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Nutzungsbestimmungen - GIS-Steiermark

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<strong>Nutzungsbestimmungen</strong> für Geodaten des Landes <strong>Steiermark</strong> - 3 -1.6 Haftung des Landes <strong>Steiermark</strong>Die Daten werden vom Land <strong>Steiermark</strong> unter größter Sorgfalt bereitgestellt. Das Land<strong>Steiermark</strong> übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Konsistenzund Genauigkeit der Geodaten. Eine Haftung für Mängel der Geodaten, insbesondere auchfür Mängelfolgeschäden, wird vom Land <strong>Steiermark</strong> – außer im Falle von Vorsatz und groberFahrlässigkeit - nicht übernommen. Ebenso übernimmt das Land <strong>Steiermark</strong> keine Haftungfür den Inhalt von Informationen, welche mit den Geodaten des Landes <strong>Steiermark</strong> durchDatennutzende (Dritte) verarbeitet werden. Schließlich haftet das Land <strong>Steiermark</strong> nicht fürdie Verwendbarkeit der Geodaten für bestimmte (individuelle) Zwecke der Datennutzer.Ebenso wird für die Verfügbarkeit, den störungsfreien Betrieb und die Fehlerfreiheit desOnline-Systems über das Internet keine Gewähr übernommen.Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Es besteht kein Rechtsanspruch.1.7 Gerichtsstand, anwendbares RechtFür alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Graz fürzuständig erklärt. Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. DieAnwendbarkeit von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Sollte eine der Bestimmungendieser <strong>Nutzungsbestimmungen</strong> oder Teile davon ungültig, unwirksam oder undurchführbarsein, so wird die Gültigkeit oder Wirksamkeit der anderen Bestimmungen oder der anderenTeile der Bestimmungen davon nicht berührt.2 Spezieller Teil2.1 Erwerb von Nutzungsrechten gegen EntgeltDurch den Erwerb des Nutzungsrechtes gegen Entgelt wird das Nutzungsrecht erworben,die Daten innerbetrieblich / inneramtlich uneingeschränkt zu nutzen, diese an Auftragnehmerfür die Dauer der Auftragserfüllung zu überlassen sowie Dienstleistungen auf Basis dieserDaten entgeltlich oder unentgeltlich zu verwerten, auch wenn dies durch externeServiceprovider erledigt wird.Die Serviceprovider müssen sicherstellen, dass die eingebrachten Daten exklusiv nur demKäufer zugänglich sind.Die Datennutzenden sind im Fall der Weitergabe an Dritte verpflichtet, die<strong>Nutzungsbestimmungen</strong> des Landes <strong>Steiermark</strong> auf diese zu überbinden.Eine Aktualisierung der Geodaten ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Für die zuverrechnenden Entgelte wird auf die Preisliste (http://www.gis.steiermark.at) verwiesen.Der Erwerb des Nutzungsrechtes gegen Entgelt ermächtigt den Erwerber jedoch weder 1)zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe der Daten oder unmittelbar daraus direktabgeleiteter Folgeprodukte (z.B. in eine andere Auflösung oder in ein anderes Spektrumumgerechnete Orthophotos) in digitaler Form, noch 2) zum Einbringen / Anzeigen der Datenin Webdiensten (z.B. WMS etc.), welche einen Download der Daten oder das Einbinden derDaten in <strong>GIS</strong>- Software ermöglichen, sei dies entgeltlich oder unentgeltlich.Abteilung 17 – Landes- und Regionalentwicklung • A-8011 Graz • Trauttmansdorffgasse 2Wir sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung für Sie erreichbarDVR 0087122 • UID ATU37001007

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