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Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtland und der Gemeinde Mühlental

Ausgabe Juli 2015 Feuerwehr Schöneck auf Seite 14

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4 Donnerstag, 16. Juli 2015 <strong>Schöneck</strong>er Anzeiger<br />

<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates die folgende 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />

vom 29.12.2014, veröffentlicht im „<strong>Schöneck</strong>er Anzeiger“ am<br />

15.01.2015, beschlossen:<br />

§ 1<br />

Än<strong>der</strong>ungsbestimmung<br />

(1) § 6 Abs. 2 Nr. 4 wird nach dem Komma wie folgt erweitert:<br />

sowie die Vergabe von Nachträgen mit einem Auftragswert<br />

von mehr als 20.000 Euro bis zu 50.000 Euro,<br />

(2) § 6 Abs. 2 Nr. 11 wird zu § 6 Abs. 2 Nr. 12 <strong>und</strong><br />

§ 6 Abs. 2 Nr. 11 wird eingefügt: die Annahme o<strong>der</strong> Vermittlung<br />

von Spenden, Schenkungen <strong>und</strong> ähnlichen Zuwendungen,<br />

(3) § 7 Abs. 2 Nr. 4 wird nach dem Komma wie folgt erweitert:<br />

sowie die Vergabe von Nachträgen mit einem Auftragswert<br />

von mehr als 20.000 Euro bis zu 50.000 Euro,<br />

(4) § 10 Abs. 2 Nr. 1 b) wird nach dem Komma wie folgt erweitert:<br />

sowie die Vergabe von Nachträgen mit einem Auftragswert<br />

von mehr als 20.000 Euro,<br />

(5) § 10 Abs. 2 Nr. 1c) wird nach dem Komma wie folgt erweitert:<br />

sowie die Vergabe von Nachträgen mit einem Auftragswert<br />

von mehr als 20.000 Euro,<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />

in Kraft.<br />

<strong>Schöneck</strong>/Vogtl., den 06.07.2015<br />

Suplie, Bürgermeisterin<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlental</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung nach § 4 Abs. 3<br />

SächsGemO<br />

Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlental</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />

für den Freistaat Sachsen in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt<br />

geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) hat<br />

<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlental</strong> am 01.07.2015 mit <strong>der</strong><br />

Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen aller Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates die folgende<br />

Hauptsatzung beschlossen:<br />

ERSTER TEIL<br />

Organe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

§ 1 Organe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />

Organe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bürgermeister.<br />

ERSTER ABSCHNITT<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

§ 2 Rechtsstellung <strong>und</strong> Aufgaben des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at ist die Vertretung <strong>der</strong> Bürger <strong>und</strong> das Hauptorgan<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Er führt die Bezeichnung Gemein<strong>der</strong>at. Er legt die<br />

Gr<strong>und</strong>sätze für die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> fest <strong>und</strong> entscheidet<br />

über alle Angelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, soweit nicht <strong>der</strong> Bürgermeister<br />

kraft Gesetzes zuständig ist o<strong>der</strong> ihm <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at bestimmte<br />

Angelegenheiten überträgt. Der Gemein<strong>der</strong>at überwacht<br />

die Ausführung seiner Beschlüsse <strong>und</strong> sorgt beim Auftreten von<br />

Missständen für <strong>der</strong>en Beseitigung durch den Bürgermeister.<br />

§ 3 Zusammensetzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at besteht aus den Gemein<strong>der</strong>äten <strong>und</strong> dem Bürgermeister<br />

als Vorsitzenden. Die Zahl <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte bemisst<br />

sich nach § 29 Abs. 2 SächsGemO <strong>und</strong> beträgt 12.<br />

§ 4 Beschließende Ausschüsse<br />

Es werden keine Ausschüsse, Beiräte <strong>und</strong> Ältestenrat gebildet.<br />

ZWEITER ABSCHNITT<br />

Bürgermeister<br />

§ 5 Rechtsstellung des Bürgermeisters<br />

(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzen<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>und</strong> Leiter<br />

<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung. Er vertritt die <strong>Gemeinde</strong>.<br />

(2) Der Bürgermeister ist Ehrenbeamter auf Zeit. Seine Amtszeit<br />

beträgt sieben Jahre.<br />

§ 6 Aufgaben des Bürgermeisters<br />

(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung <strong>der</strong> Aufgaben<br />

<strong>und</strong> den ordnungsmäßigen Gang <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

verantwortlich <strong>und</strong> regelt die innere Organisation <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />

Er erledigt in eigener Zuständigkeit die ihm durch<br />

Rechtsvorschrift o<strong>der</strong> vom Gemein<strong>der</strong>at übertragenen Aufgaben,<br />

soweit nicht die erfüllende <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schöneck</strong> zuständig ist..<br />

(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />

dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte <strong>der</strong><br />

laufenden Verwaltung handelt:<br />

1. Bewirtschaftung <strong>der</strong> Ansätze im Ergebnis- <strong>und</strong> Finanzhaushalt<br />

innerhalb <strong>der</strong> durch den Haushaltsplan festgesetzten<br />

Budgets mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

a) Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei<br />

Gesamtkosten von mehr als 15.000 Euro,<br />

b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als<br />

15.000 Euro sowie<br />

c) Vergabe <strong>der</strong> Bauleistungen bei Auftragswerten von mehr<br />

als 15.000 Euro einschließlich <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Baumaßnahme<br />

zusammenhängenden <strong>und</strong> im Auftragswert untergeordneten<br />

Leistungen sowie Anerkennung von Schlussabrechnungen<br />

von mehr als 15.000 Euro im Einzelfall,<br />

d) Beauftragung von Nachträgen zu Bauleistungen o<strong>der</strong><br />

Nachträgen zu Aufträgen von Lieferungen (Lieferung <strong>und</strong><br />

Dienstleistung), <strong>der</strong>en Hauptauftrag durch den Gemein<strong>der</strong>at<br />

beschlossen wurde, von mehr als 10.000 Euro im<br />

Einzelfall,<br />

2. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />

Auszahlungen bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, soweit sie<br />

nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können,<br />

3. die Zustimmung zu über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Aufwendungen<br />

bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche<br />

Verursachung noch nicht eingetreten ist <strong>und</strong> eine Deckung<br />

innerhalb des Budgets nicht möglich ist,<br />

4. die Bestätigung <strong>der</strong> über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Aufwendungen,<br />

soweit <strong>der</strong>en wirtschaftliche Verursachung bereits<br />

eingetreten ist, bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, <strong>und</strong> eine Deckung<br />

innerhalb des Budgets nicht möglich ist,<br />

5. die Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung <strong>und</strong> sonstige<br />

personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten bis<br />

Entgeltgruppe 5, von Aushilfen, Beamtenanwärtern, Auszubil-

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