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Hessisches Kindervorsorgezentrum - Screening Zentrum Hessen

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<strong>Hessisches</strong><br />

<strong>Kindervorsorgezentrum</strong><br />

Das Gendiagnostik-Gesetz<br />

Gendiagnostik Gesetz<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 1


Auswirkungen<br />

und Einbindung<br />

von Hebammen<br />

<strong>Hessen</strong> in das Neugeborenen‐<strong>Screening</strong><br />

Neugeborenen <strong>Screening</strong><br />

Ernst W. Rauterberg<br />

<strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong><br />

Abteilung <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong><br />

Standort Giessen<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 2<br />

in


Programm:<br />

� Das Gendiagnostik‐Gesetz (GenDG) und seine Auswirkungen auf das<br />

Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> auf behandelbare, angeborene Stoffwechsel‐ und<br />

Hormonkrankheiten<br />

� Beteiligung von Hebammen nach Inkrafttreten des GenDG<br />

� Ärztliche Aufklärung beim Neugeborenen‐<strong>Screening</strong><br />

� Frühe Information der Mütter über das <strong>Screening</strong> im Rahmen der Vorsorge und<br />

Geburtsvorbereitungskurse<br />

� <strong>Screening</strong> bei Hausgeburten und ambulanten Geburten<br />

� Vorgehen bei der Blutabnahme: was ist optimal, was sind Fehler?<br />

� Sofortiger Transport der Trockenblutproben nach Kinderrichtlinie<br />

� Hörscreening für Neugeborene –die neue Kinderrichtlinie<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 3


Hebammen erfüllen eine wichtige Aufgabe beim NGS!<br />

Bedeutung der hessischen Hebammen beim<br />

Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> (NGS) auf behandelbare,<br />

angeborene Stoffwechsel‐ und Hormonkrankheiten im<br />

Jahr 2009:<br />

Gesamtzahl der Erstkarten<br />

Erstkarten von Hebammen<br />

Erfassungsquote, insgesamt<br />

hessische Leerkarten<br />

51.600<br />

3.251 d.h. 6,3%<br />

98,9%<br />

4.187<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 4


Aber auch Fortbildungsbedarf bei Hebammen:<br />

Die Hälfte der einsendenden Hebammen hat<br />

im Jahr 2009 maximal 3 Trockenblutkarten<br />

abgenommen und ans <strong>Screening</strong>-<strong>Zentrum</strong><br />

<strong>Hessen</strong> gesandt.<br />

Daraus resultiert: das NGS steht demnach<br />

nicht „im <strong>Zentrum</strong> des Sein“; es gibt viele<br />

Fehler.<br />

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Der Hessische Landtag hat am 14.12.2007 (ohne Gegenstimme)<br />

das Kindergesundheitsschutzgesetz beschlossen<br />

Verbindliche<br />

Früherkennungsuntersuchungen<br />

(U-Projekt)<br />

(U Projekt)<br />

(1) Zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge ist für<br />

alle in <strong>Hessen</strong> wohnhaften Kinder die Teilnahme an den<br />

bis zum Alter von fünfeinhalb Jahren vorgesehenen<br />

Früherkennungsuntersuchungen nach den Richtlinien des<br />

Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über<br />

die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur<br />

Vollendung des 6. Lebensjahres (Kinder-Richtlinien) … in<br />

der jeweils geltenden Fassung verbindlich.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 6


Verbindliches Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> Neugeborenen <strong>Screening</strong> auf behandelbare,<br />

angeborene Stoffwechsel‐<br />

Stoffwechsel und Hormonkrankheiten<br />

(2) Darüber hinaus sind auch die<br />

Früherkennungsuntersuchungen auf behandelbare<br />

Stoffwechsel‐ und Hormonerkrankungen nach Anlage 2<br />

der Kinder‐Richtlinien verbindlich. Die<br />

Personensorgeberechtigten werden durch die<br />

verantwortliche Person nach § 4 Abs. 2 über Inhalt und<br />

Zweck der Untersuchung informiert.<br />

(3) Die Personensorgeberechtigten haben die Teilnahme an<br />

den Untersuchungen nach Abs. 1 und 2 sicherzustellen.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 7


Eltern haben beim Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> Neugeborenen <strong>Screening</strong> aber weiterhin die<br />

