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Internatsordnung - Skiinternat Oberstdorf GmbH

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<strong>Internatsordnung</strong>1. Die Schüler/innen bis einschließlich 17 Jahren haben sich vor jedem Verlassen desInternatsgebäudes bei der/dem für die Aufsicht zuständigen pädagogischenMitarbeiter/in abzumelden und nach Rückkehr zurückzumelden.Der/die für die Aufsicht verantwortlichen Mitarbeiter/in kann den Ausgangswunsch (inbegründeten Fällen) verweigern, er/sie hat auch das Recht, nachzufragen, wo sich dieSportler/innen außer Haus aufhalten um gegebenenfalls die Angabe zu überprüfen.2. Für alle Bewohner gilt von Montag bis Freitag Anwesenheitspflicht. Sonntag bisDonnerstag ist von allen um 22 Uhr Internatsruhe einzuhalten.Freitag und Samstag müssen sich alle unter 16 Jahren spätestens um 22 Uhr; alle unter18 Jahren spätestens um 24 Uhr im Internat eingefunden haben.3. Abmeldungen von Jugendlichen über Nacht können nur am Wochenende erfolgen undsind bis spätestens 20 Uhr des betreffenden Abends (Freitag und Samstag) schriftlichper Fax oder E-Mail + Telefonanruf durch die Eltern zu beantragen.4. Volljährige Bewohner können gegen 20 Euro Pfand einen eigenen Haustürschlüsselbekommen. Es ist strengstens untersagt andere Personen in oder aus dem Haus zulassen.5. Besucher der Internatsbewohner haben sich bei der Aufsichtsperson an- undabzumelden. Besuche über Nacht können nicht gestattet werden.6. Zwischen 22.00-06.00 Uhr hat ein/e Mitarbeiter/in Rufbereitschaft. Die entsprechendeTelefonnummer hängt für Notfälle an der Bürotür aus.7. Die Zimmer sind von den Sportlern/innen sauber zu halten und werden einmalwöchentlich kontrolliert. Die Internatsleitung hat jederzeit das Recht die Zimmer zubetreten und sich im Beisein des/der Internatsschülers/in Einsicht in Schränke undSchubladen zu verschaffen.8. Die Internatsbewohner werden angehalten Bargeld und Wertsachen nur in geringemUmfang in den Zimmern aufzubewahren, da für diese keine Haftung übernommenwerden kann. Größere Wertgegenstände und Bargeld können zur Aufbewahrung bei derInternatsleitung abgegeben werden. Die Internatsleitung haftet nur für Bargeld undWertsachen, die im Internatsbüro im Tresor hinterlegt sind.9. Den Internatsbewohnern stehen in den Gemeinschaftsräumen PCs mit Internetanschlussund Fernsehgeräte zur Verfügung.Volljährigen Schülern ist es gestattet einen eigenen Fernseher im Zimmeraufzustellen.Bei Leistungsabfall in der Schule, im Sport, offensichtlicher Übermüdung oderstörender Lautstärke behält sich die <strong>Skiinternat</strong> <strong>Oberstdorf</strong> <strong>GmbH</strong> vor, das Gerätzu beschlagnahmen.


