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Beispiel - grk-holding

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GRK<br />

Friedrichshafner Str. 104-122<br />

5. Bauabschnitt<br />

Januar 2009


Die Geschichte von<br />

Hoffmans Gärten<br />

Wer ist eigentlich „Hoffman“?<br />

Genau wissen wir das nicht.<br />

Wir wissen jedoch, dass er ein talentierter<br />

Zeichner war. Denn sein Skizzenbuch haben<br />

wir auf einem der Dachböden entdeckt.<br />

Herr Hoffman muss hier gelebt haben, denn<br />

fünf Skizzen sind eindeutig dem Grundstück<br />

und der nahen Umgebung zuzuordnen.<br />

Zum <strong>Beispiel</strong> ist ein Torbogen der Anlage zu<br />

erkennen oder die Gärten der Nachbarschaft.<br />

Mit seiner fließenden Handschrift hat er uns<br />

auch kleine Momentaufnahmen im<br />

geschriebenen Wort hinterlassen. Herr Hoffman<br />

wusste, wie schön es sich hier wohnt.<br />

Das spürt man auf jeder Seite. So werden<br />

seine Impressionen zu unseren Visionen.<br />

Sein Erleben zu unserem Ziel.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Das Vorwort – GRK-Holding AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

I. Das angebotene Objekt im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

II. Übernahme der Prospektverantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

V. Der Standort Leipzig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />

VI. Die Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />

VII. Das Objekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

VIII. Grundrisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

IX. Die Baubeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94<br />

XI. Rechtliche Verhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />

XIII. Referenzen – Außenansichten / Innenansichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108<br />

Teil 1 - Kaufvertragsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />

Teil 2 - Teilungserklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />

2 Inhaltsverzeichnis


Das Vorwort<br />

Die Renaissance der Wohnimmobilien<br />

Ungeachtet der ab 2012 sinkenden Bevölkerung wird<br />

die Wohnraumnachfrage mittelfristig weiter wachsen,<br />

insbesondere in wirtschaftsstarken Ballungsräumen.<br />

Ursachen hierfür sind der steigende Wohnflächen-<br />

bedarf pro Einwohner und die zunehmende Zahl der<br />

Singlehaushalte. Zudem blieb die Neubautätigkeit im<br />

Bereich Wohnimmobilien weit hinter dem Bedarf<br />

zurück. So wird sich die Nachfrage zunehmend auf<br />

den vorhandenen Wohnungsbestand konzentrieren,<br />

d. h. auf die Erhaltung und Modernisierung des Alt-<br />

baubestandes. Ein deutliches Indiz für die Attraktivität<br />

des deutschen Wohnimmobilienmarktes ist sicherlich,<br />

dass ausländische Investoren in den vergangenen drei<br />

Jahren über 25 Mrd. Euro für Investitionen in deut-<br />

sche Wohnimmobilien ausgegeben haben.<br />

Auf Erfolgskurs: Das neue Leipzig<br />

Dank umfassender Investitionen verfügt die traditions-<br />

reiche Universitäts- und Messestadt heute über eine<br />

hochmoderne Infrastruktur und zählt zu den attrak-<br />

tivsten Wirtschaftsstandorten in Deutsch land. Unter-<br />

nehmen wie Porsche, BMW, DHL und Quelle haben das<br />

Potenzial der sächsischen Metropole früh<br />

Vorwort<br />

erkannt und mit ihren großflächigen Gewerbeansied-<br />

lungen bereits viele Tausend neuer Arbeitsplätze<br />

geschaffen. Dass sich der Flughafen Leipzig/Halle zu<br />

einem internationalen Drehkreuz im Luftverkehr ent-<br />

wickelt und die Leipziger Messe wieder Weltrang<br />

genießt, sind zwei weitere Belege für den spürbaren<br />

Aufwärtstrend, von dem die ganze Metropolregion<br />

profitiert.<br />

Wohnklassiker in grüner Lage<br />

Mit dem Denkmal-Sanierungsprojekt „Hoffmans Gär-<br />

ten“ im Leipziger Stadtteil Mockau entsteht ein<br />

attraktives Wohnungsangebot, das den Traum vieler<br />

Menschen erfüllt: Citynahes Wohnen unweit des<br />

Arbeitsplatzes in einem lebenswerten, von Grün<br />

geprägtem Umfeld. Nach der Sanierung werden die<br />

Wohnklassiker für fast jeden Flächenbedarf die pas-<br />

sende Lösung bieten – von der Zwei-Zimmer-Wohnung<br />

mit Loggia bis zum Familiendomizil mit vier Zimmern<br />

und Balkon. Dank Sonder-AfA gemäß § 7i / §10 f EStG<br />

ist der Immobilienerwerb in dieser guten Lage für<br />

Kapitalanleger wie für Eigennutzer auch in steuerlicher<br />

Hinsicht attraktiv.<br />

Der Zeitpunkt ist überaus günstig<br />

Wer jetzt in Leipzig Wohneigentum erwirbt, kann<br />

gleichzeitig von günstigen Kaufpreisen und immer<br />

noch historisch niedrigen Zinsen profitieren. Ein<br />

Anstieg der Zinsen, der Kaufpreise und damit auch<br />

der Mieten ist zu erwarten. Dies macht den Immobi-<br />

lienerwerb in „Hoffmans Gärten“ zu einer perspekti-<br />

visch sinnvollen Entscheidung – auch als Baustein der<br />

privaten Altersvorsorge. Ob Sie hier als Eigennutzer<br />

später mietfrei den Ruhestand genießen oder sich als<br />

Kapitalanleger eine zusätzliche „Immobilienrente“<br />

sichern möchten: Mit langjähriger Erfahrung und<br />

individueller Betreuung begleiten wir Sie bei der<br />

Umsetzung Ihrer Ziele.<br />

Das vorliegende Exposé informiert Sie über alle<br />

Details unseres Angebotes. Sprechen Sie uns an, wenn<br />

Sie Fragen haben oder ein persönliches<br />

Informationsgespräch wünschen.<br />

Januar 2009<br />

GRK-Holding AG<br />

3


1. Das angebotene Objekt im Überblick<br />

Art des Objekts<br />

Bestandsimmobilie (Wohnen) mit Umnutzungs-/Sanierungs-/Modernisierungsbedarf für weitere Wohnnutzung zur langfristigen Vermietung bzw. Nutzung<br />

nach Teilung in Wohnungseigentum. Zudem kann die Erwerberin bzw. der Erwerber auf Wunsch einem Mietpool beitreten.<br />

Lage des Objekts<br />

04357 Leipzig, Friedrichshafner Straße 104,106, 108, 110, 112, 114, 116, 118, 120 und 122<br />

Anzahl der Einheiten<br />

60 Wohnungen mit 20 Wohnungen im EG, 20 Wohnungen im 1. OG, 20 Wohnungen im 2. OG (davon 10 Wohnungen als Maisonetten über 2. OG / DG),<br />

Verkäufer<br />

Gartenhöfe GmbH, Leipzig<br />

Qualitätskontrolle<br />

Der TÜV übernimmt die technische Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />

Kaufpreise<br />

– EUR 1.890/qm<br />

– Außenstellplatz: 14 Stellplätze zu je EUR 4.500,00; Stellplätze sind den Wohnungen nicht fest zugeordnet<br />

Kaufpreisaufteilung<br />

Siehe separate Kaufpreisliste (vgl. Prospekt Seite 14 ff.)<br />

Erwerbsnebenkosten<br />

Ca. 5,0 % des Kaufpreises<br />

4 I. Das angebotene Objekt im Überblick


Abschreibung<br />

1. Für Kapitalanleger:<br />

Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen:<br />

– 8 Jahre x 9 %, 4 Jahre x 7 % des Sanierungsaufwands gem. § 7i EStG (Sonder-AfA für denkmalgeschützte Immobilien )<br />

– 50 Jahre x 2,0 % auf Altsubstanz gem. § 7 Abs. 4 EStG (lineare AfA)<br />

2.Für Eigennutzer:<br />

Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen:<br />

– 10 Jahre x 9 % des Sanierungsaufwandes gem. § 10f EStG (Sonder-AfA für denkmalgeschützte Immobilien)<br />

Vermietung<br />

1. Ausgaben:<br />

– Wohngeld (davon u. a. nicht umlegbar):<br />

– Instandhaltung: EUR 0,25/qm/Monat<br />

– WEG-Verwaltung: EUR 17,00 zzgl. 19 % USt./Monat/WE (EUR 20,23 brutto)<br />

– Optional wird der Abschluss eines Mietpool-GbR-Vertrages angeboten<br />

– Vermietungsleistung: im Rahmen des Mietpools werden Maklergebühren vom Mietpool getragen<br />

– Sondereigentumsverwaltung: EUR 12,00 zzgl. 19 % USt./Monat/WE (EUR 14,28 brutto)<br />

2.Einnahmen:<br />

– Wohnungen: Nach Marktsituation und Mietverhandlung; optional Mietpool-GbR (voraussichtlich EUR 5,20/qm Zielmiete,<br />

davon werden voraussichtlich EUR 4,90/qm im Rahmen des Mietpools monatlich ausgeschüttet, Restbetragsausschüttung erfolgt jeweils am Jahresende)<br />

– Stellplätze: Nach Marktsituation und Mietverhandlung, voraussichtlich ca. EUR 20,00/Stellplatz, kein Mietpool<br />

Rechte aus dem Erwerb der Vermögensanlage<br />

– Der Erwerber erwirbt Eigentum an einer Wohnung gemäß Wohnungseigentumsgesetz sowie den Anspruch auf Verwaltungsdienstleistungen gem. Teilungserklärung<br />

(siehe Anlage II, Gemeinschaftsordnung)<br />

– Kaufpreiszahlung erfolgt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung<br />

– Erhöhte Absetzungen gemäß §§ 7i bzw. 10f EStG können voraussichtlich realisiert werden<br />

– Zu weiteren Details wird auf die Kapitel „Steuerliche Verhältnisse“ und „Rechtliche Verhältnisse“ verwiesen<br />

I. Das angebotene Objekt im Überblick<br />

5


Prospektherausgeber<br />

Gartenhöfe GmbH<br />

Ein Unternehmen der<br />

GRK-Holding AG<br />

Prinz-Eugen-Str. 31<br />

04277 Leipzig<br />

Fon 0341 / 22 22 - 60<br />

Fax 0341 / 22 22 - 622<br />

www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />

„… und ich genoss die Verführung<br />

des Lavendel.“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

II. Übernahme der Prospektverantwortung<br />

Prospektherausgeber, Vertragspartner und Objektge-<br />

sellschaft des vorgesehenen Kaufvertrags über Kauf<br />

und Sanierung einer Eigentumswohnung ist die Firma<br />

Gartenhöfe GmbH, Prinz-Eugen-Str. 31, 04277 Leipzig.<br />

Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Leipzig unter der HR-Nummer HRB<br />

23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet.<br />

Das Stammkapital beläuft sich auf 25.000 Euro.<br />

Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Torsten Kracht,<br />

geb. am 04.10.1967, von den Bestimmungen des § 181<br />

BGB befreit. Alleingesellschafterin der Gartenhöfe<br />

GmbH ist die Firma GRK Holding AG, Prinz-Eugen-<br />

Straße 31, 04277 Leipzig, zugleich Initiatorin dieses<br />

Prospekts.<br />

Vorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am 21.08.1965<br />

und Herr Torsten Kracht, geb. am 04.10.1967, beide<br />

alleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen<br />

des § 181 BGB befreit. Das Stammkapital beläuft sich auf<br />

1.000.000 EUR. Die Handelsregisternummer lautet HRB<br />

22568 (Amtsgericht Leipzig). Die GRK-Holding AG wurde<br />

am 29.11.1995 in Rechtsform einer GmbH gegründet und<br />

am 02.06.2006 in eine AG umgewandelt. Für den<br />

Inhalt dieses Prospektes trägt der Prospektherausge-<br />

ber die Verantwortung. Der Geschäftsführer des Pro-<br />

spektherausgebers ist zu gleich dinglich uneinge-<br />

schränkt zeichnungsberechtigt für das Objekt. Der<br />

Prospekt informiert den Investor nach Überzeugung<br />

des Prospektherausgebers wahrheitsgemäß, sorgfältig<br />

und vollständig über alle Umstände, die für die Ent-<br />

scheidung des Investors über die angebotene Investiti-<br />

on von wesentlicher Bedeutung sind oder sein kön-<br />

nen.<br />

Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt<br />

beschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dass<br />

gleichwohl für einzelne Investoren zu einzelnen<br />

Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Der Pro-<br />

spektherausgeber steht für die wahrheitsgemäße und<br />

vollständige Beantwortung entsprechender Fragen<br />

interessierten Investoren bzw. deren Beratern jeder-<br />

zeit gern zur Verfügung. Keine Verantwortung kann<br />

für die von Vertriebspartnern ggf. vorgenommenen<br />

zusätzlichen EDV-Berechnungen bzw. über den Pro-<br />

spekt hinausgehenden Zusicherungen über-<br />

nommen werden, da diese vom Prospektherausgeber<br />

nicht geprüft wurden bzw. diesem i. d. R. nicht<br />

bekannt sind. Der Prospektherausgeber überprüft<br />

auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des Inve-<br />

stors im Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten<br />

wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />

Es sind nur die bis zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />

bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßge-<br />

bend. Planungs- und Berechnungsgrundlagen stehen<br />

unter dem Vorbehalt der jederzeit möglichen Verän-<br />

derung. Die derzeitige Bau-, Verwaltungs- und<br />

Finanzverwaltungspraxis sowie Rechtsprechung kann<br />

sich verändern. Eine Haftung für den Eintritt von<br />

Kosten-, Ertrags- und Steuerprognosen sowie für die<br />

zukünftige Entwicklung der Finanzierungs- und<br />

Bewirtschaftungskosten kann nicht übernommen<br />

werden. Eventuell im Prospekt enthaltene Illustra-<br />

tionen und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge,<br />

Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als<br />

wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung.<br />

Die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann<br />

hiervon abweichen.<br />

6 II. Übernahme der Prospektverantwortung Überblick


Die Realisierung von Planungen steht unter dem<br />

Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens der<br />

entsprechenden Behörden. Gültigkeit haben ausschließlich<br />

die notariell beurkundeten Verträge.<br />

Die Namensnennung der gesetzlichen Vertreter<br />

der Gesellschaften erfolgt ausschließlich zur Information<br />

der Vertretungsverhältnisse.<br />

Eine persönliche Vertrauenswerbung mit den<br />

genannten Personen wird damit nicht bezweckt.<br />

Gleiches gilt für die beauftragten Vertragspartner.<br />

Verbindliche bzw. vom Prospekt abweichende<br />

Angaben darf und kann nur der Prospektherausgeber<br />

machen. Dritte, insbesondere mit dem Vertrieb<br />

und der Vermittlung befasste Personen, sind<br />

hierzu nicht befugt.<br />

II. Übernahme der Prospektverantwortung Überblick<br />

Der Prospekt besteht aus zwei Teilen. Da auch die<br />

abzuschließenden Verträge Veränderungen in<br />

sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />

können, besitzen nur die letztendlichen wechselseitig<br />

abgeschlossenen Verträge Gültigkeit. Die im<br />

Exposé enthaltenen Angaben und Angebote sind<br />

demnach unverbindlich.<br />

Sämtliche Texte im Prospekt sind urheberrechtlich<br />

geschützt. Prospektaufbau und –inhalt orientieren<br />

sich am IDW-S-4-Standard der Wirtschaftsprüfer<br />

(Stand 18.05.2006). Der Prospektherausgeber versichert,<br />

dass er nach bestem Wissen und Gewissen<br />

über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen<br />

Umstände im Prospekt vollständig und richtig<br />

aufgeklärt hat. Trotz gewissenhafter Prüfungen<br />

und sorgfältiger Erarbeitungen können Irrtümer<br />

jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />

Der Prospekt wurde im Januar 2009 erstellt<br />

und herausgegeben.<br />

GRK Holding AG<br />

Steffen Göpel und Torsten Kracht<br />

7


„Vor meinen Augen färbte<br />

sich die Wiese grün“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

Nachfolgend werden die wesentlichen mit der Inves-<br />

tition in die Vermögensanlage verbundenen Risiken<br />

dargestellt.<br />

Risiken im Zusammenhang mit dem<br />

Erwerb der Vermögensanlage<br />

Der Eigentumsübergang des Gesamtobjektes ist noch<br />

nicht vollzogen. Der notarielle Kaufvertrag verpflich-<br />

tet den derzeitigen Eigentümer zur Eigentumsver-<br />

schaffung.<br />

Zum derzeitigen Rechtszustand ist die Objektge-<br />

sellschaft nicht imstande, in Kaufverträgen die<br />

Eigentumsverschaffung an Nacherwerber<br />

sicherzustellen. Aus der Rückabwicklung eines<br />

Kaufvertrages könnten für den Erwerber<br />

Kosten entstehen (Vorfälligkeitsentschädigun-<br />

gen für die finanzierende Bank).<br />

Die Teilungserklärung ist bislang noch nicht im Grund-<br />

buch vollzogen worden. Ohne eine derartige Teilungs-<br />

erklärung ist der Verkäufer nicht in der Lage, dem<br />

Käufer Wohnungseigentum zu verschaffen. Die Tei-<br />

lungserklärung ist in Teil 2 dieses Prospekts abge-<br />

druckt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der<br />

zuständigen Baubehörden liegt bereits vor. Sollte die<br />

Teilungserklärung nicht vollzogen werden, kann den<br />

Erwerbern kein Wohnungseigentum verschafft wer-<br />

den. Die Erfüllung der Kaufverträge wird damit für<br />

die Objektgesellschaft unmöglich. Aus der Rückab-<br />

wicklung eines Kaufvertrages könnten für den Erwer-<br />

ber Kosten entstehen (Vorfälligkeitsentschädigungen<br />

für die finanzierende Bank, Notarkosten).<br />

Bei den prospektierten Wohnungen handelt es sich<br />

um ein noch umfassend zu sanierendes und zu<br />

modernisierendes Gebäude. Der Erwerber kauft<br />

keine fertige Immobilie, sondern neben der Altbau-<br />

substanz und dem anteiligen Grund und Boden den<br />

Anspruch auf eine umfassende Sanierung und Moder-<br />

nisierung. Bei einem Ausfall des Verkäufers durch<br />

Insolvenz kann die Sanierungs- und Modernisierungs-<br />

leistung daher vom Verkäufer nicht mehr eingefor-<br />

dert werden. Für den Käufer besteht die Gefahr, die<br />

Modernisierungsarbeiten selbst fertig stellen lassen<br />

zu müssen, sowie die Gefahr, wegen des geringeren<br />

Schlussauftragsvolumens einen möglichen höheren<br />

Aufwand tätigen zu müssen als prospektiert und<br />

höhere Finanzierungskosten aufbringen zu müssen.<br />

Risiken aus der tatsächlichen Situation<br />

des Objektes<br />

Die Gebäude wurden in den 50er Jahren des letzten<br />

Jahrhunderts als Wohngebäude errichtet. Das<br />

Vorhandensein umweltgefährdender Belastungen<br />

des Grund und Bodens ist dem Verkäufer nicht<br />

bekannt. Sollten dennoch Bodenverunreinigungen<br />

vorhanden sein, so tritt der Verkäufer hierfür<br />

nicht ein. Evtl. entstehende Kosten für eine Mängelbeseitigung<br />

müsste der Erwerber tragen.<br />

8 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


Bei den Gebäuden handelt es sich um gebrauchte<br />

Immobilien. Bei gebrauchten Immobilien können<br />

unter Umständen auch von Sachverständigen nicht<br />

erkennbare Mängel vorhanden sein. Gewährleistungsansprüche<br />

bezüglich dieser Mängel bestehen<br />

typischerweise nicht und sind nach der Vertragsgestaltung<br />

auch nicht vorgesehen. Eventuelle Kosten<br />

einer Mängelbeseitigung trägt der Erwerber.<br />

Risiken aus wirtschaftlicher Sicht<br />

Beim Kauf einer Wohnung entstehen für den Erwerber<br />

regelmäßig folgende Kosten:<br />

– Kaufpreis des anteiligen Grundstücks und der<br />

Wohnung einschl. Sanierungsleistungen<br />

– Notarkosten, Gerichtskosten<br />

– Grunderwerbsteuer<br />

– Fremd- und Eigenkapitalverzinsung einschl. Finanzierungsnebenkosten<br />

(z. B. Disagio)<br />

Bei dem prospektierten Gesamtaufwand für den<br />

Erwerb einer Eigentumswohnung können sich für<br />

den Erwerber folgende Risikopotenziale ergeben:<br />

Der Gesamtinvestitionsaufwand kann grundsätzlich<br />

durch eine verlängerte Bauzeit (Überschreitung des<br />

Zinsaufwandes) sowie bei Ausfall des Verkäufers<br />

(erhöhter Aufwand für die Fertigstellung der<br />

Modernisierungsmaßnahmen) steigen. Es besteht<br />

das latente Risiko, dass die vorgesehene Bauzeit<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

überschritten wird und der Verkäufer vor Fertigstellung<br />

der Modernisierung ausfällt. Dies kann wegen<br />

der Überschreitung des geplanten Zeitaufwandes<br />

sowie evtl. höheren Fertigstellungsaufwandes zu<br />

einer Überschreitung des geplanten Gesamtinvestitionsaufwandes<br />

führen. Zur grundsätzlichen Werterhaltung<br />

der Bausubstanz bedarf eine Immobilie<br />

regelmäßiger Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten.<br />

Bei Vernachlässigung dieser werterhaltenden<br />

Maßnahmen kann dies zu einem Wertverfall<br />

der Wohnung führen, was bei Vermietung<br />

dauerhaften Leerstand und Mietausfall zur Folge<br />

hätte.<br />

Bei einem zu hohen Kaufpreis für die Immobilie<br />

infolge Überbewertung kann dies dazu führen, dass<br />

der ursprünglich bezahlte Kaufpreis bei einem späteren<br />

Verkauf nicht mehr erlöst werden kann. Die<br />

Finanzierung des Kaufpreises sowie der Nebenkosten<br />

obliegt ausschließlich dem Erwerber. Ein Risikopotenzial<br />

bei der Fremdmittelbeschaffung des Erwerbers<br />

ergibt sich unter Um ständen aus unzureichender<br />

persönlicher Bonität des Kreditnehmers und<br />

damit einhergehenden schlechteren Kreditkonditionen.<br />

Daneben besteht das Risiko, dass nach<br />

Ablauf einer evtl. vereinbarten Zinsbindungsfrist<br />

ein höherer Zins vereinbart werden muss. Schließlich<br />

ist auf ein mögliches Disagio hinzuweisen. Das<br />

Disagio erhöht als Zinsvorauszahlung den aufzunehmenden<br />

Kreditbetrag, der dann über den kreditfinanzierten<br />

Kaufpreisteil hinausgeht.<br />

Risiken aus der Nutzung des<br />

Investitionsobjektes<br />

Die wirtschaftliche Nutzung des Investitionsobjektes<br />

ist durch folgende Einnahmen und Ausgaben<br />

gekennzeichnet:<br />

– evtl. einzunehmende Mieten (bei Selbstnutzung:<br />

ersparter Mietaufwand)<br />

– Tilgung<br />

– nicht umlagefähige Nebenkosten (bei Selbstnutzung:<br />

umlagefähige Nebenkosten)<br />

– Zinsaufwand<br />

Die tatsächlichen Mieteinnahmen können hinter<br />

den vom Erwerber eingeplanten bzw. erwarteten<br />

Mieten zurückbleiben. Dies kann z. B. darauf<br />

zurückzuführen sein, dass das Mietniveau entsprechend<br />

den Marktgegebenheiten sinkt und von den<br />

Mietern eine Mietanpassung nach unten verlangt<br />

wird.<br />

„... besonnen atmete der Tag ...“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

9


Daneben kann auch der Leerstand einer Wohnung zu<br />

einem Ausbleiben von Mieteinnahmen führen – ggf.<br />

bedingt durch die lange Bauzeit auf Grund der Größe<br />

des Gesamtobjekts ebenso wie die Zahlungsunfähig-<br />

keit oder die Zahlungsunwilligkeit des Mieters selbst.<br />

Schließlich können auch auf Grund be rechtigter oder<br />

unberechtigter Mängelrügen Mietminderungen durch<br />

den Mieter geltend gemacht und auch durchgeführt<br />

werden. Diese Verringerung der Mieteinnahmen führt<br />

entweder zu einer endgültigen Mietminderung oder,<br />

falls die Mieten vom Mieter nachgezahlt werden, zu<br />

einer vorübergehend geringeren Mieteinnahme.<br />

Auf der Ausgabenseite können sich die nicht umlage-<br />

fähigen Nebenkosten auf Grund allgemeiner Kosten-<br />

steigerungen erhöhen und so zu einer für den Anleger<br />

verringerten Nettoeinnahme führen. Durch Leerstand<br />

können die auf einen Mieter umlegbaren Betriebsko-<br />

sten vom Eigentümer zu tragen sein. Die Kosten für<br />

Instandhaltungsmaßnahmen können steigen (höhere<br />

Standards, höhere Umlagen, steigender Bedarf). Im<br />

Ergebnis kann die Bedienung des Kapitaldienstes mit<br />

Eigenmitteln ansteigen oder überhaupt erforderlich<br />

werden. Diese Risiken gelten nicht für Eigennutzer.<br />

Für Eigennutzer besteht jedoch das Risiko, dass die<br />

Betriebskosten durch allgemeine Kostensteigerung<br />

höher als kalkuliert ausfallen.<br />

Risiken aus steuerrechtlicher Sicht<br />

Modernisierungskosten (§§ 7i und 10f EStG)<br />

Die in der Kaufpreisliste (vgl. Prospekt S. 14. ff.) ausge-<br />

wiesenen Modernisierungskosten werden seitens der<br />

zuständigen Gemeindebehörde nicht oder nicht in<br />

voller Höhe in die Bemessungsgrundlage für die<br />

erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG (Kapitalanle-<br />

ger) bzw. für den Sonderausgabenabzug nach § 10f<br />

EStG (Eigennutzer) einbezogen. In der Regel wird die<br />

notwendige endgültige Bescheinigung der zuständi-<br />

gen Gemeindebehörde über die begünstigten Maß-<br />

nahmen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen<br />

erteilt.<br />

Es kann daher auch keine endgültige Aussage dar-<br />

über getroffen werden, ob die erhöhten Absetzun-<br />

gen bzw. der Sonderausgabenabzug eintreten und<br />

wenn ja, in welcher Höhe. Ein Ausgleich der aus die-<br />

sem Risiko evtl. entstehenden Nachteile für den Anle-<br />

ger ist nicht vorgesehen. Soweit mit Baumaßnahmen<br />

vor rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages<br />

über Wohnungseigentum begonnen wird, fließen<br />

diese Baumaßnahmen nicht in die Bemessungsgrund-<br />

lage nach §§ 7i EStG bzw. 10f EStG ein. Für Anleger,<br />

die die Eigentumswohnung erst nach Beginn der Bau-<br />

maßnahmen erwerben, kommen die erhöhten Abset-<br />

zungen bzw. der Sonderausgabenabzug nicht oder<br />

nicht in der angegebenen Höhe zum Zuge.<br />

Die vom Initiator vorgenommene Aufteilung des<br />

Kaufpreises auf die Kategorien Grundstücksanteil,<br />

Anteil Altbausubstanz und Modernisierungs-/ Herstel-<br />

lungskosten, die in diesem Prospekt (Kaufpreisliste)<br />

abgedruckt ist, kann durch eine spätere Außenprü-<br />

fung der Finanzverwaltung eventuell korrigiert wer-<br />

den. Damit könnte sich für Kapitalanleger die Bemes-<br />

sungsgrundlage der erhöhten Absetzungen gemäß<br />

§ 7i EStG (Modernisierungskosten) zugunsten der<br />

Bemessungsgrundlage der Normalabschreibungen<br />

gemäß § 7 Abs. 4 EStG (Altbausubstanz) verringern,<br />

sodass sich das Abschreibungsvolumen in den ersten<br />

12 Jahren (Begünstigungszeitraum) gegenüber den<br />

Prospektangaben verringert. Während beim Kapital-<br />

anleger das Abschreibungsvolumen in die Jahre nach<br />

Ablauf des Begünstigungszeitraumes verschoben<br />

wird, reduziert sich der Sonderausgabenabzug beim<br />

Eigennutzer endgültig.<br />

10 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage


Insbesondere besteht seitens der Dachgeschosswoh-<br />

nungen das Risiko, dass die Finanzverwaltung entge-<br />

gen der Bescheinigung der zuständigen Sanierungs-<br />

behörde einen Neubau annimmt. Das hat zur Folge,<br />

dass Abschreibungen gem. §§ 7i EStG (Kapitalanleger)<br />

bzw. 10f EStG (Eigennutzer) nicht gewährt werden.<br />

Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Modernisie-<br />

rungskosten und Neubau wird auf das Kapitel<br />

„Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen.<br />

Beschränkung des Verlustausgleichs<br />

(§ 15b EStG)<br />

Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanleger in<br />

der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme der<br />

erhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG und durch die<br />

Aufnahme einer Fremdfinanzierung negative Ein-<br />

künfte erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />

höher sind als 10% des von ihm eingesetzten Eigenka-<br />

pitals. Wird vom Initiator eine modellhafte Gestal-<br />

tung „Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfen<br />

die Verluste nach § 15b EStG weder mit anderen Ein-<br />

künften aus Vermietung und Verpachtung noch mit<br />

Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />

werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abge-<br />

zogen werden. Die Verluste mindern die positiven<br />

Einkünfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren<br />

III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />

aus der Vermietung dieser Eigentumswohnung<br />

erzielt werden. Nach der Gesetzesbegründung zum<br />

§ 15b EStG sowie einem vorliegenden Schreiben des<br />

Bundesministeriums für Finanzen zählt das vorliegen-<br />

de Angebot des Initiators nicht als Steuerstundungs-<br />

modell, weil keine modellhafte Gestaltung vorliegt.<br />

Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann vor,<br />

wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer Eigen-<br />

tumswohnung mittels eines vorgefertigten Konzepts<br />

eine oder mehrere Nebenleistungen zum Zweck der<br />

Erzielung steuerlicher Vorteile angeboten werden.<br />

Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich<br />

auf den Erwerb von Eigentumswohnungen ohne<br />

Nebenleistungen. Das Angebot zum Beitritt in die<br />

Mietenpool-GbR stellt keine Nebenleistung dar, wie<br />

kein zusätzliches Entgelt anfällt (weiterhin wird auf<br />

das Kapitel 12 „Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen).<br />

Risiken im Rahmen der Veräußerung<br />

der Immobilie<br />

Der Erwerb einer Immobilie sollte grundsätzlich lang-<br />

fristiger Natur sein. Bei einer etwaigen Veräußerung<br />

kurze Zeit nach dem Erwerb der Immobilie ist es nicht<br />

ausgeschlossen, dass eine Wertsteigerung nicht ein-<br />

tritt, sodass aus dem Verkauf der Eigentumswohnung<br />

kein Gewinn erzielt werden kann. Bei einer etwaigen<br />

Fremdfinanzierung durch den Anleger besteht außer-<br />

dem das Risiko, dass das Darlehen nicht vollständig<br />

abgelöst werden kann und darüber hinaus eine Vor-<br />

fälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank<br />

geleistet werden muss. Zu den steuerlichen Folgen<br />

einer kurzfristigen Veräußerung wird auf das Kapitel<br />

„Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen.<br />

Maximales Risiko<br />

Das maximale Risiko für den Erwerber umfasst<br />

die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen an<br />

die finanzierenden Banken, falls es aus den oben<br />

beschriebenen Gründen zu keiner Eigentumsübertra-<br />

gung kommt. Denkbare Risiken können auch gehäuft<br />

auftreten, was bei hoher Fremdfinanzierung im<br />

Extremfall zu einem Vermögensausfall des Investors<br />

führen kann.<br />

11


Nach der Revitalisierung werden die solide<br />

gebauten und gut erhaltenen Architekturklassiker<br />

hohe Wohnqualität in einem zauberhaften<br />

gärtnerischen Ambiente bieten.<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

Beschreibung des Objektes<br />

Es handelt sich um eine Wohnanlage aus den 50er<br />

Jahren in der Friedrichshafner Straße 104, 106, 108,<br />

110, 112, 114, 116, 118, 120 und 122 in 04357 Leipzig. Die<br />

Anlage umfasst mit den von diesem Prospekt darge-<br />

stellten Wohnungen insgesamt 191 Wohneinheiten in<br />

der Essener (118 Wohneinheiten und 2 Gewerbeein-<br />

heiten) und der angrenzenden Friedrichshafner Stra-<br />

ße (69 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten). Der<br />

bauliche Zustand ist altersgemäß, die geplanten<br />

Sanierungsmaßnahmen tragen dem Rechnung. Hin-<br />

sichtlich der konkreten Maßnahmen wird auf die Bau-<br />

und Ausstattungsbeschreibung verwiesen, die der<br />

Teilungserklärung als Anlage VI beigefügt ist. Die<br />

Anlage steht unter Denkmalschutz.<br />

Die Baumaßnahmen werden mit der Denkmalschutz-<br />

behörde abgestimmt. Der Käufer wird die derzeit im<br />

Grundbuch in Abteilung III eingetragene Grund-<br />

schuld nicht übernehmen. Der Bauträger wird im Rah-<br />

men der Realisierung des Projektes ggf. Dienstbarkei-<br />

ten zur Eintragung bringen. Seitens der Stadt Leipzig<br />

existieren Planungen, die Essener Straße als Teil des<br />

Vorhabens “Mittleren Ring Leipzig” auszubauen.<br />

Wesentliche Grundlagen des<br />

steuerlichen Konzepts<br />

Die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Kon-<br />

zepts werden gesondert im Abschnitt „Steuerliche<br />

Verhältnisse“ dargestellt.<br />

Vertrag und Vertragspartner<br />

Der Erwerber schließt einen Kaufvertrag ab, der<br />

Modernisierungs- und Sanierungspflichten der Ver-<br />

käuferin, der Gartenhöfe GmbH als Vertragspartnerin<br />

des Käufers, umfasst. Im Ergebnis verpflichtet sich die<br />

Objektgesellschaft zur Übergabe einer schlüsselfertig<br />

sanierten und modernisierten Wohnung. Sämtliche<br />

Kostensteigerungs- und Baurisiken trägt hierbei die<br />

Verkäuferin. Alle Zahlungen des Erwerbers erfolgen<br />

unter Beachtung der Regularien der Makler- und Bau-<br />

trägerverordnung (MaBV). So ist sichergestellt, dass<br />

der Erwerber lediglich Zahlungen leistet, die durch<br />

Baumaßnahmen werthaltig unterlegt sind (Zahlung<br />

gemäß Baufortschritt).<br />

Nach Übergabe sollen die einzelnen Wohnungen von<br />

der GRK Hausverwaltungs GmbH Leipzig verwaltet<br />

werden. Eine gute Verwaltung trägt maßgeblich<br />

dazu bei, dass eine Immobilie – und besonders eine<br />

qualitativ hochwertige Immobilie – langfristig ihren<br />

Wert erhält bzw. steigert. Die Verwaltung ist nicht<br />

nur für Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen<br />

zuständig, sondern trägt entscheidend dazu bei, dass<br />

die Eigentümergemeinschaft ihre letztendlich gleich<br />

gelagerten Interessen auch gemeinsam in den Eigen-<br />

tümerversammlungen durchsetzt. Der verantwor-<br />

tungsvolle Umgang mit der Instandhaltungsrücklage<br />

zur Sicherstellung erforderlicher Instandsetzungen<br />

am Gemeinschaftseigentum, z. B. dem Dach oder der<br />

Fassade, ist eine weitere, ganz wesentliche Aufgabe<br />

für die Verwaltung der Immobilie.<br />

12 IV. Angaben über die Vermögensanlage


Objekt<br />

Das Wohnensemble „Hoffmans Gärten“ wurde in<br />

den 1950er Jahren errichtet. Es handelt sich um frei-<br />

stehende, viergeschossige Gebäude inkl. Dachge-<br />

schoss mit einer Deckenhöhe von ca. 2,70 m. Die aus<br />

Ziegelmauerwerk in traditioneller Bauweise erstellten<br />

Gebäude sind typisch für ihren Zweck und den Zeit-<br />

punkt ihrer Errichtung. Die vorhandenen Dachge-<br />

schosse eignen sich auf Grund der Dachneigung und<br />

in ihrem Flächenangebot sehr gut für die Herrich-<br />

tung. Die Häuser sind komplett unterkellert.<br />

Im 5. Bauabschnitt befinden sich 60 Wohnungen und<br />

14 Stellplätze. Die Wohneinheiten weisen eine Größe<br />

zwischen 52,47 qm und 106,52 qm Wohnfläche auf.<br />

Die Gesellschaft beabsichtigt, den gesamten Komplex<br />

umfassend zu sanieren und zu modernisieren und an<br />

Kapitalanleger bzw. Eigennutzer zu veräußern.<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

