31.07.2015 Aufrufe

DROITES PARALLELES ET DROITES PERPENDICULAIRES

DROITES PARALLELES ET DROITES PERPENDICULAIRES

DROITES PARALLELES ET DROITES PERPENDICULAIRES

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ACTIVITE 2:1°) Trace la droite passant par les points E et F.2°) Trace le segment qui a pour extrémités les points E et G.3°) A l’aide de l’équerre, trace la droite perpendiculaire à la droite (d) passant par le point E.4°) A l’aide d’une équerre et d’une règle, trace la droite parallèle à la droite (d) passant par H.(d)EGFHExercice n°7:En utilisant uniquement la règle, trace la perpendiculaire et la parallèle à la droite (d) passant par A.dAAd


DanRevision-Gruppe: Flensburg-Handewitt, Husum-Mildstedt, Schleswig, Hamburg, Kiel, Frankfurt,Neumünster, SchwarzenbekTipp:Mittlerweile ist vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az: 4 K 1970/10) ein Finanzgerichtsverfahrenanhängig, in dem geklärt werden soll, ob die (im Grunde steuererhöhende) Gegenrechnung derzumutbaren Belastung im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Betroffenen sei daher empfohlen, deneigenen Steuerfall verfahrensrechtlich offen zu halten, indem gegen den Steuerbescheid Einsprucheingelegt wird. Mittlerweile haben die Oberfinanzdirektion Rheinland und Münster die ihnenunterstellten Finanzämter per Verwaltungsanweisung angewiesen, bis auf weiteres alle Einsprüche indiesem Zusammenhang ruhen zu lassen (Az: Kurzinformation Nummer 4). Insoweit soll derzeit nocheine bundeseinheitliche Vorgehensweise abgesprochen werden.Hinweis:Ein Einspruch und das verfahrensrechtliche Offenhalten des eigenen Steuerfall kann sich dabei einmallohnen, wenn der Ansatz der außergewöhnlichen Belastung durch die zumutbare Belastung gekürztwurde. Weiterhin kann sich jedoch ein Einspruch ebenfalls lohnen, wenn die gezahltenKrankheitskosten die zumutbare Belastung erst gar nicht überschreiten und so nach derzeitigerRechtslage unter dem Strich keine Steuerauswirkung gegeben ist.7. Alle Steuerpflichtigen: Deutliche Erleichterung bei den KinderbetreuungskostenDie steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten erschien nicht nur wie ein heillosesDurcheinander, sondern war auch tatsächlich sehr kompliziert zu handhaben. Dies soll sich nun durchdas Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 04.11.2011 ändern.Im Kern sind zwei gesetzliche Änderung hervorzuheben, die unter dem Strich tatsächlich zu einerdeutlichen Vereinfachung in der praktischen Handhabung führen dürften:Zum einen wird eine Unterscheidung nach erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingtenAufwendungen aufgegeben. Bisher wurden nämlich die erwerbsbedingten Kinderbetreuungskostenwie Werbungskosten bzw. wie Betriebsausgaben steuermindernd berücksichtigt, während dieKinderbetreuungskosten, die nicht erwerbsbedingt waren als Sonderausgaben abgezogen wurden.Zukünftig (ab 2012) werden die Kinderbetreuungskosten alle einheitlich als Sonderausgabensteuermindernd zu berücksichtigen sein.Flankierend zur Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben hat derGesetzgeber geregelt, dass sich die Einkünfte um die als Sonderausgaben abziehbarKinderbetreuungskosten mindern, wenn außersteuerliche Vorschriften an der Begrifflichkeit„Einkünfte“ anknüpfen. Dies hat folgenden Hintergrund: Zahlreiche außersteuerliche Vorschriftenorientieren sich an der Höhe der Einkünfte, um entsprechende Gebühren festzusetzen. So auch dieGebührenordnungen vieler Betreuungsstätten. Damit es nun unter dem Strich nicht zur Klassifizierungin einer höheren Gebührenstufe kommt, können insoweit die Kinderbetreuungskosten weiterhinmindernd berücksichtigt werden.Die zweite, ganz zentrale Änderung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die Aufgabe allerpersönlichen Anspruchsvoraussetzungen. Dies führt dazu, dass zukünftig sämtlicheKinderbetreuungskosten bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steuermindernd berücksichtigtwerden können.Persönliche Anspruchsvoraussetzungen wie beispielsweise Erwerbstätigkeit der Eltern, Ausbildung derEltern, Krankheit oder Behinderung entfallen ersatzlos.Gleich geblieben ist jedoch die Höhe der Absetzbarkeit. Nach wie vor können Eltern bis zu zwei Drittelder Betreuungskosten pro Kind, höchstens jedoch 4.000 EUR, im Bereich der Sonderausgabensteuermindernd zum Abzug bringen.8. Alle Steuerpflichtigen: Einspruch bei ErstattungszinsenSofern ein Steuerbescheid mit einer Steuererstattung endet, verzinst der Gesetzgeber dieseSteuererstattung, wenn der Bescheid später als 15 Monate nach Ende des jeweiligenVeranlagungszeitraumes erlassen wird.www.danrevision.com 6


Exercice n°12:a)b)(d )2I(d )1I(d )1(d )2c)I(d 1)d)(d1)(d )2(d )2IExercice n°13:(d ) 2G(d ) 1Exercice n°14:ADCB


ACTIVITE 3 :ABCIHGFEDExercice n°15:OU = RU ÷ 2 = 6,3 ÷ 2 = 3,15R0ULa longueur du segment [OU] mesure 3,15 cmExercice n°16:IMJTd) MI = IJ ÷ 2 = 4,9 ÷ 2 = 2,45La longueur du segment [MI] mesure2,45 cme) IT = IJ × 2 = 4,9 × 2 = 9,8La longueur du segment [IT] mesure9,8 cmExercice n°17:Cd) La droite (IJ) semble être parallèle à la droite (AB)JIA8 cmB


Exercice n°18:RIUJLMExercice n°19:RSIUTKJABLe périmètre du quadrilatère RSTU est plus petit que le périmètre du triangle KIJExercice n°20:BADCRS( d )


Exercice n°21:BAJFI( d )a)( d)b)( d)c)( d)Exercice n°22:ABABABa) La droite ( d ) ne passe pas par le milieu du segment [AB],donc ( d ) n’est pas la médiatrice du segment [AB]b) La droite ( d ) n’est pas perpendiculaire au segment [AB], donc ( d ) n’est pas la médiatrice du segment [AB]a) La droite ( d ) passe par le milieu du segment [AB] et est perpendiculaire à celui-ci, donc ( d ) est la médiatricedu segment [AB]Exercice n°23:(d ) (d )1 2IJUVEIFExercice n°24:(d)a) Le point I représente le milieu du segment [EF]b) Les droites ( d ) et (EF) sont perpendiculaires


Exercice n°25:( d'' )( d' )( d )MPN

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!