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Dietmar DemelGeschäftsführerDr. Klaus-Dieter BöhmÄrztlicher Direktor<strong>BDH</strong>-<strong>Klinik</strong><strong>Braunfels</strong>Als gemeinnützigeEinrichtung anerkanntAlleiniger Gesellschafter:<strong>BDH</strong> BundesverbandRehabilitation e. V.Sitz der Gesellschaft:Hubertusstraße 3-735619 <strong>Braunfels</strong>Der <strong>BDH</strong>•ist die größte deutscheFachorganisation für dieRehabilitation neurologischerPatienten•steht allen vonBehinderung Betroffenenund Ihren Angehörigenoffen•ist eine unabhängige Selbsthilfeorganisation,die gesellschaftspolitischan der Sicherung des sozialenLeistungssystems mitwirkt•hilft durch ehrenamtlicheBeratung und Vertretung seinerMitglieder gegenüber Behördenund vor den Sozialgerichten•fördert den Kontakt vonBetroffenen untereinander•bietet deutschlandweitkompetente stationäreneurologische Akut- undRehabilitationsbehandlung


Willkommen in der <strong>BDH</strong>-<strong>Klinik</strong> <strong>Braunfels</strong>Sehr geehrte Patienten und Angehörige,im Namen aller Mitarbeiter und des <strong>BDH</strong> begrüßen wirSie sehr herzlich und wünschen Ihnen einen positivenVerlauf Ihres <strong>Klinik</strong>aufenthaltes und gute Besserung!Dieses Informationsheft gibt Ihnen die wichtigstenHinweise und soll Ihnen helfen, sich mit Ihrer neuenUmgebung vertraut zu machen.Weitere Informationen stehen Ihnen in den jeweiligenAbteilungen zur Verfügung.Inhalt• •Hausordnung und Informationen zur <strong>Klinik</strong>Allgemeine Vertragsbedingungen und Hinweisezum Datenschutz<strong>BDH</strong> Hinweise und AdressenGebäudeplan der <strong>Klinik</strong>Anlagen: Pfl egekostentarifeWir möchten Ihnen den Aufenthalt bei uns so angenehmwie möglich gestalten. Dies können Sie unterstützen,indem Sie die nachstehenden Informationenlesen und die Hausordnung einhalten.Dafür danken Ihnen Mitpatienten, Ärzte, Pfl egepersonal,Therapeuten sowie alle Mitarbeiter unseres Hauses.3


Hausordnung und Informationen zur <strong>Klinik</strong> von A-ZAAnmeldung / AufnahmeDie Anmeldung/Patientenaufnahme befi ndet sich imEingangsbereich des Gebäudes F, Richtung Schloss aufder rechten Seite der Hubertusstraße (Haus 1). Sie istMontag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr besetzt(Telefon 110).Das Sekretariat/Patientenaufnahme für die Anschlussheilbehandlung(AHB, BGSW, Kur und Heilverfahren,etc. [Station 4]) befi ndet sich im Gebäude E, RichtungSchloss auf der linken Seite der Hubertusstraße(Haus 2, Telefon 277).AngehörigenbegleitungDie Angehörigenbegleitung gehört zum Konzept der<strong>BDH</strong>-<strong>Klinik</strong> <strong>Braunfels</strong>. Um die neurologisch erkranktenMenschen gut versorgen und behandeln zu können,ist eine verständnisvolle Zusammenarbeit aller Beteiligtennotwendig. Angehörige kennen die Besonderheitendes Kranken und können durch ihre Fürsorgedie Genesungsentwicklung maßgeblich beeinfl ussen.Die <strong>Klinik</strong> bietet den Angehörigen Pfl egekursean, in denen praktische Grundlagen und Hilfenfür den täglichen Umgang vermittelt werden(Auskunft: Pfl egedienstleitung Ingrid Galley, überTelefonzentrale 111).Bei einigen Therapien können Angehörige mit dabeisein, um praktisches Verhalten zu lernen und mehrVerständnis für die Krankheitssituation zu gewinnen.Sprechen Sie darüber mit Ihren Therapeuten. Besuchernunseres Hauses können wir allerdings dieInanspruchnahme der Therapieeinrichtungen ausversicherungsrechtlichen Gründen nicht gestatten.Für Begleitpersonen bestehen Unterbringungsmöglichkeitenim Hause; fragen Sie an der Information.Ein begleitendes Gesprächsangebot durch unserepsychologischen Psychotherapeuten ist nach Absprachemit dem behandelnden Arzt jederzeit möglich.AnsprechpartnerIhr erster Ansprechpartner ist immer das Pfl egeteamIhrer Station. Es hilft Ihnen dabei, dass Ihre Fragenund Wünsche an die richtige Adresse gelangen.ArztBei Ihrer Stationsärztin bzw. Ihrem Stationsarzt laufendie Fäden zusammen. Er oder sie wird Sie währendIhres <strong>Klinik</strong>aufenthaltes in Übereinstimmung und Absprachemit dem leitenden Arzt und den Oberärztendurchgehend betreuen. Die regelmäßigen Visitenwerden Ihnen in Ihrem Therapieplan oder durch diePfl egekräfte angekündigt. Zur Kontaktaufnahme wendenSie sich bitte an die Pfl egekräfte Ihrer Station,oder telefonisch an die Zentrale Tel: 06442 9360AufenthaltsräumeUnsere <strong>Klinik</strong> bietet Ihnen zahlreiche Plaudereckenmit Sitzgelegenheiten. Nachmittags können Sie inunserem Speisesaal kostenlos Kaffee trinken. Außerhalbder Essenszeiten können sowohl der Speisesaalwie auch die Aufenthaltsräume der Stationen benutztwerden. Beachten Sie auch das wöchentliche Veranstaltungsprogrammder Freizeittherapie auf den Stationen.AushangAktuelle Informationen fi nden Sie auf den Stationenund den Informationstafeln der Abteilungen.


