Amtsblatt der Stadt Schöneck / Vogtland und der Gemeinde Mühlental
Ausgabe Juli 2015 Feuerwehr Schöneck auf Seite 14
Ausgabe Juli 2015
Feuerwehr Schöneck auf Seite 14
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4 Donnerstag, 16. Juli 2015 <strong>Schöneck</strong>er Anzeiger<br />
<strong>der</strong> des <strong>Stadt</strong>rates die folgende 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung<br />
vom 29.12.2014, veröffentlicht im „<strong>Schöneck</strong>er Anzeiger“ am<br />
15.01.2015, beschlossen:<br />
§ 1<br />
Än<strong>der</strong>ungsbestimmung<br />
(1) § 6 Abs. 2 Nr. 4 wird nach dem Komma wie folgt erweitert:<br />
sowie die Vergabe von Nachträgen mit einem Auftragswert<br />
von mehr als 20.000 Euro bis zu 50.000 Euro,<br />
(2) § 6 Abs. 2 Nr. 11 wird zu § 6 Abs. 2 Nr. 12 <strong>und</strong><br />
§ 6 Abs. 2 Nr. 11 wird eingefügt: die Annahme o<strong>der</strong> Vermittlung<br />
von Spenden, Schenkungen <strong>und</strong> ähnlichen Zuwendungen,<br />
(3) § 7 Abs. 2 Nr. 4 wird nach dem Komma wie folgt erweitert:<br />
sowie die Vergabe von Nachträgen mit einem Auftragswert<br />
von mehr als 20.000 Euro bis zu 50.000 Euro,<br />
(4) § 10 Abs. 2 Nr. 1 b) wird nach dem Komma wie folgt erweitert:<br />
sowie die Vergabe von Nachträgen mit einem Auftragswert<br />
von mehr als 20.000 Euro,<br />
(5) § 10 Abs. 2 Nr. 1c) wird nach dem Komma wie folgt erweitert:<br />
sowie die Vergabe von Nachträgen mit einem Auftragswert<br />
von mehr als 20.000 Euro,<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung<br />
in Kraft.<br />
<strong>Schöneck</strong>/Vogtl., den 06.07.2015<br />
Suplie, Bürgermeisterin<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlental</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung nach § 4 Abs. 3<br />
SächsGemO<br />
Hauptsatzung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlental</strong><br />
Aufgr<strong>und</strong> von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
für den Freistaat Sachsen in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong><br />
Bekanntmachung vom 03. März 2014 (SächsGVBl. S. 146), zuletzt<br />
geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 2. April 2014 (SächsGVBl. S. 234) hat<br />
<strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Mühlental</strong> am 01.07.2015 mit <strong>der</strong><br />
Mehrheit <strong>der</strong> Stimmen aller Mitglie<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates die folgende<br />
Hauptsatzung beschlossen:<br />
ERSTER TEIL<br />
Organe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
§ 1 Organe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
Organe <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> sind <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bürgermeister.<br />
ERSTER ABSCHNITT<br />
Gemein<strong>der</strong>at<br />
§ 2 Rechtsstellung <strong>und</strong> Aufgaben des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at ist die Vertretung <strong>der</strong> Bürger <strong>und</strong> das Hauptorgan<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>. Er führt die Bezeichnung Gemein<strong>der</strong>at. Er legt die<br />
Gr<strong>und</strong>sätze für die Verwaltung <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> fest <strong>und</strong> entscheidet<br />
über alle Angelegenheiten <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>, soweit nicht <strong>der</strong> Bürgermeister<br />
kraft Gesetzes zuständig ist o<strong>der</strong> ihm <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at bestimmte<br />
Angelegenheiten überträgt. Der Gemein<strong>der</strong>at überwacht<br />
die Ausführung seiner Beschlüsse <strong>und</strong> sorgt beim Auftreten von<br />
Missständen für <strong>der</strong>en Beseitigung durch den Bürgermeister.<br />
§ 3 Zusammensetzung des Gemein<strong>der</strong>ates<br />
