Willkommen im Kranichruf am Schaalsee - und Ferienpark ...
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Gr<strong>und</strong>stücke, bauträgerfrei.<br />
Jetzt mit besserer Bebauungsmöglichkeit.<br />
Mehr ab Seite 17<br />
<strong>Willkommen</strong> <strong>im</strong><br />
<strong>Kranichruf</strong> <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />
Ihr eigener Erholungsort in der Natur
Inhalt<br />
<strong>Willkommen</strong> <strong>im</strong> <strong>Kranichruf</strong><br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
<strong>Schaalsee</strong> <strong>und</strong> Anfahrt<br />
Zarrentin <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />
In der Umgebung<br />
Luftbild<br />
Gr<strong>und</strong>stücksplan<br />
Planungsrechtliche<br />
textliche Festlegungen<br />
Örtliche Bauvorschriften<br />
Sonstige Hinweise<br />
Impressum <strong>und</strong> Kontakt<br />
3<br />
5<br />
6<br />
11<br />
13<br />
15<br />
17<br />
18<br />
20<br />
21<br />
23<br />
<strong>Willkommen</strong><br />
<strong>im</strong> <strong>Kranichruf</strong><br />
Ein Ort <strong>im</strong> Grünen<br />
Die <strong>Schaalsee</strong>region gehört zu den schönsten Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns.<br />
Hier leben zahlreiche Pflanzen- <strong>und</strong><br />
Tierarten, wovon der bedeutendste Bewohner der Kranich ist. Dieser<br />
außergewöhnliche Vogel, der symbolisch Wachs<strong>am</strong>keit <strong>und</strong> Klugheit<br />
verkörpert, lebt nur in der unversehrten Natur, in der wir Menschen<br />
lediglich als Begleiter willkommen sind.<br />
In dieser Idylle liegt <strong>Kranichruf</strong> <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong>, ein grünes Refugium<br />
nahe der kleinen Stadt Zarrentin. Dieser Ort lädt Sie ein, mehr als ein<br />
Begleiter, sondern ein Teil davon zu werden. Denn wenn in der Dämmerung<br />
die Trompetenrufe der Kraniche ertönen, fällt es schwer,<br />
sich von der Natur zu trennen. Aber vielleicht bleiben Sie noch ein<br />
wenig länger – hier bei den <strong>Kranichruf</strong>en <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong>.<br />
3
Ob be<strong>im</strong> Segeln, auf<br />
Kutschfahrten oder <strong>am</strong><br />
Strand: die frische Luft,<br />
wie die Windmühle<br />
beweist, ist ein treuer<br />
Begleiter in Mecklenburg-<br />
Vorpommern.<br />
Zu Gast in Mecklenburg-<br />
Vorpommern<br />
Das grüne Land <strong>am</strong> Meer<br />
In der Natur liegt die Kraft – <strong>und</strong> Natur gibt es reichlich<br />
in Mecklenburg-Vorpommern: die berühmte Seenplatte,<br />
die kilometerlangen Sandstrände, Rügen <strong>und</strong> andere<br />
kleine Ostseeinseln, saftige Wiesen, Laubwälder sowie<br />
ein Reichtum an Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten.<br />
Selbst für kulturelle Attraktionen ist gesorgt. Besuchen<br />
Sie die alten Hansestädte Rostock <strong>und</strong> Wismar oder die<br />
Kreisstadt Ludwigslust. Und machen Sie einen Tagesausflug<br />
ins schöne Schwerin. Die Landeshauptstadt ist<br />
nämlich das kulturelle <strong>und</strong> politische Zentrum Mecklen-<br />
burg-Vorpommerns. Denn dieser charmante Ort wurde in<br />
den letzten Jahrzehnten mit großer Sorgfalt restauriert. Das<br />
Schweriner Schloss <strong>und</strong> sein barocker Schlossgarten, das<br />
Staatstheater <strong>und</strong> Staatliche Museum sowie weitere Sehenswürdigkeiten<br />
sind <strong>im</strong>mer eine Reise wert.<br />
Die Musikfestspiele sind der sommerliche Höhepunkt in<br />
Mecklenburg-Vorpommern. Burgen, Schlösser, Scheunen,<br />
Kirchen <strong>und</strong> Parks sind Schauplatz für mehr als 100 musikalische<br />
Vorstellungen. International renommierte Künstler<br />
reisen an, um dieses Land mit ihrer Musik zu verzaubern.<br />
Ein vielfältiges Land wo stets ein frischer Wind weht, der<br />
die Luft angenehm belebt, den Körper entschleunigt <strong>und</strong> die<br />
Erholung spürbar werden lässt - weit entfernt von Großstadtrummel:<br />
das ist Mecklenburg-Vorpommern.<br />
4 5
Der <strong>Schaalsee</strong><br />
– Wo die Natur zu Hause ist<br />
Die Region <strong>und</strong> ihre Geschichte<br />
Die <strong>Schaalsee</strong>region, so wie wir sie heute<br />
vorfinden, ist vor 12 000 Jahren entstanden.<br />
Die Gletscherausläufer der letzten Eiszeit schoben<br />
Geröll vor sich her, welches die zahlreichen<br />
Seen in die Landschaft zeichnete. Mit 71,5 Metern<br />
ist der <strong>Schaalsee</strong> der tiefste Klarwassersee<br />
Norddeutschlands. Seine Fläche von 24 km2 ist<br />
umringt von Schilf, Wald, Wiesen <strong>und</strong> Mooren,<br />
