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Anmeldung - Die Ehrenamtskarte im Landkreis Garmisch ...

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<strong>Anmeldung</strong> für die Vergabeder Bayerischen <strong>Ehrenamtskarte</strong>Kontakt: Markus DickelZ<strong>im</strong>mer-Nr.: B 004Telefon: 08821 / 751 346Telefax: 08821 / 751 384Email: info@ehrenamtskarte-gap.deInternet: www.ehrenamtskarte-gap.deAnschrift Landratsamt <strong>Garmisch</strong>-PartenkirchenOlympiastraße 10, 82467 <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen1. Angaben zur Person der/des EhrenamtlichenName, VornameGeburtsdatumStraße, Haus-Nr:Telefon (tagsüber)PLZ, OrtE-MailHiermit erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Zusendung von Informationenrund um das Thema „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ gespeichert und ggf. an das Land Bayern weitergeleitet werden. ja nein<strong>Die</strong> Teilnahmebedingungen zu „Bayerische <strong>Ehrenamtskarte</strong>“ wurden vom Empfänger(Ehrenamtlichen) zur Kenntnis genommen ja neinOrt, DatumUnterschrift des Ehrenamtlichen2. Einsatzgebiete der ehrenamtlichen ArbeitBitte kreuzen Sie den Bereich oder die Bereiche an, in denen die Arbeitsschwerpunkte der/des Freiwilligen liegen oder ergänzen Sie ggf.: Sport Katastrophenschutz Soziales / Jugend / Senioren Freizeit Kirchen Feuerwehr/Rettungsdienste Gesundheit Umwelt Kultur Tierschutz Freiwilligenagentur Bildungandere Bereiche:Funktionsbeschreibung:3. Bestätigung des Vereins/Organisation in der der/die Ehrenamtliche tätig ist:Bitte geben Sie den durchschnittlichen Zeitaufwand und die Dauer des Engagements an!Er/Sie arbeitet durchschnittlichStunden pro Woche seit(Anzahl/Stunden)(Monat/Jahr)Der Einsatzort befindet sich <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen: ja neinWird für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gewährt, die überAuslagenersatz oder Erstattung der Kosten hinaus geht (Grenze nach EStG)? ja neinName Verein / Organisation / Initiative Straße, Haus-Nr. PLZ, OrtVerantwortliche Kontaktperson: Herr/Frau Telefon / Mobil-Tel. (tagsüber) E-MailOrt, DatumStempel der Organisation und Unterschrift der verantwortlichenKontaktperson bzw. VertretungsberechtigtenBitte verwenden Sie bei Engagement in mehreren Organisationen die Rückseite/Anlage des AnmeldebogensLandratsamt <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen<strong>Ehrenamtskarte</strong> – Sg. 22Olympiastraße 1082467 <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen<strong>Die</strong> <strong>Ehrenamtskarte</strong> ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges undintensives Bürgerschaftliches Engagement. <strong>Die</strong> KarteninhaberInnen erhalten damit Ermäßigungenund vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen, zu Veranstaltungenunterschiedlicher Art. <strong>Die</strong> Akzeptanzstellen werden <strong>im</strong> Internet veröffentlicht. <strong>Die</strong><strong>Ehrenamtskarte</strong> können ehrenamtlich Tätige, Vereine und andere Organisationen beantragen.Folgende Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen:• mindestens 16 Jahre alt sein,• sich wöchentlich mind. fünf Stunden (durchschnittlich) engagieren bzw. 250 Std./Jahr,• mindestens seit zwei Jahren aktiv in einem Verein, einer Organisation oder einer Initiativeeingebunden sein,• <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen wohnen und/oder ihr Ehrenamt dort ausüben,• keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über einen Auslagenersatz hinausgeht.<strong>Die</strong> <strong>Ehrenamtskarte</strong> hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren und ist nur in Verbindung mit derVorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gültig. Nach Ende der Gültigkeitsdauerist die <strong>Ehrenamtskarte</strong> neu zu beantragen, eine automatische Verlängerung erfolgtnicht. Wenn das Bürgerschaftliche Engagement aufgegeben wird, ist die <strong>Ehrenamtskarte</strong> demLandratsamt wieder zurückzugeben.


