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Antrag auf Umstellung des Zertifikates über die Teilnahme am ... - Vfib

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<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong><strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Zertifikates</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong>‚Lehrgang für Bauwerksprüfung’ <strong>auf</strong> ein VFB-ZertifikatAbsender: :<strong>Antrag</strong> aus VFIB-HomepageAnrede:N<strong>am</strong>e, Vorn<strong>am</strong>e:geboren <strong>am</strong>:Lehrgangsort:Titel:Lehrgangstermin:vom: bis:Wie <strong>auf</strong> Ihrem Zertifikat angegeben:unbedingt gut lesbar ausfüllenbzw. – soweit bereits ausgefüllt – <strong>über</strong>prüfenund ggf. gut lesbar ändernVFIB e.V.c/o Bayerische Ingenieurek<strong>am</strong>mer BauNymphenburgerstr. 580335 MünchenDie Hinweise <strong>auf</strong> nachfolgenden Seiten bitteverwahren!Bitte möglichst private Anschrift angeben!<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Zertifikates</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong> „Lehrgang für Bauwerksprüfung“ <strong>auf</strong> einVFIB-ZertifikatMir wurde nach <strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong> ‚Lehrgang für Ingenieure der Bauwerksprüfung’ (siehe o.a Lehrgangstermin) dasals Kopie beigefügte Zertifikat vom o. a. Lehrgangsort ausgehändigt.Ich beantrage <strong>die</strong> kostenfreie <strong>Umstellung</strong> meines bisherigen <strong>Zertifikates</strong> <strong>auf</strong> ein <strong>auf</strong> sechs Jahre befristetesVFIB-Zertifikat. Mir ist bekannt, dass eine dar<strong>über</strong> hinausgehende Verlängerung der Gültigkeit <strong>des</strong> Zertifikatsmöglich ist, wenn ich <strong>die</strong> gemäß VFIB-Prüfungsordnung (siehe §13 in der jeweils gültigen Fassung) gefordertenNachweise erbringe. Die entsprechenden Hinweise <strong>auf</strong> Seite 2 habe ich gelesen.Ich beantrage hiermit <strong>die</strong> kostenfreie Aufnahme meines o.a. <strong>Zertifikates</strong> in das Zertifikatsregister <strong>auf</strong> der VFIB-Homepage (wenn <strong>die</strong>s nicht gewünscht ist, dann bitte <strong>die</strong>sen Satz streichen !!). Ich habe <strong>die</strong> <strong>auf</strong> Seite 3 stehendenHinweise zum Zertifikatsregister <strong>auf</strong> der VFIB-Homepage gelesen.Meine Kontaktdaten sind ( * Muss-Felder / ** Muss-Feld, wenn Titel vorhanden / bitte gut lesbar ausfüllen):N<strong>am</strong>e, Titel:(bei Abweichung von oben)Nachn<strong>am</strong>e:Titel: **)Vorn<strong>am</strong>e:Postanschrift (privat):Straße: *) Hausnr.: *)PLZ: *) Wohnort: *)Telefon:Festnetz: Mobil:E-Mail-Adresse:Firmenn<strong>am</strong>e:Büroanschrift:Straße:Haus-Nr.:PLZ:Firmenort:bitte angeben, wenn vorhandenOrt: …………………Datum: ……………........_Unterschrift <strong>des</strong> ZertifikatsbesitzersAnlagen:• Kopie Ihres bisherigen <strong>Zertifikates</strong>• Ggf. urkundlicher Nachweis bei zwischenzeitiger Änderung <strong>des</strong> N<strong>am</strong>ens oder <strong>des</strong> Titels (Kopie ausreichend)


Hinweise zum <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Zertifikates</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong><strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong> ‚Lehrgang für Bauwerksprüfung’ <strong>auf</strong> ein VFIB-ZertifikatSeite 2Stand: 30.9.2012Für welche Zertifikate kann eine <strong>Umstellung</strong> beantragt werden?Für Zertifikate <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> an einem Lehrgang für Bauwerksprüfung, <strong>die</strong> von den Ausbildungsorten (Bauakademie Hessen-Thüringene.V, Lauterbach; Ingenieurakademie