Beispiel - grk-holding
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GRK<br />
Friedrichshafner Str. 104-122<br />
5. Bauabschnitt<br />
Januar 2009
Die Geschichte von<br />
Hoffmans Gärten<br />
Wer ist eigentlich „Hoffman“?<br />
Genau wissen wir das nicht.<br />
Wir wissen jedoch, dass er ein talentierter<br />
Zeichner war. Denn sein Skizzenbuch haben<br />
wir auf einem der Dachböden entdeckt.<br />
Herr Hoffman muss hier gelebt haben, denn<br />
fünf Skizzen sind eindeutig dem Grundstück<br />
und der nahen Umgebung zuzuordnen.<br />
Zum <strong>Beispiel</strong> ist ein Torbogen der Anlage zu<br />
erkennen oder die Gärten der Nachbarschaft.<br />
Mit seiner fließenden Handschrift hat er uns<br />
auch kleine Momentaufnahmen im<br />
geschriebenen Wort hinterlassen. Herr Hoffman<br />
wusste, wie schön es sich hier wohnt.<br />
Das spürt man auf jeder Seite. So werden<br />
seine Impressionen zu unseren Visionen.<br />
Sein Erleben zu unserem Ziel.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Das Vorwort – GRK-Holding AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
I. Das angebotene Objekt im Überblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
II. Übernahme der Prospektverantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
V. Der Standort Leipzig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20<br />
VI. Die Lage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28<br />
VII. Das Objekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />
VIII. Grundrisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
IX. Die Baubeschreibung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />
X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 94<br />
XI. Rechtliche Verhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 96<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100<br />
XIII. Referenzen – Außenansichten / Innenansichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108<br />
Teil 1 - Kaufvertragsangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110<br />
Teil 2 - Teilungserklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />
2 Inhaltsverzeichnis
Das Vorwort<br />
Die Renaissance der Wohnimmobilien<br />
Ungeachtet der ab 2012 sinkenden Bevölkerung wird<br />
die Wohnraumnachfrage mittelfristig weiter wachsen,<br />
insbesondere in wirtschaftsstarken Ballungsräumen.<br />
Ursachen hierfür sind der steigende Wohnflächen-<br />
bedarf pro Einwohner und die zunehmende Zahl der<br />
Singlehaushalte. Zudem blieb die Neubautätigkeit im<br />
Bereich Wohnimmobilien weit hinter dem Bedarf<br />
zurück. So wird sich die Nachfrage zunehmend auf<br />
den vorhandenen Wohnungsbestand konzentrieren,<br />
d. h. auf die Erhaltung und Modernisierung des Alt-<br />
baubestandes. Ein deutliches Indiz für die Attraktivität<br />
des deutschen Wohnimmobilienmarktes ist sicherlich,<br />
dass ausländische Investoren in den vergangenen drei<br />
Jahren über 25 Mrd. Euro für Investitionen in deut-<br />
sche Wohnimmobilien ausgegeben haben.<br />
Auf Erfolgskurs: Das neue Leipzig<br />
Dank umfassender Investitionen verfügt die traditions-<br />
reiche Universitäts- und Messestadt heute über eine<br />
hochmoderne Infrastruktur und zählt zu den attrak-<br />
tivsten Wirtschaftsstandorten in Deutsch land. Unter-<br />
nehmen wie Porsche, BMW, DHL und Quelle haben das<br />
Potenzial der sächsischen Metropole früh<br />
Vorwort<br />
erkannt und mit ihren großflächigen Gewerbeansied-<br />
lungen bereits viele Tausend neuer Arbeitsplätze<br />
geschaffen. Dass sich der Flughafen Leipzig/Halle zu<br />
einem internationalen Drehkreuz im Luftverkehr ent-<br />
wickelt und die Leipziger Messe wieder Weltrang<br />
genießt, sind zwei weitere Belege für den spürbaren<br />
Aufwärtstrend, von dem die ganze Metropolregion<br />
profitiert.<br />
Wohnklassiker in grüner Lage<br />
Mit dem Denkmal-Sanierungsprojekt „Hoffmans Gär-<br />
ten“ im Leipziger Stadtteil Mockau entsteht ein<br />
attraktives Wohnungsangebot, das den Traum vieler<br />
Menschen erfüllt: Citynahes Wohnen unweit des<br />
Arbeitsplatzes in einem lebenswerten, von Grün<br />
geprägtem Umfeld. Nach der Sanierung werden die<br />
Wohnklassiker für fast jeden Flächenbedarf die pas-<br />
sende Lösung bieten – von der Zwei-Zimmer-Wohnung<br />
mit Loggia bis zum Familiendomizil mit vier Zimmern<br />
und Balkon. Dank Sonder-AfA gemäß § 7i / §10 f EStG<br />
ist der Immobilienerwerb in dieser guten Lage für<br />
Kapitalanleger wie für Eigennutzer auch in steuerlicher<br />
Hinsicht attraktiv.<br />
Der Zeitpunkt ist überaus günstig<br />
Wer jetzt in Leipzig Wohneigentum erwirbt, kann<br />
gleichzeitig von günstigen Kaufpreisen und immer<br />
noch historisch niedrigen Zinsen profitieren. Ein<br />
Anstieg der Zinsen, der Kaufpreise und damit auch<br />
der Mieten ist zu erwarten. Dies macht den Immobi-<br />
lienerwerb in „Hoffmans Gärten“ zu einer perspekti-<br />
visch sinnvollen Entscheidung – auch als Baustein der<br />
privaten Altersvorsorge. Ob Sie hier als Eigennutzer<br />
später mietfrei den Ruhestand genießen oder sich als<br />
Kapitalanleger eine zusätzliche „Immobilienrente“<br />
sichern möchten: Mit langjähriger Erfahrung und<br />
individueller Betreuung begleiten wir Sie bei der<br />
Umsetzung Ihrer Ziele.<br />
Das vorliegende Exposé informiert Sie über alle<br />
Details unseres Angebotes. Sprechen Sie uns an, wenn<br />
Sie Fragen haben oder ein persönliches<br />
Informationsgespräch wünschen.<br />
Januar 2009<br />
GRK-Holding AG<br />
3
1. Das angebotene Objekt im Überblick<br />
Art des Objekts<br />
Bestandsimmobilie (Wohnen) mit Umnutzungs-/Sanierungs-/Modernisierungsbedarf für weitere Wohnnutzung zur langfristigen Vermietung bzw. Nutzung<br />
nach Teilung in Wohnungseigentum. Zudem kann die Erwerberin bzw. der Erwerber auf Wunsch einem Mietpool beitreten.<br />
Lage des Objekts<br />
04357 Leipzig, Friedrichshafner Straße 104,106, 108, 110, 112, 114, 116, 118, 120 und 122<br />
Anzahl der Einheiten<br />
60 Wohnungen mit 20 Wohnungen im EG, 20 Wohnungen im 1. OG, 20 Wohnungen im 2. OG (davon 10 Wohnungen als Maisonetten über 2. OG / DG),<br />
Verkäufer<br />
Gartenhöfe GmbH, Leipzig<br />
Qualitätskontrolle<br />
Der TÜV übernimmt die technische Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />
Kaufpreise<br />
– EUR 1.890/qm<br />
– Außenstellplatz: 14 Stellplätze zu je EUR 4.500,00; Stellplätze sind den Wohnungen nicht fest zugeordnet<br />
Kaufpreisaufteilung<br />
Siehe separate Kaufpreisliste (vgl. Prospekt Seite 14 ff.)<br />
Erwerbsnebenkosten<br />
Ca. 5,0 % des Kaufpreises<br />
4 I. Das angebotene Objekt im Überblick
Abschreibung<br />
1. Für Kapitalanleger:<br />
Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen:<br />
– 8 Jahre x 9 %, 4 Jahre x 7 % des Sanierungsaufwands gem. § 7i EStG (Sonder-AfA für denkmalgeschützte Immobilien )<br />
– 50 Jahre x 2,0 % auf Altsubstanz gem. § 7 Abs. 4 EStG (lineare AfA)<br />
2.Für Eigennutzer:<br />
Bestandswohnungen und Dachgeschosswohnungen:<br />
– 10 Jahre x 9 % des Sanierungsaufwandes gem. § 10f EStG (Sonder-AfA für denkmalgeschützte Immobilien)<br />
Vermietung<br />
1. Ausgaben:<br />
– Wohngeld (davon u. a. nicht umlegbar):<br />
– Instandhaltung: EUR 0,25/qm/Monat<br />
– WEG-Verwaltung: EUR 17,00 zzgl. 19 % USt./Monat/WE (EUR 20,23 brutto)<br />
– Optional wird der Abschluss eines Mietpool-GbR-Vertrages angeboten<br />
– Vermietungsleistung: im Rahmen des Mietpools werden Maklergebühren vom Mietpool getragen<br />
– Sondereigentumsverwaltung: EUR 12,00 zzgl. 19 % USt./Monat/WE (EUR 14,28 brutto)<br />
2.Einnahmen:<br />
– Wohnungen: Nach Marktsituation und Mietverhandlung; optional Mietpool-GbR (voraussichtlich EUR 5,20/qm Zielmiete,<br />
davon werden voraussichtlich EUR 4,90/qm im Rahmen des Mietpools monatlich ausgeschüttet, Restbetragsausschüttung erfolgt jeweils am Jahresende)<br />
– Stellplätze: Nach Marktsituation und Mietverhandlung, voraussichtlich ca. EUR 20,00/Stellplatz, kein Mietpool<br />
Rechte aus dem Erwerb der Vermögensanlage<br />
– Der Erwerber erwirbt Eigentum an einer Wohnung gemäß Wohnungseigentumsgesetz sowie den Anspruch auf Verwaltungsdienstleistungen gem. Teilungserklärung<br />
(siehe Anlage II, Gemeinschaftsordnung)<br />
– Kaufpreiszahlung erfolgt gemäß Makler- und Bauträgerverordnung<br />
– Erhöhte Absetzungen gemäß §§ 7i bzw. 10f EStG können voraussichtlich realisiert werden<br />
– Zu weiteren Details wird auf die Kapitel „Steuerliche Verhältnisse“ und „Rechtliche Verhältnisse“ verwiesen<br />
I. Das angebotene Objekt im Überblick<br />
5
Prospektherausgeber<br />
Gartenhöfe GmbH<br />
Ein Unternehmen der<br />
GRK-Holding AG<br />
Prinz-Eugen-Str. 31<br />
04277 Leipzig<br />
Fon 0341 / 22 22 - 60<br />
Fax 0341 / 22 22 - 622<br />
www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />
„… und ich genoss die Verführung<br />
des Lavendel.“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
II. Übernahme der Prospektverantwortung<br />
Prospektherausgeber, Vertragspartner und Objektge-<br />
sellschaft des vorgesehenen Kaufvertrags über Kauf<br />
und Sanierung einer Eigentumswohnung ist die Firma<br />
Gartenhöfe GmbH, Prinz-Eugen-Str. 31, 04277 Leipzig.<br />
Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Leipzig unter der HR-Nummer HRB<br />
23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet.<br />
Das Stammkapital beläuft sich auf 25.000 Euro.<br />
Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Torsten Kracht,<br />
geb. am 04.10.1967, von den Bestimmungen des § 181<br />
BGB befreit. Alleingesellschafterin der Gartenhöfe<br />
GmbH ist die Firma GRK Holding AG, Prinz-Eugen-<br />
Straße 31, 04277 Leipzig, zugleich Initiatorin dieses<br />
Prospekts.<br />
Vorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am 21.08.1965<br />
und Herr Torsten Kracht, geb. am 04.10.1967, beide<br />
alleinvertretungsberechtigt und von den Bestimmungen<br />
des § 181 BGB befreit. Das Stammkapital beläuft sich auf<br />
1.000.000 EUR. Die Handelsregisternummer lautet HRB<br />
22568 (Amtsgericht Leipzig). Die GRK-Holding AG wurde<br />
am 29.11.1995 in Rechtsform einer GmbH gegründet und<br />
am 02.06.2006 in eine AG umgewandelt. Für den<br />
Inhalt dieses Prospektes trägt der Prospektherausge-<br />
ber die Verantwortung. Der Geschäftsführer des Pro-<br />
spektherausgebers ist zu gleich dinglich uneinge-<br />
schränkt zeichnungsberechtigt für das Objekt. Der<br />
Prospekt informiert den Investor nach Überzeugung<br />
des Prospektherausgebers wahrheitsgemäß, sorgfältig<br />
und vollständig über alle Umstände, die für die Ent-<br />
scheidung des Investors über die angebotene Investiti-<br />
on von wesentlicher Bedeutung sind oder sein kön-<br />
nen.<br />
Da durch den Prospekt ein komplexer Sachverhalt<br />
beschrieben wird, ist nicht auszuschließen, dass<br />
gleichwohl für einzelne Investoren zu einzelnen<br />
Sachverhalten ergänzende Fragen bestehen. Der Pro-<br />
spektherausgeber steht für die wahrheitsgemäße und<br />
vollständige Beantwortung entsprechender Fragen<br />
interessierten Investoren bzw. deren Beratern jeder-<br />
zeit gern zur Verfügung. Keine Verantwortung kann<br />
für die von Vertriebspartnern ggf. vorgenommenen<br />
zusätzlichen EDV-Berechnungen bzw. über den Pro-<br />
spekt hinausgehenden Zusicherungen über-<br />
nommen werden, da diese vom Prospektherausgeber<br />
nicht geprüft wurden bzw. diesem i. d. R. nicht<br />
bekannt sind. Der Prospektherausgeber überprüft<br />
auch nicht, ob die Investitionsentscheidung des Inve-<br />
stors im Rahmen seiner individuellen Gegebenheiten<br />
wirtschaftlich sinnvoll ist.<br />
Es sind nur die bis zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />
bekannten oder erkennbaren Sachverhalte maßge-<br />
bend. Planungs- und Berechnungsgrundlagen stehen<br />
unter dem Vorbehalt der jederzeit möglichen Verän-<br />
derung. Die derzeitige Bau-, Verwaltungs- und<br />
Finanzverwaltungspraxis sowie Rechtsprechung kann<br />
sich verändern. Eine Haftung für den Eintritt von<br />
Kosten-, Ertrags- und Steuerprognosen sowie für die<br />
zukünftige Entwicklung der Finanzierungs- und<br />
Bewirtschaftungskosten kann nicht übernommen<br />
werden. Eventuell im Prospekt enthaltene Illustra-<br />
tionen und Fotos sind zum Teil nur als Vorschläge,<br />
Entwürfe und Muster zu verstehen und nicht als<br />
wesentliche Elemente im Sinne der Baubeschreibung.<br />
Die tatsächliche Gestaltung und Bauausführung kann<br />
hiervon abweichen.<br />
6 II. Übernahme der Prospektverantwortung Überblick
Die Realisierung von Planungen steht unter dem<br />
Vorbehalt der Genehmigungsfähigkeit seitens der<br />
entsprechenden Behörden. Gültigkeit haben ausschließlich<br />
die notariell beurkundeten Verträge.<br />
Die Namensnennung der gesetzlichen Vertreter<br />
der Gesellschaften erfolgt ausschließlich zur Information<br />
der Vertretungsverhältnisse.<br />
Eine persönliche Vertrauenswerbung mit den<br />
genannten Personen wird damit nicht bezweckt.<br />
Gleiches gilt für die beauftragten Vertragspartner.<br />
Verbindliche bzw. vom Prospekt abweichende<br />
Angaben darf und kann nur der Prospektherausgeber<br />
machen. Dritte, insbesondere mit dem Vertrieb<br />
und der Vermittlung befasste Personen, sind<br />
hierzu nicht befugt.<br />
II. Übernahme der Prospektverantwortung Überblick<br />
Der Prospekt besteht aus zwei Teilen. Da auch die<br />
abzuschließenden Verträge Veränderungen in<br />
sachlicher und rechtlicher Hinsicht unterliegen<br />
können, besitzen nur die letztendlichen wechselseitig<br />
abgeschlossenen Verträge Gültigkeit. Die im<br />
Exposé enthaltenen Angaben und Angebote sind<br />
demnach unverbindlich.<br />
Sämtliche Texte im Prospekt sind urheberrechtlich<br />
geschützt. Prospektaufbau und –inhalt orientieren<br />
sich am IDW-S-4-Standard der Wirtschaftsprüfer<br />
(Stand 18.05.2006). Der Prospektherausgeber versichert,<br />
dass er nach bestem Wissen und Gewissen<br />
über alle für die Anlageentscheidung wesentlichen<br />
Umstände im Prospekt vollständig und richtig<br />
aufgeklärt hat. Trotz gewissenhafter Prüfungen<br />
und sorgfältiger Erarbeitungen können Irrtümer<br />
jedoch nicht ausgeschlossen werden.<br />
Der Prospekt wurde im Januar 2009 erstellt<br />
und herausgegeben.<br />
GRK Holding AG<br />
Steffen Göpel und Torsten Kracht<br />
7
„Vor meinen Augen färbte<br />
sich die Wiese grün“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
Nachfolgend werden die wesentlichen mit der Inves-<br />
tition in die Vermögensanlage verbundenen Risiken<br />
dargestellt.<br />
Risiken im Zusammenhang mit dem<br />
Erwerb der Vermögensanlage<br />
Der Eigentumsübergang des Gesamtobjektes ist noch<br />
nicht vollzogen. Der notarielle Kaufvertrag verpflich-<br />
tet den derzeitigen Eigentümer zur Eigentumsver-<br />
schaffung.<br />
Zum derzeitigen Rechtszustand ist die Objektge-<br />
sellschaft nicht imstande, in Kaufverträgen die<br />
Eigentumsverschaffung an Nacherwerber<br />
sicherzustellen. Aus der Rückabwicklung eines<br />
Kaufvertrages könnten für den Erwerber<br />
Kosten entstehen (Vorfälligkeitsentschädigun-<br />
gen für die finanzierende Bank).<br />
Die Teilungserklärung ist bislang noch nicht im Grund-<br />
buch vollzogen worden. Ohne eine derartige Teilungs-<br />
erklärung ist der Verkäufer nicht in der Lage, dem<br />
Käufer Wohnungseigentum zu verschaffen. Die Tei-<br />
lungserklärung ist in Teil 2 dieses Prospekts abge-<br />
druckt. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung der<br />
zuständigen Baubehörden liegt bereits vor. Sollte die<br />
Teilungserklärung nicht vollzogen werden, kann den<br />
Erwerbern kein Wohnungseigentum verschafft wer-<br />
den. Die Erfüllung der Kaufverträge wird damit für<br />
die Objektgesellschaft unmöglich. Aus der Rückab-<br />
wicklung eines Kaufvertrages könnten für den Erwer-<br />
ber Kosten entstehen (Vorfälligkeitsentschädigungen<br />
für die finanzierende Bank, Notarkosten).<br />
Bei den prospektierten Wohnungen handelt es sich<br />
um ein noch umfassend zu sanierendes und zu<br />
modernisierendes Gebäude. Der Erwerber kauft<br />
keine fertige Immobilie, sondern neben der Altbau-<br />
substanz und dem anteiligen Grund und Boden den<br />
Anspruch auf eine umfassende Sanierung und Moder-<br />
nisierung. Bei einem Ausfall des Verkäufers durch<br />
Insolvenz kann die Sanierungs- und Modernisierungs-<br />
leistung daher vom Verkäufer nicht mehr eingefor-<br />
dert werden. Für den Käufer besteht die Gefahr, die<br />
Modernisierungsarbeiten selbst fertig stellen lassen<br />
zu müssen, sowie die Gefahr, wegen des geringeren<br />
Schlussauftragsvolumens einen möglichen höheren<br />
Aufwand tätigen zu müssen als prospektiert und<br />
höhere Finanzierungskosten aufbringen zu müssen.<br />
Risiken aus der tatsächlichen Situation<br />
des Objektes<br />
Die Gebäude wurden in den 50er Jahren des letzten<br />
Jahrhunderts als Wohngebäude errichtet. Das<br />
Vorhandensein umweltgefährdender Belastungen<br />
des Grund und Bodens ist dem Verkäufer nicht<br />
bekannt. Sollten dennoch Bodenverunreinigungen<br />
vorhanden sein, so tritt der Verkäufer hierfür<br />
nicht ein. Evtl. entstehende Kosten für eine Mängelbeseitigung<br />
müsste der Erwerber tragen.<br />
8 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
Bei den Gebäuden handelt es sich um gebrauchte<br />
Immobilien. Bei gebrauchten Immobilien können<br />
unter Umständen auch von Sachverständigen nicht<br />
erkennbare Mängel vorhanden sein. Gewährleistungsansprüche<br />
bezüglich dieser Mängel bestehen<br />
typischerweise nicht und sind nach der Vertragsgestaltung<br />
auch nicht vorgesehen. Eventuelle Kosten<br />
einer Mängelbeseitigung trägt der Erwerber.<br />
Risiken aus wirtschaftlicher Sicht<br />
Beim Kauf einer Wohnung entstehen für den Erwerber<br />
regelmäßig folgende Kosten:<br />
– Kaufpreis des anteiligen Grundstücks und der<br />
Wohnung einschl. Sanierungsleistungen<br />
– Notarkosten, Gerichtskosten<br />
– Grunderwerbsteuer<br />
– Fremd- und Eigenkapitalverzinsung einschl. Finanzierungsnebenkosten<br />
(z. B. Disagio)<br />
Bei dem prospektierten Gesamtaufwand für den<br />
Erwerb einer Eigentumswohnung können sich für<br />
den Erwerber folgende Risikopotenziale ergeben:<br />
Der Gesamtinvestitionsaufwand kann grundsätzlich<br />
durch eine verlängerte Bauzeit (Überschreitung des<br />
Zinsaufwandes) sowie bei Ausfall des Verkäufers<br />
(erhöhter Aufwand für die Fertigstellung der<br />
Modernisierungsmaßnahmen) steigen. Es besteht<br />
das latente Risiko, dass die vorgesehene Bauzeit<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
überschritten wird und der Verkäufer vor Fertigstellung<br />
der Modernisierung ausfällt. Dies kann wegen<br />
der Überschreitung des geplanten Zeitaufwandes<br />
sowie evtl. höheren Fertigstellungsaufwandes zu<br />
einer Überschreitung des geplanten Gesamtinvestitionsaufwandes<br />
führen. Zur grundsätzlichen Werterhaltung<br />
der Bausubstanz bedarf eine Immobilie<br />
regelmäßiger Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten.<br />
Bei Vernachlässigung dieser werterhaltenden<br />
Maßnahmen kann dies zu einem Wertverfall<br />
der Wohnung führen, was bei Vermietung<br />
dauerhaften Leerstand und Mietausfall zur Folge<br />
hätte.<br />
Bei einem zu hohen Kaufpreis für die Immobilie<br />
infolge Überbewertung kann dies dazu führen, dass<br />
der ursprünglich bezahlte Kaufpreis bei einem späteren<br />
Verkauf nicht mehr erlöst werden kann. Die<br />
Finanzierung des Kaufpreises sowie der Nebenkosten<br />
obliegt ausschließlich dem Erwerber. Ein Risikopotenzial<br />
bei der Fremdmittelbeschaffung des Erwerbers<br />
ergibt sich unter Um ständen aus unzureichender<br />
persönlicher Bonität des Kreditnehmers und<br />
damit einhergehenden schlechteren Kreditkonditionen.<br />
Daneben besteht das Risiko, dass nach<br />
Ablauf einer evtl. vereinbarten Zinsbindungsfrist<br />
ein höherer Zins vereinbart werden muss. Schließlich<br />
ist auf ein mögliches Disagio hinzuweisen. Das<br />
Disagio erhöht als Zinsvorauszahlung den aufzunehmenden<br />
Kreditbetrag, der dann über den kreditfinanzierten<br />
Kaufpreisteil hinausgeht.<br />
Risiken aus der Nutzung des<br />
Investitionsobjektes<br />
Die wirtschaftliche Nutzung des Investitionsobjektes<br />
ist durch folgende Einnahmen und Ausgaben<br />
gekennzeichnet:<br />
– evtl. einzunehmende Mieten (bei Selbstnutzung:<br />
ersparter Mietaufwand)<br />
– Tilgung<br />
– nicht umlagefähige Nebenkosten (bei Selbstnutzung:<br />
umlagefähige Nebenkosten)<br />
– Zinsaufwand<br />
Die tatsächlichen Mieteinnahmen können hinter<br />
den vom Erwerber eingeplanten bzw. erwarteten<br />
Mieten zurückbleiben. Dies kann z. B. darauf<br />
zurückzuführen sein, dass das Mietniveau entsprechend<br />
den Marktgegebenheiten sinkt und von den<br />
Mietern eine Mietanpassung nach unten verlangt<br />
wird.<br />
„... besonnen atmete der Tag ...“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
9
Daneben kann auch der Leerstand einer Wohnung zu<br />
einem Ausbleiben von Mieteinnahmen führen – ggf.<br />
bedingt durch die lange Bauzeit auf Grund der Größe<br />
des Gesamtobjekts ebenso wie die Zahlungsunfähig-<br />
keit oder die Zahlungsunwilligkeit des Mieters selbst.<br />
Schließlich können auch auf Grund be rechtigter oder<br />
unberechtigter Mängelrügen Mietminderungen durch<br />
den Mieter geltend gemacht und auch durchgeführt<br />
werden. Diese Verringerung der Mieteinnahmen führt<br />
entweder zu einer endgültigen Mietminderung oder,<br />
falls die Mieten vom Mieter nachgezahlt werden, zu<br />
einer vorübergehend geringeren Mieteinnahme.<br />
Auf der Ausgabenseite können sich die nicht umlage-<br />
fähigen Nebenkosten auf Grund allgemeiner Kosten-<br />
steigerungen erhöhen und so zu einer für den Anleger<br />
verringerten Nettoeinnahme führen. Durch Leerstand<br />
können die auf einen Mieter umlegbaren Betriebsko-<br />
sten vom Eigentümer zu tragen sein. Die Kosten für<br />
Instandhaltungsmaßnahmen können steigen (höhere<br />
Standards, höhere Umlagen, steigender Bedarf). Im<br />
Ergebnis kann die Bedienung des Kapitaldienstes mit<br />
Eigenmitteln ansteigen oder überhaupt erforderlich<br />
werden. Diese Risiken gelten nicht für Eigennutzer.<br />
Für Eigennutzer besteht jedoch das Risiko, dass die<br />
Betriebskosten durch allgemeine Kostensteigerung<br />
höher als kalkuliert ausfallen.<br />
Risiken aus steuerrechtlicher Sicht<br />
Modernisierungskosten (§§ 7i und 10f EStG)<br />
Die in der Kaufpreisliste (vgl. Prospekt S. 14. ff.) ausge-<br />
wiesenen Modernisierungskosten werden seitens der<br />
zuständigen Gemeindebehörde nicht oder nicht in<br />
voller Höhe in die Bemessungsgrundlage für die<br />
erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG (Kapitalanle-<br />
ger) bzw. für den Sonderausgabenabzug nach § 10f<br />
EStG (Eigennutzer) einbezogen. In der Regel wird die<br />
notwendige endgültige Bescheinigung der zuständi-<br />
gen Gemeindebehörde über die begünstigten Maß-<br />
nahmen erst nach Abschluss der Baumaßnahmen<br />
erteilt.<br />
Es kann daher auch keine endgültige Aussage dar-<br />
über getroffen werden, ob die erhöhten Absetzun-<br />
gen bzw. der Sonderausgabenabzug eintreten und<br />
wenn ja, in welcher Höhe. Ein Ausgleich der aus die-<br />
sem Risiko evtl. entstehenden Nachteile für den Anle-<br />
ger ist nicht vorgesehen. Soweit mit Baumaßnahmen<br />
vor rechtswirksamem Abschluss des Kaufvertrages<br />
über Wohnungseigentum begonnen wird, fließen<br />
diese Baumaßnahmen nicht in die Bemessungsgrund-<br />
lage nach §§ 7i EStG bzw. 10f EStG ein. Für Anleger,<br />
die die Eigentumswohnung erst nach Beginn der Bau-<br />
maßnahmen erwerben, kommen die erhöhten Abset-<br />
zungen bzw. der Sonderausgabenabzug nicht oder<br />
nicht in der angegebenen Höhe zum Zuge.<br />
Die vom Initiator vorgenommene Aufteilung des<br />
Kaufpreises auf die Kategorien Grundstücksanteil,<br />
Anteil Altbausubstanz und Modernisierungs-/ Herstel-<br />
lungskosten, die in diesem Prospekt (Kaufpreisliste)<br />
abgedruckt ist, kann durch eine spätere Außenprü-<br />
fung der Finanzverwaltung eventuell korrigiert wer-<br />
den. Damit könnte sich für Kapitalanleger die Bemes-<br />
sungsgrundlage der erhöhten Absetzungen gemäß<br />
§ 7i EStG (Modernisierungskosten) zugunsten der<br />
Bemessungsgrundlage der Normalabschreibungen<br />
gemäß § 7 Abs. 4 EStG (Altbausubstanz) verringern,<br />
sodass sich das Abschreibungsvolumen in den ersten<br />
12 Jahren (Begünstigungszeitraum) gegenüber den<br />
Prospektangaben verringert. Während beim Kapital-<br />
anleger das Abschreibungsvolumen in die Jahre nach<br />
Ablauf des Begünstigungszeitraumes verschoben<br />
wird, reduziert sich der Sonderausgabenabzug beim<br />
Eigennutzer endgültig.<br />
10 III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage
Insbesondere besteht seitens der Dachgeschosswoh-<br />
nungen das Risiko, dass die Finanzverwaltung entge-<br />
gen der Bescheinigung der zuständigen Sanierungs-<br />
behörde einen Neubau annimmt. Das hat zur Folge,<br />
dass Abschreibungen gem. §§ 7i EStG (Kapitalanleger)<br />
bzw. 10f EStG (Eigennutzer) nicht gewährt werden.<br />
Hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Modernisie-<br />
rungskosten und Neubau wird auf das Kapitel<br />
„Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen.<br />
Beschränkung des Verlustausgleichs<br />
(§ 15b EStG)<br />
Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanleger in<br />
der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme der<br />
erhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG und durch die<br />
Aufnahme einer Fremdfinanzierung negative Ein-<br />
künfte erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />
höher sind als 10% des von ihm eingesetzten Eigenka-<br />
pitals. Wird vom Initiator eine modellhafte Gestal-<br />
tung „Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfen<br />
die Verluste nach § 15b EStG weder mit anderen Ein-<br />
künften aus Vermietung und Verpachtung noch mit<br />
Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />
werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abge-<br />
zogen werden. Die Verluste mindern die positiven<br />
Einkünfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren<br />
III. Wesentliche Risiken der Vermögensanlage<br />
aus der Vermietung dieser Eigentumswohnung<br />
erzielt werden. Nach der Gesetzesbegründung zum<br />
§ 15b EStG sowie einem vorliegenden Schreiben des<br />
Bundesministeriums für Finanzen zählt das vorliegen-<br />
de Angebot des Initiators nicht als Steuerstundungs-<br />
modell, weil keine modellhafte Gestaltung vorliegt.<br />
Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann vor,<br />
wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer Eigen-<br />
tumswohnung mittels eines vorgefertigten Konzepts<br />
eine oder mehrere Nebenleistungen zum Zweck der<br />
Erzielung steuerlicher Vorteile angeboten werden.<br />
Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich<br />
auf den Erwerb von Eigentumswohnungen ohne<br />
Nebenleistungen. Das Angebot zum Beitritt in die<br />
Mietenpool-GbR stellt keine Nebenleistung dar, wie<br />
kein zusätzliches Entgelt anfällt (weiterhin wird auf<br />
das Kapitel 12 „Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen).<br />
Risiken im Rahmen der Veräußerung<br />
der Immobilie<br />
Der Erwerb einer Immobilie sollte grundsätzlich lang-<br />
fristiger Natur sein. Bei einer etwaigen Veräußerung<br />
kurze Zeit nach dem Erwerb der Immobilie ist es nicht<br />
ausgeschlossen, dass eine Wertsteigerung nicht ein-<br />
tritt, sodass aus dem Verkauf der Eigentumswohnung<br />
kein Gewinn erzielt werden kann. Bei einer etwaigen<br />
Fremdfinanzierung durch den Anleger besteht außer-<br />
dem das Risiko, dass das Darlehen nicht vollständig<br />
abgelöst werden kann und darüber hinaus eine Vor-<br />
fälligkeitsentschädigung an die finanzierende Bank<br />
geleistet werden muss. Zu den steuerlichen Folgen<br />
einer kurzfristigen Veräußerung wird auf das Kapitel<br />
„Steuerliche Verhältnisse“ verwiesen.<br />
Maximales Risiko<br />
Das maximale Risiko für den Erwerber umfasst<br />
die Zahlung von Vorfälligkeitsentschädigungen an<br />
die finanzierenden Banken, falls es aus den oben<br />
beschriebenen Gründen zu keiner Eigentumsübertra-<br />
gung kommt. Denkbare Risiken können auch gehäuft<br />
auftreten, was bei hoher Fremdfinanzierung im<br />
Extremfall zu einem Vermögensausfall des Investors<br />
führen kann.<br />
11
Nach der Revitalisierung werden die solide<br />
gebauten und gut erhaltenen Architekturklassiker<br />
hohe Wohnqualität in einem zauberhaften<br />
gärtnerischen Ambiente bieten.<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />
Beschreibung des Objektes<br />
Es handelt sich um eine Wohnanlage aus den 50er<br />
Jahren in der Friedrichshafner Straße 104, 106, 108,<br />
110, 112, 114, 116, 118, 120 und 122 in 04357 Leipzig. Die<br />
Anlage umfasst mit den von diesem Prospekt darge-<br />
