong> Basketballhallen entsprechen.PolsterungArtikel 13 (vgl. Artikel 6 des Handbuches)13.1Das Spielbrett muss wie folgt gepolstert sein:Die Polsterung muss <strong>die</strong> Basis <strong>und</strong> <strong>die</strong> Seiten eines jedes Spielbrettes <strong>über</strong> <strong>die</strong> Distanz <strong>von</strong>mindestens 0.35 Meter bedecken. Diese Polsterung muss seitlich mindestens 0.02 Meter <strong>und</strong> amunteren Rand mindestens 0.048 Meter dick sein <strong>und</strong> <strong>die</strong> inneren Vor<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Hinterseiten müssen<strong>über</strong> eine Höhe <strong>von</strong> 0.02 Metern bedeckt sein.13.2Die Korbstützen müssen wie folgt gepolstert sein:Die innere Seite <strong>und</strong> <strong>die</strong> Rän<strong>der</strong>, entlang des Stützarmes des Spielbretts, <strong>über</strong> eine Minimallänge <strong>von</strong>1.2 Meter ab <strong>der</strong> Hinterseite des Spielbrettes. Die vertikalen Rän<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Seite <strong>über</strong> eine Höhe <strong>von</strong>2.15 Metern ab dem Boden. Die Polsterung lebendig gefärbt sein.RingArtikel 14 (vgl. Artikel 3 des Handbuches)Die Ringe müssen mit einem Auslösemechanismus (unter Druck) ausgestattet sein <strong>und</strong> denAnfor<strong>der</strong>ungen des Artikels 3.7 des Schweizerischen Handbuches für <strong>die</strong> Konstruktion <strong>und</strong>Infrastruktur <strong>von</strong> Basketballhallen entsprechen.NetzArtikel 15 (vgl. Artikel 4 des Handbuches)Die Bestimmung des Artikels 4 des Schweizerischen Handbuches für <strong>die</strong> Konstruktion <strong>und</strong>Infrastruktur <strong>von</strong> Basketballhallen ist anwendbar.Ersatzspielbrett <strong>und</strong> ErsatzringeArtikel 16Ein Ersatzspielbrett <strong>und</strong> zwei Ersatzringe mit denselben Eigenschaften wie <strong>die</strong>jenigen auf demSpielfeld werden als Reserve bereitgehalten, damit möglichen Beschädigungen des Materialsvorgebeugt werden kann.Offiziellen-TischArtikel 17Der Offiziellen-Tisch muss so gross sein damit <strong>die</strong> fünf Berechtigten (Verantwortlicher für 24/14 -Sek<strong>und</strong>en, Zeitstopper, Spielkommissar, Verantwortlicher für das Matchblatt <strong>und</strong> dessen Gehilfe)sowie <strong>der</strong> mögliche Speaker ausreichend Platz zum arbeiten haben. Auf je<strong>der</strong> Seite des Offiziellen-Tisches wird je ein Stuhl pro Mannschaft bereitgestellt, damit <strong>die</strong> Spielerwechsel getätigt werdenkönnen.Seite 4