West e.V., Bochum; Bayerische Bauakademie, Feuchtwangen oder derIngenieurk<strong>am</strong>mer Sachsen, Dresden) mit unbefristeter Gültigkeit vor Inkrafttreten der VFIB-Prüfungsordnung im Frühjahr 2009ausgestellt wurden, kann eine <strong>Umstellung</strong> beantragt werden.Was geschieht, nachdem Sie <strong>die</strong> Überführung <strong>des</strong> <strong>Zertifikates</strong> beantragt haben?In der VFIB-Geschäftsstelle werden Ihre <strong>Antrag</strong>sdaten und –unterlagen <strong>auf</strong> Vollständigkeit <strong>über</strong>prüft. Dar<strong>auf</strong>hin erfolgt der Ausdruckder Zertifikate. Die Zertifikate erhalten für jeden Ausbildungsort eine spezifische fortl<strong>auf</strong>ende Nummerierung. Nach entsprechenderUnterschrift der Zertifikate wird Ihnen das VFIB-Zertifikat postalisch <strong>über</strong>mittelt. Sobald Sie der VFIB-Geschäftsstelle den Erhalt <strong>des</strong> neuen <strong>Zertifikates</strong> <strong>auf</strong> entsprechend vorbereiteten Rückantwortschreiben bestätigen, wird Ihrneues Zertifikat gültig, was durch Aufnahme Ihres <strong>Zertifikates</strong> in das Zertifikatsregister <strong>auf</strong> der VFIB-Homepage dokumentiertwird.In welcher Reihenfolge werden <strong>die</strong> Anträge bearbeitet?Die Anträge werden in der Reihenfolge <strong>des</strong> Eingangs bearbeitet.Allerdings werden <strong>die</strong> Anträge vorgezogen, <strong>die</strong> keineRückfragen erfordern (eindeutig lesbar, vollständig beigefügteUnterlagen, etc. ). Bei maximal ca. 1200 erwarteten Anträgenkann es – wenn <strong>die</strong>se alle sehr zeitnah eintreffen – u. U.zu einer ‚Stausituation’ kommen. Über unsere Homepagewerden wir Sie <strong>über</strong> den Stand der <strong>Antrag</strong>seingänge undderen Abarbeitung <strong>auf</strong> dem L<strong>auf</strong>enden halten (www.vfibev.de’)Wie sieht das VFIB-Zertifikat aus?In nebenstehender Abb. 1 ist ein Muster <strong>des</strong> bun<strong>des</strong>einheitlichenVFIB-Zertifikate dargestellt. Sie unterscheiden sichlediglich durch den Aufdruck <strong>des</strong> Logos <strong>des</strong> jeweiligen Lehrgangsortes.Wer unterschreibt das VFIB-Zertifikat?Das VFIB-Zertifikat wird im Rahmen <strong>des</strong> Zertifikatumtauschesdurch einen Vertreter <strong>des</strong> VFIB-Vorstan<strong>des</strong> und durch<strong>die</strong> fachliche Lehrgangsleitung <strong>des</strong> jeweiligen Lehrgangsortesunterschrieben.Abb. 1: Muster eines VFIB-<strong>Zertifikates</strong> (Beispiel Lehrgangsort Lauterbach)Wie kann ich das VFIB-Zertifikat nach Abl<strong>auf</strong> der 6-jährigen Gültigkeit erneut verlängern lassen?Die spätere Verlängerung der VFIB-Zertifikate erfolgt nach §13 der VFIB-Prüfungsordnung, und zwar in der zum Zeitpunkt derVerlängerung maßgebenden Fassung. Die derzeit gültige Fassung sieht beispielsweise folgende Regelung vor: „Auf <strong>Antrag</strong> beider Geschäftsstelle kann <strong>die</strong> Gültigkeitsdauer um weitere 6 Jahre verlängert werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass inden zurückliegenden sechs Jahren min<strong>des</strong>tens fünf Ingenieurbauwerke nach DIN 1076 geprüft wurden oder im letzten Jahr dersechsjährigen Gültigkeit eine Nachschulung durch einen vom VFIB hierzu anerkannten Lehrgang erfolgt ist.