Die gesamte Liegenschaft steht unter Denkmalschutz.<br />

Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, die erhöhten<br />

Absetzungen bei denkmalgeschützten Gebäuden<br />

gem. § 7i EStG (Kapitalanleger) bzw. die Steuerbe-<br />

günstigung gem. § 10f EStG (Eigennutzer) in<br />

Anspruch zu nehmen.<br />

Die Baugenehmigung ist beantragt liegt jedoch noch<br />

nicht vor.<br />

Die geplanten exklusiven Wohneigentumseinheiten<br />

sind für Investoren geeignet, die die Wohnungen<br />

langfristig vermieten oder selbst beziehen wollen.<br />

Diese Investoren erwerben eine individuelle Kapital-<br />

anleger-Eigentumswohnung, die eine langfristige,<br />

werthaltige Chance zur Vermögensbildung bzw.<br />

Altersversorgung bietet. Hierfür ist es erforderlich,<br />

dass die Erwerber die im Prospekt dargestellten Risi-<br />

ken kennen und vor dem Hintergrund ihrer eigenen,<br />

individuellen Situation einschätzen können.<br />

Es wird daher empfohlen, in jedem Falle individuellen<br />

Rat durch kompetente Fachleute einzuholen, bevor<br />

das Engagement realisiert wird. Die Einzelfinanzie-<br />

rung des jeweiligen Kaufpreises ist ausschließlich<br />

Angelegenheit des einzelnen Käufers. Unabdingbare<br />

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöh-<br />

ten Absetzungen gemäß § 7i EStG bzw. der Steuerbe-<br />

günstigungen gemäß § 10f EStG ist, dass erst nach<br />

Abschluss des Kaufvertrages durch den potenziellen<br />

Käufer mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Bau-<br />

maßnahmen, die vorher durchgeführt werden, sind<br />

bei Vermietung nur noch im Rahmen der 2,0%igen<br />

linearen Abschreibung steuerlich begünstigt.<br />

Abnahme und Verwaltung des Sondereigentums<br />

obliegen dem Käufer und können freihändig an eine<br />

Fachfirma vergeben werden.<br />

13


Kaufpreisliste<br />

Friedrichshafner Str. 104 - 108 / 5. BA<br />

Nr. Ein- Lage Wohnfläche Anteil Anteil Modernisierungs-/ Gesamt- qmgang<br />

in qm Grund und Boden Altbausubstanz Sanierungskosten kaufpreis Kaufpreis<br />

anteilig<br />

1 104 EG 66,94 12.854,27 € 16.717,98 € 96.944,34 € 126.516,60 € 1.890,00 €<br />

2 104 EG 67,66 12.992,53 € 16.897,80 € 97.987,07 € 127.877,40 € 1.890,00 €<br />

3 104 1.OG 67,06 12.877,32 € 16.747,95 € 97.118,13 € 126.743,40 € 1.890,00 €<br />

4 104 1.OG 68,98 13.246,01 € 17.227,47 € 99.898,73 € 130.372,20 € 1.890,00 €<br />

5 104 2.OG/DG 102,17 19.619,38 € 25.516,53 € 147.965,39 € 193.101,30 € 1.890,00 €<br />

6 104 2.OG 67,60 12.981,01 € 16.882,82 € 97.900,17 € 127.764,00 € 1.890,00 €<br />

7 106 EG 73,14 14.044,84 € 18.266,41 € 105.923,35 € 138.234,60 € 1.890,00 €<br />

8 106 EG 67,19 12.902,28 € 16.780,42 € 97.306,40 € 126.989,10 € 1.890,00 €<br />

9 106 1.OG 73,52 14.117,81 € 18.361,31 € 106.473,68 € 138.952,80 € 1.890,00 €<br />

10 106 1.OG 67,04 12.873,48 € 16.742,96 € 97.089,17 € 126.705,60 € 1.890,00 €<br />

11 106 2.OG/DG 105,96 20.347,16 € 26.463,07 € 153.454,18 € 200.264,40 € 1.890,00 €<br />

12 106 2.OG 67,30 12.923,40 € 16.807,89 € 97.465,70 € 127.197,00 € 1.890,00 €<br />

13 108 EG 52,47 10.075,65 € 13.104,16 € 75.988,49 € 99.168,30 € 1.890,00 €<br />

14 108 EG 80,79 15.513,84 € 20.176,96 € 117.002,29 € 152.693,10 € 1.890,00 €<br />

15 108 1.OG 54,15 10.398,25 € 13.523,74 € 78.421,51 € 102.343,50 € 1.890,00 €<br />

16 108 1.OG 82,30 15.803,80 € 20.554,08 € 119.189,12 € 155.547,00 € 1.890,00 €<br />

17 108 2.OG/DG 90,87 17.449,47 € 22.694,40 € 131.600,42 € 171.744,30 € 1.890,00 €<br />

18 108 2.OG 81,14 15.581,05 € 20.264,38 € 117.509,17 € 153.354,60 € 1.890,00 €<br />

14 IV. Angaben über die Vermögensanlage


IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

Friedrichshafner Str. 110 - 114 / 5. BA<br />

Nr. Ein- Lage Wohnfläche Anteil Anteil Modernisierungs-/ Gesamt- qmgang<br />

in qm Grund und Boden Altbausubstanz Sanierungskosten kaufpreis Kaufpreis<br />

anteilig<br />

19 110 EG 67,58 12.977,17 € 16.877,82 € 97.871,21 € 127.726,20 € 1.890,00 €<br />

20 110 EG 73,43 14.100,53 € 18.338,84 € 106.343,34 € 138.782,70 € 1.890,00 €<br />

21 110 1.OG 67,70 13.000,21 € 16.907,79 € 98.045,00 € 127.953,00 € 1.890,00 €<br />

22 110 1.OG 73,83 14.177,34 € 18.438,73 € 106.922,63 € 139.538,70 € 1.890,00 €<br />

23 110 2.OG 67,75 13.009,81 € 16.920,28 € 98.117,41 € 128.047,50 € 1.890,00 €<br />

24 110 2.OG/DG 106,28 20.408,61 € 26.542,99 € 153.917,61 € 200.869,20 € 1.890,00 €<br />

25 112 EG 73,37 14.089,00 € 18.323,85 € 106.256,44 € 138.669,30 € 1.890,00 €<br />

26 112 EG 67,56 12.973,33 € 16.872,83 € 97.842,24 € 127.688,40 € 1.890,00 €<br />

27 112 1.OG 73,55 14.123,57 € 18.368,80 € 106.517,13 € 139.009,50 € 1.890,00 €<br />

28 112 1.OG 67,47 12.956,05 € 16.850,35 € 97.711,90 € 127.518,30 € 1.890,00 €<br />

29 112 2.OG/DG 106,25 20.402,85 € 26.535,49 € 153.874,16 € 200.812,50 € 1.890,00 €<br />

30 112 2.OG 67,52 12.965,65 € 16.862,84 € 97.784,31 € 127.612,80 € 1.890,00 €<br />

31 114 EG 53,26 10.227,35 € 13.301,46 € 77.132,59 € 100.661,40 € 1.890,00 €<br />

32 114 EG 80,93 15.540,73 € 20.211,93 € 117.205,04 € 152.957,70 € 1.890,00 €<br />

33 114 1.OG 54,29 10.425,13 € 13.558,70 € 78.624,27 € 102.608,10 € 1.890,00 €<br />

34 114 1.OG 82,61 15.863,33 € 20.631,50 € 119.638,07 € 156.132,90 € 1.890,00 €<br />

35 114 2.OG/DG 90,91 17.457,15 € 22.704,39 € 131.658,35 € 171.819,90 € 1.890,00 €<br />

36 114 2.OG 81,41 15.632,90 € 20.331,81 € 117.900,19 € 153.864,90 € 1.890,00 €<br />

Die Stellplätze sind nicht obligatorisch (Wahlleistung) und nicht fest zugeordnet.<br />

Kaufpreis pro Stellplatz 4.500,00 €. O.g. Kaufpreise ohne Stellplatz.<br />

15


Friedrichshafner Str. 116 - 122 / 5. BA<br />

Nr. Ein- Lage Wohnfläche Anteil Anteil Modernisierungs-/ Gesamt- qmgang<br />

in qm Grund und Boden Altbausubstanz Sanierungskosten kaufpreis Kaufpreis<br />

anteilig<br />

37 116 EG 67,47 12.956,05 € 16.850,35 € 97.711,90 € 127.518,30 € 1.890,00 €<br />

38 116 EG 73,81 14.173,50 € 18.433,74 € 106.893,66 € 139.500,90 € 1.890,00 €<br />

39 116 1.OG 67,68 12.996,37 € 16.902,80 € 98.016,03 € 127.915,20 € 1.890,00 €<br />

40 116 1.OG 73,75 14.161,98 € 18.418,75 € 106.806,77 € 139.387,50 € 1.890,00 €<br />

41 116 2.OG 67,48 12.957,97 € 16.852,85 € 97.726,39 € 127.537,20 € 1.890,00 €<br />

42 116 2.OG/DG 106,43 20.437,41 € 26.580,45 € 154.134,84 € 201.152,70 € 1.890,00 €<br />

43 118 EG 73,45 14.104,37 € 18.343,83 € 106.372,30 € 138.820,50 € 1.890,00 €<br />

44 118 EG 67,56 12.973,33 € 16.872,83 € 97.842,24 € 127.688,40 € 1.890,00 €<br />

45 118 1.OG 73,94 14.198,46 € 18.466,21 € 107.081,93 € 139.746,60 € 1.890,00 €<br />

46 118 1.OG 67,67 12.994,45 € 16.900,30 € 98.001,55 € 127.896,30 € 1.890,00 €<br />

47 118 2.OG/DG 106,81 20.510,38 € 26.675,35 € 154.685,17 € 201.870,90 € 1.890,00 €<br />

48 118 2.OG 67,58 12.977,17 € 16.877,82 € 97.871,21 € 127.726,20 € 1.890,00 €<br />

49 120 EG 52,86 10.150,54 € 13.201,56 € 76.553,30 € 99.905,40 € 1.890,00 €<br />

50 120 EG 81,21 15.594,49 € 20.281,86 € 117.610,55 € 153.486,90 € 1.890,00 €<br />

51 120 1.OG 54,17 10.402,09 € 13.528,73 € 78.450,48 € 102.381,30 € 1.890,00 €<br />

52 120 1.OG 82,21 15.786,52 € 20.531,60 € 119.058,77 € 155.376,90 € 1.890,00 €<br />

53 120 2.OG/DG 90,47 17.372,66 € 22.594,50 € 131.021,13 € 170.988,30 € 1.890,00 €<br />

54 120 2.OG 81,03 15.559,93 € 20.236,90 € 117.349,87 € 153.146,70 € 1.890,00 €<br />

55 122 EG 67,59 12.979,09 € 16.880,32 € 97.885,69 € 127.745,10 € 1.890,00 €<br />

56 122 EG 73,90 14.190,78 € 18.456,22 € 107.024,01 € 139.671,00 € 1.890,00 €<br />

57 122 1.OG 67,76 13.011,73 € 16.922,78 € 98.131,89 € 128.066,40 € 1.890,00 €<br />

58 122 1.OG 73,87 14.185,02 € 18.448,72 € 106.980,56 € 139.614,30 € 1.890,00 €<br />

59 122 2.OG 67,38 12.938,76 € 16.827,87 € 97.581,56 € 127.348,20 € 1.890,00 €<br />

60 122 2.OG/DG 106,52 20.454,69 € 26.602,92 € 154.265,18 € 201.322,80 € 1.890,00 €<br />

16 IV. Angaben über die Vermögensanlage


Individuelle Beratung<br />

Jedes vermögensbildende finanzielle Engagement<br />

birgt Chancen und Risiken. Dies gilt auch für Investi-<br />

tionen in Immobilien. Im Kapitel „Wesentliche Risiken<br />

der Vermögensanlage“ werden Fallstellungen<br />

beschrieben, die gegen die Chance einer nachhaltig<br />

profitablen Immobilieninvestition abzuwägen sind.<br />

Naturgemäß können an dieser Stelle nicht sämtliche<br />

relevanten Fragestellungen behandelt werden. Es<br />

handelt sich somit um keine abschließende Darstel-<br />

lung, die eine sorgfältige, individuelle Analyse der<br />

Verhältnisse bei jedem einzelnen Investor ersetzen<br />

kann.<br />

Eine kompetente Einzelfallberatung ist unerlässlich,<br />

um die Entscheidung für die Investition in das Objekt<br />

vorzubereiten und zu unterlegen. Hierbei gilt es zu<br />

berücksichtigen, dass die denkbaren Risiken auch<br />

gehäuft auftreten können, was bei entsprechend<br />

hoher Fremdfinanzierung im Extremfall auch zu<br />

einem Vermögensverfall des Investors führen kann,<br />

wenn die Mieteinnahmen aus der Immobilie die Aus-<br />

gaben nicht mehr decken können.<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

Kaufpreis<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis und wird für die Son-<br />

dereigentumseinheit nebst Miteigentumsanteil aus-<br />

gewiesen. Des Weiteren erfolgt eine Untergliederung<br />

bei der Sondereigentumseinheit auf den Anteil an<br />

Grund und Boden, auf den Anteil an der Altbausub-<br />

stanz sowie auf den Anteil für die Instandsetzungs-<br />

und Modernisierungsarbeiten.<br />

Die steuerliche Anerkennung der Aufteilung wird<br />

vom Verkäufer nicht garantiert. Der Verkäufer wird<br />

jedoch den Erwerber durch eine sachgerechte Aus-<br />

kunftserteilung gegenüber der Finanzverwaltung<br />

unterstützen.<br />

Die genannten Kosten umfassen alle Kosten für die<br />

vertragsgemäße Herstellung, insbesondere Anschluss-<br />

kosten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anlieger-<br />

und Erschließungskosten. Im Kaufpreis enthalten sind<br />

die Kosten der Projektierung, des Marketings und des<br />

Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch die Innen-<br />

provision in Höhe von 13,5 % des Kaufpreises (zzgl.<br />

MwSt), die der Veräußerer bezahlt.<br />

Nicht Bestandteil des Kaufpreises sind sämtliche<br />

Gebühren (z. B. Grundbuch), Steuern (z. B. für Grund<br />

erwerb) und Kosten im Zusammen-<br />

hang mit dem Abschluss und der<br />

Durchführung dieses Vertrages (z. B.<br />

Notar), die Kosten der Finanzierung<br />

des Kaufpreises durch den Käufer (z.B.<br />

Bankbearbeitungs- und Schätzkosten),<br />

Darlehens- und eventuelle Bereitstellungs- und/oder<br />

Zwischenfinanzierungszinsen, Grundschuldbestellun-<br />

gen etc. sowie Mehrkosten für Sonderwunscharbei-<br />

ten. Diese Kosten trägt der Käufer selbst und geson-<br />

dert.<br />

Grundvoraussetzung für die Fälligkeit des Kaufprei-<br />

ses ist die Absendung einer notariellen Bestätigung,<br />

dass die Auflassungsvormerkung für den Käufer im<br />

Grundbuch eingetragen ist, alle zur Rechtswirksam-<br />

keit und zum Vollzug des Vertrages erforderlichen<br />

Genehmigungen und Vorkaufsrechtsverzichtserklä-<br />

rungen vorliegen und die Freistellung des Vertrags-<br />

gegenstandes von allen Grundbuchlasten, die nicht<br />

übernommen werden, gesichert ist. Zudem muss die<br />

Baugenehmigung erteilt worden sein. In diesem<br />

letztgenannten Fall müssen nach Eingang der Bestä-<br />

tigung beim Käufer mindestens 14 Tage vergangen<br />

sein, bevor die Fälligkeit eintritt.<br />

17


„Den ganzen Tag lang glücklich sein,<br />

ach wie lieb ich dich –<br />

mein umgrüntes Heim“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

Die Kaufpreiszahlung erfolgt in Raten in Anlehnung<br />

an die Vorschriften der MaBV.<br />

Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer Verzugszinsen<br />

in gesetzlicher Höhe zu entrichten.<br />

Der Käufer übernimmt keine grundbuchlichen Belas-<br />

tungen, die nicht zur Ver- oder Entsorgung der Immo-<br />

bilie oder als Wegerechtssicherung erforderlich sind.<br />

Hausverwaltungsvertrag für das<br />

Gemeinschaftseigentum<br />

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />

obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigen-<br />

tums einem Verwalter. Der Verkäufer hat dazu<br />

lt. der im Teil 2 des Prospektes abgedruckten<br />

Teilungserklärung die Firma GRK Hausverwal-<br />

tungs GmbH Leipzig zum ersten Verwalter<br />

bestellt, beauftragt und bevollmächtigt.<br />

Der Verwalter wurde für die Dauer von drei Jahren lt.<br />

Teilungserklärung bestellt. In die Gemeinschaftsord-<br />

nung tritt der einzelne Erwerber rechtlich ohne wei-<br />

tere Erklärung ein, sobald er Wohnungseigentümer<br />

wird, wirtschaftlich kraft Kaufvertrag mit Übergang<br />

von Besitz, Nutzen und Lasten – ohne dass es weiterer<br />

Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfte.<br />

Rechtsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen<br />

den einzelnen Wohnungseigentümern einerseits und<br />

dem WEG-Verwalter andererseits.<br />

Der WEG-Verwalter sorgt für die rechtzeitige Erstel-<br />

lung des Wirtschaftsplanes und die ordnungsgemäße<br />

Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Die ein-<br />

zelnen Aufgaben und Befugnisse sowie Rechte und<br />

Pflichten ergeben sich aus der Teilungserklärung, der<br />

Gemeinschaftsordnung und der Hausordnung.<br />

Die Hausverwaltung verwaltet demnach die von der<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft zu bildende<br />

Instandhaltungsrücklage und beruft die WEG-Ver-<br />

sammlungen ein. Eine Umlage der Verwalterkosten<br />

und Instandhaltungsrücklage auf die Mieter ist nicht<br />

möglich.<br />

Sondereigentumsverwaltung<br />

Der Erwerber kann auf Wunsch die Firma GKR Haus-<br />

verwaltungs GmbH auch mit der Sondereigentums-<br />

verwaltung beauftragen, wenn er nicht der Mietpool-<br />

GbR beitritt. Ein Muster des Verwaltervertrages wird<br />

auf Wunsch ausgehändigt.<br />

Mietpool-GbR-Vertrag/Vereinbarung<br />

über Mietenverwaltung<br />

Die Gartenhöfe GmbH bietet den Käufern den Beitritt<br />

zu einer Mietpool-GbR an. Die Geschäftsführung der<br />

Mietpool-GbR wird von der Firma GKR Hausverwal-<br />

tungs GmbH wahrgenommen. Mit dem Eintritt in die<br />

Mietpool-GbR ist die Verwaltung des Sondereigen-<br />

tums verbunden. Der Eintritt in die Mietpool-GbR<br />

erfolgt mit Besitz-, Nutzen- und Lastenwechsel auf<br />

den Investor. Eine Kündigung ist erstmals mit einer<br />

Frist von drei Monaten zum 31.12.2014 möglich.<br />

Mit dem Beitritt bietet sich dem Käufer die Möglich-<br />

keit, das Einnahmeausfallrisiko durch einen denkba-<br />

ren Leerstand durch die Solidargemeinschaft der<br />

Mietpool-Gesellschafter tragen zu lassen. Im Gegen-<br />

zug trägt der Erwerber die Einnahmeausfallrisiken<br />

der anderen Gesellschafter mit.<br />

18 IV. Angaben über die Vermögensanlage


Gepoolt werden die nachfolgenden aufgeführten<br />

Erträge und Aufwendungen:<br />

Erträge:<br />

– Mieteinnahmen<br />

– Betriebs- und Heizkosten<br />

– Guthaben aus Wohngeldabrechnungen (Investor ist<br />

zum Ausgleich der Nachzahlung aus Wohngeldab-<br />

rechnung verpflichtet)<br />

Aufwendungen:<br />

– Betriebs- und Heizkosten<br />

– Zahlungen Hausgelder an WEG-Verwalter<br />

– Überweisungen der Grundsteuer gem. Abgaben-<br />

bescheid<br />

– Begleichung der Reparaturaufwendungen im<br />

Sondereigentum<br />

– Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausste-<br />

henden Forderungen<br />

– Verwaltergebühren<br />

– Kontoführungsgebühren<br />

– Maklergebühren<br />

Der Mietpoolverwalter übernimmt u. a. folgende<br />

Aufgaben:<br />

– Abschluss und Kündigung von Mietverträgen ein-<br />

schließlich der Übergabe und der Abgabe der<br />

Wohnungen;<br />

IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />

– Überwachung des Mieteingangs;<br />

– Entgegennahme und Erhöhung von Mietkautio-<br />

nen, Bankbürgschaften oder ähnlichen Sicherhei-<br />

ten;<br />

– Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;<br />

– Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach<br />

der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst<br />

und Abrechnung der Kosten mit den Mietern;<br />

– pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffen-<br />

den Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach<br />

vorheriger Prüfung;<br />

– Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Gerä-<br />

ten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und<br />

die Ausstattung des Hausmeisters;<br />

– im Rahmen der technischen Verwaltung wird die<br />

laufende Überwachung des baulichen Zustandes<br />

und für notwendige Reparaturmaßnahmen, der<br />

Abschluss von Wartungsverträgen und die Aufstel-<br />

lung periodischer Instandhaltungspläne entspre-<br />

chend den Beschlüssen der Wohnungseigentümer-<br />

gemeinschaft vorgenommen.<br />

Zur Bewirtschaftung des Mietpools ist der Verwalter<br />

berechtigt, das Konto des Mietpools bis zu einer hal-<br />

ben Jahresnettomieteinnahme aller beteiligten Woh-<br />

nungen zu überziehen. Kommt der Investor seinen<br />

Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerecht<br />

nach, werden die fälligen Beträge (monatliche Zahlun-<br />

gen am 3. Kalendertag des Monats im Voraus, Zahlun-<br />

gen nach Aufforderungen der Mietpoolverwaltung<br />

mit Ablauf von 4 Wochen nach dem Datum auf dem<br />

Aufforderungsschreiben) ohne nochmalige Mahnung<br />

mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.<br />

Sofern der Investor nicht an der jährlichen vom WEG-<br />

Verwalter einberufenen Eigentümerversammlung<br />

teilnimmt, ist der Mietpoolverwalter ermächtigt, den<br />

Eigentümer zu vertreten und insofern sein Stimm-<br />

recht auszuüben bzw. mit der Vertretung des Inve-<br />

stors einen Anwalt seiner Wahl zu bevollmächtigen.<br />

Weiterveräußerung der Immobilie<br />

Im Falle einer Weiterveräußerung der Vermögensanla-<br />

ge durch den Erwerber (z. B. durch Verkauf, Schenkung<br />

etc.) entstehen Nebenkosten wie z. B. Notariatsgebüh-<br />

ren, Kosten der Löschung von Eintragungen im Grund-<br />

buch, ggf. Maklerkosten, ggf. Vorfälligkeitsentschädi-<br />

gungsleistungen an die finanzierende Bank. Die Ent-<br />

scheidung zur Übertragung wird vom Anleger getrof-<br />

fen.<br />

„Vor meinen Augen färbte<br />

sich die Wiese grün“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

19


V. Leipzig – Motor einer dynamischen Metropolregion<br />

Die Stadt Leipzig ist eines der sechs Zentren in der<br />

Metropolregion Sachsendreieck – eine der ältesten<br />

Industrieregionen der Welt. Sie ist heute mit Abstand<br />

die wirtschaftlich stärkste Region der ostdeutschen<br />

Bundesländer.<br />

Die Metropolregion Sachsendreieck kann sich in<br />

Bezug auf die Fläche oder die Einwohnerzahl mit den<br />

anderen starken Regionen in Deutschland messen.<br />

Gegenüber diesen Regionen hat sie jedoch zwei<br />

Besonderheiten:<br />

1. Als einzige deutsche Metropolregion liegt das<br />

Sachsendreieck vollständig in Ostdeutschland und<br />

verfügt über zwei Grenzen nach Osteuropa, nach<br />

Polen und Tschechien.<br />

2. Anders als in anderen Metropolregionen, wo eine<br />

sehr große und dominierende Stadt den Kern bildet<br />

und auf das Umland ausstrahlt, existieren in der<br />

Region Sachsendreieck mit Leipzig/Halle, Dresden<br />

sowie Chemnitz/Zwickau und Jena mehrere gleich-<br />

wertige Regionalzentren mit jeweils rund einer<br />

Mio. Einwohnern und sehr unterschiedlichen Profi-<br />

len.<br />

Aussichtsreiche<br />

Wachstumsperspektiven<br />

Die Region Leipzig gilt als aufstrebender Wirtschafts-<br />

standort im Herzen Europas. Die Feri Rating &<br />

Research GmbH bewertet die Wirtschaftskraft der<br />

Stadt für die kommenden zehn Jahre mit „B+“. Das<br />

bedeutet, die Stadt hat ein überdurchschnittliches<br />

Investitionspotenzial beziehungsweise ein unter-<br />

durchschnittliches Investitionsrisiko. Leipzig liegt<br />

hinsichtlich der Wirtschaftskraft im Gesamtranking<br />

der 67 bewerteten deutschen Städte auf Rang 12<br />

und ist unter den ostdeutschen Städten führend.<br />

Rund 70 Prozent der Unternehmen Leipzigs bewerten<br />

ihre Stadt als sehr wirtschaftsfreundlich. Damit liegt<br />

Leipzig im Vergleich mit 50 anderen deutschen Groß-<br />

städten auf Rang sechs, wie eine Umfrage des Insti-<br />

tuts Soziale Marktwirtschaft in Zusammenarbeit mit<br />

der IW Consult GmbH herausfand. Die Kaufkraft in<br />

Leipzig liegt mit 14.547 Euro je Einwohner über dem<br />

sächsischen Durchschnitt von 13.936 Euro. Insgesamt<br />

stieg die Kaufkraft in Leipzig in den vergangenen<br />

sechs Jahren um 8,2 Prozent. Dieser positive Wachs-<br />

tumstrend wird sich laut GfK-Kaufkraftstudie weiter<br />

fortsetzen.<br />

Mit einer hohen Qualität in der Vorschul- und Schul-<br />

bildung sowie der Berufsausbildung bietet die Region<br />

bereits heute Unternehmen einen großen Pool an<br />

hochqualifizierten und motivierten Fachkräften.<br />

Der Anteil der Beschäftigten mit Hochschulabschluss<br />

ist in der Region Sachsendreieck vergleichsweise sehr<br />

hoch. Etwa sechs Prozent aller Beschäftigten arbeiten<br />

in der Forschung und Entwicklung. Das liegt deutlich<br />

über dem gesamtdeutschen Schnitt.<br />

Leipziger Unternehmen sind mit der Wirtschaftsfreundlichkeit<br />

ihrer Stadt sehr zufrieden<br />

Die Top Ten Positivantworten zur<br />

aus 50 Städten Wirtschaftsfreundlichkeit<br />

1 Hamm 74,4<br />

2 Münster 73,2<br />

3 Kiel 70,8<br />

4 Aachen 70,5<br />

5 Karlsruhe 70,4<br />

6 Leipzig 69,5<br />

7 Hamburg 68,2<br />

8 Saarbrücken 68,1<br />

9 Chemnitz 65,6<br />

10 Mannheim 65,5<br />

Quelle: IW Consult, 2006<br />

20 V. Der Standort Leipzig


Enormes Bevölkerungswachstum<br />

Wanderten die Menschen ab Ende der 90er Jahre<br />

aus vielen ostdeutschen Städten ab, setzte in Leipzig<br />

bereits ein rückläufiger Trend ein. Heute leben<br />

512.000 Menschen in Leipzig. Vor allem jüngere<br />

Menschen leben in der Stadt: Etwa ein Drittel sind<br />

zwischen 20 und 40 Jahren. Es wird erwartet, dass<br />

die Einwohnerzahl der Stadt im Zeitraum bis 2027<br />

auf 533.000 Einwohner steigt. Im Einzugsgebiet von<br />

40 Kilometern leben etwa 1,5 Millionen Menschen<br />

und im Umkreis von 100 Kilometern rund 6,8 Millionen<br />

Menschen.<br />

V. Der Standort Leipzig<br />

Bedeutender Finanzplatz<br />

Leipzig ist der bedeutendste Finanzplatz in Mittel-<br />

deutschland. Das Potenzial des Standortes war den<br />

Bankern schon relativ früh klar. Denn Investition<br />

braucht Kapital. Und weil der Finanzbedarf in Leipzig<br />

und der Region sehr hoch ist, hat sich in Leipzig eine<br />

sehr vielfältige und ausgewogene Struktur auf dem<br />

Finanzdienstleistungsmarkt entwickelt. In der Stadt<br />

sind 58 Kreditinstitute vertreten. 48 Versicherungen<br />

haben hier ihren Sitz. Fast 1.400 Anwälte, zahlreiche<br />

Notare sowie Richter an Amts-, Finanz-, Arbeits-, Sozi-<br />

algericht, Sächsischem Verfassungsgerichtshof, Land-<br />

gericht sowie 5. Strafsenat, Bundesgerichtshof und<br />

Bundesverwaltungsgericht sind hier ansässig.<br />

Europäische Messemetropole<br />

Die Messe Leipzig ist in ihrer über 800-jährigen<br />

Geschichte eine der ältesten der Welt. Gleichzeitig<br />

gilt sie als eine der jüngsten und modernsten: 1996<br />

wurde das neue Messegelände nördlich des Stadtteils<br />

Leipzig-Mockau eröffnet. Erfolgreiche Messethemen<br />

sind in Leipzig unter anderem Auto und Mobilität,<br />

Buch und neue Medien, Bauen und Denkmalpflege,<br />

Umwelt, Medizin und Konsumgüter. Im Wettbewerb<br />

europäischer Messen ist sie eine feste Größe geworden<br />

mit führenden Veranstaltungen wie der Auto Mobil<br />

International oder der Leipziger Buchmesse. Über<br />

22.000 Aussteller und mehr als 1,3 Millionen Besucher<br />

zählte die Messe Leipzig 2007.<br />

21


Leipzig<br />

Chemnitz<br />

Amsterdam<br />

Paris<br />

Dresden<br />

Sachsendreieck<br />

Bern<br />

Kopenhagen<br />

London Düsseldorf<br />

Köln<br />

Leipzig<br />

Brüssel<br />

Bonn<br />

Chemnitz<br />

Saarbrücken<br />

Frankfurt<br />

Kiel<br />

Hamburg<br />

Bremen<br />

Hannover<br />

Stuttgart<br />

Berlin<br />

Potsdam<br />

Nürnberg<br />

München<br />

Rostock<br />

Modernste Infrastruktur im Herzen<br />

Europas<br />

Bereits seit Jahrhunderten profitiert Leipzig von seiner<br />

zentralen Lage im Netz der transeuropäischen Ver-<br />

kehrswege. Die Handelsmetropole liegt am Schkeudit-<br />

zer Autobahnkreuz, dem ältesten Autobahnkreuz<br />

Europas und heute moderner Schnittpunkt der Ver-<br />

kehrsachsen von Skandinavien nach Südeuropa und<br />

von Paris/Benelux nach Osteuropa. Hier treffen die<br />

Autobahnen A9 (Nord-Süd / Berlin-München) und A14<br />

(West-Ost / Magdeburg-Dresden/Prag) aufeinander.<br />

Im August 2006 wurde der letzte Teil der Autobahn<br />

A38 übergeben. Sie schließt den Autobahnring rund<br />

um Leipzig. Autobahnen und Bundesstraßen verbin-<br />

den die Stadt optimal mit dem mitteldeutschen Bal-<br />

22 V. Der Standort Leipzig<br />

Dresden<br />

Prag<br />

Wien<br />

Ljubljana<br />

Zagreb<br />

Bratislava<br />

Warschau<br />

Budapest<br />

lungsraum.<br />

Der kontinuierliche Ausbau des interkontinentalen<br />

Flughafens Leipzig/Halle öffnet der mitteldeutschen<br />

Region ein attraktives und leistungsfähiges Tor zu den<br />

globalen Touristik- und Wirtschaftsmärkten. Der Flug-<br />

hafen ist zudem an das Fernbahnnetz der Deutschen<br />

Bahn angeschlossen. Auf der neu ausgebauten Hoch-<br />

geschwindigkeitsstrecke Berlin - Leipzig verkehrt der<br />

ICE im Stundentakt.


