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Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register - DPMA

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(1)<br />

Name/Firma<br />

Str./Haus-Nr.<br />

PLZ/Ort<br />

ggf. Postf.<br />

(3)<br />

Name/Firma<br />

Str./Haus-Nr.<br />

PLZ/Ort<br />

ggf. Postf.,<br />

wenn abwei-<br />

chend von<br />

Feld (1)<br />

An <strong>das</strong><br />

Deutsche Patent- und <strong>Marke</strong>namt<br />

<strong>Marke</strong>nabteilungen<br />

80297 München<br />

Sendungen des Deutschen Patent- und <strong>Marke</strong>namts s<strong>in</strong>d zu richten an:<br />

(2) Geschäftszeichen des Anmelders/Vertreters (max. 20 Stellen)<br />

Anmelder<br />

Anmeldercode-Nr.<br />

DEUTSCHES PATENT- UND MARKENAMT<br />

Bitte beachten Sie die H<strong>in</strong>weise zum Ausfüllen dieses Formulars<br />

auch im Internet (http://www.dpma.de)<br />

Schattierte Felder werden vom Deutschen Patent- und <strong>Marke</strong>namt<br />

ausgefüllt<br />

<strong>Anmeldung</strong> <strong>zur</strong><br />

<strong>E<strong>in</strong>tragung</strong> <strong>e<strong>in</strong>er</strong><br />

<strong>Marke</strong> <strong>in</strong> <strong>das</strong><br />

<strong>Register</strong> 3<br />

TELEFAX vorab am<br />

Aktenzeichen<br />

Telefon-Nr. des Anm./Vertr.<br />

Vertreter (falls vorhanden)<br />

Vertretercode-Nr.<br />

Zustelladresscode-Nr.<br />

(4) E<strong>in</strong> Antrag auf <strong>in</strong>ternationale Registrierung dieser <strong>Marke</strong>nanmeldung liegt bei (Formblatt der WIPO)<br />

(5) Wiedergabe der <strong>Marke</strong><br />

siehe Anlage<br />

Telefax-Nr. des Anm./Vertr.<br />

Datum<br />

ggf. Nr. der Allgeme<strong>in</strong>en Vollmacht<br />

Farbige <strong>E<strong>in</strong>tragung</strong> mit folgenden Farben: <strong>E<strong>in</strong>tragung</strong> schwarz/weiß<br />

(6) Zur <strong>Marke</strong>nform werden folgende Angaben gemacht (bitte nur e<strong>in</strong> Feld ankreuzen):<br />

Wortmarke (<strong>in</strong> der vom Patent- und <strong>Marke</strong>namt verwendeten Druckschrift - verwendbare Zeichen)<br />

Bildmarke; Wort-/Bildmarke (<strong>in</strong> der vom Anmelder gewählten graphischen Wiedergabe)<br />

Sonstige <strong>Marke</strong>nform<br />

(7) Antrag auf beschleunigte Prüfung nach § 38 <strong>Marke</strong>ngesetz (gebührenpflichtig)<br />

Dreidimensionale <strong>Marke</strong><br />

Hörmarke<br />

Kennfadenmarke<br />

(8) Gruppiertes Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen (<strong>in</strong> der Reihenfolge der Klassene<strong>in</strong>teilung geordnet)<br />

Klasse:<br />

Bezeichnung:<br />

siehe Anlage (2fach beifügen)<br />

Leitklassenvorschlag des Anmelders: . Dieses Verzeichnis wurde <strong>in</strong> identischer Form bereits e<strong>in</strong>getragen unter Aktenzeichen:<br />

(9) Es wird die <strong>E<strong>in</strong>tragung</strong> als Kollektivmarke (§§ 97 ff. <strong>Marke</strong>ngesetz) beantragt<br />

(10) Priorität ausländische Priorität (Datum, Staat, Aktenzeichen) Ausstellungspriorität (bitte Formular<br />

