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Wissenswertes - Landkreis Neumarkt

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<strong>Wissenswertes</strong>: Denkmalschutz<br />

Förderung denkmalpfl egerischer<br />

Maßnahmen<br />

Wichtig ist, dass Finanzierungshilfen nur<br />

gewährt werden, wenn die Maßnahme<br />

vor ihrer Durchführung mit dem zuständigen<br />

Amt abgestimmt ist. Dort erhält<br />

der Bauherr auch die für Instandsetzungen<br />

oder Veränderungen an einem<br />

Denkmal notwendige Baugenehmigung<br />

oder die Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz.<br />

Auch wenn eine Baugenehmigung<br />

nicht erforderlich ist, bedarf<br />

jede Maßnahme an einem Denkmal der<br />

Erlaubnis.<br />

Waltersberg<br />

Für die Erhaltung, Sicherung und Restaurierung<br />

von Denkmälern, die sich<br />

nicht im Eigentum des Staates befi nden,<br />

können Zuschüsse gewährt werden. Diese<br />

kommen Privatpersonen, aber auch<br />

kommunalen Gebietskörperschaften oder<br />

Kirchen zugute. Ein Rechtsanspruch auf<br />

Förderung besteht allerdings nicht.<br />

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich vor<br />

allem nach der Bedeutung und Dringlichkeit<br />

des Einzelfalls, der Finanzkraft des<br />

Eigentümers, nach der Zahl der vorliegenden<br />

Anträge und natürlich nach den<br />

bereitstehenden Haushaltsmitteln.<br />

Wichtig in diesem Zusammenhang ist:<br />

Es werden nur die Kosten bezuschusst,<br />

die bedingt durch denkmalpfl egerische<br />

Aufl agen den üblichen Erhaltungsaufwand<br />

übersteigen.<br />

Wenn Sie eine Maßnahme an einem<br />

Baudenkmal planen, sollten Sie sich auf<br />

jeden Fall von der zuständigen Behörde<br />

beraten lassen.<br />

Dort können sowohl der sinnvolle Ablauf<br />

einer Instandsetzungsmaß nahme als<br />

auch die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten<br />

besprochen werden.

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