Ausgabe 03 | Herbst 2012 - EFM Versicherungsmakler AG
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halloween - mehr saures als süßes?<br />
Wer zahlt, wenn streiche von hexen und Zauberern ausarten?<br />
In der Nacht der Geister ziehen auch hierzulande Hexen,<br />
Zauberer und finstere Gestalten auf der Suche<br />
nach Süßigkeiten durch die Nachbarschaft. Wer nach der<br />
Aufforderung „Süßes oder Saures“ keine Naschereien herausrückt,<br />
muss mitunter damit rechnen Opfer eines Halloweenstreiches<br />
zu werden.<br />
Gerade im Schutz der dunkelheit fällt bei vielen<br />
Halloween-Gespenstern die Hemmschwelle und so<br />
mancher harmlose Unfug kann zu großen Schäden<br />
führen. Mit Zahnpasta eingeschmierte türklinken oder<br />
in Klopapier verpackte Bäume oder Briefkästen werden<br />
sicherlich meist als harmloser Streich abgetan. Eingeschlagene<br />
Fenster, zerkratzte autos, Farbe an der Hausmauer<br />
oder gegen die Fassade geworfene Eier sind dagegen<br />
Sachbeschädigungen. Wer dabei erwischt wird,<br />
muss mit einer anzeige rechnen.<br />
Wer bezahlt den Schaden? Ist so mancher<br />
Halloweenstreich als Spaß gedacht, vergeht einem<br />
schnell das Lachen, wenn man für den neuen autolack,<br />
den austausch des türschlosses oder einen Fassaden-<br />
wAS Bild: MUSS photocase, icH Maria Vaorin iM ScHAdEnSFAll<br />
UnBEdinGT BEAcHTEn?<br />
VERSICHERUNGSMAKLER<br />
Grundsätzlich gilt:<br />
Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering<br />
wie möglich zu halten!<br />
Melden Sie Schäden unverzüglich (24 Stunden) ihrem <strong>EFM</strong><br />
<strong>Versicherungsmakler</strong>!<br />
Heben Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des<br />
Schadens auf!<br />
rettung 144 Euro-notruf 112<br />
Polizei 133 ÖAMTc 120<br />
Feuerwehr 122 ArBÖ 123<br />
Vergiftungszentrale 01/406 43 43<br />
anstrich tief in die tasche greifen muss. denn für Schäden,<br />
welche vorsätzlich verursacht werden, muss der<br />
„täter“ selbst aufkommen, die Haftpflichtversicherung<br />
zahlt in diesen Fällen nicht.<br />
Ist der „täter“ unbekannt, werden Beschädigungen<br />
an Ihrem auto von der Vollkaskoversicherung ersetzt.<br />
(achtung: nicht jede teilkasko übernimmt den Schaden!)<br />
Für Schäden an Haustüren, Zäunen, Briefkästen<br />
oder Hausmauern kommt nur in seltenen Fällen die<br />
Eigenheimversicherung auf. Problematisch kann es bei<br />
Schäden innerhalb der Wohnung werden, etwa, wenn<br />
ein rohes Ei Ihren kostbaren teppich ruiniert. denn die<br />
meisten Haushaltsversicherungen bezahlen Vandalismusschäden<br />
nur im Zusammenhang mit einem Einbruch.<br />
aufpassen sollte auch, wer sich mit Gruselmaske<br />
hinters Steuer setzt. denn Kostüme die zu einer Sichtoder<br />
Hörbeeinträchtigung führen, könnten im Fall der<br />
Fälle für die Kaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit<br />
und somit Leistungsfreiheit bedeuten.<br />
informationen, welche dringend zur Hand sein sollten:<br />
- Hergangsschilderung mit datum und Uhrzeit<br />
- Schadensdokumentation anhand von Fotos, Anschaffungsrechnungen,<br />
etc.<br />
- Auflistung aller beschädigten Gegenstände<br />
- detaillierte Beschreibung besonderer Gegenstände, wie<br />
Antiquitäten, Pelze, Schmuck und Teppiche<br />
im Speziellen ist zu beachten bei...<br />
Brand:<br />
- Polizeiliche Anzeige notwendig<br />
wasserschäden:<br />
- Abdrehen aller leitungen (inkl. Hauptwasserleitung)<br />
- Verständigung des Installateurs bzw. einer Sanierungsfirma<br />
KFZ-Schäden:<br />
- richtiges Unfallverhalten (warnweste,<br />
Unfallstellenabsicherung, Erste Hilfe, etc.)<br />
- Beweissicherung (Fotos, Zeugenberichte, etc.)<br />
- Erstellen einer Unfallskizze<br />
- Ausfüllen eines europäischen Unfallberichtes<br />
- Polizeiliche Anzeige bei diebstahl, wildschäden, Parkschäden,<br />
Vandalismus und Brand<br />
ExTrA<br />
�<br />
5<br />
HALLoWEEN-VANDALEN<br />
Eltern müssen zahlen?<br />
Für so manche Eltern wird<br />
Halloween zu einem unvergesslichen<br />
Erlebnis. denn<br />
wenn Eltern ihre aufsichtspflicht<br />
verletzen, also z.B. ihre<br />
Mini-Monster alleine um die<br />
Häuser ziehen lassen, kann es<br />
passieren, dass sie für Schäden<br />
haften, die ihre Sprösslinge<br />
verursachen. der Halloweenstreich<br />
wird so schnell zum<br />
teuren Spaß.<br />
ob die Haftpflichtversicherung<br />
den Schaden übernimmt<br />
bzw. die Elten für den Schaden<br />
aufkommen müssen, hängt<br />
immer vom konkreten Fall ab<br />
und davon, ob die Eltern ihre<br />
aufsichtspflicht verletzt haben.<br />
trotzdem sollten Sie sich nicht<br />
darauf verlassen, dass „die Versicherung<br />
eh zahlt...“!<br />
Blitzschlag:<br />
- Hergangsschilderung mit genauer Uhrzeit<br />
Einbruchdiebstahl:<br />
- Polizeiliche Anzeige notwendig<br />
- Sperren von Konten, Schecks, Kreditkarten, Sparbüchern<br />
Bitte hier abtrennen!<br />
bei raub durch Androhung von Gewalt:<br />
- Polizeiliche Anzeige notwendig<br />
Sturmschäden:<br />
- Schadensdokumentation (Fotos etc.)