B<strong>BDH</strong>Der Bundesverband für Rehabilitation ist alleinigerGesellschafter der gemeinnützigen <strong>BDH</strong>-<strong>Klinik</strong><strong>Braunfels</strong>.Nähere Informationen fi nden Sie auf der letzten Seite.BesuchszeitenBesucher und Angehörige sind willkommen. Um einenreibungslosen Stationsablauf zu gewährleisten unddie Genesung der Patienten zu unterstützen, existierenfür die jeweiligen Stationen individuelle Besuchszeiten.Diese sind durch Aushang auf den Stationenersichtlich.Von Besuchen während der Mahlzeiten bitten wirgrundsätzlich abzusehen.Es können im Einzelfall besondere Vereinbarungengetroffen werden - siehe auch unter „Angehörigenbegleitung“.Die Anzahl an Besuchern kann, zum Wohle der Patienten,durch das Pfl egepersonal eingeschränkt werden.Bitte leisten Sie hier dem Personal Folge.Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Pfl egekräfteIhrer Station.Beurlaubungen, Belastungserprobung(Verlassen des Hauses)Bitte melden Sie sich bei den Pfl egekräften ab oderlassen Sie sich durch Ihre Angehörigen abmelden,wenn Sie das <strong>Klinik</strong>gelände zeitweilig verlassen. DieErlaubnis dazu muss ihr behandelnder Arzt vorab erteilen.Während einer stationären <strong>Klinik</strong>behandlung sind normalerweiseBeurlaubungen nicht möglich. Lediglichbei langfristigen Krankenhausbehandlungen kann inbegründeten Fällen der zuständige Arzt nach Zustimmungdes Kostenträgers Belastungserprobungen genehmigen.Beurlaubungen über Nacht sind grundsätzlich nur inAusnahmefällen möglich. Bei Beurlaubungen ist eineAbmeldung bei der zuständigen Stationsleitung undim Speisesaal notwendig.Kosten für Fahrten im Zusammenhang mit Beurlaubungenund ausgefallene Mahlzeiten können nichterstattet werden.Das Verlassen des <strong>Klinik</strong>geländes erfolgt grundsätzlichauf eigene Gefahr.Ausnahme sind begleitete Therapieeinheiten.Beurteilung der <strong>Klinik</strong> (Patientenbefragung)Kritik ist bei uns gern gesehen, denn wir lernen immernoch dazu. Bitte füllen Sie unseren Patientenfragebogenaus, der an der Information und den Stationenerhältlich ist. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungund sind dankbar für jeden Hinweis oder Verbesserungsvorschlag.Benutzen Sie dafür bitte die auf denStationen ausgehängten Briefkästen. Sie können IhreAnregungen oder Kritik auch per Mail: rta@nkbrf.de,Telefon: 06442 936691 oder im Internet unter www.bdh-klinik-braunfels.de an uns richten.Bibliothek / BücherIn den Räumen der Freizeittherapie fi nden Sieeine breite Auswahl von Büchern. Das Ausleihenist kostenlos und erfolgt durch die „GrünenDamen“. Die Öffnungszeiten sind mittwochs von 14.00bis 16.00 Uhr. Weitere Ausleihmöglichkeiten bestehenwährend des Spieleabends von 19.00 bis 21.00 Uhr.BrandschutzUnser Haus verfügt über eine Brandmeldeanlage, dieautomatisch eine Alarmierung der Feuerwehr gewährleistet.Im Haus gelten die allgemeinen brandschutzrechtlichenVorschriften.5


Offenes Feuer und Kerzen sind untersagt. Verstößegegen den Brandschutz, die den Einsatz der Feuerwehrzur Folge haben, werden dem jeweiligen Verursacherin Rechnung gestellt und können die sofortigeEntlassung zur Folge haben.Im Brandfall bleiben Sie ruhig und folgen Sie den Anweisungender Mitarbeiter. Zur Orientierung achtenSie auf die Informationstafeln und Fluchtwegmarkierungenin der jeweiligen Abteilung.DDiätberatungDiabetiker erhalten von Ärzten und Diätberaterinneneine spezielle Diabetikerschulung. Hier werden physiologischeZusammenhänge der Zuckerkrankheiterklärt und dadurch erforderliche Verhaltensweisen,Berechnung der Broteinheiten usw. vermittelt. DieDiätberatung fi ndet dienstags statt. Termine werdenüber die Pfl egekräfte der Station vereinbart.EEigenbeteiligung an der KrankenhausbehandlungFalls Sie zur Zahlung einer Eigenbeteiligung durchIhre Krankenkasse verpfl ichtet sind, müssen Sie vomBeginn einer Krankenhausbehandlung an innerhalbeines Kalenderjahres für höchstens 28 Tage eine Eigenbeteiligungzahlen. Diese beträgt 10 €/ Tag undwird vom Krankenhaus eingezogen (Stand 20.04.09).Sollten Sie diesen Betrag für das laufende Kalenderjahrbereits entrichtet haben (z. B. in einem anderenKrankenhaus), entstehen Ihnen hier keine weiterenKosten.EntlassungDer Entlassungstermin wird vom behandelnden Arztfestgelegt und Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Bitte räumenSie Ihr Zimmer am Entlassungstag bis 09.00 Uhr,damit wir es für neuankommende Patienten vorbereitenkönnen. Selbstverständlich können Sie sich nochlänger in der <strong>Klinik</strong> aufhalten. Sie können am Entlassungstaggerne noch zu Mittag bei uns essen. SagenSie bitte den Mitarbeiterinnen im Speisesaal Bescheid.Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. BesprechenSie mit dem Pfl egeteam Ihrer Station, woSie solange Ihr Gepäck aufbewahren können.ElektrogeräteFür Elektrogeräte, die vom Patienten von zu Hausemitgebracht werden (Fön, Fernseher, Rasierapparat,Laptops etc). können wir keine Haftung übernehmen.Sollten durch die Geräte Personen- oder Sachschädenverursacht werden, behalten wir uns Haftungsansprüchegegenüber dem Patienten vor.ErnährungsberatungDie Ernährungsberatung gibt wichtige Informationenüber gesunde Ernährung. Für alle Patienten fi ndenjeden Mittwoch jeweils um 14.00 Uhr Vorträge mit folgendenThemenschwerpunkten statt:VollwerternährungCholesterinarme Kost• GewichtsreduktionDiabetesDen Raum entnehmen Sie bitte den Aushangtafelnbzw. Ihrem Therapieplan.Einbettzimmersiehe unter Wahlleistungen


Essen und TrinkenDie Ernährung ist in unserem Hause ein wichtigerBestandteil der Gesamttherapie. Die Speisenzubereitungerfolgt unter Beachtung der aktuellen ernährungsphysiologischenGrundsätze und des individuellenKrankheitsbildes.Ein Fernbleiben von den regelmäßigen Mahlzeitenmuss daher mit dem behandelnden Arzt abgestimmtund der Station bzw. den Mitarbeiter/Innen im Speisesaalrechtzeitig mitgeteilt werden.Die Speisen werden in einer hauseigenen Küche mitspeziell geschultem Personal immer frisch zubereitet.Die Zutaten stammen überwiegend von Betrieben unsererRegion.EssenszeitenDie Mahlzeiten werden im Speisesaal zu folgendenZeiten serviert:Frühstück:Montag bis Samstag ab 7.30 Uhr bis 8.30 Uhr (Ausnahmennur nach Absprache), Sonntag ab 8.00 Uhr.Mittagessen ab 11.30 UhrAbendessen ab 17.30 UhrDer Kaffee kann ab 13.00 Uhr im Speisesaal eingenommenwerden.Auf den Stationen werden die Mahlzeiten zu folgendenZeiten serviert:Frühstück:Montag bis Samstag ab 7.15 Uhr bis 8.30 Uhr (in Ausnahmefällenbis 10 Uhr), Sonntag ab 8.00 Uhr.Mittagessen: ab 11.30 Uhr -12.30 Uhr bzw.nach den TherapienAbendessen: ab 17.30Besucher und Begleitpersonen, die an den Mahlzeitenteilnehmen möchten, erhalten Essensmarken ander Information und melden sich bitte im Speisesaalunter Tel.: 245 an.FFernseherFalls Ihr Zimmer noch nicht mit einem Fernseher ausgestattetist, können diese bei uns gegen eine geringeGebühr pro Tag geliehen werden. Bei Interessewenden Sie sich bitte an Herrn Baumann aus derHaustechnik (Tel: 608) oder an die Pfl egekräfte IhrerStation.Freies SchwimmenDas klinikeigene beheizte Bewegungsbad kann vonDienstag bis Freitag ab 18 Uhr nach Ende der Therapienunter Aufsicht zum freien Schwimmen genutztwerden. Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme nurmöglich ist, wenn Ihr behandelnder Arzt dem vorherzustimmt.Folgen Sie unbedingt den Anweisungen des Aufsichtspersonals.Nach 18.00 Uhr erfolgt der Zugang zum Bewegungsbadüber die Station 1, im Gebäude G, Haus 1.FreizeitÜber das aktuelle Tages- und Wochenprogramm informierenSie die Informationstafeln im Haus. In undum die Stadt <strong>Braunfels</strong> herum besteht ein reichhaltigesFreizeitangebot. Neben dem zentral gelegenenSchloss bietet die Innenstadt zahlreiche Cafes undGeschäfte. Etwas außerhalb befi ndet sich der FürstlicheTiergarten, der ganzjährig, kostenlos geöffnet ist.Sehr beliebt ist das sonntägliche Kurkonzert, von Maibis September, nur wenige Schritte von unserer <strong>Klinik</strong>im Kurpark. Prospekte fi nden Sie am Schriftenstandder Anmeldung und im Wartezimmer der Station 4.Nähere Informationen erhalten Sie bei der <strong>Braunfels</strong>erKur- GmbH , Am Kurpark 1 telefonisch unter derNummer 93 44-0.7


