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Download Broschüre - Bürgergenossenschaft Vaduz

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REGELUNGSVERFAHREN 1998 – 2004Wahl und Auftrag des RegelungsausschussesDie <strong>Vaduz</strong>er Bürgerversammlung entschied sich 1998mit deutlicher Mehrheit für die Einleitung eines Regelungsverfahrens.Das Verfahren ist Voraussetzungfür die allfällige Bildung einer <strong>Bürgergenossenschaft</strong>.Die Bürgerversammlung wählte zu ihrer Vertretungeinen Regelungsausschuss:Arthur Konrad, Schinderböchel 7, Vorsitzender,Werner Verling, Försterweg 7, Stellvertreter(verstorben 10. 1. 2002),Roman Gassner, Brandiserweg 19(verstorben 15. Februar 2008),Dr. Peter Hemmerle, Lettgräbli 1, Protokollführer,Hans Ospelt, Mitteldorf 8,Dr. Alois Ospelt, Meierhofstrasse 45 (Rücktritt11. Juni 2001 wegen Eintritts in die Regierung),Adolf Wachter, Landstrasse 46.Der Regelungsausschuss hatte den Auftrag der Bürgerversammlungumzusetzen, ein Regelungsverfahren,d. h. eine Regelung der Eigentums- und Vermögensverhältnissezu erzielen. Das Verfahren sollteklären, welche Liegenschaften, Vermögenswerte undRechte der <strong>Bürgergenossenschaft</strong> zuzuordnen sind.Im Verfahren war der Regelungsausschuss Partei undvertrat die Interessen der in der BürgerversammlungStimmberechtigten. Er hatte seinen Auftrag unabhängigvon der Gemeindevertretung zu erfüllen undentschied autonom über erforderliche Erhebungenund Massnahmen. Er hatte von Gesetzes wegen Rechtauf Einsicht in die Akten der Gemeinde. Er musste eineneigenen Regelungsvorschlag erarbeiten, diesender Gemeinderatsdelegation vorlegen und darüberverhandeln. Sollte keine Einigung mit der Gemeindeerzielt werden, konnte er selbständig bei der Regelungskommissiondes Landes Antrag auf Entscheidungstellen.Arbeit des RegelungsausschussesDer Regelungsausschuss konstituierte sich am 19. August1998 und nahm seine Arbeit auf. In vielen Sitzungenund unter Beizug von Fachleuten verschaffte ersich vertieften Einblick in die komplexe Materie, stu-dierte die ihm zugänglichen Unterlagen und befasstesich mit der Vermögensregelung. Im Auftrag der Gemeindewaren seit 1979 im Hinblick auf die geplanteGemeinderechtsreform und eine Ausscheidung desBürgervermögens in mehrjähriger Arbeit verschiedeneErhebungen über Bestand, Zuwachs und Abgangan Gemeindeboden seit Errichtung des Grundbuchs1809 durchgeführt worden. Der Regelungsausschussverifizierte und aktualisierte diese Arbeiten undnahm eine Identifikation des Bürgervermögens vor.Er erarbeitete sodann einen Regelungsvorschlag alsGrundlage für Verhandlungen mit der Delegation desGemeinderats. Der Regelungsvorschlag, sowie Verlaufund Ergebnisse der eingehenden Abklärungenwurden im April 2000 in einem umfassenden Berichtsamt umfangreicher Dokumentation dargelegt.Identifizierung des BürgerbodensAusgangspunkt der Erhebungen bildete der Bestandbei Errichtung des Grundbuchs 1809. Danach wurdeder Bodenerwerb bis 1945 als Bürgerboden, die späterenZugänge als Gemeindeboden identifiziert. Käufenach 1945 wurden ausnahmsweise ebenfalls demBürgervermögen zugerechnet, wenn diese über Beschlusseiner Bürgerversammlung erfolgt waren. Insolchen Fällen lieferte die gesetzmässige Kompetenzder Bürgerversammlung ein eindeutiges Indiz für dieEigentümerschaft. Gegen Bürgerboden eingetauschteGrundstücke waren ebenfalls wieder als Bürgerbodenzu identifizieren. Das Jahr 1945 war schon bei denim Auftrag der Gemeinde erfolgten Erhebungen alsRichtschnur für die Identifizierung genommen worden.Dafür sprachen folgende Überlegungen:Das Schwergewicht der gemeindlichen Aufgaben lagnoch bis vor wenigen Jahrzehnten bei der Bürgergemeinde.Zum einen bestand die Einwohnerschaftmehrheitlich aus Ortsbürgern. Zum anderen warendie Steuereinnahmen der Gemeinde eher dürftig,so dass zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben immerwieder Bürgervermögen herangezogen wurde.So wurde die Allmende im Ebenholz nach und nachgrösstenteils verkauft, zunächst 1882, um einen Industriebetriebanzusiedeln (Jenny und Spörry), späterseit den 1920-er Jahren zu Bauplätzen für vermö-

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