Die Potentialberatung - Cycreen.com
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<strong>Die</strong> <strong>Potentialberatung</strong><br />
Ein gefördertes Instrument zur<br />
betrieblichen Modernisierung<br />
Materialien zum Vortrag am 08.04.2003 in Haan<br />
von Heinz Eickmeier<br />
eickmeier<br />
consult<br />
Unternehmensberatung<br />
Organisationsberatung<br />
Dipl.-Oec. Heinz Eickmeier<br />
zertifizierter Assessor EFQM<br />
Wilhelmstraße 25<br />
42781 Haan<br />
Fon: 02129/958146<br />
Fax: 02129/314 55<br />
Heinz.Eickmeier@t-online.de<br />
www.eickmeier-consult.<strong>com</strong>
Kurzinformation zum Vortrag<br />
� Kleine und mittlere Unternehmen, Vereine, Verbände und<br />
gemeinnützige Organisationen können in NRW<br />
<strong>Potentialberatung</strong>en in Anspruch nehmen, die vom Land aus<br />
Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bezuschusst<br />
werden.<br />
� Eine frühzeitige Beratung kann helfen, negativen<br />
Entwicklungen vorzubeugen und die vorhandenen Potenziale<br />
des Betriebs oder der Organisation auf den verschiedenen<br />
Ebenen besser auszuschöpfen.<br />
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consult<br />
© eickmeier consult 2
Kurzinformation zum Vortrag<br />
� <strong>Die</strong> Beratung kann u. a. die Themen betriebliche<br />
Strategieentwicklung, Steuerung und Entwicklung,<br />
Rechnungswesen, Controlling, Kosten und Rentabilität,<br />
Personalführung, Konfliktmanagement, Kundenorientierung,<br />
Marketing und/oder Qualitätsmanagement beinhalten.<br />
� Ziel einer solchen Beratung ist, umsetzungsfähige und<br />
strukturierte betriebliche Handlungspläne zu erarbeiten, die<br />
als Grundlage für die Umsetzung von Veränderungsschritten<br />
dienen.<br />
� Der Einsatz externer Begleitung wird vom Land bezuschusst.<br />
eickmeier<br />
consult<br />
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Antragstellung<br />
� Beim Amt für Wirtschaftsförderung der Stadt Haan werden<br />
Sie zu den inhaltlichen und aktuellen formalen<br />
Voraussetzungen der Förderung sowie zu Fragen der<br />
Antragstellung beraten.<br />
� Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen das Amt für<br />
Wirtschaftsförderung auch während des gesamten<br />
Beratungsprozesses zur Verfügung.<br />
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Bewilligung durch das Versorgungsamt<br />
� Wird Ihr Projektantrag vor Ort akzeptiert, wird er an die<br />
Bewilligungsbehörde (das zuständige Versorgungsamt)<br />
weitergeleitet.<br />
� Von dort bekommen Sie Ihren Bewilligungsbescheid.<br />
� Am Ende der Beratung erhalten Sie von dort die<br />
Aufforderung, den notwendigen Verwendungsnachweis zu<br />
liefern.<br />
� <strong>Die</strong> Beratung kann nach Eingang des schriftlichen<br />
Bewilligungsbescheids beginnen.<br />
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Zum Ende der Beratung<br />
� Am Ende der Beratung erhalten Sie vom Versorgungsamt die<br />
Aufforderung, den notwendigen Verwendungsnachweis zu<br />
liefern.<br />
� Nach Abschluss einer <strong>Potentialberatung</strong> erhalten Sie von der<br />
G.I.B., Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung<br />
in Bottrop einen Fragebogen, in dem Sie über Ihre<br />
Zufriedenheit mit der Beratung und deren Ergebnisse befragt<br />
werden.<br />
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Grundsätzliches<br />
� Das Unternehmen ist Antragsteller und Empfänger der<br />
Zuwendung. Sie zeichen mit Ihrer Unterschrift verantwortlich<br />
dafür, dass die im Antrag enthaltenen Inhalte den<br />
Förderbedingungen entsprechen.<br />
� Damit die Beratung erfolgreich sein kann, besteht Ihre<br />
Aufgabe als Unternehmer/-in darin, sich aktiv in den<br />
Beratungsprozess einzubringen.<br />
� Auch das Einbeziehen von betroffenen Mitarbeitern (auch<br />
Betriebsrat, falls vorhanden) hat sich immer als sinnvoll<br />
erwiesen.<br />
� Für die Begleitung des Prozesses sind Sie frei in der Auswahl<br />
Ihres Beraters.<br />
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Antragsunterlagen<br />
� Zu den Antragsunterlagen gehören der Förderantrag (vom<br />
Amt für Wirtschaftsförderung)<br />
� sowie das Beratungsangebot, das Aussagen zu folgenden<br />
Punkten enthält:<br />
� Ausgangslage im Unternehmen, Gegenstand, Umfang, Methoden und<br />
Kosten der Beratung, wobei die geplanten Beratungstage den<br />
