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Informationsblatt für den Trauerfall - Bestattung Sterzl

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A-5600 St. Johann im PongauKirchengasse 3T +43 (0)6412 4266F +43 (0)6412 4266 6M +43 (0)664 34 36 356www.sterzl.atbestattung@sterzl.atA-5541 AltenmarktSchwimmbadgasse 430M +43 (0)664 10 42 722<strong>Informationsblatt</strong>für <strong>den</strong> <strong>Trauerfall</strong>Ob wir leben oder sterben,wir gehören dem Herrn (Röm.14,8)Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die ineiner bestimmten Reihenfolge zu treffensind. Dieser Leitfa<strong>den</strong> soll eine kleine Hilfestellunggeben.Eintritt des Todesfalles:o <strong>Bestattung</strong> <strong>Sterzl</strong>, Tel. 06412 4266 oder0664 3436356 verständigen (Termin mit<strong>Bestattung</strong> bei Ihnen im Trauerhaus oderbei uns im Büro)o bei einem Todesfall im Haus <strong>den</strong> SprengelarztDr. Büchlmann, Tel. 06412 4030 verständigen(im Krankenhaus oder Altenheimwird dies von der Anstaltsleitung übernommen).o umgehend <strong>den</strong> Pfarrhof Tel. 06412 4363bzw. <strong>den</strong> ihrer Konfession entsprechen<strong>den</strong>Geistlichen verständigen (Terminvereinbarungfür Gespräch und Beerdigung bzw.Verabschiedung)folgende Unterlagen wer<strong>den</strong> benötigt:o Foto für Parte und Sterbebildo Geburtsurkunde (vor 1938 Taufschein)o Heiratsurkundeo ev. Scheidungsdekret odero Sterbeurkunde des verst. Ehepartnerso Staatsbürgerschaftsnachweis (Heimatschein)o ev. Nachweis eines Titelso Kleidung (keine Schuhe, sonst alles)o wenn vorhan<strong>den</strong>, Polizzen Wiener Verein(Sterbeversicherung)Weiters sind zu informieren:(erfolgt durch uns)o Friedhofsverwaltung im StadtgemeindeamtSt. Johann, Tel. 06412 8001 wegen Öffnungeiner bestehen<strong>den</strong> Grabstätte oder-Auswahl einer neuen Grabstätte.o Verständigung des Totengräberso Meldung des Todesfalles am StandesamtSt. Johann und die Beschaffung der Sterbeurkun<strong>den</strong>.Aufbahrung:o im Trauerhauso in der Friedhofshalleo Bestellung Blumenschmuck für die Aufbahrung(Sarggesteck, Kränze, Buketts,Gestecke, ...) Blumen Egger 8490, BlumenZachhalmel 5222, Blumen Tannenberger20401o Öffnungszeiten der Friedhofshalle von9.00 bis 19.00 Uhr (Änderungswünschebitte im Büro bekanntgeben)<strong>Bestattung</strong>:o Laut gesetzlichen Bestimmungen darf eine<strong>Bestattung</strong> nicht vor 48 Stun<strong>den</strong> und nichtspäterals 96 Stun<strong>den</strong> nach Eintritt einesTodesfalls erfolgenmöglich sind:o Erdbestattungodero FeuerbestattungEbenso ist zu organisieren:o Verständigung von Vereinen (Kameradschaftsbund,Bauernschützen, Bürgergarde,Leitfa<strong>den</strong> für <strong>den</strong> <strong>Trauerfall</strong> St. Johann