(11)<br />

Erläuterung<br />

s. Rückseite<br />

Ausstellungsbesche<strong>in</strong>igung ausfüllen und der <strong>Anmeldung</strong> beifügen)<br />

Die <strong>Anmeldung</strong> ist Bestandteil <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Serie von <strong>Marke</strong>nanmeldungen (siehe Vorblatt - W 7002)<br />

Diese <strong>Anmeldung</strong> ist Nr. von <strong>Anmeldung</strong>en<br />

(12) Gebührenzahlung<br />

EUR Anmeldegebühr<br />

Erläuterung<br />

und Kosten-<br />

EUR<br />

h<strong>in</strong>weise<br />

s. Rückseite<br />

(e<strong>in</strong>schl. bis zu 3 Klassen)<br />

Klassengebühr(en)<br />

(für jede weitere ab der vierten Klasse)<br />

EUR Beschleunigungsgebühr<br />

W 7005<br />

6.12<br />

EUR Insgesamt<br />

Erteilung <strong>e<strong>in</strong>er</strong> E<strong>in</strong>zugsermächtigung von e<strong>in</strong>em<br />

Inlandskonto (A 9507) ist beigefügt<br />

Überweisung auf <strong>das</strong> Konto der Bundeskasse Halle<br />

(Dreimonatige Zahlungsfrist beachten!)<br />

Konto der Bundeskasse Halle/<strong>DPMA</strong>:<br />

BBk München 700 010 54 (BLZ 700 000 00)<br />

Bei Überweisungen aus dem Ausland:<br />

BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700<br />

IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54<br />

Die Gebühren s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb von 3 Monaten nach E<strong>in</strong>reichung der <strong>Anmeldung</strong> zu zahlen (siehe Kostenh<strong>in</strong>weise)<br />

Anlagen<br />

1. Zwei übere<strong>in</strong>stimmende zweidimensionale graphische Wiedergaben 5. <strong>Marke</strong>nsatzung (bei Kollektivmarke)<br />

der <strong>Marke</strong> (außer bei der <strong>Anmeldung</strong> <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Wortmarke)<br />

6. E<strong>in</strong>zugsermächtigung<br />

2. Klangliche Wiedergabe bei <strong>Anmeldung</strong> der Hörmarke 7. Prioritätsbesche<strong>in</strong>igung<br />

3. Beschreibung der <strong>Marke</strong> 8 Vertretervollmacht<br />

4.<br />

Verzeichnis der Waren/Dienstleistungen: Schriftgröße 11 pt mit Zeilenabstand<br />

1,5 (sofern die Aufzählung nicht bereits <strong>in</strong> Feld 8 wiedergegeben<br />

ist)<br />

9.<br />

Unterschrift(en) (ggf. Firmenstempel)


DEUTSCHES PATENT- UND MARKENAMT<br />

<strong>Marke</strong>nabteilungen<br />

80297 München<br />

Telefon: +49 89 2195-0<br />

Telefax: +49 89 2195-4000<br />

Telefonische Auskünfte: +49 89 2195-3402<br />

Internet: http://www.dpma.de<br />

Zahlungsempfänger:<br />

Bundeskasse Halle/<strong>DPMA</strong><br />

BBk München 700 010 54 (BLZ 700 000 00)<br />

BIC (SWIFT-Code): MARKDEF1700<br />

IBAN: DE84 7000 0000 0070 0010 54<br />

Dienststelle Jena<br />

07738 Jena<br />

Telefon: +49 3641 40-54<br />

Telefax: +49 3641 40-5690<br />

Telefonische Auskünfte: +49 3641 40-5555<br />

Technisches Informationszentrum Berl<strong>in</strong><br />

10958 Berl<strong>in</strong><br />

Telefon: +49 30 25992-0<br />

Telefax: +49 30 25992-404<br />

Telefonische Auskünfte: +49 30 25992-220<br />

Erläuterung zu Feld (4)<br />

Bitte nur ankreuzen, wenn zutreffend. Vor E<strong>in</strong>reichung des Antrags auf <strong>in</strong>ternationale Registrierung wird dr<strong>in</strong>gend empfohlen,<br />

die H<strong>in</strong>weise im Merkblatt über die <strong>in</strong>ternationale Registrierung nach dem MMA und PMMA (M 8940) zu beachten!<br />

