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Satzung der Tennissparte des Osdorfer Sportvereins ... - Osdorfer SV

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<strong>Satzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Tennissparte</strong> <strong>des</strong> <strong>Osdorfer</strong> <strong>Sportvereins</strong> e.V.<br />

Präambel<br />

Die Regelungen dieser <strong>Satzung</strong> beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und<br />

Männer. Unabhängig vom Geschlecht <strong>der</strong> in dieser <strong>Satzung</strong> angesprochenen<br />

Personen wird in den nachfolgenden Absätzen nur die männliche Bezeichnung<br />

verwendet. Jede Person hat jedoch entgegen <strong>der</strong> Formulierung dieser <strong>Satzung</strong><br />

Anspruch auf eine Anrede, die ihrem Geschlecht entspricht.<br />

1. Verhältnis zum Gesamtverein<br />

Die <strong>Tennissparte</strong> <strong>des</strong> <strong>Osdorfer</strong> <strong>Sportvereins</strong> von 1956 e.V. (nachfolgend mit O<strong>SV</strong><br />

abgekürzt) wurde durch Beschluß <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung im März 1987<br />

gegründet.<br />

Grundlage für die Arbeit <strong>der</strong> Sparte im Rahmen <strong>des</strong> Gesamtvereins bildet die<br />

<strong>Satzung</strong> <strong>des</strong> O<strong>SV</strong>. Für die Spartenmitglie<strong>der</strong> gilt darüber hinaus diese<br />

Spartensatzung.<br />

Die Sparte ordnet ihre sportlichen Angelegenheiten selbst. Sie ist berechtigt, eine<br />

Spartenkasse zu führen und verpflichtet sich, Einnahmen und Ausgaben nach den<br />

hierfür geltenden Bestimmungen nachzuweisen.<br />

Das Geschäftsjahr ist das Kalen<strong>der</strong>jahr.<br />

Dem geschäftsführenden Vorstand <strong>des</strong> O<strong>SV</strong> ist auf Wunsch Einblick in die<br />

Kassenlage zu gewähren.<br />

2. Aufgaben und Zweck<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Sparte ist es, den tennisinteressierten Bürgerinnen und Bürgern aus<br />

Osdorf und Umgebung das Tennisspielen zu ermöglichen.<br />

3. Mitgliedschaft<br />

Mitglied in <strong>der</strong> <strong>Tennissparte</strong> kann jede natürliche Person werden, die<br />

a) Mitglied <strong>des</strong> <strong>Osdorfer</strong> <strong>Sportvereins</strong> ist und<br />

b) einen ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag bei einem<br />

Vorstandsmitglied abgibt (Anträge Jugendlicher sind vom Erziehungsberechtigten<br />

zu unterschreiben).<br />

Die Mitgliedschaft erlischt mit dem Ende <strong>der</strong> Mitgliedschaft im O<strong>SV</strong>.<br />

Der Austritt aus <strong>der</strong> <strong>Tennissparte</strong> ist schriftlich gegenüber dem Spartenvorstand zu<br />

erklären und wird zum Ende eines Monats wirksam.<br />

4. Beiträge / Aufnahmegebühr / Arbeitsdienst<br />

4.1 Aufnahmegebühr<br />

Für den Eintritt in die <strong>Tennissparte</strong> wird eine Aufnahmegebühr erhoben, die<br />

spätestens im Kalen<strong>der</strong>jahr nach dem Eintritt zu entrichten ist. Die Aufnahmegebühr<br />

kann ersatzweise als zusätzlicher Arbeitsdienst abgeleistet werden.


4.2 Spartenbeitrag<br />

Je<strong>des</strong> Mitglied <strong>der</strong> <strong>Tennissparte</strong> hat neben dem O<strong>SV</strong>-Vereinsbeitrag einen jährlichen<br />

Spartenbeitrag zu entrichten.<br />

Der Spartenbeitrag ist bis zum 31.3. jeden Jahres fällig.<br />

4.3 Arbeitsdienst<br />

Zur Pflege und zum Betrieb <strong>der</strong> Tennisanlage sind von den aktiven<br />

Spartenmitglie<strong>der</strong>n ab vollendetem 16. Lebensjahr Arbeitsstunden zu leisten. Über<br />

die Anzahl <strong>der</strong> Arbeitsstunden entscheidet die Spartenversammmlung auf Vorschlag<br />

<strong>des</strong> Spartenvorstands. Für zu wenig geleistete Arbeitsstunden ist eine<br />

Ausgleichszahlung zu erbringen. Der Vorstand ist berechtigt, aktiven Mitglie<strong>der</strong>n mit<br />

keinem und geringem Spielbetrieb Arbeitsstunden zu erlassen.<br />

4.4 Beitragsregelungen<br />

Bei einem Ausscheiden aus <strong>der</strong> Sparte besteht kein Anspruch auf Rückzahlung <strong>der</strong><br />

Aufnahmegebühr und <strong>der</strong> Spartenbeiträge.<br />

Aufnahmegebühr, Spartenbeitrag und Ausgleichszahlungen für zu wenig geleistete<br />

Arbeitsstunden werden von <strong>der</strong> Spartenversammlung festgelegt.<br />

Der Spartenbeschluß bedarf <strong>der</strong> Zustimmung <strong>des</strong> geschäftsführenden O<strong>SV</strong>-<br />

