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KAT Leitfaden Legebetriebe - Was steht auf dem Ei?

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<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>Boden- und FreilandhaltungÖkologische Erzeugung„Tierschutz geprüft“Version Oktober 2013ersetzt Version 01.03.2012gültig ab: 1. Januar 2014Status: freigegeben


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>InhaltTeil I: <strong>Ei</strong>nführungGesetzliche AnforderungenGrundsätzlichesTeil II: Anforderungskatalog1. Allgemeiner Zustand StallgebäudeLager-, Pack- und VerpackungsräumeStallgebäude / GebäudesicherheitPrinter / Hersteller PrinterKennzeichnung Paletten/<strong>Ei</strong>erAbholung <strong>Ei</strong>er2. Haltungsbedingungen / Stall3. Freilandkriterien4. Biohaltung5. Tiergesundheit / Tierseuchenprophylaxe6. Führung <strong>Ei</strong>genkontrollsystem7. Datenbank8. Haltungsanforderungen „Tierschutz geprüft“9. Freilandkriterien „Tierschutz geprüft“10. Tiergesundheit / Tierseuchenprophylaxe „Tierschutz geprüft“11. <strong>Ei</strong>genkontrollsystem „Tierschutz geprüft“12. Risikobewertung Dioxin-/PCB-DLAnhang:AnmeldeformularVerein für kontrollierte alternativeTierhaltungsformen e.V.-<strong>KAT</strong>-Holbeinstr. 12D-53175 BonnTelefon + 49 228 95960 0Telefax + 49 228 95960 50E-Mail: info@kat.ecInternet: www.kat.ec www.was-<strong>steht</strong>-<strong>auf</strong>-<strong>dem</strong>-<strong>Ei</strong>.deWichtiger Hinweis:Der vorliegende <strong>Leitfaden</strong> ist <strong>Ei</strong>gentum von <strong>KAT</strong>. Auf Grund der Urheberrechte ist es untersagt,den <strong>Leitfaden</strong> bzw. die Checkliste in Gänze oder Auszugsweise zu vervielfältigen. Verstöße gegendie Urheberrechte werden verfolgt.Status: freigegebenGültig ab: 01.01.2014Version: Oktober 2013


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>Teil I: <strong>Ei</strong>nführungGesetzliche GrundlagenEs gelten die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und die in den Vermarktungsnormen für <strong>Ei</strong>er (Verordnung589/2008/EG, 1234/2007/EG), der Richtlinie 1999/74/EG, der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnunginkl. der aktuellen Ausführungshinweise und der Registrierungsrichtlinie 2002/4/EG festgelegtenMindestanforderungen in der jeweils geltenden Fassung sowie die national jeweils strengstenAnforderungen an das Halten von Legehennen sowie darüber hinaus die im Anhang zum <strong>Leitfaden</strong> <strong>auf</strong>geführtenRegelungen.Für die ökologische Erzeugung von <strong>Ei</strong>ern gelten die in der Verordnung 834/2007 des Rates zur <strong>Ei</strong>nbeziehungder tierischen Erzeugung in den Geltungsbereich der VO 889/2008 über ökologischen Landb<strong>auf</strong>estgelegten Mindestanforderungen in der jeweils geltenden Fassung sowie die national jeweils strengstenAnforderungen an das Halten von Legehennen.Änderungen und Aktualisierungen der Haltungsanforderungen gelten ebenfalls für den abgeschlossenenTeilnehmervertrag.GrundsätzlichesEs wird empfohlen vor je<strong>dem</strong> Stall eine Übersicht mit den Stallinformationen (Stallgröße, m²-Innenfläche, Hennenanzahl/Besatzdichte usw.) anzubringen.<strong>KAT</strong>-<strong>Legebetriebe</strong>n, die <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> gleichen Gelände Ställe mit Freilandhaltung und Bodenhaltung betreibenund die <strong>Ei</strong>er über ein <strong>Ei</strong>erband sammeln, wird empfohlen unterschiedliche Hennenrassen (<strong>Ei</strong>erfarben)einzustallen.Die Legehennen müssen bereits ab <strong>dem</strong> Kükenalter an die spätere Haltungsform gewöhnt werden, danur so sichergestellt werden kann, dass die Tiere die ihnen gebotene Haltungsumgebung auch in vollemUmfange nutzen können.Liegt <strong>dem</strong> Legebetrieb eine behördliche Genehmigung für zwei Haltungsformen vor, muss er dokumentieren,zu welchen Zeiten er z.B. Freiland-, bzw. Bodenhaltung betreibt. Der Wechsel zwischen den Haltungsformenmuss gemäß den Vorgaben der zuständigen Behörden mindestens zwei Wochen vorabder jeweiligen Behörde und der Geschäftsstelle mitgeteilt werden.Verschließbare Haltungseinrichtungen werden im Rahmen der Neutralen Kontrolle verplombt. Solltenaus speziellen Gründen die Hennen in der Anlage verbleiben müssen, muss umgehend eine schriftlicheMitteilung an die Geschäftsstelle erfolgen. Die Kosten der erneuten Verplombung der Anlage durch daszuständige Prüfinstitut trägt der Betrieb.Status: freigegebenGültig ab: 01.01.2014Version: Oktober 2013 Seite 1 von 11


