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TARIFVERTRAG - IG Metall München

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PräambelDie Tarifvertragsparteien schlossen einen Tarifvertrag über die Zahlung vonAuslösen an bei der Firma AUDI AG eingesetzten Mitarbeiter, der zum01.01.2002 in Kraft trat. Dieser endete am 31.12.2002 ohne Nachwirkung. DieTarifvertragsparteien kamen jedoch mündlich überein, dass die Auslösenweiterhin auf der Grundlage des Tarifvertrags gezahlt werden und ebensodessen Regelungen über Heimfahrten weiter gelten.Im Hinblick auf die durch das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen amArbeitsmarkt“ vom 23.12.2002 erfolgten Änderungen desArbeitnehmerüberlassungsgesetzes vereinbarten der BundesverbandZeitarbeit Personal-Dienstleistungen e.V. (BZA) und dieMitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) unterdem 16.07.2003 ein Tarifwerk, bestehend aus Manteltarifvertrag,Entgeltrahmentarifvertrag und Entgelttarifvertrag. Diese Tarifverträge wurdenam 22.12.2004, 28.03. und 30.05.2006 geändert.Da der Tarifvertrag im Unterschied zu dem zwischen BZA und DGBbestehenden Manteltarifvertrag die Höhe der Auslösen explizit regelt undBestimmungen über die Heimfahrten der Mitarbeiter getroffen werden, solldies zukünftig auch so sein.Deshalb schließen die Tarifvertragsparteien nachfolgenden Tarifvertrag, derdie Auslöseregelungen in § 8.3. – 8.6. des zwischen BZA und DGBbestehenden Manteltarifvertrages konkretisiert.Räumlich: Für die Region Ingolstadt.§ 1 GeltungsbereichFachlich:Für alle Mitarbeiter von Adecco, die an die Firma AUDI AG in85045 Ingolstadt als Leiharbeitnehmer überlassen werden.Persönlich: Für alle gewerblichen Arbeitnehmer, kaufmännischen undtechnischen Angestellten.§ 2 Auslöse(1) Die Mitarbeiter erhalten während der ersten drei Monate ihres Einsatzesbei der AUDI AG bei Anwesenheit und Übernachtung am Einsatzort einekalendertägliche Auslöse in Höhe von 10,00 €. Danach beträgt diekalendertägliche Auslöse 18,00 €. Für die notwendigen Fahrzeiten zum undvom Einsatzort inklusive der Heimfahrt nach § 3 erhalten die Mitarbeiter eine

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