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Broschüre Allgemein

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MIETER<br />

Rechte und Pflichten<br />

Als Mieter hat man mit Abschluss des Mietvertrages das bedingte Recht erworben, den<br />

Mietgegenstand zum definierten Zweck zu nutzen (Wohnung, Geschäft, Parkplatz usw.).<br />

In den meisten Bereichen ist der Mieter durch ein strenges und sehr kompliziertes Mietrechtsgesetz<br />

weitgehend vor Willkür seines Vermieters geschützt.<br />

Auf der anderen Seite hat der Mieter aber ein Reihe von Verpflichtungen. Zu diesen gehören:<br />

• Die Zahlung des vereinbarten oder gesetzlichen Mietzinses<br />

(abhängig vom Alter des Gebäudes)<br />

• Die Zahlung der Betriebskosten<br />

• Die Einhaltung der Haus- und Gemeinschaftsordnung<br />

• Die sorgsame Nutzung sowohl seiner gemieteten Teile,<br />

wie auch der allgemeinen Teile des Gebäudes<br />

Ein sogenannter erheblicher nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes oder die Gefährdung<br />

der Sicherheit ist ein Kündigungsgrund, den der Vermieter zwar aussprechen<br />

kann, zur Durchsetzung dieses möglichen Anspruches bedarf es aber eines gerichtlichen<br />

Kündigungsverfahrens. Natürlich ist das nicht immer ganz einfach festzustellen, was als<br />

nachteilig zu bewerten ist. Hier fließen die Bedürfnisse der Mitbewohner des Hauses ebenso<br />

ein (z.B. Schutz-, Sicherheits- Ruhebedürfnis usw.), wie die Beachtung der Reinlichkeit<br />

sowohl der allgemeinen Teile der Liegenschaft als auch der jeweiligen Wohnung durch<br />

den Mieter.<br />

Dazu kommt die Definition der Ortsüblichkeit. Die Haustierhaltung kann vom Vermieter<br />

nicht explizit untersagt werden, wenn damit keine Nachteile z.B. durch Verunreinigung,<br />

Lärm oder Gefahr von der Haltung des Haustieres ausgehen. Ein Krokodil in der Badewanne<br />

ist jedenfalls nicht möglich.<br />

Weiters kann der Vermieter sehr wohl die sittenwidrige Nutzung eines Mietgegenstandes<br />

zum Anlass nehmen, ein Kündigungsverfahren einzuleiten. Die Ausübung des ältesten<br />

Gewerbes der Welt ist nicht selten Anlass für Streitigkeiten, im Gegenzug kann man es<br />

niemanden unterbinden, dass jemand Teile seiner Wohnung z.B. als Heimbüro nutzt.<br />

Die Materie ist bekanntermaßen so wie die Bedürfnisse und Interessen der Vertragsparteien<br />

in Sachen Vermietung sehr komplex, vieles haben der Gesetzgeber und die Rechtsprechung<br />

erkannt und definiert, der Großteil ist aber rechtliche Grauzone.<br />

Das unterstreicht die Wichtigkeit, sich in allen wohnrechtlichen Belangen dem Fachmann<br />

(Rechtsanwalt, öffentliche Interessenvertretungen, Immobilientreuhänder) anzuvertrauen.<br />

Fehler gehen ins Geld und schaffen meist vermeidbare Konflikte. Einen Interessensausgleich<br />

schafft nur der unabhängige und fachlich versierte Dritte.

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