Wahl zwischen <strong>Screening</strong> nach Kinderrichtlinie und <strong>Screening</strong><br />

entsprechend dem<br />

Erweiterten Hessischen <strong>Screening</strong>programm<br />

(4) Zusätzlich zu den Untersuchungen nach Abs. 2 können<br />

weitere Früherkennungsuntersuchungen auf<br />

behandelbare Stoffwechsel‐ und Hormonerkrankungen<br />

den Personensorgeberechtigten angeboten werden. Der<br />

Beirat nach § 3 Abs. 6 legt den Umfang dieser zusätzlichen<br />

Früherkennungsuntersuchungen fest.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 8


Kindergesundheitsschutz‐Gesetz Kindergesundheitsschutz Gesetz legt außerdem fest, dass ein<br />

<strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> (HKVZ) gegründet wird.<br />

Aufgaben des HKVZ:<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

4)<br />

Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> (Giessen)<br />

Qualitätsgesichertes Hörscreening (Giessen)<br />

Kindervorsorge‐Untersuchungen‐Mahnwesen (Frankfurt)<br />

Organisation des Kindersprachscreenings (Frankfurt)<br />

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<strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong><br />

In <strong>Hessen</strong> das einzige Labor, dass die <strong>Screening</strong>‐<br />

untersuchungen hessischer Kinder durchführen darf<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 10


Das Neugeborenen‐<br />

<strong>Screening</strong> ist<br />

ausschließlich eine<br />

Analyse der<br />

Genpro‐dukte! Es<br />

wird keine DNS<br />

untersucht.<br />

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Aus der Sicht des Gesetzgebers ist das NGS als diagnostische<br />

genetische Untersuchung anzusehen.<br />

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Die beauftragte Einrichtung ist beim NGS in <strong>Hessen</strong><br />

das <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong> als Abteilung des<br />

HKVZ.<br />

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Aufklärung der Mutter<br />

Hier überreicht die Hebamme der Mutter die neue Eltern‐<br />

Information als ärztliche Aufklärung<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 14


Aufklärung der Mutter<br />

Evtl. Verweis auf Homepage des <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong>s <strong>Hessen</strong>, auf<br />

der alle gescreenten Krankheiten aufgeführt und kurz erklärt sind.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 15


Aufklärung der Mutter<br />

Empfehlenswert ist es, der Mutter die Telefon- und FAX-<br />

Nummer des <strong>Screening</strong>-<strong>Zentrum</strong>s <strong>Hessen</strong> zu übergeben.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 16


Schriftliche<br />

Einwilligung durch die Mutter nach §8<br />

Schriftliche Einwilligung<br />

vor der Blutabnahme bei<br />

dem Kind.<br />

Doppelt!<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 17


Befundübergabe an Mutter nach §11<br />

Befundübergabe an<br />

Mutter nur durch<br />

Arzt.<br />

Befundkopie an<br />

Hebamme nur mit<br />

schriftlichem<br />

Einverständnis<br />

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Aus heutiger Sicht ist das NGS eine<br />

„genetische Reihen‐untersuchung“<br />

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Die Gendiagnostik-Kommission am Robert-Koch-Institut hat<br />

eine Unterkommission für die „genetischen<br />

Reihenuntersuchungen“ gebildet. Bei deren ersten Sitzung<br />

hat sie beschlossen, die Aufgabe der Definitionen und<br />

Rahmenbedingungen bezüglich des NGS an den<br />

„Gemeinsamen Bundesausschuss“ zu delegieren. Hiergegen<br />

gibt es aber von Seiten der Länder erheblichen Widerstand.<br />

Folgerung: die Verfahrensrichtlinien für das NGS<br />

können sich im laufenden Jahr ändern; die jetzigen<br />

Regelungen sind also als vorläufig anzusehen!<br />

Daher: Begrenzung der Zertifizierung und<br />

Beauftragung der Hebammen auf maximal ein Jahr.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 20


Die Einhaltung des GenDG ist strafbewehrt.<br />

strafbewehrt<br />

§25 Strafvorschriften<br />

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit<br />

Geldstrafe wird bestraft, wer<br />

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Beteiligung von Hebammen<br />