stellten Wohnungen insgesamt 191 Wohneinheiten in<br />
der Essener (118 Wohneinheiten und 2 Gewerbeein-<br />
heiten) und der angrenzenden Friedrichshafner Stra-<br />
ße (69 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten). Der<br />
bauliche Zustand ist altersgemäß, die geplanten<br />
Sanierungsmaßnahmen tragen dem Rechnung. Hin-<br />
sichtlich der konkreten Maßnahmen wird auf die Bau-<br />
und Ausstattungsbeschreibung verwiesen, die der<br />
Teilungserklärung als Anlage VI beigefügt ist. Die<br />
Anlage steht unter Denkmalschutz.<br />
Die Baumaßnahmen werden mit der Denkmalschutz-<br />
behörde abgestimmt. Der Käufer wird die derzeit im<br />
Grundbuch in Abteilung III eingetragene Grund-<br />
schuld nicht übernehmen. Der Bauträger wird im Rah-<br />
men der Realisierung des Projektes ggf. Dienstbarkei-<br />
ten zur Eintragung bringen. Seitens der Stadt Leipzig<br />
existieren Planungen, die Essener Straße als Teil des<br />
Vorhabens “Mittleren Ring Leipzig” auszubauen.<br />
Wesentliche Grundlagen des<br />
steuerlichen Konzepts<br />
Die wesentlichen Grundlagen des steuerlichen Kon-<br />
zepts werden gesondert im Abschnitt „Steuerliche<br />
Verhältnisse“ dargestellt.<br />
Vertrag und Vertragspartner<br />
Der Erwerber schließt einen Kaufvertrag ab, der<br />
Modernisierungs- und Sanierungspflichten der Ver-<br />
käuferin, der Gartenhöfe GmbH als Vertragspartnerin<br />
des Käufers, umfasst. Im Ergebnis verpflichtet sich die<br />
Objektgesellschaft zur Übergabe einer schlüsselfertig<br />
sanierten und modernisierten Wohnung. Sämtliche<br />
Kostensteigerungs- und Baurisiken trägt hierbei die<br />
Verkäuferin. Alle Zahlungen des Erwerbers erfolgen<br />
unter Beachtung der Regularien der Makler- und Bau-<br />
trägerverordnung (MaBV). So ist sichergestellt, dass<br />
der Erwerber lediglich Zahlungen leistet, die durch<br />
Baumaßnahmen werthaltig unterlegt sind (Zahlung<br />
gemäß Baufortschritt).<br />
Nach Übergabe sollen die einzelnen Wohnungen von<br />
der GRK Hausverwaltungs GmbH Leipzig verwaltet<br />
werden. Eine gute Verwaltung trägt maßgeblich<br />
dazu bei, dass eine Immobilie – und besonders eine<br />
qualitativ hochwertige Immobilie – langfristig ihren<br />
Wert erhält bzw. steigert. Die Verwaltung ist nicht<br />
nur für Instandhaltungs- und Pflegemaßnahmen<br />
zuständig, sondern trägt entscheidend dazu bei, dass<br />
die Eigentümergemeinschaft ihre letztendlich gleich<br />
gelagerten Interessen auch gemeinsam in den Eigen-<br />
tümerversammlungen durchsetzt. Der verantwor-<br />
tungsvolle Umgang mit der Instandhaltungsrücklage<br />
zur Sicherstellung erforderlicher Instandsetzungen<br />
am Gemeinschaftseigentum, z. B. dem Dach oder der<br />
Fassade, ist eine weitere, ganz wesentliche Aufgabe<br />
für die Verwaltung der Immobilie.<br />
12 IV. Angaben über die Vermögensanlage
Objekt<br />
Das Wohnensemble „Hoffmans Gärten“ wurde in<br />
den 1950er Jahren errichtet. Es handelt sich um frei-<br />
stehende, viergeschossige Gebäude inkl. Dachge-<br />
schoss mit einer Deckenhöhe von ca. 2,70 m. Die aus<br />
Ziegelmauerwerk in traditioneller Bauweise erstellten<br />
Gebäude sind typisch für ihren Zweck und den Zeit-<br />
punkt ihrer Errichtung. Die vorhandenen Dachge-<br />
schosse eignen sich auf Grund der Dachneigung und<br />
in ihrem Flächenangebot sehr gut für die Herrich-<br />
tung. Die Häuser sind komplett unterkellert.<br />
Im 5. Bauabschnitt befinden sich 60 Wohnungen und<br />
14 Stellplätze. Die Wohneinheiten weisen eine Größe<br />
zwischen 52,47 qm und 106,52 qm Wohnfläche auf.<br />
Die Gesellschaft beabsichtigt, den gesamten Komplex<br />
umfassend zu sanieren und zu modernisieren und an<br />
Kapitalanleger bzw. Eigennutzer zu veräußern.<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />
Die gesamte Liegenschaft steht unter Denkmalschutz.<br />
Hierdurch eröffnet sich die Möglichkeit, die erhöhten<br />
Absetzungen bei denkmalgeschützten Gebäuden<br />
gem. § 7i EStG (Kapitalanleger) bzw. die Steuerbe-<br />
günstigung gem. § 10f EStG (Eigennutzer) in<br />
Anspruch zu nehmen.<br />
Die Baugenehmigung ist beantragt liegt jedoch noch<br />
nicht vor.<br />
Die geplanten exklusiven Wohneigentumseinheiten<br />
sind für Investoren geeignet, die die Wohnungen<br />
langfristig vermieten oder selbst beziehen wollen.<br />
Diese Investoren erwerben eine individuelle Kapital-<br />
anleger-Eigentumswohnung, die eine langfristige,<br />
werthaltige Chance zur Vermögensbildung bzw.<br />
Altersversorgung bietet. Hierfür ist es erforderlich,<br />
dass die Erwerber die im Prospekt dargestellten Risi-<br />
ken kennen und vor dem Hintergrund ihrer eigenen,<br />
individuellen Situation einschätzen können.<br />
Es wird daher empfohlen, in jedem Falle individuellen<br />
Rat durch kompetente Fachleute einzuholen, bevor<br />
das Engagement realisiert wird. Die Einzelfinanzie-<br />
rung des jeweiligen Kaufpreises ist ausschließlich<br />
Angelegenheit des einzelnen Käufers. Unabdingbare<br />
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der erhöh-<br />
ten Absetzungen gemäß § 7i EStG bzw. der Steuerbe-<br />
günstigungen gemäß § 10f EStG ist, dass erst nach<br />
Abschluss des Kaufvertrages durch den potenziellen<br />
Käufer mit den Baumaßnahmen begonnen wird. Bau-<br />
maßnahmen, die vorher durchgeführt werden, sind<br />
bei Vermietung nur noch im Rahmen der 2,0%igen<br />
linearen Abschreibung steuerlich begünstigt.<br />
Abnahme und Verwaltung des Sondereigentums<br />
obliegen dem Käufer und können freihändig an eine<br />
Fachfirma vergeben werden.<br />
13
Kaufpreisliste<br />
Friedrichshafner Str. 104 - 108 / 5. BA<br />
Nr. Ein- Lage Wohnfläche Anteil Anteil Modernisierungs-/ Gesamt- qmgang<br />
in qm Grund und Boden Altbausubstanz Sanierungskosten kaufpreis Kaufpreis<br />
anteilig<br />
1 104 EG 66,94 12.854,27 € 16.717,98 € 96.944,34 € 126.516,60 € 1.890,00 €<br />
2 104 EG 67,66 12.992,53 € 16.897,80 € 97.987,07 € 127.877,40 € 1.890,00 €<br />
3 104 1.OG 67,06 12.877,32 € 16.747,95 € 97.118,13 € 126.743,40 € 1.890,00 €<br />
4 104 1.OG 68,98 13.246,01 € 17.227,47 € 99.898,73 € 130.372,20 € 1.890,00 €<br />
5 104 2.OG/DG 102,17 19.619,38 € 25.516,53 € 147.965,39 € 193.101,30 € 1.890,00 €<br />
6 104 2.OG 67,60 12.981,01 € 16.882,82 € 97.900,17 € 127.764,00 € 1.890,00 €<br />
7 106 EG 73,14 14.044,84 € 18.266,41 € 105.923,35 € 138.234,60 € 1.890,00 €<br />
8 106 EG 67,19 12.902,28 € 16.780,42 € 97.306,40 € 126.989,10 € 1.890,00 €<br />
9 106 1.OG 73,52 14.117,81 € 18.361,31 € 106.473,68 € 138.952,80 € 1.890,00 €<br />
10 106 1.OG 67,04 12.873,48 € 16.742,96 € 97.089,17 € 126.705,60 € 1.890,00 €<br />
11 106 2.OG/DG 105,96 20.347,16 € 26.463,07 € 153.454,18 € 200.264,40 € 1.890,00 €<br />
12 106 2.OG 67,30 12.923,40 € 16.807,89 € 97.465,70 € 127.197,00 € 1.890,00 €<br />
13 108 EG 52,47 10.075,65 € 13.104,16 € 75.988,49 € 99.168,30 € 1.890,00 €<br />
14 108 EG 80,79 15.513,84 € 20.176,96 € 117.002,29 € 152.693,10 € 1.890,00 €<br />
15 108 1.OG 54,15 10.398,25 € 13.523,74 € 78.421,51 € 102.343,50 € 1.890,00 €<br />
16 108 1.OG 82,30 15.803,80 € 20.554,08 € 119.189,12 € 155.547,00 € 1.890,00 €<br />
17 108 2.OG/DG 90,87 17.449,47 € 22.694,40 € 131.600,42 € 171.744,30 € 1.890,00 €<br />
18 108 2.OG 81,14 15.581,05 € 20.264,38 € 117.509,17 € 153.354,60 € 1.890,00 €<br />
14 IV. Angaben über die Vermögensanlage
IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />
Friedrichshafner Str. 110 - 114 / 5. BA<br />
Nr. Ein- Lage Wohnfläche Anteil Anteil Modernisierungs-/ Gesamt- qmgang<br />
in qm Grund und Boden Altbausubstanz Sanierungskosten kaufpreis Kaufpreis<br />
anteilig<br />
19 110 EG 67,58 12.977,17 € 16.877,82 € 97.871,21 € 127.726,20 € 1.890,00 €<br />
20 110 EG 73,43 14.100,53 € 18.338,84 € 106.343,34 € 138.782,70 € 1.890,00 €<br />
21 110 1.OG 67,70 13.000,21 € 16.907,79 € 98.045,00 € 127.953,00 € 1.890,00 €<br />
22 110 1.OG 73,83 14.177,34 € 18.438,73 € 106.922,63 € 139.538,70 € 1.890,00 €<br />
23 110 2.OG 67,75 13.009,81 € 16.920,28 € 98.117,41 € 128.047,50 € 1.890,00 €<br />
24 110 2.OG/DG 106,28 20.408,61 € 26.542,99 € 153.917,61 € 200.869,20 € 1.890,00 €<br />
25 112 EG 73,37 14.089,00 € 18.323,85 € 106.256,44 € 138.669,30 € 1.890,00 €<br />
26 112 EG 67,56 12.973,33 € 16.872,83 € 97.842,24 € 127.688,40 € 1.890,00 €<br />
27 112 1.OG 73,55 14.123,57 € 18.368,80 € 106.517,13 € 139.009,50 € 1.890,00 €<br />
28 112 1.OG 67,47 12.956,05 € 16.850,35 € 97.711,90 € 127.518,30 € 1.890,00 €<br />
29 112 2.OG/DG 106,25 20.402,85 € 26.535,49 € 153.874,16 € 200.812,50 € 1.890,00 €<br />
30 112 2.OG 67,52 12.965,65 € 16.862,84 € 97.784,31 € 127.612,80 € 1.890,00 €<br />
31 114 EG 53,26 10.227,35 € 13.301,46 € 77.132,59 € 100.661,40 € 1.890,00 €<br />
32 114 EG 80,93 15.540,73 € 20.211,93 € 117.205,04 € 152.957,70 € 1.890,00 €<br />
33 114 1.OG 54,29 10.425,13 € 13.558,70 € 78.624,27 € 102.608,10 € 1.890,00 €<br />
34 114 1.OG 82,61 15.863,33 € 20.631,50 € 119.638,07 € 156.132,90 € 1.890,00 €<br />
35 114 2.OG/DG 90,91 17.457,15 € 22.704,39 € 131.658,35 € 171.819,90 € 1.890,00 €<br />
36 114 2.OG 81,41 15.632,90 € 20.331,81 € 117.900,19 € 153.864,90 € 1.890,00 €<br />
Die Stellplätze sind nicht obligatorisch (Wahlleistung) und nicht fest zugeordnet.<br />
Kaufpreis pro Stellplatz 4.500,00 €. O.g. Kaufpreise ohne Stellplatz.<br />
15
Friedrichshafner Str. 116 - 122 / 5. BA<br />
Nr. Ein- Lage Wohnfläche Anteil Anteil Modernisierungs-/ Gesamt- qmgang<br />
in qm Grund und Boden Altbausubstanz Sanierungskosten kaufpreis Kaufpreis<br />
anteilig<br />
37 116 EG 67,47 12.956,05 € 16.850,35 € 97.711,90 € 127.518,30 € 1.890,00 €<br />
38 116 EG 73,81 14.173,50 € 18.433,74 € 106.893,66 € 139.500,90 € 1.890,00 €<br />
39 116 1.OG 67,68 12.996,37 € 16.902,80 € 98.016,03 € 127.915,20 € 1.890,00 €<br />
40 116 1.OG 73,75 14.161,98 € 18.418,75 € 106.806,77 € 139.387,50 € 1.890,00 €<br />
41 116 2.OG 67,48 12.957,97 € 16.852,85 € 97.726,39 € 127.537,20 € 1.890,00 €<br />
42 116 2.OG/DG 106,43 20.437,41 € 26.580,45 € 154.134,84 € 201.152,70 € 1.890,00 €<br />
43 118 EG 73,45 14.104,37 € 18.343,83 € 106.372,30 € 138.820,50 € 1.890,00 €<br />
44 118 EG 67,56 12.973,33 € 16.872,83 € 97.842,24 € 127.688,40 € 1.890,00 €<br />
45 118 1.OG 73,94 14.198,46 € 18.466,21 € 107.081,93 € 139.746,60 € 1.890,00 €<br />
46 118 1.OG 67,67 12.994,45 € 16.900,30 € 98.001,55 € 127.896,30 € 1.890,00 €<br />
47 118 2.OG/DG 106,81 20.510,38 € 26.675,35 € 154.685,17 € 201.870,90 € 1.890,00 €<br />
48 118 2.OG 67,58 12.977,17 € 16.877,82 € 97.871,21 € 127.726,20 € 1.890,00 €<br />
49 120 EG 52,86 10.150,54 € 13.201,56 € 76.553,30 € 99.905,40 € 1.890,00 €<br />
50 120 EG 81,21 15.594,49 € 20.281,86 € 117.610,55 € 153.486,90 € 1.890,00 €<br />
51 120 1.OG 54,17 10.402,09 € 13.528,73 € 78.450,48 € 102.381,30 € 1.890,00 €<br />
52 120 1.OG 82,21 15.786,52 € 20.531,60 € 119.058,77 € 155.376,90 € 1.890,00 €<br />
53 120 2.OG/DG 90,47 17.372,66 € 22.594,50 € 131.021,13 € 170.988,30 € 1.890,00 €<br />
54 120 2.OG 81,03 15.559,93 € 20.236,90 € 117.349,87 € 153.146,70 € 1.890,00 €<br />
55 122 EG 67,59 12.979,09 € 16.880,32 € 97.885,69 € 127.745,10 € 1.890,00 €<br />
56 122 EG 73,90 14.190,78 € 18.456,22 € 107.024,01 € 139.671,00 € 1.890,00 €<br />
57 122 1.OG 67,76 13.011,73 € 16.922,78 € 98.131,89 € 128.066,40 € 1.890,00 €<br />
58 122 1.OG 73,87 14.185,02 € 18.448,72 € 106.980,56 € 139.614,30 € 1.890,00 €<br />
59 122 2.OG 67,38 12.938,76 € 16.827,87 € 97.581,56 € 127.348,20 € 1.890,00 €<br />
60 122 2.OG/DG 106,52 20.454,69 € 26.602,92 € 154.265,18 € 201.322,80 € 1.890,00 €<br />
16 IV. Angaben über die Vermögensanlage
Individuelle Beratung<br />
Jedes vermögensbildende finanzielle Engagement<br />
birgt Chancen und Risiken. Dies gilt auch für Investi-<br />
tionen in Immobilien. Im Kapitel „Wesentliche Risiken<br />
der Vermögensanlage“ werden Fallstellungen<br />
beschrieben, die gegen die Chance einer nachhaltig<br />
profitablen Immobilieninvestition abzuwägen sind.<br />
Naturgemäß können an dieser Stelle nicht sämtliche<br />
relevanten Fragestellungen behandelt werden. Es<br />
handelt sich somit um keine abschließende Darstel-<br />
lung, die eine sorgfältige, individuelle Analyse der<br />
Verhältnisse bei jedem einzelnen Investor ersetzen<br />
kann.<br />
Eine kompetente Einzelfallberatung ist unerlässlich,<br />
um die Entscheidung für die Investition in das Objekt<br />
vorzubereiten und zu unterlegen. Hierbei gilt es zu<br />
berücksichtigen, dass die denkbaren Risiken auch<br />
gehäuft auftreten können, was bei entsprechend<br />
hoher Fremdfinanzierung im Extremfall auch zu<br />
einem Vermögensverfall des Investors führen kann,<br />
wenn die Mieteinnahmen aus der Immobilie die Aus-<br />
gaben nicht mehr decken können.<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />
Kaufpreis<br />
Der Kaufpreis ist ein Festpreis und wird für die Son-<br />
dereigentumseinheit nebst Miteigentumsanteil aus-<br />
gewiesen. Des Weiteren erfolgt eine Untergliederung<br />
bei der Sondereigentumseinheit auf den Anteil an<br />
Grund und Boden, auf den Anteil an der Altbausub-<br />
stanz sowie auf den Anteil für die Instandsetzungs-<br />
und Modernisierungsarbeiten.<br />
Die steuerliche Anerkennung der Aufteilung wird<br />
vom Verkäufer nicht garantiert. Der Verkäufer wird<br />
jedoch den Erwerber durch eine sachgerechte Aus-<br />
kunftserteilung gegenüber der Finanzverwaltung<br />
unterstützen.<br />
Die genannten Kosten umfassen alle Kosten für die<br />
vertragsgemäße Herstellung, insbesondere Anschluss-<br />
kosten für Ver- und Entsorgungsleitungen, Anlieger-<br />
und Erschließungskosten. Im Kaufpreis enthalten sind<br />
die Kosten der Projektierung, des Marketings und des<br />
Vertriebes. Hierzu zählt insbesondere auch die Innen-<br />
provision in Höhe von 13,5 % des Kaufpreises (zzgl.<br />
MwSt), die der Veräußerer bezahlt.<br />
Nicht Bestandteil des Kaufpreises sind sämtliche<br />
Gebühren (z. B. Grundbuch), Steuern (z. B. für Grund<br />
erwerb) und Kosten im Zusammen-<br />
hang mit dem Abschluss und der<br />
Durchführung dieses Vertrages (z. B.<br />
Notar), die Kosten der Finanzierung<br />
des Kaufpreises durch den Käufer (z.B.<br />
Bankbearbeitungs- und Schätzkosten),<br />
Darlehens- und eventuelle Bereitstellungs- und/oder<br />
Zwischenfinanzierungszinsen, Grundschuldbestellun-<br />
gen etc. sowie Mehrkosten für Sonderwunscharbei-<br />
ten. Diese Kosten trägt der Käufer selbst und geson-<br />
dert.<br />
Grundvoraussetzung für die Fälligkeit des Kaufprei-<br />
ses ist die Absendung einer notariellen Bestätigung,<br />
dass die Auflassungsvormerkung für den Käufer im<br />
Grundbuch eingetragen ist, alle zur Rechtswirksam-<br />
keit und zum Vollzug des Vertrages erforderlichen<br />
Genehmigungen und Vorkaufsrechtsverzichtserklä-<br />
rungen vorliegen und die Freistellung des Vertrags-<br />
gegenstandes von allen Grundbuchlasten, die nicht<br />
übernommen werden, gesichert ist. Zudem muss die<br />
Baugenehmigung erteilt worden sein. In diesem<br />
letztgenannten Fall müssen nach Eingang der Bestä-<br />
tigung beim Käufer mindestens 14 Tage vergangen<br />
sein, bevor die Fälligkeit eintritt.<br />
17
„Den ganzen Tag lang glücklich sein,<br />
ach wie lieb ich dich –<br />
mein umgrüntes Heim“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
Die Kaufpreiszahlung erfolgt in Raten in Anlehnung<br />
an die Vorschriften der MaBV.<br />
Bei verspäteter Zahlung hat der Käufer Verzugszinsen<br />
in gesetzlicher Höhe zu entrichten.<br />
Der Käufer übernimmt keine grundbuchlichen Belas-<br />
tungen, die nicht zur Ver- oder Entsorgung der Immo-<br />
bilie oder als Wegerechtssicherung erforderlich sind.<br />
Hausverwaltungsvertrag für das<br />
Gemeinschaftseigentum<br />
Nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)<br />
obliegt die Verwaltung des Gemeinschaftseigen-<br />
tums einem Verwalter. Der Verkäufer hat dazu<br />
lt. der im Teil 2 des Prospektes abgedruckten<br />
Teilungserklärung die Firma GRK Hausverwal-<br />
tungs GmbH Leipzig zum ersten Verwalter<br />
bestellt, beauftragt und bevollmächtigt.<br />
Der Verwalter wurde für die Dauer von drei Jahren lt.<br />
Teilungserklärung bestellt. In die Gemeinschaftsord-<br />
nung tritt der einzelne Erwerber rechtlich ohne wei-<br />
tere Erklärung ein, sobald er Wohnungseigentümer<br />
wird, wirtschaftlich kraft Kaufvertrag mit Übergang<br />
von Besitz, Nutzen und Lasten – ohne dass es weiterer<br />
Vereinbarungen oder Erklärungen bedürfte.<br />
Rechtsbeziehungen bestehen ausschließlich zwischen<br />
den einzelnen Wohnungseigentümern einerseits und<br />
dem WEG-Verwalter andererseits.<br />
Der WEG-Verwalter sorgt für die rechtzeitige Erstel-<br />
lung des Wirtschaftsplanes und die ordnungsgemäße<br />
Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. Die ein-<br />
zelnen Aufgaben und Befugnisse sowie Rechte und<br />
Pflichten ergeben sich aus der Teilungserklärung, der<br />
Gemeinschaftsordnung und der Hausordnung.<br />
Die Hausverwaltung verwaltet demnach die von der<br />
Wohnungseigentümergemeinschaft zu bildende<br />
Instandhaltungsrücklage und beruft die WEG-Ver-<br />
sammlungen ein. Eine Umlage der Verwalterkosten<br />
und Instandhaltungsrücklage auf die Mieter ist nicht<br />
möglich.<br />
Sondereigentumsverwaltung<br />
Der Erwerber kann auf Wunsch die Firma GKR Haus-<br />
verwaltungs GmbH auch mit der Sondereigentums-<br />
verwaltung beauftragen, wenn er nicht der Mietpool-<br />
GbR beitritt. Ein Muster des Verwaltervertrages wird<br />
auf Wunsch ausgehändigt.<br />
Mietpool-GbR-Vertrag/Vereinbarung<br />
über Mietenverwaltung<br />
Die Gartenhöfe GmbH bietet den Käufern den Beitritt<br />
zu einer Mietpool-GbR an. Die Geschäftsführung der<br />
Mietpool-GbR wird von der Firma GKR Hausverwal-<br />
tungs GmbH wahrgenommen. Mit dem Eintritt in die<br />
Mietpool-GbR ist die Verwaltung des Sondereigen-<br />
tums verbunden. Der Eintritt in die Mietpool-GbR<br />
erfolgt mit Besitz-, Nutzen- und Lastenwechsel auf<br />
den Investor. Eine Kündigung ist erstmals mit einer<br />
Frist von drei Monaten zum 31.12.2014 möglich.<br />
Mit dem Beitritt bietet sich dem Käufer die Möglich-<br />
keit, das Einnahmeausfallrisiko durch einen denkba-<br />
ren Leerstand durch die Solidargemeinschaft der<br />
Mietpool-Gesellschafter tragen zu lassen. Im Gegen-<br />
zug trägt der Erwerber die Einnahmeausfallrisiken<br />
der anderen Gesellschafter mit.<br />
18 IV. Angaben über die Vermögensanlage
Gepoolt werden die nachfolgenden aufgeführten<br />
Erträge und Aufwendungen:<br />
Erträge:<br />
– Mieteinnahmen<br />
– Betriebs- und Heizkosten<br />
– Guthaben aus Wohngeldabrechnungen (Investor ist<br />
zum Ausgleich der Nachzahlung aus Wohngeldab-<br />
rechnung verpflichtet)<br />
Aufwendungen:<br />
– Betriebs- und Heizkosten<br />
– Zahlungen Hausgelder an WEG-Verwalter<br />
– Überweisungen der Grundsteuer gem. Abgaben-<br />
bescheid<br />
– Begleichung der Reparaturaufwendungen im<br />
Sondereigentum<br />
– Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausste-<br />
henden Forderungen<br />
– Verwaltergebühren<br />
– Kontoführungsgebühren<br />
– Maklergebühren<br />
Der Mietpoolverwalter übernimmt u. a. folgende<br />
Aufgaben:<br />
– Abschluss und Kündigung von Mietverträgen ein-<br />
schließlich der Übergabe und der Abgabe der<br />
Wohnungen;<br />
IV. Angaben über die Vermögensanlage<br />
– Überwachung des Mieteingangs;<br />
– Entgegennahme und Erhöhung von Mietkautio-<br />
nen, Bankbürgschaften oder ähnlichen Sicherhei-<br />
ten;<br />
– Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;<br />
– Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach<br />
der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst<br />
und Abrechnung der Kosten mit den Mietern;<br />
– pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffen-<br />
den Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach<br />
vorheriger Prüfung;<br />
– Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Gerä-<br />
ten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung und<br />
die Ausstattung des Hausmeisters;<br />
– im Rahmen der technischen Verwaltung wird die<br />
laufende Überwachung des baulichen Zustandes<br />
und für notwendige Reparaturmaßnahmen, der<br />
Abschluss von Wartungsverträgen und die Aufstel-<br />
lung periodischer Instandhaltungspläne entspre-<br />
chend den Beschlüssen der Wohnungseigentümer-<br />
gemeinschaft vorgenommen.<br />
Zur Bewirtschaftung des Mietpools ist der Verwalter<br />
berechtigt, das Konto des Mietpools bis zu einer hal-<br />
ben Jahresnettomieteinnahme aller beteiligten Woh-<br />
nungen zu überziehen. Kommt der Investor seinen<br />
Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerecht<br />
nach, werden die fälligen Beträge (monatliche Zahlun-<br />
gen am 3. Kalendertag des Monats im Voraus, Zahlun-<br />
gen nach Aufforderungen der Mietpoolverwaltung<br />
mit Ablauf von 4 Wochen nach dem Datum auf dem<br />
Aufforderungsschreiben) ohne nochmalige Mahnung<br />
mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst.<br />
Sofern der Investor nicht an der jährlichen vom WEG-<br />
Verwalter einberufenen Eigentümerversammlung<br />
teilnimmt, ist der Mietpoolverwalter ermächtigt, den<br />
Eigentümer zu vertreten und insofern sein Stimm-<br />
recht auszuüben bzw. mit der Vertretung des Inve-<br />
stors einen Anwalt seiner Wahl zu bevollmächtigen.<br />
Weiterveräußerung der Immobilie<br />
Im Falle einer Weiterveräußerung der Vermögensanla-<br />
ge durch den Erwerber (z. B. durch Verkauf, Schenkung<br />
etc.) entstehen Nebenkosten wie z. B. Notariatsgebüh-<br />
ren, Kosten der Löschung von Eintragungen im Grund-<br />
buch, ggf. Maklerkosten, ggf. Vorfälligkeitsentschädi-<br />
gungsleistungen an die finanzierende Bank. Die Ent-<br />
scheidung zur Übertragung wird vom Anleger getrof-<br />
fen.<br />
„Vor meinen Augen färbte<br />
sich die Wiese grün“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
19
V. Leipzig – Motor einer dynamischen Metropolregion<br />
Die Stadt Leipzig ist eines der sechs Zentren in der<br />
Metropolregion Sachsendreieck – eine der ältesten<br />
Industrieregionen der Welt. Sie ist heute mit Abstand<br />
die wirtschaftlich stärkste Region der ostdeutschen<br />
Bundesländer.<br />
Die Metropolregion Sachsendreieck kann sich in<br />
Bezug auf die Fläche oder die Einwohnerzahl mit den<br />
anderen starken Regionen in Deutschland messen.<br />
Gegenüber diesen Regionen hat sie jedoch zwei<br />
Besonderheiten:<br />
1. Als einzige deutsche Metropolregion liegt das<br />
Sachsendreieck vollständig in Ostdeutschland und<br />
verfügt über zwei Grenzen nach Osteuropa, nach<br />
Polen und Tschechien.<br />
2. Anders als in anderen Metropolregionen, wo eine<br />
sehr große und dominierende Stadt den Kern bildet<br />
und auf das Umland ausstrahlt, existieren in der<br />
Region Sachsendreieck mit Leipzig/Halle, Dresden<br />
sowie Chemnitz/Zwickau und Jena mehrere gleich-<br />
wertige Regionalzentren mit jeweils rund einer<br />
Mio. Einwohnern und sehr unterschiedlichen Profi-<br />
len.<br />
Aussichtsreiche<br />
Wachstumsperspektiven<br />
Die Region Leipzig gilt als aufstrebender Wirtschafts-<br />
standort im Herzen Europas. Die Feri Rating &<br />
Research GmbH bewertet die Wirtschaftskraft der<br />
Stadt für die kommenden zehn Jahre mit „B+“. Das<br />
bedeutet, die Stadt hat ein überdurchschnittliches<br />
Investitionspotenzial beziehungsweise ein unter-<br />
durchschnittliches Investitionsrisiko. Leipzig liegt<br />
hinsichtlich der Wirtschaftskraft im Gesamtranking<br />
der 67 bewerteten deutschen Städte auf Rang 12<br />
und ist unter den ostdeutschen Städten führend.<br />
Rund 70 Prozent der Unternehmen Leipzigs bewerten<br />
ihre Stadt als sehr wirtschaftsfreundlich. Damit liegt<br />
Leipzig im Vergleich mit 50 anderen deutschen Groß-<br />
städten auf Rang sechs, wie eine Umfrage des Insti-<br />
tuts Soziale Marktwirtschaft in Zusammenarbeit mit<br />
der IW Consult GmbH herausfand. Die Kaufkraft in<br />
Leipzig liegt mit 14.547 Euro je Einwohner über dem<br />
sächsischen Durchschnitt von 13.936 Euro. Insgesamt<br />
stieg die Kaufkraft in Leipzig in den vergangenen<br />
sechs Jahren um 8,2 Prozent. Dieser positive Wachs-<br />
tumstrend wird sich laut GfK-Kaufkraftstudie weiter<br />
fortsetzen.<br />
Mit einer hohen Qualität in der Vorschul- und Schul-<br />
bildung sowie der Berufsausbildung bietet die Region<br />
bereits heute Unternehmen einen großen Pool an<br />
hochqualifizierten und motivierten Fachkräften.<br />
Der Anteil der Beschäftigten mit Hochschulabschluss<br />
ist in der Region Sachsendreieck vergleichsweise sehr<br />
hoch. Etwa sechs Prozent aller Beschäftigten arbeiten<br />
in der Forschung und Entwicklung. Das liegt deutlich<br />
über dem gesamtdeutschen Schnitt.<br />
Leipziger Unternehmen sind mit der Wirtschaftsfreundlichkeit<br />
ihrer Stadt sehr zufrieden<br />
Die Top Ten Positivantworten zur<br />
aus 50 Städten Wirtschaftsfreundlichkeit<br />
1 Hamm 74,4<br />
2 Münster 73,2<br />
3 Kiel 70,8<br />
4 Aachen 70,5<br />
5 Karlsruhe 70,4<br />
6 Leipzig 69,5<br />
7 Hamburg 68,2<br />
8 Saarbrücken 68,1<br />
9 Chemnitz 65,6<br />
10 Mannheim 65,5<br />
Quelle: IW Consult, 2006<br />
20 V. Der Standort Leipzig
Enormes Bevölkerungswachstum<br />
Wanderten die Menschen ab Ende der 90er Jahre<br />
aus vielen ostdeutschen Städten ab, setzte in Leipzig<br />
bereits ein rückläufiger Trend ein. Heute leben<br />
512.000 Menschen in Leipzig. Vor allem jüngere<br />
Menschen leben in der Stadt: Etwa ein Drittel sind<br />
zwischen 20 und 40 Jahren. Es wird erwartet, dass<br />
die Einwohnerzahl der Stadt im Zeitraum bis 2027<br />
auf 533.000 Einwohner steigt. Im Einzugsgebiet von<br />
40 Kilometern leben etwa 1,5 Millionen Menschen<br />
und im Umkreis von 100 Kilometern rund 6,8 Millionen<br />
Menschen.<br />
V. Der Standort Leipzig<br />
Bedeutender Finanzplatz<br />
Leipzig ist der bedeutendste Finanzplatz in Mittel-<br />
deutschland. Das Potenzial des Standortes war den<br />
Bankern schon relativ früh klar. Denn Investition<br />
braucht Kapital. Und weil der Finanzbedarf in Leipzig<br />
und der Region sehr hoch ist, hat sich in Leipzig eine<br />
sehr vielfältige und ausgewogene Struktur auf dem<br />
Finanzdienstleistungsmarkt entwickelt. In der Stadt<br />
sind 58 Kreditinstitute vertreten. 48 Versicherungen<br />
haben hier ihren Sitz. Fast 1.400 Anwälte, zahlreiche<br />
Notare sowie Richter an Amts-, Finanz-, Arbeits-, Sozi-<br />
algericht, Sächsischem Verfassungsgerichtshof, Land-<br />
gericht sowie 5. Strafsenat, Bundesgerichtshof und<br />
Bundesverwaltungsgericht sind hier ansässig.<br />
Europäische Messemetropole<br />
Die Messe Leipzig ist in ihrer über 800-jährigen<br />
Geschichte eine der ältesten der Welt. Gleichzeitig<br />
gilt sie als eine der jüngsten und modernsten: 1996<br />
wurde das neue Messegelände nördlich des Stadtteils<br />
Leipzig-Mockau eröffnet. Erfolgreiche Messethemen<br />
sind in Leipzig unter anderem Auto und Mobilität,<br />
Buch und neue Medien, Bauen und Denkmalpflege,<br />
Umwelt, Medizin und Konsumgüter. Im Wettbewerb<br />
europäischer Messen ist sie eine feste Größe geworden<br />
mit führenden Veranstaltungen wie der Auto Mobil<br />
International oder der Leipziger Buchmesse. Über<br />
22.000 Aussteller und mehr als 1,3 Millionen Besucher<br />
zählte die Messe Leipzig 2007.<br />
21
Leipzig<br />
Chemnitz<br />
Amsterdam<br />
Paris<br />
Dresden<br />
Sachsendreieck<br />
Bern<br />
Kopenhagen<br />
London Düsseldorf<br />
Köln<br />
Leipzig<br />
Brüssel<br />
Bonn<br />
Chemnitz<br />
Saarbrücken<br />
Frankfurt<br />
Kiel<br />
Hamburg<br />
Bremen<br />
Hannover<br />
Stuttgart<br />
Berlin<br />
Potsdam<br />
Nürnberg<br />
München<br />
Rostock<br />
Modernste Infrastruktur im Herzen<br />
Europas<br />
Bereits seit Jahrhunderten profitiert Leipzig von seiner<br />
zentralen Lage im Netz der transeuropäischen Ver-<br />
kehrswege. Die Handelsmetropole liegt am Schkeudit-<br />
zer Autobahnkreuz, dem ältesten Autobahnkreuz<br />
Europas und heute moderner Schnittpunkt der Ver-<br />
kehrsachsen von Skandinavien nach Südeuropa und<br />
von Paris/Benelux nach Osteuropa. Hier treffen die<br />
Autobahnen A9 (Nord-Süd / Berlin-München) und A14<br />
(West-Ost / Magdeburg-Dresden/Prag) aufeinander.<br />
Im August 2006 wurde der letzte Teil der Autobahn<br />
A38 übergeben. Sie schließt den Autobahnring rund<br />
um Leipzig. Autobahnen und Bundesstraßen verbin-<br />
den die Stadt optimal mit dem mitteldeutschen Bal-<br />
22 V. Der Standort Leipzig<br />
Dresden<br />
Prag<br />
Wien<br />
Ljubljana<br />
Zagreb<br />
Bratislava<br />
Warschau<br />
Budapest<br />
lungsraum.<br />
Der kontinuierliche Ausbau des interkontinentalen<br />
Flughafens Leipzig/Halle öffnet der mitteldeutschen<br />
Region ein attraktives und leistungsfähiges Tor zu den<br />
globalen Touristik- und Wirtschaftsmärkten. Der Flug-<br />
hafen ist zudem an das Fernbahnnetz der Deutschen<br />
Bahn angeschlossen. Auf der neu ausgebauten Hoch-<br />
geschwindigkeitsstrecke Berlin - Leipzig verkehrt der<br />
ICE im Stundentakt.
