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DFV-Information - Deutscher Feuerwehrverband

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<strong>DFV</strong>-<strong>Information</strong><br />

Bundesleistungen im Brandschutz –<br />

Positionspapier für Sicherheit im Katastrophenfall<br />

Seinen aktuellen Planungen für den Katastrophenschutz zufolge will sich der<br />

Bund komplett aus dem flächendeckenden Grundschutz im Bereich Brandschutz<br />

zurückziehen. Dabei handelt es sich um den größten Fahrzeugabbau überhaupt<br />

mit unmittelbaren Auswirkungen auf rund 20.000 ehrenamtliche Feuerwehrmänner<br />

und -frauen, für die künftig kein adäquates Gerät im Katastrophenfall und<br />

damit auch für die notwendige Ausbildung mehr zur Verfügung stünde.<br />

Der Deutsche <strong>Feuerwehrverband</strong> ist tief besorgt über drohende Sicherheitsrisiken<br />

für die Bevölkerung und einen beispiellosen Kahlschlag im Ehrenamt.<br />

Dieses Papier verdeutlicht die Position des Deutschen <strong>Feuerwehrverband</strong>es und<br />

untermauert die Notwendigkeit des weiteren Engagements des Bundes im<br />

Brandschutz.<br />

Ist-Stand Brandschutz im erweiterten Katastrophenschutz<br />

Im Aufgabenbereich Brandschutz ergänzt das Bundesministerium des Innern den<br />

Katastrophenschutz der Länder derzeit durch die Bereitstellung von 1.389 Fahrzeugen<br />

des Typs LF 16-TS und 356 Fahrzeugen des Typs SW 2000-Tr (insgesamt:<br />

1745 Fahrzeuge). Von den Ländern werden diese Fahrzeuge den Feuerwehren<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

Zurzeit stehen in den 440 Landkreisen und kreisfreien Städten durchschnittlich<br />

zwei Löschgruppenfahrzeuge mit je zwei Feuerlöschpumpen und ein Schlauchwagen<br />

mit je 2000 Metern Schlauchmaterial für die Löschwasserversorgung zur<br />

Verfügung. Der aktuelle Fehlbedarf beläuft sich bundesweit auf acht Fahrzeuge<br />

LF 16-TS und acht Fahrzeuge SW 2000-Tr.<br />

Außer der Bereitstellung der Fahrzeuge trägt der Bund auch die Kosten für Ausbildung<br />

der Einsatzkräfte in Doppelbesetzung sowie für Betrieb und Unterhaltung<br />

der Fahrzeuge.


Soll-Stand Brandschutz nach Planungen des BMI<br />

Zukünftig sollen für den Bereich Brandschutz keine Fahrzeuge mehr zur Verfügung<br />

gestellt werden. Dies bedeutet den Verzicht auf Ersatzbeschaffungen und<br />

die notwendige Modernisierung des Bestandes sowie in der Konsequenz auch<br />

die Verwertung der vorhandenen 1745 Einsatzfahrzeuge.<br />

Argumente für das weitere Engagement des Bundes im Brandschutz<br />

Fachliche Notwendigkeit des Brandschutzes im erweiterten Katastrophenschutz<br />

• Die geplanten Anschläge mit Brandbomben auf Regionalzüge in Nordrhein-<br />

Westfalen belegt eine reale Bedrohungslage auch außerhalb von Ballungsräumen.<br />

Dies erfordert eine flächendeckende Vorhaltung von leistungsfähigen<br />

Brandschutzkomponenten für den Katastrophenschutz. In vielen<br />

ländlichen Kreisen Deutschlands stellen die Fahrzeuge des Bundes die einzigen<br />

leistungsfähigen Komponenten für eine Löschwasserversorgung dar, die<br />

im Katastrophenfall erforderlich ist.<br />

• Ein leistungsfähiger Katastrophenschutz erfordert bundesweit einheitliche<br />

technische und taktische Konzepte. Nur sie gewähren Planungssicherheit<br />

und eine reibungslose Zusammenarbeit bei großflächigen Schadenslagen.<br />

• Die ABC-Komponenten des Bundes erfordern eine Wasserversorgung für die<br />

rasche Dekontamination von Verletzten und Nichtverletzten, die derzeit durch<br />

die Brandschutzkomponenten sichergestellt werden kann. Ein Expertenkonzept<br />

des BMI (so genanntes Rechenbachpapier) nach dem 11. September<br />

2001 sieht dafür künftig wasserführende Fahrzeuge vor. Aus diesem Grunde<br />

ist auch eine rasche Modernisierung bzw. Ergänzung des nicht mehr zeitgemäßen<br />

Fahrzeugbestandes des Bundes notwendig.<br />

• Die flächendeckende Dislozierung von Fahrzeugen und Kräften des erweiterten<br />