Frisör / FußpflegeNach vorheriger Anmeldung kommt ein Damen- oderHerrenfrisör bzw. Fußpfl egerin zu Ihnen aufs Zimmer.Sprechen Sie mit dem Pfl egeteam Ihrer Station.Fundsachenwerden bei der Anmeldung oder in der Verwaltungverwahrt, Telefon 110 oder 101.GGebäudeplanÜber Gebäude und Einrichtungen informiert Sie derÜbersichtsplan auf der Rückseite der Hausordnung.Gottesdienstesiehe SeelsorgeGepäcksiehe EntlassungHHandyMobiltelefone dürfen im Gebäude, aufgrund der möglichenGefährdung der medizinischen Geräte nichtbenutzt werden. In den Patientenzimmern stehenFestnetztelefone zur Verfügung. Zu den Nutzungsbedingungensiehe Punkt „Telefon“HandtücherIInformationDie Information ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis19.00 Uhr besetzt. Am Wochenende und an Feiertagenist die Information in der Zeit von 15.00-17.00 Uhrgeöffnet. Hier können Sie Geld und Wertsachen gegenQuittung aufbewahren lassen und Fundsachen abholen.Telefon 06442 936-0 oder intern über die 115.KKostensiehe VerwaltungPParkenEs stehen rund um die <strong>Klinik</strong> ausreichend Parkplätzefür Patienten und Besucher zur Verfügung. Bitte folgenSie den Hinweisschildern.Für unsere Patienten der Station 4 (Kur, AHB, BGetc.) steht eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen inunserer Tiefgarage zur Verfügung.Die Benutzung der Tiefgarage ist nur mit einer ander Aufnahme der Station 4 erhältlichen Platzkartemöglich. Im übrigen gilt auf dem gesamten <strong>Klinik</strong>gelände- bis auf die ausgewiesenen Parkplätze am<strong>Klinik</strong>eingang - ein absolutes Halteverbot. Die <strong>Klinik</strong>ist gesetzlich verpfl ichtet, die offi ziellen Flucht- undRettungswege freizuhalten und muss sich deshalb beiZuwiderhandlungen das gebührenpfl ichtige Abschleppenvon Fahrzeugen vorbehalten.Handtücher werden vom Haus zur Verfügung gestellt.


PatientenfürsprecherOftmals sind es Kleinigkeiten, die den kranken Menschenstören. Auch in Anbetracht der Belastung derÄrzte, des Pfl egedienstes und der Therapeuten trautsich der Patient oft nicht, entsprechende Wünschezu äußern, Anregungen zu geben oder sich gegebenenfallsüber belastende Dinge zu beschweren. DerKreistag des Lahn-Dill-Kreises hat für die <strong>BDH</strong>-<strong>Klinik</strong>in <strong>Braunfels</strong> Herrn Karl Heinz Strassheim und FrauErika Zander zu PatientenfürsprecherInnen gewählt.Sie haben die Möglichkeit, sich vertrauensvoll anbeide zu wenden. Alle Sachverhalte, von denen diePatientenfürsprecherInnen erfahren, werden vertraulichbehandelt. Sie erörtern die aufgetretenenProbleme mit den entsprechenden Personen undsuchen gemeinsam nach einer Lösung.Sprechstunde der Patientenfürsprecher in der <strong>BDH</strong>-<strong>Klinik</strong> <strong>Braunfels</strong> sind an jedem ersten und dritten Montagim Monat in der Zeit von 15.30 Uhr bis 16.00 Uhr,in den Räumen der Patientenbibliothek. Außerhalbder Sprechzeiten können Sie telefonisch einen persönlichenTermin vereinbaren:Karl Heinz Strassheim: 06473 2690Erika Zander: 06441 24558PatientenverwaltungFragen bezüglich der Kostenübernahme und desHeilverfahrens können Sie im Büro der Patientenverwaltung(Gebäude F) oder der Patientenaufnahmeder Station 4 (Gebäude E) klären.PflegedienstIn allen pfl egerischen Belangen, oder bei Fragen bezüglichIhres Therapieplans wenden Sie sich bitte andas Pfl egeteam Ihrer Station. Für Angehörige bietetdie <strong>Klinik</strong> Kurse an, in denen praktische Grundlagenund Hilfen für den täglichen Umgang vermittelt werden(siehe auch Punkt Angehörigenbegleitung).PostDie Post wird den Patienten durch das Pfl egepersonalausgegeben.Die Patienten der Station 4 erhalten eine Nachrichtund können Ihre Post im Stationssekretariat selbstabholen.Eine öffentliche Postagentur befi ndet sich am Europaplatz(ca. 10 Minuten Fußweg).QQualitätsmanagementEine qualitativ hochwertige und umfassende Versorgungaller Patienten steht für uns an erster Stelle. Umdiesem Anspruch gerecht zu werden hat die <strong>BDH</strong>-<strong>Klinik</strong> <strong>Braunfels</strong> ein Qualitätsmanagementsystem inallen Bereichen der <strong>Klinik</strong> eingerichtet und entwickeltes kontinuierlich fort. Ziel ist es, alle Abläufe der <strong>Klinik</strong>optimal an den Bedürfnissen unserer Patienten unddem aktuellen Stand der Wissenschaft auszurichten.Wichtiger Bestandteil unseres Qualitätsmanagementssind Vorschläge und Verbesserungsideen unsererPatienten. Hier bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.Unser Qualitätsmanagementsystem wurde nach denVorgaben der Kooperation für Transparenz und Qualitätim Gesundheitswesen (KTQ) erfolgreich zertifiziert.Anprechpartner Herr Bleser: bss@nkbrf.de, Tel.: 690Frau Reiter: rta@nkbrf.de, Tel.: 6919