Der künftige City-Tunnel Leipzig der Bahn ist die neue<br />
Verkehrsader für eine ganze Region. Er schließt die<br />
Lücke auf der Nord-Süd-Achse zwischen den historisch<br />
gewachsenen Kopfbahnhöfen Hauptbahnhof und<br />
Bayerischer Bahnhof und sorgt für schnellere Direkt-<br />
verbindungen von und zur Innenstadt aus den benach-<br />
barten Wirtschaftsregionen und Naherholungsgebieten.<br />
Das „Weltunternehmen“ Leipzig<br />
Viele internationale Unternehmen haben das<br />
Potenzial Leipzigs bereits erkannt:<br />
• DHL<br />
DHL baut am Flughafen Leipzig/Halle eines der drei<br />
weltweiten Luftfracht-Drehkreuze neben Hongkong<br />
und Wilmington. Seit 2008 haben die Frachtflieger<br />
ihren neuen Heimathafen in Betrieb genohmen. Bei<br />
voller Auslastung verteilt DHL jede Nacht 2.000 Ton-<br />
nenFracht von und nach Europa, Asien und Nordame-<br />
rika. Das Unternehmen schafft durch die Ansiedlung<br />
bis 2012 unmittelbar 3.500 Arbeitsplätze und weitere<br />
7.000 bei Zulieferern.<br />
„Das ist ein Standort, der das nötige<br />
Wachstum von DHL für die Zukunft<br />
ermöglichen und dem Unternehmen langfristige<br />
Planungssicherheit geben kann.“<br />
(Dr. Klaus Zumwinkel,<br />
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Post World Net)<br />
V. Der Standort Leipzig<br />
• AMAZON<br />
Der Onlinehändler Amazon.de hat im August 2006 mit<br />
einem 70.000 Quadratmeter großen Umschlagzen-<br />
trum ein neues Logistikzentrum in Leipzig eröffnet. In<br />
den folgenden drei Jahren sollen bis zu 400 feste<br />
Arbeitsplätze entstehen. Einschließlich Saisonkräften<br />
kann sich diese Zahl verdoppeln.<br />
„Wir freuen uns, mit unseren neuen<br />
Mitarbeitern nun auch in Leipzig sicherzustellen,<br />
dass unsere Kunden den besten<br />
und schnellsten Service bei ihren Bestellungen<br />
erhalten.“<br />
(Paul Niewerth, Geschäftsführer Amazon Logistik<br />
GmbH)<br />
• QUELLE<br />
Das Versandhaus Quelle wickelt in Leipzig mehr als 95<br />
Prozent seiner gesamten Versandleistung im Bereich<br />
paketfähiger Haushaltswaren ab. Damit ist der Leipzi-<br />
ger Standort das logistische Rückgrat des Versand-<br />
händlers. Im Jahresdurchschnitt sind rund 1.500 Mitar-<br />
beiterinnen und Mitarbeiter im Versandzentrum<br />
beschäftigt. Der Quelle-Standort Leipzig ist einer der<br />
größten gewerblichen Arbeitgeber in der Region.<br />
„Wir wollen unsere klare Spitzenposition<br />
in den Ländern Mittel-Osteuropas weiter<br />
ausbauen. Dabei wird das Versandzentrum<br />
innerhalb unserer Europalogistik<br />
die zentrale Rolle spielen“<br />
(Andreas Pötzsch, Leiter Versand Quelle GmbH)<br />
• SIEMENS AG und DEUTSCHE TELEKOM AG<br />
Die Siemens AG ist mit den Bereichen Entwicklung,<br />
Fertigung, Vertrieb und Service in Leipzig präsent und<br />
einer der größten industriellen Arbeitgeber der mit-<br />
teldeutschen Region. Leipzig verfügt heute über eines<br />
der leistungsfähigsten Kommunikationsnetze in<br />
Deutschland. Das Telefonnetz T-Net/T-Net ISDN ist in<br />
und um Leipzig voll digitalisiert. Über die T-DSL-Tech-<br />
nologie und T-ISDN sind Videokonferenzen und<br />
E-Commerce via Telefonanschluss möglich.<br />
23
• PORSCHE AG<br />
Auch die Porsche AG entschied sich bei der Suche<br />
nach einem Produktionsstandort für Leipzig und<br />
eröffnete hier 2002 für mehr als 127 Millionen Euro<br />
ein hoch modernes Werk. Im Vorfeld hatte Leipzig<br />
mit 16 anderen Standorten konkurriert. Das Unter-<br />
nehmen hat insgesamt 800 Arbeitsplätze geschaffen.<br />
„Leipzig war und ist die beste Wahl,<br />
die wir treffen konnten“<br />
(Dr. Wendelin Wedeking, Vorstandsvorsitzender<br />
der Porsche AG)<br />
• BMW<br />
In einem europaweiten Wettbewerb hat sich Leipzig<br />
gegen 250 andere Standorte mit der Ansiedlungsent-<br />
scheidung für das neue Automobilwerk von BMW<br />
durchgesetzt. Auf dem Leipziger Werksgelände von<br />
BMW arbeiten inzwischen rund 4.100 Menschen. Die<br />
Zahl der Beschäftigten soll auf 5.500 steigen.<br />
„Ohne den Standort<br />
Deutschland zu verlassen,<br />
bietet Leipzig die ideale Basis für eine<br />
Markterweiterung nach Osteuropa.“<br />
(Norbert Reithofer, Vorstand BMW AG)<br />
Vielseitiger Medienstandort<br />
Die rund 1.700 Medienunternehmen in Leipzig bilden<br />
einen der wichtigsten Wirtschaftszweige der Stadt.<br />
Etwa 20 Prozent der Beschäftigten sind in der Leipzi-<br />
ger Medienbranche tätig.<br />
Im Juli 2000 eröffnete der MDR in Leipzig mit etwa<br />
1.000 Mitarbeitern eine der modernsten, komplett<br />
digitalisierten Sendezentralen Europas. Seit 2003 ist<br />
die Unternehmensgruppe KINOWELT in Leipzig an-<br />
sässig. Sie befasst sich mit der Verbreitung von Filmen<br />
im Kino und auf DVD und deckt dabei das gesamte<br />
Filmspektrum vom Blockbuster bis zum Genrefilm ab.<br />
Eine lange Tradition verbindet Leipzig mit dem<br />
Druck- und Verlagswesen: Der Börsenverein des Deut-<br />
schen Buchhandels wurde 1825 in Leipzig gegründet.<br />
Die Stadt zählt heute 83 Verlage, darunter bekannte<br />
Namen wie das Bibliographische Institut & Brockhaus,<br />
der Verlag für die Frau, Edition Peters ebenso wie der<br />
Ernst-Klett-Schulbuchverlag Leipzig oder der Faber &<br />
Faber Verlag.<br />
Zukunftstechnologie Biotech<br />
Leipzig setzt auf die Zukunftstechnologie Biotech.<br />
Heute haben mehr als ein Viertel der im Freistaat<br />
Sachsen ansässigen Biotechnologie-Unternehmen<br />
ihren Sitz in Leipzig. Durch den Bau der BIO CITY hat<br />
Leipzig ein Signal für das Wachstum dieser Zukunfts-<br />
technologie in der Region gesetzt und beste Rahmen-<br />
bedingungen für die Ansiedlung weiterer Biotech-<br />
Unternehmen und Dienstleister geschaffen.<br />
24 V. Der Standort Leipzig
Energiestandort Nr. 1<br />
Leipzig ist Energiestandort Nr. 1 in den neuen Bundes-<br />
ländern. Zahlreiche Unternehmen, Versorger und<br />
Dienstleister des gesamten Energiesektors und der<br />
Energietechnik sind in der Stadt und der Region tätig.<br />
So hat beispielsweise Deutschlands zweitgrößter Erd-<br />
gasimporteur, die Verbundnetz Gas AG, ihren Firmen-<br />
sitz in Leipzig. Zudem ist Leipzig – neben Frankfurt<br />
am Main – Handelsplatz für Strom in Deutschland.<br />
Tourismus-Rekord<br />
Nicht allein wegen der zahlreichen Ansiedlungen<br />
namhafter Unternehmen, der ausgezeichnet ausge-<br />
bauten Infrastruktur und der vielen Messen und Kon-<br />
gresse zählt Leipzig heute zu den lebendigsten und<br />
zukunftsträchtigsten Städten Deutschlands. Die Stadt<br />
bietet viele Sehenswürdigkeiten, zahlreiche Museen<br />
und unterschiedlichste kulturelle Angebote sowie<br />
viele Grün- und Wasserflächen zur Erholung. 2006<br />
war für den Leipziger Tourismus ein Rekordjahr. Fast<br />
eine Million Besucher haben die Stadt besucht.<br />
V. Der Standort Leipzig<br />
Dynamischer Immobilienmarkt mit<br />
Potenzial<br />
Der Leipziger Immobilienmarkt verzeichnete im Jahr<br />
2006 eine außergewöhnlich hohe Nachfragedynamik.<br />
Mit Grundstücks- und Immobilienverkäufen im<br />
Gesamtwert von rund 1,66 Milliarden Euro lag das<br />
Transaktionsvolumen um etwa 60 Prozent über dem<br />
Vorjahreswert. Die hohe Nachfrage ist insbesondere<br />
auf das Kaufinteresse internationaler Investoren<br />
zurückzuführen. Der Messestadt wird seitens der<br />
Immobilieninvestoren im internationalen Standort-<br />
vergleich eine ausgesprochen positive und nachhalti-<br />
ge Marktperformance zugesprochen.<br />
Im Segment Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen<br />
verteilte sich der Umsatz auf das gesamte Stadtge-<br />
biet. Dabei setzte sich das seit 2004 beobachtete<br />
Nachfragewachstum fort. Mit rund 375 Millionen<br />
Euro wurde 2006 etwa 40 Prozent mehr in Mehrfami-<br />
lienhäuser und Wohnanlagen investiert als 2005.<br />
Dabei entfiel das höchste Interesse auf sanierte und<br />
unsanierte Objekte. Die restlichen Käufe betrafen<br />
teilsanierte Gebäude oder Neubauten. Die Mieten<br />
von sanierten Altbauten aus der Gründerzeit und<br />
neuen Wohnungen in guten und sehr guten Lagen<br />
der Stadt werden nach Meinung der Experten in den<br />
kommenden Jahren steigen. Auch die Preise für Häu-<br />
ser und Eigentumswohnungen, die dem heutigen<br />
Anspruch an Lage und Qualität entsprechen, werden<br />
in den kommenden Jahren steigen.<br />
Die Feri Rating & Research GmbH bewertet in ihrem<br />
Immobilienmarkt Rating Leipzig den Markt für Neu-<br />
baumietwohnungen, Altbaumietwohnungen und<br />
Eigentumswohnungen mit „B“. Damit bescheinigt Feri<br />
diesen Segmenten für die kommenden Jahre bis 2016<br />
ein „überdurchschnittliches Investitionspotenzial“ und<br />
ein „unterdurchschnittliches Investitionsrisiko“.<br />
25
Leipzig im Spiegel der Presse ...<br />
26 V. Der Standort Leipzig
V. Der Standort Leipzig<br />
… jede gute Nachricht spricht für sich<br />
27
33<br />
18<br />
31<br />
8<br />
19<br />
20<br />
23<br />
7<br />
17<br />
21<br />
24<br />
14<br />
16<br />
22<br />
12<br />
13<br />
11<br />
9<br />
10<br />
7<br />
6<br />
1<br />
2<br />
3<br />
4<br />
5<br />
15<br />
29<br />
30<br />
28<br />
27<br />
26<br />
32<br />
8<br />
34<br />
25<br />
v.l. Hauptbahnhof, Alte Nicolaischule, Neues Rathaus, Rosental<br />
1. Hauptbahnhof<br />
2. Schwanenteich<br />
3. Opernhaus<br />
4. Augustusplatz<br />
5. Neues Gewandhaus<br />
6. MDR-Hochhaus<br />
7. Universitäten<br />
8. BG Geschäftsstelle<br />
9. Bildermuseum<br />
10. Altes Rathaus<br />
11. Neues Rathaus<br />
12. Johannapark<br />
13. Bundesverwaltungsgericht<br />
14. Clara-Zetkin-Park<br />
15. Bayerischer Bahnhof<br />
16. Rennbahn Scheibenholz<br />
17. Die Nonne<br />
18. Elsterbecken (Weiße Elster)<br />
19. Zentralstadion<br />
20. Festwiese<br />
21. Arena Leipzig<br />
22. Zoologischer Garten<br />
23. Rosental<br />
24. Naturschutzgebiet Leipziger<br />
Ratsholz<br />
25. Völkerschlachtdenkmal<br />
26. Russische Gedächtniskirche<br />
27. Deutsche Bücherei<br />
28. Botanischer Garten<br />
29. Medien-Center/Media-City<br />
30. MDR-Sendezentrum<br />
31. Kleinmessegelände<br />
32. Altes Messegelände<br />
33. Flughafen Halle/Leipzig<br />
34. „Hoffmans Gärten“,<br />
Friedrichshafner Straße<br />
28 VI. Die Lage
VI. Die Lage – in jeder Hinsicht vorteilhaft<br />
Der Stadtteil Leipzig-Mockau<br />
Mockau ist ein Stadtteil im Norden Leipzigs –<br />
zwischen der Bundesstraße B2 und der Autobahn A14<br />
gelegen. Nördlich des Stadtteils befindet sich die<br />
Neue Messe Leipzig. Im Westen grenzt Mockau an<br />
den Stadtteil Euritzsch, im Osten an Thekla und im<br />
Süden an Schönefeld-Abtnaundorf/Schönefeld-Ost.<br />
Viele der insgesamt 278 Leipziger Kleingartenanlagen<br />
liegen in Mockau und tragen zum hohen Grünflächen-<br />
anteil des Stadtteils bei. Im Osten liegt die Parthen-<br />
aue – die letzte historische Kulturlandschaft in der<br />
Leipziger Region, die nicht durch den Braunkohleta-<br />
gebau und massive Flussregulierung umgestaltet<br />
wurde.<br />
Der Stadtteil Mockau wurde bereits um 1200 gegrün-<br />
det. Die heutige Wohnbesiedlung in Mockau wird<br />
auf Grund der Streckenführung der früheren Wah-<br />
VI. Die Lage<br />
ren-Schönefelder-Verbindungsbahn geteilt. Mockau-<br />
Nord und Mockau-Süd haben sich im 20. Jahrhundert<br />
weitgehend unabhängig voneinander entwickelt.<br />
Mockau-Süd war zunächst der bevölkerungsreichste<br />
Teil. Seit den 1870er Jahren hatte sich hier eine grün-<br />
derzeitliche Mietshausbebauung und seit den 1890er<br />
Jahren ein Industrie- und Gewerbegebiet herausge-<br />
bildet. In den zwanziger Jahren entstand ein äußerst<br />
qualitätsvoller kommunaler Wohnungsbau. Der Nor-<br />
den ist geprägt durch die vor allem in der zweiten<br />
Hälfte der dreißiger Jahre in einem erstaunlichen<br />
Tempo errichtete Randsiedlung und durch die beiden<br />
ab Mitte der siebziger Jahre errichteten Anlagen des<br />
komplexen Wohnungsbaus Mockau-West und Mok-<br />
kau-Ost.<br />
Kurze Wege zum Arbeitsplatz<br />
Bei der letzten baulichen Umgestaltung auf Mockau-<br />
er Gebiet handelt es sich um das einstige Flughafen-<br />
gelände. Der Flughafen Leipzig-Mockau wurde 1913<br />
in Betrieb genommen. 1972 startete das letzte Ver-<br />
kehrsflugzeug in Mockau. Bis 1990 wurde der Flugha-<br />
fen noch vom Agrarflug und als Sportflugplatz weiter<br />
genutzt. In den Jahren 1991 bis 1995 wurde dann auf<br />
dem Gelände des früheren Flughafens mit dem Ver-<br />
sandzentrum der Quelle GmbH eines der größten<br />
Investitionsvorhaben in den ostdeutschen Bundes-<br />
ländern realisiert. Der 2,2 Millionen Quadratmeter<br />
große Gebäudekomplex beherbergt heute das größte<br />
und modernste Versandzentrum der Welt. Daran<br />
angrenzend befindet sich das Gelände der Neuen<br />
Leipziger Messe mit ihrer spektakulären zen-<br />
tralen Glashalle und dem Congress Center.<br />
Die innovativen Produktionsstätten des<br />
BMW-Werkes und das neue Logistikzentrum<br />
des weltgrößten Interneteinzelhändlers<br />
Amazon liegen ebenfalls auf Gewerbegebie-<br />
ten in ummittelbarer Nachbarschaft von<br />
Mockau. Über die A14 sind weitere Großge-<br />
werbezonen in Nähe des neuen Flughafens<br />
in wenigen Minuten zu erreichen. Hier sind unter<br />
anderem das DHL und die Porsche Werke angesiedelt.<br />
Die Nähe zu vielen wichtigen Hauptarbeitgebern der<br />
Stadt und die kurzen Wege in die pulsierende Leipzi-<br />
ger City gehören zu den Vorzügen der grünen Mok-<br />
kauer Wohnlage.<br />
29
„Über‘n Garten in die Lüfte,<br />
spür ich blumig zarte Düfte,<br />
oh mein Mockau, du bist mein“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
Ein lebenswertes grünes Wohnumfeld<br />
Hoher Wohn- und Freizeitwert<br />
Am Objektstandort Essener Straße/Friedrichshafener<br />
Straße kann man schon vom Fenster oder Balkon aus<br />
das grüne Umfeld genießen: Der Blick fällt auf die<br />
schönen Außenanlagen mit altem Baumbestand<br />
sowie auf die rückwärtigen, üppig begrünten Gärten.<br />
Wer aktive Naherholung sucht, findet sie direkt vor<br />
der Tür. In unmittelbarer Nachbarschaft an der<br />
Friedrichshafener Straße befindet sich die traditions-<br />
reiche Kleingartenanlage „Nordstern e.V.“, die im<br />
Jahr 2008 ihr einhundertjähriges Bestehen feiert.<br />
Die nächste öffentliche Grünanlage ist der Abtnaun-<br />
dorfer Park, den man die Kleingartenanlagen „Par-<br />
thenaue“ und „Mockau Mitte“ entlang flanierend,<br />
über die verkehrsberuhigte Beuthstraße in 8 bis 10<br />
Minuten erreicht. Mit dem Rad sind es nur 3 Minuten.<br />
Durch diese weitläufige Grünoase, zwischen 1752 und<br />
1755 als Rittergutspark angelegt, führt unter anderem<br />
ein 23 Kilometer langer, gut beschilderter Rad- und<br />
Wanderweg. Auf diesem lässt sich in beliebigen Etap-<br />
pen, am Flüsschen Parthe entlang, die Parthenaue<br />
erkunden – eine ursprüngliche Auenlandschaft mit<br />
Wäldern, Sumpfwiesen und Feldern.<br />
Zu den heutigen Sehenswürdigkeiten im Abtnaun-<br />
dorfer Park, der im Jahre 1800 zu einem Landschafts-<br />
garten im englischen Stil umgestaltet wurde, gehört<br />
der noch aus dieser Zeit stammende Teich mit Insel<br />
und Tempel sowie das ab 1998 sanierte Schloss, mit<br />
dem das 1893 abgerissene einstige Herrenhaus ersetzt<br />
wurde. Eine Bogenbrücke über die Parthe und eine<br />
Kastanienallee, an deren Endpunkt einst ein Mauso-<br />
leum lag, sind ebenfalls Relikte der ursprünglichen<br />
Parkgestaltung.<br />
30 VI. Die Lage
Vielfältige Freizeitmöglichkeiten<br />
Zu jeder Jahreszeit attraktiv<br />
Ebenfalls fußläufig bequem erreichbar sind das<br />
Freibad Sommerfeld und die unter Naturfreunden<br />
sehr beliebte Alternative – der auch als „Naturbad<br />
Nordost“ bekannte Baggersee.<br />
Im direkten Objektumfeld findet sich darüber hinaus<br />
die Stadtteilbibliothek und der Kletterturm Mockau.<br />
Dieser Anziehungspunkt für Jung und Alt, ein aus-<br />
gedienter Wasserturm, bietet für Kinder ab 7 Jahren<br />
attraktive Programme an der Kletterwand. Auch<br />
ausgewachsene Kletterer finden sich hier gerne zum<br />
Training ein.<br />
VI. Die Lage<br />
Sport und Spaß im Verein<br />
Der Mockauer SV Lok Nordost bietet kleinen und gro-<br />
ßen Leichtathleten eine sportliche Heimat und führt<br />
für aktive Volleyball- und Fußball-Fans jeweils eine<br />
eigene Abteilung. Beim TuS Leipzig-Mockau e.V. wird<br />
schon seit Mitte der 1920er Jahre Handball groß<br />
geschrieben, Abteilungen für Badminton, Tennis, Vol-<br />
leyball und Turnen ergänzen das Vereinsangebot.<br />
Wer gerne das Tanzbein schwingt, ist im 1. Leipziger<br />
Rock n’ Roll-Club „Alpha 69“ e.V. gut aufgehoben,<br />
der von der Sportjugend Sachsen für seine vorbildli-<br />
che Jugendarbeit ausgezeichnet wurde. Von Angebo-<br />
ten für „Tanzminis“ ab vier Jahren über diverse Show-<br />
Dance Kurse bis zum Fitness & Dance-Angebot für<br />
Tanzsportfreunde ohne Altersbegrenzung – der<br />
bunte Trainingsplan dieses Vereins<br />
bietet für jeden etwas. Auch das Tanzcentrum in der<br />
Essener Straße ist bei Hobbytänzern eine beliebte<br />
Adresse. Neben Tanzkursen finden hier auch Tanzpar-<br />
tys und ähnliche Veranstaltungen statt.<br />
Ideal für vergnügliche Ausflüge<br />
Dank der zentrumsnahen Lage und guten Verkehrs-<br />
anbindung von Mockau liegen auch die Freizeitange-<br />
bote in der Leipziger City und im weiteren Umfeld in<br />
komfortabler Nähe, vom Gewandhaus über den Zoo-<br />
logischen Garten bis zur Sachsen-Therme. Über die<br />
A14 und die neue A38 ist sogar der südlich von Leip-<br />
zig liegende „Belantis“ Vergnügungspark, Ost-<br />
deutschlands größter Freizeitpark, in kürzester Zeit<br />
erreichbar.<br />
31
Naturnahe Lage mit urbaner Infrastruktur<br />
Gut versorgt, bestens angebunden<br />
In Mockau-Nord bleibt kaum ein Wunsch offen: Zu<br />
Fuß gut erreichbare Einkaufsmöglichkeiten für den<br />
täglichen Bedarf bietet – neben vielen anderen Ein-<br />
kaufsmöglichkeiten des Facheinzelhandels – direkt<br />
„um die Ecke“ das Mockau-Center, in dem auch wich-<br />
tige Dienstleistungen (Apotheke / Ärztehaus, Versi-<br />
cherungsanbieter uvm.) zu finden sind. Der Standort<br />
dieses Stadtteil-Centers – nach der Wende das erste<br />
seiner Art in Leipzig – ist auch als „Mockauer Post“<br />
bekannt, da sich gegenüber früher ein größeres Post-<br />
amt befand.<br />
Für den wöchentlichen Großeinkauf bietet sich der<br />
Sachsenpark an der nahe gelegenen Leipziger Messe<br />
an. Zur guten Infrastruktur des Objektumfeldes gehö-<br />
ren Kindertagesstätten und viele schulische Einrich-<br />
tungen – von der Grundschule bis zur Berufschule.<br />
Pluspunkt Mobilität<br />
Neben einem Taxistand bietet die Haltestelle „Moc-<br />
kau Post“ auch Zustiegsmöglichkeiten in das effizien-<br />
te städtische Bus- und Straßenbahn-Verkehrsnetz. So<br />
gelangt man in kürzester Zeit ins Herz der Metropole<br />
Leipzig oder startet vom Hauptbahnhof bequem zu<br />
umweltbewussten und preisgünstigen Fernreisen per<br />
Schiene. – Als besonders fortschrittlichen Service für<br />
Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind<br />
(z.B. aus Altersgründen, durch sonstige körperliche<br />
Beeinträchtigungen) bieten die Leipziger Verkehrs<br />
Betriebe (LVB) einen kostenlosen Begleitdienst an.<br />
Dieser richtungweisende Service trägt dazu bei, dass<br />
Mobilität in Leipzig auch künftig ein wertvolles Allge-<br />
meingut bleibt. Mit dem nahen Autobahn-Anschluss<br />
„Leizpig Nordost“ zur A14 ist die Objektlage für<br />
Urlaubsreisen per Pkw ebenso ideal wie für Außen-<br />
dienst-Tätigkeiten. Auch für den täglichen Weg zum<br />
Arbeitsplatz bietet die verkehrstechnische Anbindung<br />
von Mockau optimale Voraussetzungen, die Anfahrt<br />
möglichst kurz zu halten. Einfache Rechnung: Jede<br />
pro Tag gesparte Minute Anfahrtszeit zum Arbeits-<br />
platz bedeutet jährlich viele Stunden mehr Freizeit –<br />
für eigene Hobbies oder im Kreis der Familie.<br />
32 VI. Die Lage
9<br />
VI. Die Lage<br />
2<br />
10<br />
1<br />
4<br />
3<br />
Eingebettet in ein grünes Umfeld vereint die Lage des Stadtteils Mockau wesentliche Vorzüge: Naturnahe Wohnqualität, unmittelbare Nähe zur City und schnellen<br />
Zugang in die Peripherie der Metropole Leipzig sowie zur Kleingartenanlage Nordstern und Abtnaundorfer Park.<br />
5<br />
6<br />
8<br />
7<br />
1. Essener Straße<br />
2. Friedrichshafner Straße<br />
3. Mockau-Center/Stadtteilbibliothek/<br />
Nahverkehrsanschluss<br />
4. Kletterturm Mockau<br />
5. Kleingartenanlage „Parthenaue“<br />
6. Kleingartenanlage „Mockau Mitte“<br />
7. Naturbad Nordost (Baggersee)<br />
8. Sachsen-Therme<br />
9. Neue Messe<br />
10. Autobahn A14<br />
Friedrichshafner Straße 104-122<br />
33
Freiflächenplan<br />
35
VII. Das Objekt – Leben in „Hoffmans Gärten“<br />
Junge Architekturklassiker mit Charme<br />
Bei den Objekten in der Friedrichshafner Straße 104<br />
bis 122 handelt es sich um dreigeschossige Wohnhäu-<br />
ser, die 1953 in solider Bauausführung erstellt wurden<br />
und mit ihrer gut erhaltenen Bausubstanz für eine<br />
anspruchsvolle Modernisierung prädestiniert sind. Die<br />
10 komplett unterkellerten Gebäude sind Teil eines<br />
denkmalgeschützten Ensembles auf der Nordseite der<br />
Essener Straße, das sich als geschlossenene architekto-<br />
nische Einheit bis zur Friedrichshafner Straße fort-<br />
setzt.<br />
Ansicht Rückfassade mit den Eingängen Friedrichshafner Straße 110-104<br />
Kennzeichnend für die neoklassizistische Anmutung<br />
der Wohnhäuser ist die klare Formensprache mit<br />
geraden Linien und ausbalancierten Formen, wie sie<br />
insbesondere in der Symmetrie der Fassaden und in<br />
der Gesamtkomposition zum Ausdruck kommt.<br />
Ansprechend gegliedert werden die Außenfassaden<br />
durch markante Standerker, vorgesetzte Balkone,<br />
Gesimse und weitere Zierelemenente aus Sandstein,<br />
Stuck und Naturstein.<br />
Das bei der Errichtung der Gebäude geschaffene<br />
Angebot an familienfreundlich proportionierten<br />
Wohnungen mit klaren Grundrissen darf auch nach<br />
heutigen Maßstäben als fortschrittlich gelten.<br />
In Einzelfällen werden die Wohnungsgrundrisse im<br />
Zuge der Sanierung auf heutige Raumbedürfnisse hin<br />
optimiert. Ziel der umfassenden Revitalisierung ist es,<br />
den über die Jahre etwas verblassten stillen Zauber<br />
dieser Architekturklassiker zu neuem Leben zu<br />
erwecken. So werden in enger Abstimmung mit den<br />
Denkmalbehörden alle stilgebenden Elemente der<br />
Fassadengestaltung sorgsam restauriert oder<br />
originalgetreu neu hergestellt. Im Zusammenhang<br />
mit dem Ausbau der Dachgeschosse und der Sanie-<br />
rung der Dachstühle erhalten die Dächer eine neue<br />
stilgerechte Eindeckung, die zum Einbau vorgesehe-<br />
nen neuen Isolier-Holzfenster entsprechen dem<br />
historischen Vorbild.<br />
Um das vorhandene Wohnflächenangebot zusätzlich<br />
aufzuwerten, werden die Balkone zur üppig grünen<br />
Gartenseite hin durch weitere große Wohnbalkone<br />
ergänzt. So werden einige der Eigentumswohnungen<br />
gleich über zwei Freisitze mit Blick ins Grüne verfügen.<br />
36 VII. Das Objekt
Idyllisch eingebettet ins Grün<br />
Prägend für das stimmungsvolle Wohnambiente ist<br />
die eingewachsene Lage der Wohnhäuser auf dem<br />
weitläufigen Grundstück. Zur Friedrichshafner Straße<br />
hin sind die Gebäude mit ihren schön gestalteten<br />
Außenanlagen durch überwiegend alten Baumbe-<br />
stand abgeschirmt. Zwei von den Wohngebäuden<br />
eingefasste romantische Torbögen eröffnen den<br />
Zugang in die Gartenidylle auf der rückwärtigen<br />
Gebäudeseite, wo die Bewohner von der Privatheit<br />
und Abgeschlossenheit einer großzügigen Grünoase<br />
empfangen werden.<br />
Hier kann man des Sommers die Sonne genießen oder<br />
unter großen alten Bäumen ein schattiges Plätzchen<br />
finden. Neben einem Grillplatz sind auch eine Spiel-<br />
fläche für Kinder sowie die Fahrradstellplätze in die<br />
Gartenlandschaft integriert. Seitlich angeordnet<br />
befinden sich die gepflasterten Kfz-Stellplatzflächen<br />
mit Zufahrt über die Friedrichshafner Straße.<br />
VII. Das Objekt<br />
Umfassende technische Modernisierung<br />
Wie die Sanierung der Außenfassaden erfolgt auch<br />
die Innensanierung mit größter Sorgfalt und hohem<br />
Qualitätsanspruch. Sämtliche Putzflächen werden<br />
überprüft und bei Bedarf fachgerecht ausgebessert<br />
oder erneuert. Arbeiten wie die Erneuerung der<br />
Innenfensterbänke oder die farbliche Gestaltung der<br />
Treppenhäuser werden entsprechend den denkmal-<br />
pflegerischen Auflagen vorgenommen.<br />
Vorhandene Wohnungseingangs- und -innentüren,<br />
die nicht neuwertig aufgearbeitet werden können,<br />
werden durch Nachbauten nach historischem Vorbild<br />
ersetzt. Die Sanierung der Fußböden umfasst einen<br />
Höhenausgleich und eine zusätzliche Trittschalldäm-<br />
mung. Danach wird in den Wohnräumen ein Echt-<br />
holzparkett aus Eiche verlegt. In den Bädern, Duschen<br />
und Küchen kommen hochwertige Fliesen zum Einsatz.<br />
Optional wird in den Küchen auch Echtholz-Parkett<br />
verlegt.<br />
Darüber hinaus wird insbesondere durch die Moder-<br />
nisierung der Haustechnik gewährleistet, dass die<br />
Eigentumswohnungen nach der Sanierung zeitgemä-<br />
ßen Wohnkomfort bieten. Hierzu gehört die kom-<br />
plette Erneuerung der Sanitär- und Elektroinstallatio-<br />
nen sowie der Einbau einer videogestützten Wech-<br />
selsprech- und Türöffneranlange und moderner Tele-<br />
kommunikationsanschlüsse. Außerdem erhalten die<br />
Gebäude eine effiziente, zeit- und witterungsgesteu-<br />
erte Gasheizungsanlage mit zentraler Wärmeerzeu-<br />
gung und Warmwasseraufbereitung. So werden<br />
Umweltbelastungen wie Wohnnebenkosten auf ein<br />
denkbar niedriges Niveau reduziert.<br />
37
Ein vielseitiges, attraktives<br />
Wohnungsangebot<br />
Ob Sie gerne unter dem Dach wohnen oder eben-<br />
erdig – ob Sie ein geräumiges Single-Appartement<br />
suchen oder beim Immobilienerwerb für eine mehr-<br />
köpfige Familie planen: Die vielfältige Auswahl an<br />
Eigentumswohnungen im 5. Bauabschnitt „Hoffmans<br />
Gärten“ bietet mit Flächen von ca. 62 bis 107 m 2 für<br />
fast jeden Wohnraumbedarf die passende Lösung.<br />
Sie lieben das Leben auf zwei Etagen? Selbst diesen<br />
Wunsch können Sie sich hier mit einer der originel-<br />
len zweigeschossigen Maisonette-Wohnungen im<br />
2. Obergeschoss/Dachgeschoss erfüllen.<br />
Seitenansicht, im Vordergrund: Essener Straße 110<br />
Dank der gradlinigen Grundrisse präsentiert sich<br />
jedes der Eigentumsdomizile als attraktive lichte<br />
Wohnwelt mit großzügiger Raumwirkung. Die Klar-<br />
heit der Grundrisse strahlt Modernität aus und bietet<br />
für jeden Einrichtungsstil ein stimmiges Ambiente.<br />
Die Wohnbalkone und Loggien erweitern den<br />
Lebensraum ins Freie und laden nicht nur sonntags<br />
zum Frühstück ein. Auch zur lauschigen Gartenoase<br />
hinter dem Haus sind es nur wenige Schritte.<br />
Ob Sie aus dem Fenster schauen oder auf den Balkon<br />
treten – Ihr Blick schweift in Baumwipfel und Garten-<br />
landschaften. Dieses naturnahe Wohnerlebnis ist ein<br />
Vorzug der angebotenen Wohnungen, der – zu jeder<br />
Jahreszeit neu – Lebensqualität und liebenswerte Per-<br />
spektiven bietet.<br />
38 VII. Das Objekt
Bauliche Highlights<br />
Balkone<br />
Nicht nur die Aufarbeitung von bereits bestehenden<br />
Balkonen, sondern auch die Anbringung neuer Bal-<br />
konanlagen bzw. die Errichtung von Loggien und Ter-<br />
rassen (EG und DG) steigert die Attraktivität des<br />
Objektes. Zusätzlich wird auf jedem Balkon eine Bal-<br />
konleuchte installiert.<br />
Treppenhaus<br />
Die Visitenkarte eines Hauses. Originale Wohnungs-<br />
eingangstüren, aufgearbeitet nach den Maßgaben<br />
des Denkmalschutzes, und elegante Treppenläufer<br />
sind in unseren Objekten ebenso zu finden wie stilvol-<br />
le Leuchten. Auch die Briefkastenanlage wird entwe-<br />
der in Messing oder Holz ausgeführt, je nach dem<br />
Charakter des Hauses.<br />
Bäder<br />
Die mit hochwertigen Keramikfliesen gestalteten<br />
Bäder sind ein beliebtes Highlight. Sanitärkeramik in<br />
Markenqualität und verchromte Accessoires – dem<br />
Volumen der Wohnungsgröße angepasst – runden<br />
den ästhetischen Rahmen von Badkultur ab.<br />
VII. Das Objekt<br />
Wohnräume<br />
Wir verlegen ganz bewusst Parkett, den zeitlosen und<br />
wertbeständigen Naturboden. Neben der zeitlosen<br />
Schönheit der Hölzer verbreitet der Parkettfußboden<br />
Wärme und Behaglichkeit.<br />
Haustechnik<br />
In allen Wohn- und Schlafräumen werden Anschlüsse<br />
für Telefon und Fernseh-/Radio-Empfang konzipiert.<br />
Deutsche Markenfabrikate bei der Auswahl der Steck-<br />
dosen und Schalter und videogestützte Wechsel-<br />
sprechanlagen mit Eingangsüberwachung spiegeln<br />
den hohen technischen Standard wider.<br />
Wohnungsmix<br />
Die Wohnungsgrößen sind so strukturiert, dass heuti-<br />
gen Wohnbedürfnissen mit modernen Raumpro-<br />
grammen Rechnung getragen wird. Dabei fühlen sich<br />
Singles ebenso angesprochen wie Familien mit Kin-<br />
dern.<br />
Außenanlagen<br />
Die Außenanlagen sind geprägt von Grünflächen mit<br />
standortgerechter Bepflanzung. Wo immer es die<br />
gärtnerische Gestaltung zulässt, werden mit einer<br />
Reihe von Extras (Grillplatz, Sandkasten, Mobiliar)<br />
attraktive Ruheinseln geschaffen. Nicht nur neu<br />
angelegte Wege aus Steinpflaster, sondern auch Pol-<br />
lerleuchten mit Dämmerungsschalter und Bewe-<br />
gungsmelder ergänzen das komfortable Ambiente.<br />
Oberirdische Stellplätze gehören ebenso wie über-<br />
dachte Fahrrad-Abstellplätze zu den großzügigen<br />
Außenanlagen.<br />
„So sehr lieb ich dieses Sein,<br />
hier geh ich durch, hier ist mein Heim“<br />
(aus Hoffmans Skizzenbuch)<br />
39
Die Grundrissbeispiele können mit<br />
fortschreitender Planung Veränderungen<br />
unterworfen sein, die sich auch in der<br />
Teilungserklärung niederschlagen können.<br />
VIII. Grundrisse<br />
<strong>Beispiel</strong>: 1. Obergeschoss<br />
Friedrichshafner Straße 104<br />
Wohnung 4 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 65,56 m2 + Wfl. Balkon ant. 3,42 m2 Wfl. gesamt 68,98 m2 40 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
links: 2. OG<br />
rechts: DG<br />
<strong>Beispiel</strong>: Maisonette 2. Obergeschoss und Dachgeschoss<br />
Friedrichshafner Straße 108<br />
Wohnung 17 2. OG/DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 87,45 m2 + Wfl. Balkon ant. 3,42 m2 Wfl. gesamt 90,87 m2 41
Kellergeschoss Friedrichshafner Straße 122-114<br />
Friedrichshafner Straße 122 Friedrichshafner Straße 120 Friedrichshafner Straße 118<br />
42 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Friedrichshafner Straße 116 Friedrichshafner Straße 114<br />
43
Kellergeschoss Friedrichshafner Straße 112 - 104<br />
Friedrichshafner Straße 112 Friedrichshafner Straße 110 Friedrichshafner<br />
44 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Straße 108<br />
Friedrichshafner Straße 106 Friedrichshafner Straße 104<br />
45
Friedrichshafner Straße 104<br />
Erdgeschoss<br />
Wohnung 1 EG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 66,94 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
1 2<br />
Wohnung 2 EG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,66 m2 46 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 3 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 67,06 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
3 4<br />
Wohnung 4 1.OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 68,98 m2 Friedrichshafner Straße 104<br />
1. Obergeschoss<br />
47
Friedrichshafner Straße 104<br />
2. Obergeschoss<br />
Wohnung 5 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 102,17 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
5 6<br />
Wohnung 6 2. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,60 m2 48 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 5 2.OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 102,17 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
5<br />
Friedrichshafner Straße 104<br />
Dachgeschoss<br />
49
Friedrichshafner Straße 106<br />
Erdgeschoss<br />
Wohnung 7 EG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,14 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
7 8<br />
Wohnung 8 EG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 67,19 m2 50 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 9 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,52 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 106<br />
9 10 1. Obergeschoss<br />
Wohnung 10 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 67,04 m2 51
Friedrichshafner Straße 106<br />
2. Obergeschoss<br />
Wohnung 11 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 105,96 m2 11<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
52 VIII. Grundrisse<br />
12<br />
Wohnung 12 2. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 67,30 m2
VIII. Grundrisse<br />
12<br />
Wohnung 11 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 105,96 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
11<br />
7<br />
Friedrichshafner Straße 106<br />
Dachgeschoss<br />
53
Friedrichshafner Straße 108<br />
Erdgeschoss<br />
13<br />
Wohnung 13 EG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 52,47 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Wohnung 14 EG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 80,79 m2 54 VIII. Grundrisse<br />
14
VIII. Grundrisse<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
15<br />
Wohnung 15 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 54,15 m2 Wohnung 16 1. OG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 82,30 m2 16<br />
Friedrichshafner Straße 108<br />
1. Obergeschoss<br />
55
Wohnung 17 2. OG/DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 90,87 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 108<br />
2. Obergeschoss 17<br />
18<br />
Wohnung 18 2. OG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 81,14 m2 56 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 17 2. OG / DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 90,87m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
17<br />
Friedrichshafner Straße 108<br />
Dachgeschoss<br />
57
Friedrichshafner Straße 110<br />
Erdgeschoss<br />
Wohnung 19 EG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,58 m2 19<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Wohnung 20 EG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,43 m2 58 VIII. Grundrisse<br />
20
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 21 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,70 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
21<br />
22<br />
Wohnung 22 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,83 m2 Friedrichshafner Straße 110<br />
1. Obergeschoss<br />
59
Wohnung 23 2. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,75 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 110<br />
2. Obergeschoss 23<br />
24<br />
Wohnung 24 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,28 m2 60 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
24<br />
Wohnung 24 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,28 m2 Friedrichshafner Straße 110<br />
Dachgeschoss<br />
61
Wohnung 25 EG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,37 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 112<br />
Erdgeschoss 25<br />
26<br />
Wohnung 26 EG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,56 m2 62 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 27 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,55 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
27<br />
28<br />
Wohnung 28 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,47 m2 Friedrichshafner Straße 112<br />
1. Obergeschoss<br />
63
Wohnung 29 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,25 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 112<br />
2. Obergeschoss 29<br />
30<br />
Wohnung 30 2. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,52 m2 64 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 29 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,25 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
29<br />
Friedrichshafner Straße 112<br />
Dachgeschoss<br />
65
Wohnung 31 EG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 53,26 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 114<br />
Erdgeschoss 31<br />
32<br />
Wohnung 32 EG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 80,93 m2 66 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
33<br />
Wohnung 33 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 54,29 m2 Wohnung 34 1. OG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 82,61 m2 34<br />