nach Inkrafttreten des GenDG<br />

Ärztliche Aufklärung der Mutter/Sorgeberechtigen durch<br />

Kinderarzt oder Gynäkologen oder Facharzt für<br />

Allgemeinmedizin.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 22


Die neue Eltern‐Information<br />

Eltern Information<br />

Zunächst nur<br />

in deutsch;<br />

Versionen in<br />

türkisch,<br />

russisch,<br />

englisch,<br />

italienisch,<br />

kroatisch und<br />

arabisch<br />

folgen.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 23


Weiterhin hat die Mutter die Wahlmöglichkeit<br />

1)<br />

2)<br />

zwischen :<br />

einem <strong>Screening</strong> entsprechend der Kinderrichtlinie auf nur<br />

14 Zielkrankheiten oder<br />

Einem <strong>Screening</strong> entsprechen dem Hessischen Erweiterten<br />

<strong>Screening</strong>programm auf bis zu 31 angeborene und<br />

behandelbare Stoffwechsel‐ und Hormonkrankheiten.<br />

Die Kosten sind identisch; in den Jahren 2005‐2009 haben<br />

95% der Mütter das Hessische Erweiterte<br />

<strong>Screening</strong>programm gewählt.<br />

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Fallzahlen 2002 –<br />

2008, Teil 1<br />

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Fallzahlen 2002 –<br />

2007, Teil 2<br />

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Fallzahlen 2002 –<br />

2007, Teil 3<br />

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Zusätzliche Zielkrankheiten laut „Erweitertem<br />

Hessischen <strong>Screening</strong>programm“ werden in 95%<br />

gewählt<br />

t-MS Fälle insgesamt 178 50%<br />

t-MS Fälle nach Kinderrichtlinie 145 41%<br />

Zusätzliche Zielkrankheiten <strong>Hessen</strong> 33 9%<br />

Gesamtzahl aller kranker Kinder (2002‐2008; alle<br />

Zielkrankheit 355<br />

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Folgerungen<br />

Es ist also sehr empfehlenswert ein <strong>Screening</strong> nach<br />

„Erweitertem Hessischen <strong>Screening</strong>programm“<br />

durchführen zu lassen.<br />

Ohne Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> sterben z.B. Kinder mit<br />

einer Prozionazidämie, die erst klinisch durch Symptome<br />

auffallen, wesentlich häufiger als solche, die durch das<br />

Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> identifiziert wurden.<br />

(Mitteilung auf der APS am 11.3.2010).<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 30


Nach §8 GenDG muss sich das Labor davon überzeugen, dass die<br />

Einwilligung der Mutter vorliegt.<br />

� Unbedingt: Eines der beiden Exemplare der<br />

unterschriebene Einwilligungs‐Erklärungen zusammen mit<br />

Trockenblutkarte an das <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong><br />

senden.<br />

� Wenn nicht: keine Bearbeitung der Trockenblutkarte!<br />

Einsender‐Hebamme erhält sofort ein FAX mit der Bitte,<br />

Einwilligungs‐erklärung per FAX nachzusenden.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 31


Befundübermittlung<br />

Die Mutter erhält vom <strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong> direkt den<br />

Befund; wenn die Mutter dies wünscht, kann sie auf der<br />

Einwilligung ankreuzen, dass Sie als ihre Hebamme eine<br />

Kopie erhalten.<br />

Achtung: bei auffälligen Befunden muss das Kind immer<br />

einem Kinderarzt vorgestellt werden.<br />

Die Abnahme des Blutes für eine Kontrollkarte kann also<br />

nicht durch Sie als Hebamme erfolgen!<br />

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Der Weg der weiteren Beteiligung von Hebammen<br />

am NGS<br />

Ärztliche Aufklärung der Mutter/ Sorgeberechtigen durch<br />

Kinderarzt oder Gynäkologen oder Facharzt für<br />

Allgemeinmedizin vor der Blutabnahme bei dem<br />

Neugeborenen; dieser beauftragt eine Hebamme.<br />

Name und Adresse des Arztes muss in die „normale“<br />

Einwilligungserklärung eingetragen werden; hier rechts<br />

Arztstempel einsetzen lassen und Paraphe (Kurzunterschrift)<br />

des Arztes.<br />

Es kann nicht angehen, dass „irgendein Arztname“ eingesetzt<br />

wird; es muss nachprüfbar sein, dass die Aufklärung stattfand.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 33


Einwilligung von Hebammen<br />

Arzt‐Paraphe<br />

Arzt‐Stempel<br />

(rechts)<br />

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Einwilligung von Hebammen<br />

Also hierher<br />

Arztstempel<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 35


Wie können sich die Mütter ärztlich aufklären lassen?<br />

Wir bitten Sie als Hebammen, schon den werdenden Müttern<br />

während der Vorsorge‐Termine und<br />

Geburtsvorbereitungskurse die Eltern‐Informationen zu<br />

übergeben und sie zu bitten,<br />

� sich schon früh einen Kinderarzt zu suchen und ihn zu<br />

bitten die ärztliche Aufklärung vorzunehmen oder<br />

� ihren Gynäkologen um diese Aufklärung zu bitten.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 36