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>Teil II: Anforderungskatalog1. Allgemeiner Zustand des <strong>Legebetriebe</strong>sStallgebäude & Lager-, Pack- und Verpackungsräume (Farmpacker)Das Stallgebäude muss so gebaut sein, dass die <strong>Ei</strong>er gegen Witterungseinflüsse geschützt sind undkeine negative Beeinflussung erfahren.Alle Ställe müssen verschließbar sein. <strong>Ei</strong>n kontrollierter Zugang zum Stallgebäude ist zu gewährleisten.Die Printung des Erzeugercodes (Haltungsform/Land/Nummer) <strong>auf</strong> <strong>dem</strong> Legebetriebsgelände ist obligatorisch.Printerausfallmeldungen sind unverzüglich inkl. Vorlage von Reparatur- bzw. Wartungsnachweisenan die Geschäftsstelle und die zu beliefernde Packstelle zu melden. Es ist lebensmittelechtePrinterfarbe zu verwenden.Die Abholung der <strong>Ei</strong>er sollte jeden 3. Arbeitstag erfolgen bzw. einmal wöchentlich, wenn eine Umgebungstemperaturvon 18°C gewährleistet ist. Bei Transport der <strong>Ei</strong>er, z.B. zur Packstelle, muss einegleichbleibende Temperatur sichergestellt werden.Ordnung und SauberkeitDer Legebetrieb muss insgesamt ein sauberes und ordentliches Erscheinungsbild haben, die Stallordnungund –hygiene muss gewährleistet sein, insbesondere was die Sauberkeit von Fütterungsanlagen/Tränkenund die hygienische Lagerung des Verpackungsmaterials betrifft.Die <strong>Ei</strong>ersammlung erfolgt mind. 1x täglich. Schmutz- und Brucheier sowie verlegte <strong>Ei</strong>er werden aussortiert.Die <strong>Ei</strong>erlagerung erfolgt in sauberen Behältnissen in einem von den Tieren separierten Raum.PersonalhygieneBetriebsfremde Personen stellen ein hygienisches Risiko dar. Betriebsfremde Personen sollen nur dannZugang zu den Ställen und Haltungseinrichtungen erhalten, wenn dies unbedingt erforderlich ist.Stallungen dürfen nur mit betriebseigener Kleidung bzw. betriebseigener <strong>Ei</strong>nwegkleidung betreten werden.Es ist sicherzustellen, dass der Stall oder der sonstige Aufenthaltsort der Tiere von betriebsfremdenPersonen nur in Abstimmung mit <strong>dem</strong> Tierhalter betreten werden darf.Sanitäranlagen und Umkleideräume sind bereitzustellen, es sei denn der Legebetrieb liegt direkt amWohnhaus. In je<strong>dem</strong> Stallvorraum sollte zumindest ein <strong>Was</strong>chbecken mit <strong>Was</strong>ser, Seifen- und Papierhandtuchspendervorhanden sein. Alle Personen müssen vor und nach Betreten der Ställe bzw. vor undnach Sortierung der <strong>Ei</strong>er die Hände waschen. Handdesinfektion nach <strong>Was</strong>chen und Trocknen der Händewird empfohlen.Das Personal ist regelmäßig (einmal jährlich) hinsichtlich der Hygienevorschriften zu schulen, entsprechendeSchulungsnachweise müssen vorliegen.2. Haltungsbedingungen / StallAls Legereife einer Henne gilt allgemein der Zeitpunkt, an <strong>dem</strong> die Henne mit <strong>dem</strong> <strong>Ei</strong>erlegen beginnt.Von der Legereife einer Herde ist spätestens dann auszugehen, wenn eine Legeleistung von 50% indieser Herde in drei <strong>auf</strong>einanderfolgenden Tagen erreicht ist. Unter Berücksichtigung der Notwendigkeiteiner <strong>Ei</strong>ngewöhnungsphase ist spätestens 3 Wochen nach der <strong>Ei</strong>nstallung der Zugang zum <strong>Ei</strong>nstreubereichzu gewähren.Es gelten die folgenden allgemeinen Bedingungen für Legehennenhaltungen:a) Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum <strong>auf</strong> maximal drei Ebenen übereinander nutzen;Unterteilungen in Großgruppen sind möglich. Als Ebene gilt jede begehbare Fläche, die als Nutzflächegezählt wird. Im Falle von größeren Abständen zwischen den Ebenen sind diese mit Hühnerleiternzu überbrücken.b) Den Tieren <strong>steht</strong> ein jederzeit uneingeschränkt zugänglicher Scharrraum zur Verfügung; kurzzeitigeAbsperrungen in der <strong>Ei</strong>ngewöhnungsphase sind erlaubt.Status: freigegebenGültig ab: 01.01.2014Version: Oktober 2013 Seite 2 von 11


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>HennenbesatzDie Besatzdichte beträgt maximal 9 Hühner/m 2 Nutzfläche (begehbare Fläche). Es dürfen max. 6.000Hennen pro Stalleinheit gehalten werden. Bei mehretagigen Systemen darf die Besatzdichte insgesamt18 Hennen pro m² der von den Tieren nutzbaren Stallgrundfläche nicht überschreiten.Als Nutzfläche gelten Flächen, deren Bodenbeschaffenheit den Anforderungen an Scharrraum undKotebene entspricht und die eine lichte Höhe von mindestens 45 cm und eine Breite von mindestens 30cm <strong>auf</strong>weisen. Der Boden darf höchstens 14 % geneigt sein. Anzurechnen sind maximal drei Ebenenübereinander. Die Ebenen müssen so angeordnet sein, dass kein Kot <strong>auf</strong> die darunter gelegenen Ebenendurchfallen kann.Als Scharrraum gilt der Stallteil mit planbefestigtem Boden, der ganzflächig mit von Hühnern manipulierbaremMaterial bedeckt ist und die Möglichkeit zum Staubbaden bietet. <strong>Ei</strong>ne Flächendeckung mit<strong>Ei</strong>nstreu muss stets gegeben sein. Der Boden muss befestigt sein und hygienisch einwandfrei zu handhabensein (ausgenommen hiervon sind Mobilställe, bei denen die Bodenhygiene durch den Standortwechselgegeben ist). Picksteine bzw. sonstiges Material sollte zu Beschäftigungszwecken gegebenwerden.Die Scharrfläche befindet sich nur <strong>auf</strong> einer Ebene. Die Größe muss mindestens 1/3 der Stallgrundflächebetragen, wobei je<strong>dem</strong> Huhn 250 cm² zur Verfügung stehen müssen.