MODA - Seniorentextil
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<strong>MODA</strong><br />
SPEZIALIST EN FÜR PFLEGETE XTILIEN<br />
Das Anbringen und Hochziehen von Bettgittern stellt juristisch gesehen den objektiven Straftatbestand<br />
einer Freiheitsberaubung dar, wenn der Pflegebedürftige durch die Bettgitter daran gehindert wird,<br />
das Bett zu verlassen. Es bedarf daher eines Rechtfertigungsgrundes:<br />
• Diese Art der Einschränkung der Bewegungsfreiheit muss durch einen Richter angeordnet sein<br />
(mit der Festlegung in welcher Art, bei welchen Situationen und maximale Dauer der<br />
Anordnung)<br />
• Tritt ein Notfall ein, darf der behandelnde Arzt für maximal 24 Stunden die Fixierung mit<br />
Bettgittern genehmigen, dauert sie länger oder wird sich absehbar wiederholen, hat er einen<br />
Richter zu verständigen.<br />
• Während einer Pflegesituation ist es möglich, kurzfristig Bettgitter hochzustellen, solange die<br />
Pflegekraft in unmittelbarer Nähe ist und sie bald wieder herunter lässt (hier gilt es nicht als<br />
Freiheitsberaubung, sondern z.B. als offensichtlicher Schutz während man das Bett hochstellen<br />
oder verschieben muss o.ä.)<br />
• Hat der Patient einen rechtlichen Betreuer, dessen Aufgabenbereich die Gesundheitssorge<br />
umfasst, so muss der Betreuer einverstanden sein und gleichzeitig die Freiheitsbeschränkung<br />
durch ein Bettgitter beim Betreuungsgericht (früher: Betreuungsgericht) beantragen.<br />
Derjenige, der das Bettgitter hochzieht und somit eine Freiheitsberaubung begeht, muss sich selbst<br />
überzeugen, ob eine ausreichende rechtliche Grundlage vorhanden ist - also eine kurzfristige (24h)<br />
Arztanordnung oder eine betreuungsrechtliche richterliche Genehmigung.<br />
Ergänzung:<br />
Entgegen der Meinung mancher Pflegeeinrichtungen ist auch die Zustimmung durch einen Betreuer in<br />
Form einer Bettgittervereinbarung oder ähnlicher Formulierungen allein ohne die richterliche<br />
Genehmigung keine ausreichende Rechtfertigung für das Bettgitter.<br />
Hierzu: § 1906 Abs. 2 BGB: Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts<br />
zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr<br />
verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen.<br />
Dokumentation<br />
Das Anbringen und Hochziehen von Bettgittern bedarf jedes Mal erneut einer Dokumentation mit<br />
Angabe von Zeitpunkt, Begründung, (sofern nicht andere geschehen:) Hinweis auf die Genehmigung<br />
(also z.B. "auf Wunsch des Patienten", "entsprechend Arztanordnung"), und regelmäßiger Kontrolle, ob<br />
die Bettgitter ausreichenden Schutz darstellen.<br />
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