Der Gemein<strong>der</strong>at besteht aus den Gemein<strong>der</strong>äten <strong>und</strong> dem Bürgermeister<br />
als Vorsitzenden. Die Zahl <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>äte bemisst<br />
sich nach § 29 Abs. 2 SächsGemO <strong>und</strong> beträgt 12.<br />
§ 4 Beschließende Ausschüsse<br />
Es werden keine Ausschüsse, Beiräte <strong>und</strong> Ältestenrat gebildet.<br />
ZWEITER ABSCHNITT<br />
Bürgermeister<br />
§ 5 Rechtsstellung des Bürgermeisters<br />
(1) Der Bürgermeister ist Vorsitzen<strong>der</strong> des Gemein<strong>der</strong>ates <strong>und</strong> Leiter<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung. Er vertritt die <strong>Gemeinde</strong>.<br />
(2) Der Bürgermeister ist Ehrenbeamter auf Zeit. Seine Amtszeit<br />
beträgt sieben Jahre.<br />
§ 6 Aufgaben des Bürgermeisters<br />
(1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung <strong>der</strong> Aufgaben<br />
<strong>und</strong> den ordnungsmäßigen Gang <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
verantwortlich <strong>und</strong> regelt die innere Organisation <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung.<br />
Er erledigt in eigener Zuständigkeit die ihm durch<br />
Rechtsvorschrift o<strong>der</strong> vom Gemein<strong>der</strong>at übertragenen Aufgaben,<br />
soweit nicht die erfüllende <strong>Gemeinde</strong> <strong>Schöneck</strong> zuständig ist..<br />
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung<br />
dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte <strong>der</strong><br />
laufenden Verwaltung handelt:<br />
1. Bewirtschaftung <strong>der</strong> Ansätze im Ergebnis- <strong>und</strong> Finanzhaushalt<br />
innerhalb <strong>der</strong> durch den Haushaltsplan festgesetzten<br />
Budgets mit Ausnahme <strong>der</strong><br />
a) Entscheidung über die Ausführung von Maßnahmen bei<br />
Gesamtkosten von mehr als 15.000 Euro,<br />
b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lieferungen<br />
<strong>und</strong> Dienstleistungen) bei Auftragswerten von mehr als<br />
15.000 Euro sowie<br />
c) Vergabe <strong>der</strong> Bauleistungen bei Auftragswerten von mehr<br />
als 15.000 Euro einschließlich <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Baumaßnahme<br />
zusammenhängenden <strong>und</strong> im Auftragswert untergeordneten<br />
Leistungen sowie Anerkennung von Schlussabrechnungen<br />
von mehr als 15.000 Euro im Einzelfall,<br />
d) Beauftragung von Nachträgen zu Bauleistungen o<strong>der</strong><br />
Nachträgen zu Aufträgen von Lieferungen (Lieferung <strong>und</strong><br />
Dienstleistung), <strong>der</strong>en Hauptauftrag durch den Gemein<strong>der</strong>at<br />
beschlossen wurde, von mehr als 10.000 Euro im<br />
Einzelfall,<br />
2. die Zustimmung zu überplanmäßigen <strong>und</strong> außerplanmäßigen<br />
Auszahlungen bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, soweit sie<br />
nicht innerhalb des Budgets gedeckt werden können,<br />
3. die Zustimmung zu über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Aufwendungen<br />
bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, soweit die wirtschaftliche<br />
Verursachung noch nicht eingetreten ist <strong>und</strong> eine Deckung<br />
innerhalb des Budgets nicht möglich ist,<br />
4. die Bestätigung <strong>der</strong> über- <strong>und</strong> außerplanmäßigen Aufwendungen,<br />
soweit <strong>der</strong>en wirtschaftliche Verursachung bereits<br />
eingetreten ist, bis zu 2.500 Euro im Einzelfall, <strong>und</strong> eine Deckung<br />
innerhalb des Budgets nicht möglich ist,<br />
5. die Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung <strong>und</strong> sonstige<br />
personalrechtliche Entscheidungen von Beschäftigten bis<br />
Entgeltgruppe 5, von Aushilfen, Beamtenanwärtern, Auszubil-