Der künftige City-Tunnel Leipzig der Bahn ist die neue<br />

Verkehrsader für eine ganze Region. Er schließt die<br />

Lücke auf der Nord-Süd-Achse zwischen den historisch<br />

gewachsenen Kopfbahnhöfen Hauptbahnhof und<br />

Bayerischer Bahnhof und sorgt für schnellere Direkt-<br />

verbindungen von und zur Innenstadt aus den benach-<br />

barten Wirtschaftsregionen und Naherholungsgebieten.<br />

Das „Weltunternehmen“ Leipzig<br />

Viele internationale Unternehmen haben das<br />

Potenzial Leipzigs bereits erkannt:<br />

• DHL<br />

DHL baut am Flughafen Leipzig/Halle eines der drei<br />

weltweiten Luftfracht-Drehkreuze neben Hongkong<br />

und Wilmington. Seit 2008 haben die Frachtflieger<br />

ihren neuen Heimathafen in Betrieb genohmen. Bei<br />

voller Auslastung verteilt DHL jede Nacht 2.000 Ton-<br />

nenFracht von und nach Europa, Asien und Nordame-<br />

rika. Das Unternehmen schafft durch die Ansiedlung<br />

bis 2012 unmittelbar 3.500 Arbeitsplätze und weitere<br />

7.000 bei Zulieferern.<br />

„Das ist ein Standort, der das nötige<br />

Wachstum von DHL für die Zukunft<br />

ermöglichen und dem Unternehmen langfristige<br />

Planungssicherheit geben kann.“<br />

(Dr. Klaus Zumwinkel,<br />

Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post World Net)<br />

V. Der Standort Leipzig<br />

• AMAZON<br />

Der Onlinehändler Amazon.de hat im August 2006 mit<br />

einem 70.000 Quadratmeter großen Umschlagzen-<br />

trum ein neues Logistikzentrum in Leipzig eröffnet. In<br />

den folgenden drei Jahren sollen bis zu 400 feste<br />

Arbeitsplätze entstehen. Einschließlich Saisonkräften<br />

kann sich diese Zahl verdoppeln.<br />

„Wir freuen uns, mit unseren neuen<br />

Mitarbeitern nun auch in Leipzig sicherzustellen,<br />

dass unsere Kunden den besten<br />

und schnellsten Service bei ihren Bestellungen<br />

erhalten.“<br />

(Paul Niewerth, Geschäftsführer Amazon Logistik<br />

GmbH)<br />

• QUELLE<br />

Das Versandhaus Quelle wickelt in Leipzig mehr als 95<br />

Prozent seiner gesamten Versandleistung im Bereich<br />

paketfähiger Haushaltswaren ab. Damit ist der Leipzi-<br />

ger Standort das logistische Rückgrat des Versand-<br />

händlers. Im Jahresdurchschnitt sind rund 1.500 Mitar-<br />

beiterinnen und Mitarbeiter im Versandzentrum<br />

beschäftigt. Der Quelle-Standort Leipzig ist einer der<br />

größten gewerblichen Arbeitgeber in der Region.<br />

„Wir wollen unsere klare Spitzenposition<br />

in den Ländern Mittel-Osteuropas weiter<br />

ausbauen. Dabei wird das Versandzentrum<br />

innerhalb unserer Europalogistik<br />

die zentrale Rolle spielen“<br />

(Andreas Pötzsch, Leiter Versand Quelle GmbH)<br />

• SIEMENS AG und DEUTSCHE TELEKOM AG<br />

Die Siemens AG ist mit den Bereichen Entwicklung,<br />

Fertigung, Vertrieb und Service in Leipzig präsent und<br />

einer der größten industriellen Arbeitgeber der mit-<br />

teldeutschen Region. Leipzig verfügt heute über eines<br />

der leistungsfähigsten Kommunikationsnetze in<br />

Deutschland. Das Telefonnetz T-Net/T-Net ISDN ist in<br />

und um Leipzig voll digitalisiert. Über die T-DSL-Tech-<br />

nologie und T-ISDN sind Videokonferenzen und<br />

E-Commerce via Telefonanschluss möglich.<br />

23


• PORSCHE AG<br />

Auch die Porsche AG entschied sich bei der Suche<br />

nach einem Produktionsstandort für Leipzig und<br />

eröffnete hier 2002 für mehr als 127 Millionen Euro<br />

ein hoch modernes Werk. Im Vorfeld hatte Leipzig<br />

mit 16 anderen Standorten konkurriert. Das Unter-<br />

nehmen hat insgesamt 800 Arbeitsplätze geschaffen.<br />

„Leipzig war und ist die beste Wahl,<br />

die wir treffen konnten“<br />

(Dr. Wendelin Wedeking, Vorstandsvorsitzender<br />

der Porsche AG)<br />

• BMW<br />

In einem europaweiten Wettbewerb hat sich Leipzig<br />

gegen 250 andere Standorte mit der Ansiedlungsent-<br />

scheidung für das neue Automobilwerk von BMW<br />

durchgesetzt. Auf dem Leipziger Werksgelände von<br />

BMW arbeiten inzwischen rund 4.100 Menschen. Die<br />

Zahl der Beschäftigten soll auf 5.500 steigen.<br />

„Ohne den Standort<br />

Deutschland zu verlassen,<br />

bietet Leipzig die ideale Basis für eine<br />

Markterweiterung nach Osteuropa.“<br />

(Norbert Reithofer, Vorstand BMW AG)<br />

Vielseitiger Medienstandort<br />

Die rund 1.700 Medienunternehmen in Leipzig bilden<br />

einen der wichtigsten Wirtschaftszweige der Stadt.<br />

Etwa 20 Prozent der Beschäftigten sind in der Leipzi-<br />

ger Medienbranche tätig.<br />

Im Juli 2000 eröffnete der MDR in Leipzig mit etwa<br />

1.000 Mitarbeitern eine der modernsten, komplett<br />

digitalisierten Sendezentralen Europas. Seit 2003 ist<br />

die Unternehmensgruppe KINOWELT in Leipzig an-<br />

sässig. Sie befasst sich mit der Verbreitung von Filmen<br />

im Kino und auf DVD und deckt dabei das gesamte<br />

Filmspektrum vom Blockbuster bis zum Genrefilm ab.<br />

Eine lange Tradition verbindet Leipzig mit dem<br />

Druck- und Verlagswesen: Der Börsenverein des Deut-<br />

schen Buchhandels wurde 1825 in Leipzig gegründet.<br />

Die Stadt zählt heute 83 Verlage, darunter bekannte<br />

Namen wie das Bibliographische Institut & Brockhaus,<br />

der Verlag für die Frau, Edition Peters ebenso wie der<br />

Ernst-Klett-Schulbuchverlag Leipzig oder der Faber &<br />

Faber Verlag.<br />

Zukunftstechnologie Biotech<br />

Leipzig setzt auf die Zukunftstechnologie Biotech.<br />

Heute haben mehr als ein Viertel der im Freistaat<br />

Sachsen ansässigen Biotechnologie-Unternehmen<br />

ihren Sitz in Leipzig. Durch den Bau der BIO CITY hat<br />

Leipzig ein Signal für das Wachstum dieser Zukunfts-<br />

technologie in der Region gesetzt und beste Rahmen-<br />

bedingungen für die Ansiedlung weiterer Biotech-<br />

Unternehmen und Dienstleister geschaffen.<br />

24 V. Der Standort Leipzig


Energiestandort Nr. 1<br />

Leipzig ist Energiestandort Nr. 1 in den neuen Bundes-<br />

ländern. Zahlreiche Unternehmen, Versorger und<br />

Dienstleister des gesamten Energiesektors und der<br />

Energietechnik sind in der Stadt und der Region tätig.<br />

So hat beispielsweise Deutschlands zweitgrößter Erd-<br />

gasimporteur, die Verbundnetz Gas AG, ihren Firmen-<br />

sitz in Leipzig. Zudem ist Leipzig – neben Frankfurt<br />

am Main – Handelsplatz für Strom in Deutschland.<br />

Tourismus-Rekord<br />

Nicht allein wegen der zahlreichen Ansiedlungen<br />

namhafter Unternehmen, der ausgezeichnet ausge-<br />

bauten Infrastruktur und der vielen Messen und Kon-<br />

gresse zählt Leipzig heute zu den lebendigsten und<br />

zukunftsträchtigsten Städten Deutschlands. Die Stadt<br />

bietet viele Sehenswürdigkeiten, zahlreiche Museen<br />

und unterschiedlichste kulturelle Angebote sowie<br />

viele Grün- und Wasserflächen zur Erholung. 2006<br />

war für den Leipziger Tourismus ein Rekordjahr. Fast<br />

eine Million Besucher haben die Stadt besucht.<br />

V. Der Standort Leipzig<br />

Dynamischer Immobilienmarkt mit<br />

Potenzial<br />

Der Leipziger Immobilienmarkt verzeichnete im Jahr<br />

2006 eine außergewöhnlich hohe Nachfragedynamik.<br />

Mit Grundstücks- und Immobilienverkäufen im<br />

Gesamtwert von rund 1,66 Milliarden Euro lag das<br />

Transaktionsvolumen um etwa 60 Prozent über dem<br />

Vorjahreswert. Die hohe Nachfrage ist insbesondere<br />

auf das Kaufinteresse internationaler Investoren<br />

zurückzuführen. Der Messestadt wird seitens der<br />

Immobilieninvestoren im internationalen Standort-<br />

vergleich eine ausgesprochen positive und nachhalti-<br />

ge Marktperformance zugesprochen.<br />

Im Segment Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen<br />

verteilte sich der Umsatz auf das gesamte Stadtge-<br />

biet. Dabei setzte sich das seit 2004 beobachtete<br />

Nachfragewachstum fort. Mit rund 375 Millionen<br />

Euro wurde 2006 etwa 40 Prozent mehr in Mehrfami-<br />

lienhäuser und Wohnanlagen investiert als 2005.<br />

Dabei entfiel das höchste Interesse auf sanierte und<br />

unsanierte Objekte. Die restlichen Käufe betrafen<br />

teilsanierte Gebäude oder Neubauten. Die Mieten<br />

von sanierten Altbauten aus der Gründerzeit und<br />

neuen Wohnungen in guten und sehr guten Lagen<br />

der Stadt werden nach Meinung der Experten in den<br />

kommenden Jahren steigen. Auch die Preise für Häu-<br />

ser und Eigentumswohnungen, die dem heutigen<br />

Anspruch an Lage und Qualität entsprechen, werden<br />

in den kommenden Jahren steigen.<br />

Die Feri Rating & Research GmbH bewertet in ihrem<br />

Immobilienmarkt Rating Leipzig den Markt für Neu-<br />

baumietwohnungen, Altbaumietwohnungen und<br />

Eigentumswohnungen mit „B“. Damit bescheinigt Feri<br />

diesen Segmenten für die kommenden Jahre bis 2016<br />

ein „überdurchschnittliches Investitionspotenzial“ und<br />

ein „unterdurchschnittliches Investitionsrisiko“.<br />

25


Leipzig im Spiegel der Presse ...<br />

26 V. Der Standort Leipzig


V. Der Standort Leipzig<br />

… jede gute Nachricht spricht für sich<br />

27


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v.l. Hauptbahnhof, Alte Nicolaischule, Neues Rathaus, Rosental<br />

1. Hauptbahnhof<br />

2. Schwanenteich<br />

3. Opernhaus<br />

4. Augustusplatz<br />

5. Neues Gewandhaus<br />

6. MDR-Hochhaus<br />

7. Universitäten<br />

8. BG Geschäftsstelle<br />

9. Bildermuseum<br />

10. Altes Rathaus<br />

11. Neues Rathaus<br />

12. Johannapark<br />

13. Bundesverwaltungsgericht<br />

14. Clara-Zetkin-Park<br />

15. Bayerischer Bahnhof<br />

16. Rennbahn Scheibenholz<br />

17. Die Nonne<br />

18. Elsterbecken (Weiße Elster)<br />

19. Zentralstadion<br />

20. Festwiese<br />

21. Arena Leipzig<br />

22. Zoologischer Garten<br />

23. Rosental<br />

24. Naturschutzgebiet Leipziger<br />

Ratsholz<br />

25. Völkerschlachtdenkmal<br />

26. Russische Gedächtniskirche<br />

27. Deutsche Bücherei<br />

28. Botanischer Garten<br />

29. Medien-Center/Media-City<br />

30. MDR-Sendezentrum<br />

31. Kleinmessegelände<br />

32. Altes Messegelände<br />

33. Flughafen Halle/Leipzig<br />

34. „Hoffmans Gärten“,<br />

Friedrichshafner Straße<br />

28 VI. Die Lage


VI. Die Lage – in jeder Hinsicht vorteilhaft<br />

Der Stadtteil Leipzig-Mockau<br />

Mockau ist ein Stadtteil im Norden Leipzigs –<br />

zwischen der Bundesstraße B2 und der Autobahn A14<br />

gelegen. Nördlich des Stadtteils befindet sich die<br />

Neue Messe Leipzig. Im Westen grenzt Mockau an<br />

den Stadtteil Euritzsch, im Osten an Thekla und im<br />

Süden an Schönefeld-Abtnaundorf/Schönefeld-Ost.<br />

Viele der insgesamt 278 Leipziger Kleingartenanlagen<br />

liegen in Mockau und tragen zum hohen Grünflächen-<br />

anteil des Stadtteils bei. Im Osten liegt die Parthen-<br />

aue – die letzte historische Kulturlandschaft in der<br />

Leipziger Region, die nicht durch den Braunkohleta-<br />

gebau und massive Flussregulierung umgestaltet<br />

wurde.<br />

Der Stadtteil Mockau wurde bereits um 1200 gegrün-<br />

det. Die heutige Wohnbesiedlung in Mockau wird<br />

auf Grund der Streckenführung der früheren Wah-<br />

VI. Die Lage<br />

ren-Schönefelder-Verbindungsbahn geteilt. Mockau-<br />

Nord und Mockau-Süd haben sich im 20. Jahrhundert<br />

weitgehend unabhängig voneinander entwickelt.<br />

Mockau-Süd war zunächst der bevölkerungsreichste<br />

Teil. Seit den 1870er Jahren hatte sich hier eine grün-<br />

derzeitliche Mietshausbebauung und seit den 1890er<br />

Jahren ein Industrie- und Gewerbegebiet herausge-<br />

bildet. In den zwanziger Jahren entstand ein äußerst<br />

qualitätsvoller kommunaler Wohnungsbau. Der Nor-<br />

den ist geprägt durch die vor allem in der zweiten<br />

Hälfte der dreißiger Jahre in einem erstaunlichen<br />

Tempo errichtete Randsiedlung und durch die beiden<br />

ab Mitte der siebziger Jahre errichteten Anlagen des<br />

komplexen Wohnungsbaus Mockau-West und Mok-<br />

kau-Ost.<br />

Kurze Wege zum Arbeitsplatz<br />

Bei der letzten baulichen Umgestaltung auf Mockau-<br />

er Gebiet handelt es sich um das einstige Flughafen-<br />

gelände. Der Flughafen Leipzig-Mockau wurde 1913<br />

in Betrieb genommen. 1972 startete das letzte Ver-<br />

kehrsflugzeug in Mockau. Bis 1990 wurde der Flugha-<br />

fen noch vom Agrarflug und als Sportflugplatz weiter<br />

genutzt. In den Jahren 1991 bis 1995 wurde dann auf<br />

dem Gelände des früheren Flughafens mit dem Ver-<br />

sandzentrum der Quelle GmbH eines der größten<br />

Investitionsvorhaben in den ostdeutschen Bundes-<br />

ländern realisiert. Der 2,2 Millionen Quadratmeter<br />

große Gebäudekomplex beherbergt heute das größte<br />

und modernste Versandzentrum der Welt. Daran<br />

angrenzend befindet sich das Gelände der Neuen<br />

Leipziger Messe mit ihrer spektakulären zen-<br />

tralen Glashalle und dem Congress Center.<br />

Die innovativen Produktionsstätten des<br />

BMW-Werkes und das neue Logistikzentrum<br />

des weltgrößten Interneteinzelhändlers<br />

Amazon liegen ebenfalls auf Gewerbegebie-<br />

ten in ummittelbarer Nachbarschaft von<br />

Mockau. Über die A14 sind weitere Großge-<br />

werbezonen in Nähe des neuen Flughafens<br />

in wenigen Minuten zu erreichen. Hier sind unter<br />

anderem das DHL und die Porsche Werke angesiedelt.<br />

Die Nähe zu vielen wichtigen Hauptarbeitgebern der<br />

Stadt und die kurzen Wege in die pulsierende Leipzi-<br />

ger City gehören zu den Vorzügen der grünen Mok-<br />

kauer Wohnlage.<br />

29


„Über‘n Garten in die Lüfte,<br />

spür ich blumig zarte Düfte,<br />

oh mein Mockau, du bist mein“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

Ein lebenswertes grünes Wohnumfeld<br />

Hoher Wohn- und Freizeitwert<br />

Am Objektstandort Essener Straße/Friedrichshafener<br />

Straße kann man schon vom Fenster oder Balkon aus<br />

das grüne Umfeld genießen: Der Blick fällt auf die<br />

schönen Außenanlagen mit altem Baumbestand<br />

sowie auf die rückwärtigen, üppig begrünten Gärten.<br />

Wer aktive Naherholung sucht, findet sie direkt vor<br />

der Tür. In unmittelbarer Nachbarschaft an der<br />

Friedrichshafener Straße befindet sich die traditions-<br />

reiche Kleingartenanlage „Nordstern e.V.“, die im<br />

Jahr 2008 ihr einhundertjähriges Bestehen feiert.<br />

Die nächste öffentliche Grünanlage ist der Abtnaun-<br />

dorfer Park, den man die Kleingartenanlagen „Par-<br />

thenaue“ und „Mockau Mitte“ entlang flanierend,<br />

über die verkehrsberuhigte Beuthstraße in 8 bis 10<br />

Minuten erreicht. Mit dem Rad sind es nur 3 Minuten.<br />

Durch diese weitläufige Grünoase, zwischen 1752 und<br />

1755 als Rittergutspark angelegt, führt unter anderem<br />

ein 23 Kilometer langer, gut beschilderter Rad- und<br />

Wanderweg. Auf diesem lässt sich in beliebigen Etap-<br />

pen, am Flüsschen Parthe entlang, die Parthenaue<br />

erkunden – eine ursprüngliche Auenlandschaft mit<br />

Wäldern, Sumpfwiesen und Feldern.<br />

Zu den heutigen Sehenswürdigkeiten im Abtnaun-<br />

dorfer Park, der im Jahre 1800 zu einem Landschafts-<br />

garten im englischen Stil umgestaltet wurde, gehört<br />

der noch aus dieser Zeit stammende Teich mit Insel<br />

und Tempel sowie das ab 1998 sanierte Schloss, mit<br />

dem das 1893 abgerissene einstige Herrenhaus ersetzt<br />

wurde. Eine Bogenbrücke über die Parthe und eine<br />

Kastanienallee, an deren Endpunkt einst ein Mauso-<br />

leum lag, sind ebenfalls Relikte der ursprünglichen<br />

Parkgestaltung.<br />

30 VI. Die Lage


Vielfältige Freizeitmöglichkeiten<br />

Zu jeder Jahreszeit attraktiv<br />

Ebenfalls fußläufig bequem erreichbar sind das<br />

Freibad Sommerfeld und die unter Naturfreunden<br />

sehr beliebte Alternative – der auch als „Naturbad<br />

Nordost“ bekannte Baggersee.<br />

Im direkten Objektumfeld findet sich darüber hinaus<br />

die Stadtteilbibliothek und der Kletterturm Mockau.<br />

Dieser Anziehungspunkt für Jung und Alt, ein aus-<br />

gedienter Wasserturm, bietet für Kinder ab 7 Jahren<br />

attraktive Programme an der Kletterwand. Auch<br />

ausgewachsene Kletterer finden sich hier gerne zum<br />

Training ein.<br />

VI. Die Lage<br />

Sport und Spaß im Verein<br />

Der Mockauer SV Lok Nordost bietet kleinen und gro-<br />

ßen Leichtathleten eine sportliche Heimat und führt<br />

für aktive Volleyball- und Fußball-Fans jeweils eine<br />

eigene Abteilung. Beim TuS Leipzig-Mockau e.V. wird<br />

schon seit Mitte der 1920er Jahre Handball groß<br />

geschrieben, Abteilungen für Badminton, Tennis, Vol-<br />

leyball und Turnen ergänzen das Vereinsangebot.<br />

Wer gerne das Tanzbein schwingt, ist im 1. Leipziger<br />

Rock n’ Roll-Club „Alpha 69“ e.V. gut aufgehoben,<br />

der von der Sportjugend Sachsen für seine vorbildli-<br />

che Jugendarbeit ausgezeichnet wurde. Von Angebo-<br />

ten für „Tanzminis“ ab vier Jahren über diverse Show-<br />

Dance Kurse bis zum Fitness & Dance-Angebot für<br />

Tanzsportfreunde ohne Altersbegrenzung – der<br />

bunte Trainingsplan dieses Vereins<br />

bietet für jeden etwas. Auch das Tanzcentrum in der<br />

Essener Straße ist bei Hobbytänzern eine beliebte<br />

Adresse. Neben Tanzkursen finden hier auch Tanzpar-<br />

tys und ähnliche Veranstaltungen statt.<br />

Ideal für vergnügliche Ausflüge<br />

Dank der zentrumsnahen Lage und guten Verkehrs-<br />

anbindung von Mockau liegen auch die Freizeitange-<br />

bote in der Leipziger City und im weiteren Umfeld in<br />

komfortabler Nähe, vom Gewandhaus über den Zoo-<br />

logischen Garten bis zur Sachsen-Therme. Über die<br />

A14 und die neue A38 ist sogar der südlich von Leip-<br />

zig liegende „Belantis“ Vergnügungspark, Ost-<br />

deutschlands größter Freizeitpark, in kürzester Zeit<br />

erreichbar.<br />

31


Naturnahe Lage mit urbaner Infrastruktur<br />

Gut versorgt, bestens angebunden<br />

In Mockau-Nord bleibt kaum ein Wunsch offen: Zu<br />

Fuß gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten für den<br />

täglichen Bedarf bietet – neben vielen anderen Ein-<br />

kaufsmöglichkeiten des Facheinzelhandels – direkt<br />

„um die Ecke“ das Mockau-Center, in dem auch wich-<br />

tige Dienstleistungen (Apotheke / Ärztehaus, Versi-<br />

cherungsanbieter uvm.) zu finden sind. Der Standort<br />

dieses Stadtteil-Centers – nach der Wende das erste<br />

seiner Art in Leipzig – ist auch als „Mockauer Post“<br />

bekannt, da sich gegenüber früher ein größeres Post-<br />

amt befand.<br />

Für den wöchentlichen Großeinkauf bietet sich der<br />

Sachsenpark an der nahe gelegenen Leipziger Messe<br />

an. Zur guten Infrastruktur des Objektumfeldes gehö-<br />

ren Kindertagesstätten und viele schulische Einrich-<br />

tungen – von der Grundschule bis zur Berufschule.<br />

Pluspunkt Mobilität<br />

Neben einem Taxistand bietet die Haltestelle „Moc-<br />

kau Post“ auch Zustiegsmöglichkeiten in das effizien-<br />

te städtische Bus- und Straßenbahn-Verkehrsnetz. So<br />

gelangt man in kürzester Zeit ins Herz der Metropole<br />

Leipzig oder startet vom Hauptbahnhof bequem zu<br />

umweltbewussten und preisgünstigen Fernreisen per<br />

Schiene. – Als besonders fortschrittlichen Service für<br />

Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind<br />

(z.B. aus Altersgründen, durch sonstige körperliche<br />

Beeinträchtigungen) bieten die Leipziger Verkehrs<br />

Betriebe (LVB) einen kostenlosen Begleitdienst an.<br />

Dieser richtungweisende Service trägt dazu bei, dass<br />

Mobilität in Leipzig auch künftig ein wertvolles Allge-<br />

meingut bleibt. Mit dem nahen Autobahn-Anschluss<br />

„Leizpig Nordost“ zur A14 ist die Objektlage für<br />

Urlaubsreisen per Pkw ebenso ideal wie für Außen-<br />

dienst-Tätigkeiten. Auch für den täglichen Weg zum<br />

Arbeitsplatz bietet die verkehrstechnische Anbindung<br />

von Mockau optimale Voraussetzungen, die Anfahrt<br />

möglichst kurz zu halten. Einfache Rechnung: Jede<br />

pro Tag gesparte Minute Anfahrtszeit zum Arbeits-<br />

platz bedeutet jährlich viele Stunden mehr Freizeit –<br />

für eigene Hobbies oder im Kreis der Familie.<br />

32 VI. Die Lage


9<br />

VI. Die Lage<br />

2<br />

10<br />

1<br />

4<br />

3<br />

Eingebettet in ein grünes Umfeld vereint die Lage des Stadtteils Mockau wesentliche Vorzüge: Naturnahe Wohnqualität, unmittelbare Nähe zur City und schnellen<br />

Zugang in die Peripherie der Metropole Leipzig sowie zur Kleingartenanlage Nordstern und Abtnaundorfer Park.<br />

5<br />

6<br />

8<br />

7<br />

1. Essener Straße<br />

2. Friedrichshafner Straße<br />

3. Mockau-Center/Stadtteilbibliothek/<br />

Nahverkehrsanschluss<br />

4. Kletterturm Mockau<br />

5. Kleingartenanlage „Parthenaue“<br />

6. Kleingartenanlage „Mockau Mitte“<br />

7. Naturbad Nordost (Baggersee)<br />

8. Sachsen-Therme<br />

9. Neue Messe<br />

10. Autobahn A14<br />

Friedrichshafner Straße 104-122<br />

33


Freiflächenplan<br />

35


VII. Das Objekt – Leben in „Hoffmans Gärten“<br />

Junge Architekturklassiker mit Charme<br />

Bei den Objekten in der Friedrichshafner Straße 104<br />

bis 122 handelt es sich um dreigeschossige Wohnhäu-<br />

ser, die 1953 in solider Bauausführung erstellt wurden<br />

und mit ihrer gut erhaltenen Bausubstanz für eine<br />

anspruchsvolle Modernisierung prädestiniert sind. Die<br />

10 komplett unterkellerten Gebäude sind Teil eines<br />

denkmalgeschützten Ensembles auf der Nordseite der<br />

Essener Straße, das sich als geschlossenene architekto-<br />

nische Einheit bis zur Friedrichshafner Straße fort-<br />

setzt.<br />

Ansicht Rückfassade mit den Eingängen Friedrichshafner Straße 110-104<br />

Kennzeichnend für die neoklassizistische Anmutung<br />

der Wohnhäuser ist die klare Formensprache mit<br />

geraden Linien und ausbalancierten Formen, wie sie<br />

insbesondere in der Symmetrie der Fassaden und in<br />

der Gesamtkomposition zum Ausdruck kommt.<br />

Ansprechend gegliedert werden die Außenfassaden<br />

durch markante Standerker, vorgesetzte Balkone,<br />

Gesimse und weitere Zierelemenente aus Sandstein,<br />

Stuck und Naturstein.<br />

Das bei der Errichtung der Gebäude geschaffene<br />

Angebot an familienfreundlich proportionierten<br />

Wohnungen mit klaren Grundrissen darf auch nach<br />

heutigen Maßstäben als fortschrittlich gelten.<br />

In Einzelfällen werden die Wohnungsgrundrisse im<br />

Zuge der Sanierung auf heutige Raumbedürfnisse hin<br />

optimiert. Ziel der umfassenden Revitalisierung ist es,<br />

den über die Jahre etwas verblassten stillen Zauber<br />

dieser Architekturklassiker zu neuem Leben zu<br />

erwecken. So werden in enger Abstimmung mit den<br />

Denkmalbehörden alle stilgebenden Elemente der<br />

Fassadengestaltung sorgsam restauriert oder<br />

originalgetreu neu hergestellt. Im Zusammenhang<br />

mit dem Ausbau der Dachgeschosse und der Sanie-<br />

rung der Dachstühle erhalten die Dächer eine neue<br />

stilgerechte Eindeckung, die zum Einbau vorgesehe-<br />

nen neuen Isolier-Holzfenster entsprechen dem<br />

historischen Vorbild.<br />

Um das vorhandene Wohnflächenangebot zusätzlich<br />

aufzuwerten, werden die Balkone zur üppig grünen<br />

Gartenseite hin durch weitere große Wohnbalkone<br />

ergänzt. So werden einige der Eigentumswohnungen<br />

gleich über zwei Freisitze mit Blick ins Grüne verfügen.<br />

36 VII. Das Objekt


Idyllisch eingebettet ins Grün<br />

Prägend für das stimmungsvolle Wohnambiente ist<br />

die eingewachsene Lage der Wohnhäuser auf dem<br />

weitläufigen Grundstück. Zur Friedrichshafner Straße<br />

hin sind die Gebäude mit ihren schön gestalteten<br />

Außenanlagen durch überwiegend alten Baumbe-<br />

stand abgeschirmt. Zwei von den Wohngebäuden<br />

eingefasste romantische Torbögen eröffnen den<br />

Zugang in die Gartenidylle auf der rückwärtigen<br />

Gebäudeseite, wo die Bewohner von der Privatheit<br />

und Abgeschlossenheit einer großzügigen Grünoase<br />

empfangen werden.<br />

Hier kann man des Sommers die Sonne genießen oder<br />

unter großen alten Bäumen ein schattiges Plätzchen<br />

finden. Neben einem Grillplatz sind auch eine Spiel-<br />

fläche für Kinder sowie die Fahrradstellplätze in die<br />

Gartenlandschaft integriert. Seitlich angeordnet<br />

befinden sich die gepflasterten Kfz-Stellplatzflächen<br />

mit Zufahrt über die Friedrichshafner Straße.<br />

VII. Das Objekt<br />

Umfassende technische Modernisierung<br />

Wie die Sanierung der Außenfassaden erfolgt auch<br />

die Innensanierung mit größter Sorgfalt und hohem<br />

Qualitätsanspruch. Sämtliche Putzflächen werden<br />

überprüft und bei Bedarf fachgerecht ausgebessert<br />

oder erneuert. Arbeiten wie die Erneuerung der<br />

Innenfensterbänke oder die farbliche Gestaltung der<br />

Treppenhäuser werden entsprechend den denkmal-<br />

pflegerischen Auflagen vorgenommen.<br />

Vorhandene Wohnungseingangs- und -innentüren,<br />

die nicht neuwertig aufgearbeitet werden können,<br />

werden durch Nachbauten nach historischem Vorbild<br />

ersetzt. Die Sanierung der Fußböden umfasst einen<br />

Höhenausgleich und eine zusätzliche Trittschalldäm-<br />

mung. Danach wird in den Wohnräumen ein Echt-<br />

holzparkett aus Eiche verlegt. In den Bädern, Duschen<br />

und Küchen kommen hochwertige Fliesen zum Einsatz.<br />

Optional wird in den Küchen auch Echtholz-Parkett<br />

verlegt.<br />

Darüber hinaus wird insbesondere durch die Moder-<br />

nisierung der Haustechnik gewährleistet, dass die<br />

Eigentumswohnungen nach der Sanierung zeitgemä-<br />

ßen Wohnkomfort bieten. Hierzu gehört die kom-<br />

plette Erneuerung der Sanitär- und Elektroinstallatio-<br />

nen sowie der Einbau einer videogestützten Wech-<br />

selsprech- und Türöffneranlange und moderner Tele-<br />

kommunikationsanschlüsse. Außerdem erhalten die<br />

Gebäude eine effiziente, zeit- und witterungsgesteu-<br />

erte Gasheizungsanlage mit zentraler Wärmeerzeu-<br />

gung und Warmwasseraufbereitung. So werden<br />

Umweltbelastungen wie Wohnnebenkosten auf ein<br />

denkbar niedriges Niveau reduziert.<br />

37


Ein vielseitiges, attraktives<br />

Wohnungsangebot<br />

Ob Sie gerne unter dem Dach wohnen oder eben-<br />

erdig – ob Sie ein geräumiges Single-Appartement<br />

suchen oder beim Immobilienerwerb für eine mehr-<br />

köpfige Familie planen: Die vielfältige Auswahl an<br />

Eigentumswohnungen im 5. Bauabschnitt „Hoffmans<br />

Gärten“ bietet mit Flächen von ca. 62 bis 107 m 2 für<br />

fast jeden Wohnraumbedarf die passende Lösung.<br />

Sie lieben das Leben auf zwei Etagen? Selbst diesen<br />

Wunsch können Sie sich hier mit einer der originel-<br />

len zweigeschossigen Maisonette-Wohnungen im<br />

2. Obergeschoss/Dachgeschoss erfüllen.<br />

Seitenansicht, im Vordergrund: Essener Straße 110<br />

Dank der gradlinigen Grundrisse präsentiert sich<br />

jedes der Eigentumsdomizile als attraktive lichte<br />

Wohnwelt mit großzügiger Raumwirkung. Die Klar-<br />

heit der Grundrisse strahlt Modernität aus und bietet<br />

für jeden Einrichtungsstil ein stimmiges Ambiente.<br />

Die Wohnbalkone und Loggien erweitern den<br />

Lebensraum ins Freie und laden nicht nur sonntags<br />

zum Frühstück ein. Auch zur lauschigen Gartenoase<br />

hinter dem Haus sind es nur wenige Schritte.<br />

Ob Sie aus dem Fenster schauen oder auf den Balkon<br />

treten – Ihr Blick schweift in Baumwipfel und Garten-<br />

landschaften. Dieses naturnahe Wohnerlebnis ist ein<br />

Vorzug der angebotenen Wohnungen, der – zu jeder<br />

Jahreszeit neu – Lebensqualität und liebenswerte Per-<br />

spektiven bietet.<br />

38 VII. Das Objekt


Bauliche Highlights<br />

Balkone<br />

Nicht nur die Aufarbeitung von bereits bestehenden<br />

Balkonen, sondern auch die Anbringung neuer Bal-<br />

konanlagen bzw. die Errichtung von Loggien und Ter-<br />

rassen (EG und DG) steigert die Attraktivität des<br />

Objektes. Zusätzlich wird auf jedem Balkon eine Bal-<br />

konleuchte installiert.<br />

Treppenhaus<br />

Die Visitenkarte eines Hauses. Originale Wohnungs-<br />

eingangstüren, aufgearbeitet nach den Maßgaben<br />

des Denkmalschutzes, und elegante Treppenläufer<br />

sind in unseren Objekten ebenso zu finden wie stilvol-<br />

le Leuchten. Auch die Briefkastenanlage wird entwe-<br />

der in Messing oder Holz ausgeführt, je nach dem<br />

Charakter des Hauses.<br />

Bäder<br />

Die mit hochwertigen Keramikfliesen gestalteten<br />

Bäder sind ein beliebtes Highlight. Sanitärkeramik in<br />

Markenqualität und verchromte Accessoires – dem<br />

Volumen der Wohnungsgröße angepasst – runden<br />

den ästhetischen Rahmen von Badkultur ab.<br />

VII. Das Objekt<br />

Wohnräume<br />

Wir verlegen ganz bewusst Parkett, den zeitlosen und<br />

wertbeständigen Naturboden. Neben der zeitlosen<br />

Schönheit der Hölzer verbreitet der Parkettfußboden<br />

Wärme und Behaglichkeit.<br />

Haustechnik<br />

In allen Wohn- und Schlafräumen werden Anschlüsse<br />

für Telefon und Fernseh-/Radio-Empfang konzipiert.<br />

Deutsche Markenfabrikate bei der Auswahl der Steck-<br />

dosen und Schalter und videogestützte Wechsel-<br />

sprechanlagen mit Eingangsüberwachung spiegeln<br />

den hohen technischen Standard wider.<br />

Wohnungsmix<br />

Die Wohnungsgrößen sind so strukturiert, dass heuti-<br />

gen Wohnbedürfnissen mit modernen Raumpro-<br />

grammen Rechnung getragen wird. Dabei fühlen sich<br />

Singles ebenso angesprochen wie Familien mit Kin-<br />

dern.<br />

Außenanlagen<br />

Die Außenanlagen sind geprägt von Grünflächen mit<br />

standortgerechter Bepflanzung. Wo immer es die<br />

gärtnerische Gestaltung zulässt, werden mit einer<br />

Reihe von Extras (Grillplatz, Sandkasten, Mobiliar)<br />

attraktive Ruheinseln geschaffen. Nicht nur neu<br />

angelegte Wege aus Steinpflaster, sondern auch Pol-<br />

lerleuchten mit Dämmerungsschalter und Bewe-<br />

gungsmelder ergänzen das komfortable Ambiente.<br />

Oberirdische Stellplätze gehören ebenso wie über-<br />

dachte Fahrrad-Abstellplätze zu den großzügigen<br />

Außenanlagen.<br />

„So sehr lieb ich dieses Sein,<br />

hier geh ich durch, hier ist mein Heim“<br />

(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />

39


Die Grundrissbeispiele können mit<br />

fortschreitender Planung Veränderungen<br />

unterworfen sein, die sich auch in der<br />

Teilungserklärung niederschlagen können.<br />

VIII. Grundrisse<br />

<strong>Beispiel</strong>: 1. Obergeschoss<br />

Friedrichshafner Straße 104<br />

Wohnung 4 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 65,56 m2 + Wfl. Balkon ant. 3,42 m2 Wfl. gesamt 68,98 m2 40 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

links: 2. OG<br />

rechts: DG<br />

<strong>Beispiel</strong>: Maisonette 2. Obergeschoss und Dachgeschoss<br />

Friedrichshafner Straße 108<br />

Wohnung 17 2. OG/DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 87,45 m2 + Wfl. Balkon ant. 3,42 m2 Wfl. gesamt 90,87 m2 41


Kellergeschoss Friedrichshafner Straße 122-114<br />

Friedrichshafner Straße 122 Friedrichshafner Straße 120 Friedrichshafner Straße 118<br />

42 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Friedrichshafner Straße 116 Friedrichshafner Straße 114<br />

43


Kellergeschoss Friedrichshafner Straße 112 - 104<br />

Friedrichshafner Straße 112 Friedrichshafner Straße 110 Friedrichshafner<br />

44 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Straße 108<br />

Friedrichshafner Straße 106 Friedrichshafner Straße 104<br />

45


Friedrichshafner Straße 104<br />

Erdgeschoss<br />

Wohnung 1 EG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 66,94 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

1 2<br />

Wohnung 2 EG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,66 m2 46 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 3 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 67,06 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

3 4<br />

Wohnung 4 1.OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 68,98 m2 Friedrichshafner Straße 104<br />

1. Obergeschoss<br />

47


Friedrichshafner Straße 104<br />

2. Obergeschoss<br />

Wohnung 5 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 102,17 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

5 6<br />

Wohnung 6 2. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,60 m2 48 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 5 2.OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 102,17 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

5<br />

Friedrichshafner Straße 104<br />

Dachgeschoss<br />

49


Friedrichshafner Straße 106<br />

Erdgeschoss<br />

Wohnung 7 EG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,14 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

7 8<br />

Wohnung 8 EG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 67,19 m2 50 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 9 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,52 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 106<br />

9 10 1. Obergeschoss<br />

Wohnung 10 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 67,04 m2 51


Friedrichshafner Straße 106<br />

2. Obergeschoss<br />

Wohnung 11 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 105,96 m2 11<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

52 VIII. Grundrisse<br />

12<br />

Wohnung 12 2. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 67,30 m2


VIII. Grundrisse<br />

12<br />

Wohnung 11 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 105,96 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

11<br />

7<br />

Friedrichshafner Straße 106<br />

Dachgeschoss<br />

53


Friedrichshafner Straße 108<br />

Erdgeschoss<br />

13<br />

Wohnung 13 EG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 52,47 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Wohnung 14 EG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 80,79 m2 54 VIII. Grundrisse<br />

14


VIII. Grundrisse<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

15<br />

Wohnung 15 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 54,15 m2 Wohnung 16 1. OG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 82,30 m2 16<br />

Friedrichshafner Straße 108<br />

1. Obergeschoss<br />

55


Wohnung 17 2. OG/DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 90,87 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 108<br />

2. Obergeschoss 17<br />

18<br />

Wohnung 18 2. OG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 81,14 m2 56 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 17 2. OG / DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 90,87m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

17<br />

Friedrichshafner Straße 108<br />

Dachgeschoss<br />

57


Friedrichshafner Straße 110<br />

Erdgeschoss<br />

Wohnung 19 EG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,58 m2 19<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Wohnung 20 EG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,43 m2 58 VIII. Grundrisse<br />

20


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 21 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,70 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

21<br />

22<br />

Wohnung 22 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,83 m2 Friedrichshafner Straße 110<br />

1. Obergeschoss<br />

59


Wohnung 23 2. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,75 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 110<br />

2. Obergeschoss 23<br />

24<br />

Wohnung 24 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,28 m2 60 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

24<br />

Wohnung 24 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,28 m2 Friedrichshafner Straße 110<br />

Dachgeschoss<br />

61


Wohnung 25 EG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,37 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 112<br />

Erdgeschoss 25<br />

26<br />

Wohnung 26 EG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,56 m2 62 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 27 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,55 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

27<br />

28<br />

Wohnung 28 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,47 m2 Friedrichshafner Straße 112<br />

1. Obergeschoss<br />

63


Wohnung 29 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,25 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 112<br />

2. Obergeschoss 29<br />

30<br />

Wohnung 30 2. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,52 m2 64 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 29 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,25 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

29<br />

Friedrichshafner Straße 112<br />

Dachgeschoss<br />

65


Wohnung 31 EG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 53,26 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 114<br />

Erdgeschoss 31<br />

32<br />

Wohnung 32 EG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 80,93 m2 66 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

33<br />

Wohnung 33 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 54,29 m2 Wohnung 34 1. OG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 82,61 m2 34<br />

Friedrichshafner Straße 114<br />

1. Obergeschoss<br />

67


Wohnung 35 2. OG / DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 90,91 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 114<br />

2. Obergeschoss 35<br />

36<br />

Wohnung 36 2. OG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 81,41 m2 68 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 35 2. OG / DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 90,91 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

35<br />

Friedrichshafner Straße 114<br />

Dachgeschoss<br />

69


Wohnung 37 EG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,47 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 116<br />

Erdgeschoss 37<br />

38<br />

Wohnung 38 EG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,81 m2 70 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 39 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,68 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

39<br />

40<br />

Wohnung 40 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,75 m2 Friedrichshafner Straße 116<br />

1. Obergeschoss<br />

71


Wohnung 41 2. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,48 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 116<br />