eingebettet in einer Hügellandschaft.<br />
Der <strong>Schaalsee</strong> liegt in den B<strong>und</strong>esländern<br />
Schleswig-Holstein <strong>und</strong> Mecklenburg-Vorpommern.<br />
Dieses ehemalige Grenzgebiet gehört<br />
seit dem Jahre 2000 zum Biosphärenreservat<br />
der UNESCO. Hier muss sich der Mensch der<br />
Natur anpassen, hier sind wir nur als leiser<br />
Weggefährte akzeptiert. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e<br />
leben in der <strong>Schaalsee</strong>region zahlreiche Pflanzen<strong>und</strong><br />
Tierarten, die auf Rad- <strong>und</strong> Wanderwegen,<br />
sogar vom Boot, hautnah zu beobachten sind.<br />
Zu erreichen ist dieses unversehrte Plätzchen<br />
Erde ganz leicht. Der <strong>Schaalsee</strong> liegt <strong>im</strong> kleinen<br />
Dreieck zwischen Lübeck, H<strong>am</strong>burg <strong>und</strong> Schwerin.<br />
Die A24 führt r<strong>und</strong> 10 Kilometer südlich davon<br />
entlang, daher sind Berlin <strong>und</strong> Hannover nur<br />
zwei Autost<strong>und</strong>en entfernt, H<strong>am</strong>burg sogar<br />
nur 35 Minuten.<br />
Es ist der ideale Erholungsort für Großstädter<br />
<strong>und</strong> Naturliebhaber, für Radler <strong>und</strong> Wanderer,<br />
Angler <strong>und</strong> Schw<strong>im</strong>mer. Es ist für uns alle ein<br />
Geschenk der Natur.<br />
Wohn- <strong>und</strong> <strong>Ferienpark</strong> <strong>Kranichruf</strong><br />
Birkenallee<br />
19246 Zarrentin<br />
E-mail: kranichruf@ditting-bau.de<br />
www.<strong>Kranichruf</strong>.de<br />
Wohn- <strong>und</strong> <strong>Ferienpark</strong><br />
<strong>Kranichruf</strong><br />
Die <strong>Schaalsee</strong>region ist einfach zu<br />
erreichen, doch erwartet Sie ein<br />
grüner Ort der unberührten Natur.<br />
6 7
Badestellen <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong> sind<br />
beliebt: auch das Schwanenpaar<br />
geht schw<strong>im</strong>men.<br />
Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />
Der Naturpark <strong>Schaalsee</strong> ist He<strong>im</strong>at von mehr als 230<br />
Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten. Zu der natürlichen Pflanzenwelt<br />
gehören Hohe Schlüsselblumen, Glockenheiden, Sonnentau<br />
<strong>und</strong> sogar Knabenkraut <strong>und</strong> Sumpfsitter. Zudem sind hier<br />
verschiedene Orchideenarten he<strong>im</strong>isch.<br />
Aber ganz besonders der Kranich, unser Leitvogel, ist<br />
hier zu Hause. Denn dieser sehr scheue Vogel braucht die<br />
Unversehrtheit der Natur <strong>und</strong> reagiert empfindlich auf Störungen.<br />
Kranicheltern ziehen meistens nur ein Junges an<br />
den Schilf- <strong>und</strong> Waldufern des Sees auf. Ihre einzigartigen<br />
Trompetenrufe ertönen meist in der Dämmerung. Während<br />
der Zugzeit von August bis November halten sich hier bis<br />
zu 600 Kraniche auf, welche in großen Trupps auf Feldern<br />
zus<strong>am</strong>menkommen. Schon <strong>im</strong>mer hat die Schönheit der<br />
Kraniche die Menschen fasziniert. Er ist das Symbol für<br />
Wachs<strong>am</strong>keit <strong>und</strong> Klugheit <strong>und</strong> wurde in Griechenland<br />
<strong>und</strong> Japan als der „Vogel des Glücks“ bezeichnet. Auch<br />
in China kennt man ihn, wo er für ein langes Leben <strong>und</strong><br />
Weisheit steht.<br />
Zu den weiteren Tierbewohnern zählen neben zahlreichen<br />
Vogelarten auch der Fischotter <strong>und</strong> die Kleine <strong>und</strong> Große<br />
Maräne. Hier erklingt der Gesang des Drosselrohrsängers <strong>im</strong><br />
Frühling, Graugänse ziehen <strong>im</strong> Sommer ihre Jungen auf <strong>und</strong><br />
Seeadler sind das ganze Jahr auf der Jagd zu beobachten.<br />
Aktivitäten <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />
Die <strong>Schaalsee</strong>region bietet eine große Vielfalt. Hier<br />
können Sie tief einatmen! Schwingen Sie sich auf Ihr<br />
Fahrrad, mit den Wanderschuhen <strong>und</strong> der Badehose<br />
auf dem Gepäckträger – denn die Natur verspricht<br />
pure Erholung auf jede Art <strong>und</strong> Weise. Die Rad- <strong>und</strong><br />
Wanderwege <strong>im</strong> Biosphärenreservat gehören zu den<br />
schönsten in Mecklenburg-Vorpommern. Ins Woitendorfer<br />
Moor beispielsweise führt Sie der „Bauernweg“<br />
durch Wald, Wiesen <strong>und</strong> Torflandschaften. Der romantische<br />
„Elfenpfad“ schlängelt sich 16 Kilometer unter<br />
Starten Sie Wasserausflüge, Wanderungen oder<br />
Badeerlebnisse vom <strong>Kranichruf</strong> aus.<br />
