13.07.2015 Aufrufe

Download, Merkblatt für Antragsteller (pdf | 33,71 KB) - H. Wilhelm ...

Download, Merkblatt für Antragsteller (pdf | 33,71 KB) - H. Wilhelm ...

Download, Merkblatt für Antragsteller (pdf | 33,71 KB) - H. Wilhelm ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

H. WILHELM SCHAUMANN STIFTUNG<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Antragsteller</strong>StiftungszweckDie STIFTUNG verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zweckeim Sinne der allgemeinen und steuerrechtlichen Gesetzgebung.Hauptzweck der STIFTUNG ist die gemeinnützige Förderung der Tier- undAgrarwissenschaften, insbesondere die Förderung der wissenschaftlichen Forschungdurch die Vergabe von Forschungsspenden, die Ausrichtung von tier- undagrarwissenschaftlichen Fachtagungen und die Förderung des wissenschaftlichenNachwuchses mit Stipendien, Zuschüssen und Preisverleihungen.Zum Stiftungszweck gehört ferner die gemeinnützige Förderung andererwissenschaftlichen Forschungen durch Vergabe von Forschungsspenden anForschungseinrichtungen bzw. Wissenschaftler.Als Nebenzweck soll die STIFTUNG auch gemeinnützige Zwecke im Sinne des §52 der Abgabenordnung verfolgen, und zwar durch Spenden an Träger derAlterspflege und -hilfe, der Jugendhilfe und sonstiger karitativer Einrichtungen sowiedes Umwelt- und Naturschutzes. Diese Zuwendungen dürfen nur an alsgemeinnützig oder mildtätig anerkannte Körperschaften geleistet werden, und dieSTIFTUNG darf ihre Mittel <strong>für</strong> diese Nebenzwecke nur teilweise verwenden.Art der FörderungGemäß Stiftungszweck werden innerhalb der verfügbaren Finanzmittel alleForschungsvorhaben auf dem Gebiet der Tier- und Agrarwissenschaften gefördert.Hierbei soll die Förderung vorrangig in solchen Fällen erfolgen, in denen eineFörderung durch andere Institutionen, wie z.B. Deutsche Forschungsgemeinschaft(DFG), Bundesministerien(BMBF/BMELV) und Landesministerien, aus haushaltsrechtlichenoder anderen Gründen nicht möglich ist.Die Förderung erfolgt in der Regel durch Spenden an wissenschaftlicheEinrichtungen, durch Stipendien an Nachwuchswissenschaftler, durch Zuschüsseund Preisverleihungen <strong>für</strong> junge Wissenschaftler, Doktoranden und Studenten.AntragstellungAnträge können jederzeit formlos gestellt werden. Anträge auf Förderungwissenschaftlicher Vorhaben sollen von den verantwortlichen Institutsdirektoren bzw.leitenden Wissenschaftlern 6fach eingereicht werden.22453 Hamburg, Kollaustraße 105, Telefon (04101) 218 4080, Telefax (04101) 218 4089Internet: http://www.schaumann-stiftung.deVorstand: Prof. Dr. Gerhard Breves, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ernst Kalm (Vors.)


H. WILHELM SCHAUMANN STIFTUNGDie Anträge sind so zu begründen, dass eine hinreichende Begutachtung durch dieKuratoren der STIFTUNG möglich ist. Außer dem üblicherweise in Anträgendarzustellenden Sachstand sowie Arbeitsplänen (Material, Methode, Auswertung) istauch zu begründen, warum dieser Antrag nicht mit Aussicht auf Erfolg bei anderenFördereinrichtungen vorgelegt wird.Die STIFTUNG erteilt grundsätzlich keine Forschungsaufträge im Sinne derEntgeltsordnung des Bundesministers <strong>für</strong> Ernährung, Landwirtschaft und Forsten undübernimmt daher auch keinen Gemeinkostenanteil.Forschungsvorhaben werden durch Spenden gefördert, so dass der Empfängerder Förderung keine konkrete Gegenleistung erbringt, sondern lediglich über denFortgang seiner Ergebnisse berichtet. Die Ergebnisse der geförderten Vorhabensollen veröffentlicht werden. Veröffentlichungen und Dissertationen sollen anhervorgehobener Stelle auf die Förderung durch die STIFTUNG hinweisen.StipendienGemäß dem Stiftungszweck erfolgt die Förderung des wissenschaftlichenNachwuchses durch Stipendien und Auszeichnungen. Stipendien werden imRegelfall <strong>für</strong> die in einem Forschungsvorhaben tätigen wissenschaftlichen Mitarbeiter(Doktoranden) gewährt.Anträge auf Stipendien müssen daher von dem betreuenden Hochschullehrergestellt werden, wobei das Arbeitsprogramm und die Eignung des Doktoranden / derDoktorandin dargestellt werden sollen. Die Eignung soll durch Kopien der Zeugnisseund einen Lebenslauf belegt werden.Das Stipendium wird unmittelbar an den Stipendiaten gezahlt, begründet jedochkein Rechtsverhältnis zwischen Stipendiaten und STIFTUNG.ZuschüsseDie STIFTUNG gewährt auf Antrag Zuschüsse zu Fortbildungsmaßnahmen,Reisen, Tagungen und Druckkosten, soweit diese dem Stiftungszweck entsprechen.PreisverleihungenDie STIFTUNG verleiht Preise <strong>für</strong>- herausragende wissenschaftliche Leistungen ( i.d.R.Habilitationen) -Förderpreis-- beste Doktorarbeiten und- beste Prüfungsleistungen(Master- oder Diplomarbeiten oder vergleichbare Leistungen).Vorschlagsberechtigt <strong>für</strong> Preisverleihungen <strong>für</strong> herausragende wissenschaftlicheLeistungen sind die Dekane der Fakultäten, <strong>für</strong> Doktorarbeiten undPrüfungsleistungen die Direktoren der Institute <strong>für</strong> Tierernährung. Vorschläge könnennur nach schriftlicher Aufforderung eingereicht werden.22453 Hamburg, Kollaustraße 105, Telefon (04101) 218 4080, Telefax (04101) 218 4089Internet: http://www.schaumann-stiftung.deVorstand: Prof. Dr. Gerhard Breves, Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Ernst Kalm (Vors.)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!