Was passiert, wenn <strong>Screening</strong>karten eingehen<br />

Hebammen ohne unterschriebene Einwilligung?<br />

Sofortiger Mahnbrief per FAX:<br />

Sehr geehrte Hebamme,<br />

wir erhielten heute eine Trockenblutkarte des Kindes ……….., ……….. geb. am …….bei der keine<br />

unterschriebene Einwilligung der Mutter (bzw. Sorgeberechtigten) beigefügt war. Ich bitte Sie, diese<br />

uns umgehend zuzufaxen, damit die Untersuchung der Probe schnellst möglich durchgeführt<br />

werden kann.<br />

Wie Sie wissen, müssen wir nach GenDG davon überzeugen , dass die Mutter von einem Arzt<br />

aufgeklärt wurde, bzw Sie als Hebamme die Blutentnahme im Auftrag eines Arztes durchgeführt<br />

haben und die Eltern/Personensorgeberechtigten ihr schriftliches Einverständnis zu dem<br />

Neugeborenen‐<strong>Screening</strong> auf behandelbare angeborene Stoffwechsel‐ und Hormonkrankheiten<br />

gegeben haben.<br />

Wenn Sie die Blutentnahme im Auftrag eines Arztes durchgeführt haben, muss bei der<br />

Einverständnis‐Erklärung der Name und die Adresse des Arztes eingetragen sein, der die ärztliche<br />

Aufklärung durchgeführt hat, sowie die Unterschrift oder Kurzunterschrift (sog. Paraphe) des Arztes.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Prof. Dr. Rauterberg<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 37


Bei der Eingabe der Daten von Trockenblutkarte im<br />

<strong>Screening</strong>‐<strong>Zentrum</strong> <strong>Screening</strong> <strong>Zentrum</strong> <strong>Hessen</strong> wird also erkannt, ob<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

einsendende Hebamme zertifiziert ist (nur dann kann als<br />

aufklärender Arzt Prof.Dr.Rauterberg genannt sein); wenn<br />

nicht → sofortiger Mahnbrief;<br />

ob Unterschrift oder Kurzform der Unterschrift des<br />

aufklärenden Arzte und/oder sein Stempel fehlt; wenn<br />

dies der Fall ist → sofortiger Mahnbrief;<br />

Ob unterschriebene Einwilligungserklärung begefügt ist;<br />

wenn nicht → sofortiger Mahnbrief.<br />

In allen Fällen kann die Trockenblutkarte nicht<br />

untersucht werden, bis die fehlenden Daten vorliegen<br />

(FAX benutzen!).<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 38


<strong>Screening</strong> bei Hausgeburten<br />

oder ambulanten Geburten<br />

� Hausgeburten: Aufklärung durch Arzt im Vorfeld der Geburt und<br />

Abnahme des Blutes zwischen 36.‐48.Lebensstunde.<br />

� Vater des Kindes mit diesem am 3.Lebenstag zum Kinderarzt zur U2‐<br />

Untersuchungs schicken und dort ärztliche Aufklärung und<br />

Blutabnahme für <strong>Screening</strong>.<br />

Wenn Geburt im Krankenhaus erfolgt, sollte nun das hessische<br />

Leerkarten‐System eingestellt werden und –nach ärztlicher<br />

Aufklärung und Einwilligung – allen Kinder Blut für das <strong>Screening</strong><br />

abgenommen werden; also auch bei ambulanter Geburt oder<br />

Entlassung vor der 36.Lebensstunde.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 39


Nach der Geburt eines Kindes<br />

Zufällige Auswahl eines<br />

Etikettenbogens mit einer<br />

Kinder‐ID‐Nummer<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 40


Nach der Blutabnahmefür das<br />

Neugeborenenscreening<br />

Versand an <strong>Screening</strong>-<strong>Zentrum</strong>: Name<br />

und Nummer werden zusammengeführt.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 41


Probleme beim Neugeborenen‐<strong>Screening</strong><br />

Neugeborenen <strong>Screening</strong><br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

Mangelhafte Desinfektion der Einstichstelle, zu tiefer<br />

Einstich, Infektion<br />

Probleme bei der Blutabnahme: falsch betropft<br />

Probleme mit dem Zeitpunkt der Blutabnahme<br />

Probleme mit dem Probenversand<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 42