DL 215 Letzte Än<strong>der</strong>ungen : 08/13<strong>Kriterien</strong> <strong>und</strong> ErleichterungenArtikel 22Alle <strong>Homologation</strong>skriterien haben Gesetzescharakter, auch dann, wenn <strong>die</strong> <strong>Kriterien</strong> nicht im FIBA<strong>Reglement</strong> aufgeführt sind.Artikel 23Die neuen Konstruktionen müssen zwingend den Anfor<strong>der</strong>ungen des Niveau 0 o<strong>der</strong> des Niveau 1entsprechen.Für alle neuen Konstruktionen <strong>und</strong> Umbauten / Renovierungsarbeiten vor dem 15. September 2012,müssen <strong>die</strong> Voraussetzungen des Niveau 1 betreffend dem Spielparkett ab <strong>die</strong>sem Datum erfüllt seindamit in <strong>der</strong> NLA gespielt werden darf.Für <strong>die</strong> älteren Konstruktionen kann <strong>der</strong> Organisator <strong>der</strong> Meisterschaft eine Ausnahmebewilligungerteilen, falls sich ein Projekt eines Neubaus o<strong>der</strong> einer Umbauung vor dem 31. Dezember 2014nachweislich konkretisieren sollte.Verantwortung <strong>und</strong> KompetenzenArtikel 24Der technische Dienst <strong>von</strong> SWBA ist verantwortlich für <strong>die</strong> <strong>Homologation</strong> <strong>und</strong> kann <strong>die</strong> Ausführungeinem Mitarbeiter des zuständigen Regionalverbandes delegieren. Wenn <strong>die</strong> ausgewähltenMitarbeitenden <strong>die</strong> Aufgaben nicht korrekt ausführen, wird <strong>der</strong> technische Dienst <strong>von</strong> SWBA <strong>die</strong>Situation analysieren <strong>und</strong> sämtliche Kosten dem betroffenen Regionalverband verrechnen.Artikel 25Der technische Dienst <strong>von</strong> SWBA bezeichnet den Koordinator. Dieser nimmt <strong>von</strong> den Akten <strong>der</strong>Mitarbeitenden <strong>der</strong> Regionalverbände Kenntnis <strong>und</strong> analysiert <strong>die</strong>se. Er ist einzig Zuständig um <strong>die</strong><strong>Homologation</strong>sklassen zu vergeben. Die Kosten für <strong>die</strong> <strong>Homologation</strong> werden Pauschal mit CHF 200.-bezahlt. Die <strong>die</strong>sbezügliche Rechnung wird auf den Koordinator ausgestellt.Artikel 26Die technischen Dienste <strong>von</strong> SWBA, beziehungsweise <strong>die</strong> LNBA in Rahmen seiner Wettkämpfe, sindfür <strong>die</strong> Vergabe <strong>von</strong> Ausnahmebewilligungen zuständig. Sie entscheiden auch <strong>über</strong> alle Anliegen inBezug auf <strong>die</strong> Hallen <strong>und</strong> Spielfel<strong>der</strong> welche für <strong>die</strong> jeweiligen Meisterschaften gebraucht werden.Diverse BestimmungenArtikel 27Die Vereine welche neu <strong>von</strong> <strong>der</strong> 1. Nationalliga (1. NL) in <strong>die</strong> Nationalliga B (NLB) o<strong>der</strong> <strong>von</strong> denKantonalen Meisterschaften in <strong>die</strong> 1. NL aufsteigen, können <strong>von</strong> einer Ausnahmebewilligung in <strong>der</strong>ersten Saison in <strong>der</strong> jeweiligen Spielkategorie Gebrauch machen.Artikel 28Die Vereine welche <strong>von</strong> <strong>die</strong>ser Ausnahmebewilligung Gebrauch machen, können in <strong>die</strong>ser Hallekeinesfalls an den Play-Offs o<strong>der</strong> an an<strong>der</strong>en Meisterschaften teilnehmen welche den Aufstieg in <strong>die</strong>Nationalliga A (NLA) ermöglichen. Ausgeschlossen ist auch <strong>die</strong> Teilnahme an den Play-Offs o<strong>der</strong> anan<strong>der</strong>en Meisterschaften welche den Aufstieg in <strong>die</strong> Nationalliga B (NLB) ermöglichen.Seite 6


DL 215 Letzte Än<strong>der</strong>ungen : 08/13Artikel 29Die Vereine <strong>die</strong> an europäischen Meisterschaften teilnehmen <strong>die</strong> <strong>von</strong> <strong>der</strong> FIBA organisiert werden,sind <strong>der</strong>en <strong>Reglement</strong>en <strong>und</strong> <strong>Richtlinien</strong> unterstellt.Artikel 30Die Vereine haben <strong>die</strong> Pflicht alle Än<strong>der</strong>ungen welche in den Spielhallen vorgenommen werden(Bodenbelag, Markierungen, usw.) sofort dem Koordinator zu melden. Alle Departemente könnenje<strong>der</strong>zeit eine neue <strong>Homologation</strong> verlangen.Artikel 31Das Schweizerische Handbuch für <strong>die</strong> Konstruktion <strong>und</strong> Infrastruktur <strong>von</strong> Basketballhallen(www.swissbasketball.ch/download/info) enthält vollständige Informationen <strong>und</strong> Pläne gemäss denverschiedenen Niveaus. Diese Vorschriften sowie <strong>die</strong>jenigen in den R<strong>und</strong>schreiben <strong>der</strong> LNBA (unteran<strong>der</strong>em R<strong>und</strong>schreiben 99/10 <strong>und</strong> 102/11) müssen ebenfalls berücksichtigt werden.Artikel 32Betreffend <strong>Richtlinien</strong> für Werbung auf dem Spielfeld ist <strong>die</strong> DL 209 massgebend.Die Vereine sind verantwortlich für <strong>die</strong> Einhaltung <strong>der</strong> in Kraft stehenden <strong>Richtlinien</strong>. Die LNBA<strong>über</strong>nimmt keine Verantwortung für Unfälle o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Vorfälle.StreitigkeitenArtikel 33Alle Streitigkeiten in Bezug auf <strong>die</strong> Zuweisung <strong>der</strong> <strong>Homologation</strong>sklassen <strong>der</strong> Hallen <strong>und</strong> Spielfel<strong>der</strong>werden vom Zentralvorstand <strong>von</strong> SWBA bearbeitet.SchlussbestimmungenArtikel 34Bei Differenzen zwischen den einzelnen Sprachtexten ist <strong>die</strong> französische Fassung auf <strong>der</strong> Homepage<strong>der</strong> LNBA (www.lnba.ch) massgebend.Artikel 35Das offizielle FIBA <strong>Reglement</strong> in seiner letzten bekannten Ausgabe <strong>und</strong> <strong>der</strong> Schweizer Führer fürBauten <strong>und</strong> Infrastrukturen <strong>der</strong> Basketballhallen gelten als Vorlagen.Artikel 36Das vorliegende <strong>Reglement</strong> ist vom Vorstand <strong>der</strong> LNBA angenommen worden <strong>und</strong> <strong>die</strong> Artikel 1 <strong>und</strong>22 ff vom Vorstand vom SWBA angenommen <strong>und</strong> treten mit sofortiger Wirkung in Kraft.Seite 7

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