DFV-Information - Deutscher Feuerwehrverband
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<strong>DFV</strong>-<strong>Information</strong><br />
Bundesleistungen im Brandschutz –<br />
Positionspapier für Sicherheit im Katastrophenfall<br />
Seinen aktuellen Planungen für den Katastrophenschutz zufolge will sich der<br />
Bund komplett aus dem flächendeckenden Grundschutz im Bereich Brandschutz<br />
zurückziehen. Dabei handelt es sich um den größten Fahrzeugabbau überhaupt<br />
mit unmittelbaren Auswirkungen auf rund 20.000 ehrenamtliche Feuerwehrmänner<br />
und -frauen, für die künftig kein adäquates Gerät im Katastrophenfall und<br />
damit auch für die notwendige Ausbildung mehr zur Verfügung stünde.<br />
Der Deutsche <strong>Feuerwehrverband</strong> ist tief besorgt über drohende Sicherheitsrisiken<br />
für die Bevölkerung und einen beispiellosen Kahlschlag im Ehrenamt.<br />
Dieses Papier verdeutlicht die Position des Deutschen <strong>Feuerwehrverband</strong>es und<br />
untermauert die Notwendigkeit des weiteren Engagements des Bundes im<br />
Brandschutz.<br />
Ist-Stand Brandschutz im erweiterten Katastrophenschutz<br />
Im Aufgabenbereich Brandschutz ergänzt das Bundesministerium des Innern den<br />
Katastrophenschutz der Länder derzeit durch die Bereitstellung von 1.389 Fahrzeugen<br />
des Typs LF 16-TS und 356 Fahrzeugen des Typs SW 2000-Tr (insgesamt:<br />
1745 Fahrzeuge). Von den Ländern werden diese Fahrzeuge den Feuerwehren<br />
zur Verfügung gestellt.<br />
Zurzeit stehen in den 440 Landkreisen und kreisfreien Städten durchschnittlich<br />
zwei Löschgruppenfahrzeuge mit je zwei Feuerlöschpumpen und ein Schlauchwagen<br />
mit je 2000 Metern Schlauchmaterial für die Löschwasserversorgung zur<br />
Verfügung. Der aktuelle Fehlbedarf beläuft sich bundesweit auf acht Fahrzeuge<br />
LF 16-TS und acht Fahrzeuge SW 2000-Tr.<br />
Außer der Bereitstellung der Fahrzeuge trägt der Bund auch die Kosten für Ausbildung<br />
der Einsatzkräfte in Doppelbesetzung sowie für Betrieb und Unterhaltung<br />
der Fahrzeuge.
Soll-Stand Brandschutz nach Planungen des BMI<br />
Zukünftig sollen für den Bereich Brandschutz keine Fahrzeuge mehr zur Verfügung<br />
gestellt werden. Dies bedeutet den Verzicht auf Ersatzbeschaffungen und<br />
die notwendige Modernisierung des Bestandes sowie in der Konsequenz auch<br />
die Verwertung der vorhandenen 1745 Einsatzfahrzeuge.<br />
Argumente für das weitere Engagement des Bundes im Brandschutz<br />
Fachliche Notwendigkeit des Brandschutzes im erweiterten Katastrophenschutz<br />
• Die geplanten Anschläge mit Brandbomben auf Regionalzüge in Nordrhein-<br />
Westfalen belegt eine reale Bedrohungslage auch außerhalb von Ballungsräumen.<br />
Dies erfordert eine flächendeckende Vorhaltung von leistungsfähigen<br />
Brandschutzkomponenten für den Katastrophenschutz. In vielen<br />
ländlichen Kreisen Deutschlands stellen die Fahrzeuge des Bundes die einzigen<br />
leistungsfähigen Komponenten für eine Löschwasserversorgung dar, die<br />
im Katastrophenfall erforderlich ist.<br />
• Ein leistungsfähiger Katastrophenschutz erfordert bundesweit einheitliche<br />
technische und taktische Konzepte. Nur sie gewähren Planungssicherheit<br />
und eine reibungslose Zusammenarbeit bei großflächigen Schadenslagen.<br />
• Die ABC-Komponenten des Bundes erfordern eine Wasserversorgung für die<br />
rasche Dekontamination von Verletzten und Nichtverletzten, die derzeit durch<br />
die Brandschutzkomponenten sichergestellt werden kann. Ein Expertenkonzept<br />
des BMI (so genanntes Rechenbachpapier) nach dem 11. September<br />
2001 sieht dafür künftig wasserführende Fahrzeuge vor. Aus diesem Grunde<br />
ist auch eine rasche Modernisierung bzw. Ergänzung des nicht mehr zeitgemäßen<br />
Fahrzeugbestandes des Bundes notwendig.<br />
• Die flächendeckende Dislozierung von Fahrzeugen und Kräften des erweiterten<br />
Katastrophenschutzes ist notwendig, um bei Großschadenslagen in<br />
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Ballungsräumen einen verlässlichen Kräfteaufwuchs sicherzustellen. Mit<br />
