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Prüfzeugnis - Endotherm Brandschutz

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_ MFPA Leipzig GmbH~fP~mnmmO 00 Baulicher <strong>Brandschutz</strong>PrüfzeugnisPZ 3.1/09-072 Seite 6 von 66 Beurteilung6.1 Prüfung im Brennkasten nach DIN 4102 Teil 1, Abschnitt 6.2.5.2Die mit dem Flammschutzmittel "EUCAMu ausgerüstete graue Pappe mit einer Dicke von etwa0,7 mm und mit einer Flächenmasse der unbehandelten Pappe von etwa 339 g/m2 erfüllte infrei hängender Probenanordnung die Anforderungen für Baustoffe der Baustoffklasse B2(normalentflammbar) nach DIN 4102 Teil 1, Abschnitt 6.2.Das Material gilt bei der Prüfung nach DIN 4102 Teil 1, Abschnitt 6.2.6 als nicht brennend abfallend(abtropfend) .6.2 Prüfung im Brandschacht nach DIN 4102 Teil 1, Abschnitt 6.1.2.2Die mit dem Flammschutzmittel "EUCAMu ausgerüstete graue Pappe mit einer Dicke von etwa0,7 mm und mit einer Flächenmasse der unbehandelten Pappe von etwa 339 g/m2 bestand infreihängender Probenanordnung die Prüfungen im Brandschacht gemäß DIN 4102 Teil 1,Abschnitt 6.1.2.2.Das Material gilt bei der Prüfung nach DIN 4102 Teil 16, Abschnitt 9.3 als nicht brennend abfallend(abtropfend).Das geprüfte Bauprodukt kann damit unter folgenden Bedingungen in die Baustoffklasse B1(schwerentflammbar) nach DIN 4102 eingereiht werden:- Die mit dem flammschutzmittel "EUCAMu ausgerüsteten saugfähigen einschichtigen Pappen undPapiere mit Dickem bis zu etwa 0,7 mm und mit Flächenmassen der unbehandelten Pappen/Papierebis zu etwa 339 g/m2 müssen zu gleichen oder zu anderen flächigen Materialien im Abstand> 40 mm angeordnet sein.- Das Bauprodukt darf bei der Verwendung als schwerentflammbares Bauprodukt nicht der Witterungim Freien ausgesetzt werden.- Die mit dem Flammschutzmittel "EUCAMu ausgerüsteten saugfähigen einschichtigen Pappen undPapiere dürfen nicht der Einwirkung von Feuchtigkeit oder Wasser ausgesetzt werden.7 Besondere HinweiseIm bauaufsichtlichen Verfahren dient dieses Prüfzeugnis als Grundlage für den vorgeschriebenenVerwendbarkeitsnachweis.Dieses Prüfzeugnis ersetzt nicht das im bauaufsichtlichen Verfahren gegebenenfalls notwendigeallgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnis. Es dient lediglich als Grundlage für die Erstellung einesallgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses.Dieses Prüfzeugnis ist kein bauordnungsrechtlicher Verwendbarkeitsnachweis.Die Ergebnisse der Prüfungen beziehen sich ausschließlich auf die beschriebenen Prüfgegenständeund nicht auf die Grundgesamtheit.ipl.-Phys. I. KotthoffPrüfstellenleiter

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