Friedrichshafner Straße 114<br />
1. Obergeschoss<br />
67
Wohnung 35 2. OG / DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 90,91 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 114<br />
2. Obergeschoss 35<br />
36<br />
Wohnung 36 2. OG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 81,41 m2 68 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 35 2. OG / DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 90,91 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
35<br />
Friedrichshafner Straße 114<br />
Dachgeschoss<br />
69
Wohnung 37 EG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,47 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 116<br />
Erdgeschoss 37<br />
38<br />
Wohnung 38 EG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,81 m2 70 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 39 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,68 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
39<br />
40<br />
Wohnung 40 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,75 m2 Friedrichshafner Straße 116<br />
1. Obergeschoss<br />
71
Wohnung 41 2. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,48 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 116<br />
2. Obergeschoss 41<br />
42<br />
Wohnung 42 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,43 m2 72 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
42<br />
Wohnung 42 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,43 m2 Friedrichshafner Straße 116<br />
Dachgeschoss<br />
73
Wohnung 43 EG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,45 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 118<br />
Erdgeschoss 43<br />
44<br />
Wohnung 44 EG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,56 m2 74 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 45 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,94 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
45<br />
46<br />
Wohnung 46 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,67 m2 Friedrichshafner Straße 118<br />
1. Obergeschoss<br />
75
Wohnung 47 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,81 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 118<br />
2. Obergeschoss 47<br />
48<br />
Wohnung 48 2. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,58 m2 76 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 47 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,81 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
47<br />
Friedrichshafner Straße 118<br />
Dachgeschoss<br />
77
Wohnung 49 EG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 52,86 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 120<br />
Erdgeschoss 49<br />
50<br />
Wohnung 50 EG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 81,21 m2 78 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
51<br />
Wohnung 51 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 54,17 m2 Wohnung 52 1. OG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 82,21 m2 52<br />
Friedrichshafner Straße 120<br />
1. Obergeschoss<br />
79
Wohnung 53 2. OG / DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 90,47 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 120<br />
2. Obergeschoss 53<br />
54<br />
Wohnung 54 2. OG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 81,03 m2 80 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 53 2. OG / DG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 90,47 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
53<br />
Friedrichshafner Straße 120<br />
Dachgeschoss<br />
81
Friedrichshafner Straße 122<br />
Erdgeschoss<br />
Wohnung 55 EG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,59 m2 55<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Wohnung 56 EG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,90 m2 82 VIII. Grundrisse<br />
56
VIII. Grundrisse<br />
Wohnung 57 1. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,76 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
57<br />
58<br />
Wohnung 58 1. OG<br />
Zimmer 3<br />
Wohnfläche 73,87 m2 Friedrichshafner Straße 122<br />
1. Obergeschoss<br />
83
Wohnung 59 2. OG<br />
Zimmer 2<br />
Wohnfläche 67,38 m2 (Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
Friedrichshafner Straße 122<br />
2. Obergeschoss 59<br />
60<br />
Wohnung 60 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,52 m2 84 VIII. Grundrisse
VIII. Grundrisse<br />
(Skizzenhafte Darstellung Friedrichshafner Straße 104-122)<br />
60<br />
Friedrichshafner Straße 122<br />
Dachgeschoss<br />
Wohnung 60 2. OG / DG<br />
Zimmer 4<br />
Wohnfläche 106,52 m2 85
Animation Hoffmans Gärten 3. Bauabschnitt<br />
86 IX. Die Baubeschreibung
IX. Die Baubeschreibung<br />
Vorbemerkung<br />
Die geplante Sanierung soll zum einen den heutigen<br />
Komfortbedürfnissen, Raumprogrammen und Wohn-<br />
wünschen gerecht werden, andererseits soll die bauhi-<br />
storische Vergangenheit, die sich in aufwendigen und<br />
handwerklich anspruchsvollen Details manifestiert,<br />
erhalten und ablesbar bleiben.<br />
Durch historisch und bautechnisch bedingte Gegeben-<br />
heiten sowie die häufig sehr detaillierten Forder-<br />
ungen des Denkmalschutzes können trotz der hohen<br />
Ausstattungsstandards und der angestrebten Sanie-<br />
rungsqualität in Teilbereichen die heute geltenden<br />
Normen für Neubauten nicht immer erreicht werden.<br />
Vor Beginn der Sanierung der Gebäude werden alle<br />
Mauerwerks- und Holzbauteile durch einen Sachver-<br />
ständigen auf Schädlings- und Pilzbefall untersucht.<br />
Dabei erfolgt sowohl eine Bestandserfassung als auch<br />
die Untersuchung der Bauteile auf Schädlings- und<br />
Pilzbefall. Darauf aufbauend wird ein entsprechendes<br />
Gutachten erstellt, in dem alle erforderlichen Maß-<br />
nahmen zum Austausch der entsprechend befallenen<br />
bzw. beschädigten Bauteile beschrieben werden.<br />
IX. Die Baubeschreibung<br />
Zur zusätzlichen Sicherung der fachgerechten Ausfüh-<br />
rung dieser Leistungen wird der Sachverständige die<br />
gesamten Holzschutz- und Schädlingsbefallsbeseiti-<br />
gungen baubegleitend prüfen und beratend überwa-<br />
chen.<br />
Beräumung / Abbruch / Entsorgung<br />
Nach der Beräumung und fachgerechten Entsorgung<br />
aller in den Gebäuden verbliebenen losen Gegenstän-<br />
de und Möbel erfolgen der Abbruch, Ausbau und die<br />
Entsorgung von nicht mehr benötigten Bauteilen, Ein-<br />
bauten und Wohnungseinrichtungen. Die gesamten<br />
vorhandenen Elektro-, Heiz- und Sanitärinstallationen<br />
werden ausgebaut und ordnungsgemäß ent-sorgt.<br />
Soweit erforderlich werden Bauteile, die wieder in<br />
den Gebäuden verwendet werden sollen, sachgerecht<br />
sichergestellt und eingelagert.<br />
Keller / Grundmauern<br />
Die Sanierung der Keller beinhaltet die Trockenlegung<br />
der gesamten Fläche mittels Vertikalsperrung an den<br />
Außenwänden sowie Horizontalsperrung an den<br />
Außen- und Innenwänden durch die jeweils geeigne-<br />
ten Verfahren. Nach Abschluss der Trockenlegung und<br />
der erforderlichen Verfüllarbeiten erfolgt die Wieder-<br />
herstellung von Gehweg und Straße einschließlich der<br />
auflagenfreien Abnahme gegenüber der Behörde.<br />
Sämtliche gemauerte Kellerwände werden gereinigt.<br />
Das Mauerwerk wird gegebenenfalls saniert und<br />
wenn erforderlich zusätzlich verputzt. Je nach Zustand<br />
wird der vorhandene Estrichboden aufgearbeitet und<br />
mit einem Anstrich versehen. Die Kellertreppen wer-<br />
den ebenfalls aufgearbeitet und repariert. Die einzel-<br />
nen Kellerräume werden durch Abtrennungen aus<br />
dem System „Käuferle“ (oder gleichwertig) gemäß<br />
Planung hergestellt. Zum Heizraum und Hausan-<br />
schlussraum werden jeweils T30-Stahltüren eingebaut.<br />
Alle sich im Keller befindlichen Grundleitungen wer-<br />
den mittels Kamerabefahrung untersucht und falls<br />
erforderlich saniert oder erneuert.<br />
87
Dach<br />
Soweit die vorhandenen Bauteile der Dachstühle<br />
sanierungsfähig sind, werden sie zur weiteren dauer-<br />
haften Nutzung überarbeitet und behandelt.<br />
Die Dachstühle werden nach den Regeln der Zimmer-<br />
mannskunst, den Planungsunterlagen und entspre-<br />
chend den Anforderungen des Denkmalschutzes<br />
saniert. Erneuerungen bzw. Ergänzungen der Dach-<br />
stühle erfolgen durch Bauteile, die einen vorbeugen-<br />
den Holzschutz erhalten und den Vorschriften für<br />
Anwendungen im Innenbereich entsprechen.<br />
Für den Ausbau der Dachgeschosse werden die Dach-<br />
stühle gemäß den statischen Erfordernissen dimensio-<br />
niert und gegebenenfalls statisch verstärkt. Zwischen<br />
den Sparren wird eine hochwertige, den heutigen<br />
DIN-Berechnungen entsprechende Wärmedämmung<br />
und Dampfbremse (gemäß Herstellervorschrift) ein-<br />
gebracht.<br />
Die vorhandene Dacheindeckung wird komplett ent-<br />
fernt und nach den Vorgaben des Denkmalschutzes<br />
erneuert. Der Dachaufbau erfolgt auf Grundlage der<br />
Baupläne. Dies beinhaltet die Neueindeckung inklusi-<br />
ve aller erforderlichen Teilleistungen wie Lattung,<br />
Dampfsperre, Ziegel- und Deckungsart, Verblechun-<br />
gen, Wärmedämmungen, Dachdurchführungen,<br />
Kamin- und Entlüftungsanschlüsse, Abdichtung der<br />
Dachterrassen und deren Einfassungen, Einbau von<br />
Dachflächenfenstern, Herstellung von Dachausstie-<br />
gen, Laufbrettanlagen, Schneefanggittern, Regenrin-<br />
nen und Fallrohren etc. All diese Arbeiten werden<br />
gemäß der einschlägigen Richtlinien und DIN-Vor-<br />
schriften ausgeführt. Als Dachflächenfenster kommen<br />
Markenfenster wie Velux, Roto oder gleichwertig<br />
zum Einsatz, die als normale Belichtungsfenster oder<br />
als Ausstiegsfenster (gegebenenfalls für den zweiten<br />
Rettungsweg) Verwendung finden. Wenn erforder-<br />
lich erfolgt der Einbau einer RWA-Öffnung im Trep-<br />
penhauskopf als Rauchabzugsanlage gemäß SächsBO.<br />
Alle an den Gebäuden befindlichen Entwässerungen<br />
und Abdichtungen aus Blech werden denkmalschutz-<br />
gerecht, jedoch meist aus Titanzink hergestellt. Dies<br />
umfasst alle Regenfallrohre, Fallrohrbefestigungen,<br />
Fallrohrbögen, liegende und hängende Dachrinnen<br />
etc. Die Verblechung sämtlicher Sockel, Gesimse und<br />
Erker erfolgt ebenfalls nach den Auflagen des Denk-<br />
malschutzes.<br />
Außenputz / Fassade<br />
Die Fassade der Gebäude wird gemäß den Vorgaben<br />
des Denkmalschutzamtes durch Reinigung und Repa-<br />
raturen entsprechend vorhandener Ansichten überar-<br />
beitet bzw. neu hergestellt. Ausbesserungen beste-<br />
hender Schäden erfolgen im Rahmen der denkmal-<br />
pflegerischen Auflagen. Vorhandener und nicht trag-<br />
fähiger Außenputz wird abgeschlagen und neu auf-<br />
gebracht. Restaurierung und Sanierung der Beton-<br />
werksteine werden nach den Vorgaben des Architek-<br />
ten und des Denkmalschutzes vorgenommen. Nicht<br />
sanierungsfähige oder fehlende Schmuckelemente<br />
werden entsprechend der denkmalpflegerischen Auf-<br />
lagen ergänzt bzw. erneuert.<br />
88 IX. Die Baubeschreibung
Innenputz<br />
In sämtlichen Räumen der Gebäude wird eine Über-<br />
prüfung der vorhandenen Putze auf ihre Verwend-<br />
barkeit vorgenommen. Wenn erforderlich werden<br />
Hohlstellen oder ganze Flächen abgeschlagen und<br />
mit den entsprechenden Putzarten (Kalkgips, Kalkze-<br />
ment, Sanierputz etc.) neu hergestellt. Gegebenen-<br />
falls erfolgt das Spachteln der Flächen. Zu erhaltende<br />
Deckenflächen werden fachmännisch überarbeitet<br />
und glatt gespachtelt.<br />
Malerarbeiten<br />
In den Wohnräumen werden sämtliche Wandflächen<br />
nach den entsprechenden Vorarbeiten (Putzarbeiten,<br />
Spachtel- und Grundierungsarbeiten) mit Raufaserta-<br />
pete tapeziert und zweimal deckend mit waschfester<br />
Innendispersionsfarbe weiß gestrichen. Die Decken<br />
werden nach erfolgter Vorbereitung gespachtelt und<br />
deckend gestrichen.<br />
Für die Treppenhäuser werden nach entsprechenden<br />
Befunduntersuchungen in Abstimmung mit dem<br />
Denkmalschutz ein Farbkonzept erarbeitet und fach-<br />
gerecht umgesetzt.<br />
Der Fassadenanstrich erfolgt nach historischem Vor-<br />
bild und Festlegungen des Denkmalschutzes.<br />
IX. Die Baubeschreibung<br />
Fenster<br />
Sofern der Denkmalschutz nicht ausdrücklich die Auf-<br />
arbeitung und Reparatur der vorhandenen Holzka-<br />
stenfenster fordert, werden diese aus den Gebäuden<br />
entfernt und entsorgt. In Abstimmung mit dem Denk-<br />
malschutzamtwer- den neue Holzfen-<br />
ster entsprechend<br />
dem historischen<br />
Vorbild ausgewählt<br />
und eingebaut. Die<br />
Festlegung der je -<br />
weiligen Fenstergliederung, Profilierung und der<br />
farblichen Endbehandlung erfolgt nach den Vorga-<br />
ben des Denkmalschutzes. Es kommen Fenster der<br />
Schallschutzklasse II entsprechend DIN 1055 für Wind-<br />
lasten, DIN 1055 für Horizontallasten sowie DIN 18056<br />
für Vertikallasten zum Einsatz. Sollten dem keine<br />
funktionellen und bautechnischen Gründe entgegen-<br />
stehen, erhalten alle Fenster mit Ausnahme der Dach-<br />
flächenfenster und Oberlichter Dreh-Kipp-Beschläge.<br />
Die Treppenhausfenster werden fachmännisch<br />
gemäß den Auflagen des Denkmalschutzamtes auf-<br />
gearbeitet, neu verglast und farblich gestaltet. Sämt-<br />
liche Kellerfenster werden in Abstimmung mit dem<br />
Referat für Denkmalschutz erneuert.<br />
Innenfensterbänke<br />
Die Innenfensterbänke werden entsprechend dem<br />
historischen Bestand und den Forderungen des Denk-<br />
malschutzes aus profiliertem Holz gefertigt und ein-<br />
gebaut.<br />
Stahlbau- und Schlosserarbeiten<br />
Gemäß den statischen Vorgaben erfolgt gege-<br />
benenfalls der Einbau von Stahlträgern zur<br />
Verstärkung der Konstruktion im Dachstuhl-<br />
und Deckenbereich. Das gilt ebenfalls für das<br />
Umsetzen der geplanten Grundrissvarianten<br />
in den einzelnen Geschossen. Die hofseitige Balkon-<br />
anlage wird in einer verzinkten Stahlkonstruktion<br />
hergestellt. Diese wird entsprechend den Planungs-<br />
unterlagen und in Abstimmung mit dem Denkmal-<br />
schutz errichtet und gegebenenfalls farblich gestal-<br />
tet. Weiterhin erfolgt die schlossermäßige Aufarbei-<br />
tung bzw. Ergänzung von vorhandenen sowie not-<br />
wendigen Geländern und Handläufen. Die Lieferung<br />
und der Einbau einer Briefkastenanlage im jeweiligen<br />
Treppenhaus erfolgt ebenfalls in Abstimmung mit<br />
dem Referat Denkmalschutz. Für die gesamten<br />
Gebäude wird eine Schließanlage installiert.<br />
89
Grundrissänderungen/Dachgeschossausbau<br />
Alle vorgesehenen Grundrissänderungen gemäß den<br />
Planungsunterlagen werden durch Abbruch nicht<br />
mehr benötigter Wände einschließlich aller statisch<br />
erforderlichen Maßnahmen und durch die Herstel-<br />
lung neuer Wände durch konventionelle Mauern<br />
oder Trockenbau umgesetzt. Gegebenenfalls werden<br />
die Türöffnungsmaße zum Einbau neuer Innentüren<br />
angepasst. Wo es sich durch statisch notwendige<br />
Unterzüge erforderlich macht, werden Unterhang-<br />
decken (Trockenbau) eingezogen. In Bädern und<br />
Küchen erfolgt grundsätzlich der Einbau von Unter-<br />
hangdecken. Bestehende oder neu zu errichtende<br />
Wohnungstrennwände werden schallhemmend aus-<br />
gebildet.<br />
Der Ausbau der Dachgeschosse entsprechend den Pla-<br />
nungsunterlagen wird unter Berücksichtigung aller<br />
erforderlichen DIN-Normen und bauordnungsrechtli-<br />
chen Anforderungen sowie der Vorgaben des Denk-<br />
malschutzes vorgenommen. Der gesamte Ausbau<br />
erfolgt in moderner Trockenbauweise (System<br />
„Knauf“, „Rigips“ oder gleichwertig) unter Zugrun-<br />
delegen aller Wärmeschutz-, Schallschutz- und DIN-<br />
Richtlinien. Die Ausstattung ergibt sich analog der<br />
beschriebenen Wohnungseinheiten.<br />
Die Wohnungen 5,11,17,24,29,35,42,47,53 und 60 wer-<br />
den über 2 Wohnetagen geführt, die mit einer innen-<br />
liegenden Wendeltreppe verbunden sind.<br />
Heizungsinstallation<br />
Es erfolgt der Einbau einer modernen zeit- und witte-<br />
rungsgesteuerten Heizungsanlage mit zentraler Wär-<br />
meerzeugung und Warmwasseraufbereitung – gasge-<br />
feuert, Fabrikat Viessmann oder gleichwertig. In das<br />
Objekt Friedrichshafner Str. 106 wird ein zentraler<br />
Heizungskessel installiert, von dem aus die Häuser<br />
Friedrichshafner Str. 104, 108 und 110 mitversorgt wer-<br />
den. In das Objekt Friedrichshafner Str. 112 wird ein<br />
zentraler Heizungskessel installiert, von dem aus die<br />
Häuser Friedrichshafner Str. 114 und 116 mitversorgt<br />
werden. In das Objekt Friedrichshafner Str. 118 wird<br />
ein zentraler Heizungskessel installiert, von dem aus<br />
die Häuser Friedrichshafner Str. 120 und 122 mitver-<br />
sorgt werden.<br />
Die für die Installation der neuen Heizanlagen not-<br />
wendigen Schornsteine werden durch den fachge-<br />
rechten Einzug von Edelstahlrohren saniert. Alle Heiz-<br />
leitungen bzw. Heizkörperverrohrungen werden in<br />
Kunststoff ausgeführt und grundsätzlich unter Putz<br />
oder im Fußboden verlegt. Die Raumheizflächen wer-<br />
den aufgrund einer Wärmebedarfsberechnung ermit-<br />
telt und in Form von Ventilheizkörpern in Kompakt-<br />
form ausgeführt. In den Bädern erfolgt der Einbau<br />
von Handtuchheizkörpern. Der Wärmemengenver-<br />
brauch wird wohnungsweise mit Hilfe entsprechen-<br />
der Messeinrichtungen erfasst.<br />
Sanitärinstallationen<br />
Die Sanitärinstallationen werden komplett neu ein-<br />
gebaut entsprechend den Planungsunterlagen sowie<br />
den erforderlichen Anschlüssen an das öffentliche<br />
Versorgungsnetz. Sämtliche Abwasserleitungen wer-<br />
den aus Gussrohrleitungen bzw. HT-Kunststoffrohren<br />
gemäß der technischen Vorschriften schallgedämmt<br />
eingebaut. Alle Kaltwasser-, Warmwasser- und Zir-<br />
kulationsleitungen werden entsprechend den Vorga-<br />
ben des Architekten aus CU, Kunststoff oder Edelstahl<br />
einschließlich Wärmedämmung laut Wärmschutzver-<br />
ordnung in die Gebäude eingebaut. Die Küchen<br />
erhalten analog zu den Planungsunterlagen Abfluss-<br />
leitungen sowie Warm- und Kaltwasseranschlüsse<br />
sowie gegebenenfalls Waschmaschinenanschlüsse.<br />
Um eine wohnungsbezogene Verbrauchserfassung zu<br />
garantieren, werden für alle Einheiten eigene Kalt-<br />
und Warmwasserzählstellen mit separaten Absper-<br />
reinrichtungen eingerichtet. Allgemeine Wasserent-<br />
nahmestellen, z.B. im Keller oder Garten, werden<br />
ebenfalls mit eigenen Zählvorrichtungen ausgestat-<br />
90 IX. Die Baubeschreibung<br />
tet.
Sanitärobjekte<br />
Sämtliche neu in den Gebäuden zu installierenden<br />
Sanitärobjekte werden entsprechend den Planungs-<br />
unterlagen eingebaut. Alle WC’s werden in Vorwand-<br />
montage installiert. Als Sanitärobjekte kommen<br />
nachfolgende Markenfabrikate zur Anwendung:<br />
WC’s, Waschbecken und Wannen der Firma Keramag,<br />
Kaldewei oder gleichwertig. Die Armaturen werden<br />
in verchromter Ausführung, Model „Eurodisc“ von<br />
Grohe oder gleichwertig, montiert.<br />
Elektroinstallation<br />
Die Gebäude erhalten komplett neue Elektroinstalla-<br />
tionen entsprechend den Vorschriften der VDE in<br />
Anlehnung an den Ausstattungsgrad II. Die Neuverle-<br />
gung aller Licht- und Stromleitungen in den Wohnun-<br />
gen und dem Treppenhaus erfolgt unter Putz ein-<br />
schließlich des Einbaus von Schalter- und Steckdosen-<br />
material des Herstellers Busch/Jäger, Typ Duro 2000 SI<br />
oder vergleichbar. Im Keller wird die Installation auf<br />
Putz sowie der Einbau einer ausreichenden Anzahl<br />
von Steckdosen, Schaltern und Leuchten vorgenom-<br />
men. Es erfolgt der Anschluss von Geräten und tech-<br />
nischen Anlagen, die neu in das Gebäude installiert<br />
werden bzw. deren Funktionen erforderlich sind. Die<br />
Gebäude werden mit einer Video- und Wechsel-<br />
sprechanlage sowie mit Leuchtkörpern im gesamten<br />
Treppenhaus in Abstimmung mit dem Architekten<br />
IX. Die Baubeschreibung<br />
und dem Denkmalschutzamt ausgestattet. In jeder<br />
Wohnung wird neben der Eingangstür ein Monitor<br />
mit Wechselsprecheinrichtung und Türöffner instal-<br />
liert. Weiterhin wird ein Lehrrohrnetz inklusive Ver-<br />
kabelung für den Anschluss an das Telefon- und<br />
Kabelnetz eingebaut. Für alle Wohn- und Schlafräu-<br />
me werden TV- und Telefonanschlüsse eingerichtet.<br />
Sämtliche Balkone und Dachterrassen erhalten<br />
jeweils eine Steckdose sowie eine von innen zu schal-<br />
tende Außenlampe nach Vorgabe des Architekten<br />
und in Abstimmung mit dem Denkmalschutz. Die<br />
Haus- und Außenleuchten werden in Abstimmung<br />
mit dem Architekten und dem Denkmalschutz mon-<br />
tiert und über Dämmerungsschalter mit Bewegungs-<br />
melder betätigt. Alle Gemeinschaftseinrichtungen<br />
erhalten separate Zählvorrichtungen.<br />
Bodenbeläge / Fliesenlegerarbeiten<br />
Nach Abschluss der eventuell erforderlichen Holz-<br />
schutzmaßnahmen werden die gesamten Böden<br />
komplett überarbeitet, defekte Teile ausgewechselt<br />
und einen Höhenausgleich eingebracht. Zum Fußbo-<br />
denaufbau wird Trittschalldämmung mit Randdämm-<br />
streifen und Anhydritestrich in normgerechter Stärke<br />
auf die fachgerecht vorbereiteten Böden gebracht.<br />
Darauf wird in allen Räumen außer Bad, WC, Dusche<br />
und Küchen Echtholzparkett aus Eiche, Stärke mind-<br />
estens 8 mm einschließlich Sockelleisten, verlegt. In<br />
Bädern, WC’s und Duschräumen werden nach not-<br />
wendigen Vorleistungen wie Wandabdichtungen und<br />
systemorientierte Abdichtarbeiten unter Duschen<br />
und Badewannen die Böden und Wände entspre-<br />
chend den jeweiligen räumlichen Gegebenheiten und<br />
nach Vorgaben des Architekten mit Fliesen ausgestat-<br />
tet. Dies beinhaltet auch die Herstellung aller not-<br />
wendigen dauerelastischen Wartungsfugen.<br />
Zum Einsatz kommen Fliesen der Serie „Bahia negro“<br />
und „Bahia almendra“, Bordüren „Bahia negro“<br />
(Ausstellungspreis ca. 50,00 €/m² incl. MwSt.). Die<br />
Küche erhält im Arbeitsbereich einen Wandspiegel<br />
von ca. 60 cm Höhe aus Fliesen Fabrikat „Avila-<br />
Arena“ (Ausstellungspreis ca. 35,00 €/m² incl. MwSt.).<br />
91
Der Küchenfußboden wird nach Durchführung aller<br />
erforderlichen Vorarbeiten mit keramischen Fliesen,<br />
Fabrikat „Avila-Arena“ (Ausstellungspreis ca. 35,00<br />
€/m² incl. MwSt.), sowie Sockelfliesen belegt.<br />
Außen- und Innentüren<br />
Die bestehenden Gebäudeaußentüren werden fach-<br />
männisch und nach den Vorgaben des Referates<br />
Denkmalschutz aufgearbeitet bzw. entsprechend<br />
dem historischen Vorbild als neue Türen nachgefer-<br />
tigt. Die Hauseingangstüren werden mit einem elek-<br />
trischen Türöffnungssystem versehen.<br />
Die bestehenden Wohnungseingangstüren werden<br />
nach Möglichkeit gemäß den Auflagen des Bauord-<br />
nungsamtes bzw. des Referates Denkmalschutz auf-<br />
gearbeitet, neu verglast und mit Lippendichtungen,<br />
Zylinderschlössern und neuen Drückergarnituren ver-<br />
sehen. Sollten teilweise die Türen nicht aufarbei-<br />
tungsfähig oder nicht mehr vorhanden sein, so wer-<br />
den sie entsprechend dem historischen Vorbild als<br />
neue Türen nachgefertigt. Die Wohnungseingangstü-<br />
ren im Dachgeschoss werden gemäß den bauord-<br />
nungsrechtlichen Vorschriften sowie den Vorgaben<br />
des Denkmalschutzes passend zu den anderen Woh-<br />
nungseingangstüren nachgebaut.<br />
Sofern Wohnungsinnentüren in den jeweiligen Ein-<br />
heiten noch vorhanden und aufarbeitungswürdig<br />
sind, werden diese fachgerecht aufgearbeitet und<br />
restauriert bzw. fehlende Türen entsprechend den<br />
historischen Vorbildern nachgebaut. Bei Einbau<br />
neuer Innentüren werden diese als Röhrenspantüren<br />
in Weiß mit angedeuteter Kassettenprofilierung<br />
(Fabrikat Kilsgard oder gleichwertig) und zeitgemä-<br />
ßen Beschlägen ausgeführt.<br />
Treppenhaus<br />
Die Treppenhäuser werden entsprechend dem<br />
Befund im Putz ausgebessert bzw. bei Bedarf neu ver-<br />
putzt und ganzflächig gespachtelt. Die Gestaltung<br />
der Decken und Wände erfolgt nach einem zu erstel-<br />
lenden Farbkonzept unter Berücksichtigung der Vor-<br />
gaben des Denkmalschutzes. Treppenläufe und Pode-<br />
ste werden mit einem gekettelten Teppichläufer (ca.<br />
0,70 m breit) belegt und durch Messingschienen befe-<br />
92 IX. Die Baubeschreibung<br />
stigt.<br />
Außenanlagen, Hofflächen<br />
Die Außenanlagen werden gemäß dem Freiflächen-<br />
plan der Baugenehmigung sowie den Auflagen des<br />
Denkmalschutzes ausgeführt. Alle Pflasterflächen<br />
werden nach Bemusterung durch den Denkmalschutz<br />
und nach Vorgabe des Architekten aus Betonstein-<br />
pflaster einschließlich Borden hergestellt. Die Außen-<br />
beleuchtung erfolgt durch Pollerleuchten, die über<br />
einen Dämmerungsschalter mit Bewegungsmelder<br />
betätigt werden.
Planung / Projektsteuerung / Nebenkosten<br />
Bei einer derartigen Baumaßnahme fallen neben den<br />
allgemein üblichen Planungs- und Architektenhono-<br />
raren sowie Baugenehmigungsgebühren weitere<br />
Kosten an. Das betrifft unter anderem verschiedene<br />
Abnahme- und Prüfgebühren (Brandschutz, Statik<br />
etc.), die von den jeweiligen Prüfern bzw. Ämtern<br />
erhoben werden.<br />
Für die Erneuerung des Stromversorgungsanschlusses<br />
(Hausanschluss), des Wasseranschlusses (Hauswasser-<br />
anschluss) und die eventuelle Erneuerung eines Gas-<br />
versorgungsanschlusses fallen zusätzliche Kosten an.<br />
Alle derartigen Nebenkosten bis hin zur schlüsselfer-<br />
tigen Übergabe der Objekte sind im Festpreis enthal-<br />
ten.<br />
Ausführungsvorschriften nach DIN<br />
Soweit dies im Rahmen einer denkmalgerechten<br />
Komplettsanierung möglich ist, werden bei allen<br />
durchzuführenden Modernisierungs-, Instandset-<br />
zungs-, Aus- und Umbauarbeiten die jeweiligen DIN-<br />
Vorschriften der neuesten Fassung eingehalten und<br />
berücksichtigt sowie alle darin aufgeführten und<br />
erwähnten weiteren DIN-Vorschriften und Richtlinien<br />
umgesetzt.<br />
IX. Die Baubeschreibung<br />
Hinweise / Vorbehalte<br />
Es wird hiermit nochmals ausdrücklich darauf hinge-<br />
wiesen, dass sich der Liefer- und Leistungsumfang<br />
ausdrücklich auf die vorbenannten Beschreibungen<br />
bezieht. In den Prospektplänen dargestellte Einrich-<br />
tungsgegenstände, Möbel, Küchen, Waschmaschinen<br />
etc. sind nur Gestaltungsbeispiele und nicht im Liefer-<br />
umfang enthalten.<br />
93
X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />
Qualitätssicherung durch den Bauträger und den TÜV<br />
als Partner der externen Qualitätskontrolle<br />
Ein Architektenteam mit ausgewiesenen Altbauspe-<br />
zialisten bietet Gewähr für die Umsetzung der hohen<br />
GRK-Standards am Bauobjekt. Die fachmännische<br />
Bauüberwachung stellt sicher, dass die Bauaus-<br />
führung der Baubeschreibung dieses Prospektes<br />
entspricht und sowohl die einschlägigen technischen<br />
Vorschriften als auch die vertraglich gefassten<br />
Vorgaben einhält.<br />
Als zusätzliches Instrument der Qualitätssicherung<br />
dient die Bauabnahme des Gemeinschaftseigentums<br />
durch einen unabhängigen Dritten – den TÜV Nord<br />
MPA. Das nach akribischer Prüfung erteilte TÜV-<br />
Prüfsiegel bietet die Gewissheit, dass die hohen<br />
GRK-Qualitätsvorgaben auch aus der Sicht neutraler<br />
Spezialisten erfüllt sind.<br />
Die Abnahme des Sondereigentums erfolgt durch<br />
den jeweiligen Käufer, der hierfür gerne einen Sach-<br />
verständigen seiner Wahl hinzuziehen kann.<br />
Zusätzlich erfolgt die Abnahme des Sondereigentums<br />
durch den TÜV unabhängig von der Abnahme des<br />
Eigentümers.<br />
Die GRK-Holding AG wurde ISO 9001 zertifiziert.<br />
94 X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle
X. Die baubegleitende Qualitätskontrolle<br />
95
XI. Rechtliche Verhältnisse<br />
Allgemeines<br />
Der Erwerb einer Wohnung im Objekt „Friedrichshaf-<br />
ner Straße“ erfordert den Abschluss eines Kaufvertra-<br />
ges mit der Verkäuferin und Bauträgerin, der Objekt-<br />
gesellschaft Gartenhöfe GmbH, der auf einer Teilungs-<br />
erklärung basiert. Zudem tritt der Käufer in einen<br />
noch abzuschließenden Wohnungseigentums-Verwal-<br />
tungsvertrag ein.<br />
Die Verkäuferin ist Eigentümerin des betroffenen<br />
Grundbesitzes und der aufstehenden Gebäude. Das<br />
Gesamtareal ist mit einem Gebäudekomplex aus den<br />
50er Jahren bebaut, der als Wohnraum genutzt<br />
wurde. Die Liegenschaft ist im Grundbuch von Mok-<br />
kau (Amtsgericht Leipzig) Blatt 3064, Flurstück 103<br />
verzeichnet.<br />
Die Veräußerung einzelner Wohneinheiten<br />
erfolgt gemäß der notariell beurkundeten<br />
Teilungserklärung, UR-Nr. 23/2009 des<br />
Notars Dr. Matthias Wagner. Der Erwerber<br />
schließt durch Abgabe des Kaufvertragsan-<br />
gebots an die Gartenhöfe GmbH – das<br />
diese annimmt – einen Kauf- bzw. Bauträgervertrag<br />
über WEG-Eigentum ab.<br />
Der Käufer verpflichtet sich zur Zahlung des Kaufprei-<br />
ses nach den Regularien der Makler- und Bauträger-<br />
verordnung.<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich, das Kaufobjekt ent-<br />
sprechend den kaufvertraglichen Verpflichtungen zu<br />
errichten und Eigentum und Besitz auf den Käufer zu<br />
übertragen. Bau- und Ausstattungsbeschreibung sind in<br />
der Teilungserklärung im Teil 2 des Prospektes geregelt.<br />
Kaufvertragliche Regelungen<br />
Der Kauf- und Bauträgervertrag kommt durch ein<br />
Angebot des Käufers an die Objektgesellschaft Gar-<br />
tenhöfe GmbH und Annahme dieses Angebotes<br />
durch die Objektgesellschaft zustande. Der Erwerber<br />
bzw. Investor schuldet als Gegenleistung den Kauf-<br />
preis.<br />
Der vom Käufer zu entrichtende Kaufpreis wird fällig,<br />
96 XI. Rechtliche Verhältnisse<br />
wenn<br />
a) die Auflassungsvormerkung für den Käufer im<br />
Grundbuch eingetragen ist,<br />
b) alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des<br />
Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen<br />
und das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufs-<br />
recht nach SächsDSchG vorliegen,<br />
c) die Freistellung des Vertragsgegenstandes von<br />
allen Grundbuchlasten, die der Auflassungsvor-<br />
merkung des Käufers im Rang vorgehen oder<br />
gleichstehen und die nicht übernommen werden<br />
sollen, gesichert ist, und zwar für den Fall, dass<br />
das Bauvorhaben nicht vollendet wird.<br />
Weitere Grundvoraussetzung für die Fälligkeit der<br />
Kaufpreisraten ist, dass die Baugenehmigung erteilt<br />
worden ist.
Der Kaufpreis ist in folgenden Raten zu zahlen:<br />
1. Rate – bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen - 30% des Kaufpreises abzüglich 5% Sicherheitseinbehalt,<br />
somit 25% des Kaufpreises.<br />
Der danach verbleibenden Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiteren Raten<br />
zu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgenden Vom-Hundert-Sätzen<br />
des Gesamtkaufpreises fest:<br />
28,0% – nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten<br />
5,6% – für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen<br />
2,1% – für die Rohinstallation der Heizungsanlagen<br />
2,1% – für die Rohinstallation der Sanitäranlagen<br />
2,1% – für die Rohinstallation der Elektroanlagen<br />
7,0% – für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung<br />
4,2% – für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten<br />
2,1% – für den Estrich<br />
2,8% – für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich<br />
8,4% – nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe<br />
2,1% – für die Fassadenarbeiten<br />
3,5% – nach vollständiger Fertigstellung zuzüglich 5% Sicherheitseinbehalt, somit 8,5%.<br />
Gemäß §623a Abs.3 BGB ist dem Käufer für die rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne<br />
wesentliche Mängel eine Sicherheit in Höhe von 5% des Kaufpreises zu stellen. Die Sicherheitsleistung wird<br />
XI. Rechtliche Verhältnisse<br />
durch Einbehalt dergestalt erbracht, dass der Käu-<br />
fer von der ersten Kaufpreisrate den Gesamtbetrag<br />
der Sicherheit einbehält. Der Zahlungsplan ist dem-<br />
entsprechend angepasst. Der einbehaltene Betrag<br />
ist nach vollständiger Fertigstellung des Bauvorha-<br />
bens mit der letzten Kaufpreisrate an den Verkäu-<br />
fer zu entrichten.<br />
Soweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufge-<br />
führten Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige<br />
Vom-Hundert-Satz anteilig auf die übrigen Raten ver-<br />
teilt. Der gemäß dem Ratenplan der MaBV zu errech-<br />
nende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen wird<br />
mit den Grundvoraussetzungen zur Zahlung fällig.<br />
Auf den Käufer gehen Besitz, Nutzen und Lasten von<br />
dem Zeitpunkt an über, ab dem dieser den Vertrags-<br />
gegenstand benutzt oder aufgrund Übergabe benut-<br />
zen darf. Der Verkäufer ist zur Übergabe verpflichtet,<br />
wenn die Abnahme durchgeführt ist und er Käufer<br />
alle zu diesem Zeitpunkt fälligen Zahlungen geleistet<br />
hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet. Mit<br />
Besitzübergang tritt der Erwerber in sämtliche Ver-<br />
pflichtungen ein, die sich für ihn aus der Gemein-<br />
97
schaftsordnung und Teilungserklärung ergeben. Hin-<br />
sichtlich der aufgeführten Regelungen aus dem Kauf-<br />
vertrag, der Gewährleistungsansprüche des Erwerbers<br />
und anderer Regelungen wird auf das im Prospekt Teil<br />
II abgedruckte Kaufvertragsangebot verwiesen. Der<br />
Rücktritt vom Vertrag ist entsprechend den gesetzli-<br />
chen Regelungen möglich. Für den Fall der Inanspruch-<br />
nahme wird auf das besondere Schriftformerfordernis<br />
entsprechend IX „Rücktritt“ lt. Kaufvertragsangebot,<br />
abgedruckt im Teil II des Prospektes, verwiesen.<br />
Teilungserklärung<br />
Die Teilungserklärung ist im Teil II des Prospektes mit<br />
Ausnahme der Grundrisse und Lagepläne abgedruckt.<br />
Grundrisse und Lagepläne werden auf Wunsch des<br />
Erwerbers/Investors dem Teil II des Prospektes beige-<br />
legt.<br />
Mietpool-GbR/Verwaltung des Gemeinschafts-<br />
und Sondereigentums<br />
Es wird auf die Ausführungen im Prospekt Seite 18<br />
und 19 sowie auf den in der Teilungserklärung verein-<br />
barten Mietpool-GbR-Vertrag, abgedruckt im Teil II<br />
des Prospektes, verwiesen.<br />
Beendigung der Vermögensanlage<br />
Der Erwerber kann durch Weiterverkauf des Objekts<br />
bzw. Schenkung oder Vererbung oder ggf. Rück-<br />
abwicklung des Kaufvertrags die Vermögensanlage<br />
beenden. Es wird auf die vorstehenden Ausführun-<br />
gen zu den steuerlichen Verhältnissen und zu den<br />
wesentlichen Risiken der Vermögensanlage verwie-<br />
sen. Die Höhe eines Veräußerungserlöses hängt ab<br />
u.a. vom Zustand der Immobilie, den Marktverhältnis-<br />
sen und dem zeitlichen Rahmen, innerhalb dessen der<br />
Verkauf stattfinden soll.<br />
Angaben zum Prospektherausgeber,<br />
Verkäufer und Vertragspartner<br />
Prospektherausgeber, Vertragspartner und Objektge-<br />
sellschaft des vorgesehenen Kaufvertrags über Kauf<br />
und Sanierung einer Eigentumswohnung ist die Firma<br />
Gartenhöfe GmbH, Prinz-Eugen-Str. 31, 04277 Leipzig.<br />
Die Gesellschaft ist eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichts Leipzig unter der HR-Nummer HRB<br />
23289 und wurde am 22.11.2006 gegründet. Das<br />
Stammkapital beläuft sich auf 25.000 Euro. Alleiniger<br />
Geschäftsführer ist Herr Torsten Kracht, geb. am<br />
04.10.1967. Alleingesellschafterin ist die GRK-Holding<br />
AG. Sie ist zugleich Initiatorin dieses Prosepekts.<br />
Die Koordination des Vorhabens obliegt der GRK-<br />
Holding AG, Prinz-Eugen-Straße 31, 04277 Leipzig.<br />
Vorstände sind Herr Steffen Göpel, geb. am<br />
21.08.1965 und Herr Torsten Kracht, geb. am<br />
04.10.1967. Das Stammkapital beläuft sich auf<br />
1.000.000 EUR. Die Handelsregisternummer lautet<br />
HRB 22568 (Amtsgericht Leipzig). Die GRK-Holding<br />
AG wurde am 29.11.1995 in Rechtsform einer GmbH<br />
gegründet und am 02.06.2006 in eine AG umgewan-<br />
98 XI. Rechtliche Verhältnisse<br />
delt.<br />
Die Unternehmensgruppe GRK ist seit vielen Jahren<br />
als Projektinitiator, Bauträger und Finanzdienstleister<br />
von Wohnimmobilien-Projekten für gewerbliche und<br />
institutionelle Anleger sowie für Privatkunden tätig.<br />
Ein Hauptschwerpunkt ist die Sanierung denkmalge-<br />
schützter Wohnimmobilien. Die kaufmännische Pro-<br />
jektleitung wird von Herrn Torsten Kracht, postalisch<br />
erreichbar über Gartenhöfe GmbH, Prinz-Eugen-Str.<br />
31, 04277 Leipzig, wahrgenommen. Die technische<br />
Projektleitung obliegt Herrn Roland Meißner, posta-<br />
lisch ebenfalls erreichbar über Gartenhöfe GmbH,<br />
Prinz-Eugen-Str. 31, 04277 Leipzig.