Allee- <strong>und</strong> Waldbäumen entlang. Ihrer Abenteuerlust<br />
gehen Sie auf dem „Räuberweg“ nach.<br />
Der <strong>Schaalsee</strong> hat eine ausgezeichnete Wasserqualität.<br />
Baden können Sie an den zahlreichen Badestellen<br />
r<strong>und</strong> um den See. Vom <strong>Kranichruf</strong> nur ein kurzer Fußmarsch<br />
durch Wald <strong>und</strong> Wiesen entfernt, befindet sich<br />
das Strandbad Zarrentin mit Klettergerüst, Tennis- <strong>und</strong><br />
Fußballplatz. Von dort überblicken Sie die ganze Seelandschaft<br />
aus Schilfufern, Buchten, kleinen Halbinseln<br />
<strong>und</strong> Inseln. ><br />
8 9
Oder erk<strong>und</strong>en Sie den <strong>Schaalsee</strong> zu Wasser <strong>im</strong> Tret-, Ruder,- oder<br />
vielleicht doch <strong>im</strong> Segelboot? Sie können <strong>im</strong> Bootsverleih an der Uferpromenade<br />
das Gefährt Ihrer Wahl mieten. Auch für Ihr Angelvergnügen<br />
ist gesorgt, denn als Angler dürfen Sie an ausgewiesenen Stellen<br />
Ihrer Leidenschaft nachkommen <strong>und</strong> die eine oder andere Maräne,<br />
eine örtliche Delikatesse, mit Glück für das Abendessen fangen.<br />
Hier gibt es <strong>im</strong>mer etwas zu tun <strong>und</strong> stets vieles zu entdecken.<br />
Petri Heil! Hier beißen die kleine<br />
<strong>und</strong> große Maräne aus der F<strong>am</strong>ilie<br />
der Forellenfische gerne an<br />
Zarrentin<br />
<strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />
Das Städtchen <strong>am</strong> Wasser<br />
Am südlichen Ufer des <strong>Schaalsee</strong>s liegt Zarrentin – eine<br />
kleine Stadt mit circa 5.000 Einwohnern <strong>und</strong> allem, was man<br />
zum Leben <strong>und</strong> Erholen benötigen könnte. Die liebevoll sanierte<br />
Kleinstadt mit einem eindrucksvollen Blick über die Seelandschaft<br />
bietet verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants <strong>und</strong><br />
Cafés, Hotels <strong>und</strong> Pensionen <strong>und</strong> für den Fall der Fälle auch eine<br />
medizinische Versorgung.<br />
Auch geschichtlich können Sie in Zarrentin viel entdecken: Das<br />
aufwendig renovierte Kloster aus dem Jahre 1248 beherbergt nicht<br />
nur die Stadtbücherei, es dient außerdem kulturellen Anlässen wie<br />
Ausstellungen, Konzerten <strong>und</strong> weiteren Veranstaltungen. Im He<strong>im</strong>atmuseum<br />
erfahren Sie alles über die <strong>Schaalsee</strong>region, Haus- <strong>und</strong><br />
Landwirtschaft <strong>und</strong> das Grenzreg<strong>im</strong>e der DDR. Und die romanische<br />
Feldsteinkirche wurde 1194 erbaut <strong>und</strong> über die Jahre stetig erweitert.<br />
Sie hütet einige kostbare Schätze beispielsweise alte Wandmalereien,<br />
einen Barockaltar <strong>und</strong> eine Renaissancekanzel aus dem Jahre<br />
1534, ein Meisterwerk der Holzschnitzkunst.<br />
Einen detaillierten Überblick von Zarrentin <strong>und</strong> der Region erhalten<br />
Sie <strong>im</strong> berühmten „Pahlhuus“, nur ein kurzer Spaziergang vom<br />
<strong>Kranichruf</strong> entfernt.<br />
Der Ort Zarrentin <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong> erstrahlt nach einer<br />
gründlichen Restaurierung <strong>und</strong> Sanierung in neuer Pracht<br />
10 11
Schneevergnügen, Autorennen, Geschichtsst<strong>und</strong>e<br />
sowie Wissenschaftsk<strong>und</strong>e: Der <strong>Schaalsee</strong><br />
bietet neben Natur auch weitere Aktivitäten.<br />
In der Umgebung<br />
Noch mehr Vergnügen<br />
Hier kommt keine Langeweile auf, denn in der Umgebung des<br />
<strong>Schaalsee</strong>s ist einiges los. Schneeballschlachten <strong>im</strong> Sommer<br />
<strong>und</strong> Beachvolleyball bei Minustemperaturen. Vielleicht reisen Sie<br />
auch zurück in die Vergangenheit oder erk<strong>und</strong>en die Welt.<br />
Alles ist möglich!<br />
Europas größter indoor Schnee- <strong>und</strong> Freizeitpark, das ALPIN-<br />
CENTER H<strong>am</strong>burg – Wittenburg verspricht sportliches Vergnügen<br />
an 365 Tagen <strong>im</strong> Jahr. Im Freizeitpark gibt es Abwechslung<br />
<strong>und</strong> Spaß auf Skiern, in Quads, auf der Kartbahn <strong>und</strong> sogar auf<br />
dem Beachvolleyball-Platz.<br />
Das Museum <strong>und</strong> Informationszentrum „GRENZHUS“ in<br />
Schlagsdorf beherbergt die deutsch-deutsche Geschichte.<br />
Eine Dokumentation, wie die Region zwischen „sozialer<br />
Sicherheit“ <strong>und</strong> „westlicher Freiheit“ existieren musste.<br />
Erleben Sie Wissenschaft zum Anfassen!<br />
Das ZUKUNFTSZENTRUM in Nieklitz stellt die Beziehung<br />