BESTÄTIGUNG MEHRERER VEREINE / ORGANISATIONENAnlage zur <strong>Anmeldung</strong> für die Vergabe der Bayerischen <strong>Ehrenamtskarte</strong>Angaben zur Person der/des EhrenamtlichenName, VornameLandratsamt<strong>Garmisch</strong>-PartenkirchenGeburtsdatum4. Bestätigung des Vereins/Organisation in der der/die Ehrenamtliche tätig ist:Bitte geben Sie den durchschnittlichen Zeitaufwand und die Dauer des Engagements an!Er/Sie arbeitet durchschnittlichStunden pro Woche seit(Anzahl/Stunden)(Monat/Jahr)Der Einsatzort befindet sich <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen: ja neinWird für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gewährt, die überAuslagenersatz oder Erstattung der Kosten hinaus geht (Grenze nach EStG)? ja neinName Verein / Organisation / Initiative Straße, Haus-Nr. PLZ, OrtVerantwortliche Kontaktperson: Herr/Frau Telefon / Mobil-Tel. (tagsüber) E-MailOrt, DatumStempel der Organisation und Unterschrift der verantwortlichenKontaktperson bzw. Vertretungsberechtigten5. Bestätigung des Vereins/Organisation in der der/die Ehrenamtliche tätig ist:Bitte geben Sie den durchschnittlichen Zeitaufwand und die Dauer des Engagements an!Er/Sie arbeitet durchschnittlichStunden pro Woche seit(Anzahl/Stunden)(Monat/Jahr)Der Einsatzort befindet sich <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen: ja neinWird für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gewährt, die überAuslagenersatz oder Erstattung der Kosten hinaus geht (Grenze nach EStG)? ja neinName Verein / Organisation / Initiative Straße, Haus-Nr. PLZ, OrtVerantwortliche Kontaktperson: Herr/Frau Telefon / Mobil-Tel. (tagsüber) E-MailOrt, DatumStempel der Organisation und Unterschrift der verantwortlichenKontaktperson bzw. Vertretungsberechtigten6. Bestätigung des Vereins/Organisation in der der/die Ehrenamtliche tätig ist:Bitte geben Sie den durchschnittlichen Zeitaufwand und die Dauer des Engagements an!Er/Sie arbeitet durchschnittlichStunden pro Woche seit(Anzahl/Stunden)(Monat/Jahr)Der Einsatzort befindet sich <strong>im</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen: ja neinWird für diese ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung gewährt, die überAuslagenersatz oder Erstattung der Kosten hinaus geht (Grenze nach EStG)? ja neinName Verein / Organisation / Initiative Straße, Haus-Nr. PLZ, OrtVerantwortliche Kontaktperson: Herr/Frau Telefon / Mobil-Tel. (tagsüber) E-MailOrt, DatumStempel der Organisation und Unterschrift der verantwortlichenKontaktperson bzw. Vertretungsberechtigten


Landratsamt <strong>Garmisch</strong>-PartenkirchenInformationen zurBayerischen <strong>Ehrenamtskarte</strong>Mit unermüdlichem bürgerschaftlichen Engagement in sozialen,kulturellen, sportlichen und politischen Bereichenschaffen alleine in Bayern rund 3,8 Millionen Bürgerinnenund Bürger unbezahlbare Werte. Durch ihren persönlichenEinsatz und gelebter Solidarität wird unsere Gesellschaft erst stark und lebendig. Freiwilliges undlangjähriges Engagement ohne Gegenleistungen verdient eine Kultur der Anerkennung und Wertschätzung.Was ist die <strong>Ehrenamtskarte</strong>?<strong>Die</strong> <strong>Ehrenamtskarte</strong> ist ein Zeichen der Anerkennung und des Dankes des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen an die zahlreichen Bürgerinnen und Bürger, die sich seit vielen Jahren überdurchschnittlichehrenamtlich engagieren. Sie soll ein „Dankeschön“ sein und Vorteile für die vielenMenschen bieten, die sich in den verschiedensten Bereichen unserer Gesellschaft jeden Tag fürAndere und für das Gemeinwohl einsetzen.Welche Vorteile bringt die <strong>Ehrenamtskarte</strong>?Mit der <strong>Ehrenamtskarte</strong> sind viele Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Artverbunden. <strong>Die</strong> Karteninhaber erhalten mit der neuen Vorteilskarte Vergünstigungen bei Einrichtungendes Freistaates Bayern, seinen Schlössern, Museen und der Seenschifffahrt sowie bei teilnehmendenkommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden aus der privaten Wirtschaft. <strong>Die</strong>skann zum Beispiel der ermäßigte oder kostenlose Eintritt in ein Museum oder ein Schw<strong>im</strong>mbadsein oder aber auch ein Rabatt in einem Sportfachgeschäft.Dabei gilt die <strong>Ehrenamtskarte</strong> nicht nur für den <strong>Landkreis</strong> <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen, sondern auchfür den gesamten Freistaat Bayern. So können Karteninhaber auch die Angebote und Vergünstigungenaus anderen teilnehmenden Bayerischen <strong>Landkreis</strong>en nutzen. Daneben winken attraktiveexklusive Gewinnspiele mit tollen Preisen.Wer erhält die <strong>Ehrenamtskarte</strong>?Folgende persönliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:• Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder beiProjektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig• Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv <strong>im</strong> Bürgerschaftlichen Engagement• Gültigkeitsdauer der <strong>Ehrenamtskarte</strong>: 3 Jahre• Mindestalter 16 Jahre• Inhaber einer Jugendleiterkarte „Juleica“ erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungeneine <strong>Ehrenamtskarte</strong>• Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten erhalten eine unbegrenzt gültige goldene<strong>Ehrenamtskarte</strong>• Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung und aktive Einsatzkräfte<strong>im</strong> Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung fürihren jeweiligen Einsatzbereich


<strong>Ehrenamtskarte</strong> Gold• Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von <strong>im</strong> Ehrenamttätigen Frauen und Männern erhalten eine goldene <strong>Ehrenamtskarte</strong>• Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte <strong>im</strong> Katastrophenschutz und Rettungsdienst, die dasFeuerwehr-Ehrenzeichen des Freistaates Bayern bzw. die Auszeichnung des Bayerischen Innenministeriumsfür 25- bzw. 40-jährige aktive <strong>Die</strong>nstzeit erhalten haben, erhalten eine unbegrenzt gültigegoldene <strong>Ehrenamtskarte</strong>• Unbegrenzte Gültigkeitsdauer der goldenen <strong>Ehrenamtskarte</strong>Wie erhalte ich eine <strong>Ehrenamtskarte</strong>?<strong>Die</strong> <strong>Ehrenamtskarte</strong> können ehrenamtlich Tätige, Vereine, Organisationen und andere Initiativenab sofort be<strong>im</strong> Landratsamt beantragen. Das Anmeldeformular erhalten Sie auch online unterwww.ehrenamtskarte-gap.de.Ihr Ansprechpartner:Landratsamt <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen Tel.: 08821 / 751 – 346Markus Dickel Fax: 08821 / 751 – 384Olympiastraße 10E-Mail: info@ehrenamtskarte-gap.de82467 <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen Internet: www.ehrenamtskarte-gap.de


Teilnahmebedingungen Bayerische <strong>Ehrenamtskarte</strong>nachfolgend „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ genanntRechte und Pflichten der <strong>Ehrenamtskarte</strong>ninhaber<strong>Landkreis</strong> <strong>Garmisch</strong>-PartenkirchenOlympiastr. 1082467 <strong>Garmisch</strong>-PartenkirchenTelefon: 08821 / 751 450Telefax: 08821 / 751 384 Gültig ab: 01.07.2011eMail: info@ehrenamtskarte-gap.de nachfolgend „<strong>Landkreis</strong>“ genannt Versionsstand: 011. Rechte und Pflichten der <strong>Ehrenamtskarte</strong>n - Inhaber1.1. Der „<strong>Landkreis</strong>“ ist Herausgeber der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“, gegenderen Vorlage dem Karteninhaber von den Akzeptanzstellen einPreisvorteil (Bar-Rabatt oder Zugabe) gewährt wird. Durch Antragsstellungauf Erwerb der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ erklärt der Karteninhabersein Einverständnis mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen.1.2. <strong>Die</strong> „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ erlangt ihre Gültigkeit durchdas Logo des Freistaats Bayern auf der Karte.1.3. Befinden sich weitere Logos mit Mehrwerten und/oder Funktionenauf der Karte wie zum Beispiel „bwm“, EBA, etc, so gelten<strong>im</strong>mer die unter der jeweiligen Internetseite veröffentlichten,bzw. gültigen Teilnahmebedingungen.1.4. Karteninhaber kann jede natürliche Person werden, die das 16.Lebensjahr vollendet hat. <strong>Die</strong> <strong>Ehrenamtskarte</strong> ist nicht übertragbar.1.5. <strong>Die</strong> Beantragung der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ ist kostenlos. Es bestehtjedoch kein Rechtsanspruch.2. Der Gültigkeitszeitraum der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ ist auf derKarte angegeben.2.1. Eine Übersicht über die aktuellen Akzeptanzstellen der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“wird <strong>im</strong> Internet veröffentlicht unterwww.ehrenamtskarte.bayern.de. <strong>Die</strong>se Informationen geben dieinhaltlichen Mitteilungen der Akzeptanzstellen bzw. die vertraglichzwischen den Akzeptanzstellen und dem „<strong>Landkreis</strong>“ vereinbartenLeistungen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder.Der „<strong>Landkreis</strong>“ übern<strong>im</strong>mt für die Richtigkeit und Vollständigkeitder Mitteilungen der Akzeptanzstellen keine Haftung.Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Es gilt der jeweiligeStand (Verzeichnis der Akzeptanzstellen) am Tage der Kartenausgabebzw. Veröffentlichung. <strong>Die</strong>ser kann sich jederzeitändern.2.2. Der kostenlose Ersatz einer verlorenen „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ istausgeschlossen.2.3. <strong>Die</strong> Verwendung der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ erfolgt unter Benutzungeines amtlich gültigen Ausweises (Personalausweis, Reisepass,Führerschein).3. Rechtsverhältnis zwischen Kunden und Akzeptanzstellen3.1. <strong>Die</strong> Akzeptanzstellen gewähren dem Karteninhaber einen Rabattbzw. eine Zugabe <strong>im</strong> Rahmen der gesetzlichen Vorschriftenund Möglichkeiten, dessen/deren Höhe und Art zwischen denAkzeptanzstellen und dem „<strong>Landkreis</strong>“ vertraglich und zeitlichbegrenzt vereinbart wird. <strong>Die</strong>s gilt nicht <strong>im</strong> Rahmen besondererVerkaufsveranstaltungen und Sonderaktionen von Akzeptanzstellen.3.2. Der Einsatz der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ betrifft ausschließlich dasRechtsverhältnis zwischen dem Karteninhaber und den Akzeptanzstellen.Der „<strong>Landkreis</strong>“ haftet nicht für die Gewährleistungbei Mängeln der verkauften Sachen und Rechte.3.3. In Missbrauchsfällen durch den Karteninhaber sind der „<strong>Landkreis</strong>“und die Akzeptanzstellen bzw. ihre Mitarbeiter berechtigt,die „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ einzuziehen. In diesem Fall erfolgt keineErstattung.4. Kündigung4.1. Dem „<strong>Landkreis</strong>“ steht in Missbrauchsfällen durch den Karteninhaberein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Ein Anspruchauf Erstattung von Auslagen oder auf Ersatzleistungen ist indiesen Fällen ausgeschlossen.4.2. Der „<strong>Landkreis</strong>“ behält sich das Recht vor, die „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eineswichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist,unter angemessener Wahrung der Belange der Karteninhabereinzustellen.5. Haftung5.1. Eine Haftung des „<strong>Landkreis</strong>“ für nicht gewährte Rabatteund/oder Zugaben ist ausgeschlossen.5.2. Der „<strong>Landkreis</strong>“ haftet nur für Schäden, die von seinen Erfüllungsgehilfenvorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.Im Übrigen ist jede Haftung ausgeschlossen. <strong>Die</strong> Höhe derHaftung ist auf die bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schädenbegrenzt.5.3. Der Inhaber haftet für die missbräuchliche Verwendung der„<strong>Ehrenamtskarte</strong>“. Fälschungen oder missbräuchlicher Gebrauchder „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ werden zivil- und strafrechtlichverfolgt.6. Datenschutz – Persönliche Daten6.1. Bei Beantragung der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ und bei Bestellungenbzw. Nutzung der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ innerhalb eines angeschlossenenOnline-Shops werden nur die zum Versand undzur Bestellabwicklung erforderlichen Daten erfasst und - soweiterforderlich - gespeichert. Übermittelte Bankdaten werden nichtdigital auf dem Internetserver gespeichert.6.2. Der „<strong>Landkreis</strong>“ wird grundsätzlich die Daten aller Karteninhaber,Mitarbeiter und Lieferanten schützen und sich somit an geltendesRecht, insbesondere <strong>im</strong> Rahmen der Datenschutzvorschriftenhalten. Es werden keine personenbezogenen Daten anunbefugte Dritte weitergegeben.Verweis auf das Bundesdatenschutzgesetz:http://www.datenschutzberlin.de/recht/de/bdsg/bdsg1.htm#absch17. Rechtswahl und Gerichtsstand7.1. Soweit der Karteninhaber Kaufmann <strong>im</strong> Sinne des Handelsgesetzbuches,juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichesSondervermögen ist, ist <strong>Garmisch</strong>-Partenkirchen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich ausdem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebendenStreitigkeiten mit der Einschränkung, dass dem „<strong>Landkreis</strong>“ dasRecht vorbehalten ist, den Karteninhaber auch an jedem anderengesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.7.2. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Für alle Rechtsbeziehungen,die sich aus diesen Teilnahmebedingungen für die Parteienergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.8. Salvatorische KlauselSollte eine Best<strong>im</strong>mung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungenzur Teilnahme an der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ des „<strong>Landkreis</strong>“unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeitder übrigen Best<strong>im</strong>mungen nicht berührt. <strong>Die</strong> unwirksame Best<strong>im</strong>mungist - soweit rechtlich möglich - durch eine solche zuersetzen, die dem am nächsten kommt, was dem wirtschaftlichenSinn und Zweck dieser Allgemeinen Vertragsbedingungenzur Teilnahme an der „<strong>Ehrenamtskarte</strong>“ des „<strong>Landkreis</strong>“ entspricht.

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