2. Obergeschoss 41<br />

42<br />

Wohnung 42 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,43 m2 72 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

42<br />

Wohnung 42 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,43 m2 Friedrichshafner Straße 116<br />

Dachgeschoss<br />

73


Wohnung 43 EG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,45 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 118<br />

Erdgeschoss 43<br />

44<br />

Wohnung 44 EG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,56 m2 74 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 45 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,94 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

45<br />

46<br />

Wohnung 46 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,67 m2 Friedrichshafner Straße 118<br />

1. Obergeschoss<br />

75


Wohnung 47 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,81 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 118<br />

2. Obergeschoss 47<br />

48<br />

Wohnung 48 2. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,58 m2 76 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 47 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,81 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

47<br />

Friedrichshafner Straße 118<br />

Dachgeschoss<br />

77


Wohnung 49 EG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 52,86 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 120<br />

Erdgeschoss 49<br />

50<br />

Wohnung 50 EG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 81,21 m2 78 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

51<br />

Wohnung 51 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 54,17 m2 Wohnung 52 1. OG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 82,21 m2 52<br />

Friedrichshafner Straße 120<br />

1. Obergeschoss<br />

79


Wohnung 53 2. OG / DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 90,47 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 120<br />

2. Obergeschoss 53<br />

54<br />

Wohnung 54 2. OG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 81,03 m2 80 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 53 2. OG / DG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 90,47 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

53<br />

Friedrichshafner Straße 120<br />

Dachgeschoss<br />

81


Friedrichshafner Straße 122<br />

Erdgeschoss<br />

Wohnung 55 EG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,59 m2 55<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Wohnung 56 EG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,90 m2 82 VIII. Grundrisse<br />

56


VIII. Grundrisse<br />

Wohnung 57 1. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,76 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

57<br />

58<br />

Wohnung 58 1. OG<br />

Zimmer 3<br />

Wohnfläche 73,87 m2 Friedrichshafner Straße 122<br />

1. Obergeschoss<br />

83


Wohnung 59 2. OG<br />

Zimmer 2<br />

Wohnfläche 67,38 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

Friedrichshafner Straße 122<br />

2. Obergeschoss 59<br />

60<br />

Wohnung 60 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,52 m2 84 VIII. Grundrisse


VIII. Grundrisse<br />

(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />

60<br />

Friedrichshafner Straße 122<br />

Dachgeschoss<br />

Wohnung 60 2. OG / DG<br />

Zimmer 4<br />

Wohnfläche 106,52 m2 85


Animation Hoffmans Gärten 3. Bauabschnitt<br />

86 IX. Die Baubeschreibung


IX. Die Baubeschreibung<br />

Vorbemerkung<br />

Die geplante Sanierung soll zum einen den heutigen<br />

Komfortbedürfnissen, Raumprogrammen und Wohn-<br />

wünschen gerecht werden, andererseits soll die bauhi-<br />

storische Vergangenheit, die sich in aufwendigen und<br />

handwerklich anspruchsvollen Details manifestiert,<br />

erhalten und ablesbar bleiben.<br />

Durch historisch und bautechnisch bedingte Gegeben-<br />

heiten sowie die häufig sehr detaillierten Forder-<br />

ungen des Denkmalschutzes können trotz der hohen<br />

Ausstattungsstandards und der angestrebten Sanie-<br />

rungsqualität in Teilbereichen die heute geltenden<br />

Normen für Neubauten nicht immer erreicht werden.<br />

Vor Beginn der Sanierung der Gebäude werden alle<br />

Mauerwerks- und Holzbauteile durch einen Sachver-<br />

ständigen auf Schädlings- und Pilzbefall untersucht.<br />

Dabei erfolgt sowohl eine Bestandserfassung als auch<br />

die Untersuchung der Bauteile auf Schädlings- und<br />

Pilzbefall. Darauf aufbauend wird ein entsprechendes<br />

Gutachten erstellt, in dem alle erforderlichen Maß-<br />

nahmen zum Austausch der entsprechend befallenen<br />

bzw. beschädigten Bauteile beschrieben werden.<br />

IX. Die Baubeschreibung<br />

Zur zusätzlichen Sicherung der fachgerechten Ausfüh-<br />

rung dieser Leistungen wird der Sachverständige die<br />

gesamten Holzschutz- und Schädlingsbefallsbeseiti-<br />

gungen baubegleitend prüfen und beratend überwa-<br />

chen.<br />

Beräumung / Abbruch / Entsorgung<br />

Nach der Beräumung und fachgerechten Entsorgung<br />

aller in den Gebäuden verbliebenen losen Gegenstän-<br />

de und Möbel erfolgen der Abbruch, Ausbau und die<br />

Entsorgung von nicht mehr benötigten Bauteilen, Ein-<br />

bauten und Wohnungseinrichtungen. Die gesamten<br />

vorhandenen Elektro-, Heiz- und Sanitärinstallationen<br />

werden ausgebaut und ordnungsgemäß ent-sorgt.<br />

Soweit erforderlich werden Bauteile, die wieder in<br />

den Gebäuden verwendet werden sollen, sachgerecht<br />

sichergestellt und eingelagert.<br />

Keller / Grundmauern<br />

Die Sanierung der Keller beinhaltet die Trockenlegung<br />

der gesamten Fläche mittels Vertikalsperrung an den<br />

Außenwänden sowie Horizontalsperrung an den<br />

Außen- und Innenwänden durch die jeweils geeigne-<br />

ten Verfahren. Nach Abschluss der Trockenlegung und<br />

der erforderlichen Verfüllarbeiten erfolgt die Wieder-<br />

herstellung von Gehweg und Straße einschließlich der<br />

auflagenfreien Abnahme gegenüber der Behörde.<br />

Sämtliche gemauerte Kellerwände werden gereinigt.<br />

Das Mauerwerk wird gegebenenfalls saniert und<br />

wenn erforderlich zusätzlich verputzt. Je nach Zustand<br />

wird der vorhandene Estrichboden aufgearbeitet und<br />

mit einem Anstrich versehen. Die Kellertreppen wer-<br />

den ebenfalls aufgearbeitet und repariert. Die einzel-<br />

nen Kellerräume werden durch Abtrennungen aus<br />

dem System „Käuferle“ (oder gleichwertig) gemäß<br />

Planung hergestellt. Zum Heizraum und Hausan-<br />

schlussraum werden jeweils T30-Stahltüren eingebaut.<br />

Alle sich im Keller befindlichen Grundleitungen wer-<br />

den mittels Kamerabefahrung untersucht und falls<br />

erforderlich saniert oder erneuert.<br />

87


Dach<br />

Soweit die vorhandenen Bauteile der Dachstühle<br />

sanierungsfähig sind, werden sie zur weiteren dauer-<br />

haften Nutzung überarbeitet und behandelt.<br />

Die Dachstühle werden nach den Regeln der Zimmer-<br />

mannskunst, den Planungsunterlagen und entspre-<br />

chend den Anforderungen des Denkmalschutzes<br />

saniert. Erneuerungen bzw. Ergänzungen der Dach-<br />

stühle erfolgen durch Bauteile, die einen vorbeugen-<br />

den Holzschutz erhalten und den Vorschriften für<br />

Anwendungen im Innenbereich entsprechen.<br />

Für den Ausbau der Dachgeschosse werden die Dach-<br />

stühle gemäß den statischen Erfordernissen dimensio-<br />

niert und gegebenenfalls statisch verstärkt. Zwischen<br />

den Sparren wird eine hochwertige, den heutigen<br />

DIN-Berechnungen entsprechende Wärmedämmung<br />

und Dampfbremse (gemäß Herstellervorschrift) ein-<br />

gebracht.<br />

Die vorhandene Dacheindeckung wird komplett ent-<br />

fernt und nach den Vorgaben des Denkmalschutzes<br />

erneuert. Der Dachaufbau erfolgt auf Grundlage der<br />

Baupläne. Dies beinhaltet die Neueindeckung inklusi-<br />

ve aller erforderlichen Teilleistungen wie Lattung,<br />

Dampfsperre, Ziegel- und Deckungsart, Verblechun-<br />

gen, Wärmedämmungen, Dachdurchführungen,<br />

Kamin- und Entlüftungsanschlüsse, Abdichtung der<br />

Dachterrassen und deren Einfassungen, Einbau von<br />

Dachflächenfenstern, Herstellung von Dachausstie-<br />

gen, Laufbrettanlagen, Schneefanggittern, Regenrin-<br />

nen und Fallrohren etc. All diese Arbeiten werden<br />

gemäß der einschlägigen Richtlinien und DIN-Vor-<br />

schriften ausgeführt. Als Dachflächenfenster kommen<br />

Markenfenster wie Velux, Roto oder gleichwertig<br />

zum Einsatz, die als normale Belichtungsfenster oder<br />

als Ausstiegsfenster (gegebenenfalls für den zweiten<br />

Rettungsweg) Verwendung finden. Wenn erforder-<br />

lich erfolgt der Einbau einer RWA-Öffnung im Trep-<br />

penhauskopf als Rauchabzugsanlage gemäß SächsBO.<br />

Alle an den Gebäuden befindlichen Entwässerungen<br />

und Abdichtungen aus Blech werden denkmalschutz-<br />

gerecht, jedoch meist aus Titanzink hergestellt. Dies<br />

umfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen,<br />

Fallrohrbögen, liegende und hängende Dachrinnen<br />

etc. Die Verblechung sämtlicher Sockel, Gesimse und<br />

Erker erfolgt ebenfalls nach den Auflagen des Denk-<br />

malschutzes.<br />

Außenputz / Fassade<br />

Die Fassade der Gebäude wird gemäß den Vorgaben<br />

des Denkmalschutzamtes durch Reinigung und Repa-<br />

raturen entsprechend vorhandener Ansichten überar-<br />

beitet bzw. neu hergestellt. Ausbesserungen beste-<br />

hender Schäden erfolgen im Rahmen der denkmal-<br />

pflegerischen Auflagen. Vorhandener und nicht trag-<br />

fähiger Außenputz wird abgeschlagen und neu auf-<br />

gebracht. Restaurierung und Sanierung der Beton-<br />

werksteine werden nach den Vorgaben des Architek-<br />

ten und des Denkmalschutzes vorgenommen. Nicht<br />

sanierungsfähige oder fehlende Schmuckelemente<br />

werden entsprechend der denkmalpflegerischen Auf-<br />

lagen ergänzt bzw. erneuert.<br />

88 IX. Die Baubeschreibung


Innenputz<br />

In sämtlichen Räumen der Gebäude wird eine Über-<br />

prüfung der vorhandenen Putze auf ihre Verwend-<br />

barkeit vorgenommen. Wenn erforderlich werden<br />

Hohlstellen oder ganze Flächen abgeschlagen und<br />

mit den entsprechenden Putzarten (Kalkgips, Kalkze-<br />

ment, Sanierputz etc.) neu hergestellt. Gegebenen-<br />

falls erfolgt das Spachteln der Flächen. Zu erhaltende<br />

Deckenflächen werden fachmännisch überarbeitet<br />

und glatt gespachtelt.<br />

Malerarbeiten<br />

In den Wohnräumen werden sämtliche Wandflächen<br />

nach den entsprechenden Vorarbeiten (Putzarbeiten,<br />

Spachtel- und Grundierungsarbeiten) mit Raufaserta-<br />

pete tapeziert und zweimal deckend mit waschfester<br />

Innendispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Decken<br />

werden nach erfolgter Vorbereitung gespachtelt und<br />

deckend gestrichen.<br />

Für die Treppenhäuser werden nach entsprechenden<br />

Befunduntersuchungen in Abstimmung mit dem<br />

Denkmalschutz ein Farbkonzept erarbeitet und fach-<br />

gerecht umgesetzt.<br />

Der Fassadenanstrich erfolgt nach historischem Vor-<br />

bild und Festlegungen des Denkmalschutzes.<br />

IX. Die Baubeschreibung<br />

Fenster<br />

Sofern der Denkmalschutz nicht ausdrücklich die Auf-<br />

arbeitung und Reparatur der vorhandenen Holzka-<br />

stenfenster fordert, werden diese aus den Gebäuden<br />

entfernt und entsorgt. In Abstimmung mit dem Denk-<br />

malschutzamtwer- den neue Holzfen-<br />

ster entsprechend<br />

dem historischen<br />

Vorbild ausgewählt<br />

und eingebaut. Die<br />

Festlegung der je -<br />

weiligen Fenstergliederung, Profilierung und der<br />

farblichen Endbehandlung erfolgt nach den Vorga-<br />

ben des Denkmalschutzes. Es kommen Fenster der<br />

Schallschutzklasse II entsprechend DIN 1055 für Wind-<br />

lasten, DIN 1055 für Horizontallasten sowie DIN 18056<br />

für Vertikallasten zum Einsatz. Sollten dem keine<br />

funktionellen und bautechnischen Gründe entgegen-<br />

stehen, erhalten alle Fenster mit Ausnahme der Dach-<br />

flächenfenster und Oberlichter Dreh-Kipp-Beschläge.<br />

Die Treppenhausfenster werden fachmännisch<br />

gemäß den Auflagen des Denkmalschutzamtes auf-<br />

gearbeitet, neu verglast und farblich gestaltet. Sämt-<br />

liche Kellerfenster werden in Abstimmung mit dem<br />

Referat für Denkmalschutz erneuert.<br />

Innenfensterbänke<br />

Die Innenfensterbänke werden entsprechend dem<br />

historischen Bestand und den Forderungen des Denk-<br />

malschutzes aus profiliertem Holz gefertigt und ein-<br />

gebaut.<br />

Stahlbau- und Schlosserarbeiten<br />

Gemäß den statischen Vorgaben erfolgt gege-<br />

benenfalls der Einbau von Stahlträgern zur<br />

Verstärkung der Konstruktion im Dachstuhl-<br />

und Deckenbereich. Das gilt ebenfalls für das<br />

Umsetzen der geplanten Grundrissvarianten<br />

in den einzelnen Geschossen. Die hofseitige Balkon-<br />

anlage wird in einer verzinkten Stahlkonstruktion<br />

hergestellt. Diese wird entsprechend den Planungs-<br />

unterlagen und in Abstimmung mit dem Denkmal-<br />

schutz errichtet und gegebenenfalls farblich gestal-<br />

tet. Weiterhin erfolgt die schlossermäßige Aufarbei-<br />

tung bzw. Ergänzung von vorhandenen sowie not-<br />

wendigen Geländern und Handläufen. Die Lieferung<br />

und der Einbau einer Briefkastenanlage im jeweiligen<br />

Treppenhaus erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit<br />

dem Referat Denkmalschutz. Für die gesamten<br />

Gebäude wird eine Schließanlage installiert.<br />

89


Grundrissänderungen/Dachgeschossausbau<br />

Alle vorgesehenen Grundrissänderungen gemäß den<br />

Planungsunterlagen werden durch Abbruch nicht<br />

mehr benötigter Wände einschließlich aller statisch<br />

erforderlichen Maßnahmen und durch die Herstel-<br />

lung neuer Wände durch konventionelle Mauern<br />

oder Trockenbau umgesetzt. Gegebenenfalls werden<br />

die Türöffnungsmaße zum Einbau neuer Innentüren<br />

angepasst. Wo es sich durch statisch notwendige<br />

Unterzüge erforderlich macht, werden Unterhang-<br />

decken (Trockenbau) eingezogen. In Bädern und<br />

Küchen erfolgt grundsätzlich der Einbau von Unter-<br />

hangdecken. Bestehende oder neu zu errichtende<br />

Wohnungstrennwände werden schallhemmend aus-<br />

gebildet.<br />

Der Ausbau der Dachgeschosse entsprechend den Pla-<br />

nungsunterlagen wird unter Berücksichtigung aller<br />

erforderlichen DIN-Normen und bauordnungsrechtli-<br />

chen Anforderungen sowie der Vorgaben des Denk-<br />

malschutzes vorgenommen. Der gesamte Ausbau<br />

erfolgt in moderner Trockenbauweise (System<br />

„Knauf“, „Rigips“ oder gleichwertig) unter Zugrun-<br />

delegen aller Wärmeschutz-, Schallschutz- und DIN-<br />

Richtlinien. Die Ausstattung ergibt sich analog der<br />

beschriebenen Wohnungseinheiten.<br />

Die Wohnungen 5,11,17,24,29,35,42,47,53 und 60 wer-<br />

den über 2 Wohnetagen geführt, die mit einer innen-<br />

liegenden Wendeltreppe verbunden sind.<br />

Heizungsinstallation<br />

Es erfolgt der Einbau einer modernen zeit- und witte-<br />

rungsgesteuerten Heizungsanlage mit zentraler Wär-<br />

meerzeugung und Warmwasseraufbereitung – gasge-<br />

feuert, Fabrikat Viessmann oder gleichwertig. In das<br />

Objekt Friedrichshafner Str. 106 wird ein zentraler<br />

Heizungskessel installiert, von dem aus die Häuser<br />

Friedrichshafner Str. 104, 108 und 110 mitversorgt wer-<br />

den. In das Objekt Friedrichshafner Str. 112 wird ein<br />

zentraler Heizungskessel installiert, von dem aus die<br />

Häuser Friedrichshafner Str. 114 und 116 mitversorgt<br />

werden. In das Objekt Friedrichshafner Str. 118 wird<br />

ein zentraler Heizungskessel installiert, von dem aus<br />

die Häuser Friedrichshafner Str. 120 und 122 mitver-<br />

sorgt werden.<br />

Die für die Installation der neuen Heizanlagen not-<br />

wendigen Schornsteine werden durch den fachge-<br />

rechten Einzug von Edelstahlrohren saniert. Alle Heiz-<br />

leitungen bzw. Heizkörperverrohrungen werden in<br />

Kunststoff ausgeführt und grundsätzlich unter Putz<br />

oder im Fußboden verlegt. Die Raumheizflächen wer-<br />

den aufgrund einer Wärmebedarfsberechnung ermit-<br />

telt und in Form von Ventilheizkörpern in Kompakt-<br />

form ausgeführt. In den Bädern erfolgt der Einbau<br />

von Handtuchheizkörpern. Der Wärmemengenver-<br />

brauch wird wohnungsweise mit Hilfe entsprechen-<br />

der Messeinrichtungen erfasst.<br />

Sanitärinstallationen<br />

Die Sanitärinstallationen werden komplett neu ein-<br />

gebaut entsprechend den Planungsunterlagen sowie<br />

den erforderlichen Anschlüssen an das öffentliche<br />

Versorgungsnetz. Sämtliche Abwasserleitungen wer-<br />

den aus Gussrohrleitungen bzw. HT-Kunststoffrohren<br />

gemäß der technischen Vorschriften schallgedämmt<br />

eingebaut. Alle Kaltwasser-, Warmwasser- und Zir-<br />

kulationsleitungen werden entsprechend den Vorga-<br />

ben des Architekten aus CU, Kunststoff oder Edelstahl<br />

einschließlich Wärmedämmung laut Wärmschutzver-<br />

ordnung in die Gebäude eingebaut. Die Küchen<br />

erhalten analog zu den Planungsunterlagen Abfluss-<br />

leitungen sowie Warm- und Kaltwasseranschlüsse<br />

sowie gegebenenfalls Waschmaschinenanschlüsse.<br />

Um eine wohnungsbezogene Verbrauchserfassung zu<br />

garantieren, werden für alle Einheiten eigene Kalt-<br />

und Warmwasserzählstellen mit separaten Absper-<br />

reinrichtungen eingerichtet. Allgemeine Wasserent-<br />

nahmestellen, z.B. im Keller oder Garten, werden<br />

ebenfalls mit eigenen Zählvorrichtungen ausgestat-<br />

90 IX. Die Baubeschreibung<br />

tet.


Sanitärobjekte<br />

Sämtliche neu in den Gebäuden zu installierenden<br />

Sanitärobjekte werden entsprechend den Planungs-<br />

unterlagen eingebaut. Alle WC’s werden in Vorwand-<br />

montage installiert. Als Sanitärobjekte kommen<br />

nachfolgende Markenfabrikate zur Anwendung:<br />

WC’s, Waschbecken und Wannen der Firma Keramag,<br />

Kaldewei oder gleichwertig. Die Armaturen werden<br />

in verchromter Ausführung, Model „Eurodisc“ von<br />

Grohe oder gleichwertig, montiert.<br />

Elektroinstallation<br />

Die Gebäude erhalten komplett neue Elektroinstalla-<br />

tionen entsprechend den Vorschriften der VDE in<br />

Anlehnung an den Ausstattungsgrad II. Die Neuverle-<br />

gung aller Licht- und Stromleitungen in den Wohnun-<br />

gen und dem Treppenhaus erfolgt unter Putz ein-<br />

schließlich des Einbaus von Schalter- und Steckdosen-<br />

material des Herstellers Busch/Jäger, Typ Duro 2000 SI<br />

oder vergleichbar. Im Keller wird die Installation auf<br />

Putz sowie der Einbau einer ausreichenden Anzahl<br />

von Steckdosen, Schaltern und Leuchten vorgenom-<br />

men. Es erfolgt der Anschluss von Geräten und tech-<br />

nischen Anlagen, die neu in das Gebäude installiert<br />

werden bzw. deren Funktionen erforderlich sind. Die<br />

Gebäude werden mit einer Video- und Wechsel-<br />

sprechanlage sowie mit Leuchtkörpern im gesamten<br />

Treppenhaus in Abstimmung mit dem Architekten<br />

IX. Die Baubeschreibung<br />

und dem Denkmalschutzamt ausgestattet. In jeder<br />

Wohnung wird neben der Eingangstür ein Monitor<br />

mit Wechselsprecheinrichtung und Türöffner instal-<br />

liert. Weiterhin wird ein Lehrrohrnetz inklusive Ver-<br />

kabelung für den Anschluss an das Telefon- und<br />

Kabelnetz eingebaut. Für alle Wohn- und Schlafräu-<br />

me werden TV- und Telefonanschlüsse eingerichtet.<br />

Sämtliche Balkone und Dachterrassen erhalten<br />

jeweils eine Steckdose sowie eine von innen zu schal-<br />

tende Außenlampe nach Vorgabe des Architekten<br />

und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz. Die<br />

Haus- und Außenleuchten werden in Abstimmung<br />

mit dem Architekten und dem Denkmalschutz mon-<br />

tiert und über Dämmerungsschalter mit Bewegungs-<br />

melder betätigt. Alle Gemeinschaftseinrichtungen<br />

erhalten separate Zählvorrichtungen.<br />

Bodenbeläge / Fliesenlegerarbeiten<br />

Nach Abschluss der eventuell erforderlichen Holz-<br />

schutzmaßnahmen werden die gesamten Böden<br />

komplett überarbeitet, defekte Teile ausgewechselt<br />

und einen Höhenausgleich eingebracht. Zum Fußbo-<br />

denaufbau wird Trittschalldämmung mit Randdämm-<br />

streifen und Anhydritestrich in normgerechter Stärke<br />

auf die fachgerecht vorbereiteten Böden gebracht.<br />

Darauf wird in allen Räumen außer Bad, WC, Dusche<br />

und Küchen Echtholzparkett aus Eiche, Stärke mind-<br />

estens 8 mm einschließlich Sockelleisten, verlegt. In<br />

Bädern, WC’s und Duschräumen werden nach not-<br />

wendigen Vorleistungen wie Wandabdichtungen und<br />

systemorientierte Abdichtarbeiten unter Duschen<br />

und Badewannen die Böden und Wände entspre-<br />

chend den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und<br />

nach Vorgaben des Architekten mit Fliesen ausgestat-<br />

tet. Dies beinhaltet auch die Herstellung aller not-<br />

wendigen dauerelastischen Wartungsfugen.<br />

Zum Einsatz kommen Fliesen der Serie „Bahia negro“<br />

und „Bahia almendra“, Bordüren „Bahia negro“<br />

(Ausstellungspreis ca. 50,00 €/m² incl. MwSt.). Die<br />

Küche erhält im Arbeitsbereich einen Wandspiegel<br />

von ca. 60 cm Höhe aus Fliesen Fabrikat „Avila-<br />

Arena“ (Ausstellungspreis ca. 35,00 €/m² incl. MwSt.).<br />

91


Der Küchenfußboden wird nach Durchführung aller<br />

erforderlichen Vorarbeiten mit keramischen Fliesen,<br />

Fabrikat „Avila-Arena“ (Ausstellungspreis ca. 35,00<br />

€/m² incl. MwSt.), sowie Sockelfliesen belegt.<br />

Außen- und Innentüren<br />

Die bestehenden Gebäudeaußentüren werden fach-<br />

männisch und nach den Vorgaben des Referates<br />

Denkmalschutz aufgearbeitet bzw. entsprechend<br />

dem historischen Vorbild als neue Türen nachgefer-<br />

tigt. Die Hauseingangstüren werden mit einem elek-<br />

trischen Türöffnungssystem versehen.<br />

Die bestehenden Wohnungseingangstüren werden<br />

nach Möglichkeit gemäß den Auflagen des Bauord-<br />

nungsamtes bzw. des Referates Denkmalschutz auf-<br />

gearbeitet, neu verglast und mit Lippendichtungen,<br />

Zylinderschlössern und neuen Drückergarnituren ver-<br />

sehen. Sollten teilweise die Türen nicht aufarbei-<br />

tungsfähig oder nicht mehr vorhanden sein, so wer-<br />

den sie entsprechend dem historischen Vorbild als<br />

neue Türen nachgefertigt. Die Wohnungseingangstü-<br />

ren im Dachgeschoss werden gemäß den bauord-<br />

nungsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorgaben<br />

des Denkmalschutzes passend zu den anderen Woh-<br />

nungseingangstüren nachgebaut.<br />

Sofern Wohnungsinnentüren in den jeweiligen Ein-<br />

heiten noch vorhanden und aufarbeitungswürdig<br />

sind, werden diese fachgerecht aufgearbeitet und<br />

restauriert bzw. fehlende Türen entsprechend den<br />

historischen Vorbildern nachgebaut. Bei Einbau<br />

neuer Innentüren werden diese als Röhrenspantüren<br />

in Weiß mit angedeuteter Kassettenprofilierung<br />

(Fabrikat Kilsgard oder gleichwertig) und zeitgemä-<br />

ßen Beschlägen ausgeführt.<br />

Treppenhaus<br />

Die Treppenhäuser werden entsprechend dem<br />

Befund im Putz ausgebessert bzw. bei Bedarf neu ver-<br />

putzt und ganzflächig gespachtelt. Die Gestaltung<br />

der Decken und Wände erfolgt nach einem zu erstel-<br />

lenden Farbkonzept unter Berücksichtigung der Vor-<br />

gaben des Denkmalschutzes. Treppenläufe und Pode-<br />

ste werden mit einem gekettelten Teppichläufer (ca.<br />

0,70 m breit) belegt und durch Messingschienen befe-<br />

92 IX. Die Baubeschreibung<br />

stigt.<br />

Außenanlagen, Hofflächen<br />

Die Außenanlagen werden gemäß dem Freiflächen-<br />

plan der Baugenehmigung sowie den Auflagen des<br />

Denkmalschutzes ausgeführt. Alle Pflasterflächen<br />

werden nach Bemusterung durch den Denkmalschutz<br />

und nach Vorgabe des Architekten aus Betonstein-<br />

pflaster einschließlich Borden hergestellt. Die Außen-<br />

beleuchtung erfolgt durch Pollerleuchten, die über<br />

einen Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelder<br />

betätigt werden.


Planung / Projektsteuerung / Nebenkosten<br />

Bei einer derartigen Baumaßnahme fallen neben den<br />

allgemein üblichen Planungs- und Architektenhono-<br />

raren sowie Baugenehmigungsgebühren weitere<br />

Kosten an. Das betrifft unter anderem verschiedene<br />

Abnahme- und Prüfgebühren (Brandschutz, Statik<br />

etc.), die von den jeweiligen Prüfern bzw. Ämtern<br />

erhoben werden.<br />

Für die Erneuerung des Stromversorgungsanschlusses<br />

(Hausanschluss), des Wasseranschlusses (Hauswasser-<br />

anschluss) und die eventuelle Erneuerung eines Gas-<br />

versorgungsanschlusses fallen zusätzliche Kosten an.<br />

Alle derartigen Nebenkosten bis hin zur schlüsselfer-<br />

tigen Übergabe der Objekte sind im Festpreis enthal-<br />

ten.<br />

Ausführungsvorschriften nach DIN<br />

Soweit dies im Rahmen einer denkmalgerechten<br />

Komplettsanierung möglich ist, werden bei allen<br />

durchzuführenden Modernisierungs-, Instandset-<br />

zungs-, Aus- und Umbauarbeiten die jeweiligen DIN-<br />

Vorschriften der neuesten Fassung eingehalten und<br />

berücksichtigt sowie alle darin aufgeführten und<br />

erwähnten weiteren DIN-Vorschriften und Richtlinien<br />

umgesetzt.<br />

IX. Die Baubeschreibung<br />

Hinweise / Vorbehalte<br />

Es wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hinge-<br />

wiesen, dass sich der Liefer- und Leistungsumfang<br />

ausdrücklich auf die vorbenannten Beschreibungen<br />

bezieht. In den Prospektplänen dargestellte Einrich-<br />

tungsgegenstände, Möbel, Küchen, Waschmaschinen<br />

etc. sind nur Gestaltungsbeispiele und nicht im Liefer-<br />

umfang enthalten.<br />

93


X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />

Qualitätssicherung durch den Bauträger und den TÜV<br />

als Partner der externen Qualitätskontrolle<br />

Ein Architektenteam mit ausgewiesenen Altbauspe-<br />

zialisten bietet Gewähr für die Umsetzung der hohen<br />

GRK-Standards am Bauobjekt. Die fachmännische<br />

Bauüberwachung stellt sicher, dass die Bauaus-<br />

führung der Baubeschreibung dieses Prospektes<br />

entspricht und sowohl die einschlägigen technischen<br />

Vorschriften als auch die vertraglich gefassten<br />

Vorgaben einhält.<br />

Als zusätzliches Instrument der Qualitätssicherung<br />

dient die Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums<br />

durch einen unabhängigen Dritten – den TÜV Nord<br />

MPA. Das nach akribischer Prüfung erteilte TÜV-<br />

Prüfsiegel bietet die Gewissheit, dass die hohen<br />

GRK-Qualitätsvorgaben auch aus der Sicht neutraler<br />

Spezialisten erfüllt sind.<br />

Die Abnahme des Sondereigentums erfolgt durch<br />

den jeweiligen Käufer, der hierfür gerne einen Sach-<br />

verständigen seiner Wahl hinzuziehen kann.<br />

Zusätzlich erfolgt die Abnahme des Sondereigentums<br />

durch den TÜV unabhängig von der Abnahme des<br />

Eigentümers.<br />

Die GRK-Holding AG wurde ISO 9001 zertifiziert.<br />

94 X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle


X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />

95


XI. Rechtliche Verhältnisse<br />

Allgemeines<br />

Der Erwerb einer Wohnung im Objekt „Friedrichshaf-<br />

ner Straße“ erfordert den Abschluss eines Kaufvertra-<br />

ges mit der Verkäuferin und Bauträgerin, der Objekt-<br />

gesellschaft Gartenhöfe GmbH, der auf einer Teilungs-<br />

erklärung basiert. Zudem tritt der Käufer in einen<br />

noch abzuschließenden Wohnungseigentums-Verwal-<br />

tungsvertrag ein.<br />

Die Verkäuferin ist Eigentümerin des betroffenen<br />

Grundbesitzes und der aufstehenden Gebäude. Das<br />

Gesamtareal ist mit einem Gebäudekomplex aus den<br />

50er Jahren bebaut, der als Wohnraum genutzt<br />

wurde. Die Liegenschaft ist im Grundbuch von Mok-<br />

kau (Amtsgericht Leipzig) Blatt 3064, Flurstück 103<br />

verzeichnet.<br />

Die Veräußerung einzelner Wohneinheiten<br />

erfolgt gemäß der notariell beurkundeten<br />

Teilungserklärung, UR-Nr. 23/2009 des<br />

Notars Dr. Matthias Wagner. Der Erwerber<br />

schließt durch Abgabe des Kaufvertragsan-<br />

gebots an die Gartenhöfe GmbH – das<br />

diese annimmt – einen Kauf- bzw. Bauträgervertrag<br />

über WEG-Eigentum ab.<br />

Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufprei-<br />

ses nach den Regularien der Makler- und Bauträger-<br />

verordnung.<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, das Kaufobjekt ent-<br />

sprechend den kaufvertraglichen Verpflichtungen zu<br />

errichten und Eigentum und Besitz auf den Käufer zu<br />

übertragen. Bau- und Ausstattungsbeschreibung sind in<br />

der Teilungserklärung im Teil 2 des Prospektes geregelt.<br />

Kaufvertragliche Regelungen<br />

Der Kauf- und Bauträgervertrag kommt durch ein<br />

Angebot des Käufers an die Objektgesellschaft Gar-<br />

tenhöfe GmbH und Annahme dieses Angebotes<br />

durch die Objektgesellschaft zustande. Der Erwerber<br />

bzw. Investor schuldet als Gegenleistung den Kauf-<br />

preis.<br />

Der vom Käufer zu entrichtende Kaufpreis wird fällig,<br />

96 XI. Rechtliche Verhältnisse<br />

wenn<br />

a) die Auflassungsvormerkung für den Käufer im<br />

Grundbuch eingetragen ist,<br />

b) alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des<br />

Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen<br />

und das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufs-<br />

recht nach SächsDSchG vorliegen,<br />

c) die Freistellung des Vertragsgegenstandes von<br />

allen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvor-<br />

merkung des Käufers im Rang vorgehen oder<br />

gleichstehen und die nicht übernommen werden<br />

sollen, gesichert ist, und zwar für den Fall, dass<br />

das Bauvorhaben nicht vollendet wird.<br />

Weitere Grundvoraussetzung für die Fälligkeit der<br />

Kaufpreisraten ist, dass die Baugenehmigung erteilt<br />

worden ist.