zwischen Mensch-Natur-Technik-Wissenschaft vor. Mehr als<br />
400 Modelle veranschaulichen, wie der Mensch die Ideenvielfalt<br />
der Natur kopiert.<br />
ALPINCENTER HAMBURG-WITTENBURG<br />
Zur Winterwelt 1, 19243 Wittenburg, Germany<br />
Telefon: 01805 80 21 21<br />
www.alpincenter.com<br />
GRENZHUS<br />
Neubauernweg 1, 19217 Schlagsdorf<br />
Telefon: 038875 20326<br />
www.grenzhus.de<br />
NIEKLITZER ÖKOLOGIE-<br />
UND ÖKOTECHNOLOGIESTIFTUNG<br />
Dorfstrasse 17, 19258 Nieklitz<br />
Telefon: 038843 8200<br />
www.zmtw.de<br />
12 13
Erholung <strong>im</strong><br />
<strong>Kranichruf</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Schaalsee</strong><br />
Das He<strong>im</strong> <strong>im</strong> Grünen<br />
rholung beginnt be<strong>im</strong> Träumen: das Gr<strong>und</strong>stück <strong>im</strong><br />
E Grünen. Ein kleines Holzhaus mit Garten. Frei von Alltagssorgen<br />
<strong>und</strong> Lärm. Wir brauchen einen Ort der Ruhe,<br />
ein Refugium, wo wir abschalten <strong>und</strong> uns erholen. Wo wir<br />
einfach nur durchatmen.<br />
Am <strong>Schaalsee</strong> können Sie das. Atmen Sie hier den Duft der<br />
Natur ein <strong>und</strong> genießen Sie ihre Unversehrtheit. Vielleicht<br />
verzaubert Sie dieser Ort ja <strong>und</strong> Sie möchten bleiben?<br />
Im <strong>Kranichruf</strong> können Sie bleiben - solange Sie wollen.<br />
Im Dahlien- oder Geranienweg, in der Ahornallee oder <strong>im</strong><br />
Begonienweg kann Ihr Holzhaus <strong>im</strong> Garten stehen. Endlich<br />
Erholung <strong>im</strong> Grünen, in der unversehrten Natur. Hier, bei<br />
den <strong>Kranichruf</strong>en <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong>.<br />
14 15
verkauft Baugrenze<br />
77 - 88<br />
ca. 8000 m 2<br />
einen aktuellen Reservierungsstand erhalten Sie auf Anfrage, Stand November 2010<br />
Gr<strong>und</strong>stücksplan<br />
Bewusst wohnen<br />
<strong>im</strong> Holzhaus<br />
Ein Zuhause der Ruhe<br />
Der <strong>Kranichruf</strong> bietet Ihnen verschiedene Gr<strong>und</strong>stücke<br />
zwischen ca. 400 <strong>und</strong> 850 m² zum Kauf an. Lassen<br />
Sie sich Ihr Traumhaus vom Anbieter Ihrer Wahl bauen<br />
oder werden Sie selbst aktiv. D<strong>am</strong>it Ihr Haus zur Umgebung<br />
passt, muss die Fassade größtenteils aus Holz oder Verblendmauerwerk<br />
sein <strong>und</strong> darf eine Gr<strong>und</strong>fläche von bis zu 95<br />
m² haben. Das reicht Ihnen nicht? Dann legen Sie zwei<br />
Gr<strong>und</strong>stücke zus<strong>am</strong>men <strong>und</strong> erweitern Sie die Gr<strong>und</strong>fläche<br />
um bis zu 40 m². Detailinformationen zu der möglichen Bebauung<br />
finden Sie auf den nächsten Seiten. Übrigens, zum<br />
See sind es nur ein paar Schritte, ca. 800 m. Kommen Sie<br />
schnell zum <strong>Kranichruf</strong> <strong>und</strong> träumen Sie los!<br />
• SO §10 BauNVO<br />
• Nur Einzelhäuser<br />
• 1 Vollgeschoss<br />
• Offene Bauweise<br />
• GR max. 95m² bzw. s.<br />
Punkt I 1.2 <strong>im</strong> B-Plan<br />
• DN 25-48° bzw. s.<br />
Punkt II 6.1 <strong>im</strong> B-Plan<br />
• SD/WD<br />
In freier Natur erholen sich Körper <strong>und</strong><br />
Seele <strong>am</strong> besten. Der <strong>Kranichruf</strong> <strong>am</strong><br />
<strong>Schaalsee</strong> liegt nahe der Wanderwege,<br />
Bootsstege <strong>und</strong> Badestellen.<br />
16 17
I. Planungsrechtliche textliche Festsetzungen<br />
1.<br />
1.1<br />
1.2<br />
1.3<br />
2.0<br />
2.1<br />
2.2<br />
Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 10 BauNVO)<br />
Das Sondergebiet ´Ferienhausgebiet´ dient der Erholung. Zulässig sind Ferienhäuser.<br />
Im Baufeld B sind auch Betriebsgebäude zulässig, die der Verwaltung des Gebietes<br />
dienen einschließlich eines kleinen Ladens bis max<strong>im</strong>al 100 qm Verkaufsfläche.<br />
Im Baufeld C sind auch Gebäude <strong>und</strong> Einrichtungen für altersunabhängige soziale<br />
<strong>und</strong> Bildungszwecke einschließlich Küchen, Sozial- <strong>und</strong> Sanitärräume,<br />
Aufenthalts- <strong>und</strong> Veranstaltungsräume, sowie Räume für die Beherbergung dieses<br />
Personenkreises inkl. der Nebenräume zulässig. (Mehrgenerationenzentrum) Im<br />
Baufeld C ist eine Überschreitung von der festgesetzten GR ausnahmsweise zulässig,<br />
sofern ein Grünausgleich <strong>im</strong> Geltungsbereich dieses B-Planes erfolgt.<br />
Eine Überschreitung der zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche gem. § 19 (4) BauNVO ist unzulässig.<br />
Dies gilt nicht für die notwendigen Stellplätze, der Zufahrt, die Hauszuwegung<br />