RRauchen / AlkoholAuf ausdrückliche Anordnung der Kostenträger gilt inunserer <strong>Klinik</strong> ein generelles Alkohol- und Rauchverbot.Im Außengelände ist das Rauchen nur in ausgewiesenenBereichen gestattet.Insbesondere darf auch nicht auf den Balkonen derPatientenzimmer oder im Erdgeschoss auf dem Terassenbereichgeraucht werden.RaumnummernAnhand der Bezeichnung eines Zimmers können Sieerkennen, wo es sich befi ndet. Der Buchstabe gibtden Gebäudeteil innerhalb der <strong>Klinik</strong> an, die ersteZiffer den Hinweis auf das Stockwerk und die beidennachfolgenden Ziffern bezeichnen die Raumnummer.Die Raumnummern sind auf der linken Seite ungeradeund auf der rechten Seite gerade.Beispiel: F0.05 (Patientenaufnahme, Geb. F, EG,Raum 5, linke Seite)Den Gebäudeplan fi nden Sie im Innenteil Ihres Therapieplans.Sollten Sie sich nicht sofort zurechtfi nden, so könnenSie unsere Mitarbeiter gerne ansprechen.Rollstuhl / RollatorIm Rahmen Ihrer Erkrankung kann es erforderlichsein, dass Sie einen Rollstuhl oder Rollator benötigen.Dieser wird Ihnen von Ihrem Physio - Therapeutenausgehändigt.Bevor Sie das erste Mal mit Ihren Angehörigen nachdraußen fahren, lassen Sie sich bitte von einem/rkompetenten Mitarbeiter/in aus der Pfl ege oder Therapieden Umgang mit dem Rollstuhl (Bordsteinkantefahren, Umgang mit Fußrasten, Zusammenklappendes Rollstuhles etc.) zeigen.Für Schäden die Ihnen im Umgang mit diesen Hilfsmittelnaußerhalb des <strong>Klinik</strong>bereichs entstehen, könnenwir keine Haftung übernehmen.RuhezeitenBitte beachten Sie mit Rücksicht auf Ihre Mitpatientendie Mittagsruhe von 12.00 bis 14.00 Uhr und dieNachtruhe ab 22.00 Uhr.SSchlüsselDie Haupteingänge der <strong>Klinik</strong> sind von 5.15 Uhr bis22.00 Uhr geöffnet. Der Haupteingang der Station 4 anDienstagen, Freitagen und Samstagen bis 23.00 Uhr.Auf Wunsch können die Patienten der Station 4 einenZimmerschlüssel erhalten. Die Kaution dafür beträgt15 € und wird bei der Anmeldung im Sekretariat derStation 4 hinterlegt.SeelsorgeWenn Sie ein Gespräch oder einen Besuch der<strong>Klinik</strong>seelsorge wünschen, sagen Sie es bitte demPfl egeteam Ihrer Station. Sie können die Seelsorgeauch direkt anrufen.Evangelisch:Herr Pfarrer Alexander KellnerTel. 06442 954489 oder 0151-017663862Katholisch:Schwester Gabriela Hauke, Telefon in <strong>Braunfels</strong>06442 5840 oder 06473 8406.Jeden ersten Sonntag im Monat wird mit Patientenund Angehörigen ein Gottesdienst gefeiert, im Wechselgestaltet von der evangelischen und der katholischenKrankenhausseelsorge.Zeit und Ort entnehmen Sie bitte den Hinweistafelnauf Station.


SozialdienstWenn Sie Fragen zu Krankengeld, Rente, Schwerbehindertenrechtund sonstigen fi nanziellen und sozialrechtlichenAngelegenheiten haben, wenden Siesich bitte an den Sozialdienst, Haustelefon 210 oder212 oder an Ihr behandelndes Team. Der Sozialdienstinformiert über mögliche Leistungsansprüche undhilft bei der Antragstellung. Zur Vermittlung eines Gesprächsterminsbeim Sozialdienst wenden Sie sichbitte an das Pfl egeteam Ihrer Station.TTafelwasseranlageUnser Haus verfügt über eigene Tafelwasseranlagen.Sie erhalten dafür spezielle Glaskrüge, mit denen Siesich das Tafelwasser an den Zapfstellen auf Ihrer Stationholen können. Auch im Speisesaal in Haus 2 befindet sich eine Anlage.TherapieplanDie von Ihrem Arzt verordneten Therapien fi nden Siein Ihrem persönlichen Therapieplan, der Ihnen auf derStation ausgehändigt wird. Bewahren Sie den Planbitte sorgfältig auf und nehmen Sie ihn zu allen Anwendungenmit. Halten Sie bitte die angegebenenZeiten ein. Änderungen oder ein Fernbleiben sindnur nach Absprache mit Ihrem Arzt und der Therapieplanungmöglich. Nicht in Anspruch genommeneTherapien können später nicht nachgefordert werden.Ihr Therapieplan ist ein wichtiges Dokument. GebenSie ihn bitte am Entlassungstag im Stationszimmerab. Durch unsere zentrale Therapieplanung könnenwir auf Krankheitssituationen und Bedürfnisse unsererPatienten individuell eingehen. Sie erhalten fürjede Änderung einen aktualisierten Therapieplan. Dasergibt manches Mal viel Papier für scheinbar kleineÄnderungen, ist aber zum Wohle aller Patienten erforderlich.Über Inhalt und Wirkung der Therapien sprechenSie bitte mit Ihrem Arzt und Ihren Therapeuten.TelefonDie <strong>BDH</strong> <strong>Klinik</strong> <strong>Braunfels</strong> verfügt über eine moderneTelefonanlage mit Durchwahlsystem.Wir weisen Sie darauf hin, dass eine Weitervermittlungvon Privatgesprächen über die Stationen nichtmöglich ist. Bitte informieren Sie Ihre Angehörigenund Bekannten entsprechend.In jedem Zimmer steht Ihnen ein Telefon zur Verfügung,das Sie mit Ihrer persönlichen Telefonkartebenutzen können. Telefonkarten erhalten Sie an derAnmeldung im Gebäude F (Haus 1), vormittags von9.00 Uhr bis 11.30 Uhr. Direkt im Durchgang zur Aufnahmebefi ndet sich der Automat, an dem Sie Ihre Telefonkarteaufl aden können. Unsere Mitarbeiterinneninformieren Sie gern über Kosten und Bedienung desTelefonsystems.Öffentliche Telefone fi nden Sie im Gebäude F im Erdgeschoss(gegenüber dem Notausgang zur Hubertusstraße)neben dem grünen Aufzug (Münztelefon).Mobiltelefone (Handys) dürfen im Haus nicht benutztwerden und müssen ausgeschaltet sein (siehe auchPunkt Handy).WWahlleistungenWünschen Sie Wahlleistungen, wie zum Beispiel persönlicheBehandlung durch die leitenden Ärzte oderUnterbringung in einem Einzelzimmer, ist dazu einegesonderte Vereinbarung notwendig. Nähere Auskunfterhalten Sie bei der Aufnahme (Telefon Zentrale110). Siehe auch „Pfl egekostentarife“ in der Anlage.11


