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Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen

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Nach §8 GenDG muss sich das Labor davon überzeugen, dass die<br />

Einwilligung der Mutter vorliegt.<br />

� Unbedingt: Eines der beiden Exemplare der<br />

unterschriebene Einwilligungs‐Erklärungen zusammen mit<br />

Trockenblutkarte an das <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong><br />

senden.<br />

� Wenn nicht: keine Bearbeitung der Trockenblutkarte!<br />

Einsender‐Hebamme erhält sofort ein FAX mit der Bitte,<br />

Einwilligungs‐erklärung per FAX nachzusenden.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 31

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