Die projektverantwortlichen Mitarbeiter der Unter-<br />
nehmensgruppe Torsten Kracht und Roland Meißner<br />
verfügen über langjährige Berufserfahrungen mit<br />
Immobilienprojekten.<br />
Die technische Bauabnahme des Gemeinschafts-<br />
eigentums erfolgt durch den TÜV.<br />
Die Planung obliegt dem Architekturbüro Homuth,<br />
Leipzig.<br />
Die Unternehmen Gartenhöfe GmbH und GRK-Hol-<br />
ding AG sind personell und organisatorisch mitein-<br />
ander verflochten. Die GRK-Holding AG hält 100 %<br />
der Gesellschaftsanteile der Gartenhöfe GmbH.<br />
XI. Rechtliche Verhältnisse<br />
Die Objektverwaltung soll der GRK Hausverwaltung<br />
GmbH Leipzig (Handelsregisternummer HRB 15104/<br />
Amtsgericht Leipzig, erstmalige Eintragung am<br />
09.11.1998), übertragen werden. Geschäftsführer der<br />
Gesellschaft sind Herr Jörg Schwerdtner, geb. am<br />
27.11.1968 und Herr Svend-Gunnar Kirmes, geb. am<br />
19.11.1949. Das Stammkapital beträgt 26.000,00 EUR.<br />
Herr Steffen Göpel ist an den Unternehmen GRK-<br />
Holding AG und GRK Hausverwaltung GmbH Leipzig<br />
beteiligt.<br />
99
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Das Angebot richtet sich an Investoren, die die zu<br />
modernisierenden Wohnungseigentumseinheiten<br />
nebst Außenstellplätzen zum Zweck der langfristigen<br />
Vermietung bzw. Selbstnutzung erwerben wollen. Es<br />
gelten unterschiedliche steuerrechtliche Grundsätze<br />
für den Erwerb der Immobilie und deren Nutzung<br />
einerseits für den Investor als Vermieter (z.B. Ein-<br />
kunftserzielung, Abgrenzung zum gewerblichen<br />
Grundstückshandel, private Veräußerungsgeschäfte)<br />
und andererseits für den Investor als Selbstnutzer<br />
(z.B. Sonderausgabenabzug, Veräußerungen). Diese<br />
werden im Nachfolgenden getrennt dargestellt. Bei<br />
einer späteren etwaigen Schenkung der Eigentums-<br />
wohnung gelten für die Investoren unabhängig von<br />
der Nutzung die gleichen steuerrechtlichen Grundsät-<br />
ze. Diese werden im Anschluss übergreifend erläu-<br />
tert.<br />
Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />
Voraussetzungen für die Anerkennung der Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung<br />
Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur<br />
Fremdvermietung ist nur dann einkommensteuerlich<br />
relevant, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gese-<br />
hen nachhaltig Überschüsse zu erzielen (nachfolgend<br />
„Einkunftserzielungsabsicht“ genannt).<br />
Bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit<br />
wird grundsätzlich vom Vorliegen der Einkunftserzie-<br />
lungsabsicht ausgegangen (BMF-Schreiben vom<br />
08.10.2004, BStBl. I S. 933).<br />
Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn besondere<br />
Umstände gegen eine auf Dauer angelegte Vermie-<br />
tungstätigkeit sprechen. Solche Umstände können<br />
z.B. sein: der Abschluss von Zeitmietverträgen, der<br />
Abschluss einer kurzfristigen Fremdfinanzierung oder<br />
die Veräußerung bzw. die Selbstnutzung der Immobi-<br />
lie innerhalb eines kurzen Zeitraumes, in der Regel<br />
innerhalb von fünf Jahren nach der Anschaffung.<br />
Solche Umstände führen nur dann zur Nichtanerken-<br />
nung der Einkünfte aus Vermietung und Verpach-<br />
tung, wenn für den Zeitraum der Nutzung kein Über-<br />
schuss erzielt worden ist.<br />
Erwirbt ein Investor eine Eigentumswohnung, ohne<br />
entschieden zu haben, ob er die Wohnung dauerhaft<br />
vermieten oder selbst nutzen will, spricht dies eben-<br />
falls gegen eine Einkunftserzielungsabsicht. Die Ein-<br />
kunftserzielungsabsicht beginnt dann in der Regel<br />
durch den Entschluss des Investors zur dauerhaften<br />
Vermietung, erkennbar durch Inserate oder Einschal-<br />
tung eines Maklers.<br />
Solange der Investor sich ernsthaft bemüht, die Woh-<br />
nung zu vermieten – also auch bei längerem oder vor-<br />
übergehendem Leerstand – ist von einer Einkunftser-<br />
zielungsabsicht auszugehen.<br />
Darüber hinaus ist für die Einkunftserzielungsabsicht<br />
und die Anerkennung von Werbungskosten die Höhe<br />
des erzielten Mietzinses maßgeblich.<br />
100 XII. Steuerliche Verhältnisse
Wird ein Mietzins von mehr als 75 % der ortsüblichen<br />
Marktmiete vereinbart, ist von einer Einkunftserzie-<br />
lungsabsicht auszugehen.<br />
Wird ein Mietzins von weniger als 75 % und mehr als<br />
56 % der ortsüblichen Marktmiete vereinbart, ist die<br />
Einkunftserzielungsabsicht anhand einer Überschuss-<br />
prognose zu prüfen. Die Werbungskosten sind in vol-<br />
ler Höhe abziehbar, wenn für die Dauer der Vermö-<br />
gensnutzung ein Überschuss erzielt wird. Wird für die<br />
Dauer der Vermögensnutzung kein Überschuss<br />
erzielt, wird in Höhe der Differenz zwischen dem ver-<br />
einbarten Mietzins und der ortsüblichen Marktmiete<br />
eine unentgeltliche Vermietung angenommen mit<br />
der Folge, dass die Werbungskosten in Höhe dieses<br />
Anteils nicht abziehbar sind.<br />
Wird ein Mietzins von weniger als 56 % der ortsübli-<br />
chen Marktmiete vereinbart, wird in Höhe der Diffe-<br />
renz zur ortsüblichen Marktmiete ohne weitere Prü-<br />
fung eine unentgeltliche Vermietung angenommen<br />
mit der Folge, dass die auf den unentgeltlichen Teil<br />
entfallenden Werbungskosten nicht abziehbar sind.<br />
Den Investor trifft in jedem Fall die objektive Beweis-<br />
last über das Vorliegen der Einkunftserzielungsab-<br />
sicht. Deshalb sollte sich jeder Investor eine Über-<br />
schussprognose durch einen Steuerberater erstellen<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
lassen. Dadurch kann das Risiko der späteren Nichtan-<br />
erkennung der Einkünfte bei einer nicht von vornher-<br />
ein beabsichtigten späteren Eigennutzung oder Ver-<br />
äußerung gemindert werden.<br />
Die Überschussprognose ist für die Dauer der voraus-<br />
sichtlichen Vermögensnutzung zu erstellen: bei einer<br />
befristeten Vermietung für die Dauer der Befristung,<br />
bei einer langfristigen Vermietung für die Dauer von 30<br />
Jahren. Bei der Ermittlung des Überschusses ist von den<br />
Ergebnissen auszugehen, wie sie sich aus den einkom-<br />
mensteuerrechtlichen Vorschriften ergeben werden.<br />
Private Veräußerungsgewinne sind nicht in die Progno-<br />
se einzubeziehen. Erhöhte oder degressive Abschrei-<br />
bungen sind nur bei befristeter Vermietung anzuset-<br />
zen.<br />
Einkunftsermittlung<br />
Ist die Vermietung der Eigentumswohnung durch den<br />
Investor auf Dauer angelegt und wird für die Dauer<br />
der Vermögensnutzung ein Überschuss erzielt, sind<br />
die Ergebnisse den Einkünften aus Vermietung und<br />
Verpachtung gem. § 21 EStG zuzurechnen und unter-<br />
liegen der Einkommensbesteuerung.<br />
Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung erfolgt gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG als<br />
Überschuss der Einnahmen (§ 8 EStG) über die<br />
Werbungskosten (§ 9 EStG). Zu den Einnahmen sind<br />
u. a. der Mietzins und etwaige Zinsen aus der Instand-<br />
haltungsrücklage zu rechnen. Zu den Werbungsko-<br />
sten sind u.a. Abschreibungen auf Anschaffungs-<br />
bzw. Herstellungskosten, Finanzierungskosten, Ver-<br />
waltungskosten für das Sondereigentum und für das<br />
Gemeinschaftseigentum, Instandhaltungskosten, son-<br />
stige nicht auf den Mieter umlegbare Betriebskosten,<br />
Notar- und Gerichtskosten für die Grundschuldbestel-<br />
lung zu rechnen.<br />
Die Bildung der Instandhaltungsrücklage durch Ein-<br />
zahlung auf das Verwalterkonto zählt nicht zu den<br />
sofort abzugsfähigen Werbungskosten, sondern erst<br />
deren späterer tatsächlicher Verbrauch.<br />
Instandsetzungskosten, die in den ersten drei Jahren<br />
nach der Anschaffung der Eigentumswohnung anfal-<br />
len und 15 % der Anschaffungskosten übersteigen,<br />
sind anschaffungsnahe Herstellungskosten und nach<br />
den gleichen Grundsätzen wie die Anschaffungsko-<br />
sten abzuschreiben (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG). Nach<br />
Ablauf der drei Jahre sind anfallende Instandsetzungs-<br />
kosten nach den Grundsätzen des BMF-Schreibens<br />
101
vom 18.07.2003 (BStBl. I, S. 386) in Anschaffungsko-<br />
sten, Herstellungskosten und ErhaLtungsaufwendun-<br />
gen abzugrenzen. In die AbgreNzung sind Erhal-<br />
tungsaufwendungen, die jährlich üblicherweise anfal-<br />
len, nicht mit einzubeziehen.<br />
Ein im Rahmen der Finanzierung der Eigentumswoh-<br />
nung geleistetes Damnum bzw. Disagio ist gem. §11<br />
Abs. 2 Satz 4 EStG in Höhe von 5 % der Darlehenssum-<br />
me als Werbungskosten sofort abzugsfähig, wenn ein<br />
Zinsfestschreibungszeitraum von mindestens fünf<br />
Jahren vereinbart wird.<br />
Zu den Anschaffungskosten der Eigentumswohnung<br />
sind der Kaufpreis, die Notar- und Gerichtskosten auf<br />
den Eigentumserwerb und die Grunderwerbsteuer zu<br />
rechnen. Die Anschaffungskosten sind im notariellen<br />
Kaufvertrag aufgeteilt für die Eigentumswohnung<br />
auf Grundstücksanteil, Altbausubstanz, Modernisie-<br />
rungskosten und Küche sowie für den Außenstell-<br />
platz auf Grundstücksanteil und Herstellungskosten-<br />
anteil.<br />
Die vorgenannte Aufteilung beruht auf einer woh-<br />
nungsspezifischen Baukostenzuweisung. Die Auftei-<br />
lung wird vom Verkäufer nicht garantiert und steht<br />
unter dem Vorbehalt der Anerkennung durch die<br />
Finanzverwaltung. Die vom Käufer zu tragenden<br />
Kosten (Notar- und Gerichtskosten, Grunderwerb-<br />
steuer) sind im gleichen Verhältnis auf Grund und<br />
Boden sowie Altbausubstanz etc. aufzuteilen.<br />
Die Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz wer-<br />
den gem. § 7 Abs. 4 Nr. 2a EStG jährlich in Höhe von<br />
2,0 % beginnend mit dem Übergang von Nutzen und<br />
Lasten abgeschrieben.<br />
Für den Teil der Anschaffungskosten, der auf die<br />
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen<br />
eines Denkmals entfällt, kann eine erhöhte Abschrei-<br />
bung in Höhe von 9 % p.a. in den ersten acht Jahren<br />
und in Höhe von 7 % p.a. im neunten bis zwölften<br />
Jahr alternativ zur linearen Abschreibung von 2,0 %<br />
in Anspruch genommen werden (§ 7i EStG).<br />
Die Abschreibung erfolgt ab dem Jahr, in dem die<br />
Sanierungsarbeiten abgeschlossen werden (in der<br />
Regel identisch mit dem Nutzen- und Lastenwechsel),<br />
und in den elf darauf folgenden Jahren. Vorausset-<br />
zung ist darüber hinaus, dass mit den durchzuführen-<br />
den Sanierungsarbeiten erst nach Abschluss des nota-<br />
riellen Kaufvertrages begonnen wird und eine ent-<br />
sprechende Bescheinigung der zuständigen Gemein-<br />
debehörde vorliegt. Da das Finanzamt in der Regel<br />
die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Alt-<br />
bausubstanz bzw. auf die begünstigten Modernisie-<br />
rungskosten überprüft, können sich gegebenenfalls<br />
zwischen den im Kaufvertrag genannten Modernisie-<br />
rungskosten und den steuerlich begünstigten Auf-<br />
wendungen Abweichungen ergeben. Seitens der<br />
Finanzverwaltung wird insbesondere geprüft, ob<br />
durch die Modernisierungsmaßnahmen kein anderes<br />
Wirtschaftsgut oder kein Neubau entsteht. Entsteht<br />
durch die Modernisierungsmaßnahmen ein anderes<br />
Wirtschaftsgut oder ein Neubau, ist die Inanspruch-<br />
nahme von erhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG<br />
ausgeschlossen.<br />
Nach den Verwaltungsanweisungen kann<br />
– ein anderes Wirtschaftsgut entstehen, wenn das<br />
bisherige Wirtschaftsgut so tiefgreifend umgestal-<br />
tet wird, dass die eingefügten neuen Teile der<br />
Gesamtsache das Gepräge geben;<br />
– ein Neubau entstehen, wenn mehr als die Hälfte<br />
der tragenden Gebäudeteile ersetzt werden.<br />
Für Baumaßnahmen am Dachgeschoss werden diese<br />
Grundsätze gesondert geprüft (BMF-Schreiben vom<br />
10.07.1996, BStBl V , S. 689). Durch die Einzelbetrach-<br />
tung besteht insbesondere das Risiko, dass die Finanz-<br />
verwaltung – entgegen einer zu erteilenden Beschei-<br />
nigung für Maßnahmen gem. §§ 7h, 7i bzw. 10f/EStG<br />
– einen Neubau annimmt.<br />
102 XII. Steuerliche Verhältnisse
Nach der im Prospekt abgedruckten Baubeschreibung<br />
und der Umsetzung solcher Projekte in der jüngsten<br />
Vergangenheit geht der Projektinitiator nicht von der<br />
Entstehung eines anderen Wirtschaftsguts oder eines<br />
Neubaus aus. Eine Garantie kann jedoch hierfür nicht<br />
übernommen werden.<br />
Nicht in Anspruch genommene erhöhte Abschreibun-<br />
gen können in späteren Veranlagungsräumen nicht<br />
nachgeholt werden.<br />
Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und<br />
gewerblichem Grundstückshandel Investoren, die<br />
mehrere Immobilien besitzen oder erwerben und mit<br />
dem vorliegenden Angebot eine weitere Eigentums-<br />
wohnung zum Zweck der Vermietung anschaffen,<br />
sollten bei einer späteren etwaigen Veräußerung dar-<br />
auf achten, dass sie die Grenzen der privaten Vermö-<br />
gensverwaltung nicht überschreiten. Die Grenze der<br />
privaten Vermögensverwaltung wird überschritten,<br />
wenn innerhalb eines kurzen Zeitraums nach der<br />
Anschaffung bzw. Herstellung, in der Regel in einem<br />
Zeitraum von fünf Jahren, mehr als drei Objekte ver-<br />
äußert werden (nachfolgend „Drei-Objekte-Grenze“<br />
genannt). Objekte i. S. der „Drei-Objekte-Grenze“<br />
sind Grundstücke jeglicher Art. Auf die Größe, den<br />
Wert oder die Nutzungsart des einzelnen Objektes<br />
kommt es nicht an.<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Jedes zivilrechtliche Wohnungseigentum, das selbst-<br />
ständig nutzbar und veräußerbar ist, stellt ein Objekt<br />
i. S. der „Drei-Objekte-Grenze“ dar, auch wenn meh-<br />
rere Eigentumswohnungen nach Vertragsabschluss<br />
baulich zu einem Objekt zusammengefasst werden.<br />
Auch ein im Teileigentum stehender Garagenstell-<br />
platz stellt ein selbständiges Objekt dar, wenn dieser<br />
nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Woh-<br />
nung veräußert wird.<br />
Als Objekte i. S. der „Drei-Objekte-Grenze“ zählen<br />
auch Grundstücksveräußerungen, die innerhalb eines<br />
Zeitraums von zehn Jahren nach der Anschaffung<br />
bzw. Herstellung erfolgen, wenn besondere Umstän-<br />
de darauf schließen lassen, dass zum Zeitpunkt der<br />
Anschaffung oder Herstellung eine Veräußerungsab-<br />
sicht vorgelegen hat.<br />
Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschließend.<br />
Die seitens der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben<br />
vom 24.02.2004, BStBl. I, S. 434) und der Rechtspre-<br />
chung aufgestellten Grundsätze zur Abgrenzung zwi-<br />
schen privater Vermögensverwaltung und gewerbli-<br />
chem Grundstückshandel, insbesondere zur „Drei-<br />
Objekte-Grenze“ sind kompliziert und unübersicht-<br />
lich. Deshalb sollten Investoren, die beabsichtigen,<br />
ihre Eigentumswohnung zu veräußern, vor Verwirkli-<br />
chung des Rechtsgeschäfts einen Steuerberater beur-<br />
teilen lassen, ob die Grenzen der privaten Vermö-<br />
gensverwaltung eingehalten oder überschritten wer-<br />
den.<br />
Werden die Grenzen der privaten Vermögensverwal-<br />
tung überschritten, hat das zur Folge, dass seitens des<br />
Investors mit dem Entschluss zur Einkunftserzielung<br />
ein gewerbliches Unternehmen im Umfang des i. S.<br />
der „Drei-Objekte-Grenze“ veräußerten Grundbesit-<br />
zes begründet wird. Die Einkünfte unterliegen dann<br />
nicht nur der Einkommensteuer, sondern auch der<br />
Gewerbesteuer.<br />
Nur bebaute Objekte, die über einen längeren Zeit-<br />
raum von mindestens zehn Jahren vermietet worden<br />
sind, gehören nicht zu Objekten i. S. der „Drei-Objek-<br />
te-Grenze“. Bei solchen Objekten rechnet auch die<br />
Veräußerung noch zur privaten Vermögensverwal-<br />
tung.<br />
Grundstücksveräußerungen<br />
Ein Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken<br />
im Privatvermögen, u.a. Eigentumswohnungen,<br />
bleibt einkommensteuerfrei, wenn die Veräußerung<br />
nach Ablauf einer zehnjährigen Haltefrist (Spekulati-<br />
onsfrist i. S. des § 23 Abs. 1 EStG) erfolgt.<br />
103
Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Kaufvertra-<br />
ges zu laufen. Erfolgt hingegen die Grundstücksver-<br />
äußerung innerhalb der Zehnjahresfrist, so werden<br />
entstehende Veräußerungsgewinne als „Einkünfte<br />
aus privaten Veräußerungsgeschäften“ besteuert<br />
(§ 23 EStG).<br />
Der Veräußerungsgewinn bzw. -verlust ermittelt sich<br />
grundsätzlich als Differenz zwischen dem Veräuße-<br />
rungspreis und den Anschaffungs- und Herstellungs-<br />
kosten abzüglich etwaiger Veräußerungskosten (§ 23<br />
Abs. 3 S. 1 EStG). Die Anschaffungs- bzw. Herstellungs-<br />
kosten mindern sich um in Anspruch genommene<br />
Abschreibungen (lineare, degressive und erhöhte).<br />
Die Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
bleiben steuerfrei, soweit der erzielte Gesamtgewinn<br />
aus diesen Geschäften nicht mehr als EUR 512,00<br />
beträgt.<br />
Die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
dürfen mit positiven Einkünften aus anderen Ein-<br />
kunftsarten nicht ausgeglichen werden. Die Verluste<br />
mindern nach Maßgabe des § 10d EStG die positiven<br />
Einkünfte, die der Investor im unmittelbar vorange-<br />
gangenen Kalenderjahr oder in den folgenden Kalen-<br />
derjahren aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
erzielt hat oder erzielt.<br />
Verlustverrechnung<br />
Investoren, die die Eigentumswohnung zum Zweck<br />
der langfristigen Vermietung erwerben, können in<br />
den ersten Jahren Verluste auf Grund der Inanspruch-<br />
nahme erhöhter Abschreibungen auf Modernisie-<br />
rungskosten oder einer höheren Fremdfinanzierung<br />
erzielen. Verluste, die im Jahr der Entstehung nicht<br />
mit anderen Einkünften aus Vermietung und Ver-<br />
pachtung oder mit anderen Einkunftsarten ausgegli-<br />
chen werden, können gem. § 10d EStG bis zu einem<br />
Betrag von EUR 511.500/bei Ehegatten bis zu einem<br />
Betrag von EUR 1.023.000 in das vorangegangene<br />
Kalenderjahr zurückgetragen werden (§ 10d Abs.<br />
S 1 EStG).<br />
Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht<br />
nach § 10d Abs. 1 S. 1 EStG abgezogen worden sind,<br />
sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis<br />
zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1,0 Mio.<br />
EUR (bei zusammen veranlagten Ehegatten 2,0 Mio.<br />
EUR) unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 % des<br />
1,0 Mio. EUR bzw. 2,0 Mio. EUR bei zusammen veran-<br />
lagten Ehegatten übersteigenden Gesamtbetrages<br />
der Einkünfte abzuziehen.<br />
Auf Antrag des Investors gegenüber dem zuständi-<br />
gen Wohnsitzfinanzamt kann von dem Verlustrück-<br />
trag ganz oder teilweise abgesehen werden.<br />
Die Höhe des Verlustrücktrages ist im Antrag anzuge-<br />
ben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass ein Kapitalanle-<br />
ger in der Anfangsphase durch die Inanspruchnahme<br />
der erhöhten Absetzungen gem. § 7i EStG und durch<br />
die Aufnahme einer Fremdfinanzierung negative Ein-<br />
künfte erzielt, die für die Dauer der Verlustphase<br />
höher sind als 10 % des von ihm eingesetzten Eigen-<br />
104 XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
kapitals.<br />
Wird vom Projektinitiator eine modellhafte Gestal-<br />
tung „Steuerstundungsmodell“ angeboten, dürfen<br />
die Verluste nach § 15b EStG weder mit anderen Ein-<br />
künften aus Vermietung und Verpachtung noch mit<br />
Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen<br />
werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG abge-<br />
zogen werden. Die Verluste mindern die positiven Ein-<br />
künfte, die in den folgenden Wirtschaftsjahren aus<br />
der Vermietung dieser Eigentumswohnung erzielt<br />
werden.<br />
Nach der Gesetzesbegründung zum § 15b EStG sowie<br />
eines vorliegenden BMF-Schreibens zählt das vorlie-<br />
gende Angebot des Projektinitiators nicht als Steuer-<br />
stundungsmodell, weil keine modellhafte Gestaltung<br />
vorliegt. Eine modellhafte Gestaltung liegt nur dann<br />
vor, wenn neben dem Angebot zum Erwerb einer<br />
Eigentumswohnung mittels vorgefertigtem Konzept
eine oder mehrere Nebenleistungen mit zusätzlich<br />
vereinbartem Entgelt zum Zweck der Erzielung steu-<br />
erlicher Vorteile angeboten werden.<br />
Das vorliegende Angebot richtet sich ausschließlich auf<br />
den Erwerb von Eigentumswohnungen. Das Angebot<br />
zum Beitritt in die Mietpool-GbR stellt keine zusätz-<br />
lichen Nebenleistungen dar, wie kein zusätzliches Ent-<br />
gelt und keine Vorauszahlung für ein Jahr anfällt.<br />
Andere Steuerbelastungen<br />
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung –<br />
sofern die Grenzen der privaten Vermögensverwal-<br />
tung nicht überschritten werden und ein gewerb-<br />
licher Grundstückshandel nicht angenommen wird –<br />
unterliegen nicht der Gewerbesteuer.<br />
Die Umsätze aus Vermietung und Verpachtung von<br />
Grundstücken und Grundstücksteilen sind nach § 4<br />
Nr. 12a UStG von der Umsatzsteuer befreit.<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />
Sonderausgabenabzug<br />
Investoren, die eine denkmalgeschützte oder in<br />
einem Entwicklungsgebiet gelegene Eigentumswoh-<br />
nung mit dem Ziel der Eigennutzung erwerben, kön-<br />
nen Modernisierungskosten im Kalenderjahr des<br />
Abschlusses der Sanierungsmaßnahmen und in den<br />
neun darauf folgenden Jahren jeweils bis zu 9 % wie<br />
Sonderausgaben abziehen (§ 10f EStG).<br />
Voraussetzung für den Abzug als Sonderausgabe ist,<br />
dass alle Erfordernisse des § 7i EStG erfüllt sind. Es wird<br />
insofern auf die Ausführungen zum § 7i EStG (A.2.<br />
„Einkunftsermittlung“) verwiesen. Der Sonderausga-<br />
benabzug wird nur insoweit gewährt, wie in dem<br />
jeweiligen Kalenderjahr die Wohnung zu eigenen<br />
Wohnzwecken genutzt wird (§ 10f Abs. 1 Satz 2 EStG).<br />
Grundlage für die Aufteilung der Anschaffungsko-<br />
sten in Modernisierungskosten und in andere Kosten<br />
sind die Angaben des Bauträgers im Kaufvertragsan-<br />
gebot. Diese stehen unter dem Vorbehalt der Aner-<br />
kennung durch die Finanzverwaltung. Insofern wird<br />
ebenfalls auf die Ausführungen zu §§ 7i, 7h EStG (A.2.<br />
„Einkunftsermittlung“) verwiesen.<br />
Die Steuervergünstigung nach § 10f Einkommensteu-<br />
ergesetz kann nur einmal gewährt werden.<br />
Bei Ehegatten können diese insgesamt für zwei<br />
Objekte in Anspruch genommen werden.<br />
Grundstücksveräußerungen<br />
Ein Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken<br />
im Privatvermögen, u.a. Eigentumswohnungen,<br />
bleibt auch innerhalb der 10-jährigen Spekulations-<br />
frist einkommensteuerfrei (vgl. hierzu die Ausführun-<br />
gen zu A. 3. „Private Veräußerungsgeschäfte“), wenn<br />
das Grundstück im Zeitraum zwischen Anschaffung<br />
und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Ver-<br />
äußerung und in den beiden vorangegangenen Jah-<br />
ren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.<br />
Die Voraussetzungen der Nutzung zu eigenen Wohn-<br />
zwecken innerhalb der oben genannten Fristen sind<br />
u.a. nicht erfüllt bei kurzfristiger Vermietung, bei<br />
Vermietung an Kinder und andere Angehörige, bei<br />
Nutzung von Teilen der Wohnung als Arbeitszimmer.<br />
Bei der Ausnahme zur Besteuerung von privaten Ver-<br />
äußerungsgeschäften kommt es also stets auf die aus-<br />
schließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken an.<br />
105
Für den Fall, dass die ausschließliche Nutzung zu<br />
eigenen Wohnzwecken innerhalb der oben genann-<br />
ten Fristen nicht erfüllt ist, wird auf die Rechtsfolgen<br />
zu A.3. „Private Veräußerungsgeschäfte“ verwiesen.<br />
Gemeinsame Vorschriften für<br />
Immobilienerwerber<br />
Einkommensteuervorauszahlung/Eintragung eines<br />
Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte<br />
Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste oder<br />
der Sonderausgabenabzug können bereits im Ein-<br />
kommensteuer- und Vorauszahlungsverfahren (§ 37<br />
EStG) oder in Form eines Freibetrages auf der Lohn-<br />
steuerkarte (§ 39a Abs. 1 EStG) berücksichtigt werden.<br />
Dies gilt erst für Veranlagungszeiträume, die nach der<br />
Fertigstellung oder der Anschaffung der Immobilie<br />
beginnen. Der Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte<br />
kann mit Wirkung ab dem der Antragstellung folgen-<br />
den Monat eingetragen werden.<br />
Bei Antragstellung bis zum 31.01. tritt Rückwirkung auf<br />
den 01.01. des Kalenderjahres ein. Deshalb empfiehlt es<br />
sich, den Antrag bis spätestens zum 31.01. eines Kalen-<br />
derjahres zu stellen.<br />
Nach dem 30.11. kann ein Antrag für das laufende Jahr<br />
nicht mehr gestellt werden.<br />
Der Antrag auf Eintragung eines Freibetrages muss<br />
allerdings alle Einkünfte aus Vermietung und Ver-<br />
pachtung des Investors enthalten, sodass auch positi-<br />
ve und negative Einkünfte aus anderen Objekten zu<br />
berücksichtigen sind.<br />
Grunderwerbsteuer<br />
Entsprechend dem Grunderwerbsteuergesetz unter-<br />
liegt der Erwerb von inländischen Grundstücken der<br />
Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5 % des Kaufprei-<br />
ses auf Grund und Boden, Altbausubstanz und Sanie-<br />
rungskosten sowie Außenstellplatz, soweit das Bun-<br />
desland seine Kompetenz zur Bestimmung des Steu-<br />
ersatzes nicht ausgeübt hat.<br />
Grundsteuer<br />
Auf den Grundbesitz der Eigentumswohnung ist<br />
Grundsteuer zu entrichten. Die Grundsteuer ist von<br />
der Höhe des Einheitswertes der Eigentumswohnung,<br />
der Steuermesszahl (z. Z. 2,6 v. T. für die ersten<br />
38.346,89 EUR des Einheitswertes und darüber hinaus<br />
3,5 v. T. des Einheitswertes) und vom Hebesatz der<br />
jeweiligen Gemeinde abhängig. Der Hebesatz der<br />
Stadt Leipzig beträgt z. Zt. für Grundstücke (Grund-<br />
steuer B) 500 %.<br />
Kapitalanleger können die Grundsteuer auf die Mie-<br />
ter umlegen.<br />
Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer<br />
Der Übergang eines Grundstücks auf Grund eines Erb-<br />
falls oder einer Schenkung unter Lebenden unterliegt<br />
gem. § 1 ErbStG der Steuerpflicht. Die Bewertung des<br />
Grundbesitzes für die Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
erfolgt gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG für Wohnungseigen-<br />
tum nach dem Ertragswertverfahren gem. § 93 i.V. mit<br />
§ 78 ff. Bewertungsgesetz. Nach diesen Vorschriften<br />
wird für die Bewertung bebauter Grundstücke der<br />
Ertragswert angesetzt.<br />
Dieser bestimmt sich nach dem 12,5-fachen der zum<br />
Besteuerungszeitraum vereinbarten Jahresmiete, ver-<br />
mindert um die Wertminderung wegen Alters (0,5 %<br />
pro vollendetes Jahr ab Bezugsfertigkeit, höchstens<br />
jedoch insgesamt 25 %).<br />
In Erbschaftsfällen sind nach Auffassung der Finanz-<br />
verwaltung von dem oben beschriebenen Grundbe-<br />
sitzwert der Immobilie die Verbindlichkeiten abzuzie-<br />
hen. Soweit die Verbindlichkeiten den Grundbesitz-<br />
wert übersteigen, führt dies zu einer Reduzierung des<br />
übrigen steuerpflichtigen Nachlassvermögens.<br />
106 XII. Steuerliche Verhältnisse
Die Finanzverwaltung sieht in der Zuwendung eines<br />
Grundstücks bei gleichzeitiger anteiliger Schulden-<br />
übernahme durch den Beschenkten eine so genannte<br />
„gemischte Schenkung“ (BMF-Schreiben vom<br />
09.11.1989, BStBl. I 1989, 445). Der Steuerwert der<br />
Schenkung ist abhängig von der Höhe des Grundbe-<br />
sitzwertes des Grundstücks und dem Verhältnis der<br />
vorhandenen Schulden zur Höhe des Grundstücksver-<br />
kehrswertes. Er entspricht im Höchstfall nahezu dem<br />
anteiligen Grundbesitzwert, nämlich dann, wenn nur<br />
geringe Schulden übernommen werden müssen. Der<br />
Steuerwert mindert sich entsprechend der Höhe der zu<br />
übernehmenden Schulden.<br />
Danach wird die Erbschaft- oder Schenkungsteuer<br />
durch die Miete, die Höhe der Verbindlichkeiten und<br />
das Alter des Gebäudes im Zeitpunkt der Besteuerung<br />
sowie durch sonstige Guthaben und Beteiligungen<br />
beeinflusst. Die Höhe der Erbschaft- und Schenkung-<br />
steuer ist ferner von möglichen Freibeträgen und der<br />
Höhe der Steuersätze in den unterschiedlichen Steu-<br />
erklassen abhängig.<br />
XII. Steuerliche Verhältnisse<br />
Schlussbemerkung<br />
Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />
zum Kauf einer Immobilie lassen sich verbindlich nur<br />
unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbe-<br />
dingungen des jeweiligen Investors ableiten. Zur Ana-<br />
lyse der steuerlichen Auswirkungen der Investitions-<br />
entscheidung wird daher durch einen potenziellen<br />
Investor üblicherweise der Rat einer mit seinen per-<br />
sönlichen Verhältnissen vertrauten Person eingeholt.<br />
Mit diesem Berater des Investors werden in der Regel<br />
auch später anstehende Entscheidungen, wie eine<br />
Anpassung der vertraglichen Rahmenbedingungen<br />
an veränderte Marktstrukturen oder eine Veräuße-<br />
rung der Immobilie und die sich daraus ergebenden<br />
steuerlichen Konsequenzen, besprochen.<br />
Die vorstehenden Ausführungen berücksichtigen den<br />
derzeitigen Stand der Steuergesetzgebung, der<br />
Rechtsprechung und der Äußerungen der Finanzver-<br />
waltung und der Literatur. Es besteht allerdings die<br />
Möglichkeit, dass sich in der Investitions- bzw. Nut-<br />
zungsphase die steuerlichen Rahmenbedingungen,<br />
insbesondere die Steuergesetze, die Rechtsprechung,<br />
die Beurteilung durch die Finanzverwaltung und die<br />
Steuersätze – unter Umständen auch kurzfristig –<br />
ändern.<br />
Diese Änderungen können positive oder negative<br />
Auswirkungen auf das steuerliche Ergebnis des<br />
Gesellschafters haben.<br />
Auf Grund der möglichen Änderung von steuerlichen<br />
Rahmenbedingungen stehen die dargestellten steu-<br />
erlichen Folgen unter dem Vorbehalt der Anerken-<br />
nung durch die Finanzverwaltung, sodass insoweit<br />
keine Haftung übernommen werden kann.<br />
107
XIII. Referenzen Außenansichten<br />
108 XIII. Referenzen – Außenansichten / Innenansichten
Innenansichten<br />
XIII. Referenzen – Außenansichten / Innenansichten<br />
109
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Kaufvertrag<br />
Teil A . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111<br />
Teil B . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />
I. Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />
(1) Grundbesitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />
(2) Teilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112<br />
II. Verkauf / Beitritt zum Mietpool . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113<br />
III. Bauverpflichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 113<br />
IV. Kaufpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114<br />
V. Kaufpreisfälligkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114<br />
VI. Abnahme / Besitzübergang / Eintritt in die Eigentümergemeinschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116<br />
VII. Erschließungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />
VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />
IX. Rücktritt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 117<br />
X. Grundbuchvollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />
(1) Vollzug der Zuweisung der Sondernutzungsrechte/Auflassungsvormerkung . . . . . . . . . . . . 118<br />
(2) Lastenfreistellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />
(3) Auflassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />
XI. Finanzierungsmitwirkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 118<br />
XII. Abwicklung, Vollmachten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 119<br />
XIII. Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121<br />
XIV. Hinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121<br />
Teil C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />
(1) Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />
(2) Abschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122<br />
2. Teilungserklärung<br />
Urkundenrolle Nummer 23 / 2009 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />
I. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123<br />
II. Aufteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />
III. Verhältnis der Eigentümer untereinander . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />
IV. Grundbucherklärungen, Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />
V. Vollmacht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />
VI. Verwalterbestellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />
VII. Kosten, Abschriften, Schlussbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124<br />
VIII. Verweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125<br />
Anlage I Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .125<br />
Anlage II Gemeinschaftsordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130<br />
Anlage III Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft zur Wohnanlage Friedrichshafner Str.<br />
mit Anlage (Mustervertrag ”Vereinbarung über Mietenverwaltung”) . . . . . . . . . . . 134<br />
Vereinbarung über Mietenverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136<br />
Objektmerkblatt für den Erwerber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139<br />
I. Einzugsermächtigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 139<br />
II. Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140<br />
Prospektherausgeber: Gartenhöfe GmbH · Ein Unternehmen der GRK-Holding AG · Prinz-Eugen-Str. 31 · 04277 Leipzig · Fon 0341 / 22 22 60 · Fax 0341 / 22 22 - 622 · www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com
UR-Nr. / 2009<br />
Heute, am __________________________<br />
erschien/en vor mir,<br />
in meinen Amtsräumen in<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrages<br />
Notar<br />
mit dem Amtssitz in<br />
1.<br />
Frau ______________________________,<br />
geboren am ________________________ ,<br />
wohnhaft in ___________________________________________________,<br />
ausgewiesen durch _____________________________________________,<br />
ausgestellt am ___________________ von ___________________________,<br />
2.<br />
Herr ______________________________,<br />
geboren am ________________________ ,<br />
wohnhaft in ___________________________________________________,<br />
ausgewiesen durch _____________________________________________,<br />
ausgestellt am ___________________ von ___________________________.<br />
- nachstehend (mehrere gemeinsam) auch „der Anbieter“ genannt -.<br />
Objekt: Leipzig, Friedrichshafner Str. 104-122 / WE<br />
Der beurkundende Notar konnte das Grundbuch des Vertragsgegenstandes nicht einsehen. Auf die<br />
damit verbundenen Risiken wurde hingewiesen. Der / Die Erschienene entbindet / entbinden den<br />
Notar von seiner Pflicht zur Grundbucheinsicht und befreit/befreien ihn von jeglicher diesbezüglicher<br />
Haftung. Er/sie bat/baten gleichwohl um sofortige Beurkundung. Der Notar befragte nach einer Vor-<br />
1. Kaufvertrag<br />
befassung nach § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Diese wurde verneint. Der Notar erläuterte, dass gemäß § 17<br />
Abs. 2a BeurkG dem Verbraucher (hier der Anbieter) ausreichend Gelegenheit gegeben werden soll,<br />
sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinander zu setzen, was bei Grundstücksgeschäften im<br />
Regelfall dadurch geschehen soll, dass dem Verbraucher der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäftes<br />
zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt wird. Der Anbieter erklärte dazu, dass ihm<br />
der Angebotstext im Entwurf und der Text der nachstehend näher bezeichneten Teilungserklärung<br />
samt Aufteilungsplan seit ______________ vorliegt, er weitere Zeit zur Auseinandersetzung nicht benötigt<br />
und er die Beurkundung zum heutigen Termin ausdrücklich wünscht.<br />
Auf Ansuchen des/der Erschienenen beurkunde ich seinen/Ihren Erklärungen entsprechend folgendes<br />
Frau ____________________________________ und<br />
Herr ____________________________________<br />
Angebot zum Abschluss eines Bauträgervertrages<br />
Teil A<br />
- nachstehend (mehrere auch gemeinsam) „der Käufer” genannt –<br />
macht/machen hiermit der<br />
Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289,<br />
Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />
im folgenden „der Verkäufer“ genannt<br />
I.<br />
das nachfolgende übertragbare Angebot zum Abschluss des in Teil B. aufgeführten Bauträgerkaufvertrages.<br />
II.<br />
An das Angebot hält sich der Käufer bis zum _________________ unwiderruflich gebunden. Nach<br />
Ablauf der Frist erlischt lediglich die Bindung an das Angebot, nicht jedoch das Angebot, das dann in<br />
stets widerruflicher Weise fortbesteht. Der Widerruf ist schriftlich gegenüber dem Verkäufer zu erklä-<br />
111
1. Kaufvertrag<br />
ren. Bis zum Zugang der Widerrufserklärung beim Verkäufer kann das Angebot noch angenommen<br />
werden.<br />
Zur Wirksamkeit der Annahme genügt deren Erklärung, unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten<br />
Bedingungen, zu notariellem Protokoll, ohne dass es des Zugangs der Annahmeerklärung<br />
beim Anbietenden bedarf. Der Notar, vor dem die Annahme erklärt wird, wird jedoch gebeten, dem<br />
Anbietenden eine Ausfertigung der Annahmeerklärung zu übersenden.<br />
In der Annahmeerklärung muss der Verkäufer allen gemäß dem in nachstehendem Teil B. niedergelegten<br />
Kaufvertragstext von ihm zu erteilenden Vollmachten und abzugebenden einseitigen Erklärungen,<br />
insbesondere Grundbuchanträgen und Eintragungsbewilligungen, beitreten bzw. diese als<br />
auch in seinem Namen abgegeben bestätigen.<br />
112<br />
III.<br />
Mit dem Vollzug des Vertrages wird der die Annahme beurkundende Notar (Dr. Matthias Wagner mit<br />
Amtssitz in Leipzig) beauftragt. Alle im nachfolgenden Teil B für den Notar erteilten Vollmachten gelten<br />
ausschließlich für diesen, dessen Vertreter im Amt oder Amtsnachfolger.<br />
I. Vorbemerkung<br />
(1) Grundbesitz<br />
Teil B<br />
1.<br />
Die Gartenhöfe GmbH (nachstehend auch „der Eigentümer“ genannt) ist Eigentümer des Flurstückes<br />
103 der Gemarkung Mockau, Fläche 12.150 m², gelegen in der Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110,<br />
112, 114, 116, 118, 120, 122, 124 und 126 sowie in der Essener Str. 77, 79, 81 und 83 und eingetragen im<br />
Grundbuch des Amtsgerichtes Leipzig von Mockau, Blatt 3064.<br />
Aus diesem Grundstück wird eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 6.639 qm herausgeteilt, welche<br />
in dem der in Ziff. (2) a) genannten Teilungserklärung beigefügten Lageplan (dort Anlage III.) rot<br />
schraffiert gekennzeichnet ist. Die Vermessung wurde bereits veranlaßt. Die Teilfläche ist mit zehn<br />
denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern bebaut (Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110, 112, 114, 116,<br />
118, 120 und 122).<br />
2.<br />
Zu Gunsten und zu Lasten des jeweiligen Eigentümers einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca.<br />
3.856 qm (Essener Str. 77, 79, 81 und 83) des Flurstücks 103 der Gemarkung Mockau und zu Gunsten<br />
und zu Lasten des jeweiligen Eigentümers einer noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 1.655 qm<br />
(Friedrichshafener Str. 124 und 126) des Flurstücks 103 der Gemarkung Mockau sowie zu Gunsten und<br />
zu Lasten der noch zu vermessenden Teilfläche von ca. 6.639 qm (Friedrichshafener Str. 104, 106, 108,<br />
110, 112, 114, 116, 118, 120 und 122) des Flurstücks 103 der Gemarkung Mockau (dienendes Grundstück)<br />
werden jeweils gegenseitig eine Dienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht) und eine Dienstbarkeit<br />
(Hofflächenmitbenutzungsrecht) in das Grundbuch eingetragen.<br />
Diese Dienstbarkeiten werden vom Käufer übernommen.<br />
3.<br />
Die noch zu vermessende Teilfläche von ca. 6.639 qm des Flurstücks 103 von Mockau (nachstehend<br />
„Grundstück“ genannt), ist mit zehn denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern bebaut.<br />