Eisschützen, Peitschenverein, Trachtenverein,…)o Musikalische Umrahmung (Bürgermusik,Bauernmusik, eigene CD)o Trägerpersonal (Sargträger, Kreuzträger,Kranzträger, Polsterträger, ...)o Verteilung der Sterbebildero Einkehr nach der Beerdigung (wo und wieviele Personen)o bei Hausaufbahrung: wie erfolgt die Überführungdes Verstorbenen zur Kirche (<strong>Bestattung</strong>swagenoder Pferdefuhrwerk,Maschl (Mair) Philipp 06412 6419, HolleisHubert 0664 3565537, Schartner Rupert0664 2031788 (Meldung bei der Polizei fürdie Verkehrsregelung erfolgt durch uns)Nach der Beerdigung:o Kerzen und Kondolenzschreiben von derAufbahrung und das Kränzeverzeichnis beiuns abholeno Dankkarten für Anschlagtafel bzw. für Ihrenpersönlichen Bedarf erhalten Sie bei uns.o Ev. Dankanzeige für Zeitungo die Sterbeurkun<strong>den</strong> bekommen Sie, wennnicht anders vereinbart, bei uns im Bürooder wir sen<strong>den</strong> sie per Post.o Die Sterbeurkunde für Sozialversicherungszweckesofort nach Erhalt an <strong>den</strong> Arbeitgeberbzw. an die Pensionsstelle sen<strong>den</strong> oderfaxen.o Die Sterbeurkun<strong>den</strong> benötigen Sie zur Vorlagebei Versicherungen, Krankenkassen,Pensionsanträge, Banken, ... und für <strong>den</strong>Notar, der die Verlassenschaft durchführt.Verlassenschaft:Die Personenstandsbehör<strong>den</strong> sind verpflichtet,das für <strong>den</strong> Wohnort eines Verstorbenenzuständige Bezirksgericht vom Todesfall zuverständigen.Für die Todfallsaufnahme im GerichtsbezirkSt. Johann sind Mag. Heinrich Kobler, Tel.06412 20303, in der Hauptstraße 41, 5600St. Johann (im Haus der Sparkasse) und Dr.Jakob Stempfl, Tel. 06412 4257, Hauptstraße31, 5600 St. Johann (ehemaliges Schifferhaus,Bipa) zuständig. Folgende Unterlagensind erforderlich:o Namen, Adressen und Geburtsdaten dernächsten Verwandteno Personaldokumente der/des Verstorbeneno Sterbeurkundeo kurze Aufstellung und Rechnungen über dieangefallene Kosten des Todesfalles (Beerdigungskosten,ev. Kostenvoranschlag fürGrabstätte, sowie Auslagen anlässlich derletzten Krankheit) und ev. Schul<strong>den</strong> desVerstorbeneno kurze Aufstellung und Belege über <strong>den</strong>Nachlass (Bank-, Spar- und Wertpapierkonten,Polizzen von Lebensversicherungen,Grundbuchsauszüge, etc.)o letztwillige Verfügungo Vormundschaftsdekrete, Bescheide überdie Bestellung zum Sachwaltero letzte Pensionsabschnitte, ...Zuschüsse:Die Gebietskrankenkasse gewährt keinenZuschuss zu <strong>Bestattung</strong>skosten, diverse Pensionskassenoder der Kriegsopferverband(0662 872240) zahlen Zuschüsse. Bitte direktbei der zuständigen Stelle erfragen.Ab- oder Ummel<strong>den</strong> bestehender Verträge:o Mietverträgeo Versicherungeno Radio und Fernsehberechtigungeno Telefon, Strom etc.o Witwen/Witwer- und Waisenpension: zurBeantragung bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstaltbenötigen sie folgendeUnterlagen:o Sterbeurkundeo Heiratsurkunde mit Vermerk des Todesfalles(wird vom Standesamt neu ausgestellt)o Pensionsbescheid des Verstorbeneno PersonaldokumenteWir hoffen, mit diesem Leitfa<strong>den</strong> eine kleineHilfestellung geben zu können. Für weitereFragen stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.Bitte kontaktieren Sie uns unter Tel. 064124266 bzw. 0664 3436356.Wir beraten Sie gerne!Leitfa<strong>den</strong> für <strong>den</strong> <strong>Trauerfall</strong> St. Johann

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