Wäsche / BekleidungBitte bringen Sie nur das Notwendigste an Wäscheund Bekleidung mit. Eine Aufstellung notwendiger Bekleidungsstückefür stationäre Patienten erhalten Sievom Pfl egepersonal. Für private Wäsche steht eineWaschmaschine zur Verfügung, die Patienten vonMontag bis Freitag nutzen können. DiesbezüglicheAuskünfte erhalten Sie bei der Hauswirtschaft (Telefon230 oder 605) und beim Pfl egedienst der Station4 (Telefon 204 oder 504). Die Bedienung der Waschmaschinekann leider nicht vom Pfl egepersonal übernommenwerden, dieses weist Sie aber gerne ein.WertsachenBitte bringen Sie keine größeren Geldsummen undWertgegenstände mit. Bei Verlust oder Diebstahl vonBargeld oder anderen Wertgegenständen können keineHaftungsansprüche gegenüber der <strong>Klinik</strong> geltendgemacht werden. Achten Sie bitte auf Ihre persönlichenGegenstände und benutzen Sie Ihren abschließbarenSchrank. Wer nicht selbst auf seine Wertsachenachten kann, sollte diese zur Aufbewahrung im Tresoran der Information abgeben. Sie erhalten dafür eineQuittung.Bitte lassen Sie auch nicht Ihre Telefonkarte stecken,wenn Sie das Zimmer verlassen.ZZufriedenheitsiehe Beurteilung der <strong>Klinik</strong>


Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)fürPatienten für die medizinisch zweckmäßige und ausreichendeVersorgung notwendig sind. Unter diesenVoraussetzungen gehören dazu auch:§ 1GeltungsbereichDie AVB gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist,für die vertraglichen Beziehungen zwischen der <strong>BDH</strong>-<strong>Klinik</strong> <strong>Braunfels</strong> und den Patienten bei vollstationären,teilstationären sowie vor- und nachstationären Krankenhausleistungen.§ 2Rechtsverhältnis(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Krankenhausund dem Patienten sind privatrechtlicher Natur.(2) Die AVB werden für Patienten wirksam, wenndiese• jeweils ausdrücklich oder – wenn ein ausdrück-licherHinweis wegen der Art des Vertragsschlussesnur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeitenmöglich ist – durch deutlich sichtbaren Aushangam Ort des Vertragsschlusses darauf hingewiesenwurden,• von ihrem Inhalt in zumutbarer Weise, die aucheine für den Verwender der AVB erkennbare körperlicheBehinderung der anderen Vertragsparteiangemessen berücksichtigt, Kenntnis erlangenkonnten,• sich mit ihrer Geltung einverstanden erklärt haben.§ 3Umfang der Krankenhausleistungen(1) Die vollstationären, teilstationären sowie vor- undnachstationären Krankenhausleistungen umfassendie allgemeinen Krankenhausleistungen und dieWahlleistungen.(2) Allgemeine Krankenhausleistungen sind diejenigenKrankenhausleistungen, die unter Berücksichtigungder Leistungsfähigkeit des Krankenhauses imEinzelfall nach Art und Schwere der Erkrankung desa) die während des Krankenhausaufenthalts durchgeführtenMaßnahmen zur Früherkennung vonKrankheiten im Sinne des Fünften Buches Sozialgesetzbuch(SGB V),b) die vom Krankenhaus veranlassten LeistungenDritter,c) die aus medizinischen Gründen notwendige Mitaufnahmeeiner Begleitperson des Patienten,d) die besonderen Leistungen von Tumorzentren undonkologischen Schwerpunkten für die stationäre Versorgungvon krebskranken Patienten,e) die Frührehabilitation im Sinne von § 39 Abs. 1, S.3 SGB V.(3) Nicht Gegenstand der allgemeinen Krankenhausleistungensinda) die Dialyse, wenn hierdurch eine entsprechendeBehandlung fortgeführt wird, das Krankenhaus keineeigene Dialyseeinrichtung hat und ein Zusammenhangmit dem Grund der Krankenhausbehandlungnicht besteht.b) die Leistungen der Belegärzte, der Beleghebammen/-Entbindungspfleger,c) Hilfsmittel, die dem Patienten bei Beendigung desKrankenhausaufenthaltes mitgegeben werden (z.B.Prothesen, Unterarmstützkrücken, Krankenfahrstühle),d) die Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung,e) Leistungen, die nach Entscheidung des GemeinsamenBundesausschusses gemäß § 137c SGB Vnicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbrachtwerden dürfen.(4) Das Vertragsangebot des Krankenhauses erstrecktsich nur auf diejenigen Leistungen, für die dasKrankenhaus im Rahmen seiner medizinischen Zielsetzungpersonell und sachlich ausgestattet ist.13


§ 4Aufnahme, Verlegung, Entlassung(1) Im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Krankenhauseswird aufgenommen, wer der vollstationärenoder teilstationären Krankenhausbehandlung bedarf.Die Reihenfolge der Aufnahme richtet sich nach derSchwere und der Dringlichkeit des Krankheitsbildes.(2) Wer wegen unmittelbarer Lebensgefahr oder derGefahr einer bedrohlichen Verschlimmerung seinerKrankheit der sofortigen Behandlung bedarf (Notfall),wird – auch außerhalb der qualitativen oder quantitativenLeistungsfähigkeit des Krankenhauses – einstweilenaufgenommen, bis seine Verlegung in ein anderesgeeignetes Krankenhaus gesichert ist.(3) Eine Begleitperson wird aufgenommen, wenn diesnach dem Urteil des behandelnden Krankenhausarztesfür die Behandlung des Patienten medizinisch notwendigund die Unterbringung im Krankenhaus möglichist. Darüber hinaus kann auf Wunsch im Rahmenvon Wahlleistungen eine Begleitperson aufgenommenwerden, wenn ausreichende Unterbringungsmöglichkeitenzur Verfügung stehen, der Betriebsablauf nichtbehindert wird und medizinische Gründe nicht entgegenstehen.(4) Bei medizinischer Notwendigkeit (insbesondere inNotfällen) können Patienten in ein anderes Krankenhausverlegt werden. Die Verlegung wird vorher – soweitmöglich – mit dem Patienten abgestimmt.Eine auf Wunsch des gesetzlich Krankenversichertenzu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgendeVerlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus ist gemäߧ 60 SGB V von einer Einwilligung der gesetzlichenKrankenkasse abhängig, wenn die Verlegungnicht aus zwingenden medizinischen Gründen erforderlichist. Verweigert die gesetzliche Krankenkasseihre Einwilligung, erfolgt die Verlegung nur auf ausdrücklichenWunsch und eigene Kosten des gesetzlichKrankenversicherten. Das Krankenhaus informiertden gesetzlich Krankenversicherten hierüber.(5) Entlassen wird,a) wer nach dem Urteil des behandelnden Krankenhausarztesder Krankenhausbehandlung nicht mehrbedarf oderb) die Entlassung ausdrücklich wünscht.Besteht der Patient entgegen ärztlichem Rat auf seineEntlassung oder verlässt er eigenmächtig das Krankenhaus,haftet das Krankenhaus für die entstehendenFolgen nicht. Eine Begleitperson wird entlassen,wenn die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht mehrgegeben sind.§ 5Vor- und nachstationäre Behandlung(1) Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung(Krankenhauseinweisung) Patientenin medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunftund Verpfl egung behandeln, uma) die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlungzu klären oder die vollstationäreKrankenhausbehandlung vorzubereiten (vorstationäreBehandlung),b) im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlungden Behandlungserfolg zu sichern oderzu festigen (nachstationäre Behandlung).(2) Die vorstationäre Krankenhausbehandlung, diedrei Behandlungstage innerhalb von fünf Kalendertagenvor Beginn der stationären Behandlung nichtüberschreiten darf, wird beendet,a) mit Aufnahme des Patienten zur vollstationärenBehandlung,b) wenn sich herausstellt, dass eine vollstationäreKrankenhausbehandlung nicht oder erst außerhalbdes vorstationären Zeitrahmens notwendig ist,c) wenn der Patient die Beendigung ausdrücklichwünscht oder die Behandlung abbricht.In den Fällen b) und c) endet auch der Behandlungsvertrag.(3) Die nachstationäre Krankenhausbehandlung, diesieben Behandlungstage innerhalb von 14 Kalendertagen,bei Organübertragungen drei Monate nach Beendigungder stationären Krankenhausbehandlung,nicht überschreiten darf, wird beendet,a) wenn der Behandlungserfolg nach Entscheidungdes Krankenhausarztes gesichert oder gefestigt ist,oder