<strong>Ei</strong>n Kaltscharrraum, der in unmittelbarer Anbindung mit <strong>dem</strong> Stall <strong>steht</strong> und von allen Tieren leicht unduneingeschränkt erreichbar ist, der überdacht ist und über befestigten Boden verfügt, kann als Scharrraumanerkannt werden, wenn den Hennen der Zugang täglich uneingeschränkt möglich ist. Die Durchgangsöffnungenmüssen mindestens 35 cm hoch und 40 cm breit sein und gleichmäßig über die gesamteLänge der Außenwand verteilt sein. Für 1.000 Hühner müssen 2 Meter Durchgangsöffnung vorhandensein.SitzstangenDie Gesamtlänge der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig dar<strong>auf</strong> sitzenkönnen, wobei mindestens 15 cm pro Huhn vorzusehen sind, empfohlen werden 25 cm. Sie müssen ausrutschfestem Material und so beschaffen sein, dass die Fußballengesundheit nicht beeinträchtigt wird.Die Sitzstangen dürfen nicht über <strong>dem</strong> <strong>Ei</strong>nstreubereich angebracht werden und sind zu 50% in unterschiedlichenHöhen anzubringen. Es dürfen keine Spalten an den Verbindungsstellen entstehen.Integrierte Sitzstangen <strong>auf</strong> der Kotgrube müssen mindestens eine Höhe von 2 cm <strong>auf</strong>weisen.Futter- und TränkevorrichtungenBei Verwendung von Längströgen zur Fütterung ist je Henne eine Kantenlänge von mindestens 10 cmvorzusehen, bei Verwendung von Rundtrögen eine Länge von 4 cm.Bei Rundtränken ist mindestens 1 cm Kantenlänge je Huhn vorzusehen, bei Nutzung von Nippel- oderBechertränken müssen für bis zu 10 Legehennen zwei Tränken und für jeweils 10 weitere Legehenneneine zusätzliche Tränkestelle vorhanden sein. Tränken müssen in einer für die Hennen optimalen Höheangebracht werden und sollten so beschaffen sein, dass <strong>Was</strong>serverlust vermieden wird.NesterVerwendung finden können <strong>Ei</strong>nzelnester (1 Nest/7 Hennen) oder Gruppennester (120 Hennen/m²), dieden Tieren täglich während der Legephase uneingeschränkt zur Verfügung stehen. <strong>Ei</strong>nzelnester müssenmindestens eine Größe von 35 cm x 25 cm <strong>auf</strong>weisen, die Mindesttiefe für Gruppennester beträgt30 cm. Die Nestfläche ergibt sich aus der frei zugänglichen, uneingeschränkt nutzbaren Nestbodenfläche(gemessen im Verl<strong>auf</strong> des Bodens); bereits genehmigte Haltungseinrichtungen haben Bestandsschutz* . Der Nestboden muss aus verformbaren Material oder Kunstgrasmatten bestehen (Mindesthöhe0,5 cm), dabei werden als „verformbar“ Materialien verstanden, die keine käfigtypischen Abrollspurenhinterlassen und von den Hennen manipulierbar sind. Jede Henne muss die Möglichkeit zu einer ungestörten<strong>Ei</strong>ablage erhalten.*) Der Bestandsschutz wird ausgerichtet nach den Bestimmungen der Bund-Länder-Kommission.Natürliche BeleuchtungDer <strong>Ei</strong>nfall von natürlichem Tageslicht ist für Gebäude, die nach <strong>dem</strong> 13. März 2002 in Benutzung genommenwurden, obligatorisch. Die Lichtöffnungen müssen mindestens 3 Prozent der Grundfläche entsprechenund eine gleichmäßige Verteilung des Lichts gewährleisten. Empfohlen werden Lichtbänder imStatus: freigegebenGültig ab: 01.01.2014Version: Oktober 2013 Seite 3 von 11


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>Dachbereich mit Verdunkelungsmöglichkeit. Im Falle von Neubauten ab <strong>dem</strong> 01.06.2005 darf bei Seitenfensterndie Raumtiefe 12 m nicht überschreiten. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden.Für eine gleichmäßige Ausleuchtung des Stalles im Aktivitätsbereich der Tiere ist zu sorgen. Legenester,Sitzstangen und Ruhezonen sind im dunkleren Bereich anzubringen.Künstliche BeleuchtungDie Lichtphase beträgt mindestens 8 bzw. maximal 16 Stunden/Tag. Es ist eine ununterbrochene Dunkelphasevon mindestens acht Stunden vorzusehen mit einer Beleuchtungsstärke von weniger als 0,5Lux. Der Dunkelphase sollte jeweils eine Dämmerungsphase vorgeschaltet werden. Das Beleuchtungsschemawird dokumentiert.StallklimaIm Stallbereich muss ein für die Besatzdichte und das Alter der Hennen entsprechendes Stallklima (Belüftungssystem,Umgebungstemperatur) gewährleistet werden. Die Stalltemperatur muss regelmäßigüberprüft werden.3. FreilandkriterienDefinitionEs gelten die Haltungskriterien der Bodenhaltung. Die Hennen müssen täglich uneingeschränkten Zugangzu einem Ausl<strong>auf</strong> im Freien haben. Der Freilandausl<strong>auf</strong> muss in der unmittelbaren Umgebung desStalles liegen und für die Hühner direkt erreichbar sein. Für die Freilandhaltung sind bei Anmeldungentsprechende Pläne/Flurkarten mit Vermessung der Freilandflächen von öffentlich bestellten Vermessungsstellenvorzulegen.Kaltscharrraum (Kaltausl<strong>auf</strong>) obligatorischFür Neuanmeldungen und Neubauten ist seit <strong>dem</strong> 1. Juni 2006 ein Kaltscharrraum (Kaltausl<strong>auf</strong>) miteiner Größe von 50% der Stallinnenraumfläche, die von den Tieren uneingeschränkt genutzt wird (Tierbereichim Stall) obligatorisch.Altbauten, die bereits über einen Kaltscharrraum verfügen, fallen unter Bestandsschutz.Der Kaltscharrraum kann der Nutzfläche zugerechnet werden. Zusätzlich angebrachte Flächen im Kaltausl<strong>auf</strong>sind nicht Bestandteil der Nutzfläche.Es werden nur <strong>Ei</strong>nrichtungen angerechnet, die sich imStallinneren befinden.Der Kaltscharrraum (Wintergarten) sollte eine Deckenhöhe von mindestens 2 m und eine Vorhanghöhevon etwa 70 % der Wandhöhe vorweisen. Die Konstruktion des Kaltausl<strong>auf</strong>s muss so beschaffen sein,dass ein Fremdeindringen von Wildvögeln nicht möglich ist (z.B. Verwendung von feinmaschigemDraht/Gewebe). <strong>Ei</strong>ne Herdentrennung im Wintergarten wird