Haftungsausschluss:<br />

Selbstverständlich kann der Sie als Hebamme mit<br />

der Blutabnahme für das Neugeborenen-<strong>Screening</strong><br />

beauftragende Arzt nicht die Verantwortung für<br />

Fehler übernehmen, die Sie evtl. bei der<br />

Blutabnahme machen. Gleiches gilt, wenn Sie das<br />

Blut abnehmen, ohne das die Mutter bzw.<br />

Personensorgeberechtigte des Kindes die<br />

Einwilligung unterschrieben hat.<br />

Hier tragen Sie die Verantwortung und haften.<br />

Bitte also sorgfältig arbeiten!<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 43


Fehler beim Betropfen:<br />

1)<br />

2)<br />

3)<br />

Zu wenig Blut<br />

Blutfleck auf dem Filter von vorn und hinten betrachtet<br />

nicht deckungsgleich, d.h. von beiden Seiten betropft<br />

„Blutberg“, d.h. nachgetropft; die Blutstropfen flossen<br />

nicht mehr, es wurde noch einmal gestochen;<br />

inzwischen ist das Blut der ersten Punktion geronnen;<br />

insgesamt ist zu viel Blut im Filter; es würde bei vielen<br />

Parametern einen „Recall“ und damit eine<br />

Beunruhigung der Eltern geben.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 44


Fehler beim Betropfen:<br />

4)<br />

5)<br />

Feucht versandt; mehrere Karten „kleben“ durch das<br />

feuchte Blut aneinander; die Ergebnisse können<br />

verfälscht werden.<br />

„Verwässert“: z.B. der Filter mit dem Trockenblut wurde<br />

eingefroren und bei Lufttemperatur wieder aufgetaut;<br />

auf dem Filter schlägt sich Wasser nieder und eluiert<br />

einen Teil des Blutes; oder Brief in Regen gekommen.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 45


Neugeborenenscreening in <strong>Hessen</strong>: Probleme<br />

Unzureichend betropfte Karten (ca. 0,6%)<br />

Zweite Karte wird<br />

angefordert,<br />

über spezielles<br />

Mahnwesen wird Eingang<br />

überwacht<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 46


Probleme der Voranalytik (1)<br />

Falsch betropfte <strong>Screening</strong>karten:<br />

Gesamtzahl 0,6% = 321 im Jahr 2007<br />

Falsch<br />

gesamt KKH Praxen Hebammen<br />

betropft 100% 56,4% 12,8% 30,8%<br />

Karteneingang 100% 90,3% 1,8% 7,8%<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 47


Probleme beim Neugeborenen‐<strong>Screening</strong>:<br />

Neugeborenen <strong>Screening</strong>:<br />

falsch betropft<br />

Sie können sich<br />

eine ausführliche<br />

Anleitung für die<br />

Blutentnahme<br />

und Vermeidung<br />

von Fehlern beim<br />

SZH bestellen.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 48


Probleme der Voranalytik (2):<br />

Blutabnahmezeitpunkte im Jahr 2007:<br />

Lebens‐<br />

stunde gesamt KKH Praxen Hebammen<br />

< 36 1,1% 1,1% 2,1% 1,1%<br />

36 ‐ 48 51,7% 54,8% 10,7% 24,8%<br />

48 ‐ 72 38,8% 38,5% 21,7% 46,8%<br />

72 ‐ 96 6,1% 4,7% 19,1% 19,4%<br />

> 96 2,3% 0,9% 46,4% 8,0%<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 49


Kinderrichtlinie zur Präanalytik:<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 50


Probleme der Voranalytik (3):<br />

Transportzeit(Eingangszeit – Abnahmezeit)<br />

Stunden Anteil kumulativ<br />

< 24 7,6%<br />

24 ‐<br />

48 ‐<br />

48 45,0% 52,6%<br />

72 30,5% 83,1%<br />

> 72 16,9% 100,0%<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 51


Transportzeit<br />

� Bei allen Einsendungen mit einer Transport‐zeit von > 3<br />

Arbeitstage rufen wir beim Einsender an und bitten um<br />

Änderung der Ablauforganisation.<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 52


Unbehandelte PKU‐Fälle PKU Fälle<br />

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Warum es sich lohnt:<br />

ein von uns<br />

entdecktes<br />

und optimal<br />

behandeltes<br />

PKU‐Kind<br />

23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 54


23.03.2010 <strong>Hessisches</strong> <strong>Kindervorsorgezentrum</strong> 55


Vielen Dank für Ihre<br />

Aufmerksamkeit.<br />

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