<strong>und</strong> die Müllstellplätze. Eine Überschreitung der zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche um bis zu<br />
40 qm ist ausnahmsweise zulässig, wenn zwei Gr<strong>und</strong>stücke vor Einreichung der<br />
Bauanzeige / eines Bauantrages zu einem Gr<strong>und</strong>stück verschmolzen werden.<br />
Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 LBauO M-V, von der Genehmigung freigestellte<br />
Bauvorhaben nach § 62 LBauO M-V <strong>und</strong> Nebenanlagen nach § 14 BauNVO<br />
mit einer Dachneigung bis max<strong>im</strong>al 15° sind nur innerhalb der Baugrenze zulässig.<br />
Dies gilt nicht für Zuwegungen / Zufahrten.<br />
Höhe baulicher Anlagen (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO)<br />
In allen Teilgebieten darf die traufseitige Wandhöhe max<strong>im</strong>al 5,00 m, bezogen auf<br />
die Fahrbahnoberkante der an die überbaubare Fläche angrenzende Verkehrsfläche<br />
besonderer Zweckbest<strong>im</strong>mungen (privater), nicht überschritten werden. Bei Pultdächern<br />
muss die Traufseite eine der Längsseiten sein. Ein Krüppelwalm gilt nicht<br />
als Traufseite.<br />
Als Wandhöhe gilt nach § 6 Abs.4 LBauO M-V das Maß zwischen Oberkante der angrenzenden<br />
Fahrbahnoberkante (unter Bezugspunkt) <strong>und</strong> der äußeren Schnittlinie<br />
von Außenwand <strong>und</strong> Dachhaut (oberer Bezugspunkt), in der Fassadenmitte. Bei geeigneter<br />
Geländeoberfläche ist die <strong>im</strong> Mittel gemessene Wandhöhe maßgebend.<br />
Geländeaufschüttungen oder Abgrabungen sind max<strong>im</strong>al bis zu 50 cm bezogen auf<br />
die gewachsene Geländeoberfläche zulässig.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
5.1<br />
5.2<br />
Freizuhaltende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr.10 BauGB `98)<br />
Anbaufreie Strecke<br />
Innerhalb der anbaufreien Strecke an der Landesstraße Nr. 04 sind in einem Abstand<br />
von 20 m zum Fahrbahnrand der L 04 jegliche bauliche Anlagen sowie Nebenanlagen<br />
<strong>im</strong> Sinne § 14 Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> 2 BauNVO unzulässig.<br />
Oberflächenentwässerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 <strong>und</strong> 20 BauGB)<br />
Das anfallende Oberflächenwasser einschließlich des Wassers von Dachflächen ist<br />
auf den privaten Gr<strong>und</strong>stücken ordnungsgemäß zu Versickerung zu bringen.<br />
Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen besonderer Zwecksbest<strong>im</strong>mungen ist<br />
in straßenbegleitenden Mulden, die Bestandteil dieser Flächen sind, zur Versickerung<br />
zu bringen. Angrenzende, öffentliche Gr<strong>und</strong>flächen können zur Versickerung<br />
herangezogen werden.<br />
Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3i.V.m. § 9Abs. 1 Nr. 20 BauGB`98)<br />
Gemäß § 9 Abs. 1a BauGB`98 werden die innerhalb des Plangebiets festgesetzten<br />
Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur <strong>und</strong> Landschaft als S<strong>am</strong>melfestsetzung zu 100% den Sondergebietensausweisungen<br />
A - C als Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen für die verursachten Eingriff<br />
zugeordnet.<br />
Für die als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von<br />
Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft festgesetzten Flächen werden als Maßnahmen zur Sicherung<br />
der Entwicklungsziele ergänzend zur Planzeichnung (Teil A) wie folgt festgesetzt:<br />
Grünfläche A:<br />
• Entwicklung eines Schutz- <strong>und</strong> Pufferstreifens zur räumlichen <strong>und</strong> naturbezogenen<br />
Trennung der Sondergebietsflächen vom Naturschutzgebiet „Schaalelauf“.<br />
• Die Maßnahmenfläche ist vollständig für eine naturnahe Entwicklung vorzusehen.<br />
Sonstige Nutzungen sind unzulässig.<br />
• Es ist eine Bepflanzung mit dicht wachsenden Gehölzgruppen in einer<br />
Sukzessionsfläche vorzusehen.<br />
• Es sind ausschließlich he<strong>im</strong>ische Laubgehölze zu verwenden.<br />
5.3<br />
6.<br />
6.1<br />
Zur Sicherung der Entwicklungsziele für die Grünfläche A werden folgende<br />
Einzelmaßnahmen gemäß Grünordnungsplan festgesetzt:<br />
• Pflanzungen von Gehölzgruppen auf 50% der Fläche sind mit Einzelbäumen in<br />
unregelmäßiger Form derart anzulegen, dass vielfältige Randstrukturen entstehen<br />
<strong>und</strong> eine Durchsicht nicht möglich ist. Freihaltung eines mindestens 4,0 m breiten<br />
Streifen zum vorhandenen Knick, um die Knickstruktur nicht zu beeinträchtigen.<br />
• Pflanzungen einer Baumreihe bzw. einer Baumgruppe entlang des geplanten<br />