) wenn der Patient die Beendigung ausdrücklichwünscht oder die Behandlung abbricht.Gleichzeitig endet auch der Behandlungsvertrag.Die Frist von 14 Kalendertagen oder drei Monatenkann in medizinisch begründeten Einzelfällen im Einvernehmenmit dem einweisenden Arzt verlängertwerden. Kontrolluntersuchungen bei Organübertragungennach § 9 des Transplantationsgesetzes dürfenvom Krankenhaus auch nach Beendigung dernachstationären Behandlung fortgeführt werden, umdie weitere Krankenbehandlung oder Maßnahmender Qualitätssicherung wissenschaftlich zu begleitenoder zu unterstützen.(4) Eine notwendige ärztliche Behandlung außerhalbdes Krankenhauses während der vor- und nachstationärenBehandlung wird im Rahmen des Sicherstellungsauftragesdurch die an der vertragsärztlichenVersorgung teilnehmenden Ärzte gewährleistet undist nicht Gegenstand der Krankenhausleistungen.(5) Das Krankenhaus unterrichtet den einweisendenArzt unverzüglich über die vor- und nachstationäreBehandlung des Patienten sowie diesen und die ander weiteren Krankenbehandlung jeweils beteiligtenÄrzte über die Kontrolluntersuchungen und deren Ergebnis.§ 6EntgeltDas Entgelt für die Leistungen des Krankenhausesrichtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und demPfl egekostentarif bzw. DRG-Entgelttarif in der jeweilsgültigen Fassung, der Bestandteil dieser AVB ist (Anlage).Soweit Krankenhausleistungen über diagnoseorientierteFallpauschalen (Diagnosis Related Groups– DRG) abgerechnet werden, bemisst sich das konkreteEntgelt nach den individuellen Umständen desKrankheitsfalls (Hauptdiagnose, durchgeführte Prozeduren,Nebendiagnosen, Schweregradeinstufung,Basisfallwert etc.). Bemessungsgrundlage ist dasfür Deutschland jeweils aktuell gültige DRG-Systemnebst den dazugehörigen Abrechnungsregeln.§ 7Abrechnung des Entgelts beigesetzlich Krankenversicherten und Heilfürsorgeberechtigten(1) Soweit ein öffentlich-rechtlicher Kostenträger (z.B.Krankenkasse) nach Maßgabe der jeweils geltendengesetzlichen Vorschriften zur Zahlung des Entgeltsfür die Krankenhausleistungen verpfl ichtet ist, rechnetdas Krankenhaus seine Entgelte unmittelbar mitdiesem ab. Auf Verlangen des Krankenhauses legtder Patient eine Kostenübernahmeerklärung seinesKostenträgers vor, die alle Leistungen umfasst, die imEinzelfall nach Art und Schwere der Krankheit für diemedizinische Versorgung im Krankenhaus notwendigsind.(2) Gesetzlich Krankenversicherte, die das achtzehnteLebensjahr vollendet haben, zahlen von Beginn dervollstationären Krankenhausbehandlung an innerhalbeines Kalenderjahres für längstens 28 Tage nachMaßgabe des § 39 Abs. 4 SGB V eine Zuzahlung, dievom Krankenhaus an die Krankenkasse weitergeleitetwird. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus dem Pfl e-gekostentarif/DRG-Entgelttarif.(3) Gesetzlich Krankenversicherte, bei denen eineKrankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Abs. 1SGB V durchgeführt wird und die erklären, über dievom Krankenhaus erbrachten Leistungen sowie dievon den Krankenkassen dafür zu zahlenden Entgelteunterrichtet werden zu wollen, erhalten innerhalbvon vier Wochen nach Abschluss der Krankenhausbehandlungeine derartige schriftliche Information,sofern sie bzw. ihre gesetzlichen Vertreter bis spätestenszwei Wochen nach Abschluss der Behandlungdies ausdrücklich gegenüber der Krankenhausverwaltungerklären.§ 8Abrechnung des Entgelts bei Selbstzahlern(1) Sofern kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutzbesteht oder Wahlleistungen in Anspruch genommenwerden, die vom gesetzlichen Krankenversicherungsschutznicht umfasst sind, besteht nachMaßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriftenkeine Leistungspfl icht eines öffentlich-rechtlichenKostenträgers (z.B. Krankenkasse). In diesemFall ist der Patient dem Krankenhaus gegenüberSelbstzahler.(2) Selbstzahler sind zur Entrichtung des Entgeltesfür die Krankenhausleistungen verpfl ichtet. Sofernder Patient als Versicherter einer privaten Krankenversicherungvon der Möglichkeit einer direkten Abrechnungzwischen dem Krankenhaus und dem pri-15