Der Kaufpreis ist in folgenden Raten zu zahlen:<br />

1. Rate – bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen - 30% des Kaufpreises abzüglich 5% Sicherheitseinbehalt,<br />

somit 25% des Kaufpreises.<br />

Der danach verbleibenden Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiteren Raten<br />

zu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgenden Vom-Hundert-Sätzen<br />

des Gesamtkaufpreises fest:<br />

28,0% – nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten<br />

5,6% – für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen<br />

2,1% – für die Rohinstallation der Heizungsanlagen<br />

2,1% – für die Rohinstallation der Sanitäranlagen<br />

2,1% – für die Rohinstallation der Elektroanlagen<br />

7,0% – für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung<br />

4,2% – für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten<br />

2,1% – für den Estrich<br />

2,8% – für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich<br />

8,4% – nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe<br />

2,1% – für die Fassadenarbeiten<br />

3,5% – nach vollständiger Fertigstellung zuzüglich 5% Sicherheitseinbehalt, somit 8,5%.<br />

Gemäß §623a Abs.3 BGB ist dem Käufer für die rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne<br />

wesentliche Mängel eine Sicherheit in Höhe von 5% des Kaufpreises zu stellen. Die Sicherheitsleistung wird<br />

XI. Rechtliche Verhältnisse<br />

durch Einbehalt dergestalt erbracht, dass der Käu-<br />

fer von der ersten Kaufpreisrate den Gesamtbetrag<br />

der Sicherheit einbehält. Der Zahlungsplan ist dem-<br />

entsprechend angepasst. Der einbehaltene Betrag<br />

ist nach vollständiger Fertigstellung des Bauvorha-<br />

bens mit der letzten Kaufpreisrate an den Verkäu-<br />

fer zu entrichten.<br />

Soweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufge-<br />

führten Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige<br />

Vom-Hundert-Satz anteilig auf die übrigen Raten ver-<br />

teilt. Der gemäß dem Ratenplan der MaBV zu errech-<br />

nende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen wird<br />

mit den Grundvoraussetzungen zur Zahlung fällig.<br />

Auf den Käufer gehen Besitz, Nutzen und Lasten von<br />

dem Zeitpunkt an über, ab dem dieser den Vertrags-<br />

gegenstand benutzt oder aufgrund Übergabe benut-<br />

zen darf. Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet,<br />

wenn die Abnahme durchgeführt ist und er Käufer<br />

alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet<br />

hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet. Mit<br />

Besitzübergang tritt der Erwerber in sämtliche Ver-<br />

pflichtungen ein, die sich für ihn aus der Gemein-<br />

97


schaftsordnung und Teilungserklärung ergeben. Hin-<br />

sichtlich der aufgeführten Regelungen aus dem Kauf-<br />

vertrag, der Gewährleistungsansprüche des Erwerbers<br />

und anderer Regelungen wird auf das im Prospekt Teil<br />

II abgedruckte Kaufvertragsangebot verwiesen. Der<br />

Rücktritt vom Vertrag ist entsprechend den gesetzli-<br />

chen Regelungen möglich. Für den Fall der Inanspruch-<br />

nahme wird auf das besondere Schriftformerfordernis<br />

entsprechend IX „Rücktritt“ lt. Kaufvertragsangebot,<br />

abgedruckt im Teil II des Prospektes, verwiesen.<br />

Teilungserklärung<br />

Die Teilungserklärung ist im Teil II des Prospektes mit<br />

Ausnahme der Grundrisse und Lagepläne abgedruckt.<br />

Grundrisse und Lagepläne werden auf Wunsch des<br />

Erwerbers/Investors dem Teil II des Prospektes beige-<br />

legt.<br />

Mietpool-GbR/Verwaltung des Gemeinschafts-<br />

und Sondereigentums<br />

Es wird auf die Ausführungen im Prospekt Seite 18<br />

und 19 sowie auf den in der Teilungserklärung verein-<br />

barten Mietpool-GbR-Vertrag, abgedruckt im Teil II<br />

des Prospektes, verwiesen.<br />

Beendigung der Vermögensanlage<br />

Der Erwerber kann durch Weiterverkauf des Objekts<br />

bzw. Schenkung oder Vererbung oder ggf. Rück-<br />

abwicklung des Kaufvertrags die Vermögensanlage<br />

beenden. Es wird auf die vorstehenden Ausführun-<br />

gen zu den steuerlichen Verhältnissen und zu den<br />

wesentlichen Risiken der Vermögensanlage verwie-<br />

sen. Die Höhe eines Veräußerungserlöses hängt ab<br />

u.a. vom Zustand der Immobilie, den Marktverhältnis-<br />

sen und dem zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen der<br />

Verkauf stattfinden soll.<br />

Angaben zum Prospektherausgeber,<br />

Verkäufer und Vertragspartner<br />

Prospektherausgeber, Vertragspartner und Objektge-<br />

sellschaft des vorgesehenen Kaufvertrags über Kauf<br />

und Sanierung einer Eigentumswohnung ist die Firma<br />

Gartenhöfe GmbH, Prinz-Eugen-Str. 31, 04277 Leipzig.<br />

Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Leipzig unter der HR-Nummer HRB<br />

23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet. Das<br />

Stammkapital beläuft sich auf 25.000 Euro. Alleiniger<br />

Geschäftsführer ist Herr Torsten Kracht, geb. am<br />

04.10.1967. Alleingesellschafterin ist die GRK-Holding<br />

AG. Sie ist zugleich Initiatorin dieses Prosepekts.<br />

Die Koordination des Vorhabens obliegt der GRK-<br />

Holding AG, Prinz-Eugen-Straße 31, 04277 Leipzig.<br />

Vorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am<br />

21.08.1965 und Herr Torsten Kracht, geb. am<br />

04.10.1967. Das Stammkapital beläuft sich auf<br />

1.000.000 EUR. Die Handelsregisternummer lautet<br />

HRB 22568 (Amtsgericht Leipzig). Die GRK-Holding<br />

AG wurde am 29.11.1995 in Rechtsform einer GmbH<br />

gegründet und am 02.06.2006 in eine AG umgewan-<br />

98 XI. Rechtliche Verhältnisse<br />

delt.<br />

Die Unternehmensgruppe GRK ist seit vielen Jahren<br />

als Projektinitiator, Bauträger und Finanzdienstleister<br />

von Wohnimmobilien-Projekten für gewerbliche und<br />

institutionelle Anleger sowie für Privatkunden tätig.<br />

Ein Hauptschwerpunkt ist die Sanierung denkmalge-<br />

schützter Wohnimmobilien. Die kaufmännische Pro-<br />

jektleitung wird von Herrn Torsten Kracht, postalisch<br />

erreichbar über Gartenhöfe GmbH, Prinz-Eugen-Str.<br />

31, 04277 Leipzig, wahrgenommen. Die technische<br />

Projektleitung obliegt Herrn Roland Meißner, posta-<br />

lisch ebenfalls erreichbar über Gartenhöfe GmbH,<br />

Prinz-Eugen-Str. 31, 04277 Leipzig.


Die projektverantwortlichen Mitarbeiter der Unter-<br />

nehmensgruppe Torsten Kracht und Roland Meißner<br />

verfügen über langjährige Berufserfahrungen mit<br />

Immobilienprojekten.<br />

Die technische Bauabnahme des Gemeinschafts-<br />

eigentums erfolgt durch den TÜV.<br />

Die Planung obliegt dem Architekturbüro Homuth,<br />

Leipzig.<br />

Die Unternehmen Gartenhöfe GmbH und GRK-Hol-<br />

ding AG sind personell und organisatorisch mitein-<br />

ander verflochten. Die GRK-Holding AG hält 100 %<br />

der Gesellschaftsanteile der Gartenhöfe GmbH.<br />

XI. Rechtliche Verhältnisse<br />

Die Objektverwaltung soll der GRK Hausverwaltung<br />

GmbH Leipzig (Handelsregisternummer HRB 15104/<br />

Amtsgericht Leipzig, erstmalige Eintragung am<br />

09.11.1998), übertragen werden. Geschäftsführer der<br />

Gesellschaft sind Herr Jörg Schwerdtner, geb. am<br />

27.11.1968 und Herr Svend-Gunnar Kirmes, geb. am<br />

19.11.1949. Das Stammkapital beträgt 26.000,00 EUR.<br />

Herr Steffen Göpel ist an den Unternehmen GRK-<br />

Holding AG und GRK Hausverwaltung GmbH Leipzig<br />

beteiligt.<br />

99


XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Das Angebot richtet sich an Investoren, die die zu<br />

modernisierenden Wohnungseigentumseinheiten<br />

nebst Außenstellplätzen zum Zweck der langfristigen<br />

Vermietung bzw. Selbstnutzung erwerben wollen. Es<br />

gelten unterschiedliche steuerrechtliche Grundsätze<br />

für den Erwerb der Immobilie und deren Nutzung<br />

einerseits für den Investor als Vermieter (z.B. Ein-<br />

kunftserzielung, Abgrenzung zum gewerblichen<br />

Grundstückshandel, private Veräußerungsgeschäfte)<br />

und andererseits für den Investor als Selbstnutzer<br />

(z.B. Sonderausgabenabzug, Veräußerungen). Diese<br />

werden im Nachfolgenden getrennt dargestellt. Bei<br />

einer späteren etwaigen Schenkung der Eigentums-<br />

wohnung gelten für die Investoren unabhängig von<br />

der Nutzung die gleichen steuerrechtlichen Grundsät-<br />

ze. Diese werden im Anschluss übergreifend erläu-<br />

tert.<br />

Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />

Voraussetzungen für die Anerkennung der Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung<br />

Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur<br />

Fremdvermietung ist nur dann einkommensteuerlich<br />

relevant, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gese-<br />

hen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (nachfolgend<br />

„Einkunftserzielungsabsicht“ genannt).<br />

Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit<br />

wird grundsätzlich vom Vorliegen der Einkunftserzie-<br />

lungsabsicht ausgegangen (BMF-Schreiben vom<br />

08.10.2004, BStBl. I S. 933).<br />

Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn besondere<br />

Umstände gegen eine auf Dauer angelegte Vermie-<br />

tungstätigkeit sprechen. Solche Umstände können<br />

z.B. sein: der Abschluss von Zeitmietverträgen, der<br />

Abschluss einer kurzfristigen Fremdfinanzierung oder<br />

die Veräußerung bzw. die Selbstnutzung der Immobi-<br />

lie innerhalb eines kurzen Zeitraumes, in der Regel<br />

innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung.<br />

Solche Umstände führen nur dann zur Nichtanerken-<br />

nung der Einkünfte aus Vermietung und Verpach-<br />

tung, wenn für den Zeitraum der Nutzung kein Über-<br />

schuss erzielt worden ist.<br />

Erwirbt ein Investor eine Eigentumswohnung, ohne<br />

entschieden zu haben, ob er die Wohnung dauerhaft<br />

vermieten oder selbst nutzen will, spricht dies eben-<br />

falls gegen eine Einkunftserzielungsabsicht. Die Ein-<br />

kunftserzielungsabsicht beginnt dann in der Regel<br />

durch den Entschluss des Investors zur dauerhaften<br />

Vermietung, erkennbar durch Inserate oder Einschal-<br />

tung eines Maklers.<br />

Solange der Investor sich ernsthaft bemüht, die Woh-<br />

nung zu vermieten – also auch bei längerem oder vor-<br />

übergehendem Leerstand – ist von einer Einkunftser-<br />

zielungsabsicht auszugehen.<br />

Darüber hinaus ist für die Einkunftserzielungsabsicht<br />

und die Anerkennung von Werbungskosten die Höhe<br />

des erzielten Mietzinses maßgeblich.<br />

100 XII. Steuerliche Verhältnisse


Wird ein Mietzins von mehr als 75 % der ortsüblichen<br />

Marktmiete vereinbart, ist von einer Einkunftserzie-<br />

lungsabsicht auszugehen.<br />

Wird ein Mietzins von weniger als 75 % und mehr als<br />

56 % der ortsüblichen Marktmiete vereinbart, ist die<br />

Einkunftserzielungsabsicht anhand einer Überschuss-<br />

prognose zu prüfen. Die Werbungskosten sind in vol-<br />

ler Höhe abziehbar, wenn für die Dauer der Vermö-<br />

gensnutzung ein Überschuss erzielt wird. Wird für die<br />

Dauer der Vermögensnutzung kein Überschuss<br />

erzielt, wird in Höhe der Differenz zwischen dem ver-<br />

einbarten Mietzins und der ortsüblichen Marktmiete<br />

eine unentgeltliche Vermietung angenommen mit<br />

der Folge, dass die Werbungskosten in Höhe dieses<br />

Anteils nicht abziehbar sind.<br />

Wird ein Mietzins von weniger als 56 % der ortsübli-<br />

chen Marktmiete vereinbart, wird in Höhe der Diffe-<br />

renz zur ortsüblichen Marktmiete ohne weitere Prü-<br />

fung eine unentgeltliche Vermietung angenommen<br />

mit der Folge, dass die auf den unentgeltlichen Teil<br />

entfallenden Werbungskosten nicht abziehbar sind.<br />

Den Investor trifft in jedem Fall die objektive Beweis-<br />

last über das Vorliegen der Einkunftserzielungsab-<br />

sicht. Deshalb sollte sich jeder Investor eine Über-<br />

schussprognose durch einen Steuerberater erstellen<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

lassen. Dadurch kann das Risiko der späteren Nichtan-<br />

erkennung der Einkünfte bei einer nicht von vornher-<br />

ein beabsichtigten späteren Eigennutzung oder Ver-<br />

äußerung gemindert werden.<br />

Die Überschussprognose ist für die Dauer der voraus-<br />

sichtlichen Vermögensnutzung zu erstellen: bei einer<br />

befristeten Vermietung für die Dauer der Befristung,<br />

bei einer langfristigen Vermietung für die Dauer von 30<br />

Jahren. Bei der Ermittlung des Überschusses ist von den<br />

Ergebnissen auszugehen, wie sie sich aus den einkom-<br />

mensteuerrechtlichen Vorschriften ergeben werden.<br />

Private Veräußerungsgewinne sind nicht in die Progno-<br />

se einzubeziehen. Erhöhte oder degressive Abschrei-<br />

bungen sind nur bei befristeter Vermietung anzuset-<br />

zen.<br />

Einkunftsermittlung<br />

Ist die Vermietung der Eigentumswohnung durch den<br />

Investor auf Dauer angelegt und wird für die Dauer<br />

der Vermögensnutzung ein Überschuss erzielt, sind<br />

die Ergebnisse den Einkünften aus Vermietung und<br />

Verpachtung gem. § 21 EStG zuzurechnen und unter-<br />

liegen der Einkommensbesteuerung.<br />

Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung erfolgt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als<br />

Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die<br />

Werbungskosten (§ 9 EStG). Zu den Einnahmen sind<br />

u. a. der Mietzins und etwaige Zinsen aus der Instand-<br />

haltungsrücklage zu rechnen. Zu den Werbungsko-<br />

sten sind u.a. Abschreibungen auf Anschaffungs-<br />

bzw. Herstellungskosten, Finanzierungskosten, Ver-<br />

waltungskosten für das Sondereigentum und für das<br />

Gemeinschaftseigentum, Instandhaltungskosten, son-<br />

stige nicht auf den Mieter umlegbare Betriebskosten,<br />

Notar- und Gerichtskosten für die Grundschuldbestel-<br />

lung zu rechnen.<br />

Die Bildung der Instandhaltungsrücklage durch Ein-<br />

zahlung auf das Verwalterkonto zählt nicht zu den<br />

sofort abzugsfähigen Werbungskosten, sondern erst<br />

deren späterer tatsächlicher Verbrauch.<br />

Instandsetzungskosten, die in den ersten drei Jahren<br />

nach der Anschaffung der Eigentumswohnung anfal-<br />

len und 15 % der Anschaffungskosten übersteigen,<br />

sind anschaffungsnahe Herstellungskosten und nach<br />

den gleichen Grundsätzen wie die Anschaffungsko-<br />

sten abzuschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Nach<br />

Ablauf der drei Jahre sind anfallende Instandsetzungs-<br />

kosten nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens<br />

101


vom 18.07.2003 (BStBl. I, S. 386) in Anschaffungsko-<br />

sten, Herstellungskosten und ErhaLtungsaufwendun-<br />

gen abzugrenzen. In die AbgreNzung sind Erhal-<br />

tungsaufwendungen, die jährlich üblicherweise anfal-<br />

len, nicht mit einzubeziehen.<br />

Ein im Rahmen der Finanzierung der Eigentumswoh-<br />

nung geleistetes Damnum bzw. Disagio ist gem. §11<br />

Abs. 2 Satz 4 EStG in Höhe von 5 % der Darlehenssum-<br />

me als Werbungskosten sofort abzugsfähig, wenn ein<br />

Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf<br />

Jahren vereinbart wird.<br />

Zu den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung<br />

sind der Kaufpreis, die Notar- und Gerichtskosten auf<br />

den Eigentumserwerb und die Grunderwerbsteuer zu<br />

rechnen. Die Anschaffungskosten sind im notariellen<br />

Kaufvertrag aufgeteilt für die Eigentumswohnung<br />

auf Grundstücksanteil, Altbausubstanz, Modernisie-<br />

rungskosten und Küche sowie für den Außenstell-<br />

platz auf Grundstücksanteil und Herstellungskosten-<br />

anteil.<br />

Die vorgenannte Aufteilung beruht auf einer woh-<br />

nungsspezifischen Baukostenzuweisung. Die Auftei-<br />

lung wird vom Verkäufer nicht garantiert und steht<br />

unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />

Finanzverwaltung. Die vom Käufer zu tragenden<br />

Kosten (Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerb-<br />

steuer) sind im gleichen Verhältnis auf Grund und<br />

Boden sowie Altbausubstanz etc. aufzuteilen.<br />

Die Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz wer-<br />

den gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG jährlich in Höhe von<br />

2,0 % beginnend mit dem Übergang von Nutzen und<br />

Lasten abgeschrieben.<br />

Für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die<br />

Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />

eines Denkmals entfällt, kann eine erhöhte Abschrei-<br />

bung in Höhe von 9 % p.a. in den ersten acht Jahren<br />

und in Höhe von 7 % p.a. im neunten bis zwölften<br />

Jahr alternativ zur linearen Abschreibung von 2,0 %<br />

in Anspruch genommen werden (§ 7i EStG).<br />

Die Abschreibung erfolgt ab dem Jahr, in dem die<br />

Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden (in der<br />

Regel identisch mit dem Nutzen- und Lastenwechsel),<br />

und in den elf darauf folgenden Jahren. Vorausset-<br />

zung ist darüber hinaus, dass mit den durchzuführen-<br />

den Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss des nota-<br />

riellen Kaufvertrages begonnen wird und eine ent-<br />

sprechende Bescheinigung der zuständigen Gemein-<br />

debehörde vorliegt. Da das Finanzamt in der Regel<br />

die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Alt-<br />

bausubstanz bzw. auf die begünstigten Modernisie-<br />

rungskosten überprüft, können sich gegebenenfalls<br />

zwischen den im Kaufvertrag genannten Modernisie-<br />

rungskosten und den steuerlich begünstigten Auf-<br />

wendungen Abweichungen ergeben. Seitens der<br />

Finanzverwaltung wird insbesondere geprüft, ob<br />

durch die Modernisierungsmaßnahmen kein anderes<br />

Wirtschaftsgut oder kein Neubau entsteht. Entsteht<br />

durch die Modernisierungsmaßnahmen ein anderes<br />

Wirtschaftsgut oder ein Neubau, ist die Inanspruch-<br />

nahme von erhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG<br />

ausgeschlossen.<br />

Nach den Verwaltungsanweisungen kann<br />

– ein anderes Wirtschaftsgut entstehen, wenn das<br />

bisherige Wirtschaftsgut so tiefgreifend umgestal-<br />

tet wird, dass die eingefügten neuen Teile der<br />

Gesamtsache das Gepräge geben;<br />

– ein Neubau entstehen, wenn mehr als die Hälfte<br />

der tragenden Gebäudeteile ersetzt werden.<br />

Für Baumaßnahmen am Dachgeschoss werden diese<br />

Grundsätze gesondert geprüft (BMF-Schreiben vom<br />

10.07.1996, BStBl V , S. 689). Durch die Einzelbetrach-<br />

tung besteht insbesondere das Risiko, dass die Finanz-<br />

verwaltung – entgegen einer zu erteilenden Beschei-<br />

nigung für Maßnahmen gem. §§ 7h, 7i bzw. 10f/EStG<br />

– einen Neubau annimmt.<br />

102 XII. Steuerliche Verhältnisse


Nach der im Prospekt abgedruckten Baubeschreibung<br />

und der Umsetzung solcher Projekte in der jüngsten<br />

Vergangenheit geht der Projektinitiator nicht von der<br />

Entstehung eines anderen Wirtschaftsguts oder eines<br />

Neubaus aus. Eine Garantie kann jedoch hierfür nicht<br />

übernommen werden.<br />

Nicht in Anspruch genommene erhöhte Abschreibun-<br />

gen können in späteren Veranlagungsräumen nicht<br />

nachgeholt werden.<br />

Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und<br />

gewerblichem Grundstückshandel Investoren, die<br />

mehrere Immobilien besitzen oder erwerben und mit<br />

dem vorliegenden Angebot eine weitere Eigentums-<br />

wohnung zum Zweck der Vermietung anschaffen,<br />

sollten bei einer späteren etwaigen Veräußerung dar-<br />

auf achten, dass sie die Grenzen der privaten Vermö-<br />

gensverwaltung nicht überschreiten. Die Grenze der<br />

privaten Vermögensverwaltung wird überschritten,<br />

wenn innerhalb eines kurzen Zeitraums nach der<br />

Anschaffung bzw. Herstellung, in der Regel in einem<br />

Zeitraum von fünf Jahren, mehr als drei Objekte ver-<br />

äußert werden (nachfolgend „Drei-Objekte-Grenze“<br />

genannt). Objekte i. S. der „Drei-Objekte-Grenze“<br />

sind Grundstücke jeglicher Art. Auf die Größe, den<br />

Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objektes<br />

kommt es nicht an.<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum, das selbst-<br />

ständig nutzbar und veräußerbar ist, stellt ein Objekt<br />

i. S. der „Drei-Objekte-Grenze“ dar, auch wenn meh-<br />

rere Eigentumswohnungen nach Vertragsabschluss<br />

baulich zu einem Objekt zusammengefasst werden.<br />

Auch ein im Teileigentum stehender Garagenstell-<br />

platz stellt ein selbständiges Objekt dar, wenn dieser<br />

nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Woh-<br />

nung veräußert wird.<br />

Als Objekte i. S. der „Drei-Objekte-Grenze“ zählen<br />

auch Grundstücksveräußerungen, die innerhalb eines<br />

Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung<br />

bzw. Herstellung erfolgen, wenn besondere Umstän-<br />

de darauf schließen lassen, dass zum Zeitpunkt der<br />

Anschaffung oder Herstellung eine Veräußerungsab-<br />

sicht vorgelegen hat.<br />

Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.<br />

Die seitens der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben<br />

vom 24.02.2004, BStBl. I, S. 434) und der Rechtspre-<br />

chung aufgestellten Grundsätze zur Abgrenzung zwi-<br />

schen privater Vermögensverwaltung und gewerbli-<br />

chem Grundstückshandel, insbesondere zur „Drei-<br />

Objekte-Grenze“ sind kompliziert und unübersicht-<br />

lich. Deshalb sollten Investoren, die beabsichtigen,<br />

ihre Eigentumswohnung zu veräußern, vor Verwirkli-<br />

chung des Rechtsgeschäfts einen Steuerberater beur-<br />

teilen lassen, ob die Grenzen der privaten Vermö-<br />

gensverwaltung eingehalten oder überschritten wer-<br />

den.<br />

Werden die Grenzen der privaten Vermögensverwal-<br />

tung überschritten, hat das zur Folge, dass seitens des<br />

Investors mit dem Entschluss zur Einkunftserzielung<br />

ein gewerbliches Unternehmen im Umfang des i. S.<br />

der „Drei-Objekte-Grenze“ veräußerten Grundbesit-<br />

zes begründet wird. Die Einkünfte unterliegen dann<br />

nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der<br />

Gewerbesteuer.<br />

Nur bebaute Objekte, die über einen längeren Zeit-<br />

raum von mindestens zehn Jahren vermietet worden<br />

sind, gehören nicht zu Objekten i. S. der „Drei-Objek-<br />

te-Grenze“. Bei solchen Objekten rechnet auch die<br />

Veräußerung noch zur privaten Vermögensverwal-<br />

tung.<br />

Grundstücksveräußerungen<br />

Ein Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken<br />

im Privatvermögen, u.a. Eigentumswohnungen,<br />

bleibt einkommensteuerfrei, wenn die Veräußerung<br />

nach Ablauf einer zehnjährigen Haltefrist (Spekulati-<br />

onsfrist i. S. des § 23 Abs. 1 EStG) erfolgt.<br />

103


Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertra-<br />

ges zu laufen. Erfolgt hingegen die Grundstücksver-<br />

äußerung innerhalb der Zehnjahresfrist, so werden<br />

entstehende Veräußerungsgewinne als „Einkünfte<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften“ besteuert<br />

(§ 23 EStG).<br />

Der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ermittelt sich<br />

grundsätzlich als Differenz zwischen dem Veräuße-<br />

rungspreis und den Anschaffungs- und Herstellungs-<br />

kosten abzüglich etwaiger Veräußerungskosten (§ 23<br />

Abs. 3 S. 1 EStG). Die Anschaffungs- bzw. Herstellungs-<br />

kosten mindern sich um in Anspruch genommene<br />

Abschreibungen (lineare, degressive und erhöhte).<br />

Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

bleiben steuerfrei, soweit der erzielte Gesamtgewinn<br />

aus diesen Geschäften nicht mehr als EUR 512,00<br />

beträgt.<br />

Die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

dürfen mit positiven Einkünften aus anderen Ein-<br />

kunftsarten nicht ausgeglichen werden. Die Verluste<br />

mindern nach Maßgabe des § 10d EStG die positiven<br />

Einkünfte, die der Investor im unmittelbar vorange-<br />

gangenen Kalenderjahr oder in den folgenden Kalen-<br />

derjahren aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

erzielt hat oder erzielt.<br />

Verlustverrechnung<br />

Investoren, die die Eigentumswohnung zum Zweck<br />

der langfristigen Vermietung erwerben, können in<br />

den ersten Jahren Verluste auf Grund der Inanspruch-<br />

nahme erhöhter Abschreibungen auf Modernisie-<br />

rungskosten oder einer höheren Fremdfinanzierung<br />

erzielen. Verluste, die im Jahr der Entstehung nicht<br />

mit anderen Einkünften aus Vermietung und Ver-<br />

pachtung oder mit anderen Einkunftsarten ausgegli-<br />

chen werden, können gem. § 10d EStG bis zu einem<br />

Betrag von EUR 511.500/bei Ehegatten bis zu einem<br />

Betrag von EUR 1.023.000 in das vorangegangene<br />

Kalenderjahr zurückgetragen werden (§ 10d Abs.<br />

S 1 EStG).<br />

Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht<br />

nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG abgezogen worden sind,<br />

sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis<br />

zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1,0 Mio.<br />

EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.<br />

EUR) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des<br />

1,0 Mio. EUR bzw. 2,0 Mio. EUR bei zusammen veran-<br />

lagten Ehegatten übersteigenden Gesamtbetrages<br />

der Einkünfte abzuziehen.<br />

Auf Antrag des Investors gegenüber dem zuständi-<br />

gen Wohnsitzfinanzamt kann von dem Verlustrück-<br />

trag ganz oder teilweise abgesehen werden.<br />

Die Höhe des Verlustrücktrages ist im Antrag anzuge-<br />

ben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanle-<br />

ger in der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme<br />

der erhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG und durch<br />

die Aufnahme einer Fremdfinanzierung negative Ein-<br />

künfte erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />

höher sind als 10 % des von ihm eingesetzten Eigen-<br />

104 XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

kapitals.<br />

Wird vom Projektinitiator eine modellhafte Gestal-<br />

tung „Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfen<br />

die Verluste nach § 15b EStG weder mit anderen Ein-<br />

künften aus Vermietung und Verpachtung noch mit<br />

Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />

werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abge-<br />

zogen werden. Die Verluste mindern die positiven Ein-<br />

künfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />

der Vermietung dieser Eigentumswohnung erzielt<br />

werden.<br />

Nach der Gesetzesbegründung zum § 15b EStG sowie<br />

eines vorliegenden BMF-Schreibens zählt das vorlie-<br />

gende Angebot des Projektinitiators nicht als Steuer-<br />

stundungsmodell, weil keine modellhafte Gestaltung<br />

vorliegt. Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann<br />

vor, wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer<br />

Eigentumswohnung mittels vorgefertigtem Konzept


eine oder mehrere Nebenleistungen mit zusätzlich<br />

vereinbartem Entgelt zum Zweck der Erzielung steu-<br />

erlicher Vorteile angeboten werden.<br />

Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich auf<br />

den Erwerb von Eigentumswohnungen. Das Angebot<br />

zum Beitritt in die Mietpool-GbR stellt keine zusätz-<br />

lichen Nebenleistungen dar, wie kein zusätzliches Ent-<br />

gelt und keine Vorauszahlung für ein Jahr anfällt.<br />

Andere Steuerbelastungen<br />

Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung –<br />

sofern die Grenzen der privaten Vermögensverwal-<br />

tung nicht überschritten werden und ein gewerb-<br />

licher Grundstückshandel nicht angenommen wird –<br />

unterliegen nicht der Gewerbesteuer.<br />

Die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von<br />

Grundstücken und Grundstücksteilen sind nach § 4<br />

Nr. 12a UStG von der Umsatzsteuer befreit.<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />

Sonderausgabenabzug<br />

Investoren, die eine denkmalgeschützte oder in<br />

einem Entwicklungsgebiet gelegene Eigentumswoh-<br />

nung mit dem Ziel der Eigennutzung erwerben, kön-<br />

nen Modernisierungskosten im Kalenderjahr des<br />

Abschlusses der Sanierungsmaßnahmen und in den<br />

neun darauf folgenden Jahren jeweils bis zu 9 % wie<br />

Sonderausgaben abziehen (§ 10f EStG).<br />

Voraussetzung für den Abzug als Sonderausgabe ist,<br />

dass alle Erfordernisse des § 7i EStG erfüllt sind. Es wird<br />

insofern auf die Ausführungen zum § 7i EStG (A.2.<br />

„Einkunftsermittlung“) verwiesen. Der Sonderausga-<br />

benabzug wird nur insoweit gewährt, wie in dem<br />

jeweiligen Kalenderjahr die Wohnung zu eigenen<br />

Wohnzwecken genutzt wird (§ 10f Abs. 1 Satz 2 EStG).<br />

Grundlage für die Aufteilung der Anschaffungsko-<br />

sten in Modernisierungskosten und in andere Kosten<br />

sind die Angaben des Bauträgers im Kaufvertragsan-<br />

gebot. Diese stehen unter dem Vorbehalt der Aner-<br />

kennung durch die Finanzverwaltung. Insofern wird<br />

ebenfalls auf die Ausführungen zu §§ 7i, 7h EStG (A.2.<br />

„Einkunftsermittlung“) verwiesen.<br />

Die Steuervergünstigung nach § 10f Einkommensteu-<br />

ergesetz kann nur einmal gewährt werden.<br />

Bei Ehegatten können diese insgesamt für zwei<br />

Objekte in Anspruch genommen werden.<br />

Grundstücksveräußerungen<br />

Ein Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken<br />

im Privatvermögen, u.a. Eigentumswohnungen,<br />

bleibt auch innerhalb der 10-jährigen Spekulations-<br />

frist einkommensteuerfrei (vgl. hierzu die Ausführun-<br />

gen zu A. 3. „Private Veräußerungsgeschäfte“), wenn<br />

das Grundstück im Zeitraum zwischen Anschaffung<br />

und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Ver-<br />

äußerung und in den beiden vorangegangenen Jah-<br />

ren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.<br />

Die Voraussetzungen der Nutzung zu eigenen Wohn-<br />

zwecken innerhalb der oben genannten Fristen sind<br />

u.a. nicht erfüllt bei kurzfristiger Vermietung, bei<br />

Vermietung an Kinder und andere Angehörige, bei<br />

Nutzung von Teilen der Wohnung als Arbeitszimmer.<br />

Bei der Ausnahme zur Besteuerung von privaten Ver-<br />

äußerungsgeschäften kommt es also stets auf die aus-<br />

schließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken an.<br />

105


Für den Fall, dass die ausschließliche Nutzung zu<br />

eigenen Wohnzwecken innerhalb der oben genann-<br />

ten Fristen nicht erfüllt ist, wird auf die Rechtsfolgen<br />

zu A.3. „Private Veräußerungsgeschäfte“ verwiesen.<br />

Gemeinsame Vorschriften für<br />

Immobilienerwerber<br />

Einkommensteuervorauszahlung/Eintragung eines<br />

Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte<br />

Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste oder<br />

der Sonderausgabenabzug können bereits im Ein-<br />

kommensteuer- und Vorauszahlungsverfahren (§ 37<br />

EStG) oder in Form eines Freibetrages auf der Lohn-<br />

steuerkarte (§ 39a Abs. 1 EStG) berücksichtigt werden.<br />

Dies gilt erst für Veranlagungszeiträume, die nach der<br />

Fertigstellung oder der Anschaffung der Immobilie<br />

beginnen. Der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte<br />

kann mit Wirkung ab dem der Antragstellung folgen-<br />

den Monat eingetragen werden.<br />

Bei Antragstellung bis zum 31.01. tritt Rückwirkung auf<br />

den 01.01. des Kalenderjahres ein. Deshalb empfiehlt es<br />

sich, den Antrag bis spätestens zum 31.01. eines Kalen-<br />

derjahres zu stellen.<br />

Nach dem 30.11. kann ein Antrag für das laufende Jahr<br />

nicht mehr gestellt werden.<br />

Der Antrag auf Eintragung eines Freibetrages muss<br />

allerdings alle Einkünfte aus Vermietung und Ver-<br />

pachtung des Investors enthalten, sodass auch positi-<br />

ve und negative Einkünfte aus anderen Objekten zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Grunderwerbsteuer<br />

Entsprechend dem Grunderwerbsteuergesetz unter-<br />

liegt der Erwerb von inländischen Grundstücken der<br />

Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufprei-<br />

ses auf Grund und Boden, Altbausubstanz und Sanie-<br />

rungskosten sowie Außenstellplatz, soweit das Bun-<br />

desland seine Kompetenz zur Bestimmung des Steu-<br />

ersatzes nicht ausgeübt hat.<br />

Grundsteuer<br />

Auf den Grundbesitz der Eigentumswohnung ist<br />

Grundsteuer zu entrichten. Die Grundsteuer ist von<br />

der Höhe des Einheitswertes der Eigentumswohnung,<br />

der Steuermesszahl (z. Z. 2,6 v. T. für die ersten<br />

38.346,89 EUR des Einheitswertes und darüber hinaus<br />

3,5 v. T. des Einheitswertes) und vom Hebesatz der<br />

jeweiligen Gemeinde abhängig. Der Hebesatz der<br />

Stadt Leipzig beträgt z. Zt. für Grundstücke (Grund-<br />

steuer B) 500 %.<br />

Kapitalanleger können die Grundsteuer auf die Mie-<br />

ter umlegen.<br />

Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer<br />

Der Übergang eines Grundstücks auf Grund eines Erb-<br />

falls oder einer Schenkung unter Lebenden unterliegt<br />

gem. § 1 ErbStG der Steuerpflicht. Die Bewertung des<br />

Grundbesitzes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

erfolgt gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG für Wohnungseigen-<br />

tum nach dem Ertragswertverfahren gem. § 93 i.V. mit<br />

§ 78 ff. Bewertungsgesetz. Nach diesen Vorschriften<br />

wird für die Bewertung bebauter Grundstücke der<br />

Ertragswert angesetzt.<br />

Dieser bestimmt sich nach dem 12,5-fachen der zum<br />

Besteuerungszeitraum vereinbarten Jahresmiete, ver-<br />

mindert um die Wertminderung wegen Alters (0,5 %<br />

pro vollendetes Jahr ab Bezugsfertigkeit, höchstens<br />

jedoch insgesamt 25 %).<br />

In Erbschaftsfällen sind nach Auffassung der Finanz-<br />

verwaltung von dem oben beschriebenen Grundbe-<br />

sitzwert der Immobilie die Verbindlichkeiten abzuzie-<br />

hen. Soweit die Verbindlichkeiten den Grundbesitz-<br />

wert übersteigen, führt dies zu einer Reduzierung des<br />

übrigen steuerpflichtigen Nachlassvermögens.<br />

106 XII. Steuerliche Verhältnisse


Die Finanzverwaltung sieht in der Zuwendung eines<br />

Grundstücks bei gleichzeitiger anteiliger Schulden-<br />

übernahme durch den Beschenkten eine so genannte<br />

„gemischte Schenkung“ (BMF-Schreiben vom<br />

09.11.1989, BStBl. I 1989, 445). Der Steuerwert der<br />

Schenkung ist abhängig von der Höhe des Grundbe-<br />

sitzwertes des Grundstücks und dem Verhältnis der<br />

vorhandenen Schulden zur Höhe des Grundstücksver-<br />

kehrswertes. Er entspricht im Höchstfall nahezu dem<br />

anteiligen Grundbesitzwert, nämlich dann, wenn nur<br />

geringe Schulden übernommen werden müssen. Der<br />

Steuerwert mindert sich entsprechend der Höhe der zu<br />

übernehmenden Schulden.<br />

Danach wird die Erbschaft- oder Schenkungsteuer<br />

durch die Miete, die Höhe der Verbindlichkeiten und<br />

das Alter des Gebäudes im Zeitpunkt der Besteuerung<br />

sowie durch sonstige Guthaben und Beteiligungen<br />

beeinflusst. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkung-<br />

steuer ist ferner von möglichen Freibeträgen und der<br />

Höhe der Steuersätze in den unterschiedlichen Steu-<br />

erklassen abhängig.<br />

XII. Steuerliche Verhältnisse<br />

Schlussbemerkung<br />

Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />

zum Kauf einer Immobilie lassen sich verbindlich nur<br />

unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbe-<br />

dingungen des jeweiligen Investors ableiten. Zur Ana-<br />

lyse der steuerlichen Auswirkungen der Investitions-<br />

entscheidung wird daher durch einen potenziellen<br />

Investor üblicherweise der Rat einer mit seinen per-<br />

sönlichen Verhältnissen vertrauten Person eingeholt.<br />

Mit diesem Berater des Investors werden in der Regel<br />

auch später anstehende Entscheidungen, wie eine<br />

Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen<br />

an veränderte Marktstrukturen oder eine Veräuße-<br />

rung der Immobilie und die sich daraus ergebenden<br />

steuerlichen Konsequenzen, besprochen.<br />

Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen den<br />

derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung, der<br />

Rechtsprechung und der Äußerungen der Finanzver-<br />

waltung und der Literatur. Es besteht allerdings die<br />

Möglichkeit, dass sich in der Investitions- bzw. Nut-<br />

zungsphase die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />

insbesondere die Steuergesetze, die Rechtsprechung,<br />

die Beurteilung durch die Finanzverwaltung und die<br />

Steuersätze – unter Umständen auch kurzfristig –<br />

ändern.<br />

Diese Änderungen können positive oder negative<br />

Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis des<br />

Gesellschafters haben.<br />

Auf Grund der möglichen Änderung von steuerlichen<br />

Rahmenbedingungen stehen die dargestellten steu-<br />

erlichen Folgen unter dem Vorbehalt der Anerken-<br />

nung durch die Finanzverwaltung, sodass insoweit<br />

keine Haftung übernommen werden kann.<br />

107


XIII. Referenzen Außenansichten<br />

108 XIII. Referenzen – Außenansichten / Innenansichten


Innenansichten<br />

XIII. Referenzen – Außenansichten / Innenansichten<br />

109


Inhaltsverzeichnis<br />

1. Kaufvertrag<br />

Teil A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111<br />

Teil B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />

I. Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />

(1) Grundbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />

(2) Teilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />

II. Verkauf / Beitritt zum Mietpool . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113<br />

III. Bauverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113<br />

IV. Kaufpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114<br />

V. Kaufpreisfälligkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114<br />

VI. Abnahme / Besitzübergang / Eintritt in die Eigentümergemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116<br />

VII. Erschließungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />

VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />

IX. Rücktritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />

X. Grundbuchvollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />

(1) Vollzug der Zuweisung der Sondernutzungsrechte/Auflassungsvormerkung . . . . . . . . . . . . 118<br />