Gehweges (als Bestandteil einer Grünfläche) sowie <strong>im</strong> Bereich der Abwasser-<br />
Pumpstation.<br />
• Anlage eines Pflanzenstreifens vorwiegend aus Schlehe <strong>und</strong> Weißdorn, um die<br />
räumliche Trennung der Maßnahmeflächen von den privaten Ferienhausgr<strong>und</strong>-<br />
stücken zu unterstützen.<br />
• Knickerhaltung mit Durchführung einer fachgerechten Pflege durch<br />
„Auf-den-Stock-setzen“ alle 10 bis 12 Jahre: Knicklückenschließung durch<br />
Strauchpflanzungen aus Arten des vorhandenen Knicks.<br />
Grünfläche B:<br />
Schaffung <strong>und</strong> Entwicklung einer Randeingrünung als Abschirmung zur Bahntrasse<br />
durch Anlage einer dichten Gehölzpflanzung in einer wiesenartigen Fläche. Etwa<br />
60% der Fläche sind ausschließlich mit he<strong>im</strong>ischen Laubgehölzen (Schlehe,<br />
Weißdorn Schwarzer Hol<strong>und</strong>er) <strong>und</strong> Obstbäumen zu pflanzen <strong>und</strong> dauerhaft zu<br />
erhalten.<br />
Auf den privaten Gr<strong>und</strong>stücken der Baufelder A ist pro angefangene 400 m²<br />
Gr<strong>und</strong>stücksfläche ein Laubbaum mit einer Pflanzgröße von mindestens 12 – 14 cm<br />
St<strong>am</strong>mumfang in 3 x verpflanzter Baumschulqualität bzw. ein Obstbaum mit einer<br />
Pflanzgröße von mindestens 10-12 cm St<strong>am</strong>mumfang als 2 x verpflanzte Hochstämme<br />
zu pflanzen <strong>und</strong> dauerhaft zu erhalten. Laubbäume auf den Anpflanzungsflächen<br />
(s. Ziffer I, 5.2) sind gr<strong>und</strong>stücksbezogen anzurechnen.<br />
Flächen zu Anpflanzung von Bäumen <strong>und</strong> Sträucher (§ 9 Abs. 1 Nr.25a BauGB`98)<br />
Die in der privaten Grünfläche zu errichtende Aufschüttung ist als modellierter<br />
Lärmschutz- <strong>und</strong> Landschaftswall so zu begrünen, dass <strong>im</strong> Rahmen des Möglichen<br />
eine Einbringung in die Landschaft sowie eine funktionale <strong>und</strong> ortsbildverträgliche<br />
Gestaltung der zum Ferienhausgebiet weisenden Seite erreicht werden kann. Zur<br />
Erreichung dieses Entwicklungszieles sind folgende Maßnahmen gr<strong>und</strong>sätzlich zu<br />
beachten:<br />
6.2<br />
6.3<br />
• Wallbepflanzungen mit Laubgehölzen in unterschiedlicher Verteilung zur<br />
Verringerung der geradlinigen Wirkung des Lärmschutzwalles (LSW).<br />
• Die zum Ferienhausgebiet weisende Seite soll sich in unterschiedlicher Weise<br />
an die jeweilig angrenzende Nutzung anfügen.<br />
• Die Wallkrone soll nur in einigen Teilbereichen bepflanzt werden, um die<br />
Höhenentwicklung zu reduzieren.<br />
Innerhalb der Flächen zur Anpflanzung von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern werden in der<br />
privaten Grünfläche mit der Zweckbest<strong>im</strong>mung Lärmschutzwall folgende Maßnahmen<br />
festgesetzt:<br />
• Herstellung eines Lärmschutzwalles mit sich nach Nordwesten <strong>und</strong> Südosten<br />
verringernder Höhe. Nahe der geplanten Zufahrt ist ein Knickcharakter anzustre-<br />
ben, der allmählich (nach Süden) in eine unregelmäßige Bepflanzung auf 30%<br />
der Fläche übergeht.<br />
• Der Bereich auf der Innenseite (in Höhe des Baufeldes „C“) ist zu 70% der Fläche<br />
mit he<strong>im</strong>ischen Laubgehölzen zu bepflanzen, wobei ein hoher Anteil an Schlehe<br />
<strong>und</strong> Weißdorn erreicht werden muss, um die relativ offen nutzbaren Flächen der<br />
Stellplatzanlage <strong>und</strong> des ges<strong>am</strong>ten Spielbereichs vor einer Inanspruchnahme des<br />
LSW für diese Nutzung zu schützen. In die Pflanzung ist eine geeignete Abzäunung<br />
zu integrieren, die eine nicht gewünschte Wegeverbindung zur L 04 unterbindet.<br />
• Die zur L 04 weisende Seite ist zu 30% der Fläche mit he<strong>im</strong>ischen Laubgehölzen<br />
zu bepflanzen. Die Freiflächen sind mit einer Saatmischung einzusäen, um eine<br />
artenreiche Gras- <strong>und</strong> Krautflur zu fördern.<br />
• Der LSW ist an der dem Ferienhausgebiet zugewandten Seite zu 40% der Fläche<br />
mit Laubgehölzen derart zu bepflanzen, dass eine gestalterische Verbindung zu<br />
den angrenzenden Ferienhausgr<strong>und</strong>stücken erreicht werden kann.<br />
Für die Flächen zur Anpflanzung von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern gelten die Mindestanforderungen<br />
aus der Grünordnungsplanung. Die Anpflanzungen sind mit Beginn<br />
der Erschließungsmaßnahmen entsprechend dem Baufortschritt herzustellen <strong>und</strong><br />
durch die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer entsprechend dem Entwicklungsziel der Grünordnungsplanung<br />
