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Informationsblatt für den Trauerfall - Bestattung Sterzl

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Ebenso ist zu organisieren:o Verständigung von Vereineno Musikalische Umrahmungo Trägerpersonal (Sargträger, Kreuzträger,Kranzträger, Polsterträger, ...)o Verteilung der Sterbebildero Einkehr nach der Beerdigung (wo und wieviele Personen)o bei Hausaufbahrung: wie erfolgt dieÜberführung des Verstorbenen zum Friedhof(<strong>Bestattung</strong>swagen oderPferdefuhrwerk)?Nach der Beerdigung:o die Sterbeurkun<strong>den</strong> bekommen Sie, wennnicht anders vereinbart, bei uns im Bürooder wir sen<strong>den</strong> sie per Post.o Die Sterbeurkunde für Sozialversicherungszweckesofort, nach Erhalt, an <strong>den</strong> Arbeitgeberbzw. an die Pensionsstelle sen<strong>den</strong>.o Die Sterbeurkun<strong>den</strong> benötigen Sie zur Vorlagebei Versicherungen, Krankenkassen,Pensionsanträge, Banken, ... und für <strong>den</strong>Notar, der die Verlassenschaft durchführt.Verlassenschaft:Die Personenstandsbehör<strong>den</strong> sind verpflichtet,das für <strong>den</strong> Wohnort eines Verstorbenenzuständige Bezirksgericht vom Todesfall zuverständigen.Für die Todfallsaufnahme im GerichtsbezirkSt. Johann sind Mag. Heinrich Kobler, Tel.06412 20303, in der Hauptstraße 41, 5600St. Johann (im Haus der Sparkasse) und Dr.Jakob Stempfl, Tel. 06412 4257, Hauptstraße31, 5600 St. Johann (ehemaliges Schifferhaus,Bipa) zuständig. Folgende Unterlagensind erforderlich:o Namen, Adressen und Geburtsdaten dernächsten Verwandteno Personaldokumente der/des Verstorbeneno Sterbeurkundeo kurze Aufstellung und Rechnungen über dieangefallene Kosten des Todesfalles(Beerdigungskosten, ev. Kostenvoranschlagfür Grabstätte, sowie Auslagen anlässlichder letzten Krankheit) und ev. Schul<strong>den</strong>des Verstorbeneno kurze Aufstellung und Belege über <strong>den</strong>Nachlass (Bank-, Spar- und Wertpapierkonten,Polizzen von Lebensversicherungen,Grundbuchsauszüge, etc.)o letztwillige Verfügungo Vormundschaftsdekrete, Bescheide überdie Bestellung zum Sachwaltero letzte Pensionsabschnitte, ...Zuschüsse:Die Gebietskrankenkasse gewährt keinenZuschuss zu <strong>Bestattung</strong>skosten,diverse Pensionskassen oder der Kriegsopferverband(0662 872240) zahlen Zuschüsse.Bitte direkt bei der zuständigen Stelle erfragen.Ab- oder Ummel<strong>den</strong> bestehender Verträge:o Mietverträgeo Versicherungeno Radio und Fernsehberechtigungeno Telefon, Strom etc.Witwen/Witwer- und Waisenpension:zur Beantragung bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstaltbenötigen sie folgendeUnterlagen:o Sterbeurkundeo Heiratsurkundeo Pensionsbescheid des VerstorbenenPersonaldokumenteWir hoffen, mit diesem Leitfa<strong>den</strong> eine kleineHilfestellung geben zu können. Für weitereFragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.Bitte kontaktieren Sie uns unter Tel.06412 4266 bzw. 0664 3436356.Wir beraten Sie gerne!Der Weg zu uns ins Büro in St. Johann:Leitfa<strong>den</strong> für <strong>den</strong> <strong>Trauerfall</strong> Großarl und Hüttschlag

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