Erläuterung zu Feld (8)<br />

Klicken Sie <strong>in</strong> der elektronischen Fassung auf den mit e<strong>in</strong>em L<strong>in</strong>k h<strong>in</strong>terlegten Text "Gruppiertes Verzeichnis der Waren/<br />

Dienstleistungen", um direkt <strong>zur</strong> Suchmasch<strong>in</strong>e für Waren/Dienstleistungen zu gelangen. Diese enthält zulässige Begriffe<br />

und Formulierungen für Ihr Verzeichnis. Das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen ist <strong>in</strong> gruppierter Form e<strong>in</strong><strong>zur</strong>eichen.<br />

Dies bedeutet, <strong>das</strong>s die Waren/Dienstleistungen nach Klassen getrennt und die Klassen nummerisch aufsteigend<br />

aufgeführt werden müssen. Verzeichnisse, die vollständig ungruppiert e<strong>in</strong>gereicht werden, haben e<strong>in</strong>e erhebliche Verzögerung<br />

der Bearbeitung <strong>zur</strong> Folge und können <strong>zur</strong> vollständigen Zurückweisung der <strong>Anmeldung</strong> führen, wenn <strong>in</strong> der Folge ke<strong>in</strong><br />

gruppiertes Verzeichnis nachgereicht wird. Ausführliche H<strong>in</strong>weise können Sie der Empfehlungsliste <strong>zur</strong> Klassene<strong>in</strong>teilung der<br />

Waren und Dienstleistungen für die <strong>E<strong>in</strong>tragung</strong> von <strong>Marke</strong>n (W 7733) entnehmen. Wird e<strong>in</strong> gesondertes Blatt genutzt, so ist<br />

e<strong>in</strong>e Schriftgröße von 11 pt und e<strong>in</strong> Zeilenabstand von 1,5 zu verwenden. Der Verweis auf e<strong>in</strong> bereits <strong>in</strong> identischer Form<br />

e<strong>in</strong>getragenes Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen begründet ke<strong>in</strong>en Anspruch auf erneute <strong>E<strong>in</strong>tragung</strong> des Verzeichnisses<br />

<strong>in</strong> der gleichen Form.<br />

Erläuterung zu Feld (11)<br />

Als Serie können nur <strong>Marke</strong>nanmeldungen behandelt werden, die von e<strong>in</strong>em Anmelder <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em geme<strong>in</strong>samen Poststück<br />

e<strong>in</strong>gehen, e<strong>in</strong>e identische Leitklasse aufweisen und zu denen <strong>das</strong> Formular W 7002 vollständig ausgefüllt ist. Bereits zwei<br />

<strong>Anmeldung</strong>en können e<strong>in</strong>e Serie darstellen. Bitte beachten Sie: Es besteht ke<strong>in</strong> Anspruch auf Behandlung als Serienanmeldung.<br />

Das <strong>DPMA</strong> behält sich vor, aus ablauforganisatorischen Gründen die <strong>Anmeldung</strong>en e<strong>in</strong>zeln zu bearbeiten.<br />

Erläuterung zu Feld (12)<br />

Bei Erteilung <strong>e<strong>in</strong>er</strong> E<strong>in</strong>zugsermächtigung wird dr<strong>in</strong>gend empfohlen, den amtlichen Vordruck (A 9507) zu verwenden, um Irrtümer<br />

und Verzögerungen bei der Verbuchung der Gebühr zu vermeiden.<br />

H<strong>in</strong>weis <strong>zur</strong> Datenweitergabe an Dritte<br />

Das <strong>DPMA</strong> gibt veröffentliche Daten auch an Dritte weiter; weitere H<strong>in</strong>weise siehe unter<br />

http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/datenabgabe/<strong>in</strong>dex.html.<br />

