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Methusalem-Police

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Titel I Renaissance der lebensversicherungFragedes "Wann"der Steuerzahlung erheblich. Bei einer Einmalauszahlungaus einer Lebensversicherung erfolgt die Besteuerungim Jahr der Auszahlung nach dem beschriebenen Halbeinkünfteverfahren.In der Zeit bis zur Auszahlungwerden grundsätzlichkeinerlei Steuern fällig. Kommt es bei fondsgebundenen <strong>Police</strong>nzum Austausch bzw. Wechsel der enthaltenen Fonds, so ist diesimmer völlig steuerunschädlich machbar.Dagegen gilt bei allen Geld- und Investmentanlagen ab 2009folgende Regelung: Dividenden und Zinsen werdenim Jahr desZuflusses voll der Abgeltungssteuer unterworfen. Kursgewinnemüssen bei Realisierung (also beim Verkauf des Papiers) mit 25Prozent Abgeltungssteuer versteuert werden. Für den unwahrscheinlichenFall, dass ein Anleger ein und dasselbe Papier überJahrebzw. Jahrzehnte ununterbrochenim Depot hält und niemalsaustauscht, hätte er während der Anlagedauer ebenfalls keinerleiSteuern auf die Kursgewinnewürde erst am Ende fällig.zu zahlen. Die AbgeltungssteuerWie wahrscheinlich ist es aber, dass ein Anleger seine Aktien oderFonds niemals austauscht? Egal, welchen Zeitraum der letztenzehn oder 15 Jahre man betrachtet, kein Fonds war immer gut. Esmacht also absolut Sinn, die Fonds entsprechend der Marktsituationauszutauschen. Jeder Austausch ist aber steuerlich gesehenein Verkauf. Und bei jedem Verkauf wird die Abgeltungssteuerfällig, was das angesammelte Vermögen reduziert und damitdem weiteren Vermögensaufbau (Zinseszinseffekt) massiv imWege steht. Um dies zu vermeiden, wird es künftighäufig dazukommen, dass im Depot unpassende Produkte gehalten werden.Esstellt sich also bald nicht mehr die Frage nach der sinnvollstenAnlagestrategie, sondern nach dem kleineren Übel.Genau diese Problematik soll natürlich vermieden werden.Deshalbbleibt für bis zum 31. Dezember 2008 getätigte"Altanlagen" die bisherige steuerliche Befreiung von Kursgewinnenzunächst unbegrenzte Dauer erhalten, solange diese Papieredes Altbestands im Depot verwahrt werden. Um sich künftigenVeränderungen an den Finanzmärkten nicht hilflos auszuliefern,werden Dachfonds sicherlich die erste Wahl sein. Denn einFondstausch innerhalb des Dachfonds ist steuerunschädlich.Doch es kommen ja auch Gelder, die neu angelegtaufoder dochumgeschichtet werden müssen. Was dann? Alles, was ab 2009passiert (inklusive von Einzahlungen in Sparplänen), wird dann als"Neuanlagen" der Abgeltungssteuer unterliegen. Dazu die guteNachricht: Eine steuerliche Optimierung ist hier trotzdem auf unproblematischeWeise möglich - und zwar mit dem alten ProduktLebensversicherung. Vorsicht aber: Mit den meisten heute amMarkt befindlichen Produkten würde das Problem eher erhöhtstatt verri ngert.lösung? Die "<strong>Methusalem</strong>police"Stellen wir uns eine <strong>Police</strong> mit einem Wert von 150.000 Euro vor,die zur Auszahlung ansteht. Die Einzahlungen betragen 50.000Euro. Der Ertrag (Differenz von Auszahlung zu Einzahlungen)liegt also bei 100.000Euro, was nach dem Halbeinkünfteverfahrensteuerpflichtig wird. Ergebnis: Die Hälfte davon, also 50.000Euro, wären nun zu versteuern.Wie meist üblich, hat der Kunde die Auszahlungzum Alter von65 Jahren vereinbart. Nicht zuletzt angesichts des späteren Renteneintrittsalterswird es dann sehr wahrscheinlich sein, dass er indiesem Jahr noch arbeitet und damit regulär verdient. Zu seinemeigentlichen Einkommen kommen dann noch weitere 50.000Euro hinzu, die versteuert werden müssen. Die Folge: Das zu versteuerndeEinkommen "explodiert" geradezu. Die Steuersätzegehen an die 45 Prozent (incI. Soli und Kirche). Je nach Höhe desGesamteinkommens muss dann nahezu die Hälfte des Geldes alsSteuern abgeführtwerden. Der eigentliche Vorteil der Lebensversicherungslösungwird gerade so ad absurdum geführt.Mit traditionell gestrickten Produkten, die nur eine Einmalauszahlungzu einem bestimmten Alter vorsehen, kommen wir daalso nicht weiter. Lösung? Die" <strong>Methusalem</strong>police""<strong>Methusalem</strong> police". Den Begriffhat der Verfasser vor einiger Zeit erstmalsgeprägt. Damit ist eine hochflexible Lebensversicherung gemeint,die möglichst alle Vorteile kombiniertund die steuerlichen Nachteileder Einmalauszahlung vermeidet - ohne deshalb zwangsweiseeine Rente zahlen zu müssen.Schauen wir uns dazu den bisherigen "Normalfall" an. Eine Lebensversicherungwird abgeschlossen und mit regelmäßigen Zahlungen,bestückt Geld eingezahlt - egal ob dies ratierlich oder perEinmalbeitrag erfolgt.Die in der <strong>Police</strong> enthaltenen Anlagen könnenbeliebig oft getauscht werden (z. B. bei Fondspolicen), ohnedass ab 2009 eine Abgeltungssteuerbleiben zunächst vollständig steuerfrei.fällig wird. Auch ZinserträgeWenn es dann zur Auszahlung kommt, wird, damit die Steuerbegünstigunggreift, mindestens das Alter 60 Jahre erreicht sein müssen.Wird eine Einmalauszahlung gewählt, haben wir, wie hier schonbeschrieben, infolge der massiv gestiegenen Progression zunächsteinmal das Steuerproblem. Und dann will das Geld ja auch wiederangelegt werden. Nicht jeder wünscht eine Rente. Oft soll das Geldja auch für unregelmäßig anfallende Kosten genutzt werden.Was geschieht also) Die Anlage des Geldes, meist bei einer Bankund meist festverzinslich, denn es soll schließlich kein Risiko mehreingegangen werden. Die Folge sind entsprechend hohe Zinserträgeoberhalb der Freibeträge und somit eine lebenslange erheblichesteuerliche Belastung von in der Regel 25 Prozent p. a. abdem Jahr 2009. Als sinnvolle Alternative bietet sich hier die Aus-22 PERFORMANCE 111/07

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