vaten Krankenversicherungsunternehmen Gebrauchmacht, werden Rechnungen unmittelbar gegenüberdem privaten Krankenversicherungsunternehmen erteilt.Voraussetzung für eine solche Direktabrechnungist, dass der Versicherte schriftlich seine Einwilligung,die jederzeit widerrufen werden kann, erklärt, dass dieDaten nach § 301 SGB V maschinenlesbar an dasprivate Krankenversicherungsunternehmen übermitteltwerden.(3) Für Krankenhausleistungen können Zwischenrechnungenerteilt werden. Nach Beendigung der Behandlungwird eine Schlussrechnung erstellt.(4) Die Nachberechnung von Leistungen, die in derSchlussrechnung nicht enthalten sind, und die Berichtigungvon Fehlern bleiben vorbehalten.(5) Der Rechnungsbetrag wird mit Zugang der Rechnungfällig.(6) Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen inHöhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatzpro Jahr (§ 288 BGB) berechnet werden; darüberhinaus können Mahngebühren berechnet werden, essei denn, der Patient weist nach, dass kein oder einwesentlich geringerer Schaden entstanden ist.(7) Eine Aufrechnung mit bestrittenen oder nichtrechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.§ 9Vorauszahlungen, Abschlagszahlungen(1) Soweit das Krankenhaus nicht auf der Grundlagevon Diagnosis Related Groups (DRG) nach § 17bKrankenhausfi nanzierungsgesetz (KHG) abrechnet,kann es für Krankenhausaufenthalte, die voraussichtlichlänger als eine Woche dauern, angemesseneVorauszahlungen verlangen. Soweit Kostenübernahmeerklärungenvon Sozialleistungsträgern, sonstigenöffentlich-rechtlichen Kostenträgern oder privatenKrankenversicherungen vorliegen, können Vorauszahlungennur von diesen verlangt werden (§ 14 Abs.4 Bundespfl egesatzverordnung – BPfl V).(2) Soweit das Krankenhaus auf der Grundlage vonDRG nach § 17b des Krankenhausfi nanzierungsgesetzesabrechnet, kann es für Krankenhausaufenthalteeine angemessene Vorauszahlung verlangen,wenn und soweit ein Krankenversicherungsschutznicht nachgewiesen wird.(3) Ab dem achten Tag des Krankenhausaufenthaltskann das Krankenhaus eine angemessene Abschlagszahlungverlangen, deren Höhe sich an den bisher erbrachtenLeistungen in Verbindung mit der Höhe dervoraussichtlich zu zahlenden Entgelte orientiert (§ 8Abs. 7 Krankenhausentgeltgesetz – KHEntgG).§ 10BeurlaubungBeurlaubungen sind mit einer stationären Krankenhausbehandlungin der Regel nicht vereinbar. Währendeiner stationären Behandlung werden Patientendaher nur aus zwingenden Gründen und nur mit Zustimmungdes leitenden Abteilungsarztes beurlaubt.§ 11Ärztliche Eingriffe(1) Eingriffe in die körperliche und geistig-seelischeUnversehrtheit des Patienten werden nur nach seinerAufklärung über die Bedeutung und Tragweite desEingriffs und nach seiner Einwilligung vorgenommen.(2) Ist der Patient außerstande, die Einwilligung zuerklären, wird der Eingriff ohne eine ausdrücklicheEinwilligung vorgenommen, wenn dieser nach derÜberzeugung des zuständigen Krankenhausarzteszur Abwendung einer drohenden Lebensgefahr oderwegen einer unmittelbar drohenden schwerwiegendenBeeinträchtigung des Gesundheitszustandes desPatienten unverzüglich erforderlich ist.(3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn bei einem beschränktgeschäftsfähigen oder geschäftsunfähigenPatienten der gesetzliche Vertreter nicht oder nichtrechtzeitig erreichbar ist oder seine dem Eingriff entgegenstehendeWillenserklärung im Hinblick auf §323c StGB unbeachtlich ist.§ 12Obduktion(1) Eine Obduktion kann vorgenommen werden, wenna) der Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hat oderb) der erreichbare nächste Angehörige (Abs. 3) desVerstorbenen, bei gleichrangigen Angehörigen einervon ihnen, eingewilligt und dem Krankenhausarzt einentgegenstehender Wille des Verstorbenen nicht bekanntgeworden ist.


(2) Von der Obduktion ist abzusehen bei Verstorbenen,die einer die Obduktion ablehnenden Gemeinschaftangehören, sofern nicht der Verstorbene zuLebzeiten eingewilligt hat.(3) Nächste Angehörige im Sinne des Absatzes 1 sindin der Rangfolge ihrer Aufzählungder Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner,die volljährigen Kinder (und Adoptivkinder),• die Eltern (bei Adoption die Adoptiveltern) oder,sofern der Verstorbene zur Todeszeit minderjährigwar und die Sorge für seine Person zu dieser Zeitnur einem Elternteil, einem Vormund oder einemPfl eger zustand, dieser Sorgeinhaber,die volljährigen Geschwister,• die Großeltern.Bei mehreren gleichrangigen Angehörigen genügt es,wenn einer von ihnen beteiligt wird und eine Entscheidungtrifft. Ist ein vorrangiger Angehöriger innerhalbangemessener Zeit nicht erreichbar, genügt die Beteiligungund Entscheidung des nächsterreichbarennachrangigen Angehörigen. Dem nächsten Angehörigensteht eine volljährige Person gleich, die dem Verstorbenenbis zu seinem Tode in besonderer persönlicherVerbundenheit offenkundig nahe gestanden hat;sie tritt neben den nächsten Angehörigen. Hatte derVerstorbene die Entscheidung über eine Obduktioneiner bestimmten Person übertragen, tritt diese an dieStelle des nächsten Angehörigen.(4) Die Absätze 1 bis 3 fi nden keine Anwendung beieiner Obduktion, die aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigungvon der zuständigen Behörde angeordnetist.(5) § 12 fi ndet insgesamt keine Anwendung auf dieSpende und Entnahme von Organen zum Zweckeder Übertragung auf andere Menschen. Hierfür sindausschließlich die Regelungen des Transplantationsgesetzesmaßgeblich.§ 13Aufzeichnungen und Daten(1) Krankengeschichten, insbesondere Krankenblätter,Untersuchungsbefunde, Röntgenaufnahmen undandere Aufzeichnungen sind Eigentum des Krankenhauses.(2) Patienten haben keinen Anspruch auf Herausgabeder Originalunterlagen. Abweichende gesetzliche Regelungenbleiben unberührt.(3) Das Recht des Patienten oder eines von ihm Beauftragtenauf Einsicht in die Aufzeichnungen, ggf. aufÜberlassung von Kopien auf seine Kosten und dieAuskunftspflicht des behandelnden Krankenhausarztesbleiben unberührt.(4) Die Verarbeitung der Daten einschließlich ihrerWeitergabe erfolgt unter Beachtung der gesetzlichenRegelungen, insbesondere der Bestimmungen überden Datenschutz, der ärztlichen Schweigepfl icht unddes Sozialgeheimnisses. Die Verarbeitung der Datenund deren Weitergabe erfolgt auch elektronisch.Es gelten die jeweiligen Regelungen, die Sie gesondertmit dem Aufnahmeantrag erhalten.§ 14HausordnungDer Patient hat die vom Krankenhaus erlasseneHausordnung zu beachten. Verstöße gegen die Hausordnungkönnen eine sofortige Entlassung zur Folgehaben.§ 15Eingebrachte Sachen(1) In das Krankenhaus sollen nur die notwendigenKleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebrachtwerden.(2) Geld und Wertsachen werden bei der Verwaltungin für das Krankenhaus zumutbarer Weise verwahrt.(3) Bei handlungsunfähig eingelieferten Patientenwerden Geld und Wertsachen in Gegenwart einesZeugen festgestellt und der Verwaltung zur Verwahrungübergeben.(4) Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentumdes Krankenhauses über, wenn sie nicht innerhalbvon 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.(5) Im Fall des Absatzes 4 wird in der Aufforderungausdrücklich darauf verwiesen, dass auf den Herausgabeanspruchverzichtet wird mit der Folge, dass diezurückgelassenen Sachen nach Ablauf der Frist indas Eigentum des Krankenhauses übergehen.17