empfohlen; wird jedoch der Wintergarten alsnutzbare Fläche angerechnet, ist die Herdentrennung im Wintergarten obligatorisch.Ausl<strong>auf</strong>öffnungenFür 1.000 Tiere müssen mindestens 2 m Ausl<strong>auf</strong>öffnung zur Verfügung stehen. Befindet sich zwischen<strong>dem</strong> Stall und der Ausl<strong>auf</strong>fläche ein Kaltscharrraum, muss die Länge der Ausl<strong>auf</strong>öffnungen vom Stall inden Kaltscharrraum ebenfalls 2 m für 1.000 Hennen betragen. Die Öffnungen müssen gleichmäßig überdie gesamte Stallfläche verteilt bzw. von allen Hennen ohne Hindernis erreichbar sein. Die Ausl<strong>auf</strong>öffnungenmüssen ebenerdig liegen und dürfen nicht übereinander angebracht werden. Die Funktionalitätder Ausl<strong>auf</strong>öffnungen ist gegeben.Größe / Zulassung der Ausl<strong>auf</strong>flächen4 m²/Tier uneingeschränkter Ausl<strong>auf</strong> bei einen Radius von 150 m zur der nächstgelegenen Ausl<strong>auf</strong>öffnungdes Stalles. <strong>Ei</strong>ne Vergrößerung <strong>auf</strong> bis zu 350 m von der nächstgelegenen Ausl<strong>auf</strong>öffnung desStalles ist zulässig, wenn mindestens 4 Unterschlupfmöglichkeiten/ha gleichmäßig über die gesamteAusl<strong>auf</strong>fläche verteilt sind. Die behördliche Zulassung der Freilandfläche zur Nutzung für die Legehennenhaltungmuss vorliegen.Zustand / Ausstattung der FreilandflächeEs gelten die gesetzlichen Anforderungen der Vermarktungsnormen <strong>Ei</strong>er, Anhang 2.Status: freigegebenGültig ab: 01.01.2014Version: Oktober 2013 Seite 4 von 11


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>Nutzung der FreilandflächeDer Ausl<strong>auf</strong> muss täglich spätestens ab 10:00 Uhr bis zum Sonnenuntergang gewährleistet sein, empfohlenist eine Ausl<strong>auf</strong>zeit von 8 Stunden; um das Risiko von Parasiteninfektionen zu vermindern, wirdeine wechselweise Nutzung empfohlen.Mindestbreiten im Ausl<strong>auf</strong>Die Mindestbreite für den Ausl<strong>auf</strong>, unabhängig davon, ob ein weiteres Gebäude vis à vis <strong>steht</strong>, mussmindestens so breit sein, wie die Gesamtlänge der an der betreffenden Wand zur Verfügung stehendenAusl<strong>auf</strong>öffnungen (2 m für 1.000 Hennen).Breite des StallesStälle dürfen eine maximale Breite von 15 m nicht überschreiten, wenn nur an einer Längsseite Ausl<strong>auf</strong>öffnungenzur Freifläche angebracht sind. Dies gilt auch, wenn sich an der zweiten Seite lediglich einKaltausl<strong>auf</strong> ohne Zugang zur Freifläche befindet.<strong>Ei</strong>nzäunung der Ausl<strong>auf</strong>flächeEmpfohlen wird eine 1,25 m hohe Außeneinzäunung der Ausl<strong>auf</strong>fläche in Stallnähe, die im Weiterenmindestens 1,0 m hoch sein sollte.StalleinrichtungFür die Stalleinrichtungen bei Ausl<strong>auf</strong>haltungen gelten die in den Anforderungen für Bodenhaltung dargelegtenVorgaben.DokumentationTäglich muss der Zeitraum der Ausl<strong>auf</strong>nutzung dokumentiert werden. Ebenfalls sind die Gründe zu notierenfür den Fall, dass kein Ausl<strong>auf</strong> gewährt werden konnte (Formblatt Ausl<strong>auf</strong>journal). Ausl<strong>auf</strong>journalesind mindestens ein Jahr <strong>auf</strong>zubewahren und möglichst in gebundener Form zu führen.Im Falle einer amtstierärztlichen Bescheinigung der zuständigen Behörde <strong>auf</strong> Aufstallung dürfen dieHennen maximal 12 Wochen in den Ställen bleiben und die <strong>Ei</strong>er dennoch als Freilandware vermarktetwerden. Danach ist eine Kennzeichnung und Verk<strong>auf</strong> der <strong>Ei</strong>er nur noch als Bodenhaltungsware möglich.Die 12-Wochenfrist wird <strong>auf</strong> max. 2 x jährlich beschränkt.4. BiohaltungEs gelten die Anforderungen der EG-Öko-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung.Hinsichtlich der Bedingungen für die Gebäude gelten die gleichen Anforderungen wie in der FreilandundBodenhaltung. Die Tiere können jederzeit den gesamten Stallraum <strong>auf</strong> maximal drei Ebenen nutzen;Unterteilungen in Ställe sind möglich. Als Ebene gilt jede begehbare Fläche, die als Nutzfläche gezähltwird.Gültige KonformitätsbescheinigungDer Betrieb weist eine gültige Konformitätsbescheinigung einer Öko-Kontrollstelle (gültiges Bio-Zertifikat) vor.FutterGemäß der Regelungen der EU-Verordnung 889/2008 ist jeder futtermittelverbrauchende Betrieb (Legehennenhalter)verpflichtet, 20% Futter/Kalenderjahr aus der Region zu beziehen.Kaltscharrraum (Kaltausl<strong>auf</strong>) obligatorischFür Neuanmeldungen und Neubauten ist ein Kaltscharrraum (Kaltausl<strong>auf</strong>) mit einer Größe von 50% derStallinnenraumfläche, die von den Tieren uneingeschränkt genutzt wird (Tierbereich im Stall) obligatorisch.Im <strong>KAT</strong>-System bestehende Biobetriebe (vor <strong>dem</strong> 1. August 2010) ohne angebauten Wintergartenerhalten Bestandsschutz.Ausl<strong>auf</strong>kriterienFür <strong>Ei</strong>er aus ökologischer Erzeugung sind die Kriterien der Freilandhaltung (z.B. Ausl<strong>auf</strong>fläche, Nutzung,Zulassung der Freilandfläche) obligatorisch.Umstellung der HaltungsformIn der <strong>KAT</strong>-Biohaltung gilt die Freilandhaltung. Bio-Legehennen, die als Bodenhaltung gehalten werden,können nicht während der l<strong>auf</strong>enden Legeperiode <strong>auf</strong> Bio umgestellt werden.Status: freigegebenGültig ab: 01.01.2014Version: Oktober 2013 Seite 5 von 11


