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MODA - Seniorentextil

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<strong>MODA</strong><br />

SPEZIALIST EN FÜR PFLEGETE XTILIEN<br />

Das Anbringen und Hochziehen von Bettgittern stellt juristisch gesehen den objektiven Straftatbestand<br />

einer Freiheitsberaubung dar, wenn der Pflegebedürftige durch die Bettgitter daran gehindert wird,<br />

das Bett zu verlassen. Es bedarf daher eines Rechtfertigungsgrundes:<br />

• Diese Art der Einschränkung der Bewegungsfreiheit muss durch einen Richter angeordnet sein<br />

(mit der Festlegung in welcher Art, bei welchen Situationen und maximale Dauer der<br />

Anordnung)<br />

• Tritt ein Notfall ein, darf der behandelnde Arzt für maximal 24 Stunden die Fixierung mit<br />

Bettgittern genehmigen, dauert sie länger oder wird sich absehbar wiederholen, hat er einen<br />

Richter zu verständigen.<br />

• Während einer Pflegesituation ist es möglich, kurzfristig Bettgitter hochzustellen, solange die<br />

Pflegekraft in unmittelbarer Nähe ist und sie bald wieder herunter lässt (hier gilt es nicht als<br />

Freiheitsberaubung, sondern z.B. als offensichtlicher Schutz während man das Bett hochstellen<br />

oder verschieben muss o.ä.)<br />

• Hat der Patient einen rechtlichen Betreuer, dessen Aufgabenbereich die Gesundheitssorge<br />

umfasst, so muss der Betreuer einverstanden sein und gleichzeitig die Freiheitsbeschränkung<br />

durch ein Bettgitter beim Betreuungsgericht (früher: Betreuungsgericht) beantragen.<br />

Derjenige, der das Bettgitter hochzieht und somit eine Freiheitsberaubung begeht, muss sich selbst<br />

überzeugen, ob eine ausreichende rechtliche Grundlage vorhanden ist - also eine kurzfristige (24h)<br />

Arztanordnung oder eine betreuungsrechtliche richterliche Genehmigung.<br />

Ergänzung:<br />

Entgegen der Meinung mancher Pflegeeinrichtungen ist auch die Zustimmung durch einen Betreuer in<br />

Form einer Bettgittervereinbarung oder ähnlicher Formulierungen allein ohne die richterliche<br />

Genehmigung keine ausreichende Rechtfertigung für das Bettgitter.<br />

Hierzu: § 1906 Abs. 2 BGB: Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts<br />

zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr<br />

verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.<br />

Dokumentation<br />

Das Anbringen und Hochziehen von Bettgittern bedarf jedes Mal erneut einer Dokumentation mit<br />

Angabe von Zeitpunkt, Begründung, (sofern nicht andere geschehen:) Hinweis auf die Genehmigung<br />

(also z.B. "auf Wunsch des Patienten", "entsprechend Arztanordnung"), und regelmäßiger Kontrolle, ob<br />

die Bettgitter ausreichenden Schutz darstellen.<br />

<strong>MODA</strong> Textilagentur Weiss GmbH ���� Mollstraße 12 ���� D – 59348 Lüdinghausen<br />

Telefon: +49. 2591. 893994 � Telefax: +49. 2591. 893995 � Mobil: + 49. 178. 2545 596<br />

E – Mail: welcome@modatextil.de<br />

Volksbank Seppenrade � Konto 13 505 200 � BLZ 400 696 22<br />

Sparkasse Westmünsterland � Konto 34003996 � BLZ 401 545 30<br />

USt. – ID Nr.: DE 811977488 � AG Coesfeld HRB 7614<br />

Geschäftsführer: Hans Günter Weiß<br />

www.modatextil.de � www.seniorentextil.de � www.allergikerwäsche.de

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