(6) Absatz 4 gilt nicht für Nachlassgegenstände sowiefür Geld und Wertsachen, die von der Verwaltung verwahrtwerden. Die Aufbewahrung, Herausgabe undVerwertung dieser Sachen erfolgt unter Beachtungder gesetzlichen Bestimmungen.§ 16Haftungsbeschränkung(1) Für den Verlust oder die Beschädigung von eingebrachtenSachen, die in der Obhut des Patientenbleiben, oder von Fahrzeugen des Patienten, die aufdem Krankenhausgrundstück oder auf einem vomKrankenhaus bereitgestellten Parkplatz abgestelltsind, haftet der Krankenhausträger nur bei Vorsatzund grober Fahrlässigkeit; das gleiche gilt bei Verlustvon Geld und Wertsachen, die nicht der Verwaltungzur Verwahrung übergeben wurden.(2) Haftungsansprüche wegen Verlustes oder Beschädigungvon Geld und Wertsachen, die durch dieVerwaltung verwahrt wurden, sowie für Nachlassgegenstände,die sich in der Verwahrung der Verwaltungbefunden haben, müssen innerhalb einer Fristvon drei Monaten nach Erlangung der Kenntnis vondem Verlust oder der Beschädigung schriftlich geltendgemacht werden; die Frist beginnt frühestens mit derEntlassung des Patienten.§ 17ZahlungsortDer Zahlungspfl ichtige hat seine Schuld auf seineGefahr und seine Kosten am Standort der <strong>Klinik</strong> in<strong>Braunfels</strong> zu erfüllen.§ 18InkrafttretenDiese AVB treten am 01.06.09 in Kraft. Gleichzeitigwerden die AVB vom 01.01.2002 und alle folgendenaufgehoben.Anlagen:- Pfl egekostentarifHinweise zum DatenschutzIn unserer <strong>Klinik</strong> werden Ihre personenbezogenen Datenverarbeitet, soweit dies für die Durchführung IhrerBehandlung erforderlich ist, insbesondere auch für dieAbrechnung mit den Kostenträgern. Rechtsgrundlagefür die Verarbeitung Ihrer Daten ist § 12 des HessischenKrankenhausgesetzes in Verbindung mit denVorschriften des Hessischen Datenschutzgesetzes.Darüber hinaus schreibt § 28 Abs. 3 des HessischenMeldegesetzes jedem Krankenhaus vor, bestimmteDaten von Ihnen zu erheben. In der <strong>Klinik</strong> werden Ihrebei der Aufnahme erhobenen Daten elektronisch inmehreren Dateien verarbeitet. Die Löschung erfolgtnach 30 Jahren. In der Regel handelt es sich dabeientsprechend § 301 SGB V um folgende Daten, dieje nach Versichertenstatus (z.B. Kassenpatient oderSelbstzahler) variieren können:1. Name des Versicherten,2. Geburtsdatum,3. Anschrift,4. Krankenversichertennummer,5. Versichertenstatus,6. den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Aufnahmesowie die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose,bei einer Änderung der Aufnahmediagnosedie nachfolgenden Diagnosen, die voraussichtlicheDauer der Krankenhausbehandlung sowie, falls dieseüberschritten wird, auf Verlangen der Krankenkassedie medizinische Begründung,7. Datum und Art der jeweils im Krankenhaus durchgeführtenOperationen und sonstigen Prozeduren,8. den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassungoder der Verlegung sowie die für die Krankenhausbehandlungmaßgebliche Hauptdiagnose unddie Nebendiagnosen,9. Angaben über die im jeweiligen Krankenhausdurchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen sowieAussagen zur Arbeitsfähigkeit und Vorschläge für dieArt der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneterEinrichtungen.Für den Fall, dass eine Krankheit vorliegt, für die derVerdacht besteht, dass sie Folge einer medizinischnicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierungoder eines Piercings ist, muss auch diesbezüglicheine Meldung an die Krankenkasse erfolgen.Der Arzt darf personenbezogene Patientendaten nurim Rahmen der datenschutzrechtlichen Vorschriftenund befugt i.S.v. § 203 StGB offenbaren. Eine Befugniszur Offenbarung kann sich insbesondere aus einer


gesetzlichen Regelung (z.B. Krebsregistergesetze,Infektionsschutzgesetz, Sozialgesetzbuch V), ausdem Behandlungsvertrag oder der speziellen Einwilligungdes Patienten ergeben. Die ärztliche Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch zwischen Ärzten. EineÜbermittlung personenbezogener Daten an einenvor-, mit- oder nachbehandelnden Arzt bedarf daherder Einwilligung des Patienten.Im medizinischen Bereich werden Ihre Daten in einerpapiergebundenen und elektronischen Krankenaktegeführt. Diese wird aus Gründen der Nachweispfl icht30 Jahre im Krankenhaus aufbewahrt. Außerdemwerden medizinische Daten in einer oder mehrerenautomatisierten oder manuellen Dateien gespeichert.Um welche Dateien es sich im Einzelnen handelt,hängt vom Verlauf Ihrer Behandlung ab und kann zumZeitpunkt der Krankenhausaufnahme noch nicht konkretbenannt werden. Wir machen Sie aber darauf aufmerksam, dass Sie einen Anspruch auf Auskunft überdie zu Ihrer Person in einer Datei gespeicherten Datenhaben. Die Daten werden nach 3 Jahren gelöscht.Diese Einwilligung erhalten Sie bei der Aufnahme inunserem Krankenhaus.Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, könnenSie sich gern an die Verwaltungwenden.Ursprünglich entstanden als Selbsthilfeorganisationder Kriegsbeschädigten, setzt sich unsere großeSolidargemeinschaft in über 270 Kreisverbändenbundesweit für die Interessen und Rechte Behinderteroder von Behinderung bedrohter Mitbürger ein.Kostenloser Service für Mitglieder:• umfassender Beratungs- und Betreuungsservice,rechtliche Hilfeleistung in Sozialrechtsfragen(Kranken- und Unfallversicherung, Schwerbehindertenrecht,Rehabilitation, Rente, Sozialhilfeusw.)• Zweimonatszeitschrift <strong>BDH</strong>-Kurier, mit Fachbeiträgen,aktuellen Informationen und Berichten ausdem gesamten Bundesgebiet.• Rechtliche Vertretung in Verfahren vor den SozialundVerwaltungsgerichten und bei Verhandlungenmit den Sozialleistungsträgern.• Zum Verbandsleben der Kreisverbände gehörennatürlich auch Kranken- und Gratulationsbesuchesowie gesellige Veranstaltungen, wie Kaffeenachmittage,Tagesausfl üge, Weihnachts- und Grillfeiern...Gerade in einer sozialpolitisch so bewegten Zeit istdie Arbeit der Sozialverbände gesellschaftlich vongrößter Bedeutung.Wir brauchen daher Ihre Solidarität! Nur gemeinsamsind wir in der Lage, unsere soziale Sicherungmit Weitblick und Sachverstand zu erhalten und zugestalten und den ständigen Einengungen energischentgegenzutreten.Unterstützen Sie unsere Arbeit! Werden Sie Mitgliedim <strong>BDH</strong>!D. Demel Dr. K.-D. BöhmGeschäftsführerÄrztlicher DirektorWerden Sie Mitglied imBundesverband RehabilitationTRÄGER VON NEUROLOGISCHEN KLINIKEN UND-REHABILITATIONSEINRICHTUNGEN. ALS GE-MEINNÜTZIGE UND MILDTÄTIGE ORGANISATIONANERKANNT.Adressen:• <strong>BDH</strong>-KREISVERBAND WETZLAR-OBERLAHN<strong>BDH</strong>-<strong>Klinik</strong> <strong>Braunfels</strong>, SozialdienstHubertusstraße 3-7, 35619 <strong>Braunfels</strong>Telefon 06442 936510 oder 06442 936512,Telefax 06442 936216• <strong>BDH</strong>-LANDESVERBAND HESSENGallasini-Ring 10, 36043 FuldaTelefon 0661 2919665051,bdh.hessen@online.de19

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