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>Trennung zu konventionellen StällenDie vollständige Trennung der Produktionseinheiten mit Stallungen für die Produktion von Öko-<strong>Ei</strong>ernund konventionellen <strong>Ei</strong>ern muss gemäß EG Öko VO 834/2007 Art. 40 gewährleistet sein. In einem Betriebdürfen nicht gleichzeitig ökologische und konventionelle Hennen gehalten werden.<strong>Ei</strong>nsatz zugelassener DesinfektionsmittelEs sind nur Desinfektionsmittel zugelassen, die im Anhang 7 VO889/2008 <strong>auf</strong>geführt sind. Die Angabedes eingesetzten Desinfektionsmittels ist im Bemerkungsfeld einzutragen.5. Tiergesundheit / TierseuchenprophylaxePrüfgegenstand des Kriteriums „Tiergesundheit/Tierseuchenprophylaxe“ sind u.a. Aufzeichnungen überden Bezug und den Verbleib von Arzneimitteln sowie deren Aufbewahrung im Betrieb, über die Desinfektionund SchädlingsbekämpfungTägliche GesundheitskontrolleDie Verantwortlichkeiten für die tägliche Gesundheitskontrolle sind festgelegt. Tote Tiere müssen täglichim Stall entfernt werden.Jeder Tierhalter hat einen Betreuungsvertrag mit seinem Hoftierarzt abzuschließen, der im Falle vonAuffälligkeiten und Krankheiten der Hennen entsprechend zu konsultieren ist. Der Hoftierarzt muss alleunerklärlichen Vorfälle (z.B. erhöhte Mortalitätsraten) untersuchen. Zur Vermeidung von wiederholtemAuftreten sind die getroffenen Maßnahmen zu dokumentieren.Darüber hinaus ist der Betriebsleiter dazu verpflichtet, zusätzlich zu den Anwendungs- und Abgabebelegenein Bestandsbuch über die Anwendung der Arzneimittel zu führen; die Verantwortung liegt hierfürbeim Betriebsleiter.Die formale Vollständigkeit des Bestandsbuches wird überprüft. Es sollen Informationen über Tierarztbesuche,Datum, Anzahl, Identität und Standort der behandelten Herde, Arzneimittelbezeichnung, Wartezeitund Anwender aus <strong>dem</strong> Bestandsbuch hervorgehen. Die Rückverfolgbarkeit anhand des Bestandsbucheszum Arzneimittelanwendungs- und Abgabebeleg und umgekehrt muss möglich sein.Stichprobenartig und im Verdachtsfall wird geprüft, ob Medikamente ohne Abgabebeleg existieren.SchädlingsbekämpfungIn Geflügelställen ist besonderes Augenmerk <strong>auf</strong> die Prophylaxe von Schädlingen (Ratten, Mäuse, Insekten,etc.) zu legen. Alle Stallungen und Produktionsanlagen sind vor <strong>dem</strong> <strong>Ei</strong>ndringen und vor Verunreinigungdurch Haustiere, andere Nutztiere und Vögel zu schützen, so dass Übertragungen, bzw. der<strong>Ei</strong>ntrag von Krankheitserregern möglichst ausgeschlossen werden kann.Der Legebetrieb muss einen spezifischen Prophylaxeplan durch einen zugelassenen Schädlingsbekämpfererarbeiten lassen. Dabei ist die Häufigkeit der Bekämpfung von der Art der Schädlinge und derBefallsstärke abhängig zu machen. Mindestforderungen sind z.B.:Skizzierter Aufstellungsplan von Ködern und/oder Fallen an durch Schädlinge stark frequentierteStellenKontrolle der Annahme und des Verbrauches von Ködern sowie die regelmäßige Kontrolle derKöderkistenDokumentation der MaßnahmenBetriebshygiene & Desinfektion im ServiceJede Produktionsstätte hat einen entsprechenden Reinigungs- und Desinfektionsplan zu erstellen,der zugleich auch Anweisung für die ausführenden Mitarbeiter ist.Für Neubauten wird die <strong>Ei</strong>nrichtung von Trockenschleusen (Schuhwechsel, Überzieher, Overall) im Vorraumvon Ställen empfohlen. Die Trennung der Räume kann mittels einer niedrigen Mauer oder einerBank vollzogen werden, solange das Material hygienisch einwandfrei und leicht zu reinigen ist.Um einem Salmonelleneintrag entgegenzuwirken, ist während der gesamten Legephase <strong>auf</strong> absoluteHygiene und Sauberkeit, insbesondere Staubreduzierung, im Stall zu achten.Nach jeder Ausstallung sind die Stallgebäude inkl. aller <strong>Ei</strong>nrichtungen (wie z.B. Futtersilos und gesamteFütterungstechnik) zu reinigen und zu desinfizieren. <strong>Ei</strong>nstreumaterialien sind trocken und sauber zulagern. Feuchte oder kontaminierte <strong>Ei</strong>nstreu darf nicht verwendet werden.Status: freigegebenVersion: Oktober 2013 Seite 6 von 11Gültig ab: 01.01.2014


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>Notstromversorgung<strong>Ei</strong>ne Notstromversorgung ist für alle Ställe bereitzustellen. Das Notstromaggregat muss regelmäßig <strong>auf</strong>Funktionalität getestet werden. Die Tests sind zu dokumentieren.Visuelle TierbeurteilungAuffälligkeiten hinsichtlich des Allgemeinzustandes der Legehennen sind unter „Bemerkungen“ in derDatenbank zu dokumentierenLagerung Kot / Lagerung tote TiereKot muss unzugänglich für die Legehennen gelagert werden.Verendete Tiere sind schnellstmöglich (täglich) aus <strong>dem</strong> Stall zu entfernen. Die Kadaverlagerung mussin gekühlten Kadaverboxen erfolgen..6. Führung <strong>Ei</strong>genkontrollsystemJunghennen<strong>auf</strong>zucht<strong>KAT</strong>-<strong>Legebetriebe</strong> dürfen Junghennen und Küken nur aus <strong>KAT</strong>-registrierten Aufzuchtbetrieben