Die Baugenehmigung wurde beantragt, liegt jedoch noch nicht vor.<br />
(2) Teilung<br />
a)<br />
Mit Urkunde vom 09.01.2009 - UR-Nr. 23/2009 - des Notars Dr. Matthias Wagner in Leipzig – nachfolgend<br />
„die Teilungserklärung“ , der auch die Baubeschreibung als Anlage VI beigefügt ist, hat der Verkäufer<br />
die vorbezeichnete Teilfläche samt den zu sanierenden und modernisierenden Mehrfamilienhäusern<br />
nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.<br />
Grundlage der Teilung sind die der Teilungserklärung als Anlage als Anlage III. beigefügte Lageplan<br />
und die als Anlage IV beigefügten Baupläne (Aufteilungsplan). Die Teilungserklärung ist im Grundbuch<br />
nicht vollzogen.<br />
b)<br />
Die Beteiligten verweisen auf die Teilungserklärung mit allen Anlagen samt zugehörigem Aufteilungsplan,<br />
die hier je in beglaubigter Abschrift vorliegen. Sie machen damit den Inhalt dieser Verweisungsunterlagen<br />
zum Inhalt ihrer heute beurkundeten Erklärungen. Der Inhalt dieser Unterlagen ist<br />
ihnen bekannt, Pläne wurden ihnen zur Durchsicht vorgelegt und von ihnen genehmigt. Die Beteiligten<br />
verzichten auf das Vorlesen und das Beiheften zur heutigen Urkunde.<br />
c)<br />
Mit der Teilungserklärung wird u. a. folgendes Wohnungseigentum gebildet:<br />
________/1000 Miteigentumsanteil am Grundstück verbunden mit dem Sondereigentum an der Woh-
nung Nr. ______ im _______-geschoss des Hauses Friedrichshafner Str. ______ und dem dazugehörigen<br />
mit der gleichen Nummer versehenen Keller im Kellergeschoss.<br />
Das Wohnungseigentum wird im Grundbuch wie folgt belastet sein:<br />
Abteilung II: lfd. Nr. 1<br />
Grunddienstbarkeit (Wege- und Überfahrtsrecht)<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
lfd. Nr. 2<br />
Grunddienstbarkeit (Hofflächenmitbenutzungsrecht);<br />
Abteilung III: 9.290.000,-- € Grundschuld ohne Brief für die<br />
Eurohypo Aktiengesellschaft Eschborn;<br />
davon ein Teilbetrag in Höhe von 1.860.000,-- € vollstreckbar,<br />
Gesamthaft.<br />
d)<br />
Der Verkäufer hat sich in der Teilungserklärung vorbehalten, die dort gebilde¬ten Sondernutzungsrechte<br />
an den Kfz-Abstellplätzen in den Weiterveräußerungsverträgen einem Sondereigentum<br />
zuzuordnen.<br />
Der Verkäufer ordnet hiermit der Wohnung Nr. _____ das Sondernutzungsrecht an dem Kfz-Stellplatz<br />
im Freien, in dem in der Teilungserklärung als Anlage V. beigefügten Lageplan mit Nr. ____ bezeichnet,<br />
zu und bewilligt und beantragt die Eintragung im Grundbuch.<br />
II. Verkauf / Beitritt zum Mietpool<br />
1.<br />
Die Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig (Verkäufer)<br />
verkauft hiermit an die/den dies annehmenden<br />
Herrn/Frau (Käufer)<br />
zum Alleineigentum / zum Miteigentum zu je 1/2<br />
das in Abschnitt I.2.c) näher bezeichnete Wohnungseigentum (samt Sondernutzungsrecht nach<br />
Abschnitt I.2.d) mit allen zugehörigen Rechten und den damit verbundenen Pflichten, sämtlichen<br />
1. Kaufvertrag<br />
Bestandteilen und dem gesetzlichen Zubehör einschließlich der nach Abschnitt III. noch zu erbringenden<br />
Bauleistung<br />
- nachstehend auch „Vertragsgegenstand“ genannt -.<br />
2.<br />
Der Verkäufer hat mit dem Verwalter der Wohnanlage einen Mietpool in Form einer Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts gegründet. Eine beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages dieser Mietpoolgesellschaft<br />
samt Anlage (Mustervertrag „Vereinbarung über Mietenverwaltung“ - Anlage des Gesellschaftsvertrages<br />
– sowie Objektmerkblatt für den Erwerber und Erläuterungen zur Funktionsweise<br />
des Mietpools) ist der Teilungserklärung als Anlage VII. beigefügt.<br />
Nach § 1 Ziffer 3. in Verbindung mit § 4 dieses Gesellschaftsvertrages kann der Käufer dieser Mietpoolgesellschaft<br />
durch Erklärung gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter, der GRK Hausverwaltung<br />
GmbH, beitreten. Mit Beitritt zum Mietpool wird zwischen dem Mietpoolverwalter<br />
(geschäftsführender Gesellschafter) und dem Poolmitglied die dem Gesellschaftsvertrag als Anlage<br />
beigefügte Vereinbarung über Mietenverwaltung geschlossen.<br />
Dazu erklärt der Käufer gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter der Mietpoolgesellschaft:<br />
Hiermit wird, bedingt durch Annahme des Angebots auf Abschluss des Bauträgervertrages durch den<br />
Verkäufer, der Beitritt zur Mietpoolgesellschaft erklärt.<br />
III. Bauverpflichtung<br />
1.<br />
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Wohnanlage und insbesondere das vertragsgegenständliche Wohnungseigentum<br />
entsprechend der in der Teilungserklärung niedergelegten Baubeschreibung und den<br />
Bauplänen, die dem Aufteilungsplan entsprechen, herzustellen und auszustatten. Dabei wird auf die<br />
weitgehende Erhaltung der Altbausubstanz Wert gelegt. Bei Zweifeln über die zu erbringenden Leistungen<br />
geht die Baubeschreibung den Bauplänen vor. Soweit Leistungen in der Baubeschreibung<br />
nicht im Detail beschrieben sind, ist der Verkäufer ermächtigt, den Inhalt der Leistungen nach billigem<br />
Ermessen zu bestimmen. Die Darstellung der Umgebung des Kaufobjektes oder angrenzender<br />
Bereiche ist nur insoweit verbindlich, als sie den Gesamtcharakter der Bebauung und die Bebauungsdichte<br />
beschreibt.<br />
2.<br />
Der Verkäufer hat die Leistungen nach den Regeln der Baukunst und technisch einwandfrei unter<br />
Beachtung der einschlägigen DIN-Vorschriften und unter Verwendung normgerechter Baustoffe zu<br />
erbringen, soweit sich aus der Baubeschreibung und den nachstehenden Bestimmungen nichts ande-<br />
113
1. Kaufvertrag<br />
res ergibt. Abweichungen sind zulässig, wenn sie aufgrund behördlicher Auflagen rechtlich geboten<br />
sind oder wenn sie sich als technisch und/oder wirtschaftlich notwendig erweisen und dem Käufer<br />
zumutbar sind. Ferner sind Änderungen in Bezug auf Gebäudeteile, die nicht das Sondereigentum des<br />
Käufers betreffen oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen sind, zulässig, soweit sie nicht den vertragsgemäßen<br />
Gebrauch des Gemeinschaftseigentums unzumutbar beeinträchtigen. Abweichungen<br />
dürfen Güte, Wert und Gebrauchsfähigkeit des Vertragsgegenstandes nicht mindern. Hinsichtlich der<br />
Wohn- und Nutzflächen sind die sich aus den Einzeichnungen in den Plänen ergebenden Flächengrößen,<br />
errechnet nach der II. BerechnungsVO i.d.F. der WohnFlVO, maßgebend. Balkone und Terrassen<br />
sind dabei mit 50% berücksichtigt. Für Abweichungen haftet der Verkäufer nur dann, wenn sie nicht<br />
durch Sonderwünsche des Käufers veranlasst sind und soweit sie von der vorgenannten Flächengröße<br />
mehr als drei vom Hundert nach unten abweichen.<br />
3.<br />
Um dem Flair und dem Charakter des Gebäudes gerecht zu werden, wird die vorhandene Gebäudesubstanz<br />
und Gebäudeausstattung soweit wie möglich erhalten bleiben. Dabei wird von den Vertragsbeteiligten<br />
bewusst hingenommen, dass durch die in der Baubeschreibung vorgesehene Erhaltung<br />
und Aufarbeitung vorhandener Bau- und Gebäudeteile nicht Komfort, Qualität und Funktionalität<br />
eines Neubaus erreicht wird. Insoweit werden auch Abweichungen von der DIN-Norm zwingend und<br />
ausdrücklich von den Vertragsbeteiligten akzeptiert. Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten wird<br />
klar gestellt, dass sich die zu erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die in der o.g. Baubeschreibung<br />
aufgeführt sind.<br />
4.<br />
Für Einbauten und Ausstattung des Vertragsgegenstandes ist allein die Baubeschreibung maßgebend,<br />
die Vorrang vor Plänen und Zeichnungen hat.<br />
5.<br />
Ein Anspruch auf Übernahme von Sonderwünschen besteht nicht.<br />
Eigenleistungen des Käufers sind vor Besitzübergang nur nach Genehmigung des Verkäufers und in<br />
Abstimmung mit diesem zulässig; gleiches gilt für Arbeiten durch vom Käufer beauftragte Dritte. Der<br />
Käufer darf die Baustelle auf eigene Gefahr betreten, um sich vom Bautenstand zu überzeugen und<br />
sich über die Ausführung seiner genehmigten Sonderwünsche zu informieren. Er hat dabei die Anweisungen<br />
der Bauleitung zu beachten.<br />
6.<br />
Der Verkäufer strebt an, den Vertragsgegenstand bis spätestens __________ bezugsfertig herzustellen.<br />
Er verpflichtet sich, den Vertragsgegenstand bis spätestens __________ vollständig fertig zu stellen.<br />
Kommt der Käufer mit Zahlung des Kaufpreises bzw. einer oder mehrerer Kaufpreisraten in Verzug,<br />
so verlängern sich die Fristen des Verkäufers zur vollständigen Fertigstellung des Vertragsgegenstan-<br />
114<br />
des um den Zeitraum des Verzuges. Können Außenarbeiten jahreszeitlich bedingt nicht innerhalb dieser<br />
Frist ausgeführt werden, hat sie der Verkäufer zu geeigneter Zeit unverzüglich zu erbringen. Die<br />
Abnahme des Vertragsgegenstandes bei Bezugsfertigkeit wird dadurch nicht berührt. Behinderungen<br />
bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes aus Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten<br />
hat, z.B. höhere Gewalt, Streik, Ausführung von Sonderwünschen, verlängern die Herstellungsfrist um<br />
die Dauer der Behinderung.<br />
IV. Kaufpreis<br />
1.<br />
Der Kaufpreis beträgt __________ €,<br />
- in Worten: _____________________________________________________ Euro -.<br />
Hiervon entfallen auf<br />
das Grundstück __________ €,<br />
die Altbausubstanz __________ €,<br />
Bauleistung / nachträgliche Sanierungsleistungen __________ €,<br />
- PKW-Stellplatz __________ €.<br />
2.<br />
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Anerkennung dieser Kaufpreisaufteilung durch das<br />
Amt für Bauordnung und Denkmalpflege der Stadt Leipzig oder das Finanzamt. Die Vertragsparteien<br />
sind darüber einig, dass diese Aufteilung lediglich eine Schätzung ist und das Finanzamt jederzeit eine<br />
andere Aufteilung festlegen kann. Weder der Verkäufer noch seine Erfüllungsgehilfen haften für<br />
diese Aufteilung.<br />
3.<br />
Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Eine eventuelle Erhöhung der Mehrwertsteuer geht zu Lasten des Verkäufers.<br />
4.<br />
Mehrere Käufer haften für den Kaufpreis als Gesamtschuldner.<br />
V. Kaufpreisfälligkeit<br />
1.<br />
Erste Grundvoraussetzung für die Fälligkeit sämtlicher Kaufpreiszahlungen ist die Bestätigung durch
den vollzugsbeauftragten Notar, dass<br />
a)<br />
die Auflassungsvormerkung für den Käufer im Rang nur nach den in Abschnitt I genannten Belastungen<br />
und eventuell solchen weiteren Belastungen, die vom Käufer zu übernehmen sind (z. B. Kaufpreisfinanzierungsgrundpfandrechte,<br />
etwaige Dienstbarkeiten) am Vertragsgegenstand im Grundbuch<br />
eingetragen ist,<br />
b)<br />
alle zur Rechtswirksamkeit und zum Vollzug des Vertrages etwa erforderlichen Genehmigungen und<br />
das Negativzeugnis der Stadt zum Vorkaufsrecht nach SächsDSchG vorliegen,<br />
c)<br />
die Freistellung des Vertragsgegenstandes von allen Grundbuchlasten, die der Auflassungs- vormerkung<br />
des Käufers im Rang vorgehen oder gleichstehen und die nicht übernommen werden sollen,<br />
gesichert ist, und zwar auch für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird.<br />
Die Freistellung des Vertragsgegenstandes von Grundpfandrechten ist gesichert, wenn eine Freistellungsverpflichtung<br />
des jeweiligen Gläubigers mit dem Inhalt vorliegt, dass die nicht zu übernehmenden<br />
Grundpfandrechte im Grundbuch gelöscht werden, und zwar, wenn das Bauvorhaben vollendet<br />
wird, unverzüglich nach Zahlung der geschuldeten Vertragssumme, anderenfalls unverzüglich nach<br />
Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden Teils der geschuldeten Vertragssumme<br />
durch den Käufer; für den Fall, dass das Bauvorhaben nicht vollendet wird, kann sich der Gläubiger<br />
vorbehalten, anstelle der Freistellung alle vom Käufer vertragsgemäß geleisteten Zahlungen bis zum<br />
anteiligen Wert des Vertragsgegenstandes zurückzuzahlen. Diese Erklärung muss dem Käufer ausgehändigt<br />
werden.<br />
Der vollzugsbeauftragte Notar wird beauftragt, die Bestätigung dem Käufer mit einfachem Brief an<br />
die letzte ihm vom Käufer bekannt gegebene Anschrift zu versenden; der Verkäufer erhält eine<br />
Abschrift.<br />
2.<br />
Weitere Grundvoraussetzung für die Fälligkeit der Kaufpreisraten ist, dass die Baugenehmigung<br />
erteilt worden ist.<br />
3.<br />
Wegen der nach § 632a Abs. 3 BGB i.V. mit § 1 Satz 3 der Verordnung über die Abschlagszahlung bei<br />
Bauträgerverträgen dem Käufer zu leistenden Sicherheit in Höhe von 5 v.H. des Kaufpreises für die<br />
rechtzeitige Herstellung des Kaufgegenstandes ohne wesentliche Mängel stellt der Verkäufer folgen-<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
1. Kaufvertrag<br />
des Verlangen gemäß § 632 a Abs. 3 Satz 3 BGB, mit dem der Ratenzahlungsplan der MaBV entsprechend<br />
modifiziert wird:<br />
Die Sicherheitsleistung ist durch Einbehalt dergestalt zu erbringen, dass der Käufer von der ersten<br />
Kaufpreisrate den Gesamtbetrag der geschuldeten Sicherheit zurückhält. Sollte sich durch spätere<br />
Vertragsänderungen der Kaufpreis um mehr als 10 % erhöhen, ist die dadurch zu gewährende weitere<br />
Sicherheit in Höhe von 5 % des Erhöhungsbetrages durch Zurückbehalt von den danach fälligen<br />
Raten zu erbringen.<br />
Die einbehaltenen Beträge sind nach vollständiger Fertigstellung des Bauvorhabens mit der letzten<br />
Kaufpreisrate an den Verkäufer zu zahlen.<br />
Der Kaufpreis ist somit in folgenden Raten zu zahlen:<br />
1. Rate - bei Vorliegen der Grundvoraussetzungen - 30% des Kaufpreises abzüglich 5% Sicherheitseinbehalt,<br />
somit 25% des Kaufpreises.<br />
Der danach verbleibende Restkaufpreis ist grundsätzlich nach Baufortschritt in bis zu sechs weiteren<br />
Raten zu entrichten. Deren Höhe legt der Verkäufer entsprechend dem Bauablauf aus folgenden<br />
Vom-Hundert-Sätzen des Gesamtkaufpreises fest:<br />
- 28% - nach Rohbaufertigstellung einschließlich Zimmererarbeiten<br />
- 5,6% - für die Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen<br />
- 2,1% - für die Rohinstallation der Heizungsanlagen<br />
- 2,1% - für die Rohinstallation der Sanitäranlagen<br />
- 2,1% - für die Rohinstallation der Elektroanlagen<br />
- 7,0% - für den Fenstereinbau einschließlich Verglasung<br />
- 4,2% - für den Innenputz, ausgenommen Beiputzarbeiten<br />
- 2,1% - für den Estrich<br />
- 2,8% - für die Fliesenarbeiten im Sanitärbereich<br />
- 8,4% - nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe<br />
- 2,1% - für die Fassadenarbeiten<br />
- 3,5% - nach vollständiger Fertigstellung zuzüglich 5% Sicherheitseinbehalt,<br />
somit 8,5 % -.<br />
Soweit einzelne der im Ratenplan der MaBV aufgeführten Leistungen nicht anfallen, wird der jeweilige<br />
Vomhundertsatz anteilig auf die übrigen Raten verteilt. Der gemäß dem Ratenplan der MaBV zu<br />
errechnende Teilbetrag für schon erbrachte Leistungen wird mit den Grundvoraussetzungen zur Zahlung<br />
fällig.<br />
115
1. Kaufvertrag<br />
4.<br />
Die jeweiligen Raten gemäß vorstehender Nr. 3 sind innerhalb von vierzehn Tagen fällig, nachdem<br />
a)<br />
die Mitteilung des vollzugsbeauftragten Notars über das Vorliegen der von ihm zu prüfenden Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
dem Käufer zugegangen oder beim Zustellungspostamt hinterlegt ist,<br />
b)<br />
der Verkäufer den Käufer schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat und dieser Zahlungsaufforderung<br />
zum Nachweis des zu Grunde liegenden Baufortschrittes eine Bautenstandsbescheinigung des Bauleiters<br />
beigefügt hat; in der Zahlungsaufforderung ist anzugeben, aus welchen Vom-Hundert-Sätzen des<br />
Ratenplanes der MaBV sich die jeweils eingeforderte Rate zusammensetzt,<br />
c)<br />
die Baugenehmigung für das vertragsgegenständliche Bauvorhaben vorliegt.<br />
5.<br />
Die Zahlungen haben schuldbefreiend auf das vom Gläubiger der nicht übernommenen Grundpfandrechte<br />
im Zusammenhang mit der Lastenfreistellungserklärung/ Freistellungsverpflichtungserklärung<br />
benannte Konto in dem insoweit benannten Umfang zu erfolgen, ansonsten auf das vom Verkäufer<br />
benannte Objektkonto.<br />
Der Verkäufer hat seinen Kaufpreisanspruch in voller Höhe an diesen Gläubiger abgetreten; trotz<br />
Abtretung steht ihm ein Anspruch auf Leistung an den Gläubiger zu. Er ist insbesondere berechtigt,<br />
Zwangsvollstreckung im eigenen Namen mit dem Ziel der Zahlung an den Gläubiger zu betreiben.<br />
6.<br />
Zahlt der Käufer bei Fälligkeit der einzelnen Raten nicht, kommt er gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB<br />
ohne Mahnung in Verzug. Er muss dann die jeweiligen Raten mit dem gesetzlichen Verzugszins verzinsen.<br />
VI. Abnahme / Besitzübergang / Eintritt in die Eigentümergemeinschaft<br />
1.<br />
Die Vertragsteile verpflichten sich gegenseitig zur Abnahme nach bezugsfertiger Herstellung des Vertragsgegenstandes.<br />
Dies gilt für Gemeinschaftseigentum nur, soweit es ausschließlich im Bereich des<br />
Sondereigentums des Käufers liegt oder ihm zur Sondernutzung zugewiesen ist. Sonstiges Gemeinschaftseigentum<br />
ist nach vollständiger Fertigstellung von der zukünftigen Eigentümergemeinschaft,<br />
116<br />
bestehend aus sämtlichen Käufern der Wohnanlage, abzunehmen, gegebenenfalls durch einen<br />
gemeinsamen Vertreter. Außenanlagen und sonstige Arbeiten, die erst nach bezugsfertiger Herstellung<br />
zu erbringen sind, werden nach Fertigstellung abgenommen.<br />
Bei der Abnahme findet eine gemeinsame Besichtigung des Vertragsgegenstandes statt, über die eine<br />
vom Verkäufer und Käufer zu unterzeichnende Niederschrift angefertigt wird. Hierin sind alle Mängel<br />
und ausstehenden Leistungen aufzunehmen, auch soweit hierüber Streit besteht.<br />
Der Abnahmetermin ist dem Käufer mindestens 14 Tage im voraus schriftlich mitzuteilen. Erscheint<br />
der Käufer zu diesem Termin nicht, obwohl der Vertragsgegenstand abnahmefähig ist, so gilt der Vertragsgegenstand<br />
als abgenommen. Dies gilt entsprechend, wenn der Käufer den Vertragsgegenstand<br />
schon vor der Übergabe ohne Zustimmung des Verkäufers bezieht. Teilabnahmen einzelner Gewerke<br />
finden nicht statt, es sei denn, eine Teilabnahme ist wegen einer Eigenleistung des Käufers erforderlich.<br />
Für den Fall, dass der Käufer bei der Abnahme des sonstigen Gemeinschaftseigentums nicht persönlich<br />
erscheint oder sich durch einen von ihm schriftlich Bevollmächtigten vertreten lässt, beauftragt<br />
und bevollmächtigt er bereits jetzt den Verwalter der Wohnanlage zu seiner Vertretung.<br />
2.<br />
Auf den Käufer gehen Besitz, Nutzungen und Lasten, insbesondere auch die laufenden Steuern und<br />
öffentlichen Abgaben, die Gefahr eines zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung<br />
sowie die Verkehrssicherungspflicht des Vertragsgegenstandes von dem Zeitpunkt an über, ab dem<br />
dieser den Vertragsgegenstand benutzt oder aufgrund Übergabe benutzen darf. Der Verkäufer ist<br />
zur Übergabe verpflichtet, wenn die Abnahme durchgeführt ist und der Käufer alle zu diesem Zeitpunkt<br />
fälligen Zahlungen geleistet hat oder Zug um Zug gegen Übergabe leistet.<br />
3.<br />
Der Käufer tritt vom Tage des Besitzüberganges an in sämtliche Verpflichtungen ein, die sich für ihn<br />
aus der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung ergeben. Bezüglich der schuldrechtlichen Verpflichtungen<br />
verpflichtet er sich, diese einem eventuellen Rechtsnachfolger mit Weitergabeverpflichtung<br />
ebenfalls aufzuerlegen.<br />
Der Verkäufer erteilt dem Käufer ab Besitzübergabe<br />
für die Eigentümerversammlung.<br />
S t i m m r e c h t s v o l l m a c h t<br />
Ein Hausgeld für den Vertragsbesitz hat bis zur Besitzübergabe der Verkäufer, ab diesem Zeitpunkt<br />
der Käufer zu zahlen.
VII. Erschließungskosten<br />
Der Verkäufer trägt alle Kosten für Erschließungs , Versorgungs und Abwasseranlagen, die bis heute<br />
vollständig errichtet sind oder anlässlich der Durchführung des vorliegenden Bauvorhabens vorgesehen<br />
sind, und zwar im Zeitpunkt der Genehmigung des Bauplanes bzw. der Entstehung des Baurechts<br />
nach dem Anzeigeverfahren der Landesbauordnung. Dies umfasst die Kosten für Hausanschlüsse<br />
sowie ggf. die Kosten naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen. Etwaige Rückerstattungen von<br />
Vorausleistungen stehen ebenfalls dem Verkäufer zu. Alle sonstigen Erschließungskosten im Sinne des<br />
Baugesetzbuches und nach Landesrecht und kommunalem Satzungsrecht trägt der Käufer.<br />
VIII. Ansprüche und Rechte bei Mängeln<br />
1.<br />
Dem Käufer ist die Lage des Grundstückes und der derzeitige Zustand des daraufstehenden Gebäudes<br />
und der Außenanlage sowie die Grundrisse nach eingehender Besichtigung hinreichend genug<br />
bekannt.<br />
Gebäudeteile, für die der Verkäufer nach dem sich aus der Baubeschreibung und den Bauplänen ergebenden<br />
Leistungsumfang keine Arbeiten schuldet, werden in dem derzeitigen, dem Käufer bekannten<br />
gebrauchten Zustand erworben. Eine Haftung des Verkäufers wegen der Größe und der Bodenbeschaffenheit<br />
des Grundstücks und der nach der Baubeschreibung unverändert bleibenden Altbausubstanz<br />
wird ausgeschlossen mit Ausnahme der gesetzlichen Haftung für Grundstücksmängel,<br />
wegen denen das Gebäude dort nicht bestimmungsgemäß genutzt werden kann, oder wenn die<br />
Beschaffenheit des Grundstücks zu Sachmängeln am Bauwerk führt.<br />
Der Verkäufer versichert, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. Für Mängel der vom Verkäufer<br />
gemäß Abschnitt III. dieser Urkunde in Verbindung mit der in Bezug genommenen Baubeschreibung<br />
und den Bauplänen geschuldeten Arbeiten gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs<br />
über den Werkvertrag.<br />
Für Mängel an Sachen, die keine Bauleistungen sind, gilt Kaufvertragsrecht. Garantien für besondere<br />
Eigenschaften werden durch den Verkäufer nicht übernommen. Die vorbezeichneten Mängelansprüche<br />
verjähren nach dem Werkvertragsrecht im allgemeinen in fünf Jahren, nach dem Kaufrecht im allgemeinen<br />
in zwei Jahren.<br />
Mängelrechte des Käufers für Sonderwünsche bestehen gegenüber dem Verkäufer nicht, es sei denn,<br />
dieser hat die Sonderwünsche selbst ausgeführt. Hieran ändert sich durch die Aufnahme eines diese<br />
Leistungen betreffenden Mangels im Übergabeprotokoll nichts.<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
1. Kaufvertrag<br />
Die Beteiligten sind darüber einig, dass die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Vertragsgegenstandes<br />
durch den Käufer beginnen. Bezüglich des Gemeinschaftseigentums, das nicht vom Käufer<br />
allein abzunehmen ist, beginnen die Verjährungsfristen mit der Abnahme des Gemeinschaftseigentums.<br />
2.<br />
Sicherungshalber tritt der Verkäufer die ihm gegen die am Bau beteiligten Architekten, Bauhandwerker,<br />
Zulieferer und alle sonst mit dem Bau befassten Dritten zustehenden Ansprüche auf Nacherfüllung,<br />
Selbstvornahme und Aufwendungsersatz und Schadensersatz wegen mangelhafter Leistungen<br />
an den Käufer ab. Die Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer werden von der Abtretung nicht<br />
berührt; insbesondere können sie auch ohne vorherige Geltendmachung der Ansprüche gegen die<br />
Dritten geltend gemacht werden. Die Abtretungen werden erst wirksam, wenn der Verkäufer mit seinen<br />
entsprechenden Verpflichtungen in Verzug ist und ihnen trotz schriftlicher Aufforderung mit<br />
angemessener Fristsetzung nicht nachkommt oder die Ansprüche gegen den Verkäufer nicht mehr<br />
bestehen. Der Verkäufer bleibt berechtigt, diese Ansprüche im eigenen Namen auf eigene Kosten<br />
durchzusetzen.<br />
3.<br />
Der Verkäufer hat dem Käufer den Vertragsgegenstand frei von im Grundbuch eingetragenen Belastungen<br />
zu beschaffen, soweit sie nicht der Kaufpreisfinanzierung des Käufers dienen oder aufgrund<br />
heutiger Urkunde zur Eintragung gelangen oder vom Käufer aufgrund heutiger Urkunde übernommen<br />
werden. Baulasten und im Grundbuch nicht eingetragene Dienstbarkeiten werden vom Käufer<br />
übernommen; solche sind dem Verkäufer nicht bekannt. Der Verkäufer versichert, dass er Eintragungen<br />
in das Baulastenverzeichnis nicht veranlasst hat. Die Beteiligten wurden auf die Möglichkeit hingewiesen,<br />
das Baulastenverzeichnis selbst einzusehen.<br />
4.<br />
Miet und Pachtverhältnisse am Vertragsgegenstand bestehen nach Angabe des Verkäufers nicht.<br />
IX. Rücktritt<br />
Soweit der Verkäufer nach den gesetzlichen Regelungen berechtigt ist, von diesem Vertrag zurückzutreten<br />
oder Schadenersatz statt der ganzen Leistung zu verlangen, wird dieses Recht insoweit<br />
beschränkt, dass die entsprechenden Erklärungen dem Käufer durch eingeschriebenen Brief übermittelt<br />
werden müssen und erst dann abgegeben werden dürfen, wenn vom Käufer eventuell bereits<br />
gezahlte Kaufpreisteile zurückgezahlt oder bei dem vollzugsbeauftragten Notar hinterlegt sind oder<br />
Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes darüber vorliegt.<br />
117
1. Kaufvertrag<br />
X. Grundbuchvollzug<br />
(1) Vollzug der Zuweisung der Sondernutzungsrechte/Auflassungsvormerkung<br />
Der Verkäufer bewilligt und der Käufer beantragt zunächst, die in Abschnitt I.(2)d) vorgenommene<br />
Zuweisung von Sondernutzungsrechten im Grundbuch einzutragen. Der Verkäufer bewilligt und der<br />
Käufer beantragt sodann zur Sicherung des in Abschnitt II begründeten Anspruchs auf Übertragung<br />
des Eigentums eine Vormerkung nach § 883 BGB zugunsten des Käufers in das Grundbuch des Vertragsgegenstandes<br />
einzutragen. Der Käufer bewilligt und beantragt, die Vormerkung Zug um Zug mit<br />
Eigentumsübergang auf ihn wieder zu löschen, vorausgesetzt, dass ohne seine Zustimmung Zwischeneintragungen<br />
nicht erfolgt sind.<br />
Der Käufer ermächtigt ferner den vollziehenden Notar, die Löschungserklärungen für diese Vormerkung<br />
abzugeben. Dem Grundbuchamt gegenüber ist diese Vollmacht unbeschränkt. Im Innenverhältnis<br />
wird der Notar jedoch angewiesen, von dieser Ermächtigung nur Gebrauch zu machen, sofern der<br />
Käufer oder der Verkäufer die Rückabwicklung dieses Vertrages wegen Leistungsstörungen betreiben<br />
und die jeweils andere Vertragspartei auf entsprechende schriftliche Anfrage des Notars dem nicht<br />
binnen eines Monats ab Absendung der Anfrage schriftlich widersprochen hat und die Rückzahlung<br />
bereits gezahlter Kaufpreisteile durch Bürgschaft eines im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Kreditinstitutes<br />
oder Hinterlegung auf Notaranderkonto gesichert ist.<br />
Die Beteiligten wurden darauf hingewiesen, dass die Eintragung einer Auflassungsvormerkung am<br />
Vertragsgegenstand erst erfolgen kann, nachdem die Teilungserklärung im Grundbuch vollzogen und<br />
somit die Grundbücher für das Wohnungs-/Teileigentum angelegt sind.<br />
(2) Lastenfreistellung<br />
Allen zur Lastenfreistellung erforderlichen Löschungs- und Freigabeerklärungen stimmen die Vertragsteile<br />
zu und beantragen deren Vollzug im Grundbuch, soweit Eigenberechtigung vorliegt, bewilligen<br />
sie die Löschung.<br />
(3) Auflassung<br />
Die Einigung über den Eigentumsübergang des Vertragsgegenstandes auf den Käufer (Auflassung) ist<br />
zu erklären, wenn der Vertragsgegenstand vollständig fertiggestellt und übergeben ist, der geschuldete<br />
Kaufpreis bezahlt ist. Der Käufer kann die Auflassung vor vollständiger Fertigstellung mit dem<br />
erreichten Bautenstand verlangen, wenn das Unvermögen des Verkäufers zur Fertigstellung der Baumaßnahme<br />
feststeht, Zug um Zug gegen Zahlung des dem erreichten Bautenstand entsprechenden<br />
Kaufpreisteils.<br />
118<br />
XI. Finanzierungsmitwirkung<br />
1.<br />
Die Beschaffung der zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlichen Darlehen ist ausschließliche<br />
Sache des Käufers. Der Verkäufer wird die dazu erforderlichen technischen Unterlagen zur Verfügung<br />
stellen und entsprechend den nachstehenden Vereinbarungen mitwirken. Eine Finanzierungsberatung<br />
durch den Verkäufer ist nicht erfolgt und wird nicht geschuldet.<br />
2.<br />
Der Käufer beabsichtigt, zur Bezahlung des Kaufpreises und der Erwerbsnebenkosten Darlehen bei<br />
Kreditinstituten aufzunehmen. Der Verkäufer verpflichtet sich dem gemäß, bei der Bestellung vollstreckbarer<br />
Grundpfandrechte schon vor Eigentumsumschreibung als derzeitiger Eigentümer des<br />
Kaufgegenstandes mitzuwirken, wenn die Bestellung vor dem die Annahme beurkundenden Notar<br />
erfolgt und in den Bestellungsurkunden die nachstehend unter Ziffer 4a), b), c) und d) getroffenen<br />
Bestimmungen wiedergegeben werden.<br />
Über den üblichen Inhalt von banküblichen Grundschuldurkunden hat der beurkundende Notar im<br />
Rahmen der heutigen Beurkundung ausführlich belehrt. Er hat insbesondere auf folgendes hingewiesen:<br />
a)<br />
Die Grundschuld mit Grundschuldzinsen und sonstigen Nebenleistungen dient der Sicherung des den<br />
Kaufpreis finanzierenden Kreditinstitutes am Kaufgegenstand und wird als Belastung (Pfandrecht) im<br />
Grundbuch eingetragen. Zusätzlich wird im Zusammenhang mit der Grundschuldbestellung ein<br />
Schuldanerkenntnis gegenüber dem Kreditinstitut abgegeben, durch welches auch das sonstige Vermögen<br />
des Käufers außerhalb des Kaufgegenstandes in die Sicherung des Kreditinstitutes einbezogen<br />
wird. Sowohl hinsichtlich des mit der Grundschuld belasteten Kaufgegenstandes als auch hinsichtlich<br />
des sonstigen Vermögens des Käufers (Darlehensnehmers) wird die Unterwerfung unter die sofortige<br />
Zwangsvollstreckung erklärt, welche es dem Kreditinstitut ermöglicht, die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
sowohl in den Kaufgegenstand als auch in das sonstige Vermögen des Käufers aus der notariellen<br />
Urkunde, also ohne vorhergehende Durchführung eines Mahnverfahrens oder gerichtlichen<br />
Prozesses, zu betreiben. Der Darlehensnehmer kann sich dagegen durch eine Vollstreckungsgegenklage<br />
wehren.<br />
b)<br />
Grundschuld und Schuldanerkenntnis schaffen jederzeit durchsetzbare Ansprüche des Kreditinstitutes,<br />
die unabhängig von der Darlehensaufnahme bestehen und erheblich über den Nennbetrag der<br />
Grundschuld hinausgehen, vor allem wegen der Grundschuldzinsen. Aus diesem Grund ist eine Sicherungsvereinbarung<br />
mit dem Kreditinstitut erforderlich (auch Zweckbestimmungserklärung genannt),
die der Darlehensnehmer im Rahmen des Abschlusses des Darlehensvertrages von dem Kreditinstitut<br />
regelmäßig erhält. Ob und inwieweit das Kreditinstitut aus der Grundschuldurkunde vorgehen darf,<br />
wird durch die Sicherungsvereinbarung festgelegt, da diese regelt, welche Ansprüche des Kreditinstitutes<br />
durch die Grundschuld und die weiteren Sicherheiten abgesichert werden. Es empfiehlt sich<br />
daher, den Inhalt der Sicherungsvereinbarung stets zu überprüfen.<br />
3.<br />
Der Notar hat dem Käufer die persönliche Mitwirkung bei der Errichtung der notariellen Urkunden<br />
über die vom Darlehensgeber des Käufers gewünschten Grundpfandrechte empfohlen. Besondere<br />
Umstände können es jedoch im Einzelfall notwendig werden lassen, dass der Käufer die für die<br />
Grundpfandrechtsbestellung erforderlichen Erklärungen nicht persönlich vor dem vollziehenden<br />
Notar abgeben kann oder will. Für diese Fälle erteilt er Belastungsvollmacht gemäß nachstehendem<br />
Abschnitt XII Ziffer 4, von der intern nur Gebrauch gemacht werden soll, wenn eine schriftliche Beauftragung<br />
durch den Käufer vorliegt.<br />
4.<br />
In der/den Bestellungsurkunde/n müssen die folgenden, von den Beteiligten bereits jetzt getroffenen<br />
Vereinbarungen wiedergegeben werden:<br />
a) Sicherungsabrede<br />
Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, darf der Grundpfandrechtsgläubiger das Grundpfandrecht<br />
nur insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als er tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung<br />
auf die Kaufpreisschuld des Käufers geleistet hat. Sollte das Grundpfandrecht zurückzugewähren<br />
sein, so kann nur seine Löschung verlangt werden, nicht Abtretung oder Verzicht. Alle<br />
weiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb<br />
oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig bezahlt ist, in jedem<br />
Fall ab Eigentumsumschreibung. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer als neuen<br />
Sicherungsgeber.<br />
b) Zahlungsanweisung<br />
Soweit der Kaufpreis nicht zur Freistellung des Kaufgegenstandes von eingetragenen Belastungen zu<br />
verwenden ist, sind Zahlungen gemäß a) bis zur Höhe des Kaufpreises auf das Konto des Verkäufers<br />
zu leisten.<br />
c) Persönliche Zahlungspflichten, Kosten<br />
Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der Grundpfandrechtsbestellung keinerlei persön-<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
1. Kaufvertrag<br />
liche Zahlungspflichten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen<br />
Folgen der Grundpfandrechtsbestellung freizustellen.<br />
d) Fortbestand der Grundschuld<br />
Das bestellte Grundpfandrecht soll nach der Eigentumsumschreibung auf den Käufer bestehen bleiben.<br />
Alle Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche, die mit ihm zu tun haben, werden hiermit<br />
mit Wirkung ab Bezahlung des Kaufpreises, in jedem Fall aber ab Eigentumsumschreibung, auf den<br />
Käufer übertragen. Die entsprechende Grundbucheintragung wird bewilligt.<br />
5.<br />
Die Beteiligten wurden von dem beurkundenden Notar hingewiesen, dass eine Belastung des Vertragsgegenstandes<br />
zugunsten der Finanzierungsgläubiger erst möglich ist, wenn die Grundbücher für<br />
den Vertragsgegenstand angelegt sind.<br />
XII. Abwicklung, Vollmachten<br />
1.<br />
Die Vertragsteile beauftragen und ermächtigen den vollziehenden Notar, Anträge aus dieser Urkunde<br />
insgesamt oder einzeln zu stellen, einzuschränken, ganz oder teilweise zurückzunehmen und<br />
Erklärungen in dieser Urkunde zu ändern, klarzustellen und zu ergänzen, soweit dies zur Durchführung<br />
des Vertrages erforderlich ist.<br />
Soweit in dieser Urkunde nichts anderes vereinbart ist, beauftragen die Vertragsteile unter gleichzeitiger<br />
Antragstellung den Notar, Genehmigungen, Negativzeugnisse sowie alle zum Vollzug dieser<br />
Urkunde erforderlichen Unterlagen einzuholen.<br />
Genehmigungen auch von Vertragsteilen oder sonstigen Personen gelten mit dem Eingang bei dem<br />
Notar den Beteiligten als zugegangen und sind somit wirksam, soweit nicht nachstehend anderes<br />
geregelt ist.<br />
Versagende, bedingte oder mit Auflagen versehene behördliche Bescheide sind den Beteiligten selbst<br />
zuzustellen. Der Notar ist zu ihrer Empfangnahme nicht berechtigt. Ihm ist eine Abschrift zuzustellen.<br />
2.<br />
Der Käufer erteilt dem Verkäufer Vollmacht, mit dem Recht auf Erteilung von Untervollmachten, in<br />
seinem Namen und unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB folgende Rechtsgeschäfte<br />
und Rechtshandlungen vorzunehmen:<br />
119
1. Kaufvertrag<br />
2.1.<br />
die Auflassungserklärung für den Vertragsgegenstand abzugeben und entgegenzunehmen, überhaupt<br />
alle Erklärungen abzugeben, die zum grundbuchamtlichen Vollzug dieser Urkunde erforderlich<br />
oder zweckmäßig sind;<br />
2.2.<br />
die Belastung des Vertragsgegenstandes mit Dienstbarkeiten vorzunehmen (z.B. Versorgungsleitungen,<br />
Abwasserkanäle, Antennenanlagen, Abstandsflächen), wobei die Vollmacht auch das Recht<br />
umfasst, mit der Eigentumsvormerkung zugunsten des Käufers hinter solche Lasten im Rang zurückzutreten.<br />
Vorstehendes gilt sinngemäß für Baulasten;<br />
2.3.<br />
die Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung zur UR-Nr. 23/2009 des Notar Dr. Matthias Wagner<br />
in Leipzig vom 09.01.2009 und etwaige Nachträge hierzu beliebig zu ändern und zu ergänzen sowie<br />
sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen gegenüber dem<br />
Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
Der Käufer erklärt unwiderruflich seine Zustimmung<br />
a)<br />
zur Zusammenlegung, weiteren Aufteilung oder räumlichen Veränderung von anderen Wohnungs-<br />
/Teileigentumseinheiten,<br />
b)<br />
zu baulichen Veränderungen, auch soweit sie außerhalb des Sondereigentums sichtbar sind oder das<br />
gemeinschaftliche Eigentum betreffen, wenn diese baulichen Veränderungen die Sicherheit des<br />
gemeinschaftlichen Eigentums und das kaufgegenständliche Wohnungs- / Teileigentum nicht beeinträchtigen,<br />
c)<br />
zur Bestellung und Zuordnung von Nebenräumen, die noch im Gemeinschaftseigentum stehen, als<br />
Sondernutzungsrechte zu einzelnen Wohnungseigentumseinheiten.<br />
d)<br />
Größe und Anzahl der Wohnungen zu ändern, und im Sondereigentum stehende Nutzflächen zu<br />
Wohnflächen bzw. Wohnflächen zu Nutzflächen sowie im Sondereigentum stehende Flächen in<br />
Gemeinschaftseigentum und in Gemeinschaftseigentum stehende Flächen in Sondereigentum umzuwandeln<br />
sowie sämtliche in diesem Zusammenhang erforderliche oder zweckmäßige Erklärungen<br />
gegenüber dem Grundbuchamt, Behörden und Privaten abzugeben und entgegenzunehmen.<br />
120<br />
Im Außenverhältnis ist diese Vollmacht uneingeschränkt; im Innenverhältnis ist der Bevollmächtigte<br />
insofern beschränkt, dass Änderungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise Inhalt und Umfang des<br />
Sondereigentums des Käufers sowie der ihm zur Sondernutzung zugewiesenen Teile des Gemeinschaftseigentums<br />
nicht beeinträchtigen dürfen und der Umfang des gemeinschaftlich genutzten<br />
Gemeinschaftseigentums nicht unzumutbar beeinträchtigt werden darf.<br />
Kosten dürfen dem Käufer durch etwaige Änderungen nicht entstehen. Die Vollmacht erlischt, wenn<br />
sämtliche Wohnungs- und Teileigentumseinheiten im vertragsgegenständlichen Anwesen vom Verkäufer<br />
verkauft sind und diese Käufer sämtlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind,<br />
jedoch frühestens mit Vollzug sämtlicher aufgrund dieser Vollmacht etwa erklärten Änderungen der<br />
vorgenannten Teilungserklärung im Grundbuch.<br />
2.4.<br />
Die vorstehenden Vollmachten gelten auch für die Gesamtrechtsnachfolger der Vollmachtgeber, sind<br />
unwiderruflich und erlöschen mit Eigentumsumschreibung auf den Käufer, mit Ausnahme der Vollmacht<br />
nach 2.3., die wie dort niedergelegt erlischt.<br />
3.<br />
Ergänzend bevollmächtigen beide Vertragsparteien die Notariatsangestellten Frau Annett Heinrich,<br />
Frau Rosmarie Fuchs und Frau Ilona Brauer, im Hause des vollziehenden Notars, und zwar jede für sich<br />
allein, die Auflassung und alle sonstigen zur Durchführung des Vertrages und ggf. seiner Rückabwicklung<br />
erforderlichen Erklärungen, auch Abänderungen und Ergänzungen, abzugeben und entgegenzunehmen<br />
sowie das Grundstück nach Vorliegen des amtlichen Fortführungsnachweis in grundbuchmäßiger<br />
Form zu bezeichnen. Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich und für<br />
deren Gesamtrechtsnachfolger handeln und sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht<br />
endet sechs Monate nach Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.<br />
4.<br />
Der Verkäufer bevollmächtigt den Käufer – bei mehreren Käufern jeden einzeln – und alle Vertragsbeteiligten<br />
bevollmächtigen die vorstehend benannten Notariatsangestellten - wiederum jeweils<br />
jeden einzeln - den Kaufgegenstand mit Grundpfandrechten (auch in vollstreckbarer Form gemäß §<br />
800 ZPO) in beliebiger Höhe zu belasten und alle in diesem Zusammenhang erforderlichen und<br />
zweckmäßigen Erklärungen Gericht und Gläubiger gegenüber abzugeben, einschließlich der Verpfändung<br />
der Auflassungsvormerkung, und die Vollmachtgeber bei allen dazu erforderlichen Rechtshandlungen<br />
zu vertreten. Diese Vollmacht gilt nur dann, wenn in der Grundpfandrechtsbestellungsurkunde<br />
die in Abschnitt XI Ziffer 4a), b), c) und d) getroffenen Bestimmungen wiedergegeben werden. Die<br />
Vollmacht gilt auch für den Abschluss von Sicherungsvereinbarungen im Umfang der Vereinbarungen<br />
unter vorgenanntem a).