(2) Lastenfreistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />

(3) Auflassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />

XI. Finanzierungsmitwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />

XII. Abwicklung, Vollmachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119<br />

XIII. Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121<br />

XIV. Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121<br />

Teil C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />

(1) Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />

(2) Abschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />

2. Teilungserklärung<br />

Urkundenrolle Nummer 23 / 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />

I. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />

II. Aufteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />

III. Verhältnis der Eigentümer untereinander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />

IV. Grundbucherklärungen, Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />

V. Vollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />

VI. Verwalterbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />

VII. Kosten, Abschriften, Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />

VIII. Verweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125<br />

Anlage I Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .125<br />

Anlage II Gemeinschaftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />

Anlage III Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft zur Wohnanlage Friedrichshafner Str.<br />

mit Anlage (Mustervertrag ”Vereinbarung über Mietenverwaltung”) . . . . . . . . . . . 134<br />

Vereinbarung über Mietenverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />

Objektmerkblatt für den Erwerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139<br />

I. Einzugsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139<br />

II. Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140<br />

Prospektherausgeber: Gartenhöfe GmbH · Ein Unternehmen der GRK-Holding AG · Prinz-Eugen-Str. 31 · 04277 Leipzig · Fon 0341 / 22 22 60 · Fax 0341 / 22 22 - 622 · www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com


UR-Nr. / 2009<br />

Heute, am __________________________<br />

erschien/en vor mir,<br />

in meinen Amtsräumen in<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrages<br />

Notar<br />

mit dem Amtssitz in<br />

1.<br />

Frau ______________________________,<br />

geboren am ________________________ ,<br />

wohnhaft in ___________________________________________________,<br />

ausgewiesen durch _____________________________________________,<br />

ausgestellt am ___________________ von ___________________________,<br />

2.<br />

Herr ______________________________,<br />

geboren am ________________________ ,<br />

wohnhaft in ___________________________________________________,<br />

ausgewiesen durch _____________________________________________,<br />

ausgestellt am ___________________ von ___________________________.<br />

- nachstehend (mehrere gemeinsam) auch „der Anbieter“ genannt -.<br />

Objekt: Leipzig, Friedrichshafner Str. 104-122 / WE<br />

Der beurkundende Notar konnte das Grundbuch des Vertragsgegenstandes nicht einsehen. Auf die<br />

damit verbundenen Risiken wurde hingewiesen. Der / Die Erschienene entbindet / entbinden den<br />

Notar von seiner Pflicht zur Grundbucheinsicht und befreit/befreien ihn von jeglicher diesbezüglicher<br />

Haftung. Er/sie bat/baten gleichwohl um sofortige Beurkundung. Der Notar befragte nach einer Vor-<br />

1. Kaufvertrag<br />

befassung nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Diese wurde verneint. Der Notar erläuterte, dass gemäß § 17<br />

Abs. 2a BeurkG dem Verbraucher (hier der Anbieter) ausreichend Gelegenheit gegeben werden soll,<br />

sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen, was bei Grundstücksgeschäften im<br />

Regelfall dadurch geschehen soll, dass dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäftes<br />

zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird. Der Anbieter erklärte dazu, dass ihm<br />

der Angebotstext im Entwurf und der Text der nachstehend näher bezeichneten Teilungserklärung<br />

samt Aufteilungsplan seit ______________ vorliegt, er weitere Zeit zur Auseinandersetzung nicht benötigt<br />

und er die Beurkundung zum heutigen Termin ausdrücklich wünscht.<br />

Auf Ansuchen des/der Erschienenen beurkunde ich seinen/Ihren Erklärungen entsprechend folgendes<br />

Frau ____________________________________ und<br />

Herr ____________________________________<br />

Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrages<br />

Teil A<br />

- nachstehend (mehrere auch gemeinsam) „der Käufer” genannt –<br />

macht/machen hiermit der<br />

Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289,<br />

Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />

im folgenden „der Verkäufer“ genannt<br />

I.<br />

das nachfolgende übertragbare Angebot zum Abschluss des in Teil B. aufgeführten Bauträgerkaufvertrages.<br />

II.<br />

An das Angebot hält sich der Käufer bis zum _________________ unwiderruflich gebunden. Nach<br />

Ablauf der Frist erlischt lediglich die Bindung an das Angebot, nicht jedoch das Angebot, das dann in<br />

stets widerruflicher Weise fortbesteht. Der Widerruf ist schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu erklä-<br />

111


1. Kaufvertrag<br />

ren. Bis zum Zugang der Widerrufserklärung beim Verkäufer kann das Angebot noch angenommen<br />

werden.<br />

Zur Wirksamkeit der Annahme genügt deren Erklärung, unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten<br />

Bedingungen, zu notariellem Protokoll, ohne dass es des Zugangs der Annahmeerklärung<br />

beim Anbietenden bedarf. Der Notar, vor dem die Annahme erklärt wird, wird jedoch gebeten, dem<br />

Anbietenden eine Ausfertigung der Annahmeerklärung zu übersenden.<br />

In der Annahmeerklärung muss der Verkäufer allen gemäß dem in nachstehendem Teil B. niedergelegten<br />

Kaufvertragstext von ihm zu erteilenden Vollmachten und abzugebenden einseitigen Erklärungen,<br />

insbesondere Grundbuchanträgen und Eintragungsbewilligungen, beitreten bzw. diese als<br />

auch in seinem Namen abgegeben bestätigen.<br />

112<br />

III.<br />

Mit dem Vollzug des Vertrages wird der die Annahme beurkundende Notar (Dr. Matthias Wagner mit<br />

Amtssitz in Leipzig) beauftragt. Alle im nachfolgenden Teil B für den Notar erteilten Vollmachten gelten<br />

ausschließlich für diesen, dessen Vertreter im Amt oder Amtsnachfolger.<br />

I. Vorbemerkung<br />

(1) Grundbesitz<br />

Teil B<br />

1.<br />

Die Gartenhöfe GmbH (nachstehend auch „der Eigentümer“ genannt) ist Eigentümer des Flurstückes<br />

103 der Gemarkung Mockau, Fläche 12.150 m², gelegen in der Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110,<br />

112, 114, 116, 118, 120, 122, 124 und 126 sowie in der Essener Str. 77, 79, 81 und 83 und eingetragen im<br />

Grundbuch des Amtsgerichtes Leipzig von Mockau, Blatt 3064.<br />

Aus diesem Grundstück wird eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 6.639 qm herausgeteilt, welche<br />

in dem der in Ziff. (2) a) genannten Teilungserklärung beigefügten Lageplan (dort Anlage III.) rot<br />

schraffiert gekennzeichnet ist. Die Vermessung wurde bereits veranlaßt. Die Teilfläche ist mit zehn<br />

denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern bebaut (Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110, 112, 114, 116,<br />

118, 120 und 122).<br />

2.<br />

Zu Gunsten und zu Lasten des jeweiligen Eigentümers einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca.<br />

3.856 qm (Essener Str. 77, 79, 81 und 83) des Flurstücks 103 der Gemarkung Mockau und zu Gunsten<br />

und zu Lasten des jeweiligen Eigentümers einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 1.655 qm<br />

(Friedrichshafener Str. 124 und 126) des Flurstücks 103 der Gemarkung Mockau sowie zu Gunsten und<br />

zu Lasten der noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 6.639 qm (Friedrichshafener Str. 104, 106, 108,<br />

110, 112, 114, 116, 118, 120 und 122) des Flurstücks 103 der Gemarkung Mockau (dienendes Grundstück)<br />

werden jeweils gegenseitig eine Dienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) und eine Dienstbarkeit<br />

(Hofflächenmitbenutzungsrecht) in das Grundbuch eingetragen.<br />

Diese Dienstbarkeiten werden vom Käufer übernommen.<br />

3.<br />

Die noch zu vermessende Teilfläche von ca. 6.639 qm des Flurstücks 103 von Mockau (nachstehend<br />

„Grundstück“ genannt), ist mit zehn denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern bebaut.<br />

Die Baugenehmigung wurde beantragt, liegt jedoch noch nicht vor.<br />

(2) Teilung<br />

a)<br />

Mit Urkunde vom 09.01.2009 - UR-Nr. 23/2009 - des Notars Dr. Matthias Wagner in Leipzig – nachfolgend<br />

„die Teilungserklärung“ , der auch die Baubeschreibung als Anlage VI beigefügt ist, hat der Verkäufer<br />

die vorbezeichnete Teilfläche samt den zu sanierenden und modernisierenden Mehrfamilienhäusern<br />

nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.<br />

Grundlage der Teilung sind die der Teilungserklärung als Anlage als Anlage III. beigefügte Lageplan<br />

und die als Anlage IV beigefügten Baupläne (Aufteilungsplan). Die Teilungserklärung ist im Grundbuch<br />

nicht vollzogen.<br />

b)<br />

Die Beteiligten verweisen auf die Teilungserklärung mit allen Anlagen samt zugehörigem Aufteilungsplan,<br />

die hier je in beglaubigter Abschrift vorliegen. Sie machen damit den Inhalt dieser Verweisungsunterlagen<br />

zum Inhalt ihrer heute beurkundeten Erklärungen. Der Inhalt dieser Unterlagen ist<br />

ihnen bekannt, Pläne wurden ihnen zur Durchsicht vorgelegt und von ihnen genehmigt. Die Beteiligten<br />

verzichten auf das Vorlesen und das Beiheften zur heutigen Urkunde.<br />

c)<br />

Mit der Teilungserklärung wird u. a. folgendes Wohnungseigentum gebildet:<br />

________/1000 Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Woh-


nung Nr. ______ im _______-geschoss des Hauses Friedrichshafner Str. ______ und dem dazugehörigen<br />

mit der gleichen Nummer versehenen Keller im Kellergeschoss.<br />

Das Wohnungseigentum wird im Grundbuch wie folgt belastet sein:<br />

Abteilung II: lfd. Nr. 1<br />

Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht)<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

lfd. Nr. 2<br />

Grunddienstbarkeit (Hofflächenmitbenutzungsrecht);<br />

Abteilung III: 9.290.000,-- € Grundschuld ohne Brief für die<br />

Eurohypo Aktiengesellschaft Eschborn;<br />

davon ein Teilbetrag in Höhe von 1.860.000,-- € vollstreckbar,<br />

Gesamthaft.<br />

d)<br />

Der Verkäufer hat sich in der Teilungserklärung vorbehalten, die dort gebilde¬ten Sondernutzungsrechte<br />

an den Kfz-Abstellplätzen in den Weiterveräußerungsverträgen einem Sondereigentum<br />

zuzuordnen.<br />

Der Verkäufer ordnet hiermit der Wohnung Nr. _____ das Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz<br />

im Freien, in dem in der Teilungserklärung als Anlage V. beigefügten Lageplan mit Nr. ____ bezeichnet,<br />

zu und bewilligt und beantragt die Eintragung im Grundbuch.<br />

II. Verkauf / Beitritt zum Mietpool<br />

1.<br />

Die Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig (Verkäufer)<br />

verkauft hiermit an die/den dies annehmenden<br />

Herrn/Frau (Käufer)<br />

zum Alleineigentum / zum Miteigentum zu je 1/2<br />

das in Abschnitt I.2.c) näher bezeichnete Wohnungseigentum (samt Sondernutzungsrecht nach<br />

Abschnitt I.2.d) mit allen zugehörigen Rechten und den damit verbundenen Pflichten, sämtlichen<br />

1. Kaufvertrag<br />

Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör einschließlich der nach Abschnitt III. noch zu erbringenden<br />

Bauleistung<br />

- nachstehend auch „Vertragsgegenstand“ genannt -.<br />

2.<br />

Der Verkäufer hat mit dem Verwalter der Wohnanlage einen Mietpool in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts gegründet. Eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages dieser Mietpoolgesellschaft<br />

samt Anlage (Mustervertrag „Vereinbarung über Mietenverwaltung“ - Anlage des Gesellschaftsvertrages<br />

– sowie Objektmerkblatt für den Erwerber und Erläuterungen zur Funktionsweise<br />

des Mietpools) ist der Teilungserklärung als Anlage VII. beigefügt.<br />

Nach § 1 Ziffer 3. in Verbindung mit § 4 dieses Gesellschaftsvertrages kann der Käufer dieser Mietpoolgesellschaft<br />

durch Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter, der GRK Hausverwaltung<br />

GmbH, beitreten. Mit Beitritt zum Mietpool wird zwischen dem Mietpoolverwalter<br />

(geschäftsführender Gesellschafter) und dem Poolmitglied die dem Gesellschaftsvertrag als Anlage<br />

beigefügte Vereinbarung über Mietenverwaltung geschlossen.<br />

Dazu erklärt der Käufer gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter der Mietpoolgesellschaft:<br />

Hiermit wird, bedingt durch Annahme des Angebots auf Abschluss des Bauträgervertrages durch den<br />

Verkäufer, der Beitritt zur Mietpoolgesellschaft erklärt.<br />

III. Bauverpflichtung<br />

1.<br />

Der Verkäufer verpflichtet sich, die Wohnanlage und insbesondere das vertragsgegenständliche Wohnungseigentum<br />

entsprechend der in der Teilungserklärung niedergelegten Baubeschreibung und den<br />

Bauplänen, die dem Aufteilungsplan entsprechen, herzustellen und auszustatten. Dabei wird auf die<br />

weitgehende Erhaltung der Altbausubstanz Wert gelegt. Bei Zweifeln über die zu erbringenden Leistungen<br />

geht die Baubeschreibung den Bauplänen vor. Soweit Leistungen in der Baubeschreibung<br />

nicht im Detail beschrieben sind, ist der Verkäufer ermächtigt, den Inhalt der Leistungen nach billigem<br />

Ermessen zu bestimmen. Die Darstellung der Umgebung des Kaufobjektes oder angrenzender<br />

Bereiche ist nur insoweit verbindlich, als sie den Gesamtcharakter der Bebauung und die Bebauungsdichte<br />

beschreibt.<br />

2.<br />

Der Verkäufer hat die Leistungen nach den Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei unter<br />

Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften und unter Verwendung normgerechter Baustoffe zu<br />

erbringen, soweit sich aus der Baubeschreibung und den nachstehenden Bestimmungen nichts ande-<br />

113


1. Kaufvertrag<br />

res ergibt. Abweichungen sind zulässig, wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen rechtlich geboten<br />

sind oder wenn sie sich als technisch und/oder wirtschaftlich notwendig erweisen und dem Käufer<br />

zumutbar sind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das Sondereigentum des<br />

Käufers betreffen oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen sind, zulässig, soweit sie nicht den vertragsgemäßen<br />

Gebrauch des Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen. Abweichungen<br />

dürfen Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nicht mindern. Hinsichtlich der<br />

Wohn- und Nutzflächen sind die sich aus den Einzeichnungen in den Plänen ergebenden Flächengrößen,<br />

errechnet nach der II. BerechnungsVO i.d.F. der WohnFlVO, maßgebend. Balkone und Terrassen<br />

sind dabei mit 50% berücksichtigt. Für Abweichungen haftet der Verkäufer nur dann, wenn sie nicht<br />

durch Sonderwünsche des Käufers veranlasst sind und soweit sie von der vorgenannten Flächengröße<br />

mehr als drei vom Hundert nach unten abweichen.<br />

3.<br />

Um dem Flair und dem Charakter des Gebäudes gerecht zu werden, wird die vorhandene Gebäudesubstanz<br />

und Gebäudeausstattung soweit wie möglich erhalten bleiben. Dabei wird von den Vertragsbeteiligten<br />

bewusst hingenommen, dass durch die in der Baubeschreibung vorgesehene Erhaltung<br />

und Aufarbeitung vorhandener Bau- und Gebäudeteile nicht Komfort, Qualität und Funktionalität<br />

eines Neubaus erreicht wird. Insoweit werden auch Abweichungen von der DIN-Norm zwingend und<br />

ausdrücklich von den Vertragsbeteiligten akzeptiert. Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten wird<br />

klar gestellt, dass sich die zu erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die in der o.g. Baubeschreibung<br />

aufgeführt sind.<br />

4.<br />

Für Einbauten und Ausstattung des Vertragsgegenstandes ist allein die Baubeschreibung maßgebend,<br />

die Vorrang vor Plänen und Zeichnungen hat.<br />

5.<br />

Ein Anspruch auf Übernahme von Sonderwünschen besteht nicht.<br />

Eigenleistungen des Käufers sind vor Besitzübergang nur nach Genehmigung des Verkäufers und in<br />

Abstimmung mit diesem zulässig; gleiches gilt für Arbeiten durch vom Käufer beauftragte Dritte. Der<br />

Käufer darf die Baustelle auf eigene Gefahr betreten, um sich vom Bautenstand zu überzeugen und<br />

sich über die Ausführung seiner genehmigten Sonderwünsche zu informieren. Er hat dabei die Anweisungen<br />

der Bauleitung zu beachten.<br />

6.<br />

Der Verkäufer strebt an, den Vertragsgegenstand bis spätestens __________ bezugsfertig herzustellen.<br />

Er verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand bis spätestens __________ vollständig fertig zu stellen.<br />

Kommt der Käufer mit Zahlung des Kaufpreises bzw. einer oder mehrerer Kaufpreisraten in Verzug,<br />

so verlängern sich die Fristen des Verkäufers zur vollständigen Fertigstellung des Vertragsgegenstan-<br />

114<br />

des um den Zeitraum des Verzuges. Können Außenarbeiten jahreszeitlich bedingt nicht innerhalb dieser<br />

Frist ausgeführt werden, hat sie der Verkäufer zu geeigneter Zeit unverzüglich zu erbringen. Die<br />

Abnahme des Vertragsgegenstandes bei Bezugsfertigkeit wird dadurch nicht berührt. Behinderungen<br />

bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes aus Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten<br />

hat, z.B. höhere Gewalt, Streik, Ausführung von Sonderwünschen, verlängern die Herstellungsfrist um<br />

die Dauer der Behinderung.<br />

IV. Kaufpreis<br />

1.<br />

Der Kaufpreis beträgt __________ €,<br />

- in Worten: _____________________________________________________ Euro -.<br />

Hiervon entfallen auf<br />

das Grundstück __________ €,<br />

die Altbausubstanz __________ €,<br />

Bauleistung / nachträgliche Sanierungsleistungen __________ €,<br />

- PKW-Stellplatz __________ €.<br />

2.<br />

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Anerkennung dieser Kaufpreisaufteilung durch das<br />

Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig oder das Finanzamt. Die Vertragsparteien<br />

sind darüber einig, dass diese Aufteilung lediglich eine Schätzung ist und das Finanzamt jederzeit eine<br />

andere Aufteilung festlegen kann. Weder der Verkäufer noch seine Erfüllungsgehilfen haften für<br />

diese Aufteilung.<br />

3.<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Verkäufers.<br />

4.<br />

Mehrere Käufer haften für den Kaufpreis als Gesamtschuldner.<br />

V. Kaufpreisfälligkeit<br />

1.<br />

Erste Grundvoraussetzung für die Fälligkeit sämtlicher Kaufpreiszahlungen ist die Bestätigung durch


den vollzugsbeauftragten Notar, dass<br />

a)<br />

die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Rang nur nach den in Abschnitt I genannten Belastungen<br />

und eventuell solchen weiteren Belastungen, die vom Käufer zu übernehmen sind (z. B. Kaufpreisfinanzierungsgrundpfandrechte,<br />

etwaige Dienstbarkeiten) am Vertragsgegenstand im Grundbuch<br />

eingetragen ist,<br />

b)<br />

alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen und<br />

das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufsrecht nach SächsDSchG vorliegen,<br />

c)<br />

die Freistellung des Vertragsgegenstandes von allen Grundbuchlasten, die der Auflassungs- vormerkung<br />

des Käufers im Rang vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen,<br />

gesichert ist, und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird.<br />

Die Freistellung des Vertragsgegenstandes von Grundpfandrechten ist gesichert, wenn eine Freistellungsverpflichtung<br />

des jeweiligen Gläubigers mit dem Inhalt vorliegt, dass die nicht zu übernehmenden<br />

Grundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendet<br />

wird, unverzüglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, anderenfalls unverzüglich nach<br />

Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme<br />

durch den Käufer; für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Gläubiger<br />

vorbehalten, anstelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum<br />

anteiligen Wert des Vertragsgegenstandes zurückzuzahlen. Diese Erklärung muss dem Käufer ausgehändigt<br />

werden.<br />

Der vollzugsbeauftragte Notar wird beauftragt, die Bestätigung dem Käufer mit einfachem Brief an<br />

die letzte ihm vom Käufer bekannt gegebene Anschrift zu versenden; der Verkäufer erhält eine<br />

Abschrift.<br />

2.<br />

Weitere Grundvoraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreisraten ist, dass die Baugenehmigung<br />

erteilt worden ist.<br />

3.<br />

Wegen der nach § 632a Abs. 3 BGB i.V. mit § 1 Satz 3 der Verordnung über die Abschlagszahlung bei<br />

Bauträgerverträgen dem Käufer zu leistenden Sicherheit in Höhe von 5 v.H. des Kaufpreises für die<br />

rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne wesentliche Mängel stellt der Verkäufer folgen-<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

1. Kaufvertrag<br />

des Verlangen gemäß § 632 a Abs. 3 Satz 3 BGB, mit dem der Ratenzahlungsplan der MaBV entsprechend<br />

modifiziert wird:<br />

Die Sicherheitsleistung ist durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der Käufer von der ersten<br />

Kaufpreisrate den Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Sollte sich durch spätere<br />

Vertragsänderungen der Kaufpreis um mehr als 10 % erhöhen, ist die dadurch zu gewährende weitere<br />

Sicherheit in Höhe von 5 % des Erhöhungsbetrages durch Zurückbehalt von den danach fälligen<br />

Raten zu erbringen.<br />

Die einbehaltenen Beträge sind nach vollständiger Fertigstellung des Bauvorhabens mit der letzten<br />

Kaufpreisrate an den Verkäufer zu zahlen.<br />

Der Kaufpreis ist somit in folgenden Raten zu zahlen:<br />

1. Rate - bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen - 30% des Kaufpreises abzüglich 5% Sicherheitseinbehalt,<br />

somit 25% des Kaufpreises.<br />

Der danach verbleibende Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiteren<br />

Raten zu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgenden<br />

Vom-Hundert-Sätzen des Gesamtkaufpreises fest:<br />

- 28% - nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten<br />

- 5,6% - für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen<br />

- 2,1% - für die Rohinstallation der Heizungsanlagen<br />

- 2,1% - für die Rohinstallation der Sanitäranlagen<br />

- 2,1% - für die Rohinstallation der Elektroanlagen<br />

- 7,0% - für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung<br />

- 4,2% - für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten<br />

- 2,1% - für den Estrich<br />

- 2,8% - für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich<br />

- 8,4% - nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe<br />

- 2,1% - für die Fassadenarbeiten<br />

- 3,5% - nach vollständiger Fertigstellung zuzüglich 5% Sicherheitseinbehalt,<br />

somit 8,5 % -.<br />

Soweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufgeführten Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige<br />

Vomhundertsatz anteilig auf die übrigen Raten verteilt. Der gemäß dem Ratenplan der MaBV zu<br />

errechnende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen wird mit den Grundvoraussetzungen zur Zahlung<br />

fällig.<br />

115


1. Kaufvertrag<br />

4.<br />

Die jeweiligen Raten gemäß vorstehender Nr. 3 sind innerhalb von vierzehn Tagen fällig, nachdem<br />

a)<br />

die Mitteilung des vollzugsbeauftragten Notars über das Vorliegen der von ihm zu prüfenden Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

dem Käufer zugegangen oder beim Zustellungspostamt hinterlegt ist,<br />

b)<br />

der Verkäufer den Käufer schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat und dieser Zahlungsaufforderung<br />

zum Nachweis des zu Grunde liegenden Baufortschrittes eine Bautenstandsbescheinigung des Bauleiters<br />

beigefügt hat; in der Zahlungsaufforderung ist anzugeben, aus welchen Vom-Hundert-Sätzen des<br />

Ratenplanes der MaBV sich die jeweils eingeforderte Rate zusammensetzt,<br />

c)<br />

die Baugenehmigung für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben vorliegt.<br />

5.<br />

Die Zahlungen haben schuldbefreiend auf das vom Gläubiger der nicht übernommenen Grundpfandrechte<br />

im Zusammenhang mit der Lastenfreistellungserklärung/ Freistellungsverpflichtungserklärung<br />

benannte Konto in dem insoweit benannten Umfang zu erfolgen, ansonsten auf das vom Verkäufer<br />

benannte Objektkonto.<br />

Der Verkäufer hat seinen Kaufpreisanspruch in voller Höhe an diesen Gläubiger abgetreten; trotz<br />

Abtretung steht ihm ein Anspruch auf Leistung an den Gläubiger zu. Er ist insbesondere berechtigt,<br />

Zwangsvollstreckung im eigenen Namen mit dem Ziel der Zahlung an den Gläubiger zu betreiben.<br />

6.<br />

Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der einzelnen Raten nicht, kommt er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB<br />

ohne Mahnung in Verzug. Er muss dann die jeweiligen Raten mit dem gesetzlichen Verzugszins verzinsen.<br />

VI. Abnahme / Besitzübergang / Eintritt in die Eigentümergemeinschaft<br />

1.<br />

Die Vertragsteile verpflichten sich gegenseitig zur Abnahme nach bezugsfertiger Herstellung des Vertragsgegenstandes.<br />

Dies gilt für Gemeinschaftseigentum nur, soweit es ausschließlich im Bereich des<br />

Sondereigentums des Käufers liegt oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen ist. Sonstiges Gemeinschaftseigentum<br />

ist nach vollständiger Fertigstellung von der zukünftigen Eigentümergemeinschaft,<br />

116<br />

bestehend aus sämtlichen Käufern der Wohnanlage, abzunehmen, gegebenenfalls durch einen<br />

gemeinsamen Vertreter. Außenanlagen und sonstige Arbeiten, die erst nach bezugsfertiger Herstellung<br />

zu erbringen sind, werden nach Fertigstellung abgenommen.<br />

Bei der Abnahme findet eine gemeinsame Besichtigung des Vertragsgegenstandes statt, über die eine<br />

vom Verkäufer und Käufer zu unterzeichnende Niederschrift angefertigt wird. Hierin sind alle Mängel<br />

und ausstehenden Leistungen aufzunehmen, auch soweit hierüber Streit besteht.<br />

Der Abnahmetermin ist dem Käufer mindestens 14 Tage im voraus schriftlich mitzuteilen. Erscheint<br />

der Käufer zu diesem Termin nicht, obwohl der Vertragsgegenstand abnahmefähig ist, so gilt der Vertragsgegenstand<br />

als abgenommen. Dies gilt entsprechend, wenn der Käufer den Vertragsgegenstand<br />

schon vor der Übergabe ohne Zustimmung des Verkäufers bezieht. Teilabnahmen einzelner Gewerke<br />

finden nicht statt, es sei denn, eine Teilabnahme ist wegen einer Eigenleistung des Käufers erforderlich.<br />

Für den Fall, dass der Käufer bei der Abnahme des sonstigen Gemeinschaftseigentums nicht persönlich<br />

erscheint oder sich durch einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten vertreten lässt, beauftragt<br />

und bevollmächtigt er bereits jetzt den Verwalter der Wohnanlage zu seiner Vertretung.<br />

2.<br />

Auf den Käufer gehen Besitz, Nutzungen und Lasten, insbesondere auch die laufenden Steuern und<br />

öffentlichen Abgaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung<br />

sowie die Verkehrssicherungspflicht des Vertragsgegenstandes von dem Zeitpunkt an über, ab dem<br />

dieser den Vertragsgegenstand benutzt oder aufgrund Übergabe benutzen darf. Der Verkäufer ist<br />

zur Übergabe verpflichtet, wenn die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle zu diesem Zeitpunkt<br />

fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet.<br />

3.<br />

Der Käufer tritt vom Tage des Besitzüberganges an in sämtliche Verpflichtungen ein, die sich für ihn<br />

aus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ergeben. Bezüglich der schuldrechtlichen Verpflichtungen<br />

verpflichtet er sich, diese einem eventuellen Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtung<br />

ebenfalls aufzuerlegen.<br />

Der Verkäufer erteilt dem Käufer ab Besitzübergabe<br />

für die Eigentümerversammlung.<br />

S t i m m r e c h t s v o l l m a c h t<br />

Ein Hausgeld für den Vertragsbesitz hat bis zur Besitzübergabe der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt<br />

der Käufer zu zahlen.


VII. Erschließungskosten<br />

Der Verkäufer trägt alle Kosten für Erschließungs , Versorgungs und Abwasseranlagen, die bis heute<br />

vollständig errichtet sind oder anlässlich der Durchführung des vorliegenden Bauvorhabens vorgesehen<br />

sind, und zwar im Zeitpunkt der Genehmigung des Bauplanes bzw. der Entstehung des Baurechts<br />

nach dem Anzeigeverfahren der Landesbauordnung. Dies umfasst die Kosten für Hausanschlüsse<br />

sowie ggf. die Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Etwaige Rückerstattungen von<br />

Vorausleistungen stehen ebenfalls dem Verkäufer zu. Alle sonstigen Erschließungskosten im Sinne des<br />

Baugesetzbuches und nach Landesrecht und kommunalem Satzungsrecht trägt der Käufer.<br />

VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln<br />

1.<br />

Dem Käufer ist die Lage des Grundstückes und der derzeitige Zustand des daraufstehenden Gebäudes<br />

und der Außenanlage sowie die Grundrisse nach eingehender Besichtigung hinreichend genug<br />

bekannt.<br />

Gebäudeteile, für die der Verkäufer nach dem sich aus der Baubeschreibung und den Bauplänen ergebenden<br />

Leistungsumfang keine Arbeiten schuldet, werden in dem derzeitigen, dem Käufer bekannten<br />

gebrauchten Zustand erworben. Eine Haftung des Verkäufers wegen der Größe und der Bodenbeschaffenheit<br />

des Grundstücks und der nach der Baubeschreibung unverändert bleibenden Altbausubstanz<br />

wird ausgeschlossen mit Ausnahme der gesetzlichen Haftung für Grundstücksmängel,<br />

wegen denen das Gebäude dort nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann, oder wenn die<br />

Beschaffenheit des Grundstücks zu Sachmängeln am Bauwerk führt.<br />

Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. Für Mängel der vom Verkäufer<br />

gemäß Abschnitt III. dieser Urkunde in Verbindung mit der in Bezug genommenen Baubeschreibung<br />

und den Bauplänen geschuldeten Arbeiten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />

über den Werkvertrag.<br />

Für Mängel an Sachen, die keine Bauleistungen sind, gilt Kaufvertragsrecht. Garantien für besondere<br />

Eigenschaften werden durch den Verkäufer nicht übernommen. Die vorbezeichneten Mängelansprüche<br />

verjähren nach dem Werkvertragsrecht im allgemeinen in fünf Jahren, nach dem Kaufrecht im allgemeinen<br />

in zwei Jahren.<br />

Mängelrechte des Käufers für Sonderwünsche bestehen gegenüber dem Verkäufer nicht, es sei denn,<br />

dieser hat die Sonderwünsche selbst ausgeführt. Hieran ändert sich durch die Aufnahme eines diese<br />

Leistungen betreffenden Mangels im Übergabeprotokoll nichts.<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

1. Kaufvertrag<br />

Die Beteiligten sind darüber einig, dass die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes<br />

durch den Käufer beginnen. Bezüglich des Gemeinschaftseigentums, das nicht vom Käufer<br />

allein abzunehmen ist, beginnen die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />

2.<br />

Sicherungshalber tritt der Verkäufer die ihm gegen die am Bau beteiligten Architekten, Bauhandwerker,<br />

Zulieferer und alle sonst mit dem Bau befassten Dritten zustehenden Ansprüche auf Nacherfüllung,<br />

Selbstvornahme und Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen mangelhafter Leistungen<br />

an den Käufer ab. Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer werden von der Abtretung nicht<br />

berührt; insbesondere können sie auch ohne vorherige Geltendmachung der Ansprüche gegen die<br />

Dritten geltend gemacht werden. Die Abtretungen werden erst wirksam, wenn der Verkäufer mit seinen<br />

entsprechenden Verpflichtungen in Verzug ist und ihnen trotz schriftlicher Aufforderung mit<br />

angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder die Ansprüche gegen den Verkäufer nicht mehr<br />

bestehen. Der Verkäufer bleibt berechtigt, diese Ansprüche im eigenen Namen auf eigene Kosten<br />

durchzusetzen.<br />

3.<br />

Der Verkäufer hat dem Käufer den Vertragsgegenstand frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen<br />

zu beschaffen, soweit sie nicht der Kaufpreisfinanzierung des Käufers dienen oder aufgrund<br />

heutiger Urkunde zur Eintragung gelangen oder vom Käufer aufgrund heutiger Urkunde übernommen<br />

werden. Baulasten und im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten werden vom Käufer<br />

übernommen; solche sind dem Verkäufer nicht bekannt. Der Verkäufer versichert, dass er Eintragungen<br />

in das Baulastenverzeichnis nicht veranlasst hat. Die Beteiligten wurden auf die Möglichkeit hingewiesen,<br />

das Baulastenverzeichnis selbst einzusehen.<br />

4.<br />

Miet und Pachtverhältnisse am Vertragsgegenstand bestehen nach Angabe des Verkäufers nicht.<br />

IX. Rücktritt<br />

Soweit der Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen berechtigt ist, von diesem Vertrag zurückzutreten<br />

oder Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen, wird dieses Recht insoweit<br />

beschränkt, dass die entsprechenden Erklärungen dem Käufer durch eingeschriebenen Brief übermittelt<br />

werden müssen und erst dann abgegeben werden dürfen, wenn vom Käufer eventuell bereits<br />

gezahlte Kaufpreisteile zurückgezahlt oder bei dem vollzugsbeauftragten Notar hinterlegt sind oder<br />

Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes darüber vorliegt.<br />

117


1. Kaufvertrag<br />

X. Grundbuchvollzug<br />

(1) Vollzug der Zuweisung der Sondernutzungsrechte/Auflassungsvormerkung<br />

Der Verkäufer bewilligt und der Käufer beantragt zunächst, die in Abschnitt I.(2)d) vorgenommene<br />

Zuweisung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch einzutragen. Der Verkäufer bewilligt und der<br />

Käufer beantragt sodann zur Sicherung des in Abschnitt II begründeten Anspruchs auf Übertragung<br />

des Eigentums eine Vormerkung nach § 883 BGB zugunsten des Käufers in das Grundbuch des Vertragsgegenstandes<br />

einzutragen. Der Käufer bewilligt und beantragt, die Vormerkung Zug um Zug mit<br />

Eigentumsübergang auf ihn wieder zu löschen, vorausgesetzt, dass ohne seine Zustimmung Zwischeneintragungen<br />

nicht erfolgt sind.<br />

Der Käufer ermächtigt ferner den vollziehenden Notar, die Löschungserklärungen für diese Vormerkung<br />

abzugeben. Dem Grundbuchamt gegenüber ist diese Vollmacht unbeschränkt. Im Innenverhältnis<br />

wird der Notar jedoch angewiesen, von dieser Ermächtigung nur Gebrauch zu machen, sofern der<br />

Käufer oder der Verkäufer die Rückabwicklung dieses Vertrages wegen Leistungsstörungen betreiben<br />

und die jeweils andere Vertragspartei auf entsprechende schriftliche Anfrage des Notars dem nicht<br />

binnen eines Monats ab Absendung der Anfrage schriftlich widersprochen hat und die Rückzahlung<br />

bereits gezahlter Kaufpreisteile durch Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes<br />

oder Hinterlegung auf Notaranderkonto gesichert ist.<br />

Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass die Eintragung einer Auflassungsvormerkung am<br />

Vertragsgegenstand erst erfolgen kann, nachdem die Teilungserklärung im Grundbuch vollzogen und<br />

somit die Grundbücher für das Wohnungs-/Teileigentum angelegt sind.<br />

(2) Lastenfreistellung<br />

Allen zur Lastenfreistellung erforderlichen Löschungs- und Freigabeerklärungen stimmen die Vertragsteile<br />

zu und beantragen deren Vollzug im Grundbuch, soweit Eigenberechtigung vorliegt, bewilligen<br />

sie die Löschung.<br />

(3) Auflassung<br />

Die Einigung über den Eigentumsübergang des Vertragsgegenstandes auf den Käufer (Auflassung) ist<br />

zu erklären, wenn der Vertragsgegenstand vollständig fertiggestellt und übergeben ist, der geschuldete<br />

Kaufpreis bezahlt ist. Der Käufer kann die Auflassung vor vollständiger Fertigstellung mit dem<br />

erreichten Bautenstand verlangen, wenn das Unvermögen des Verkäufers zur Fertigstellung der Baumaßnahme<br />

feststeht, Zug um Zug gegen Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden<br />

Kaufpreisteils.<br />

118<br />

XI. Finanzierungsmitwirkung<br />

1.<br />

Die Beschaffung der zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlichen Darlehen ist ausschließliche<br />

Sache des Käufers. Der Verkäufer wird die dazu erforderlichen technischen Unterlagen zur Verfügung<br />

stellen und entsprechend den nachstehenden Vereinbarungen mitwirken. Eine Finanzierungsberatung<br />

durch den Verkäufer ist nicht erfolgt und wird nicht geschuldet.<br />

2.<br />

Der Käufer beabsichtigt, zur Bezahlung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten Darlehen bei<br />