Beratungsschwerpunkten jeweils zugeordnet werden sollen (macht<br />
das Beratungsunternehmen).<br />
� Möglicherweise müssen weitere Unterlagen zum Unternehmen<br />
oder zum Beratungsunternehmen beigefügt werden.<br />
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Empfehlungen zum Ablauf<br />
� Suchen Sie ein für Sie passendes Beratungsunternehmen.<br />
� Gleichen Sie die Erwartungen ab und fordern Sie ein<br />
schriftliches Angebot an.<br />
� Umfangreiche Konzeptentwicklungen im Büro des Beraters<br />
sind nicht vorgesehen. <strong>Die</strong> Beratungstermine müssen in<br />
Ihren Räumen stattfinden.<br />
� Für den Beratungsverlauf Kontrollschleifen einplanen.<br />
� Beteiligungsmöglichkeiten der Beschäftigten einplanen.<br />
� Ggf. Zustimmung des Betriebsrates einholen.<br />
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Empfehlungen zum Ablauf<br />
� Nach Zusendung des Bewilligungsbescheides Beginn und<br />
Ende des Förderzeitraums prüfen (Laufzeit maximal neun<br />
Monate!)<br />
� Vertrag mit Beratungsunternehmen schließen.<br />
� Stärken und Schwächen des Unternehmens ermitteln.<br />
� <strong>Die</strong> von Veränderungen betroffenen Mitarbeiter/-innen<br />
beteiligen.<br />
� Ggf. notwendige Kurskorrekturen vornehmen und schriftlich<br />
festhalten.<br />
� Erfolge sichtbar machen.<br />
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Empfehlungen zum Ablauf<br />
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� Handlungsplan mit Zielen, Handlungsschritten, Themenschwerpunkten,<br />
Verantwortlichkeiten und Meilensteinen erstellen.<br />
� Erste Umsetzungsschritte von geplanten Veränderungen einleiten.<br />
� Nach Abschluss der Beratung Handlungsplan unterschreiben, von<br />
Berater gegenzeichnen lassen und dem Verwendungs-nachweis<br />
beifügen.<br />
� Verwendungsnachweis komplett ausfüllen und dem<br />
Versorgungsamt zuschicken.<br />
� In einer Abnahmeerklärung fixieren, dass alle vereinbarten<br />
Leistungen erbracht wurden.<br />
� Abschließend ausstehendes Beraterhonorar überweisen.<br />
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Aktuelle Förderkonditionen (08.04.2003)<br />
� Gefördert werden Unternehmen, die bei Antragstellung<br />
mindestens fünf Jahre alt sind.<br />
� Unternehmen mit 5 bis 6 Beschäftigten (Vollzeitstellen)<br />
erhalten einen Beratungskostenzuschuss für 3 Tagewerke.<br />
� Unternehmen mit 7 bis 10 Beschäftigten erhalten einen<br />
Zuschuss für bis zu 8 Tagewerken.<br />
� Bei Unternehmen mit über 10 Beschäftigten werden bis zu<br />
10 Tagewerken bezuschusst.<br />
� Der Zuschuss beträgt 500,-€ pro bewilligtem Tagewerk.<br />
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Förderung für jüngere Unternehmen<br />
� Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind, können eine<br />
geförderte Beratung aus dem Beratungsprogramm<br />
Wirtschaft (BPW) des Landes NRW in Anspruch nehmen.<br />
� Je nach Situation kann eine Gründungsberatung oder eine<br />
Festigungsberatung beantragt werden.<br />
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Gründungsberatung nach dem BPW<br />
� Bei der Gründungsberatung können nun auch Vorhaben<br />
gefördert werden, die nicht die erste Selbständigkeit<br />
betreffen.<br />
� <strong>Die</strong> freien Berufe werden komplett in die Förderung mit<br />
aufgenommen.<br />
� Gründungsberatungen können mit 4 Tagewerken oder bei<br />
Betriebsübernahmen bis zu 6 Tagewerken gefördert werden.<br />
� Der Fördersatz liegt hier bei 384,-€ pro Tagewerk.<br />
� Anträge werden beim Amt für Wirtschaftsförderung, der<br />
zuständigen IHK oder HK gestellt.<br />
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Festigungsberatung nach dem BPW<br />
� Hier können insgesamt bis zu 10 Tagewerken innerhalb der<br />
Programmlaufzeit (bis zum 31.12.05) gefördert werden.<br />
� <strong>Die</strong> Förderung ist jährlich zu beantragen. Pro Jahr können<br />
maximal 5 Tagewerke gefördert werden.<br />
� Neben den „fachspezifischen“ Beratungsthemen<br />
(Betriebswirtschafts-, Technologie-,<br />
Außenwirtschaftsberatungen etc.) können nun auch<br />
Ratingvorberatungen durchgeführt werden.<br />
� Der Fördersatz liegt hier bei 384,-€ pro Tagewerk.<br />
� Anträge werden beim Amt für Wirtschaftsförderung, der<br />
zuständigen IHK oder HK gestellt.<br />
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