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Ausgabe 03 | Herbst 2012 - EFM Versicherungsmakler AG

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halloween - mehr saures als süßes?<br />

Wer zahlt, wenn streiche von hexen und Zauberern ausarten?<br />

In der Nacht der Geister ziehen auch hierzulande Hexen,<br />

Zauberer und finstere Gestalten auf der Suche<br />

nach Süßigkeiten durch die Nachbarschaft. Wer nach der<br />

Aufforderung „Süßes oder Saures“ keine Naschereien herausrückt,<br />

muss mitunter damit rechnen Opfer eines Halloweenstreiches<br />

zu werden.<br />

Gerade im Schutz der dunkelheit fällt bei vielen<br />

Halloween-Gespenstern die Hemmschwelle und so<br />

mancher harmlose Unfug kann zu großen Schäden<br />

führen. Mit Zahnpasta eingeschmierte türklinken oder<br />

in Klopapier verpackte Bäume oder Briefkästen werden<br />

sicherlich meist als harmloser Streich abgetan. Eingeschlagene<br />

Fenster, zerkratzte autos, Farbe an der Hausmauer<br />

oder gegen die Fassade geworfene Eier sind dagegen<br />

Sachbeschädigungen. Wer dabei erwischt wird,<br />

muss mit einer anzeige rechnen.<br />

Wer bezahlt den Schaden? Ist so mancher<br />

Halloweenstreich als Spaß gedacht, vergeht einem<br />

schnell das Lachen, wenn man für den neuen autolack,<br />

den austausch des türschlosses oder einen Fassaden-<br />

wAS Bild: MUSS photocase, icH Maria Vaorin iM ScHAdEnSFAll<br />

UnBEdinGT BEAcHTEn?<br />

VERSICHERUNGSMAKLER<br />

Grundsätzlich gilt:<br />

Treffen Sie sofort alle Maßnahmen, um den Schaden so gering<br />

wie möglich zu halten!<br />

Melden Sie Schäden unverzüglich (24 Stunden) ihrem <strong>EFM</strong><br />

<strong>Versicherungsmakler</strong>!<br />

Heben Sie beschädigte Gegenstände bis zum Abschluss des<br />

Schadens auf!<br />

rettung 144 Euro-notruf 112<br />

Polizei 133 ÖAMTc 120<br />

Feuerwehr 122 ArBÖ 123<br />

Vergiftungszentrale 01/406 43 43<br />

anstrich tief in die tasche greifen muss. denn für Schäden,<br />

welche vorsätzlich verursacht werden, muss der<br />

„täter“ selbst aufkommen, die Haftpflichtversicherung<br />

zahlt in diesen Fällen nicht.<br />

Ist der „täter“ unbekannt, werden Beschädigungen<br />

an Ihrem auto von der Vollkaskoversicherung ersetzt.<br />

(achtung: nicht jede teilkasko übernimmt den Schaden!)<br />

Für Schäden an Haustüren, Zäunen, Briefkästen<br />

oder Hausmauern kommt nur in seltenen Fällen die<br />

Eigenheimversicherung auf. Problematisch kann es bei<br />

Schäden innerhalb der Wohnung werden, etwa, wenn<br />

ein rohes Ei Ihren kostbaren teppich ruiniert. denn die<br />

meisten Haushaltsversicherungen bezahlen Vandalismusschäden<br />

nur im Zusammenhang mit einem Einbruch.<br />

aufpassen sollte auch, wer sich mit Gruselmaske<br />

hinters Steuer setzt. denn Kostüme die zu einer Sichtoder<br />

Hörbeeinträchtigung führen, könnten im Fall der<br />

Fälle für die Kaskoversicherung grobe Fahrlässigkeit<br />

und somit Leistungsfreiheit bedeuten.<br />

informationen, welche dringend zur Hand sein sollten:<br />

- Hergangsschilderung mit datum und Uhrzeit<br />

- Schadensdokumentation anhand von Fotos, Anschaffungsrechnungen,<br />

etc.<br />

- Auflistung aller beschädigten Gegenstände<br />

- detaillierte Beschreibung besonderer Gegenstände, wie<br />

Antiquitäten, Pelze, Schmuck und Teppiche<br />

im Speziellen ist zu beachten bei...<br />

Brand:<br />

- Polizeiliche Anzeige notwendig<br />

wasserschäden:<br />

- Abdrehen aller leitungen (inkl. Hauptwasserleitung)<br />

- Verständigung des Installateurs bzw. einer Sanierungsfirma<br />

KFZ-Schäden:<br />

- richtiges Unfallverhalten (warnweste,<br />

Unfallstellenabsicherung, Erste Hilfe, etc.)<br />

- Beweissicherung (Fotos, Zeugenberichte, etc.)<br />

- Erstellen einer Unfallskizze<br />

- Ausfüllen eines europäischen Unfallberichtes<br />

- Polizeiliche Anzeige bei diebstahl, wildschäden, Parkschäden,<br />

Vandalismus und Brand<br />

ExTrA<br />

�<br />

5<br />

HALLoWEEN-VANDALEN<br />

Eltern müssen zahlen?<br />

Für so manche Eltern wird<br />

Halloween zu einem unvergesslichen<br />

Erlebnis. denn<br />

wenn Eltern ihre aufsichtspflicht<br />

verletzen, also z.B. ihre<br />

Mini-Monster alleine um die<br />

Häuser ziehen lassen, kann es<br />

passieren, dass sie für Schäden<br />

haften, die ihre Sprösslinge<br />

verursachen. der Halloweenstreich<br />

wird so schnell zum<br />

teuren Spaß.<br />

ob die Haftpflichtversicherung<br />

den Schaden übernimmt<br />

bzw. die Elten für den Schaden<br />

aufkommen müssen, hängt<br />

immer vom konkreten Fall ab<br />

und davon, ob die Eltern ihre<br />

aufsichtspflicht verletzt haben.<br />

trotzdem sollten Sie sich nicht<br />

darauf verlassen, dass „die Versicherung<br />

eh zahlt...“!<br />

Blitzschlag:<br />

- Hergangsschilderung mit genauer Uhrzeit<br />

Einbruchdiebstahl:<br />

- Polizeiliche Anzeige notwendig<br />

- Sperren von Konten, Schecks, Kreditkarten, Sparbüchern<br />

Bitte hier abtrennen!<br />

bei raub durch Androhung von Gewalt:<br />

- Polizeiliche Anzeige notwendig<br />

Sturmschäden:<br />

- Schadensdokumentation (Fotos etc.)

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