Broschüre Allgemein
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MIETER<br />
Rechte und Pflichten<br />
Als Mieter hat man mit Abschluss des Mietvertrages das bedingte Recht erworben, den<br />
Mietgegenstand zum definierten Zweck zu nutzen (Wohnung, Geschäft, Parkplatz usw.).<br />
In den meisten Bereichen ist der Mieter durch ein strenges und sehr kompliziertes Mietrechtsgesetz<br />
weitgehend vor Willkür seines Vermieters geschützt.<br />
Auf der anderen Seite hat der Mieter aber ein Reihe von Verpflichtungen. Zu diesen gehören:<br />
• Die Zahlung des vereinbarten oder gesetzlichen Mietzinses<br />
(abhängig vom Alter des Gebäudes)<br />
• Die Zahlung der Betriebskosten<br />
• Die Einhaltung der Haus- und Gemeinschaftsordnung<br />
• Die sorgsame Nutzung sowohl seiner gemieteten Teile,<br />
wie auch der allgemeinen Teile des Gebäudes<br />
Ein sogenannter erheblicher nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes oder die Gefährdung<br />
der Sicherheit ist ein Kündigungsgrund, den der Vermieter zwar aussprechen<br />
kann, zur Durchsetzung dieses möglichen Anspruches bedarf es aber eines gerichtlichen<br />
Kündigungsverfahrens. Natürlich ist das nicht immer ganz einfach festzustellen, was als<br />
nachteilig zu bewerten ist. Hier fließen die Bedürfnisse der Mitbewohner des Hauses ebenso<br />
ein (z.B. Schutz-, Sicherheits- Ruhebedürfnis usw.), wie die Beachtung der Reinlichkeit<br />
sowohl der allgemeinen Teile der Liegenschaft als auch der jeweiligen Wohnung durch<br />
den Mieter.<br />
Dazu kommt die Definition der Ortsüblichkeit. Die Haustierhaltung kann vom Vermieter<br />
nicht explizit untersagt werden, wenn damit keine Nachteile z.B. durch Verunreinigung,<br />
Lärm oder Gefahr von der Haltung des Haustieres ausgehen. Ein Krokodil in der Badewanne<br />
ist jedenfalls nicht möglich.<br />
Weiters kann der Vermieter sehr wohl die sittenwidrige Nutzung eines Mietgegenstandes<br />
zum Anlass nehmen, ein Kündigungsverfahren einzuleiten. Die Ausübung des ältesten<br />
Gewerbes der Welt ist nicht selten Anlass für Streitigkeiten, im Gegenzug kann man es<br />
niemanden unterbinden, dass jemand Teile seiner Wohnung z.B. als Heimbüro nutzt.<br />
Die Materie ist bekanntermaßen so wie die Bedürfnisse und Interessen der Vertragsparteien<br />
in Sachen Vermietung sehr komplex, vieles haben der Gesetzgeber und die Rechtsprechung<br />
erkannt und definiert, der Großteil ist aber rechtliche Grauzone.<br />
Das unterstreicht die Wichtigkeit, sich in allen wohnrechtlichen Belangen dem Fachmann<br />
(Rechtsanwalt, öffentliche Interessenvertretungen, Immobilientreuhänder) anzuvertrauen.<br />
Fehler gehen ins Geld und schaffen meist vermeidbare Konflikte. Einen Interessensausgleich<br />
schafft nur der unabhängige und fachlich versierte Dritte.