Mehrere Käufer bevollmächtigen sich untereinander und jeder Käufer bevollmächtigt die vorbezeichneten<br />
Notariatsangestellten - je einzeln - mit dem Recht zur Unterbevollmächtigung, für jeden Käufer<br />
im Zusammenhang mit der Bestellung der vorstehenden Grundpfandrechte auch persönliche<br />
Schuldhafterklärungen (Schuldanerkenntnisse) mit Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung<br />
abzugeben und mit der Auflassungsvormerkung des Käufers im Rang hinter diese Grundpfandrechte<br />
zurückzutreten oder entsprechende Rangbestimmungen vorzunehmen.<br />
Die Bevollmächtigten können für alle Beteiligten zugleich und für deren Gesamtrechtsnachfolger<br />
handeln und sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Vollmacht endet sechs Monate nach<br />
Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.<br />
5.<br />
Sämtliche vorstehenden Vollmachten sind dem Grundbuchamt gegenüber nicht beschränkt und<br />
unabhängig vom Vorliegen etwa erforderlicher Genehmigungen. Sie können nur bei der Amtsstelle<br />
des vollziehenden Notars oder dessen Sozius ausgeübt werden. Die bevollmächtigten Notarangestellten<br />
handeln ausschließlich auf deren Weisung und werden, soweit gesetzlich möglich, von jeder persönlichen<br />
Haftung freigestellt. Ein Auftrag ist mit dieser Vollmacht nicht verbunden.<br />
XIII. Schlussbestimmungen<br />
a)<br />
Ergänzungen und Abänderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht notarielle<br />
Beurkundung vorgeschrieben ist.<br />
b)<br />
Soweit eine Vereinbarung dieses Vertrages rechtsunwirksam ist oder wird, wird die Gültigkeit der<br />
übrigen Vereinbarungen davon nicht berührt. Die ungültige Vereinbarung ist durch eine rechtsgültige<br />
Bestimmung zu ersetzen, die dem Willen der Vertragsteile bei Abschluss des Vertrages entspricht<br />
oder möglichst nahe kommt.<br />
c)<br />
Der aufgrund heutiger Urkunde begründete Anspruch auf Verschaffung des Eigentums und dinglicher<br />
Rechte verjährt in 30 Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, ebenso der Kaufpreisanspruch<br />
des Verkäufers.<br />
d)<br />
Der Käufer verpflichtet sich, bei einer Veräußerung des Vertragsgegenstandes seinem Sonderrechtsnachfolger<br />
alle noch nicht erfüllten Verpflichtungen aus diesem Vertrag aufzuerlegen und ihn mit<br />
Weitergabeverpflichtung zu belegen und sicherzustellen, dass Sonderrechtsnachfolger die in diesem<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
Vertrag vorgesehenen Vollmachten ebenfalls erteilen.<br />
1. Kaufvertrag<br />
e)<br />
Der Verkäufer stellt ausdrücklich fest, dass er keine Haftung für die Richtigkeit von steuerlichen und<br />
rechtlichen Auskünften sowie für Finanzierungsberechnungen im Zusammenhang mit den Vorverhandlungen<br />
zu diesem Vertrag übernimmt.<br />
Die Beteiligten sind darüber einig, dass eine Prüfung der steuerlichen Folgen dieses Vertrages in jeder<br />
Hinsicht (sowohl hinsichtlich steuerlicher Nachteile, als auch hinsichtlich möglicher Steuervergünstigungen)<br />
ausschließlich ihnen selbst obliegt. Die Beteiligten erklären, dass der Verkäufer bzw. dessen<br />
Erfüllungsgehilfen keinerlei steuerliche Beratung durchgeführt haben. Somit wird seitens des Verkäufers<br />
auch keinerlei Haftung für steuerliche Folgen dieses Vertrages für den Käufer übernommen. Steuerliche<br />
Abschreibungsmöglichkeiten stehen ausschließlich dem Käufer zu. Der Verkäufer haftet<br />
jedoch nicht für das Eintreten der vom Käufer erwarteten steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten.<br />
f)<br />
Soweit in dieser Urkunde die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt wird, gilt<br />
dies nicht für eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen bleibt<br />
auch die Haftung für grob fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden aus der Verletzung des<br />
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers,<br />
seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen, unberührt.<br />
g)<br />
Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.<br />
Zurückbehaltungsrechte können nur aus diesem Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.<br />
h)<br />
Nach Hinweis des Notars auf das Widerrufsrecht bei verbundenen Verbraucherverträgen erklären die<br />
Vertragsteile, dass der Verkäufer dem Käufer kein Darlehen zum Erwerb des Vertragsgegenstandes<br />
gewährt und der Darlehensgeber des Käufers den Erwerb nicht über die Darlehensgewährung hinaus<br />
durch Zusammenwirken mit dem Verkäufer fördert.<br />
XIV. Hinweise<br />
Die Vertragsteile wurden vom Notar auf folgendes hingewiesen:<br />
1)<br />
der Vertrag ist nur bei vollständiger und richtiger Beurkundung aller Vereinbarungen wirksam;<br />
121
1. Kaufvertrag<br />
2)<br />
die Vertragsteile haften gesamtschuldnerisch für Grunderwerbsteuern und Gebühren. Der Vertragsgegenstand<br />
haftet für rückständige Steuern, Abgaben und öffentliche Lasten;<br />
3)<br />
der Rechtsübergang erfolgt erst mit Eintragung im Grundbuch. Hierzu müssen vorliegen:<br />
a) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;<br />
b) alle erforderlichen Genehmigungen;<br />
c) Vorkaufrechtsverzichtserklärungen.<br />
4)<br />
Die Zahlung des Kaufpreises vor lastenfreiem Eigentumsübergang und die Eigentumsübertragung vor<br />
vollständiger Kaufpreiszahlung können mit Gefahren verbunden sein. Die Vertragsteile belassen es<br />
bei der in der Makler und Bauträgerverordnung vorgesehenen Zahlungsweise nach Baufortschritt.<br />
5)<br />
Dieser Vertrag unterliegt der Makler- und Bauträgerverordnung.<br />
6)<br />
Eine steuerliche Beratung durch den Notar erfolgte nicht.<br />
(1) Kosten<br />
122<br />
Teil C<br />
Die Kosten dieser Urkunde, der Annahmeerklärung, der Auflassung, des Vollzuges des Vertrages und<br />
die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.<br />
Die Kosten der Freistellung des Vertragsgegenstandes von vom Käufer nicht übernommenen Belastungen<br />
trägt der Verkäufer.<br />
(2) Abschriften<br />
Von dieser Urkunde erhalten unmittelbar<br />
- der Verkäufer eine Ausfertigung und eine einfache Abschrift<br />
- der Käufer eine beglaubigte Abschrift<br />
- die Grunderwerbsteuerstelle beim Finanzamt eine einfache Abschrift (mit Veräußerungsanzeige)<br />
- im Falle des Beitritts des Käufers zum Mietpool - die GRK Hausverwaltung GmbH (Geschäftsanschrift:<br />
04317 Leipzig, Prager Str. 36) eine Ausfertigung.<br />
bei Angebot bei Fremdnotar:<br />
Der Notar Dr. Matthias Wagner in Leipzig, Rosentalgasse 1-3, 04105 Leipzig als vollzugsbeauftragter<br />
Notar erhält:<br />
einfache Abschriften<br />
- für die Stadt Leipzig, Gutachterausschuss<br />
- für die Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
- für die Akten des vollziehenden Notars<br />
beglaubigte Abschriften<br />
- für Finanzierungsgläubiger des Käufers.<br />
Ausfertigungen<br />
- eine ausgestellt auf das Amtsgericht Leipzig, Grundbuchamt,<br />
- eine ausgestellt auf den Notar Dr. Matthias Wagner mit Amtssitz in Leipzig.<br />
bei Angebot bei Vollzugsnotar:<br />
Nach Annahme erhalten:<br />
einfache Abschriften<br />
- die Stadt Leipzig, Gutachterausschuss<br />
- die Stadt Leipzig, Amt für Bauordnung und Denkmalpflege<br />
beglaubigte Abschriften<br />
- Finanzierungsgläubiger des Käufers<br />
Ausfertigung<br />
- das Amtsgericht Leipzig, Grundbuchamt.<br />
Diese Niederschrift wurde der/dem/den Erschienenen vom<br />
Notar vorgelesen, von ihr/ihm/ihnen genehmigt und von<br />
ihr/ihm/ihnen und dem Notar eigenhändig wie folgt unter<br />
schrieben:
Urkundenrolle Nummer 23 / 2009<br />
(Akt.-Nr. 09/17)<br />
Heute, am neunten Januar zweitausendneun<br />
- 09.01.2009 -<br />
erschien vor mir,<br />
Dr. Matthias Wagner<br />
Notar<br />
mit dem Amtssitz in Leipzig,<br />
in meinen Amtsräumen in 04105 Leipzig, Rosentalgasse 1-3:<br />
Frau Kerstin Schröder, geborene Thieme, geboren am 02.11.1973,<br />
geschäftsansässig in 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />
von Person bekannt,<br />
hier handelnd nicht im eigenen Namen, sondern gemäß Vollmacht vom 26.11.2008 - UR-Nr. 1445/2008<br />
des amtierenden Notars, die in Ausfertigung vorliegt und dieser Urkunde in beglaubigter Abschrift<br />
beigefügt wird, für die<br />
Gartenhöfe GmbH mit Sitz in Leipzig,<br />
Geschäftsanschrift: 04277 Leipzig, Prinz-Eugen-Str. 31,<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 23289.<br />
Auf Ansuchen beurkunde ich den Erklärungen der Erschienenen gemäß was folgt:<br />
I. Grundbuchangaben, Vorbemerkungen<br />
1.<br />
Die Gartenhöfe GmbH (nachstehend auch „der Eigentümer“ genannt) ist Eigentümer des Flurstückes<br />
103 der Gemarkung Mockau, Fläche 12.150 m², gelegen in der Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110,<br />
112, 114, 116, 118, 120, 122, 124 und 126 sowie in der Essener Str. 77, 79, 81 und 83 und eingetragen im<br />
Grundbuch des Amtsgerichtes Leipzig von Mockau, Blatt 3064.<br />
Dieser Grundbesitz ist wie folgt belastet:<br />
Abteilung II: lastenfrei<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
2. Teilungserklärung<br />
Abteilung III: 9.290.000,-- € Grundschuld ohne Brief für die<br />
Eurohypo Aktiengesellschaft, Eschborn; 18 % Zinsen jährlich;<br />
davon ein Teilbetrag in Höhe von 1.860.000,-- € vollstreckbar,<br />
Gesamthaft: Mockau Blätter 51, 52, 86 und 3064.<br />
2.<br />
Die Gartenhöfe GmbH wird eine noch zu vermessende Teilfläche von ca. 6.639 qm aus dem vorgenannten<br />
Grundstück Fl.St.-Nr. 103 herausteilen, welche in dem beigefügten Lageplan (Anlage III.) rot<br />
schraffiert gekennzeichnet ist. Die Vermessung wurde bereits veranlaßt. Die Teilfläche ist mit zehn<br />
denkmalgeschützten Mehrfamilienhäusern bebaut (Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110, 112, 114, 116,<br />
118, 120 und 122).<br />
3.<br />
Die zehn Mehrfamilienwohnhäuser werden gemäß der dieser Urkunde als Anlage VI. beigefügten<br />
Baubeschreibung saniert und modernisiert und nach § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt.<br />
Grundlage der Teilung sind der dieser Urkunde als Anlage III. beigefügte Lageplan und die als<br />
Anlage IV. beigefügten Baupläne (Aufteilungsplan). Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung liegt bisher<br />
nicht vor. Der Eigentümer versichert, dass die zur Erteilung der Baugenehmigung und der Abgeschlossenheitsbescheinigung<br />
eingereichten Pläne den dieser Urkunde als Anlage IV. beigefügten Plänen<br />
entsprechen. Die Baugenehmigung wurde beantragt, liegt jedoch noch nicht vor.<br />
4.<br />
Der Eigentümer hat mit der GRK Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig, eingetragen im Handelsregister<br />
des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104, Geschäftsanschrift: 04317 Leipzig, Prager Str.<br />
36, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes mit dem Namen „Mietpoolgesellschaft Friedrichshafner Str.<br />
104, 106, 108, 110, 112, 114, 116, 118, 120 und 122 Leipzig bürgerlichen Rechts“ – Mietpool – gegründet.<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft ist dieser Urkunde als Anlage VII. (einschließlich des<br />
dem Gesellschaftsvertrag als Anlage beigefügten Mustervertrages „Vereinbarung über Mietenverwaltung“<br />
- Anlage des Gesellschaftsvertrages – sowie des Objektmerkblattes für den Erwerber und der<br />
Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools) beigefügt. Zweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko<br />
eines Wohnungs-/Teileigentümers zur Vermietung seiner Wohnung/Gewerbe in der aus o. g.<br />
Grundbesitz zu bildenden Wohnanlage für den Fall eines zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der<br />
jeweiligen Mietpoolgesellschaft bürgerlichen Rechtes beteiligten Wohnungseigentümer / Teileigentümer<br />
gleichmäßig zu verteilen.<br />
II. Aufteilung<br />
Der Eigentümer teilt sein Eigentum an dem in Abschnitt I. Ziffer 2. letzter Satz näher bezeichneten<br />
123
2. Teilungserklärung<br />
Grundbesitz (nachstehend „Grundstück“ genannt) nach dem ungefähren Verhältnis der Wohn bzw.<br />
Nutzfläche in Miteigentumsanteile auf und schränkt sein Miteigentum in der Weise ein, dass mit<br />
einem jeden Miteigentumsanteil jeweils das Sondereigentum an einer bestimmten in sich abgeschlossenen<br />
Wohnung (Wohnungseigentum) bzw. an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Teileigentum)<br />
verbunden wird; und zwar erfolgt die Aufteilung so, wie sich dies aus der dieser Urkunde als<br />
Anlage I beigefügten Aufstellung in Verbindung mit dem eingangs genannten Aufteilungsplan<br />
ergibt.<br />
III. Verhältnis der Eigentümer untereinander<br />
Für das Verhältnis der Sondereigentümer untereinander gelten die Bestimmungen der §§ 10-29 WEG<br />
mit den Änderungen und Ergänzungen gemäß der dieser Urkunde als Anlage II beigefügten Gemeinschaftsordnung.<br />
IV. Grundbucherklärungen, Kosten<br />
Der Eigentümer bewilligt und beantragt in die anzulegenden Grundbücher einzutragen:<br />
a)<br />
die Aufteilung gemäß Ziffer II.,<br />
b)<br />
die als Gegenstand des Sondereigentums festgelegte Gemeinschaftsordnung gemäß Ziffer III. dieser<br />
Urkunde und einschließlich des dort unter § 2 Ziffer 6.) erklärten aufschiebend bedingten Ausschlusses<br />
der Wohnungs-/Teileigentümer vom Mitgebrauch von Teilen des Gemeinschaftseigentums. Um<br />
Vollzugsmitteilung an den beurkundenden Notar wird gebeten.<br />
V. Vollmacht<br />
Der Eigentümer bevollmächtigt unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB den amtierenden<br />
Notar, für ihn alle Handlungen vorzunehmen, die zur Durchführung des Rechtsgeschäftes<br />
erforderlich oder zweckdienlich sind. Der Notar wird insbesondere ermächtigt, die Grundbucherklärungen<br />
getrennt oder inhaltlich beschränkt dem Grundbuchamt zum Vollzug vorzulegen, sie zu<br />
ergänzen, abzuändern und ganz oder teilweise zurückzuziehen und nach Vorliegen des amtlichen<br />
Fortführungsnachweises nach erfolgter Vermessung den aufgeteilten Grundbesitz in grundbuchmäßiger<br />
Form zu bezeichnen. Entsprechende Vollmacht wird den Mitarbeitern des Notars, Frau Annett<br />
Heinrich, Frau Rosmarie Fuchs und Frau Ilona Brauer, erteilt, einschließlich der Befugnis, hierzu diese<br />
124<br />
Urkunde zu ändern und zu ergänzen. Der Notar wies darauf hin, dass die Teilungserklärung dem<br />
Grundbuchamt erst nach Vorliegen des amtlichen Fortführungsnachweises und Erteilung der Abgeschlossenheits-bescheinigung<br />
vorgelegt werden kann.<br />
VI. Verwalterbestellung<br />
Als erster Verwalter wird bestellt<br />
GRK Hausverwaltung GmbH mit Sitz in Leipzig<br />
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig unter der HRB 15104<br />
Geschäftsanschrift: 04317 Leipzig, Prager Str. 36,<br />
und zwar für die Dauer von drei Jahren ab Anlegung der ersten Wohnungsgrundbuchblätter.<br />
VII. Kosten, Abschriften, Schlussbestimmungen<br />
Die zu dieser Urkunde erforderlichen Genehmigungen und Erklärungen bleiben vorbehalten, sollen<br />
von dem Notar eingeholt und mit Eingang bei ihm wirksam werden.<br />
Sämtliche mit dieser Urkunde und ihrem Vollzug verbundenen Kosten trägt der Eigentümer.<br />
Von dieser Urkunde erhalten:<br />
beglaubigte Abschrift - der Eigentümer (60 x)<br />
- der Verwalter<br />
Ausfertigung - das Grundbuchamt<br />
einfache Abschrift mit Aufteilungsplan - das Finanzamt Bewertungsstelle.<br />
VIII. Verweisung<br />
Auf alle dieser Urkunde beigefügten Anlagen wird verwiesen. Über die Bedeutung des Verweisens<br />
wurde durch den beurkundenden Notar belehrt.<br />
Diese Niederschrift nebst allen Anlagen wurde von dem Notar der Erschienenen vorgelesen, Pläne zur<br />
Durchsicht vorgelegt, von ihr genehmigt und wie folgt eigenhändig unterschrieben:
Anlage I<br />
Auflistung der Wohnungseigentumseinheiten gemäß Ziffer II. der Teilungserklärung<br />
Friedrichshafner Str. 104<br />
Wohnung Nr. 1<br />
14,86/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 1 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 2<br />
15,02/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 2 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 3<br />
14,89/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 3 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 4<br />
15,31/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 4 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 5<br />
22,68/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 5 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />
Hauses Friedrichshafner Str. 104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 6<br />
15,01/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 6 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
2. Teilungserklärung<br />
hafner Str. 104 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Friedrichshafner Str. 106<br />
Wohnung Nr. 7<br />
16,24/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 7 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 8<br />
14,92/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 8 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 9<br />
16,32/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 9 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 10<br />
14,88/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 10 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 11<br />
23,52/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 11 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />
Hauses Friedrichshafner Str. 106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 12<br />
14,94/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 12 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />
125
2. Teilungserklärung<br />
hafner Str. 106 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Friedrichshafner Str. 108<br />
Wohnung Nr. 13<br />
11,65/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 13 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 14<br />
17,94/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 14 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 15<br />
12,02/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 15 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 16<br />
18,27/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 16 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 17<br />
20,17/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 17 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />
Hauses Friedrichshafner Str. 108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 18<br />
18,01/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 18 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />
126<br />
hafner Str. 108 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Friedrichshafner Str. 110<br />
Wohnung Nr. 19<br />
15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 19 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 20<br />
16,30/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 20 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 21<br />
15,03/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 21 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 22<br />
16,39/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 22 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 23<br />
15,04/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 23 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 24<br />
23,59/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 24 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des
Hauses Friedrichshafner Str. 110 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Friedrichshafner Str. 112<br />
Wohnung Nr. 25<br />
16,29/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 25 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 26<br />
15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 26 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 27<br />
16,33/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 27 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 28<br />
14,98/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 28 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 29<br />
23,59/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 29 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />
Hauses Friedrichshafner Str. 112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 30<br />
14,99/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 30 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
2. Teilungserklärung<br />
hafner Str. 112 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Friedrichshafner Str. 114<br />
Wohnung Nr. 31<br />
11,82/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 31 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 32<br />
17,97/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 32 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 33<br />
12,05/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 33 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 34<br />
18,34/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 34 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 35<br />
20,18/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 35 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />
Hauses Friedrichshafner Str. 114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 36<br />
18,07/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 36 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />
127
2. Teilungserklärung<br />
hafner Str. 114 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Friedrichshafner Str. 116<br />
Wohnung Nr. 37<br />
14,98/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 37 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 38<br />
16,39/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 38 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 39<br />
15,02/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 39 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 40<br />
16,37/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 40 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 41<br />
14,98/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 41 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 42<br />
23,63/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 42 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />
128<br />
Hauses Friedrichshafner Str. 116 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Friedrichshafner Str. 118<br />
Wohnung Nr. 43<br />
16,31/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 43 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 44<br />
15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 44 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 45<br />
16,41/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 45 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 46<br />
15,02/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 46 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 47<br />
23,71/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 47 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />
Hauses Friedrichshafner Str. 118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 48<br />
15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 48 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-
hafner Str. 118 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Friedrichshafner Str. 120<br />
Wohnung Nr. 49<br />
11,73/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 49 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 50<br />
18,03/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 50 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 51<br />
12,03/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 51 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 52<br />
18,25/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 52 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 53<br />
20,08/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 53 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />
Hauses Friedrichshafner Str. 120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 54<br />
17,99/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 54 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichs-<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
2. Teilungserklärung<br />
hafner Str. 120 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Friedrichshafner Str. 122<br />
Wohnung Nr. 55<br />
15,00/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 55 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 56<br />
16,41/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 56 bezeichneten Wohnung im Erdgeschoss des Hauses Friedrichshafner Str.<br />
122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 57<br />
15,04/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 57 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 58<br />
16,40/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 58 bezeichneten Wohnung im ersten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 59<br />
14,96/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 59 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss des Hauses Friedrichshafner<br />
Str. 122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten Kellerraum im<br />
Kellergeschoss;<br />
Wohnung Nr. 60<br />
23,65/1.000 Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan<br />
mit Nummer 60 bezeichneten Wohnung im zweiten Obergeschoss und Dachgeschoss des<br />
129
2. Teilungserklärung<br />
Hauses Friedrichshafner Str. 122 und dem mit der gleichen Nummer im Aufteilungsplan bezeichneten<br />
Kellerraum im Kellergeschoss.<br />
Anlage II<br />
Gemeinschaftsordnung<br />
§ 1<br />
Grundsatz / Bezeichnung<br />
Das Verhältnis der Sondereigentümer (Wohnungs- und Teileigentümer) untereinander bestimmt sich<br />
nach den Vorschriften der §§ 10 bis 29 des WEG, soweit im folgenden nicht etwas anderes bestimmt<br />
ist.<br />
Die Gemeinschaftsordnung ist Inhalt des jeweils mit den einzelnen Miteigentumsanteilen verbundenen<br />
Sondereigentums. Sie wird im Grundbuch eingetragen und wirkt für und gegen alle Rechtsnachfolger<br />
der Sondereigentümer. Die nachstehenden Bestimmungen zu „Wohnungseigentum“ gelten<br />
entsprechend für „Teileigentum“. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führt die Bezeichnung<br />
„Wohnungseigentümergemeinschaft Friedrichshafner Straße 104, 106, 108, 110, 112, 114, 116, 118,<br />
120 und 122 in Leipzig“.<br />
§ 2<br />
Begriffsbestimmungen/ Sondernutzungsrechte<br />
1.<br />
Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil<br />
an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.<br />
2.<br />
Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes<br />
in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.<br />
3.<br />
Gemeinschaftseigentum sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen der Gebäude,<br />
die nicht im Sondereigentum stehen. Zum Gemeinschaftseigentum gehört auch das jeweils vorhandene<br />
Verwaltungsvermögen.<br />
130<br />
4.<br />
Gegenstand des Sondereigentums sind die in der Teilungserklärung bezeichneten Räume sowie die zu<br />
diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden<br />
können, ohne dass dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes<br />
Recht eines anderen Wohnungseigentümers über das nach § 14 WEG zulässige Maß hinaus<br />
beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.<br />
5.<br />
Sondernutzungsrecht ist das Recht eines Wohnungseigentümers, Teile des gemeinschaftlichen Eigentums<br />
unter Ausschluss der übrigen Eigentümer allein zu nutzen. Auf Sondernutzungsrechte finden<br />
grundsätzlich, soweit zulässig, die Bestimmungen über Sondereigentum entsprechende Anwendung.<br />
6.<br />
Zur zukünftigen Begründung von Sondernutzungsrechten werden die Wohnungseigentümer vom<br />
Mitgebrauch der Kfz Stellplätze, die in dem dieser Teilungserklärung als Anlage V. beigefügten Plan<br />
mit SNR 61 bis SNR 74 gekennzeichnet sind, jeweils aufschiebend bedingt darauf ausgeschlossen, dass<br />
einzelne dieser Plätze bis zum Verkauf der letzten Sondereigentumseinheit und Vollzug der Eigentumsumschreibung<br />
im Grundbuch jeweils einem Miteigentümer zur alleinigen Nutzung als Kfz-<br />
Abstellplatz (Sondernutzungsrecht) in der Form des § 29 I S.2 GBO zugewiesen werden.<br />
Zuweisungsberechtigt ist der die heutige Teilungserklärung abgebende Eigentümer. Er kann dieses<br />
Recht durch notariell beglaubigte Erklärung übertragen. Erfolgt keine Zuweisung bis zum Stichtag,<br />
unterfallen die nicht zugewiesenen Stellplätze dem Gemeingebrauch.<br />
§ 3<br />
Zweckbestimmung und Nutzung des Wohnungseigentums<br />
1.<br />
Alle in dieser Teilungserklärung und ihren Anlagen als Wohnungen bezeichneten Sondereigentumseinheiten<br />
dienen ausschließlich Wohnzwecken. Eine andere Nutzung, insbesondere zur Ausübung<br />
eines Gewerbes oder als freiberufliche Praxis oder als Büro, ist nur mit schriftlicher Einwilligung des<br />
Verwalters zulässig; diese kann unter Auflagen und/oder jederzeit widerruflich erteilt und darf nur<br />
aus wichtigem Grund verweigert werden.<br />
2.<br />
Das Wohnungseigentum kann ganz oder teilweise vermietet oder verpachtet werden. Eine Vermietung<br />
oder Verpachtung ist dem Verwalter anzuzeigen. Im Falle der Vermietung oder Verpachtung hat<br />
der Vermieter bzw. Verpächter die Einhaltung der sich aus der Gemeinschaftsordnung ergebenden
Verpflichtungen auch dem Mieter oder Pächter aufzuerlegen und dies auf Verlangen dem Verwalter<br />
nachzuweisen.<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
§ 4<br />
Übertragung des Wohnungseigentums<br />
1.<br />
Das Wohnungseigentum ist frei veräußerlich und vererblich. Insbesondere bedarf es für die Veräußerung<br />
nicht der Zustimmung des Verwalters. Die Person des Erwerbers und das Datum des Besitzüberganges<br />
sind dem Verwalter jedoch unverzüglich anzuzeigen. Der Veräußerer kann die Auszahlung<br />
seines Anteils an der Instandhaltungsrücklage und an dem sonstigen Verwaltungsvermögen nicht verlangen.<br />
Seine Ansprüche gehen auf den Erwerber über.<br />
2.<br />
Die aufgrund dieser Urkunde und ihrer Anlagen geschaffene Sach und Rechtslage soll auch dann für<br />
den Rechtsnachfolger eines Wohnungseigentümers gelten, wenn sie nicht schon aufgrund der Eintragung<br />
im Grundbuch als Inhalt des Sondereigentums dinglich wirkt. Die Wohnungseigentümer sind<br />
daher verpflichtet, im Falle der Übertragung ihres Wohnungseigentums die Rechte und Pflichten<br />
ihrem Rechtsnachfolger aufzuerlegen und diesen zu verpflichten, dessen Nachfolger im Eigentum in<br />
gleicher Weise zu binden, damit gewährleistet ist, dass die jeweiligen Wohnungseigentümer in demselben<br />
Rechte und Pflichtenverhältnis stehen.<br />
§ 5<br />
Instandhaltung und Instandsetzung des Wohnungseigentums<br />
1.<br />
Jeder Wohnungseigentümer ist verpflichtet, auf eigene Rechnung ordnungsgemäß zu unterhalten,<br />
instand zu halten und instand zu setzen:<br />
a)<br />
die Gegenstände, die sein Sondereigentum sind und die seinem Sondernutzungsrecht unterliegen<br />
oder von ihm allein genutzt werden,<br />
b)<br />
die Wohnungseingangs-, Balkon und Terrassentüren einschließlich Rahmen und die gesamten zu den<br />
im Sondereigentum stehenden Räumen gehörenden Fenster inklusive Behebung von Glasschäden<br />
sowie Rollläden, Markisen, Jalousetten. Hinsichtlich der Wohnungseingangtüren, Außenfenster, Mar-<br />
kisen etc. ist auf ein einheitliches Bild der Wohnanlage zu achten.<br />
2. Teilungserklärung<br />
2.<br />
Bauliche Veränderungen am Sondereigentum dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
der anderen Wohnungseigentümer ausgeführt werden, wenn und soweit Einwirkungen auf das<br />
gemeinschaftliche Eigentum oder auf fremdes Sondereigentum nicht von vornherein ausgeschlossen<br />
werden können.<br />
3.<br />
Das Gemeinschaftseigentum ist von allen Wohnungseigentümern gemeinsam zu unterhalten, instand<br />
zu halten und instand zu setzen, soweit dies nicht nach den Bestimmungen dieser Gemeinschaftsordnung<br />
Sache eines einzelnen Wohnungseigentümers ist. Die Durchführung obliegt dem Verwalter.<br />