beziehen.Dokumentationen<strong>Ei</strong>n- und Ausstallungen haben grundsätzlich unter Beachtung des § 1 Tierschutzgesetz zu erfolgen.Vor jeder <strong>Ei</strong>n- und Ausstallung sind die handelnden Personen vom Legehennenhalter oder dessen Be<strong>auf</strong>tragtenaktenkundig zu belehren. Ausstallungsfirmen werden <strong>auf</strong> der Checkliste erfasst und registriert.Vor einer Ausstallung wird eine Lebendtierbeschau durch den Amtstierarzt durchgeführt, der u.a.genehmigt, dass die Tiere geschlachtet werden dürfen und transportfähig sind. Während der Ausstallungsind die Lichtverhältnisse zur Beruhigung der Tiere entsprechend herunterzufahren bzw. abzudunkeln;der Lichteinfall beim Öffnen und Schließen der Türen ist zu beachten. Bis zum Abschluss der Ausstallungist der ständige Zugang zum Trinkwasser und zum Futter zu gewährleisten.Die <strong>Ei</strong>nstalldaten sowie die tägliche Hennenzahl pro Altersgruppe/tägliche <strong>Ei</strong>erzahl, der Futterverbrauchund die Legeleistung sind entsprechend zu dokumentieren.Die Geschäftsführung von <strong>KAT</strong> ist unverzüglich zu informieren: wenn der Verdacht oder die Annahme be<strong>steht</strong>, dass ein Produkt nicht verkehrsfähig nach denjeweils geltenden Gesetzen ist und/oder den Anforderungskriterien nicht entspricht. bei Feststellung eines positiven Salmonellenbefundes im Falle der behördlichen Anordnung von Aufstallungspflichten bzw. Ausnahmegenehmigungen. wenn bei verschließbaren Anlagen aus speziellen Gründen die Verplombung entfernt werdenmuss.Krisenmanagement (Notfallpläne)Für Krisenfälle müssen Notfallpläne mit klaren Verantwortlichkeiten (Telefonnummern) vorliegen. Diesesind mindestens jährlich zu testen und ggf. zu aktualisieren. Die Notfallpläne müssen u.a. nachfolgendeVerhaltensregeln beinhalten:- Verhalten im Falle von unfallbedingten Verletzungen,- Verhalten bei Feuer, Hochwasser, Stromausfall usw; zu den Feuerschutzmaßnahmen gehörtder beschränkte Zugang zu Gebäuden und die sichere Handhabung und Lagerung entflammbarerMaterialien.- Pläne der Stallgebäude mit allen Zugängen inkl. Angaben zu Feuerlöschern, Erste Hilfe-Set,<strong>Was</strong>seranschlüssen usw.Die Betriebe müssen alle Mitarbeiter in eigens entwickelte Katastrophen- und Notfallpläne sowie -maßnahmeneinweisen, um möglichen Gefahren wie Feuer, Hochwasser oder Unfällen am Arbeitsplatz begegnenzu können. Weiterhin müssen die Betriebe über Katastrophenpläne verfügen, die die Betriebsfortführungim Falle anzuzeigender Krankheitsausbrüche (einschließlich Vogelgrippe) gewährleisten.Nachweis Impflicht Junghennen / SalmonellenuntersuchungenJunghennen müssen spätestens in der 18. Lebenswoche, jedoch mindestens 10 Tage vor <strong>Ei</strong>nstallung inden Legebetrieb eine Salmonellenimpfung erhalten. <strong>KAT</strong>-<strong>Legebetriebe</strong> müssen ab einem Alter der Hennenvon 22 bis 26 Wochen im Abstand von 15 Wochen Salmonellenproben (Stiefelüberzieher bzw. So-Status: freigegebenVersion: Oktober 2013 Seite 7 von 11Gültig ab: 01.01.2014


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>ckenproben) untersuchen lassen. Ergebnisse müssen hierfür für jeden separaten Stall vorliegen (keinePoolproben).FuttermittellieferantLegehennenfutter darf nur von zugelassenen <strong>KAT</strong>-Futtermittelwerken bezogen werden.Im Falle der Verwendung von eigenem Getreide muss der Betrieb sich als Selbstmischer anmeldenund wird im Rahmen eines Kombinationsaudits Legebetrieb/Selbstmischer gemäß Kriterienkatalog Futtermittel(Checkliste Prüfpunkt 9) <strong>auf</strong> die dortigen Parameter mit kontrolliert.<strong>Was</strong>serqualitätTrinkwasser ist entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (als Trinkwasser geeignet) einzusetzen. BeiNutzung nichtöffentlicher <strong>Was</strong>serversorgungen bzw. Brunnenwasser sind mikrobiologische Qualitätsuntersuchungenalle 12 Monate notwendig und entsprechende Laborergebnisse vorzulegen.Digitale AufnahmenIm Rahmen des Audits werden Fotos von Stallgebäude/Freiland und/oder Mängeln gemacht.Führung BesucherlistenEs sind Besucherlisten für betriebsfremde Personen zu führen. Diese Nachweise müssen mindestensein Jahr <strong>auf</strong>bewahrt werden und sind bei Verlangen vorzulegen.Dioxin-/PCB-DL und NDL-PCB AnalysenFür die Zulassung von Bio-, Freilandhaltungs- und Bodenhaltungsbetrieben ist eine Dioxin-/PCB-DL- &NDL-PCB-Analyse der <strong>Ei</strong>er obligatorisch. Die Probenziehung kann durch das Prüfinstitut erfolgen undist nachfolgend jährlich durchzuführen. <strong>Ei</strong>gene Analyseergebnisse werden akzeptiert, sofern die Untersuchungenentsprechend wissenschaftlich bzw. amtlich anerkannter Verfahren durchgeführt wurden unddiese der <strong>KAT</strong>-Geschäftsstelle bzw. <strong>dem</strong> Auditor zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegen.7. Datenbank / WarenmeldungenIn der <strong>KAT</strong>-Datenbank werden sämtliche Betriebs- und Stalldaten dokumentiert (Hennenbestände,Stallgröße, Anzahl Futterketten, Sitzstangen, Tränken usw.).Meldungen über Warenbewegungen der Prozesskette müssen detailliert wöchentlich bis Mittwoch 24Uhr der Folgewoche gemäß Vorgabe in die Online-Datenbank eingetragen werden (Formblatt: AnweisungDatenbankeingabe). Jeder Betrieb ist für die vertrauliche Behandlung der Zugangsdaten und entsprechendfür sämtliche eingegebenen Daten inhaltlich selbst verantwortlich.Der Legehennenhalter trägt darüber hinaus ebenfalls Meldungen zu Futtermittellieferungen ein.8. Haltungsanforderungen „Tierschutz geprüft“Die deutschen Tierschutzorganisationen Deutscher Tierschutzbund e.V., Bundesverband Tierschutze.V. und der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. stellen weitergehende Anforderungen an das Haltenvon Legehennen.Ziel ist eine besonders artgerechte Haltung für Legehennen in Boden- und Freilandbetrieben. Gemeinsammit <strong>dem</strong> „Verein für kontrollierte alternative Tierhaltungsformen e V. (<strong>KAT</strong>)“ für <strong>Ei</strong>er aus Bio-, Boden-und Freilandhaltung und den Tierschutzverbänden wurden für Legehennen aus diesen Systemenüber den <strong>KAT</strong>-Standard hinaus zusätzliche Anforderungen erarbeitet.Die Auslobung „Tierschutz geprüft“ darf nur für <strong>Ei</strong>er aus Haltungsformen verwendet werden, die einerLegehennenhaltung gemäß den nachfolgenden zusätzlichen Anforderungen entsprechen. Darüberhinaus gelten die Haltungskriterien der Boden- und Freilandhaltung.Für Legehennenfutter gilt der Verzicht <strong>auf</strong> gentechnisch veränderte Bestandteile entsprechend des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes.Bei einer Vermarktung von <strong>Ei</strong>ern aus Bodenhaltung unter <strong>dem</strong> Zeichen „Tierschutz geprüft“ gelten dieKriterien entsprechend der Freilandhaltung. <strong>Ei</strong>n Freilandausl<strong>auf</strong> ist jedoch nicht vorgegeben. Der Außenscharrraumist jedoch für eine Bodenhaltung obligatorisch.Status: freigegebenGültig ab: 01.01.2014Version: Oktober 2013 Seite 8 von 11


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>Haltungsbedingungen Stall „Tierschutz geprüft“BesatzdichteDie Besatzdichte beträgt 7 Hennen/m 2 nutzbare Fläche. Es dürfen maximal 9.000 Hennen pro Stall (eineAltersgruppe) gehalten werden, eine Gruppengröße von maximal 1.500 Tieren ist obligatorisch. Beimehretagigen Systemen darf die Besatzdichte insgesamt 14 Hennen/m² der von den Tieren nutzbarenStallgrundfläche nicht überschreiten. Maximal 3 Stallungen à 9.000 Tiere gelten als ein Legebetrieb(Legebetrieb = hygienisch abgetrennte <strong>Ei</strong>nheit).SitzstangenDie Gesamtlänge der Sitzstangen muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig dar<strong>auf</strong> sitzenkönnen, wobei mindestens 20 cm pro Huhn vorzusehen sind.NesterVerwendung finden können <strong>Ei</strong>nzelnester (1 Nest/6 Hennen) oder Gruppennester (80 Hennen/m²) bzw.<strong>Ei</strong>nstreunester (100 Hennen/m²), die den Tieren täglich während der Legephase uneingeschränkt zurVerfügung stehen.Natürliche BeleuchtungDer <strong>Ei</strong>nfall von natürlichem Tageslicht ist obligatorisch. Die Fensterfläche muss mindestens 5 Prozentder Stallfläche entsprechen und eine gleichmäßige Verteilung des Lichts gewährleisten. Empfohlenwerden Lichtbänder im Dachbereich mit Verdunkelungsmöglichkeit. Bei Seitenfenstern darf die Raumtiefe12 m nicht überschreiten. Direkte Sonneneinstrahlung ist zu vermeiden. Für eine gleichmäßigeAusleuchtung des Stalles im Aktivitätsbereich der Tiere ist zu sorgen. Die Lichtverhältnisse müssenden Tieren einen klaren Tag-Nacht-Wechsel gewährleisten und die Möglichkeit geben, sich bei Tage zuorientieren, andere Artgenossen zu erkennen und ihre normalen Aktivitätsmuster auszuführen. Legenester,Sitzstangen und Ruhezonen sind im dunkleren Bereich anzubringen.Künstliche BeleuchtungDie Lichtphase beträgt mindestens 8 bzw. maximal 16 Stunden/Tag bei mindestens 20 Lux im Tierbereich.Es ist eine ununterbrochene Dunkelphase von mindestens acht Stunden vorzusehen mit einerBeleuchtungsstärke von weniger als 0,5 Lux. Insbesondere soll verhindert werden, dass die Hennenaus Angst vor Federpicken und Kannibalismus im Dämmerlicht gehalten werden und die gesamte Aktivitätder Hennen künstlich reduziert wird. Der Dunkelphase sollte jeweils eine Dämmerungsphase vorgeschaltetwerden. Das Beleuchtungsschema wird protokolliert. <strong>Ei</strong>ne gesteuerte Beleuchtung erfolgt nurmit Warmtonlampen; weißes Neonlicht ist verboten. UV-Licht wird empfohlen.9. Freilandkriterien „Tierschutz geprüft“Außenscharrraum/Kaltscharrraum:<strong>Ei</strong>n Außenscharrraum ist im Ausmaß von mind. 50 % der nutzbaren Stallgrundfläche oder einer maximalenBesatzdichte von 28 Hennen/m² verpflichtend.Mind. 3 m 2 für 1000 Tiere müssen den Tieren im Außenscharrraum als Staubbad zur Gefiederpflege zurVerfügung stehen, empfohlen werden 5 m 2 .Ausl<strong>auf</strong>gegebenheitenDer Freilandausl<strong>auf</strong> muss in der unmittelbaren Umgebung des Stalles liegen und für die Hühner direkterreichbar sein und im Umkreis von maximal 150 m um den Stall liegen. Jeder Stall von 9.000 Hennenbildet eine getrennte <strong>Ei</strong>nheit im Ausl<strong>auf</strong>.Für die Freilandhaltung sind bei Anmeldung entsprechende Pläne/Flurkarten mit Kenntlichmachung derFreilandflächen vorzulegen.Ziel ist eine ausreichende Nutzung der Ausläufe durch die Hennen. Der Ausl<strong>auf</strong> muss täglich spätestensab 10.00 Uhr bis zum Sonnenuntergang gewährleistet sein, empfohlen ist eine Ausl<strong>auf</strong>zeit von 8Stunden entsprechend guter landwirtschaftlicher Praxis.Die behördliche Zulassung der Freilandfläche zur Nutzung für die Legehennenhaltung muss vorliegen.Größe der Ausl<strong>auf</strong>flächenDie Tiere müssen grundsätzlich Zugang zur Freilandfläche (4 m 2 /Tier uneingeschränkter Ausl<strong>auf</strong>) haben.Die maximale Ausl<strong>auf</strong>entfernung beträgt 150 m zur der nächstgelegenen Ausl<strong>auf</strong>öffnung des Stalles.Status: freigegebenGültig ab: 01.01.2014Version: Oktober 2013 Seite 9 von 11