Kostenh<strong>in</strong>weise (Stand: 1. Juni 2010 - Die jeweils gültigen Gebühren f<strong>in</strong>den Sie im Merkblatt A 9510 oder im Internet – unter http://www.dpma.de)<br />

Mit der <strong>Anmeldung</strong> <strong>e<strong>in</strong>er</strong> <strong>Marke</strong> s<strong>in</strong>d gemäß §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Patentkostengesetz folgende Gebühren zu entrichten:<br />

Anmeldegebühr bei <strong>Marke</strong>n<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen EUR 300 (Gebührennummer: 331 100)<br />

Klassengebühr bei <strong>Anmeldung</strong> <strong>e<strong>in</strong>er</strong> <strong>Marke</strong><br />

für jede Klasse ab der vierten Klasse EUR 100 (Gebührennummer: 331 300)<br />

Anmeldegebühr bei Kollektivmarken<br />

e<strong>in</strong>schließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen EUR 900 (Gebührennummer: 331 200)<br />

Klassengebühr bei <strong>Anmeldung</strong> <strong>e<strong>in</strong>er</strong> Kollektivmarke<br />

für jede Klasse ab der vierten Klasse EUR 150 (Gebührennummer: 331 400)<br />

Mit dem Antrag auf beschleunigte Prüfung ist gemäß<br />

§ 38 Abs. 2 des <strong>Marke</strong>ngesetzes folgende Gebühr zu entrichten: EUR 200 (Gebührennummer: 331 500)<br />

Werden die <strong>in</strong> der Empfangsbesche<strong>in</strong>igung ausgewiesenen Anmelde- und Klassengebühren nicht <strong>in</strong>nerhalb von 3 Monaten<br />

nach der E<strong>in</strong>reichung der <strong>Anmeldung</strong> gezahlt, so gilt die <strong>Anmeldung</strong> ganz oder teilweise als <strong>zur</strong>ückgenommen (§ 6 Patentkostengesetz,<br />

§ 36 Abs. 3 <strong>Marke</strong>ngesetz). Wird die Gebühr für die beschleunigte Prüfung nicht <strong>in</strong>nerhalb von 3 Monaten nach<br />

der E<strong>in</strong>reichung des Antrages gezahlt, so gilt der Antrag als <strong>zur</strong>ückgenommen.<br />

Zusätzlich <strong>zur</strong> Empfangsbesche<strong>in</strong>igung erfolgt ke<strong>in</strong>e weitere Gebührenbenachrichtigung.<br />

Bei der Zahlung s<strong>in</strong>d der Verwendungszweck <strong>in</strong> Form der o.g. Gebührennummer und soweit bekannt, <strong>das</strong> Aktenzeichen anzugeben.<br />

Die Zahlung der Gebühren bestimmt sich nach der Verordnung über die Zahlung der Kosten des Deutschen Patent- und<br />

<strong>Marke</strong>namts und des Bundespatentgerichts (PatKostZV). Danach können Gebühren wie folgt entrichtet werden:<br />

1. durch Bare<strong>in</strong>zahlung (bei der Geldstelle des Deutschen Patent- und <strong>Marke</strong>namts <strong>in</strong> München oder bei den Geldannahmestellen<br />

<strong>in</strong> Jena und im Technischen Informationszentrum <strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>),<br />

2. durch Überweisung auf e<strong>in</strong> Konto der zuständigen Bundeskasse für <strong>das</strong> Deutsche Patent- und <strong>Marke</strong>namt,<br />

3. durch (Bar-)E<strong>in</strong>zahlung bei e<strong>in</strong>em <strong>in</strong>ländischen oder ausländischen Geld<strong>in</strong>stitut auf e<strong>in</strong> Konto der zuständigen Bundeskasse für<br />

<strong>das</strong> Deutsche Patent- und <strong>Marke</strong>namt,<br />

4. durch Erteilung <strong>e<strong>in</strong>er</strong> E<strong>in</strong>zugsermächtigung von e<strong>in</strong>em Inlandskonto.

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