Vorstan<strong>des</strong>. Die Beitragsregelung <strong>des</strong> O<strong>SV</strong> gilt auch für die <strong>Tennissparte</strong>.<br />

5. Spartenorgane<br />

Die <strong>Tennissparte</strong> hat folgende Organe :<br />

5.1 Die Spartenversammlung<br />

Die Spartenversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ <strong>der</strong><br />

<strong>Tennissparte</strong>, auf <strong>der</strong> je<strong>des</strong> Mitglied ab Vollendung <strong>des</strong> 16. Lebensjahres<br />

stimmberechtigt ist. Einmal jährlich muß eine Spartenversammlung im 1. Quartal<br />

stattfinden. Sie wird vom Spartenleiter unter Angabe <strong>der</strong> Tagesordnung einberufen.<br />

Die Einladungsfrist beträgt 14 Tage,<br />

Zur Spartenversammlung sind <strong>der</strong> 1. Vorsitzende und <strong>der</strong> Jugendwart <strong>des</strong> O<strong>SV</strong><br />

einzuladen.<br />

Die Tagesordnung <strong>der</strong> Spartenversammlung hat min<strong>des</strong>tens folgende Punkte zu<br />

umfassen :<br />

- Genehmigung <strong>des</strong> Protokolls <strong>der</strong> vorjährigen Spartenversammlung<br />

- Tätigkeitsberichte <strong>der</strong> Spartenvorstandsmitglie<strong>der</strong><br />

- Bericht <strong>der</strong> Kassenprüfer<br />

- Entlastung <strong>des</strong> Kassenwartes und <strong>des</strong> Vorstan<strong>des</strong><br />

- Neuwahlen<br />

- Festsetzung von Beiträgen, Gebühren und Zahlungen<br />

- Anträge, die bis zum 31.12. <strong>des</strong> Vorjahres schriftlich beim Spartenvorstand<br />

eingereicht worden sind<br />

- Verschiedenes


In dringenden Fällen kann <strong>der</strong> Spartenleiter ausserordentliche<br />

Spartenversammlungen einberufen. Er muss dies auf Antrag eines Viertels <strong>der</strong><br />

stimmberechtigten Spartenmitglie<strong>der</strong> innerhalb von 3 Wochen tun.<br />

Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung <strong>des</strong> O<strong>SV</strong> (Anhang I zur <strong>Satzung</strong>).<br />

5.2 Der Spartenvorstand<br />

Zusammensetzung<br />

a) Spartenleiter (gehört gleichzeitig dem Vorstand <strong>des</strong> O<strong>SV</strong> an)<br />

b) Stellvertretende Spartenleiter<br />

c) Kassenwart<br />

d) Sportwart<br />

e) Schriftführer<br />

f) Jugendwart<br />

Die Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Spartenvorstan<strong>des</strong> werden von <strong>der</strong> Spartenversammlung für die<br />

Dauer von 2 Jahren gewählt. In den Jahren mit gera<strong>der</strong> Jahreszahl werden<br />

Spartenleiter, Kassenwart und Jugendwart, in den Jahren mit ungera<strong>der</strong> Jahreszahl<br />

die übrigen Mitglie<strong>der</strong> <strong>des</strong> Spartenvorstan<strong>des</strong> gewählt.<br />

Im Falle <strong>des</strong> vorzeitigen Ausscheidens eines Vorstandsmitglie<strong>des</strong> ist <strong>der</strong><br />

Spartenvorstand berechtigt, für den Ausgeschiedenen bis zur nächsten<br />

Spartenversammlung einen kommissarischen Vertreter zu bestellen.<br />

- Der Vorstand tagt bei Bedarf, min<strong>des</strong>tens jedoch zweimal jährlich.<br />

6. Kassenprüfung<br />

Die Spartenkasse wird jährlich vor <strong>der</strong> Spartenversammlung von zwei Kassenprüfern<br />

geprüft. Die Kassenprüfer werden auf <strong>der</strong> Spartenversammlung <strong>der</strong> <strong>Tennissparte</strong><br />

gewählt. Die Amtsdauer <strong>der</strong> Kassenprüfer beträgt 2 Jahre. Eine Wie<strong>der</strong>wahl ist nicht<br />

zulässig. Der Prüfungsbericht ist den Spartenmitglie<strong>der</strong>n auf <strong>der</strong><br />

Spartenversammlung vorzutragen.<br />

7. Auflösung/Verbleib <strong>des</strong> Vermögens<br />

Für die Auflösung <strong>der</strong> <strong>Tennissparte</strong> gilt §18 Abs. 1 und 2 <strong>der</strong> O<strong>SV</strong>-<strong>Satzung</strong>. Das<br />

Vermögen <strong>der</strong> Sparte fällt dem <strong>Osdorfer</strong> Sportverein e.V. zu.<br />

8. Schlussbestimmungen<br />

Ergänzungen o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Spartensatzung können nur auf <strong>der</strong><br />

Spartenversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 <strong>der</strong> stimmberechtigten anwesenden<br />

Spartenmitglie<strong>der</strong> beschlossen werden.<br />

Die <strong>Satzung</strong> wurde am 24.2.2003 beschlossen und ersetzt die <strong>Satzung</strong> vom<br />

19.9.1990.

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