dauerhaft zu erhalten.<br />
Für die Anpflanzungen innerhalb des Plangeltungsbereiches sind gemäß „Maßnahmeplan“<br />
zur Grünordnung vom 11.01.2000 folgende Gehölzarten (s. Tabelle) zu verwenden:<br />
18 19
Liste A: Obstgehölze:<br />
Alantapfel, Gravensteiner, Gretapfel, Holsteiner Cox, Holsteiner Zitronenapfel, Jakob<br />
Fischer, Klausdorfer Häger, Krügers Dickstlel, Krumpeter, Martini, Pommerscher<br />
Krummstiel, Stahls Winterprinz, Stina Lohmann, Herbststreifling, Blumenbachs Butterbirne,<br />
Lübecker Sommerberg<strong>am</strong>otte, Nordhäuser Winterforelle, Muskatellerbirne,<br />
Petersbirne, Speckbirne, Anna Späth., Hauszwetsche, Wagenhe<strong>im</strong>s Frühzwetsche<br />
Liste B: Sträucher:<br />
Schlehe (Prunus spinosa), H<strong>und</strong>srose (Rosa canina), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus<br />
monogyna), Feldahorn (Acer c<strong>am</strong>pestre), Gemeiner Schneeball (Viburnum<br />
opulus), Hainbuche (Carpinus betulus), Hasel (Corylus avellana), Salweide (Salix<br />
caprea), Krezdorn (Rahmnus cathartica), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildrosen<br />
(Filz-Rose; Rosa tomentosa; Wein-Rose: Rosa rubiginosa)<br />
Liste C: Bäume:<br />
Rotbuche (Fagus sylvatica), Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus),<br />
Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Stieleiche<br />
(Quercus robur), Hainbuche (Carpinus Betulus)<br />
Liste D: Großkronige Straßenbäume:<br />
Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Winterlinde (Tilia<br />
cordata), Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus Betulus), Rosskastanie<br />
(Aesculus hippocastanum), Sandbirke (Betula pendula)<br />
Liste E: Kleinkronige Straßenbäume:<br />
Eberesche (Sorbus aucuparia), Feldahorn (Acer c<strong>am</strong>pestre), Mehlbeere (Sorbus<br />
div. Spec.), Weißdorn (Crataegus div. Spec.), Apfel (Malus div. Spec.), Kirsche (Prunus<br />
div. Spec.)<br />
Liste „Kompensation“:<br />
Sträucher:<br />
Schlehe (Prunus spinosa), H<strong>und</strong>srose (Rosa Canina), Eingriffiger (Crataegus),<br />
Weißdorn (monogyna), Feldahorn (Acer c<strong>am</strong>pestre), Gemeiner (Viburnum),<br />
Schneeball (opulus), Hainbuche (Carpinus Betulus), Hasel (Corylus avellana),<br />
Salweide (Salix caprea), Kreuzdorn (Rahmnus cathartica), Wildapfel (Malus sylvestris),<br />
Wildrosen(Filz-Rose: Rosa tomentosa; Wein-Rose: Rosa rubiginosa)<br />
Bäume:<br />
Rotbuche (Fagus sylvatica), Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus),<br />
Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Stieleiche<br />
(Quercus robur)<br />
7.<br />
Bäume wegbegleitend:<br />
Rotbuche (Fagus sylvatica), Spitzahorn (Acer platanoides), Hainbuche (Carpinus<br />
betulus), Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Stieleiche<br />
(Quercus robur)<br />
Immissionsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 i.V.m. Nr. 17 BauGb ´98)<br />
Zum Schutz der geplanten Bebauung vor Verkehrslärm von der Landstraße Nr. L 04<br />
wird aktiver Lärmschutz innerhalb der festgesetzten Flächen für Aufschüttungen<br />
wie folgt festgesetzt:<br />
- Höhe des Lärmschutzwalles (LSW) von 3,5 m über Fahrbahnoberkante der L 04 <strong>im</strong><br />
Abschnitt zwischen der Nordgrenze des Flurstückes 73/1 <strong>und</strong> einem Querschnitt<br />
40 m südlich der südlichen Grenze des Flurstückes 73/1.<br />
- Höhe des Lärmschutzwalles (LSW) von 3,0 m über Fahrbahnoberkante der L 04<br />
auf 40 m Länge in südlicher Verlängerung des 3,5 m hohen Walles.<br />
II. Örtliche Bauvorschriften<br />
( § 86 LBauO M-V)<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Befestigte Flächen<br />
Auf den privaten Gr<strong>und</strong>stücksflächen sind Stellplätze, Zufahrten <strong>und</strong> Wege in wasser-<br />
<strong>und</strong> luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die Oberflächengestaltung dieser<br />
Flächen sind kleinteilige Materialien mit großem Fugenanteil <strong>im</strong> Sandbett verlegt<br />
zu verwenden.<br />
Einfriedungen<br />
Die Baugr<strong>und</strong>stücke sind zu öffentlichen Flächen <strong>und</strong> zu den Maßnahmenflächen<br />
mit Hecken aus he<strong>im</strong>ischen, standortgerechten Laubgehölzen – 3 st/lfm. Sträucher /<br />
Heister 60-100 cm einzufassen. Gr<strong>und</strong>stücksseitig kann ein die Hecke nicht überragender<br />
Zaun gesetzt werden. Die Höhe der Hecke darf max<strong>im</strong>al 1,50 m betragen.<br />
Sichtschutzelemente <strong>und</strong> blickdichte Zäune bis zu 1,50 m Höhe sind nur auf einer<br />
Länge von 4,00 m <strong>und</strong> nur unmittelbar anschließend an die Bebauung zulässig.<br />