einem Rückzug aus der Fläche ginge auch dort eine empfindliche Schwächung<br />
des Katastrophenschutzes einher.<br />
• In der Folge eines ressourcenschonenden Verbraucherverhaltens werden die<br />
Gebietsversorger künftig die Kapazität von Wasserversorgungssystemen reduzieren.<br />
Dies erfordert bei Großschadenslagen und asymetrischen Bedrohungen<br />
umso mehr leistungsfähige Brandschutzkomponenten.<br />
Grundsätzliche Bedeutung des Brandschutzes im Katastrophenschutz<br />
• Der Bereich Brandschutz ist integraler Bestandteil des Katastrophenschutzes<br />
in Bund und Ländern für die Menschenrettung, die Brandbekämpfung und für<br />
weitere Hilfeleistungen über die technische Hilfeleistung und den Umweltschutz<br />
bis hin zu rettungsdienstlichen Aufgaben (nach Landesrecht). Die Feuerwehren<br />
leisten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz der Bevölkerung.<br />
• Mit 1745 Fahrzeugen stellt der Bund Fahrzeuge und Gerätschaften für rund<br />
20.000 ehrenamtliche Feuerwehrmänner und -frauen im Katastrophenschutz<br />
bereit. Ihre Hilfe wird zurückgewiesen, ihnen wird Ausrüstung und Ausbildung<br />
gestrichen. Der Deutsche <strong>Feuerwehrverband</strong> wird es nicht hinnehmen, dass<br />
diese 20.000 bürgerschaftlich engagierten Menschen ohne Not aus dem erweiterten<br />
Katastrophenschutz gestrichen werden.<br />
• Die Feuerwehren stellen mit rund 1,1 Millionen aktiven Einsatzkräften die mit<br />
Abstand größte Organisation im Katastrophenschutz dar. Sie garantieren flächendeckend<br />
schnelle und kompetente Hilfe. Deshalb bilden die Feuerwehren<br />
die unverzichtbare Basis für einen leistungsfähigen Katastrophenschutz<br />
in Bund und Ländern. Mit dem Rückzug aus dem Brandschutz schwächt der<br />
Bund dieses Potenzial erheblich. Dies hat unmittelbare Auswirkungen bei allen<br />
asymetrischen Bedrohungen und bei großflächigen Schadenslagen.<br />
• Die fachliche Notwendigkeit der Brandschutzkomponenten im Katastrophenschutz<br />
ist belegt. Der Bund kann sich nicht mit Hinweis auf (neu ausgelegte)<br />
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Zuständigkeiten aus der Verantwortung stehlen, ohne sicherzustellen, dass<br />
die hinterlassene Lücke in der Gefahrenabwehr vorher geschlossen wird.<br />
Auswirkungen auf die örtliche Gefahrenabwehr und die Kommunen<br />
• Nur einige Bundesländer sind in der Lage, die durch den Bund drohende Lücke<br />
zu schließen bzw. das bestehende System zeitgemäß zu ergänzen. In<br />
den anderen Ländern wird der Rückzug des Bundes mit rein organisatorischen<br />
Maßnahmen kompensiert werden müssen. Dies bedeutet die Aufstellung<br />
von Brandschutzbereitschaften aus Fahrzeugen der Städte und<br />
Gemeinden. Im Ergebnis führt dies bei den Kommunen zu zusätzlichen Belastungen,<br />
die zu Mittelkürzungen bei den Feuerwehren führen werden.<br />
Außerdem wird es bei großflächigen Schadenslagen (Hochwasser, Sturm,<br />
Starkregen, asymetrische Bedrohungen) Kapazitätsengpässe und erheblich<br />
längere Hilfsfristen in der örtlichen Gefahrenabwehr geben.<br />
• Alternativ wird ggf. der Aufbau von Brandschutzkomponenten in den Ländern<br />
aus Mitteln der Feuerschutzsteuer vorgenommen werden müssen. Diese<br />
Mittel werden somit zweckentfremdet für den Katastrophenschutz und fehlen<br />
den Kommunen als Trägern der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in den<br />
Städten und Gemeinden. Auch dadurch drohen Streichungen in den Feuerwehretats<br />
für die örtliche Gefahrenabwehr.<br />
• Eine teilweise Kompensation des Bundes durch Aufrüstung des Technischen<br />
Hilfswerks mit weiterer Wasserfördertechnik und ggf. Löschfahrzeugen wird<br />
als widersinnig abgelehnt. Die Fähigkeiten und Zuständigkeiten im Katastrophenschutz<br />
sind klar auf die beteiligten Organisationen verteilt. Dadurch ist<br />
die professionelle Aufgabenerfüllung sichergestellt. Es ist nicht zielführend,<br />
dieses System zu zerschlagen und einen Wildwuchs an Kompetenzen und<br />
Zuständigkeiten zu produzieren.<br />
Berlin, den 19. August 2006<br />
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