<strong>KAT</strong> <strong>Leitfaden</strong> <strong>Legebetriebe</strong>Zustand / Ausstattung der FreilandflächenEs gelten die gesetzlichen Anforderungen. Die ersten Meter vom Stall <strong>auf</strong> die Ausl<strong>auf</strong>fläche sollen aushygienischen Gründen befestigt sein (Schotter, Kies); empfohlene Breite der Befestigung 2-3 Meter.Die Ausl<strong>auf</strong>flächen müssen größtenteils Pflanzenbewuchs <strong>auf</strong>weisen und mit Schutzvorrichtungen versehensein. Über die gesamte Fläche sollten gleichmäßig verteilt Buschwerk, Hecken u.ä. als SchutzundUnterschlupfmöglichkeiten für die Tiere angepflanzt und gepflegt werden. Der Ausl<strong>auf</strong> muss in regelmäßigenAbständen kurz gehalten werden.10. Tierseuchenprophylaxe / Tiergesundheit „Tierschutz geprüft“Visuelle Tierbeurteilung<strong>Ei</strong>ne visuelle Tierbeurteilung hinsichtlich des Allgemeinzustandes und z.B. des Gefieders ist zu beobachtenund zu vermerken.Das Kürzen der Schnäbel ist grundsätzlich verboten.11. Führung <strong>Ei</strong>genkontrollsystem “Tierschutz geprüft“Junghennen aus Aufzuchtbetrieben mit TageslichtJunghennen dürfen nur aus Aufzuchtbetrieben mit Tageslicht bzw. „tageslichtähnliche Verhältnisse“bezogen werden. Hinsichtlich tageslichtähnlicher Verhältnisse werden Tageslichtlampen, d.h. Vollspektrumlampen,die sowohl UV-A als auch UV-B-Licht abstrahlen, anerkannt. Tageslichtlampen müssennach 1 Jahr ausgetauscht werden.12. Risikobewertung Dioxin-/PCBIn allen <strong>KAT</strong>-<strong>Legebetriebe</strong>n mit Freiausl<strong>auf</strong> (Freilandhaltung/Bio/Tierschutz geprüft) wird eine Bestands<strong>auf</strong>nahme/Risikobewertung hinsichtlich möglicher Dioxin-/PCB-<strong>Ei</strong>ntragsrisiken erhoben.Bei risikohaften Standortbedingungen oder Verwendung von risikohaften Materialien / Anstrichen wird<strong>dem</strong> Legebetrieb die Ziehung von <strong>Ei</strong>erproben zur Dioxin-/PCB-Analyse durch den Auditor sowie einedetaillierte Betriebsanalyse durch einen Experten empfohlen.Status: freigegebenGültig ab: 01.01.2014Version: Oktober 2013 Seite 10 von 11


<strong>KAT</strong>Verein für kontrollierte alternativeTierhaltungsformen e.V.Tel.: +49 (0) 228 95 96 00Antrag <strong>auf</strong> Systemteilnahme / Mitgliedschaft <strong>KAT</strong>Fax-Nr.: +49 (0) 228 95 96 05053175 Bonn, Holbeinstr. 12e-Mail: info@kat.ecwww.was-<strong>steht</strong>-<strong>auf</strong>-<strong>dem</strong>-ei.de1.) Ich/wir stellen Antrag <strong>auf</strong> Systemteilnahme als: Legebetrieb Packstelle Futtermittelhersteller Selbstmischer Makler Verk<strong>auf</strong>sstelle Förderer2.) Falls Sie Ihre Packstelle anmelden,bitte die behördliche Packstellen-Nr. angeben: __________________________________________Behördliche Zulassung ist beigefügt: / Behördliche Zulassung wird nachgereicht: (innerhalb 2 Wochen nach Antragstellung) Ich vermarkte nur die <strong>Ei</strong>er aus meinem eigenen Betrieb (kein Zuk<strong>auf</strong> von anderen Betrieben)3.) Angaben zum Produktionsstandort:Name / Firma:Ansprechpartner:Straße/Hausnummer:PLZ/Ort:Telefon:Email / Homepage:Telefax:USt.-ID/BTW/VAT-Nr.:4.) Ihre Verwaltungs-/Korrespondenzanschrift (falls abweichend vom Produktionsstandort)Name / Firma:Ansprechpartner:Straße/Hausnummer:PLZ/Ort:TelefonEmail / Homepage:TelefaxUSt.-ID/BTW/VAT-Nr.:5.) Die jährliche Umsatzgröße (<strong>Ei</strong>er/Jahr) in der Packstelle beträgt aus:Bodenhaltung: ………………………..…… Freilandhaltung: ………………………………… Biohaltung: ……………………..…………6.) Jährliche Produktion des Futtermittelwerkes an Legehennenfutter: ………………………..t / Jahr7.) Angaben zum Stall: Bitte schriftlichen Nachweis über die behördlich genehmigte Hennenzahl beifügen!Stall-Nr.1234Haltungsform Anzahl Hennen <strong>Ei</strong>nstalldatum Behördliche PrintnummerHerkunftHennenAlter/Wochen8.) Stalleinrichter und Anlagentyp:_________________________________________________________________9.) Be<strong>auf</strong>tragte Zertifizierungsstelle: _______________________________________________________________10.) Bitte hier Ihre Lieferanten und / oder Empfänger angeben:Meine Lieferanten (z.B. Futtermittelwerk) Name/Firma; Adresse Meine Empfänger (z.B. Packstelle) Name/Firma; AdresseWir erklären uns damit einverstanden, dass Dokumente über die Junghennenauslieferung (Lieferscheine und/oderRechnungen) beim Aufzuchtbetrieb/Brüterei von den Auditoren eingesehen werden dürfen._______________________Ort, DatumStatus: freigegebenGültig ab: 01.01.2014__________________________________________Stempel, UnterschriftVersion: Oktober 2013 Seite 11 von 11

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