§ 6<br />
Wiederaufbau und Wiederherstellungspflicht<br />
Aufhebungsverfahren<br />
1.<br />
Wird das Gebäude ganz oder teilweise zerstört, so sind alle Wohnungseigentümer untereinander verpflichtet,<br />
den vor Eintritt des Schadens bestehenden Zustand wiederherzustellen, wenn die Kosten<br />
der Wiederherstellung durch Versicherungen oder durch sonstige Ansprüche gegen Dritte voll<br />
gedeckt sind. Anderenfalls kann Wiederherstellung des früheren Zustandes nur verlangt werden,<br />
wenn die Mittel hierfür innerhalb angemessener Frist zu zumutbaren Bedingungen aufgebracht werden<br />
können.<br />
2.<br />
Besteht eine Pflicht zur Wiederherstellung nicht, so ist jeder Wohnungseigentümer berechtigt, die<br />
Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen. Der Anspruch auf Aufhebung ist ausgeschlossen, wenn<br />
sich einer der anderen Wohnungseigentümer oder ein Dritter bereit erklärt, das Wohnungseigentum<br />
des die Aufhebung verlangenden Wohnungseigentümers zum Schätzwerte zu übernehmen und<br />
gegen die Übernahme durch ihn keine begründeten Bedenken bestehen.<br />
§ 7<br />
Lasten und Kosten<br />
1.<br />
Die Wohnungseigentümer haben die Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, die Kosten der<br />
131
2. Teilungserklärung<br />
Instandhaltung und der Benutzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen im Verhältnis der nach den<br />
Bestimmungen der zweiten BerechnungsVO eingefügt in der Fassung der WohnFlVO in der jeweils<br />
gültigen Fassung zu ermittelnden Wohn-/Nutzflächen zu tragen, soweit nichts anderes bestimmt ist.<br />
Die Wohnungseigentümer können einzelne Kosten und Lasten nach dem Grund ihrer Entstehung<br />
oder der Art ihrer Berechnung aufteilen, wenn und soweit der Anteil der Sondereigentümer durch<br />
Verbrauchszähler oder in sonstiger Weise einfach und zuverlässig ermittelt werden kann. Dies gilt insbesondere<br />
für die Benutzungs- und Verbrauchsgebühren, die Kosten für Wasser und Beheizung. Die<br />
Wohnungseigentümer sind verpflichtet, Rücklagen für die Instandsetzung und Instandhaltung des<br />
gemeinschaftlichen Eigentums anzusammeln. Die Eigentümerversammlung entscheidet über die<br />
Höhe, die Anlage und die Verwendung der Rücklagen.<br />
2.<br />
Die Wohnanlage wird mit Warmwasserzentralheizung mit Gasbefeuerung beheizt. Die Kosten der<br />
Beheizung und Warmwasserversorgung werden zu dreißig v.H. von den Wohnungseigentümern im<br />
Verhältnis ihrer beheizten Wohnflächen/Nutzflächen und zu 70% nach dem tatsächlichen, durch entsprechende<br />
Messgeräte zu ermittelnden Verbrauch getragen. Den Wohnungseigentümern bleibt vorbehalten,<br />
eine andere, nach der Heizkostenverordnung zulässige Regelung zu beschließen.<br />
Die Heizungsanlagen befinden sich<br />
für die Häuser Friedrichshafner Str. 104, 106, 108 und 110 in der Haus-Nr. 106;<br />
für die Häuser Friedrichshafner Str. 112, 114 und 116 in der Haus-Nr. 112,<br />
für die Häuser Friedrichshafner Str. 118, 120 und 122 in der Haus-Nr. 118.<br />
§ 8<br />
Wirtschaftsplan und Vorauszahlung<br />
Der Verwalter hat für jedes Wirtschaftsjahr im voraus einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Der von der<br />
Eigentümerversammlung beschlossene Wirtschaftsplan gilt so lange, bis ein neuer Wirtschaftsplan<br />
beschlossen worden ist. Die Wohnungseigentümer haben auf die im genehmigten Wirtschafts¬plan<br />
ausgewiesenen Lasten und Kosten monatliche Vorauszahlungen zu leisten, die am dritten Werktag<br />
eines jeden Monats zur kostenfreien Zahlung auf das Wohngeldkonto fällig sind. Zahlt ein Wohnungseigentümer<br />
diesen Vorschuss bei Fälligkeit nicht, kommt er ohne weiteres in Verzug.<br />
§ 9<br />
Versicherungen<br />
Die Eigentümergemeinschaft ist verpflichtet, für das Gemeinschaftseigentum folgende Versicherun-<br />
132<br />
gen abzuschließen:<br />
- Versicherung gegen die Inanspruchnahme aus der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht,<br />
- Gebäudebrandversicherung zum Neuwert,<br />
- Versicherung gegen Sturm- und Leitungswasserschäden.<br />
Die Eigentümerversammlung kann den Abschluss weiterer Versicherungen für das Gemeinschaftseigentum<br />
beschließen. Sachversicherungen ist der Neuwert des versicherten Gegenstandes auf gleitender<br />
Basis nach Bauvollendung zugrunde zu legen; Haftpflichtversicherungen sind in angemessener<br />
Höhe abzuschließen.<br />
§ 10<br />
Eigentümerversammlung<br />
Angelegenheiten, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach dieser Gemeinschaftsordnung<br />
die Wohnungseigentümer durch Beschluss entscheiden können, werden durch Beschlussfassung<br />
in der Eigentümerversammlung geordnet. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit<br />
der anwesenden Wohnungseigentümer gefasst, soweit nicht Gesetz oder Gemeinschaftsordnung<br />
etwas anderes vorsehen. Das Stimmrecht bestimmt sich nach den im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteilen.<br />
Steht ein Wohnungseigentum mehreren gemeinschaftlich zu, kann das Stimmrecht<br />
nur einheitlich ausgeübt werden. Der Verwalter ist verpflichtet, die Eigentümerversammlung<br />
einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Versammlung hat am Ort der<br />
Anlage stattzufinden. Die Einberufung erfolgt schriftlich. Die Einberufungsfrist soll, wenn nicht ein<br />
Fall besonderer Dringlichkeit vorliegt, mindestens zwei Wochen nach Absendung der Einladung<br />
betragen. Den Zeitpunkt der Versammlung bestimmt der Verwalter. Für die Ordnungsmäßigkeit der<br />
Einberufung genügt die Absendung der Einladung an die dem Verwalter zuletzt genannte Anschrift<br />
jedes Wohnungseigentümers. Die Eigentümerversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als die<br />
Hälfte der Miteigentumsanteile anwesend oder vertreten ist. Vertretungsvollmachten müssen dem<br />
Verwalter schriftlich vorgelegt werden. Ist die Versammlung nicht beschlussfähig, so hat der Verwalter<br />
eine Zweitversammlung mit gleichem Gegenstand einzuberufen; diese ist in jedem Fall beschlussfähig.<br />
Hierauf ist in der Einladung besonders hinzuweisen. Diese kann mit der Ersteinladung verbunden<br />
werden (Eventualeinberufung).<br />
§ 11<br />
Verwalter<br />
Über Bestellung und Abberufung des Verwalters beschließen die Wohnungseigentümer mit einfacher
Stimmenmehrheit. Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus §§27 und 28 WEG. Er ist<br />
außerdem berechtigt und verpflichtet<br />
a)<br />
die das gemeinschaftliche Eigentum betreffenden Mängelansprüche geltend zu machen,<br />
b)<br />
die der ordnungsgemäßen Erhaltung und Bewirtschaftung dienenden Verträge und sonstigen Rechtsgeschäfte<br />
abzuschließen,<br />
c)<br />
die von den Wohnungseigentümern beschlossenen und die unaufschiebbaren Instandhaltungs- und<br />
Instandsetzungsarbeiten ausführen zu lassen,<br />
d)<br />
die gemeinschaftlichen Versicherungen abzuschließen,<br />
e)<br />
Ansprüche für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich geltend<br />
zu machen.<br />
Die Wohnungseigentümer haben dem Verwalter auf Verlangen die zur Wahrnehmung seiner Befugnisse<br />
erforderliche Vollmacht zu erteilen. Die Vergütung des Verwalters tragen die Wohnungseigentümer<br />
zu gleichen Teilen.<br />
§ 12<br />
Schlussbestimmungen<br />
Ist oder wird eine Bestimmung dieser Gemeinschaftsordnung unwirksam, so soll dadurch die Wirksamkeit<br />
im übrigen nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung ist alsdann, soweit gesetzlich<br />
zulässig, durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerversammlung durch wirksame, dem sachlichen<br />
Inhalt nach möglichst unveränderte Bestimmungen zu ersetzen. Sofern im Wohnungseigentumsgesetz<br />
oder in dieser Gemeinschaftsordnung nichts anderes bestimmt ist, entscheidet die Eigentümerversammlung<br />
über Änderungen der Gemeinschaftsordnung einstimmig.<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
- Ende der Anlage -<br />
Anlage III<br />
2. Teilungserklärung<br />
Gesellschaftsvertrag der Mietpoolgesellschaft zur Wohnanlage Essener Str.<br />
mit Anlage (Mustervertrag „Vereinbarung über Mietenverwaltung“)<br />
Vertrag einer Mietpoolgesellschaft bürgerlichen Rechtes<br />
Die GRK Hausverwaltung GmbH und die Gartenhöfe GmbH gründen eine Gesellschaft bürgerlichen<br />
Rechts und vereinbaren deren Gesellschaftsvertrag wie folgt:<br />
§ 1 Rechtsform<br />
(1)<br />
Die Gesellschaft („Mietpool“)ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts.<br />
(2)<br />
Sie führt den Namen „Mietpoolgesellschaft Friedrichshafner Str. 104,106,108,110,112,114,116,118,120<br />
und 122 Leipzig bürgerlichen Rechtes“.<br />
(3)<br />
Der Gesellschaft können die künftigen Wohnungseigentümer/Teileigentümer der Wohnanlage Friedrichshafner<br />
Str. 104,106,108,110,112,114,116,118,120 und 122 in Leipzig beitreten.<br />
§ 2 Zweck<br />
Zweck der Gesellschaft ist, das Einzelrisiko eines Wohnungseigentümers zur Vermietung seiner Wohnung<br />
in der o.g. Wohnanlage für den Fall eines zeitweiligen Mietausfalls auf alle an der Gesellschaft<br />
bürgerlichen Rechtes beteiligten Wohnungseigentümer gleichmäßig zu verteilen.<br />
§ 3 Gesellschafter<br />
Gründungsgesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes sind:<br />
Die Gartenhöfe GmbH und die GRK Hausverwaltung GmbH.<br />
§ 4 Aufnahme weiterer Gesellschafter<br />
Der Beitritt weiterer Gesellschafter erfolgt ohne weiteren Gesellschafterbeschluss durch Erklärung des<br />
Beitretenden gegenüber dem geschäftsführenden Gesellschafter. Der Beitritt ist aufschiebend<br />
bedingt durch den Nutzungsübergang an der erworbenen Eigentumswohnung oder Teileigentums-<br />
133
2. Teilungserklärung<br />
einheit in dieser Anlage auf den Beitretenden.<br />
§ 5 Beginn<br />
Die Gesellschaft beginnt mit der Übergabe der ersten Wohnungseigentums- oder Teileigentumseinheit<br />
der Wohnanlage Friedrichshafner Str. 104,106,108,110,112,114,116,118,120 und 122 in Leipzig durch<br />
die Gartenhöfe GmbH an einen Erwerber, der Mitglied der Gesellschaft ist.<br />
§ 6 Einlagen<br />
(1)<br />
Die Gesellschafter, die zugleich (zukünftige) Wohnungs-/Teileigentümer sind, - nachstehend auch<br />
„Poolmitglieder“ genannt - erbringen ihre Einlage durch Einbringung der Mieteinnahmen ihrer Wohnung<br />
zur treuhänderischen Verwaltung durch die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes.<br />
(2)<br />
Der geschäftsführende Gesellschafter, die GRK Hausverwaltung GmbH, erbringt seine Einlage<br />
dadurch, dass er seine Arbeitskraft als Mietpoolverwalter zur Verfügung stellt. Zwischen dem<br />
geschäftsführenden Gesellschafter und jedem Poolmitglied wird dazu durch den Beitritt des Poolmitglieds<br />
zum Mietpool die als Anlage 1 dieser Urkunde beigefügte Vereinbarung über Mietenverwaltung<br />
geschlossen.<br />
§ 7 Geschäftsführung und Vertretung<br />
(1)<br />
Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist ausschließlich der<br />
Mietpoolverwalter berechtigt. Zum Mietpoolverwalter wird die GRK Hausverwaltung GmbH bestellt.<br />
(2)<br />
Die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis bezieht sich nur auf das Gesellschafts¬vermögen.<br />
Zur persönlichen Verpflichtung der Gesellschafter ist der geschäftsführende Gesellschafter nicht<br />
befugt.<br />
Das Rechnungsjahr ist das Kalenderjahr.<br />
134<br />
§ 8 Rechnungsjahr<br />
§ 9 Gesellschafterbeschlüsse<br />
Die Beschlüsse der Gesellschafter erfolgen mit einfacher Mehrheit der in der Gesellschaft insgesamt<br />
vorhandenen Stimmen. Sofern jedoch durch diese Beschlussfassung die Rechte einzelner Gesellschafter<br />
zu deren Nachteil eingeschränkt werden, bedürfen sie deren Zustimmung. Je 1 m² Wohnfläche<br />
gewähren eine Stimme. Der Mietpoolverwalter hat kein Stimmrecht.<br />
§ 10 Kündigung / Erbfolge<br />
(1)<br />
Die Gesellschaft kann von jedem Wohnungs-/Teileigentümer auch ohne wichtigen Grund unter Einhaltung<br />
einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2014, gekündigt werden.<br />
(2)<br />
Die Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief an den geschäftsführenden Gesellschafter zu erfolgen.<br />
Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf das Datum der Postaufgabe der Erklärung (Poststempel)<br />
an.<br />
(3)<br />
Eine Kündigung hat nicht die Auflösung der Gesellschaft, sondern lediglich das Ausscheiden des kündigen<br />
Gesellschafters zur Folge. Die Gesellschaft wird zwischen den verbleibenden Gesellschaftern<br />
fortgesetzt.<br />
(4)<br />
Weiterhin scheidet ein Wohnungs-/Teileigentümer aus der Gesellschaft aus, ohne dass es einer Kündigung<br />
bedarf, wenn<br />
- die Vereinbarung über die Mietenverwaltung mit dem Mietpoolverwalter aufgrund dessen<br />
Kündigung nach Ziffer 5.2. des Vertrages über Mietenverwaltung endet<br />
- er das Eigentum an der Wohnung, deren Mieteinnahmen zur Nutzung eingebracht wurden,<br />
verliert, im Falle der Weiterveräußerung bereits mit Nutzungsübergang auf den Erwerber.<br />
(5)<br />
Vor dem 31.12.2014 steht jedem Wohnungs-/Teileigentümer ein Kündigungsrecht dann zu, wenn Mieteinnahmen<br />
von weniger als 50 % der Gesamtwohnfläche zur Nutzung eingebracht sind.
(6)<br />
Im Falle des Todes eines Gesellschafters wird die Gesellschaft mit seinen Erben fortgesetzt.<br />
§ 11 Mietenverwaltung<br />
Die Poolmitglieder beauftragen den Mietpoolverwalter mit der Verwaltung des Gesellschaftervermögens<br />
entsprechend der in der Anlage beigefügten Vereinbarung über Mietenverwaltung zu den dort<br />
genannten Bedingungen.<br />
§ 12 Schriftform<br />
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />
Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.<br />
Etwaige weitergehende gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.<br />
§ 13 Schlussbestimmungen<br />
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages sich als unwirksam erweisen, so bleibt der Vertrag im<br />
Übrigen wirksam.<br />
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die den Zweck der<br />
weggefallenen Bestimmung mit größtmöglicher Näherung erreicht.<br />
Leipzig, den 08.01.2009<br />
Gartenhöfe GmbH GRK Hausverwaltung GmbH<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
Zwischen<br />
Name, Vorname<br />
Straße<br />
PLZ, Ort<br />
und<br />
GRK-Hausverwaltung GmbH<br />
Prager Str. 36<br />
04317 Leipzig<br />
wird folgender Vertrag geschlossen:<br />
Vereinbarung über Mietenverwaltung<br />
2. Teilungserklärung<br />
- nachfolgend Poolmitglied genannt -<br />
- nachfolgend Mietpoolverwalter genannt-<br />
Das Poolmitglied hat eine Wohnung/Teileigentum erworben. Das Poolmitglied ist dem bestehenden<br />
WEG-Verwaltungsvertrag beigetreten, was hierdurch nochmals ausdrücklich erklärt wird. Das Poolmitglied<br />
tritt diesem Mietpool bei der das Einzelrisiko des Wohnungs-/Teileigentümers für den Fall eines<br />
eventuellen zeitweiligen Mietausfalls auf alle am Mietpool beteiligten Eigentümer gleichmäßig verteilt.<br />
1. Mietpoolgebühr<br />
Das Poolmitglied beauftragt hiermit den Mietpoolverwalter ab Wirksamkeit dieses Vertrages die Mietverwaltung<br />
zu einem Honorar (Mietpoolgebühr) in Höhe von 12,00 EUR monatlich zusätzlich gesetzlicher<br />
Mehrwertsteuer durchzuführen.<br />
2. Verwaltungsaufgaben<br />
2.1<br />
Der Mietpoolverwalter regelt die zur Wirtschaft des Objekts notwendigen Zahlungsflüsse über ein Treuhandkonto.<br />
Auf dieses Konto vereinnahmt der Mietpoolverwalter sämtliche Zahlungen, die aufgrund<br />
der abgeschlossenen Mietverträge von den Mietern an die dem Mietpool angeschlossenen Poolmitglieder<br />
zu entrichten sind (Grundmiete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen, Schadenersatzleistungen<br />
aufgrund von Beschädigungen, Nichtrenovierung u.s.w.)<br />
2.2<br />
Der Mietpoolverwalter entrichtet die Hausgelder, die ihm monatlich regelmäßig von dem jeweiligen<br />
135
2. Teilungserklärung<br />
Poolmitglied überwiesen werden an die WEG-Verwaltung. Das Hausgeld beinhaltet unter anderem die<br />
nicht auf den Mieter umlegbaren Kosten für die jeweilige Instandhaltungsrücklage und Verwaltergebühr.<br />
2.3<br />
Der Mietpoolverwalter kalkuliert eine voraussichtliche monatliche Nettomiete pro m², die sicherstellt,<br />
dass im Ergebnis jedem Poolmitglied die gleiche Nettomiete/m²als monatliches Vorab zufließt. Bei<br />
wesentlichen Veränderungen des Mietmarktes/ der ortsüblichen Mieten, einer eventuellen höheren<br />
Leerstandsrate oder außergewöhnlichen Belastungen durch Reparaturen o.ä., ist der Mietpoolverwalter<br />
berechtigt eine Zwischenrechnung vorzunehmen. Er ist nicht verpflichtet den Kontokorrentrahmen<br />
gem. Ziff.3.2 zunächst auszuschöpfen. Vielmehr kann eine geringere Mietausschüttung vom Mietpoolverwalter<br />
vorgenommen werden. In solchem Falle ist mit der Abrechnung des entsprechenden Gesamtjahres,<br />
eine generelle Neukalkulation als Vorausschau der voraussichtlich zu erwartenden künftigen<br />
monatlichen Mietauszahlungen vorzunehmen. In der Erstvermietungszeit ist eine monatliche Anpassung<br />
der Auszahlungen durch den Mietpoolverwalter in Abhängigkeit des Gesamtvermietungsstandes vorgesehen.<br />
2.4<br />
Der Mietpoolverwalter übernimmt darüber hinaus insbesondere folgende Aufgaben:<br />
a)Abschluss und Kündigung von Mietverträgen einschließlich der Übergabe und der Abgabe der<br />
Wohnungen/Teileigentum;<br />
b)Überwachung des Mieteingangs;<br />
c) Entgegennahme und Erhöhung von Mietkautionen, Bankbürgschaften oder ähnlichen Sicherheiten;<br />
d)Überprüfung von Mieterhöhungsmöglichkeiten;<br />
e)Ermittlung der Heiz- und Warmwasserkosten nach der Heizkostenverordnung für den Wärmedienst<br />
und Abrechnung der Kosten mit den Mietern;<br />
f) pünktliche Bezahlung aller für das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten<br />
nach vorheriger Prüfung;<br />
g)Bestellung von Gebrauchsgegenständen und Geräten für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung<br />
und die Ausstattung des Hausmeisters;<br />
h)im Rahmen der technischen Verwaltung wird die laufende Überwachung des baulichen Zustandes<br />
und für notwendige Reparaturmaßnahmen, der Abschluss von Wartungsverträgen und die Aufstel<br />
lung periodischer Instandhaltungspläne entsprechend der Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft<br />
vorgenommen.<br />
2.5<br />
Für die Einleitung von Maßnahmen, die einer anwaltlichen Inanspruchnahme bedürfen sowie für die<br />
Kündigung eines Mietverhältnisses ist die Zustimmung des Poolmitgliedes einzuholen. Die zur Wiedervermietung<br />
von Wohnungen notwendigen Aktivitäten, wie die Beauftragung von Maklern werden vom<br />
136<br />
Mietpoolverwalter ausgelöst. Die Maklergebühren werden dem Treuhandkonto als notwendige Auslagen<br />
der Poolmitgliedergemeinschaft belastet.<br />
3. Kontoführung/ Zahlungen<br />
3.1<br />
Das Poolmitglied verpflichtet sich, die von der Eigentümergemeinschaft festgesetzten Hausgeldzahlungen,<br />
einschließlich der Instandhaltungsrücklage und WEG-Verwaltergebühr an den Mietpoolverwalter<br />
zu Gunsten des von ihm eingerichteten Treuhandkontos monatlich regelmäßig spätestens bis zum 3. des<br />
laufenden Monats per Einzugsermächtigung zu entrichten. Die Mieter werden verpflichtet ihre monatlichen<br />
Miet- und Nebenkostenzahlungen auf dieses Konto zu bewirken.<br />
3.2<br />
Zur Bewirtschaftung des vom Mietpoolverwalter eingerichteten Treuhandkontos erhält der Verwalter<br />
das Recht, das Konto des Mietpools nach Notwendigkeit bis maximal zu einer halben Jahresnettomieteinnahme<br />
aller beteiligten Wohnungen/Teileigentum zu überziehen. Bei Kreditfälligkeit ist der Mietpoolverwalter<br />
zur Verrechnung der fälligen Beträge mit den Folgemonatsmieten berechtigt. Die Zinsen<br />
werden vom Mietpool getragen.<br />
3.3<br />
Der Mietpoolverwalter nimmt unverzüglich nach Eingang aller das Abrechnungsjahr betreffenden Einnahmen<br />
und Ausgaben die Mietpoolabrechnung vor. Spätestens zum Ende des Folgejahres. Der sich aus<br />
der Abrechnung ergebende Überschuss wird m²-anteilig an die Mietpoolteilnehmer ausgezahlt sofern<br />
Beschlüsse der WEG dem nicht entgegenstehen. Eine Unterdeckung wird von den Poolmitgliedern auf<br />
Anforderung des Mietpoolverwalters innerhalb von 4 Wochen nach entsprechender Aufforderung<br />
gezahlt. Das Abrechnungsjahr ist das Kalenderjahr. Im Rahmen monatlicher Abschlagszahlungen (Ziff.<br />
2.3) erhalten die Poolmitglieder m²-anteilig eingezahlte Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen der<br />
Mieter auf deren Konto gem. Ziff. 7 überwiesen.<br />
3.4<br />
Kommt ein Mietpoolmitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht bzw. nicht fristgerecht nach, werden<br />
die fälligen Beträge (monatliche Zahlungen am 3. Kalendertag des Monats im Voraus, Zahlungen nach<br />
Aufforderungen der Mietpoolverwaltung mit Ablauf von 4 Wochen nach dem Datum auf dem Aufforderungsschreiben)<br />
ohne nochmalige Mahnung mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach verzinst.<br />
Für den Fall, dass der Mietpool selbst mit durchschnittlich höheren Kreditzinsen belastet ist, können auf<br />
entsprechenden Nachweis auch die höheren Zinsen vom säumigen Poolmitglied gefordert werden.<br />
3.5<br />
Der Mietpoolverwalter hat das Recht im Interesse der Poolmitglieder insgesamt, bei besonderen
Umständen (ungewöhnlich hohe Leerstandsrate, kostenintensive Reparaturen u.ä.) auch vor Ablauf des<br />
Kalenderjahres eine Zwischenabrechnung vorzunehmen.<br />
3.6<br />
Das Poolmitglied ist verpflichtet, die zum Zeitpunkt der Beendigung seiner Mitgliedschaft im Mietpool<br />
bestehende Unterdeckung des Bewirtschaftungskontos m²-anteilig auszugleichen. Überschüsse werden<br />
anteilig ausgekehrt, sofern insoweit eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem neuen Wohnungs-/Teileigentümer<br />
vorgelegt wird, in der der Neueigentümer der Auszahlung zustimmt. Der Mietpoolverwalter<br />
erhält vom WEG-Verwalter die Bewirtschaftungskostenabrechnung für jedes einzelne Poolmitglied.<br />
Insofern weist das Poolmitglied die WEG-Verwaltung an, die Bewirtschaftungskostenabrechnung gegenüber<br />
dem Mietpoolverwalter vorzunehmen. Ein sich nach dieser Abrechnung für den Eigentümer ergebendes<br />
Guthaben aus den Hausgeldzahlungen wird dem Mietpool zugeführt. Die sich aus der WEG-<br />
Abrechnung ergebenden Nachforderungen an das Poolmitglied sind von dem Treuhandkonto aus dem<br />
Mietpool an den WEG-Verwalter zu Gunsten der Eigentümergemeinschaft zu zahlen.<br />
4. Vollmacht<br />
4.1<br />
Der Mietpoolverwalter wird bevollmächtigt, namens und im Auftrag der den Mietpool angeschlossenen<br />
Wohnungs-/Teileigentümer/Poolmitglieder ein Treuhandkonto bei einem Geldinstitut eigener Wahl zu<br />
eröffnen und zu führen.<br />
4.2<br />
Das Poolmitglied bevollmächtigt in seinem Namen und für seine Rechnung den Mietpoolverwalter das<br />
Wohnungs-/Teileigentum zu vermieten. Dabei steht es dem Mietpoolverwalter frei, die Vermietung<br />
durch Dritte vornehmen zu lassen. Der Mietpoolverwalter wird ausdrücklich bevollmächtigt, Mietrückstände<br />
von mehr als zwei Monaten im Namen des Eigentümers und des Mietpools gerichtlich geltend zu<br />
machen. Er ist darüber hinaus berechtigt Mieterhöhungsverlangen geltend zu machen und alle im<br />
Zusammenhang mit der Verwaltung der Mietsache zu regelnden Fragen nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
gegenüber Personen, Gesellschaften, Behörden und den Gerichten zu vertreten. Dazu wird er auch ausdrücklich<br />
bevollmächtigt, für die Prozessführung einen Rechtsanwalt seiner Wahl Auftrag und Vollmacht<br />
zu erteilen.<br />
4.3<br />
Sofern das Poolmitglied nicht an der jährlichen vom WEG-Verwalter einberufenen Eigentümerversammlung<br />
teilnimmt, ist der Mietpoolverwalter ermächtigt, den Eigentümer zu vertreten und insofern sein<br />
Stimmrecht auszuüben bzw. mit der Vertretung des Poolmitgliedes einen Anwalt seiner Wahl zu bevollmächtigen.<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
5. Laufzeit<br />
2. Teilungserklärung<br />
5.1<br />
Beide Parteien sind berechtigt nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende<br />
den vorliegenden Vertrag zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.<br />
5.2<br />
Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen. Ein wichtiger Grund liegt auch<br />
bei Vermögensverfall des Wohnungs-/Teileigentümers, gegen ihn eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen<br />
bzw. der drohenden Zwangsversteigerung der Wohnung vor.<br />
5.3<br />
Der Vertrag endet mit Beendigung der Tätigkeit der GRK Hausverwaltung GmbH als Mietpoolverwalter<br />
bzw. mit Ausscheiden des Poolmitglieds aus dem Mietpool.<br />
6. Schlussbestimmungen<br />
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder werden so,<br />
bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gleichwohl gültig. Anstelle der unwirksamen<br />
Bestimmungen gilt eine angemessene Regelung, die den Willen der Parteien und insbesondere die aus<br />
diesem Vertrag erkennbare wirtschaftliche Zielgebung möglichst genau widerspiegeln. Änderungen<br />
oder Ergänzungen dieses Vertrages erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer dieses Anwesens,<br />
die Poolmitglieder sind.<br />
7.<br />
Das Poolmitglied benennt dem Mietpoolverwalter nachfolgend ein Konto, auf das die monatlichen Nettomietzahlungen<br />
sowie die Nebenkostenvorauszahlungen gemäß Ziff. 3.3 überwiesen werden sollen.<br />
Konto-Nr.:<br />
BLZ:<br />
Bank:<br />
Kontoinhaber:<br />
Liegenschaft:<br />
Objekt:<br />
Lage der Wohnung/Teileigentum: Wohnungs-Nr/Teileigentum Nr:<br />
Leipzig, den<br />
Unterschrift (Poolmitglied) Unterschrift (Hausverwaltung)<br />
137
2. Teilungserklärung<br />
Objektdaten:<br />
Verkäufer: Gartenhöfe GmbH<br />
Objektmerkblatt für den Erwerber<br />
Objekt: Friedrichshafner Str. 104, 106, 108, 110, 112, 114, 116, 118, 120, 122<br />
WEG Verwalter: GRK Hausverwaltung GmbH<br />
Mietpool-Verwalter: GRK Hausverwaltung GmbH<br />
(Sondereigentum)<br />
Wohnungseinheiten: 60<br />
Gesamtwohnfläche: 4.504,58 qm<br />
Kalkulation der Mietpoolausschüttung -<br />
kalkulierte Nettokaltmiete/m² Wfl.: 5,20 €<br />
Mietausfallwagnis (Leer- und Rückstände): 0,20 €<br />
nicht umlagefähige Nebenkosten (z.B. Kontoführungsgebühren): 0,10 €<br />
Vorauszahlung auf Mietpoolausschüttung: 4,90 €<br />
Bezüglich der Besonderheiten des Mietpools wird auf den entsprechenden Verwaltungsauftrag der GRK<br />
Hausverwaltung GmbH, und auf das Merkblatt zur Funktionsweise des Mietpools verwiesen.<br />
Verwaltungskosten - nicht umlagefähig -<br />
Die WEG-Verwaltungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 17,00 € zzgl. MwSt.<br />
Die Mietpool-Betreuungsgebühr pro Einheit beträgt monatlich 12,00 € zzgl. MwSt.<br />
Die Endabrechnungen für das Gemeinschafts- und für das Sondereigentum (Mietpool) erfolgen einmal<br />
jährlich rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr. Guthaben werden erstattet. Unterdeckungen<br />
werden von der GRK Hausverwaltung GmbH angefordert und vom Eigentümer getragen.<br />
138<br />
I. Einzugsermächtigung<br />
Zahlungsempfänger: GRK Hausverwaltung GmbH<br />
Prager Str. 36<br />
04317 Leipzig<br />
Hiermit bevollmächtige(n) ich/wir die GRK Hausverwaltung GmbH widerruflich die von mir/uns zu entrichtende<br />
Zahlung aus dem Mietpoolverwaltungsvertrag insbesondere im Hinblick auf die<br />
• Instandhaltungsrücklage,<br />
• Mietpoolgebühren,<br />
• WEG - Gebühren,<br />
• Nachforderungen aus Mietpoolabrechnungen<br />
für die Wohnung/Teileigentum Nr...... / Adresse:............................. bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres<br />
Girokontos<br />
Konto-Nr.:<br />
BLZ:<br />
Bank:<br />
Kontoinhaber:<br />
durch Lastschrift einzuziehen.<br />
Ort, Datum, Unterschrift (en)<br />
Sehr geehrte Eigentümerin,<br />
sehr geehrter Eigentümer,<br />
II.Erläuterungen zur Funktionsweise des Mietpools<br />
Sie sind als Eigentümer einer Wohnung/Teileigentum oder eines Wohnungsanteils Mitglied eines Mietpools<br />
geworden. Sie haben die GRK Hausverwaltung GmbH beauftragt, zukünftig alle das Mietverhältnis<br />
betreffenden Arbeiten durchzuführen. Zukünftig werden wir sämtlichen das Vertragsverhältnis<br />
betreffenden Schriftwechsel führen, erforderliche Unterlagen verwalten, die Miet- und Nebenkostenzahlungen<br />
Ihres Mieters entgegennehmen und abrechnen. Durch Ihre Zugehörigkeit zum Mietpool verteilen<br />
Sie Ihr übliches Einzelrisiko als Vermieter auf alle die dem Mietpool beigetretenen Eigentümer
zw. Vermieter gleichmäßig. Mietausfälle, Reparaturen des Sondereigentums, aber auch sonstige außergewöhnliche<br />
Belastungen des Sondereigentums, werden für Sie kalkulierbar. Sie erhalten eine durchgängige,<br />
gesicherte Mietausschüttung. Über das Bewirtschaftungskonto des Mietobjekts erfolgen alle<br />
Zahlungsflüsse Ihre Wohnung betreffend. Hierbei handelt es sich insbesondere um:<br />
• Einnahmen der Miete, Betriebs- und Heizkostenvorauszahlungen<br />
• Mietausschüttung Eigentümer<br />
• Zahlungen Hausgelder an WEG Verwalter<br />
• Überweisung der Grundsteuern gemäß Abgabenbescheid<br />
• Entrichtung von anfallenden Erbbauzinsen<br />
• Begleichung der Reparaturaufwendungen im Sondereigentum<br />
• Kosten der gerichtlichen Beitreibung von ausstehenden Forderungen<br />
• Verwaltergebühren<br />
• Kontoführungsgebühren<br />
Zu Ihrer Entlastung erstatten wir Ihnen die für das laufende Jahr anfallende Grundsteuer gemäß Abgabenbescheid.<br />
Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass Sie als Mietpoolteilnehmer uns den Ihnen von der<br />
jeweiligen Gemeinde zugestellten Grundsteuerbescheid im Original zur Verfügung stellen. Die Grundsteuer<br />
ist als umlagefähige Position in der Jahresabrechnung mit dem Mieter umlegbar und stellt für Sie<br />
keine weitere Belastung dar. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben führen wir Mietzinserhöhungen<br />
gegenüber Ihrem Mieter durch.<br />
Die daraus resultierenden Mehreinnahmen fließen Ihrem Mietpool zu. Sie als Eigentümer partizipieren<br />
anteilig an diesen Mehreinnahmen über die jährliche Mietpoolabrechnung. Wir als Mietpoolverwalter<br />
sorgen dafür, dass die Zahlungen der Mieter regelmäßig und in voller Höhe erfolgen. Erforderliche Mahnungen<br />
werden unmittelbar versandt. Kündigungen werden gegenüber säumigen Mietern rechtzeitig<br />
ausgesprochen, erforderliche gerichtliche Schritte erfolgen gegebenenfalls durch unsere Rechtsabteilung.<br />
Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres (01.01. bis 31.12.) erhält jeder Mietpoolteilnehmer im Folgejahr eine<br />
Gesamtmietpoolabrechnung nach dem Prinzip der Einnahmen - Ausgaben / Überschussrechnung. Hier<br />
erfolgt unter Ausweis des Ergebnisses eine Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben. Das jeweilige<br />
Abrechnungsergebnis wird entsprechend der Wohnfläche/Teileigentumsfläche sowie der Zeitdauer<br />
der Zugehörigkeit zum Mietpool auf alle Mietpoolteilnehmer anteilig berechnet. Überschüsse werden<br />
ausgekehrt oder zur Rücklagenbildung verwandt. Unterdeckungen werden angefordert oder aber auf<br />
das folgende Wirtschaftsjahr als Saldo vorgetragen.<br />
Teil II: Vertragswerk<br />
2. Teilungserklärung<br />
Veräußern Sie als Mietpoolteilnehmer vorzeitig Ihre Wohnung/Teileigentum oder Ihren Wohnungsanteil,<br />
so erhalten Sie auch hier nach Abschluss des Wirtschaftsjahres im Folgejahr eine Mietpoolabrechnung<br />
zum Zeitpunkt Ihres Austritts.<br />
Gern geben wir Ihnen weitere Erläuterungen zum Mietpoolverfahren.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Ihre GRK Hausverwaltung GmbH<br />
Erläuterungsblatt zur Kenntnis genommen:<br />
139
Ein Projekt der<br />
Gartenhöfe GmbH<br />
ein Unternehmen der<br />
GRK-Holding AG<br />
Prinz-Eugen-Str. 31<br />
04277 Leipzig<br />
Fon :0341 / 22 22 60<br />
Fax :0341 / 22 22 622<br />
info@<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />
www.<strong>grk</strong>-<strong>holding</strong>.com<br />
HOLDING ®<br />
Zeit für mehr<br />
Kapitalmäßige und personelle<br />
Verflechtung besteht zwischen<br />
folgenden Firmen:<br />
HOLDING<br />
AG<br />
GMBH<br />
GÖPEL-CONSULT<br />
HAUSVERWALTUNG<br />
GMBH<br />
GRK