Katastrophenschutzes ist notwendig, um bei Großschadenslagen in<br />

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Ballungsräumen einen verlässlichen Kräfteaufwuchs sicherzustellen. Mit<br />

einem Rückzug aus der Fläche ginge auch dort eine empfindliche Schwächung<br />

des Katastrophenschutzes einher.<br />

• In der Folge eines ressourcenschonenden Verbraucherverhaltens werden die<br />

Gebietsversorger künftig die Kapazität von Wasserversorgungssystemen reduzieren.<br />

Dies erfordert bei Großschadenslagen und asymetrischen Bedrohungen<br />

umso mehr leistungsfähige Brandschutzkomponenten.<br />

Grundsätzliche Bedeutung des Brandschutzes im Katastrophenschutz<br />

• Der Bereich Brandschutz ist integraler Bestandteil des Katastrophenschutzes<br />

in Bund und Ländern für die Menschenrettung, die Brandbekämpfung und für<br />

weitere Hilfeleistungen über die technische Hilfeleistung und den Umweltschutz<br />

bis hin zu rettungsdienstlichen Aufgaben (nach Landesrecht). Die Feuerwehren<br />

leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung.<br />

• Mit 1745 Fahrzeugen stellt der Bund Fahrzeuge und Gerätschaften für rund<br />

20.000 ehrenamtliche Feuerwehrmänner und -frauen im Katastrophenschutz<br />

bereit. Ihre Hilfe wird zurückgewiesen, ihnen wird Ausrüstung und Ausbildung<br />

gestrichen. Der Deutsche <strong>Feuerwehrverband</strong> wird es nicht hinnehmen, dass<br />

diese 20.000 bürgerschaftlich engagierten Menschen ohne Not aus dem erweiterten<br />

Katastrophenschutz gestrichen werden.<br />

• Die Feuerwehren stellen mit rund 1,1 Millionen aktiven Einsatzkräften die mit<br />

Abstand größte Organisation im Katastrophenschutz dar. Sie garantieren flächendeckend<br />

schnelle und kompetente Hilfe. Deshalb bilden die Feuerwehren<br />

die unverzichtbare Basis für einen leistungsfähigen Katastrophenschutz<br />

in Bund und Ländern. Mit dem Rückzug aus dem Brandschutz schwächt der<br />

Bund dieses Potenzial erheblich. Dies hat unmittelbare Auswirkungen bei allen<br />

asymetrischen Bedrohungen und bei großflächigen Schadenslagen.<br />

• Die fachliche Notwendigkeit der Brandschutzkomponenten im Katastrophenschutz<br />

ist belegt. Der Bund kann sich nicht mit Hinweis auf (neu ausgelegte)<br />

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Zuständigkeiten aus der Verantwortung stehlen, ohne sicherzustellen, dass<br />

die hinterlassene Lücke in der Gefahrenabwehr vorher geschlossen wird.<br />

Auswirkungen auf die örtliche Gefahrenabwehr und die Kommunen<br />

• Nur einige Bundesländer sind in der Lage, die durch den Bund drohende Lücke<br />

zu schließen bzw. das bestehende System zeitgemäß zu ergänzen. In<br />

den anderen Ländern wird der Rückzug des Bundes mit rein organisatorischen<br />

Maßnahmen kompensiert werden müssen. Dies bedeutet die Aufstellung<br />

von Brandschutzbereitschaften aus Fahrzeugen der Städte und<br />

Gemeinden. Im Ergebnis führt dies bei den Kommunen zu zusätzlichen Belastungen,<br />

die zu Mittelkürzungen bei den Feuerwehren führen werden.<br />

Außerdem wird es bei großflächigen Schadenslagen (Hochwasser, Sturm,<br />

Starkregen, asymetrische Bedrohungen) Kapazitätsengpässe und erheblich<br />

längere Hilfsfristen in der örtlichen Gefahrenabwehr geben.<br />

• Alternativ wird ggf. der Aufbau von Brandschutzkomponenten in den Ländern<br />

aus Mitteln der Feuerschutzsteuer vorgenommen werden müssen. Diese<br />

Mittel werden somit zweckentfremdet für den Katastrophenschutz und fehlen<br />

den Kommunen als Trägern der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in den<br />

Städten und Gemeinden. Auch dadurch drohen Streichungen in den Feuerwehretats<br />

für die örtliche Gefahrenabwehr.<br />

• Eine teilweise Kompensation des Bundes durch Aufrüstung des Technischen<br />

Hilfswerks mit weiterer Wasserfördertechnik und ggf. Löschfahrzeugen wird<br />

als widersinnig abgelehnt. Die Fähigkeiten und Zuständigkeiten im Katastrophenschutz<br />

sind klar auf die beteiligten Organisationen verteilt. Dadurch ist<br />

die professionelle Aufgabenerfüllung sichergestellt. Es ist nicht zielführend,<br />

dieses System zu zerschlagen und einen Wildwuchs an Kompetenzen und<br />

Zuständigkeiten zu produzieren.<br />

Berlin, den 19. August 2006<br />

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