Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen
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Nach §8 GenDG muss sich das Labor davon überzeugen, dass die<br />
Einwilligung der Mutter vorliegt.<br />
� Unbedingt: Eines der beiden Exemplare der<br />
unterschriebene Einwilligungs‐Erklärungen zusammen mit<br />
Trockenblutkarte an das <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong><br />
senden.<br />
� Wenn nicht: keine Bearbeitung der Trockenblutkarte!<br />
Einsender‐Hebamme erhält sofort ein FAX mit der Bitte,<br />
Einwilligungs‐erklärung per FAX nachzusenden.<br />
23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 31