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H. WILHELM SCHAUMANN STIFTUNGDie Anträge sind so zu begründen, dass eine hinreichende Begutachtung durch dieKuratoren der STIFTUNG möglich ist. Außer dem üblicherweise in Anträgendarzustellenden Sachstand sowie Arbeitsplänen (Material, Methode, Auswertung) istauch zu begründen, warum dieser Antrag nicht mit Aussicht auf Erfolg bei anderenFördereinrichtungen vorgelegt wird.Die STIFTUNG erteilt grundsätzlich keine Forschungsaufträge im Sinne derEntgeltsordnung des Bundesministers <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten undübernimmt daher auch keinen Gemeinkostenanteil.Forschungsvorhaben werden durch Spenden gefördert, so dass der Empfängerder Förderung keine konkrete Gegenleistung erbringt, sondern lediglich über denFortgang seiner Ergebnisse berichtet. Die Ergebnisse der geförderten Vorhabensollen veröffentlicht werden. Veröffentlichungen und Dissertationen sollen anhervorgehobener Stelle auf die Förderung durch die STIFTUNG hinweisen.StipendienGemäß dem Stiftungszweck erfolgt die Förderung des wissenschaftlichenNachwuchses durch Stipendien und Auszeichnungen. Stipendien werden imRegelfall <strong>für</strong> die in einem Forschungsvorhaben tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter(Doktoranden) gewährt.Anträge auf Stipendien müssen daher von dem betreuenden Hochschullehrergestellt werden, wobei das Arbeitsprogramm und die Eignung des Doktoranden / derDoktorandin dargestellt werden sollen. Die Eignung soll durch Kopien der Zeugnisseund einen Lebenslauf belegt werden.Das Stipendium wird unmittelbar an den Stipendiaten gezahlt, begründet jedochkein Rechtsverhältnis zwischen Stipendiaten und STIFTUNG.ZuschüsseDie STIFTUNG gewährt auf Antrag Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen,Reisen, Tagungen und Druckkosten, soweit diese dem Stiftungszweck entsprechen.PreisverleihungenDie STIFTUNG verleiht Preise <strong>für</strong>- herausragende wissenschaftliche Leistungen ( i.d.R.Habilitationen) -Förderpreis-- beste Doktorarbeiten und- beste Prüfungsleistungen(Master- oder Diplomarbeiten oder vergleichbare Leistungen).Vorschlagsberechtigt <strong>für</strong> Preisverleihungen <strong>für</strong> herausragende wissenschaftlicheLeistungen sind die Dekane der Fakultäten, <strong>für</strong> Doktorarbeiten undPrüfungsleistungen die Direktoren der Institute <strong>für</strong> Tierernährung. Vorschläge könnennur nach schriftlicher Aufforderung eingereicht werden.22453 Hamburg, Kollaustraße 105, Telefon (04101) 218 4080, Telefax (04101) 218 4089Internet: http://www.schaumann-stiftung.deVorstand: Prof. Dr. Gerhard Breves, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ernst Kalm (Vors.)

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