Genehmigungsfreie Bauten <strong>und</strong> Nebenanlagen<br />
Carports <strong>und</strong> Nebenanlagen sind in einem Überwiegenden Flächenanteil (> 50%) in<br />
Holz auszuführen.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
6.1<br />
6.2<br />
Sockelhöhen<br />
Die Oberkanten der Erdgeschossfußböden werden mit max<strong>im</strong>al 0,3 m über der<br />
Oberkante der an die vordere Gr<strong>und</strong>stücksgrenze anzugrenzenden Verkehrsflächen<br />
besonderer Zweckbest<strong>im</strong>mung festgesetzt.<br />
Dachgeschosse<br />
In allen Teilgebieten ist die Errichtung des Dachgeschosses als Staffelgeschoss<br />
unzulässig.<br />
Dächer<br />
In allen Teilgebieten sind Gründächer allgemein zulässig. Bei der Errichtung eines<br />
Gründaches ist ausnahmsweise auch eine Dachneigung < 25° für das d<strong>am</strong>it verb<strong>und</strong>ene<br />
Gebäude oder Gebäudeteil zulässig. Reflektierende Dacheindeckungen – hierzu<br />
zählen nicht Sonnenkollektoren oder ähnliche regenerative Anlageformen – wie<br />
glasierte Dachsteine oder – ziegel sind unzulässig.<br />
Ausnahmsweise sind in den Baufeldern A Pultdächer mit einer Dachneigung von<br />
5° - 28° Dachneigung zulässig. Bei Pultdächern muss die Traufseite eine der Längsseiten<br />
sein.<br />
6.3 Sonnenkollektoren sind nur auf Gebäuden zulässig.<br />
7.<br />
8.<br />
8.1<br />
8.2<br />
Gebäudefassade<br />
Die Außenfassade der Hauptgebäude ist in ihrer überwiegenden Flächengröße (><br />
60%) in Holzbauweise oder Verblendmauerwerk herzustellen. Untergeordnete Fassadenteile,<br />
Giebelseiten, Schmuckleisten oder zur nachhaltigen Energieeinsparung<br />
erforderliche Bauteile können auch mit einem sich vom Material der Hauptfassade<br />
unterscheidenden Material abgesetzt werden.<br />
Werbeanlagen<br />
Werbeanlagen sind nur in Verbindung mit dem Nutzungs- <strong>und</strong> Aufgabenzweck <strong>und</strong><br />
nur <strong>im</strong> Zufahrtsbereich zum Ges<strong>am</strong>tgebiet zulässig.<br />
• Werbeanlagen auf Dächern sind unzulässig.<br />
• Bewegliche Werbeanlagen sind unzulässig.<br />
• Farbige Beleuchtung der Werbeanlagen ist unzulässig.<br />
Großtafelwerbeanlagen ab einer Größe von 2 m² sind unzulässig. Ausnahmsweise<br />
können während der Vermarktungszeit Großtafelwerbeanlagen bis zu 4 m² zugelassen<br />
werden sowie innerhalb des Plangebietes <strong>am</strong> südöstlichen <strong>und</strong> nordwestlichen<br />
Plangebietsrand oder zus<strong>am</strong>mengefasst <strong>im</strong> Zufahrtsbereich des Touristenzentrums<br />
zwei Großtafelwerbeanlagen bis max<strong>im</strong>al 12 m ² je Großtafel.<br />
III. Sonstige Hinweise<br />
1.<br />
2.<br />
Wenn während der Erdarbeiten F<strong>und</strong>e oder auffälligen Bodenverfärbungen entdeckt<br />
werden ist gemäß § 11 DSchG die untere Denkmalbehörde des Landkreises<br />
zu benachrichtigen <strong>und</strong> der F<strong>und</strong> <strong>und</strong> die F<strong>und</strong>stelle bis zum Eintreffen des Landes<strong>am</strong>tes<br />
für Bodendenkmalpflege oder dessen Vertreter in unverändertem Zustand<br />
zu erhalten. Verantwortlich hierfür sind der Entdecker, der Leiter der Arbeiten, der<br />
Gr<strong>und</strong>eigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des F<strong>und</strong>es erkennen. Die<br />
Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige.<br />
Bei altlastenrelevanten Bodenbelastungen sind die Arbeiten einzustellen <strong>und</strong> die<br />
untere Wasserbehörde zu informieren bzw. bei Verfärbung der Fachdienst Umwelt<br />
des Landkreises Ludwigslust.<br />
20 21
Impressum<br />
Weitere Informationen erhalten Sie über:<br />
Richard Ditting GmbH & Co. KG<br />
Pinnasberg 45<br />
20359 H<strong>am</strong>burg<br />
Telefon: (040) 369 861-0<br />
Telefax: (040) 369 861-35<br />
E-mail: kranichruf@ditting-bau.de<br />
www.<strong>Kranichruf</strong>.de<br />
Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen sind für die Allgemeinheit<br />
best<strong>im</strong>mt; sie erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit.<br />
Sie dürfen nicht zur Beurteilung von Risiken von Anlage- oder sonstigen geschäft-<br />
lichen Entscheidungen <strong>im</strong> Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Projekt oder in Teilen davon<br />
verwendet werden.<br />
H<strong>am</strong>burg, November 2010; © 2010 All rights reserved<br />
Texte: Caroline Ditting<br />
Fotos: Jörg Wohlfromm<br />
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Verkaufsinformationen:<br />
E-mail: kranichruf@ditting-bau.de<br />
www.<strong>Kranichruf</strong>.de