16.07.2015 Aufrufe

Nutzungsbestimmungen für Geodaten des Landes ... - GIS-Steiermark

Nutzungsbestimmungen für Geodaten des Landes ... - GIS-Steiermark

Nutzungsbestimmungen für Geodaten des Landes ... - GIS-Steiermark

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

AMT DER STEIERMÄRKISCHEN LANDESREGIERUNGAbteilung 17 Lan<strong>des</strong>- undRegionalentwicklungReferat Statistik und GeoinformationGZ: ABT07-61-1/2013-03<strong>Nutzungsbestimmungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Geodaten</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Steiermark</strong> im Rahmen vonLan<strong>des</strong>aufträgen1.1 Worauf beziehen sich die <strong>Nutzungsbestimmungen</strong>Diese <strong>Nutzungsbestimmungen</strong> regeln die Nutzung von <strong>Geodaten</strong> aus dem <strong>GIS</strong>-<strong>Steiermark</strong>,soweit diese im Rahmen von Lan<strong>des</strong>aufträgen beigestellt werden.1.2 Verpflichtungen der Datennutzer• Die übernommenen Daten dürfen nur <strong>für</strong> den vereinbarten Zweck verwenden werden.• Die kostenfrei beigestellten Daten dürfen dem Auftraggeber nicht (auch nicht indirekt) inRechnung gestellt werden.• Auf allen Auswertungen, Graphiken oder Präsentationen, denen Daten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><strong>Steiermark</strong> ganz oder teilweise zugrunde liegen, ist der HinweisDatengrundlage: <strong>GIS</strong>-<strong>Steiermark</strong>, JJJJ (JJJJ steht <strong>für</strong> das Jahr der Datenbereitstellung)deutlich sichtbar anzubringen.• Für Daten, welche sich nicht im Eigentum <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Steiermark</strong> befinden, ist zusätzlichder Hinweis BEZEICHNUNG: © QUELLE, JJJJ (z.B. DKM: © BEV, 2010) anzubringen.• Für Daten <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>amtes <strong>für</strong> Eich- und Vermessungswesen (BEV) sind <strong>des</strong>senNutzungsbedingungen einzuhalten.• Für Daten aus dem Adressregister ist die „Verpflichtungserklärung <strong>des</strong> Dienstleisters“einzuhalten.• Ergebnisse sind – soweit Regelungen publiziert wurden - gemäß den „Standards undRichtlinien“ <strong>des</strong> <strong>GIS</strong>-<strong>Steiermark</strong> an den Auftraggeber und an die A17 – Statistik undGeoinformation zu übergeben.• Im Falle der Erstellung neuer, noch nicht im <strong>Geodaten</strong>-Katalog aufgelisteterDatenebenen, ist bezüglich der Datenstruktur vor Projektbeginn Kontakt mit der A17 –Statistik und Geoinformation aufzunehmen.Abteilung 17 – Lan<strong>des</strong>- und Regionalentwicklung • A-8011 Graz • Trauttmansdorffgasse 2Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung <strong>für</strong> Sie erreichbarDVR 0087122 • UID ATU37001007


<strong>Nutzungsbestimmungen</strong> <strong>für</strong> <strong>Geodaten</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Steiermark</strong> - 2 -• Nach Beendigung der Arbeiten sind die übernommenen Daten und etwaigeArbeitssicherungen vollständig von der EDV-Anlage und von allen sonstigen peripherenDatenträgern zu entfernen.1.3 KontaktBei Fragen zu den <strong>Nutzungsbestimmungen</strong> kontaktieren Sie bitte:Land <strong>Steiermark</strong>Abteilung 17 – Lan<strong>des</strong>- und RegionalentwicklungReferat Statistik und Geoinformation Trauttmansdorffgasse 2A-8011GrazTel.: ++43(0)316-877-3651Fax: ++43(0)316-877-3711E-Mail: geoinformation@stmk.gv.atWeb: http://www.gis.steiermark.atStand: Juni 2015Abteilung 17 – Lan<strong>des</strong>- und Regionalentwicklung • A-8011 Graz • Trauttmansdorffgasse 2Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung <strong>für</strong> Sie erreichbarDVR 0087122 • UID ATU37001007

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!