Kreditinstituten aufzunehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich dem gemäß, bei der Bestellung vollstreckbarer<br />

Grundpfandrechte schon vor Eigentumsumschreibung als derzeitiger Eigentümer des<br />

Kaufgegenstandes mitzuwirken, wenn die Bestellung vor dem die Annahme beurkundenden Notar<br />

erfolgt und in den Bestellungsurkunden die nachstehend unter Ziffer 4a), b), c) und d) getroffenen<br />

Bestimmungen wiedergegeben werden.<br />

Über den üblichen Inhalt von banküblichen Grundschuldurkunden hat der beurkundende Notar im<br />

Rahmen der heutigen Beurkundung ausführlich belehrt. Er hat insbesondere auf folgendes hingewiesen:<br />

a)<br />

Die Grundschuld mit Grundschuldzinsen und sonstigen Nebenleistungen dient der Sicherung des den<br />

Kaufpreis finanzierenden Kreditinstitutes am Kaufgegenstand und wird als Belastung (Pfandrecht) im<br />

Grundbuch eingetragen. Zusätzlich wird im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung ein<br />

Schuldanerkenntnis gegenüber dem Kreditinstitut abgegeben, durch welches auch das sonstige Vermögen<br />

des Käufers außerhalb des Kaufgegenstandes in die Sicherung des Kreditinstitutes einbezogen<br />

wird. Sowohl hinsichtlich des mit der Grundschuld belasteten Kaufgegenstandes als auch hinsichtlich<br />

des sonstigen Vermögens des Käufers (Darlehensnehmers) wird die Unterwerfung unter die sofortige<br />

Zwangsvollstreckung erklärt, welche es dem Kreditinstitut ermöglicht, die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

sowohl in den Kaufgegenstand als auch in das sonstige Vermögen des Käufers aus der notariellen<br />

Urkunde, also ohne vorhergehende Durchführung eines Mahnverfahrens oder gerichtlichen<br />

Prozesses, zu betreiben. Der Darlehensnehmer kann sich dagegen durch eine Vollstreckungsgegenklage<br />

wehren.<br />

b)<br />

Grundschuld und Schuldanerkenntnis schaffen jederzeit durchsetzbare Ansprüche des Kreditinstitutes,<br />

die unabhängig von der Darlehensaufnahme bestehen und erheblich über den Nennbetrag der<br />

Grundschuld hinausgehen, vor allem wegen der Grundschuldzinsen. Aus diesem Grund ist eine Sicherungsvereinbarung<br />

mit dem Kreditinstitut erforderlich (auch Zweckbestimmungserklärung genannt),


die der Darlehensnehmer im Rahmen des Abschlusses des Darlehensvertrages von dem Kreditinstitut<br />

regelmäßig erhält. Ob und inwieweit das Kreditinstitut aus der Grundschuldurkunde vorgehen darf,<br />

wird durch die Sicherungsvereinbarung festgelegt, da diese regelt, welche Ansprüche des Kreditinstitutes<br />

durch die Grundschuld und die weiteren Sicherheiten abgesichert werden. Es empfiehlt sich<br />

daher, den Inhalt der Sicherungsvereinbarung stets zu überprüfen.<br />

3.<br />

Der Notar hat dem Käufer die persönliche Mitwirkung bei der Errichtung der notariellen Urkunden<br />

über die vom Darlehensgeber des Käufers gewünschten Grundpfandrechte empfohlen. Besondere<br />

Umstände können es jedoch im Einzelfall notwendig werden lassen, dass der Käufer die für die<br />

Grundpfandrechtsbestellung erforderlichen Erklärungen nicht persönlich vor dem vollziehenden<br />

Notar abgeben kann oder will. Für diese Fälle erteilt er Belastungsvollmacht gemäß nachstehendem<br />

Abschnitt XII Ziffer 4, von der intern nur Gebrauch gemacht werden soll, wenn eine schriftliche Beauftragung<br />

durch den Käufer vorliegt.<br />

4.<br />

In der/den Bestellungsurkunde/n müssen die folgenden, von den Beteiligten bereits jetzt getroffenen<br />

Vereinbarungen wiedergegeben werden:<br />

a) Sicherungsabrede<br />

Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, darf der Grundpfandrechtsgläubiger das Grundpfandrecht<br />

nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung<br />

auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Sollte das Grundpfandrecht zurückzugewähren<br />

sein, so kann nur seine Löschung verlangt werden, nicht Abtretung oder Verzicht. Alle<br />

weiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb<br />

oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in jedem<br />

Fall ab Eigentumsumschreibung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer als neuen<br />

Sicherungsgeber.<br />

b) Zahlungsanweisung<br />

Soweit der Kaufpreis nicht zur Freistellung des Kaufgegenstandes von eingetragenen Belastungen zu<br />

verwenden ist, sind Zahlungen gemäß a) bis zur Höhe des Kaufpreises auf das Konto des Verkäufers<br />

zu leisten.<br />

c) Persönliche Zahlungspflichten, Kosten<br />

Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbestellung keinerlei persön-<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

1. Kaufvertrag<br />

liche Zahlungspflichten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen<br />

Folgen der Grundpfandrechtsbestellung freizustellen.<br />

d) Fortbestand der Grundschuld<br />

Das bestellte Grundpfandrecht soll nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben.<br />

Alle Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche, die mit ihm zu tun haben, werden hiermit<br />

mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall aber ab Eigentumsumschreibung, auf den<br />

Käufer übertragen. Die entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.<br />

5.<br />

Die Beteiligten wurden von dem beurkundenden Notar hingewiesen, dass eine Belastung des Vertragsgegenstandes<br />

zugunsten der Finanzierungsgläubiger erst möglich ist, wenn die Grundbücher für<br />

den Vertragsgegenstand angelegt sind.<br />

XII. Abwicklung, Vollmachten<br />

1.<br />

Die Vertragsteile beauftragen und ermächtigen den vollziehenden Notar, Anträge aus dieser Urkunde<br />

insgesamt oder einzeln zu stellen, einzuschränken, ganz oder teilweise zurückzunehmen und<br />

Erklärungen in dieser Urkunde zu ändern, klarzustellen und zu ergänzen, soweit dies zur Durchführung<br />

des Vertrages erforderlich ist.<br />

Soweit in dieser Urkunde nichts anderes vereinbart ist, beauftragen die Vertragsteile unter gleichzeitiger<br />

Antragstellung den Notar, Genehmigungen, Negativzeugnisse sowie alle zum Vollzug dieser<br />

Urkunde erforderlichen Unterlagen einzuholen.<br />

Genehmigungen auch von Vertragsteilen oder sonstigen Personen gelten mit dem Eingang bei dem<br />

Notar den Beteiligten als zugegangen und sind somit wirksam, soweit nicht nachstehend anderes<br />

geregelt ist.<br />

Versagende, bedingte oder mit Auflagen versehene behördliche Bescheide sind den Beteiligten selbst<br />

zuzustellen. Der Notar ist zu ihrer Empfangnahme nicht berechtigt. Ihm ist eine Abschrift zuzustellen.<br />

2.<br />

Der Käufer erteilt dem Verkäufer Vollmacht, mit dem Recht auf Erteilung von Untervollmachten, in<br />

seinem Namen und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB folgende Rechtsgeschäfte<br />

und Rechtshandlungen vorzunehmen:<br />

119


1. Kaufvertrag<br />

2.1.<br />

die Auflassungserklärung für den Vertragsgegenstand abzugeben und entgegenzunehmen, überhaupt<br />

alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchamtlichen Vollzug dieser Urkunde erforderlich<br />

oder zweckmäßig sind;<br />

2.2.<br />

die Belastung des Vertragsgegenstandes mit Dienstbarkeiten vorzunehmen (z.B. Versorgungsleitungen,<br />

Abwasserkanäle, Antennenanlagen, Abstandsflächen), wobei die Vollmacht auch das Recht<br />

umfasst, mit der Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers hinter solche Lasten im Rang zurückzutreten.<br />

Vorstehendes gilt sinngemäß für Baulasten;<br />

2.3.<br />

die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zur UR-Nr. 23/2009 des Notar Dr. Matthias Wagner<br />

in Leipzig vom 09.01.2009 und etwaige Nachträge hierzu beliebig zu ändern und zu ergänzen sowie<br />

sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen gegenüber dem<br />

Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

Der Käufer erklärt unwiderruflich seine Zustimmung<br />

a)<br />

zur Zusammenlegung, weiteren Aufteilung oder räumlichen Veränderung von anderen Wohnungs-<br />

/Teileigentumseinheiten,<br />

b)<br />

zu baulichen Veränderungen, auch soweit sie außerhalb des Sondereigentums sichtbar sind oder das<br />

gemeinschaftliche Eigentum betreffen, wenn diese baulichen Veränderungen die Sicherheit des<br />

gemeinschaftlichen Eigentums und das kaufgegenständliche Wohnungs- / Teileigentum nicht beeinträchtigen,<br />

c)<br />

zur Bestellung und Zuordnung von Nebenräumen, die noch im Gemeinschaftseigentum stehen, als<br />

Sondernutzungsrechte zu einzelnen Wohnungseigentumseinheiten.<br />

d)<br />

Größe und Anzahl der Wohnungen zu ändern, und im Sondereigentum stehende Nutzflächen zu<br />

Wohnflächen bzw. Wohnflächen zu Nutzflächen sowie im Sondereigentum stehende Flächen in<br />

Gemeinschaftseigentum und in Gemeinschaftseigentum stehende Flächen in Sondereigentum umzuwandeln<br />

sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen<br />

gegenüber dem Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />

120<br />

Im Außenverhältnis ist diese Vollmacht uneingeschränkt; im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigte<br />

insofern beschränkt, dass Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Inhalt und Umfang des<br />

Sondereigentums des Käufers sowie der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teile des Gemeinschaftseigentums<br />

nicht beeinträchtigen dürfen und der Umfang des gemeinschaftlich genutzten<br />

Gemeinschaftseigentums nicht unzumutbar beeinträchtigt werden darf.<br />

Kosten dürfen dem Käufer durch etwaige Änderungen nicht entstehen. Die Vollmacht erlischt, wenn<br />

sämtliche Wohnungs- und Teileigentumseinheiten im vertragsgegenständlichen Anwesen vom Verkäufer<br />

verkauft sind und diese Käufer sämtlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind,<br />

jedoch frühestens mit Vollzug sämtlicher aufgrund dieser Vollmacht etwa erklärten Änderungen der<br />

vorgenannten Teilungserklärung im Grundbuch.<br />

2.4.<br />

Die vorstehenden Vollmachten gelten auch für die Gesamtrechtsnachfolger der Vollmachtgeber, sind<br />

unwiderruflich und erlöschen mit Eigentumsumschreibung auf den Käufer, mit Ausnahme der Vollmacht<br />

nach 2.3., die wie dort niedergelegt erlischt.<br />

3.<br />

Ergänzend bevollmächtigen beide Vertragsparteien die Notariatsangestellten Frau Annett Heinrich,<br />

Frau Rosmarie Fuchs und Frau Ilona Brauer, im Hause des vollziehenden Notars, und zwar jede für sich<br />

allein, die Auflassung und alle sonstigen zur Durchführung des Vertrages und ggf. seiner Rückabwicklung<br />

erforderlichen Erklärungen, auch Abänderungen und Ergänzungen, abzugeben und entgegenzunehmen<br />

sowie das Grundstück nach Vorliegen des amtlichen Fortführungsnachweis in grundbuchmäßiger<br />

Form zu bezeichnen. Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich und für<br />

deren Gesamtrechtsnachfolger handeln und sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht<br />

endet sechs Monate nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.<br />

4.<br />

Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer – bei mehreren Käufern jeden einzeln – und alle Vertragsbeteiligten<br />

bevollmächtigen die vorstehend benannten Notariatsangestellten - wiederum jeweils<br />

jeden einzeln - den Kaufgegenstand mit Grundpfandrechten (auch in vollstreckbarer Form gemäß §<br />

800 ZPO) in beliebiger Höhe zu belasten und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen und<br />

zweckmäßigen Erklärungen Gericht und Gläubiger gegenüber abzugeben, einschließlich der Verpfändung<br />

der Auflassungsvormerkung, und die Vollmachtgeber bei allen dazu erforderlichen Rechtshandlungen<br />

zu vertreten. Diese Vollmacht gilt nur dann, wenn in der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde<br />

die in Abschnitt XI Ziffer 4a), b), c) und d) getroffenen Bestimmungen wiedergegeben werden. Die<br />

Vollmacht gilt auch für den Abschluss von Sicherungsvereinbarungen im Umfang der Vereinbarungen<br />

unter vorgenanntem a).


Mehrere Käufer bevollmächtigen sich untereinander und jeder Käufer bevollmächtigt die vorbezeichneten<br />

Notariatsangestellten - je einzeln - mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung, für jeden Käufer<br />

im Zusammenhang mit der Bestellung der vorstehenden Grundpfandrechte auch persönliche<br />

Schuldhafterklärungen (Schuldanerkenntnisse) mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung<br />

abzugeben und mit der Auflassungsvormerkung des Käufers im Rang hinter diese Grundpfandrechte<br />

zurückzutreten oder entsprechende Rangbestimmungen vorzunehmen.<br />

Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich und für deren Gesamtrechtsnachfolger<br />

handeln und sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht endet sechs Monate nach<br />

Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.<br />

5.<br />

Sämtliche vorstehenden Vollmachten sind dem Grundbuchamt gegenüber nicht beschränkt und<br />

unabhängig vom Vorliegen etwa erforderlicher Genehmigungen. Sie können nur bei der Amtsstelle<br />

des vollziehenden Notars oder dessen Sozius ausgeübt werden. Die bevollmächtigten Notarangestellten<br />

handeln ausschließlich auf deren Weisung und werden, soweit gesetzlich möglich, von jeder persönlichen<br />

Haftung freigestellt. Ein Auftrag ist mit dieser Vollmacht nicht verbunden.<br />

XIII. Schlussbestimmungen<br />

a)<br />

Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle<br />

Beurkundung vorgeschrieben ist.<br />

b)<br />

Soweit eine Vereinbarung dieses Vertrages rechtsunwirksam ist oder wird, wird die Gültigkeit der<br />

übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt. Die ungültige Vereinbarung ist durch eine rechtsgültige<br />

Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsteile bei Abschluss des Vertrages entspricht<br />

oder möglichst nahe kommt.<br />

c)<br />

Der aufgrund heutiger Urkunde begründete Anspruch auf Verschaffung des Eigentums und dinglicher<br />

Rechte verjährt in 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ebenso der Kaufpreisanspruch<br />

des Verkäufers.<br />

d)<br />

Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Vertragsgegenstandes seinem Sonderrechtsnachfolger<br />

alle noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufzuerlegen und ihn mit<br />

Weitergabeverpflichtung zu belegen und sicherzustellen, dass Sonderrechtsnachfolger die in diesem<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

Vertrag vorgesehenen Vollmachten ebenfalls erteilen.<br />

1. Kaufvertrag<br />

e)<br />

Der Verkäufer stellt ausdrücklich fest, dass er keine Haftung für die Richtigkeit von steuerlichen und<br />

rechtlichen Auskünften sowie für Finanzierungsberechnungen im Zusammenhang mit den Vorverhandlungen<br />

zu diesem Vertrag übernimmt.<br />

Die Beteiligten sind darüber einig, dass eine Prüfung der steuerlichen Folgen dieses Vertrages in jeder<br />

Hinsicht (sowohl hinsichtlich steuerlicher Nachteile, als auch hinsichtlich möglicher Steuervergünstigungen)<br />

ausschließlich ihnen selbst obliegt. Die Beteiligten erklären, dass der Verkäufer bzw. dessen<br />

Erfüllungsgehilfen keinerlei steuerliche Beratung durchgeführt haben. Somit wird seitens des Verkäufers<br />

auch keinerlei Haftung für steuerliche Folgen dieses Vertrages für den Käufer übernommen. Steuerliche<br />

Abschreibungsmöglichkeiten stehen ausschließlich dem Käufer zu. Der Verkäufer haftet<br />

jedoch nicht für das Eintreten der vom Käufer erwarteten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.<br />

f)<br />

Soweit in dieser Urkunde die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gilt<br />

dies nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen bleibt<br />

auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des<br />

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers,<br />

seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt.<br />

g)<br />

Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.<br />

Zurückbehaltungsrechte können nur aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.<br />

h)<br />

Nach Hinweis des Notars auf das Widerrufsrecht bei verbundenen Verbraucherverträgen erklären die<br />

Vertragsteile, dass der Verkäufer dem Käufer kein Darlehen zum Erwerb des Vertragsgegenstandes<br />

gewährt und der Darlehensgeber des Käufers den Erwerb nicht über die Darlehensgewährung hinaus<br />

durch Zusammenwirken mit dem Verkäufer fördert.<br />

XIV. Hinweise<br />

Die Vertragsteile wurden vom Notar auf folgendes hingewiesen:<br />

1)<br />

der Vertrag ist nur bei vollständiger und richtiger Beurkundung aller Vereinbarungen wirksam;<br />

121


1. Kaufvertrag<br />

2)<br />

die Vertragsteile haften gesamtschuldnerisch für Grunderwerbsteuern und Gebühren. Der Vertragsgegenstand<br />

haftet für rückständige Steuern, Abgaben und öffentliche Lasten;<br />

3)<br />

der Rechtsübergang erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch. Hierzu müssen vorliegen:<br />

a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;<br />

b) alle erforderlichen Genehmigungen;<br />

c) Vorkaufrechtsverzichtserklärungen.<br />

4)<br />

Die Zahlung des Kaufpreises vor lastenfreiem Eigentumsübergang und die Eigentumsübertragung vor<br />

vollständiger Kaufpreiszahlung können mit Gefahren verbunden sein. Die Vertragsteile belassen es<br />

bei der in der Makler und Bauträgerverordnung vorgesehenen Zahlungsweise nach Baufortschritt.<br />

5)<br />

Dieser Vertrag unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung.<br />

6)<br />

Eine steuerliche Beratung durch den Notar erfolgte nicht.<br />

(1) Kosten<br />

122<br />

Teil C<br />

Die Kosten dieser Urkunde, der Annahmeerklärung, der Auflassung, des Vollzuges des Vertrages und<br />

die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.<br />

Die Kosten der Freistellung des Vertragsgegenstandes von vom Käufer nicht übernommenen Belastungen<br />

trägt der Verkäufer.<br />

(2) Abschriften<br />

Von dieser Urkunde erhalten unmittelbar<br />

- der Verkäufer eine Ausfertigung und eine einfache Abschrift<br />

- der Käufer eine beglaubigte Abschrift<br />

- die Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt eine einfache Abschrift (mit Veräußerungsanzeige)<br />

- im Falle des Beitritts des Käufers zum Mietpool - die GRK Hausverwaltung GmbH (Geschäftsanschrift:<br />

04317 Leipzig, Prager Str. 36) eine Ausfertigung.<br />

bei Angebot bei Fremdnotar:<br />

Der Notar Dr. Matthias Wagner in Leipzig, Rosentalgasse 1-3, 04105 Leipzig als vollzugsbeauftragter<br />

Notar erhält:<br />

einfache Abschriften<br />

- für die Stadt Leipzig, Gutachterausschuss<br />

- für die Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

- für die Akten des vollziehenden Notars<br />

beglaubigte Abschriften<br />

- für Finanzierungsgläubiger des Käufers.<br />

Ausfertigungen<br />

- eine ausgestellt auf das Amtsgericht Leipzig, Grundbuchamt,<br />

- eine ausgestellt auf den Notar Dr. Matthias Wagner mit Amtssitz in Leipzig.<br />

bei Angebot bei Vollzugsnotar:<br />

Nach Annahme erhalten:<br />

einfache Abschriften<br />

- die Stadt Leipzig, Gutachterausschuss<br />

- die Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />

beglaubigte Abschriften<br />

- Finanzierungsgläubiger des Käufers<br />

Ausfertigung<br />

- das Amtsgericht Leipzig, Grundbuchamt.<br />

Diese Niederschrift wurde der/dem/den Erschienenen vom<br />

Notar vorgelesen, von ihr/ihm/ihnen genehmigt und von<br />

ihr/ihm/ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgt unter<br />

schrieben:


Urkundenrolle Nummer 23 / 2009<br />

(Akt.-Nr. 09/17)<br />

Heute, am neunten Januar zweitausendneun<br />

- 09.01.2009 -<br />

erschien vor mir,<br />

Dr. Matthias Wagner<br />

Notar<br />

mit dem Amtssitz in Leipzig,<br />

in meinen Amtsräumen in 04105 Leipzig, Rosentalgasse 1-3:<br />

Frau Kerstin Schröder, geborene Thieme, geboren am 02.11.1973,<br />

geschäftsansässig in 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />

von Person bekannt,<br />

hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern gemäß Vollmacht vom 26.11.2008 - UR-Nr. 1445/2008<br />

des amtierenden Notars, die in Ausfertigung vorliegt und dieser Urkunde in beglaubigter Abschrift<br />

beigefügt wird, für die<br />

Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />

Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289.<br />

Auf Ansuchen beurkunde ich den Erklärungen der Erschienenen gemäß was folgt:<br />

I. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen<br />

1.<br />

Die Gartenhöfe GmbH (nachstehend auch „der Eigentümer“ genannt) ist Eigentümer des Flurstückes<br />

103 der Gemarkung Mockau, Fläche 12.150 m², gelegen in der Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110,<br />

112, 114, 116, 118, 120, 122, 124 und 126 sowie in der Essener Str. 77, 79, 81 und 83 und eingetragen im<br />

Grundbuch des Amtsgerichtes Leipzig von Mockau, Blatt 3064.<br />

Dieser Grundbesitz ist wie folgt belastet:<br />

Abteilung II: lastenfrei<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

2. Teilungserklärung<br />

Abteilung III: 9.290.000,-- € Grundschuld ohne Brief für die<br />

Eurohypo Aktiengesellschaft, Eschborn; 18 % Zinsen jährlich;<br />

davon ein Teilbetrag in Höhe von 1.860.000,-- € vollstreckbar,<br />

Gesamthaft: Mockau Blätter 51, 52, 86 und 3064.<br />

2.<br />

Die Gartenhöfe GmbH wird eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 6.639 qm aus dem vorgenannten<br />

Grundstück Fl.St.-Nr. 103 herausteilen, welche in dem beigefügten Lageplan (Anlage III.) rot<br />

schraffiert gekennzeichnet ist. Die Vermessung wurde bereits veranlaßt. Die Teilfläche ist mit zehn<br />

denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern bebaut (Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110, 112, 114, 116,<br />

118, 120 und 122).<br />

3.<br />

Die zehn Mehrfamilienwohnhäuser werden gemäß der dieser Urkunde als Anlage VI. beigefügten<br />

Baubeschreibung saniert und modernisiert und nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.<br />

Grundlage der Teilung sind der dieser Urkunde als Anlage III. beigefügte Lageplan und die als<br />

Anlage IV. beigefügten Baupläne (Aufteilungsplan). Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt bisher<br />

nicht vor. Der Eigentümer versichert, dass die zur Erteilung der Baugenehmigung und der Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />

eingereichten Pläne den dieser Urkunde als Anlage IV. beigefügten Plänen<br />

entsprechen. Die Baugenehmigung wurde beantragt, liegt jedoch noch nicht vor.<br />

4.<br />

Der Eigentümer hat mit der GRK Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister<br />

des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104, Geschäftsanschrift: 04317 Leipzig, Prager Str.<br />

36, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes mit dem Namen „Mietpoolgesellschaft Friedrichshafner Str.<br />

104, 106, 108, 110, 112, 114, 116, 118, 120 und 122 Leipzig bürgerlichen Rechts“ – Mietpool – gegründet.<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft ist dieser Urkunde als Anlage VII. (einschließlich des<br />

dem Gesellschaftsvertrag als Anlage beigefügten Mustervertrages „Vereinbarung über Mietenverwaltung“<br />

- Anlage des Gesellschaftsvertrages – sowie des Objektmerkblattes für den Erwerber und der<br />

Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools) beigefügt. Zweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko<br />

eines Wohnungs-/Teileigentümers zur Vermietung seiner Wohnung/Gewerbe in der aus o. g.<br />

Grundbesitz zu bildenden Wohnanlage für den Fall eines zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der<br />

jeweiligen Mietpoolgesellschaft bürgerlichen Rechtes beteiligten Wohnungseigentümer / Teileigentümer<br />

gleichmäßig zu verteilen.<br />

II. Aufteilung<br />

Der Eigentümer teilt sein Eigentum an dem in Abschnitt I. Ziffer 2. letzter Satz näher bezeichneten<br />

123


2. Teilungserklärung<br />

Grundbesitz (nachstehend „Grundstück“ genannt) nach dem ungefähren Verhältnis der Wohn bzw.<br />

Nutzfläche in Miteigentumsanteile auf und schränkt sein Miteigentum in der Weise ein, dass mit<br />

einem jeden Miteigentumsanteil jeweils das Sondereigentum an einer bestimmten in sich abgeschlossenen<br />

Wohnung (Wohnungseigentum) bzw. an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum)<br />

verbunden wird; und zwar erfolgt die Aufteilung so, wie sich dies aus der dieser Urkunde als<br />

Anlage I beigefügten Aufstellung in Verbindung mit dem eingangs genannten Aufteilungsplan<br />

ergibt.<br />

III. Verhältnis der Eigentümer untereinander<br />

Für das Verhältnis der Sondereigentümer untereinander gelten die Bestimmungen der §§ 10-29 WEG<br />

mit den Änderungen und Ergänzungen gemäß der dieser Urkunde als Anlage II beigefügten Gemeinschaftsordnung.<br />

IV. Grundbucherklärungen, Kosten<br />

Der Eigentümer bewilligt und beantragt in die anzulegenden Grundbücher einzutragen:<br />

a)<br />

die Aufteilung gemäß Ziffer II.,<br />

b)<br />

die als Gegenstand des Sondereigentums festgelegte Gemeinschaftsordnung gemäß Ziffer III. dieser<br />

Urkunde und einschließlich des dort unter § 2 Ziffer 6.) erklärten aufschiebend bedingten Ausschlusses<br />

der Wohnungs-/Teileigentümer vom Mitgebrauch von Teilen des Gemeinschaftseigentums. Um<br />

Vollzugsmitteilung an den beurkundenden Notar wird gebeten.<br />

V. Vollmacht<br />

Der Eigentümer bevollmächtigt unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB den amtierenden<br />

Notar, für ihn alle Handlungen vorzunehmen, die zur Durchführung des Rechtsgeschäftes<br />

erforderlich oder zweckdienlich sind. Der Notar wird insbesondere ermächtigt, die Grundbucherklärungen<br />

getrennt oder inhaltlich beschränkt dem Grundbuchamt zum Vollzug vorzulegen, sie zu<br />

ergänzen, abzuändern und ganz oder teilweise zurückzuziehen und nach Vorliegen des amtlichen<br />

Fortführungsnachweises nach erfolgter Vermessung den aufgeteilten Grundbesitz in grundbuchmäßiger<br />

Form zu bezeichnen. Entsprechende Vollmacht wird den Mitarbeitern des Notars, Frau Annett<br />

Heinrich, Frau Rosmarie Fuchs und Frau Ilona Brauer, erteilt, einschließlich der Befugnis, hierzu diese<br />

124<br />

Urkunde zu ändern und zu ergänzen. Der Notar wies darauf hin, dass die Teilungserklärung dem<br />

Grundbuchamt erst nach Vorliegen des amtlichen Fortführungsnachweises und Erteilung der Abgeschlossenheits-bescheinigung<br />

vorgelegt werden kann.<br />

VI. Verwalterbestellung<br />

Als erster Verwalter wird bestellt<br />

GRK Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig<br />

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104<br />

Geschäftsanschrift: 04317 Leipzig, Prager Str. 36,<br />

und zwar für die Dauer von drei Jahren ab Anlegung der ersten Wohnungsgrundbuchblätter.<br />

VII. Kosten, Abschriften, Schlussbestimmungen<br />

Die zu dieser Urkunde erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen bleiben vorbehalten, sollen<br />

von dem Notar eingeholt und mit Eingang bei ihm wirksam werden.<br />

Sämtliche mit dieser Urkunde und ihrem Vollzug verbundenen Kosten trägt der Eigentümer.<br />

Von dieser Urkunde erhalten:<br />

beglaubigte Abschrift - der Eigentümer (60 x)<br />

- der Verwalter<br />

Ausfertigung - das Grundbuchamt<br />

einfache Abschrift mit Aufteilungsplan - das Finanzamt Bewertungsstelle.<br />

VIII. Verweisung<br />

Auf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisens<br />

wurde durch den beurkundenden Notar belehrt.<br />

Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von dem Notar der Erschienenen vorgelesen, Pläne zur<br />

Durchsicht vorgelegt, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:


Anlage I<br />

Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten gemäß Ziffer II. der Teilungserklärung<br />

Friedrichshafner Str. 104<br />

Wohnung Nr. 1<br />

14,86/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 1 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 2<br />

15,02/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 2 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 3<br />

14,89/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 3 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 4<br />

15,31/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 4 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 5<br />

22,68/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 5 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />

Hauses Friedrichshafner Str. 104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 6<br />

15,01/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

2. Teilungserklärung<br />

hafner Str. 104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Friedrichshafner Str. 106<br />

Wohnung Nr. 7<br />

16,24/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 7 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 8<br />

14,92/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 8 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 9<br />

16,32/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 9 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 10<br />

14,88/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 10 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 11<br />

23,52/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 11 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />

Hauses Friedrichshafner Str. 106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 12<br />

14,94/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 12 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />

125


2. Teilungserklärung<br />

hafner Str. 106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Friedrichshafner Str. 108<br />

Wohnung Nr. 13<br />

11,65/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 13 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 14<br />

17,94/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 14 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 15<br />

12,02/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 15 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 16<br />

18,27/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 16 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 17<br />

20,17/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 17 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />

Hauses Friedrichshafner Str. 108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 18<br />

18,01/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 18 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />

126<br />

hafner Str. 108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Friedrichshafner Str. 110<br />

Wohnung Nr. 19<br />

15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 19 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 20<br />

16,30/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 20 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 21<br />

15,03/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 21 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 22<br />

16,39/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 22 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 23<br />

15,04/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 23 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 24<br />

23,59/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 24 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des


Hauses Friedrichshafner Str. 110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Friedrichshafner Str. 112<br />

Wohnung Nr. 25<br />

16,29/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 25 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 26<br />

15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 26 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 27<br />

16,33/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 27 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 28<br />

14,98/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 28 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 29<br />

23,59/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 29 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />

Hauses Friedrichshafner Str. 112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 30<br />

14,99/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 30 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

2. Teilungserklärung<br />

hafner Str. 112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Friedrichshafner Str. 114<br />

Wohnung Nr. 31<br />

11,82/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 31 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 32<br />

17,97/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 32 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 33<br />

12,05/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 33 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 34<br />

18,34/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 34 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 35<br />

20,18/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 35 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />

Hauses Friedrichshafner Str. 114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 36<br />

18,07/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 36 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />

127


2. Teilungserklärung<br />

hafner Str. 114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Friedrichshafner Str. 116<br />

Wohnung Nr. 37<br />

14,98/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 37 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 38<br />

16,39/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 38 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 39<br />

15,02/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 39 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 40<br />

16,37/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 40 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 41<br />

14,98/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 41 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 42<br />

23,63/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 42 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />

128<br />

Hauses Friedrichshafner Str. 116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Friedrichshafner Str. 118<br />

Wohnung Nr. 43<br />

16,31/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 43 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 44<br />

15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 44 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 45<br />

16,41/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 45 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 46<br />

15,02/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 46 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 47<br />

23,71/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 47 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />

Hauses Friedrichshafner Str. 118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 48<br />

15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 48 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-


hafner Str. 118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Friedrichshafner Str. 120<br />

Wohnung Nr. 49<br />

11,73/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 49 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 50<br />

18,03/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 50 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 51<br />

12,03/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 51 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 52<br />

18,25/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 52 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 53<br />

20,08/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 53 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />

Hauses Friedrichshafner Str. 120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 54<br />

17,99/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 54 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

2. Teilungserklärung<br />

hafner Str. 120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Friedrichshafner Str. 122<br />

Wohnung Nr. 55<br />

15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 55 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 56<br />

16,41/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 56 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />

122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 57<br />

15,04/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 57 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 58<br />

16,40/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 58 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 59<br />

14,96/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 59 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />

Str. 122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />

Kellergeschoss;<br />

Wohnung Nr. 60<br />

23,65/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />

mit Nummer 60 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />

129


2. Teilungserklärung<br />

Hauses Friedrichshafner Str. 122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />

Kellerraum im Kellergeschoss.<br />

Anlage II<br />

Gemeinschaftsordnung<br />

§ 1<br />

Grundsatz / Bezeichnung<br />

Das Verhältnis der Sondereigentümer (Wohnungs- und Teileigentümer) untereinander bestimmt sich<br />

nach den Vorschriften der §§ 10 bis 29 des WEG, soweit im folgenden nicht etwas anderes bestimmt<br />

ist.<br />

Die Gemeinschaftsordnung ist Inhalt des jeweils mit den einzelnen Miteigentumsanteilen verbundenen<br />

Sondereigentums. Sie wird im Grundbuch eingetragen und wirkt für und gegen alle Rechtsnachfolger<br />

der Sondereigentümer. Die nachstehenden Bestimmungen zu „Wohnungseigentum“ gelten<br />

entsprechend für „Teileigentum“. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führt die Bezeichnung<br />

„Wohnungseigentümergemeinschaft Friedrichshafner Straße 104, 106, 108, 110, 112, 114, 116, 118,<br />

120 und 122 in Leipzig“.<br />

§ 2<br />

Begriffsbestimmungen/ Sondernutzungsrechte<br />

1.<br />

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil<br />

an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.<br />

2.<br />

Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes<br />

in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.<br />

3.<br />

Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen der Gebäude,<br />

die nicht im Sondereigentum stehen. Zum Gemeinschaftseigentum gehört auch das jeweils vorhandene<br />

Verwaltungsvermögen.<br />

130<br />

4.<br />

Gegenstand des Sondereigentums sind die in der Teilungserklärung bezeichneten Räume sowie die zu<br />

diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden<br />

können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes<br />

Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinaus<br />

beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.<br />

5.<br />

Sondernutzungsrecht ist das Recht eines Wohnungseigentümers, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums<br />

unter Ausschluss der übrigen Eigentümer allein zu nutzen. Auf Sondernutzungsrechte finden<br />

grundsätzlich, soweit zulässig, die Bestimmungen über Sondereigentum entsprechende Anwendung.<br />

6.<br />

Zur zukünftigen Begründung von Sondernutzungsrechten werden die Wohnungseigentümer vom<br />

Mitgebrauch der Kfz Stellplätze, die in dem dieser Teilungserklärung als Anlage V. beigefügten Plan<br />

mit SNR 61 bis SNR 74 gekennzeichnet sind, jeweils aufschiebend bedingt darauf ausgeschlossen, dass<br />

einzelne dieser Plätze bis zum Verkauf der letzten Sondereigentumseinheit und Vollzug der Eigentumsumschreibung<br />

im Grundbuch jeweils einem Miteigentümer zur alleinigen Nutzung als Kfz-<br />

Abstellplatz (Sondernutzungsrecht) in der Form des § 29 I S.2 GBO zugewiesen werden.<br />

Zuweisungsberechtigt ist der die heutige Teilungserklärung abgebende Eigentümer. Er kann dieses<br />

Recht durch notariell beglaubigte Erklärung übertragen. Erfolgt keine Zuweisung bis zum Stichtag,<br />

unterfallen die nicht zugewiesenen Stellplätze dem Gemeingebrauch.<br />

§ 3<br />

Zweckbestimmung und Nutzung des Wohnungseigentums<br />

1.<br />

Alle in dieser Teilungserklärung und ihren Anlagen als Wohnungen bezeichneten Sondereigentumseinheiten<br />

dienen ausschließlich Wohnzwecken. Eine andere Nutzung, insbesondere zur Ausübung<br />

eines Gewerbes oder als freiberufliche Praxis oder als Büro, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des<br />

Verwalters zulässig; diese kann unter Auflagen und/oder jederzeit widerruflich erteilt und darf nur<br />

aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />

2.<br />

Das Wohnungseigentum kann ganz oder teilweise vermietet oder verpachtet werden. Eine Vermietung<br />

oder Verpachtung ist dem Verwalter anzuzeigen. Im Falle der Vermietung oder Verpachtung hat<br />

der Vermieter bzw. Verpächter die Einhaltung der sich aus der Gemeinschaftsordnung ergebenden


Verpflichtungen auch dem Mieter oder Pächter aufzuerlegen und dies auf Verlangen dem Verwalter<br />

nachzuweisen.<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

§ 4<br />

Übertragung des Wohnungseigentums<br />

1.<br />

Das Wohnungseigentum ist frei veräußerlich und vererblich. Insbesondere bedarf es für die Veräußerung<br />

nicht der Zustimmung des Verwalters. Die Person des Erwerbers und das Datum des Besitzüberganges<br />

sind dem Verwalter jedoch unverzüglich anzuzeigen. Der Veräußerer kann die Auszahlung<br />

seines Anteils an der Instandhaltungsrücklage und an dem sonstigen Verwaltungsvermögen nicht verlangen.<br />

