Hinweis:• Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.• Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetraggegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.Höhe der EntgelteZielland/Währung ÜberweisungsbetragKonventionelle AbwicklungAbwicklung imTIPANET0 1 0 1bis zu EUR EUR EUR EUR EUR-- unbegrenzt 1,5 %o vom 1,5 %o vom9,00 9,00Auftragswertmindestens 10,00EUR maximal125,00 EUR zzgl.0,25 %o Courtage(mind. 1,00 EURmax. 5,00 EUR)Auftragswertmindestens 10,00EUR maximal125,00 EUR + 25,00EUR + evtl.Nachbelastung vonFremdspesen zzgl.0,25 %o Courtage(mind. 1,00 EURmax. 5,00 EUR)Übrige LänderPreis auf Nachfrage4.5.2.1.3 Sonstige EntgelteBearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des ÜberweisungsauftragsUnterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung einesÜberweisungsauftragsBemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafterAngabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den KundenDauerauftrag Einrichtung/Änderung/Aussetzung5,00 EUR2,00 EUR15,00 EUR1,00 EUR4.5.2.2 ÜberweisungsgutschriftenEntgeltpflichtigerWer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welcheEntgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungensind möglich:• 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte• 1: Zahler trägt alle Entgelte• 2: Zahlungsempfänger trägt alle EntgelteHinweis:• Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleisterdes Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.• Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetraggegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.134 200 è 8.13 Seite 12 Stand: 13.12.2013
Höhe der EntgelteAbsenderland/WährungBei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:ÜberweisungsbetragKonventionelleAbwicklungAbwicklung imTIPANETbis zu EUR EUR EUR10.000,00 10,00 9,00weltweit unbegrenzt 20,00 9,00Übrige LänderPreis auf Nachfrage4.6 Umrechnungskurs bei der Erbringung von Zahlungsdiensten in fremder WährungUmrechnungen von Euro in Fremdwährungen und von Fremdwährungen in Euro erfolgen zum Beispiel auf derBasis der von EuroFX festgestellten Kurse des Bankgeschäftstages der Buchung. Der EuroFX ist im Internet unterwww.eurofx.de veröffentlicht. Liegt ein solcher Kurs nicht vor, erfolgt die Umrechnung zu einem anderenMarktkurs.Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweiligeinternationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetztenWechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betragzu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden demKarteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationenfestgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigungwirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichungdes Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag derjeweiligen internationalen Kartenorganisation.4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige BeschwerdemöglichkeitFür die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht für Privatkunden, Firmenkunden sowie imZusammenhang mit der Erklärung der Deutschen Kreditwirtschaft zum „Girokonto für jedermann“ fürNichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen. Näheresregelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich derdeutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerdeist schriftlich an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen <strong>Volksbank</strong>en undRaiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, zu richten.Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum BürgerlichenGesetzbuch und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eineBeschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist beider Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.4.8 Weitere entgeltpflichtige DienstleistungenÜberweisungsvordrucke für Firmenkunden (pro 100 Stk)Zahlscheine / ÜberweisungenLastschriftenZahlscheine / Überweisungen ab 300 StkLastschriften ab 300 StkZahlscheine / Überweisungen ab 500 StkLastschriften ab 500 StkZahlscheine / Überweisungen ab 1000 StkLastschriften ab 1000 Stk15,00 EUR17,50 EUR11,50 EUR14,00 EUR10,00 EUR12,50 EUR9,00 EUR11,50 EUR134 200 è 8.13 Seite 13 Stand: 13.12.2013