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Authentizität Vom Siegel zur digitalen Signatur - Staatsarchiv St.Gallen

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<strong>Authentizität</strong> 173nungen speichernde elektronische System erreicht werden kann. Die <strong>Authentizität</strong>digitaler Aufzeichnungen ergebe sich ebenso wie die <strong>Authentizität</strong> analoger Aufzeichnungenaus• der Art der Übermittlung (mode o/transmission),• der Fonn der Übenninlung (form o[ transmission),• dem <strong>St</strong>atus, in dem die Aufzeichnung übermittelt worden ist (state 0/ transmission),und• der Art der Verwahrung (manner o/preservation and custody).Die Form der Übermittlung müsse bei analogen Dokumenten über folgendeMerkmale verfügen:• Wasserzeichen,• <strong>Siegel</strong>,• Signete,• Besondere Zeichen,• <strong>St</strong>empel,• Registrierungsklausel (reg istration clause),• Beglaubigungsklausel (authentication clause),• Registemumrner (registry number),• Registraturzeichen (cLassification number),• Betreff,• Datum,• Empfanger,• Angabe der Beglaubigungsmittel,• Angabe der Zeugen.Bei <strong>digitalen</strong> Dokumenten müsse die Fonn der Übermittlung die folgenden Merkmaleenthalten:• Ort,• Zeit,• Aussteller,• Empfänger,• Betreff,• Registraturzeichen (classification code),• Registemummer (registry number),• Angabe der Sicherungsmittel und• Zeitstempel oder• kryptographisches <strong>Siegel</strong> (cryptographed seal).Aus dem Vergleich der Merkmale analoger und digitaler Dokumente werden imRahmen des Projekts die Anforderungen erminelt, die in einer elektronischen Systemumgebungzu verwirklichen sind, um die <strong>Authentizität</strong> der <strong>digitalen</strong> Aufzeichnungenzu sichern. Dem Vergleich liegen die Begriffe und Prinzipien der Diplomatikzugrunde.Die archivische Überlieferungsbildung aus elektronischen Unterlagen beginntmit der Mitwirkung der Archivare an der Entwicklung der elektronischen Systeme.Dabei müssen sie die Konzeption in der Weise beeinflussen, daß die Au-

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