Seine Ansprüche gehen auf den Erwerber über.<br />

2.<br />

Die aufgrund dieser Urkunde und ihrer Anlagen geschaffene Sach und Rechtslage soll auch dann für<br />

den Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers gelten, wenn sie nicht schon aufgrund der Eintragung<br />

im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums dinglich wirkt. Die Wohnungseigentümer sind<br />

daher verpflichtet, im Falle der Übertragung ihres Wohnungseigentums die Rechte und Pflichten<br />

ihrem Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen zu verpflichten, dessen Nachfolger im Eigentum in<br />

gleicher Weise zu binden, damit gewährleistet ist, dass die jeweiligen Wohnungseigentümer in demselben<br />

Rechte und Pflichtenverhältnis stehen.<br />

§ 5<br />

Instandhaltung und Instandsetzung des Wohnungseigentums<br />

1.<br />

Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, auf eigene Rechnung ordnungsgemäß zu unterhalten,<br />

instand zu halten und instand zu setzen:<br />

a)<br />

die Gegenstände, die sein Sondereigentum sind und die seinem Sondernutzungsrecht unterliegen<br />

oder von ihm allein genutzt werden,<br />

b)<br />

die Wohnungseingangs-, Balkon und Terrassentüren einschließlich Rahmen und die gesamten zu den<br />

im Sondereigentum stehenden Räumen gehörenden Fenster inklusive Behebung von Glasschäden<br />

sowie Rollläden, Markisen, Jalousetten. Hinsichtlich der Wohnungseingangtüren, Außenfenster, Mar-<br />

kisen etc. ist auf ein einheitliches Bild der Wohnanlage zu achten.<br />

2. Teilungserklärung<br />

2.<br />

Bauliche Veränderungen am Sondereigentum dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

der anderen Wohnungseigentümer ausgeführt werden, wenn und soweit Einwirkungen auf das<br />

gemeinschaftliche Eigentum oder auf fremdes Sondereigentum nicht von vornherein ausgeschlossen<br />

werden können.<br />

3.<br />

Das Gemeinschaftseigentum ist von allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu unterhalten, instand<br />

zu halten und instand zu setzen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen dieser Gemeinschaftsordnung<br />

Sache eines einzelnen Wohnungseigentümers ist. Die Durchführung obliegt dem Verwalter.<br />

§ 6<br />

Wiederaufbau und Wiederherstellungspflicht<br />

Aufhebungsverfahren<br />

1.<br />

Wird das Gebäude ganz oder teilweise zerstört, so sind alle Wohnungseigentümer untereinander verpflichtet,<br />

den vor Eintritt des Schadens bestehenden Zustand wiederherzustellen, wenn die Kosten<br />

der Wiederherstellung durch Versicherungen oder durch sonstige Ansprüche gegen Dritte voll<br />

gedeckt sind. Anderenfalls kann Wiederherstellung des früheren Zustandes nur verlangt werden,<br />

wenn die Mittel hierfür innerhalb angemessener Frist zu zumutbaren Bedingungen aufgebracht werden<br />

können.<br />

2.<br />

Besteht eine Pflicht zur Wiederherstellung nicht, so ist jeder Wohnungseigentümer berechtigt, die<br />

Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen. Der Anspruch auf Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn<br />

sich einer der anderen Wohnungseigentümer oder ein Dritter bereit erklärt, das Wohnungseigentum<br />

des die Aufhebung verlangenden Wohnungseigentümers zum Schätzwerte zu übernehmen und<br />

gegen die Übernahme durch ihn keine begründeten Bedenken bestehen.<br />

§ 7<br />

Lasten und Kosten<br />

1.<br />

Die Wohnungseigentümer haben die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, die Kosten der<br />

131


2. Teilungserklärung<br />

Instandhaltung und der Benutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen im Verhältnis der nach den<br />

Bestimmungen der zweiten BerechnungsVO eingefügt in der Fassung der WohnFlVO in der jeweils<br />

gültigen Fassung zu ermittelnden Wohn-/Nutzflächen zu tragen, soweit nichts anderes bestimmt ist.<br />

Die Wohnungseigentümer können einzelne Kosten und Lasten nach dem Grund ihrer Entstehung<br />

oder der Art ihrer Berechnung aufteilen, wenn und soweit der Anteil der Sondereigentümer durch<br />

Verbrauchszähler oder in sonstiger Weise einfach und zuverlässig ermittelt werden kann. Dies gilt insbesondere<br />

für die Benutzungs- und Verbrauchsgebühren, die Kosten für Wasser und Beheizung. Die<br />

Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Rücklagen für die Instandsetzung und Instandhaltung des<br />

gemeinschaftlichen Eigentums anzusammeln. Die Eigentümerversammlung entscheidet über die<br />

Höhe, die Anlage und die Verwendung der Rücklagen.<br />

2.<br />

Die Wohnanlage wird mit Warmwasserzentralheizung mit Gasbefeuerung beheizt. Die Kosten der<br />

Beheizung und Warmwasserversorgung werden zu dreißig v.H. von den Wohnungseigentümern im<br />

Verhältnis ihrer beheizten Wohnflächen/Nutzflächen und zu 70% nach dem tatsächlichen, durch entsprechende<br />

Messgeräte zu ermittelnden Verbrauch getragen. Den Wohnungseigentümern bleibt vorbehalten,<br />

eine andere, nach der Heizkostenverordnung zulässige Regelung zu beschließen.<br />

Die Heizungsanlagen befinden sich<br />

für die Häuser Friedrichshafner Str. 104, 106, 108 und 110 in der Haus-Nr. 106;<br />

für die Häuser Friedrichshafner Str. 112, 114 und 116 in der Haus-Nr. 112,<br />

für die Häuser Friedrichshafner Str. 118, 120 und 122 in der Haus-Nr. 118.<br />

§ 8<br />

Wirtschaftsplan und Vorauszahlung<br />

Der Verwalter hat für jedes Wirtschaftsjahr im voraus einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der von der<br />

Eigentümerversammlung beschlossene Wirtschaftsplan gilt so lange, bis ein neuer Wirtschaftsplan<br />

beschlossen worden ist. Die Wohnungseigentümer haben auf die im genehmigten Wirtschafts¬plan<br />

ausgewiesenen Lasten und Kosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten, die am dritten Werktag<br />

eines jeden Monats zur kostenfreien Zahlung auf das Wohngeldkonto fällig sind. Zahlt ein Wohnungseigentümer<br />

diesen Vorschuss bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne weiteres in Verzug.<br />

§ 9<br />

Versicherungen<br />

Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, für das Gemeinschaftseigentum folgende Versicherun-<br />

132<br />

gen abzuschließen:<br />

- Versicherung gegen die Inanspruchnahme aus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,<br />

- Gebäudebrandversicherung zum Neuwert,<br />

- Versicherung gegen Sturm- und Leitungswasserschäden.<br />

Die Eigentümerversammlung kann den Abschluss weiterer Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum<br />

beschließen. Sachversicherungen ist der Neuwert des versicherten Gegenstandes auf gleitender<br />

Basis nach Bauvollendung zugrunde zu legen; Haftpflichtversicherungen sind in angemessener<br />

Höhe abzuschließen.<br />

§ 10<br />

Eigentümerversammlung<br />

Angelegenheiten, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach dieser Gemeinschaftsordnung<br />

die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung<br />

in der Eigentümerversammlung geordnet. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />

der anwesenden Wohnungseigentümer gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gemeinschaftsordnung<br />

etwas anderes vorsehen. Das Stimmrecht bestimmt sich nach den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen.<br />

Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, kann das Stimmrecht<br />

nur einheitlich ausgeübt werden. Der Verwalter ist verpflichtet, die Eigentümerversammlung<br />

einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Versammlung hat am Ort der<br />

Anlage stattzufinden. Die Einberufung erfolgt schriftlich. Die Einberufungsfrist soll, wenn nicht ein<br />

Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens zwei Wochen nach Absendung der Einladung<br />

betragen. Den Zeitpunkt der Versammlung bestimmt der Verwalter. Für die Ordnungsmäßigkeit der<br />

Einberufung genügt die Absendung der Einladung an die dem Verwalter zuletzt genannte Anschrift<br />

jedes Wohnungseigentümers. Die Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die<br />

Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend oder vertreten ist. Vertretungsvollmachten müssen dem<br />

Verwalter schriftlich vorgelegt werden. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so hat der Verwalter<br />

eine Zweitversammlung mit gleichem Gegenstand einzuberufen; diese ist in jedem Fall beschlussfähig.<br />

Hierauf ist in der Einladung besonders hinzuweisen. Diese kann mit der Ersteinladung verbunden<br />

werden (Eventualeinberufung).<br />

§ 11<br />

Verwalter<br />

Über Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher


Stimmenmehrheit. Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus §§27 und 28 WEG. Er ist<br />

außerdem berechtigt und verpflichtet<br />

a)<br />

die das gemeinschaftliche Eigentum betreffenden Mängelansprüche geltend zu machen,<br />

b)<br />

die der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung dienenden Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte<br />

abzuschließen,<br />

c)<br />

die von den Wohnungseigentümern beschlossenen und die unaufschiebbaren Instandhaltungs- und<br />

Instandsetzungsarbeiten ausführen zu lassen,<br />

d)<br />

die gemeinschaftlichen Versicherungen abzuschließen,<br />

e)<br />

Ansprüche für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich geltend<br />

zu machen.<br />

Die Wohnungseigentümer haben dem Verwalter auf Verlangen die zur Wahrnehmung seiner Befugnisse<br />

erforderliche Vollmacht zu erteilen. Die Vergütung des Verwalters tragen die Wohnungseigentümer<br />

zu gleichen Teilen.<br />

§ 12<br />

Schlussbestimmungen<br />

Ist oder wird eine Bestimmung dieser Gemeinschaftsordnung unwirksam, so soll dadurch die Wirksamkeit<br />

im übrigen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist alsdann, soweit gesetzlich<br />

zulässig, durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung durch wirksame, dem sachlichen<br />

Inhalt nach möglichst unveränderte Bestimmungen zu ersetzen. Sofern im Wohnungseigentumsgesetz<br />

oder in dieser Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt ist, entscheidet die Eigentümerversammlung<br />

über Änderungen der Gemeinschaftsordnung einstimmig.<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

- Ende der Anlage -<br />

Anlage III<br />

2. Teilungserklärung<br />

Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft zur Wohnanlage Essener Str.<br />

mit Anlage (Mustervertrag „Vereinbarung über Mietenverwaltung“)<br />

Vertrag einer Mietpoolgesellschaft bürgerlichen Rechtes<br />

Die GRK Hausverwaltung GmbH und die Gartenhöfe GmbH gründen eine Gesellschaft bürgerlichen<br />

Rechts und vereinbaren deren Gesellschaftsvertrag wie folgt:<br />

§ 1 Rechtsform<br />

(1)<br />

Die Gesellschaft („Mietpool“)ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />

(2)<br />

Sie führt den Namen „Mietpoolgesellschaft Friedrichshafner Str. 104,106,108,110,112,114,116,118,120<br />

und 122 Leipzig bürgerlichen Rechtes“.<br />

(3)<br />

Der Gesellschaft können die künftigen Wohnungseigentümer/Teileigentümer der Wohnanlage Friedrichshafner<br />

Str. 104,106,108,110,112,114,116,118,120 und 122 in Leipzig beitreten.<br />

§ 2 Zweck<br />

Zweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko eines Wohnungseigentümers zur Vermietung seiner Wohnung<br />

in der o.g. Wohnanlage für den Fall eines zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der Gesellschaft<br />

bürgerlichen Rechtes beteiligten Wohnungseigentümer gleichmäßig zu verteilen.<br />

§ 3 Gesellschafter<br />

Gründungsgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sind:<br />

Die Gartenhöfe GmbH und die GRK Hausverwaltung GmbH.<br />

§ 4 Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />

Der Beitritt weiterer Gesellschafter erfolgt ohne weiteren Gesellschafterbeschluss durch Erklärung des<br />

Beitretenden gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter. Der Beitritt ist aufschiebend<br />

bedingt durch den Nutzungsübergang an der erworbenen Eigentumswohnung oder Teileigentums-<br />

133


2. Teilungserklärung<br />

einheit in dieser Anlage auf den Beitretenden.<br />

§ 5 Beginn<br />

Die Gesellschaft beginnt mit der Übergabe der ersten Wohnungseigentums- oder Teileigentumseinheit<br />

der Wohnanlage Friedrichshafner Str. 104,106,108,110,112,114,116,118,120 und 122 in Leipzig durch<br />

die Gartenhöfe GmbH an einen Erwerber, der Mitglied der Gesellschaft ist.<br />

§ 6 Einlagen<br />

(1)<br />

Die Gesellschafter, die zugleich (zukünftige) Wohnungs-/Teileigentümer sind, - nachstehend auch<br />

„Poolmitglieder“ genannt - erbringen ihre Einlage durch Einbringung der Mieteinnahmen ihrer Wohnung<br />

zur treuhänderischen Verwaltung durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.<br />

(2)<br />

Der geschäftsführende Gesellschafter, die GRK Hausverwaltung GmbH, erbringt seine Einlage<br />

dadurch, dass er seine Arbeitskraft als Mietpoolverwalter zur Verfügung stellt. Zwischen dem<br />

geschäftsführenden Gesellschafter und jedem Poolmitglied wird dazu durch den Beitritt des Poolmitglieds<br />

zum Mietpool die als Anlage 1 dieser Urkunde beigefügte Vereinbarung über Mietenverwaltung<br />

geschlossen.<br />

§ 7 Geschäftsführung und Vertretung<br />

(1)<br />

Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist ausschließlich der<br />

Mietpoolverwalter berechtigt. Zum Mietpoolverwalter wird die GRK Hausverwaltung GmbH bestellt.<br />

(2)<br />

Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bezieht sich nur auf das Gesellschafts¬vermögen.<br />

Zur persönlichen Verpflichtung der Gesellschafter ist der geschäftsführende Gesellschafter nicht<br />

befugt.<br />

Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.<br />

134<br />

§ 8 Rechnungsjahr<br />

§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />

Die Beschlüsse der Gesellschafter erfolgen mit einfacher Mehrheit der in der Gesellschaft insgesamt<br />

vorhandenen Stimmen. Sofern jedoch durch diese Beschlussfassung die Rechte einzelner Gesellschafter<br />

zu deren Nachteil eingeschränkt werden, bedürfen sie deren Zustimmung. Je 1 m² Wohnfläche<br />

gewähren eine Stimme. Der Mietpoolverwalter hat kein Stimmrecht.<br />

§ 10 Kündigung / Erbfolge<br />

(1)<br />

Die Gesellschaft kann von jedem Wohnungs-/Teileigentümer auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung<br />

einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2014, gekündigt werden.<br />

(2)<br />

Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an den geschäftsführenden Gesellschafter zu erfolgen.<br />

Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf das Datum der Postaufgabe der Erklärung (Poststempel)<br />

an.<br />

(3)<br />

Eine Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich das Ausscheiden des kündigen<br />

Gesellschafters zur Folge. Die Gesellschaft wird zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />

fortgesetzt.<br />

(4)<br />

Weiterhin scheidet ein Wohnungs-/Teileigentümer aus der Gesellschaft aus, ohne dass es einer Kündigung<br />

bedarf, wenn<br />

- die Vereinbarung über die Mietenverwaltung mit dem Mietpoolverwalter aufgrund dessen<br />

Kündigung nach Ziffer 5.2. des Vertrages über Mietenverwaltung endet<br />

- er das Eigentum an der Wohnung, deren Mieteinnahmen zur Nutzung eingebracht wurden,<br />

verliert, im Falle der Weiterveräußerung bereits mit Nutzungsübergang auf den Erwerber.<br />

(5)<br />

Vor dem 31.12.2014 steht jedem Wohnungs-/Teileigentümer ein Kündigungsrecht dann zu, wenn Mieteinnahmen<br />

von weniger als 50 % der Gesamtwohnfläche zur Nutzung eingebracht sind.


(6)<br />

Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt.<br />

§ 11 Mietenverwaltung<br />

Die Poolmitglieder beauftragen den Mietpoolverwalter mit der Verwaltung des Gesellschaftervermögens<br />

entsprechend der in der Anlage beigefügten Vereinbarung über Mietenverwaltung zu den dort<br />

genannten Bedingungen.<br />

§ 12 Schriftform<br />

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />

Etwaige weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.<br />

§ 13 Schlussbestimmungen<br />

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages sich als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im<br />

Übrigen wirksam.<br />

Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der<br />

weggefallenen Bestimmung mit größtmöglicher Näherung erreicht.<br />

Leipzig, den 08.01.2009<br />

Gartenhöfe GmbH GRK Hausverwaltung GmbH<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

Zwischen<br />

Name, Vorname<br />

Straße<br />

PLZ, Ort<br />

und<br />

GRK-Hausverwaltung GmbH<br />

Prager Str. 36<br />

04317 Leipzig<br />

wird folgender Vertrag geschlossen:<br />

Vereinbarung über Mietenverwaltung<br />

2. Teilungserklärung<br />

- nachfolgend Poolmitglied genannt -<br />

- nachfolgend Mietpoolverwalter genannt-<br />

Das Poolmitglied hat eine Wohnung/Teileigentum erworben. Das Poolmitglied ist dem bestehenden<br />

WEG-Verwaltungsvertrag beigetreten, was hierdurch nochmals ausdrücklich erklärt wird. Das Poolmitglied<br />

tritt diesem Mietpool bei der das Einzelrisiko des Wohnungs-/Teileigentümers für den Fall eines<br />

eventuellen zeitweiligen Mietausfalls auf alle am Mietpool beteiligten Eigentümer gleichmäßig verteilt.<br />

1. Mietpoolgebühr<br />

Das Poolmitglied beauftragt hiermit den Mietpoolverwalter ab Wirksamkeit dieses Vertrages die Mietverwaltung<br />

zu einem Honorar (Mietpoolgebühr) in Höhe von 12,00 EUR monatlich zusätzlich gesetzlicher<br />

Mehrwertsteuer durchzuführen.<br />

2. Verwaltungsaufgaben<br />

2.1<br />

Der Mietpoolverwalter regelt die zur Wirtschaft des Objekts notwendigen Zahlungsflüsse über ein Treuhandkonto.<br />

Auf dieses Konto vereinnahmt der Mietpoolverwalter sämtliche Zahlungen, die aufgrund<br />

der abgeschlossenen Mietverträge von den Mietern an die dem Mietpool angeschlossenen Poolmitglieder<br />

zu entrichten sind (Grundmiete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, Schadenersatzleistungen<br />

aufgrund von Beschädigungen, Nichtrenovierung u.s.w.)<br />

2.2<br />

Der Mietpoolverwalter entrichtet die Hausgelder, die ihm monatlich regelmäßig von dem jeweiligen<br />

135


2. Teilungserklärung<br />

Poolmitglied überwiesen werden an die WEG-Verwaltung. Das Hausgeld beinhaltet unter anderem die<br />

nicht auf den Mieter umlegbaren Kosten für die jeweilige Instandhaltungsrücklage und Verwaltergebühr.<br />

2.3<br />

Der Mietpoolverwalter kalkuliert eine voraussichtliche monatliche Nettomiete pro m², die sicherstellt,<br />

dass im Ergebnis jedem Poolmitglied die gleiche Nettomiete/m²als monatliches Vorab zufließt. Bei<br />

wesentlichen Veränderungen des Mietmarktes/ der ortsüblichen Mieten, einer eventuellen höheren<br />

Leerstandsrate oder außergewöhnlichen Belastungen durch Reparaturen o.ä., ist der Mietpoolverwalter<br />

berechtigt eine Zwischenrechnung vorzunehmen. Er ist nicht verpflichtet den Kontokorrentrahmen<br />

gem. Ziff.3.2 zunächst auszuschöpfen. Vielmehr kann eine geringere Mietausschüttung vom Mietpoolverwalter<br />

vorgenommen werden. In solchem Falle ist mit der Abrechnung des entsprechenden Gesamtjahres,<br />

eine generelle Neukalkulation als Vorausschau der voraussichtlich zu erwartenden künftigen<br />

monatlichen Mietauszahlungen vorzunehmen. In der Erstvermietungszeit ist eine monatliche Anpassung<br />

der Auszahlungen durch den Mietpoolverwalter in Abhängigkeit des Gesamtvermietungsstandes vorgesehen.<br />

2.4<br />

Der Mietpoolverwalter übernimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben:<br />

a)Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Übergabe und der Abgabe der<br />

Wohnungen/Teileigentum;<br />

b)Überwachung des Mieteingangs;<br />

c) Entgegennahme und Erhöhung von Mietkautionen, Bankbürgschaften oder ähnlichen Sicherheiten;<br />

d)Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;<br />

e)Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst<br />

und Abrechnung der Kosten mit den Mietern;<br />

f) pünktliche Bezahlung aller für das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten<br />

nach vorheriger Prüfung;<br />

g)Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />

und die Ausstattung des Hausmeisters;<br />

h)im Rahmen der technischen Verwaltung wird die laufende Überwachung des baulichen Zustandes<br />

und für notwendige Reparaturmaßnahmen, der Abschluss von Wartungsverträgen und die Aufstel<br />

lung periodischer Instandhaltungspläne entsprechend der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft<br />

vorgenommen.<br />

2.5<br />

Für die Einleitung von Maßnahmen, die einer anwaltlichen Inanspruchnahme bedürfen sowie für die<br />

Kündigung eines Mietverhältnisses ist die Zustimmung des Poolmitgliedes einzuholen. Die zur Wiedervermietung<br />

von Wohnungen notwendigen Aktivitäten, wie die Beauftragung von Maklern werden vom<br />

136<br />

Mietpoolverwalter ausgelöst. Die Maklergebühren werden dem Treuhandkonto als notwendige Auslagen<br />

der Poolmitgliedergemeinschaft belastet.<br />

3. Kontoführung/ Zahlungen<br />

3.1<br />

Das Poolmitglied verpflichtet sich, die von der Eigentümergemeinschaft festgesetzten Hausgeldzahlungen,<br />

einschließlich der Instandhaltungsrücklage und WEG-Verwaltergebühr an den Mietpoolverwalter<br />

zu Gunsten des von ihm eingerichteten Treuhandkontos monatlich regelmäßig spätestens bis zum 3. des<br />

laufenden Monats per Einzugsermächtigung zu entrichten. Die Mieter werden verpflichtet ihre monatlichen<br />

Miet- und Nebenkostenzahlungen auf dieses Konto zu bewirken.<br />

3.2<br />

Zur Bewirtschaftung des vom Mietpoolverwalter eingerichteten Treuhandkontos erhält der Verwalter<br />

das Recht, das Konto des Mietpools nach Notwendigkeit bis maximal zu einer halben Jahresnettomieteinnahme<br />

aller beteiligten Wohnungen/Teileigentum zu überziehen. Bei Kreditfälligkeit ist der Mietpoolverwalter<br />

zur Verrechnung der fälligen Beträge mit den Folgemonatsmieten berechtigt. Die Zinsen<br />

werden vom Mietpool getragen.<br />

3.3<br />

Der Mietpoolverwalter nimmt unverzüglich nach Eingang aller das Abrechnungsjahr betreffenden Einnahmen<br />

und Ausgaben die Mietpoolabrechnung vor. Spätestens zum Ende des Folgejahres. Der sich aus<br />

der Abrechnung ergebende Überschuss wird m²-anteilig an die Mietpoolteilnehmer ausgezahlt sofern<br />

Beschlüsse der WEG dem nicht entgegenstehen. Eine Unterdeckung wird von den Poolmitgliedern auf<br />

Anforderung des Mietpoolverwalters innerhalb von 4 Wochen nach entsprechender Aufforderung<br />

gezahlt. Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Im Rahmen monatlicher Abschlagszahlungen (Ziff.<br />

2.3) erhalten die Poolmitglieder m²-anteilig eingezahlte Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen der<br />

Mieter auf deren Konto gem. Ziff. 7 überwiesen.<br />

3.4<br />

Kommt ein Mietpoolmitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerecht nach, werden<br />

die fälligen Beträge (monatliche Zahlungen am 3. Kalendertag des Monats im Voraus, Zahlungen nach<br />

Aufforderungen der Mietpoolverwaltung mit Ablauf von 4 Wochen nach dem Datum auf dem Aufforderungsschreiben)<br />

ohne nochmalige Mahnung mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach verzinst.<br />

Für den Fall, dass der Mietpool selbst mit durchschnittlich höheren Kreditzinsen belastet ist, können auf<br />

entsprechenden Nachweis auch die höheren Zinsen vom säumigen Poolmitglied gefordert werden.<br />

3.5<br />

Der Mietpoolverwalter hat das Recht im Interesse der Poolmitglieder insgesamt, bei besonderen


Umständen (ungewöhnlich hohe Leerstandsrate, kostenintensive Reparaturen u.ä.) auch vor Ablauf des<br />

Kalenderjahres eine Zwischenabrechnung vorzunehmen.<br />

3.6<br />

Das Poolmitglied ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Mitgliedschaft im Mietpool<br />

bestehende Unterdeckung des Bewirtschaftungskontos m²-anteilig auszugleichen. Überschüsse werden<br />

anteilig ausgekehrt, sofern insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem neuen Wohnungs-/Teileigentümer<br />

vorgelegt wird, in der der Neueigentümer der Auszahlung zustimmt. Der Mietpoolverwalter<br />

erhält vom WEG-Verwalter die Bewirtschaftungskostenabrechnung für jedes einzelne Poolmitglied.<br />

Insofern weist das Poolmitglied die WEG-Verwaltung an, die Bewirtschaftungskostenabrechnung gegenüber<br />

dem Mietpoolverwalter vorzunehmen. Ein sich nach dieser Abrechnung für den Eigentümer ergebendes<br />

Guthaben aus den Hausgeldzahlungen wird dem Mietpool zugeführt. Die sich aus der WEG-<br />

Abrechnung ergebenden Nachforderungen an das Poolmitglied sind von dem Treuhandkonto aus dem<br />

Mietpool an den WEG-Verwalter zu Gunsten der Eigentümergemeinschaft zu zahlen.<br />

4. Vollmacht<br />

4.1<br />

Der Mietpoolverwalter wird bevollmächtigt, namens und im Auftrag der den Mietpool angeschlossenen<br />

Wohnungs-/Teileigentümer/Poolmitglieder ein Treuhandkonto bei einem Geldinstitut eigener Wahl zu<br />

eröffnen und zu führen.<br />

4.2<br />

Das Poolmitglied bevollmächtigt in seinem Namen und für seine Rechnung den Mietpoolverwalter das<br />

Wohnungs-/Teileigentum zu vermieten. Dabei steht es dem Mietpoolverwalter frei, die Vermietung<br />

durch Dritte vornehmen zu lassen. Der Mietpoolverwalter wird ausdrücklich bevollmächtigt, Mietrückstände<br />

von mehr als zwei Monaten im Namen des Eigentümers und des Mietpools gerichtlich geltend zu<br />

machen. Er ist darüber hinaus berechtigt Mieterhöhungsverlangen geltend zu machen und alle im<br />

Zusammenhang mit der Verwaltung der Mietsache zu regelnden Fragen nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

gegenüber Personen, Gesellschaften, Behörden und den Gerichten zu vertreten. Dazu wird er auch ausdrücklich<br />

bevollmächtigt, für die Prozessführung einen Rechtsanwalt seiner Wahl Auftrag und Vollmacht<br />

zu erteilen.<br />

4.3<br />

Sofern das Poolmitglied nicht an der jährlichen vom WEG-Verwalter einberufenen Eigentümerversammlung<br />

teilnimmt, ist der Mietpoolverwalter ermächtigt, den Eigentümer zu vertreten und insofern sein<br />

Stimmrecht auszuüben bzw. mit der Vertretung des Poolmitgliedes einen Anwalt seiner Wahl zu bevollmächtigen.<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

5. Laufzeit<br />

2. Teilungserklärung<br />

5.1<br />

Beide Parteien sind berechtigt nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende<br />

den vorliegenden Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.<br />

5.2<br />

Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Ein wichtiger Grund liegt auch<br />

bei Vermögensverfall des Wohnungs-/Teileigentümers, gegen ihn eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />

bzw. der drohenden Zwangsversteigerung der Wohnung vor.<br />

5.3<br />

Der Vertrag endet mit Beendigung der Tätigkeit der GRK Hausverwaltung GmbH als Mietpoolverwalter<br />

bzw. mit Ausscheiden des Poolmitglieds aus dem Mietpool.<br />

6. Schlussbestimmungen<br />

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden so,<br />

bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gleichwohl gültig. Anstelle der unwirksamen<br />

Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die den Willen der Parteien und insbesondere die aus<br />

diesem Vertrag erkennbare wirtschaftliche Zielgebung möglichst genau widerspiegeln. Änderungen<br />

oder Ergänzungen dieses Vertrages erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer dieses Anwesens,<br />

die Poolmitglieder sind.<br />

7.<br />

Das Poolmitglied benennt dem Mietpoolverwalter nachfolgend ein Konto, auf das die monatlichen Nettomietzahlungen<br />

sowie die Nebenkostenvorauszahlungen gemäß Ziff. 3.3 überwiesen werden sollen.<br />

Konto-Nr.:<br />

BLZ:<br />

Bank:<br />

Kontoinhaber:<br />

Liegenschaft:<br />

Objekt:<br />

Lage der Wohnung/Teileigentum: Wohnungs-Nr/Teileigentum Nr:<br />

Leipzig, den<br />

Unterschrift (Poolmitglied) Unterschrift (Hausverwaltung)<br />

137


2. Teilungserklärung<br />

Objektdaten:<br />

Verkäufer: Gartenhöfe GmbH<br />

Objektmerkblatt für den Erwerber<br />

Objekt: Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110, 112, 114, 116, 118, 120, 122<br />

WEG Verwalter: GRK Hausverwaltung GmbH<br />

Mietpool-Verwalter: GRK Hausverwaltung GmbH<br />

(Sondereigentum)<br />

Wohnungseinheiten: 60<br />

Gesamtwohnfläche: 4.504,58 qm<br />

Kalkulation der Mietpoolausschüttung -<br />

kalkulierte Nettokaltmiete/m² Wfl.: 5,20 €<br />

Mietausfallwagnis (Leer- und Rückstände): 0,20 €<br />

nicht umlagefähige Nebenkosten (z.B. Kontoführungsgebühren): 0,10 €<br />

Vorauszahlung auf Mietpoolausschüttung: 4,90 €<br />

Bezüglich der Besonderheiten des Mietpools wird auf den entsprechenden Verwaltungsauftrag der GRK<br />

Hausverwaltung GmbH, und auf das Merkblatt zur Funktionsweise des Mietpools verwiesen.<br />

Verwaltungskosten - nicht umlagefähig -<br />

Die WEG-Verwaltungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 17,00 € zzgl. MwSt.<br />

Die Mietpool-Betreuungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 12,00 € zzgl. MwSt.<br />

Die Endabrechnungen für das Gemeinschafts- und für das Sondereigentum (Mietpool) erfolgen einmal<br />

jährlich rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr. Guthaben werden erstattet. Unterdeckungen<br />

werden von der GRK Hausverwaltung GmbH angefordert und vom Eigentümer getragen.<br />

138<br />

I. Einzugsermächtigung<br />

Zahlungsempfänger: GRK Hausverwaltung GmbH<br />

Prager Str. 36<br />

04317 Leipzig<br />

Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir die GRK Hausverwaltung GmbH widerruflich die von mir/uns zu entrichtende<br />

Zahlung aus dem Mietpoolverwaltungsvertrag insbesondere im Hinblick auf die<br />

• Instandhaltungsrücklage,<br />

• Mietpoolgebühren,<br />

• WEG - Gebühren,<br />

• Nachforderungen aus Mietpoolabrechnungen<br />

für die Wohnung/Teileigentum Nr...... / Adresse:............................. bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres<br />

Girokontos<br />

Konto-Nr.:<br />

BLZ:<br />

Bank:<br />

Kontoinhaber:<br />

durch Lastschrift einzuziehen.<br />

Ort, Datum, Unterschrift (en)<br />

Sehr geehrte Eigentümerin,<br />

sehr geehrter Eigentümer,<br />

II.Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools<br />

Sie sind als Eigentümer einer Wohnung/Teileigentum oder eines Wohnungsanteils Mitglied eines Mietpools<br />

geworden. Sie haben die GRK Hausverwaltung GmbH beauftragt, zukünftig alle das Mietverhältnis<br />

betreffenden Arbeiten durchzuführen. Zukünftig werden wir sämtlichen das Vertragsverhältnis<br />

betreffenden Schriftwechsel führen, erforderliche Unterlagen verwalten, die Miet- und Nebenkostenzahlungen<br />

Ihres Mieters entgegennehmen und abrechnen. Durch Ihre Zugehörigkeit zum Mietpool verteilen<br />

Sie Ihr übliches Einzelrisiko als Vermieter auf alle die dem Mietpool beigetretenen Eigentümer


zw. Vermieter gleichmäßig. Mietausfälle, Reparaturen des Sondereigentums, aber auch sonstige außergewöhnliche<br />

Belastungen des Sondereigentums, werden für Sie kalkulierbar. Sie erhalten eine durchgängige,<br />

gesicherte Mietausschüttung. Über das Bewirtschaftungskonto des Mietobjekts erfolgen alle<br />

Zahlungsflüsse Ihre Wohnung betreffend. Hierbei handelt es sich insbesondere um:<br />

• Einnahmen der Miete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen<br />

• Mietausschüttung Eigentümer<br />

• Zahlungen Hausgelder an WEG Verwalter<br />

• Überweisung der Grundsteuern gemäß Abgabenbescheid<br />

• Entrichtung von anfallenden Erbbauzinsen<br />

• Begleichung der Reparaturaufwendungen im Sondereigentum<br />

• Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausstehenden Forderungen<br />

• Verwaltergebühren<br />

• Kontoführungsgebühren<br />

Zu Ihrer Entlastung erstatten wir Ihnen die für das laufende Jahr anfallende Grundsteuer gemäß Abgabenbescheid.<br />

Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie als Mietpoolteilnehmer uns den Ihnen von der<br />

jeweiligen Gemeinde zugestellten Grundsteuerbescheid im Original zur Verfügung stellen. Die Grundsteuer<br />

ist als umlagefähige Position in der Jahresabrechnung mit dem Mieter umlegbar und stellt für Sie<br />

keine weitere Belastung dar. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben führen wir Mietzinserhöhungen<br />

gegenüber Ihrem Mieter durch.<br />

Die daraus resultierenden Mehreinnahmen fließen Ihrem Mietpool zu. Sie als Eigentümer partizipieren<br />

anteilig an diesen Mehreinnahmen über die jährliche Mietpoolabrechnung. Wir als Mietpoolverwalter<br />

sorgen dafür, dass die Zahlungen der Mieter regelmäßig und in voller Höhe erfolgen. Erforderliche Mahnungen<br />

werden unmittelbar versandt. Kündigungen werden gegenüber säumigen Mietern rechtzeitig<br />

ausgesprochen, erforderliche gerichtliche Schritte erfolgen gegebenenfalls durch unsere Rechtsabteilung.<br />

Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (01.01. bis 31.12.) erhält jeder Mietpoolteilnehmer im Folgejahr eine<br />

Gesamtmietpoolabrechnung nach dem Prinzip der Einnahmen - Ausgaben / Überschussrechnung. Hier<br />

erfolgt unter Ausweis des Ergebnisses eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Das jeweilige<br />

Abrechnungsergebnis wird entsprechend der Wohnfläche/Teileigentumsfläche sowie der Zeitdauer<br />

der Zugehörigkeit zum Mietpool auf alle Mietpoolteilnehmer anteilig berechnet. Überschüsse werden<br />

ausgekehrt oder zur Rücklagenbildung verwandt. Unterdeckungen werden angefordert oder aber auf<br />

das folgende Wirtschaftsjahr als Saldo vorgetragen.<br />

Teil II: Vertragswerk<br />

2. Teilungserklärung<br />

Veräußern Sie als Mietpoolteilnehmer vorzeitig Ihre Wohnung/Teileigentum oder Ihren Wohnungsanteil,<br />

so erhalten Sie auch hier nach Abschluss des Wirtschaftsjahres im Folgejahr eine Mietpoolabrechnung<br />

zum Zeitpunkt Ihres Austritts.<br />

Gern geben wir Ihnen weitere Erläuterungen zum Mietpoolverfahren.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Ihre GRK Hausverwaltung GmbH<br />

Erläuterungsblatt zur Kenntnis genommen:<br />

139


Ein Projekt der<br />

Gartenhöfe GmbH<br />

ein Unternehmen der<br />

GRK-Holding AG<br />

Prinz-Eugen-Str. 31<br />

04277 Leipzig<br />

Fon :0341 / 22 22 60<br />

Fax :0341 / 22 22 622<br />

info@<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />

www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />

HOLDING ®<br />

Zeit für mehr<br />

Kapitalmäßige und personelle<br />

Verflechtung besteht zwischen<br />

folgenden Firmen:<br />

HOLDING<br />

AG<br />

GMBH<br />

GÖPEL-CONSULT<br />

HAUSVERWALTUNG<br />

GMBH<br />

GRK

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