“ (Die ges<strong>am</strong>tePrüfungsordnung können Sie von unserer Homepage downloaden www.vfib-ev.de/service.php ). Änderungen der VFIB-Prüfungsordnung bleiben vorbehalten.Warum werden <strong>die</strong> Zertifikate befristet?In Gesprächen mit den Auftraggebern für <strong>die</strong> Durchführung von Bauwerksprüfungen hat sich gezeigt, dass <strong>die</strong>se sehr großenWert <strong>auf</strong> eine hohe und bun<strong>des</strong>weit vergleichbare Qualifikation der Bewerber legen, <strong>die</strong> mit den sicherheitsrelevanten und verantwortungsvollenPrüfungen von Brücken- und Ingenieurbauwerken be<strong>auf</strong>tragt werden sollen. Um <strong>die</strong>sen hohen Standardauch l<strong>auf</strong>end zu sichern, wurde festgelegt, dass <strong>die</strong> lngenieurinnen und Ingenieure der Bauwerksprüfung zum einen durchgeführteBauwerksprüfungen und zum anderen ihre kontinuierliche Fortbildung nachweisen sollen. Nur dadurch sind <strong>die</strong> hohen


Qualifikationsanforderungen an <strong>die</strong>se sicherheitsrelevanten Ingenieurleistungen für den öffentlichen Auftraggeber im notwendigenUmfang gewährleistet. Der VFIB bietet Ihnen dazu in allen vier Ausbildungsorten anerkannte Seminare zu aktuellen Themender Bauwerksprüfung an, <strong>die</strong> zur Verlängerung der Gültigkeitsdauer <strong>des</strong> <strong>Zertifikates</strong> im L<strong>auf</strong>e der sechs Jahre besuchtwerden können.Worin liegt Ihr Vorteil bei der <strong>Umstellung</strong> Ihres <strong>Zertifikates</strong> <strong>auf</strong> ein neues VFIB-Zertifikat?Ziel ist es, den öffentlichen Auftraggebern mehr Sicherheit bei der Auswahl von fachlich spezialisierten und für <strong>die</strong>se verantwortlicheTätigkeit bestmöglich qualifizierten lngenieurinnen und Ingenieuren der Bauwerksprüfung zu geben. Dazu werden alleZertifikatsinhaber, <strong>die</strong> ein neues Zertifikat <strong>des</strong> VFIB mit einer Gültigkeitsdauer von sechs Jahren erhalten haben und <strong>die</strong>s auchwünschen, <strong>auf</strong> der Homepage <strong>des</strong> Vereins als für <strong>die</strong>se Ingenieurleistung präqualifizierte Bewerber veröffentlicht. Diese vomöffentlichen Auftraggeber gewünschte Sicherheit bei der Auswahl von Bewerbern für <strong>die</strong> Bauwerksprüfung kann der VFIB nurden Inhabern der neuen Zertifikate testieren, <strong>die</strong> ihre Fachkenntnis durch l<strong>auf</strong>ende Anwendung bei ihrer verantwortlichen Tätigkeit(Referenzen) nachweisen und sich einer qualifizierten Fortbildung während der Gültigkeitsdauer ihres <strong>Zertifikates</strong> unterziehen.Haben Sie weitere Fragen?Wenden Sie sich bitte an unsere VFIB-Geschäftsstelle: Tel. 089 / 419 434 - 26, E-Mail: info@vfib-ev.deSchauen Sie auch <strong>auf</strong> unserer Homepage vorbei. Hier werden Sie während der Umtauschaktion <strong>auf</strong> dem L<strong>auf</strong>enden gehalten:www.vfib-ev.de/zertifikate .Wollen Sie Weiteres <strong>über</strong> den VFIB und seine Ziele wissen?Besuchen sie unsere Homepage: www.vfib-ev.de


Hinweise zum VFIB-Zertifikatsregisterim Zus<strong>am</strong>menhang mit dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Umstellung</strong> <strong>des</strong> <strong>Zertifikates</strong><strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Teilnahme</strong> <strong>am</strong> ‚Lehrgang für Bauwerksprüfung’ <strong>auf</strong> ein VFIB-ZertifikatSeite 3Stand: 30.9.2012Das Zertifikatsregister ist eine freiwillige VFIB-Serviceleistung. Bisher sind <strong>die</strong> Zertifikate <strong>auf</strong>genommen, für <strong>die</strong> der VFIB-Geschäftsstelle entsprechende Aufnahmezustimmungen bzw. Aufnahmeanträge (einschl. Kopie <strong>des</strong> ausgehändigten <strong>Zertifikates</strong>mit Empfangsbestätigung) direkt oder <strong>über</strong> <strong>die</strong> Ausbildungsorte vorgelegt wurden. Eine Gewähr für <strong>die</strong> Richtigkeit kann nicht<strong>über</strong>nommen werden.Im empfängerbezogenen Zertifikatsregister sind folgende <strong>auf</strong> dem Zertifikat <strong>auf</strong>geführten persönlichen Daten dargestellt: Zertifikatsnummer,Vorn<strong>am</strong>e, N<strong>am</strong>e, Titel, Zertifikatsgültigkeit, Lehrgangsort. Zur eindeutigen Identifikation ist anstelle <strong>des</strong> Geburtsdatumszusätzlich noch der Wohnort erforderlich; ersatzweise der Dienstort. Auf <strong>die</strong> Darstellung <strong>des</strong> Geburtstages – wie <strong>auf</strong> demZertifikat gedruckt – wird aus Gründen <strong>des</strong> Persönlichkeitsschutzes verzichtet.Maßgebend sind <strong>die</strong> Angaben zum Zeitpunkt der Zertifikats<strong>über</strong>gabe. Sollten sich bei der Listeneintragung Übertragungsfehlerergeben haben, werden <strong>die</strong> Zertifikatsempfänger gebeten, den Korrekturbedarf unter Angabe der Zertifikatsnummer und derPostanschrift schriftlich an <strong>die</strong> VFIB-Geschäftsstelle einschl. Unterschrift zu melden. Der Verein dankt für solche Hinweise undist bemüht, <strong>die</strong>se nach besten Kräften rasch einzupflegen.Sollte sich Änderungsbedarf ergeben, weil sich z.B. der N<strong>am</strong>e oder der Titel geändert hat, wird der Zertifikatempfänger gebeten,sich wg. der dann notwendigen Änderung <strong>des</strong> <strong>Zertifikates</strong> schriftlich an <strong>die</strong> VFIB-Geschäftsstelle zu wenden. Dem <strong>Antrag</strong><strong>auf</strong> Änderung <strong>des</strong> <strong>Zertifikates</strong> ist eine Kopie <strong>des</strong> bisherigen VFIB-<strong>Zertifikates</strong> sowie eine Kopie <strong>des</strong> entsprechenden urkundlichenBeleges <strong>des</strong> Änderungsanlasses beizufügen.Bei Änderung der Postanschrift werden <strong>die</strong> Zertifikatsempfänger ebenfalls gebeten, ihre neue Adresse der VFIB-Geschäftsstelleunter Hinzufügung einer Zertifikatskopie - zwecks Identifikation - mitzuteilen. Das gleiche gilt auch für <strong>die</strong> übrigen Kontaktdaten,insbesondere der E-Mail-Adresse. Die Aktualität der Kontaktdaten ist wichtig im Hinblick <strong>auf</strong> evtl. Klärungsbedarf. Sollte derKontakt zwischen Zertifikatempfänger und dem Verein wegen nicht aktueller Kontaktdaten abreißen, sieht sich der Verein leidergezwungen, <strong>die</strong> entsprechende Registereintragung ohne nochmalige Rückfragemöglichkeit zu löschen.Wenn eine Löschung der Eintragung im Zertifikatsregister gewünscht ist, wird der Zertifikatsempfänger gebeten, einen entsprechendenformlosen <strong>Antrag</strong> an <strong>die</strong> VFIB-Geschäftsstelle zu richten und zur Identifikation eine Kopie <strong>des</strong> <strong>Zertifikates</strong> beizufügen.Besteht entsprechender Löschungsbedarf infolge <strong>des</strong> Ablebens <strong>des</strong> Zertifikatsempfängers, kann <strong>die</strong> hierzu legitimierte Person<strong>die</strong>sen <strong>Antrag</strong> unter Hinzufügung eines Zuständigkeitsnachweises stellen.Der VFIB verpflichtet sich, <strong>die</strong> Daten nur satzungsgemäß zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.Änderungen der Hinweise bleiben vorbehalten.Bitte beachten Sie:Die Beifügung einer Kopie Ihres <strong>Zertifikates</strong> bei allen Interaktionen zwischen dem Zertifikatsempfänger und der VFIB-Geschäftsstelle <strong>die</strong>nt dem Schutz Ihres <strong>Zertifikates</strong> und Ihrer Persönlichkeitsrechte. D<strong>am</strong>it möchten wir Verwechslungenmöglichst ausschließen.Wir bitten Sie, Ihr Zertifikat wie einen Ausweis zu behandeln und durch entsprechende geschützte Aufbewahrung vorMissbrauch durch Dritte zu schützen.Abb.2: Auszug aus Zertifikatsregisters (Muster)

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