<strong>Skiinternat</strong> <strong>Oberstdorf</strong> <strong>GmbH</strong> – <strong>Internatsordnung</strong> 26.05.2009GEZ-Gebühren (falls kein Antrag auf Befreiung gestellt wurde), sowie TelefonundInternetgebühren gehen zu Lasten der Eltern bzw. des NutzersBitte beachten Sie:Die Internatsleitung kann nicht die Nutzung der Internetseiten bzw. den Inhalt derSpiele überwachen und lehnt daher jegliche Verantwortung ab.Der Internatsbewohner verpflichtet sich, das Jugendschutzgesetz einzuhalten.10. Weitere elektronische Geräte sowie Haustiere sind aus Sicherheitsgründen in denZimmern nicht erlaubt. Die Nutzung sowie das Ausleihen und Vermittelnjugendgefährdender Medien ist ebenfalls nicht erlaubt.11. Zimmer und Nasszellen werden regelmäßig gereinigt. Die Bettwäsche wird von denInternatsschülern selbstständig 14-tägig gewechselt.12. Bitte nur Maschinen und Trockner geeignete und über 40 Grad waschbare, sowiegekennzeichnete Kleidung mitgeben. Den Sportlern stehen bei Bedarf eineHaushaltswaschmaschine und ein Trockner im UG gegen Gebühr zur Verfügung.Wäsche darf nicht an den Fenstern oder Brüstungen getrocknet werden.13. Wintersportgeräte sind ausschließlich im Skiraum, Fahrräder ausschließlich imFahrradraum aufzubewahren. Schlüssel für die entsprechenden Räume sind imInternatsbüro zu bekommen. Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich diese nach Gebrauchwieder ordnungsgemäß zu verschließen.14. Die Einrichtungen wie Kraft-, Konditionsraum und Gymnastikraum können nach Zeitplanund unter Anleitung oder Aufsicht in Anspruch genommen werden.15. Ebenfalls ist auch in allen weiteren Gemeinschaftsräumen angemessenes Verhalten,sachgemäße Lautstärke zu beachten und die Räumlichkeiten in ordnungsgemäßemZustand zu verlassen.16. Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungen des <strong>Skiinternat</strong>es sind schonend zubehandeln. Bei Beschädigungen ist Schadenersatz zu leisten.17. Von den Internatsschülern wird ein verantwortungsbewusster Umgang in Bezug aufEnergiesparmaßnahmen erwartet!18. Das <strong>Skiinternat</strong> bietet eine sportgerechte Vollverpflegung an. Die Athleten müssen sichaus dem reichhaltigen Angebot in Eigenverantwortung ihre Mahlzeitenzusammenstellen. Die Mahlzeiten werden ausschließlich im Speisesaal eingenommen.Es darf kein Geschirr mit auf die Zimmer genommen werden. Bei Bedarf undentsprechendem Kaderstatus kann eine Betreuung durch einen Ernährungsberatervermittelt werden.19. Drogen, Alkohol und Nikotin sind im gesamten <strong>Skiinternat</strong> strengstens untersagt.20. Die Antidoping-Bestimmungen der NADA sind einzuhalten. Sollten Fragen bezüglichArzneimitteln auftreten, so werden die Athleten aufgefordert vor der Einnahme einenArzt des Vertrauens (Mannschaftsarzt) zu konsolidieren.21. Die Sportler/innen werden in pädagogisch vertretbarem Rahmen zuGemeinschaftsaufgaben herangezogen z. B. hat jeder Tischgast nach den Mahlzeitenden Tisch abzuräumen (Gedeck, Gläser, Flaschen, Menügeschirr), oder 2malSeite 2 von 3


<strong>Skiinternat</strong> <strong>Oberstdorf</strong> <strong>GmbH</strong> – <strong>Internatsordnung</strong> 26.05.2009wöchentlich seine schmutzige Wäsche in die Waschküche zu bringen. Der Skiraum wirdselbständig von den Internatsschülern gereinigt und bei Bedarf in Absprache mit derInternatsleitung das Schneeräumen übernommen. Ebenfalls werden die Kühlschränkeauf den jeweiligen Fluren einmal wöchentlich von dafür bestimmten Internatsschülernauf Sauberkeit kontrolliert.22. Der Schüler verpflichtet sich an den vorgegebenen Studierzeiten (wahlweise 14.00-15.00Uhr oder 19.00-20.00 Uhr) unter Aufsicht teilzunehmen.23. Alle Schüler sind angehalten, fortlaufend einen engen Kontakt mit dem Pädagogen zuhalten, damit schulische Mängel frühzeitig festgestellt und gegebenenfalls Abhilfegeschaffen werden kann.Sportler/innen die einen schulischen Nachholbedarf haben, können in Abstimmung mitdem Pädagogen Nachhilfe- oder Nachführungsunterricht in angemessenem Umfangeerhalten.24. Die Sportler/innen wählen jeweils im Oktober aus ihrer Mitte einen Sprecher und einenStellvertreter. Diese haben die Möglichkeit, Wünsche, Anregungen oder auchBeschwerden jederzeit der Internatsleitung vorzutragen. Das schließt nicht aus, das sichalle Internatsschüler/innen stets vertrauensvoll an das pädagogische Personal wendenkönnen.25. Einmal jährlich findet eine Elternversammlung statt. Diese beinhaltet Themen zumInternatsleben sowie dem Sportbetrieb.26. Befreiung vom Training oder von den trainingsbegleitenden Maßnahmen kanngrundsätzlich nur der jeweilige verantwortliche Trainer oder der behandelnde Arztgenehmigen. In jedem Falle ist über diese Befreiung unverzüglich die Internatsleitung zuunterrichten.27. Erforderliche Befreiungen vom Schulunterricht wegen Training, Wettkampf bzw.Heimfahrten sind rechtzeitig und ausschließlich über die pädagogische Leitung zubeantragen. Jede Krankheit und Unfall, sowie alle laufenden ärztlichen Behandlungensind der Internatsleitung und dem verantwortlichen Trainer unverzüglich zu melden.Seite 3 von 3

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