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Willkommen im Kranichruf am Schaalsee - und Ferienpark ...

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Gr<strong>und</strong>stücke, bauträgerfrei.<br />

Jetzt mit besserer Bebauungsmöglichkeit.<br />

Mehr ab Seite 17<br />

<strong>Willkommen</strong> <strong>im</strong><br />

<strong>Kranichruf</strong> <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />

Ihr eigener Erholungsort in der Natur


Inhalt<br />

<strong>Willkommen</strong> <strong>im</strong> <strong>Kranichruf</strong><br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

<strong>Schaalsee</strong> <strong>und</strong> Anfahrt<br />

Zarrentin <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />

In der Umgebung<br />

Luftbild<br />

Gr<strong>und</strong>stücksplan<br />

Planungsrechtliche<br />

textliche Festlegungen<br />

Örtliche Bauvorschriften<br />

Sonstige Hinweise<br />

Impressum <strong>und</strong> Kontakt<br />

3<br />

5<br />

6<br />

11<br />

13<br />

15<br />

17<br />

18<br />

20<br />

21<br />

23<br />

<strong>Willkommen</strong><br />

<strong>im</strong> <strong>Kranichruf</strong><br />

Ein Ort <strong>im</strong> Grünen<br />

Die <strong>Schaalsee</strong>region gehört zu den schönsten Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns.<br />

Hier leben zahlreiche Pflanzen- <strong>und</strong><br />

Tierarten, wovon der bedeutendste Bewohner der Kranich ist. Dieser<br />

außergewöhnliche Vogel, der symbolisch Wachs<strong>am</strong>keit <strong>und</strong> Klugheit<br />

verkörpert, lebt nur in der unversehrten Natur, in der wir Menschen<br />

lediglich als Begleiter willkommen sind.<br />

In dieser Idylle liegt <strong>Kranichruf</strong> <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong>, ein grünes Refugium<br />

nahe der kleinen Stadt Zarrentin. Dieser Ort lädt Sie ein, mehr als ein<br />

Begleiter, sondern ein Teil davon zu werden. Denn wenn in der Dämmerung<br />

die Trompetenrufe der Kraniche ertönen, fällt es schwer,<br />

sich von der Natur zu trennen. Aber vielleicht bleiben Sie noch ein<br />

wenig länger – hier bei den <strong>Kranichruf</strong>en <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong>.<br />

3


Ob be<strong>im</strong> Segeln, auf<br />

Kutschfahrten oder <strong>am</strong><br />

Strand: die frische Luft,<br />

wie die Windmühle<br />

beweist, ist ein treuer<br />

Begleiter in Mecklenburg-<br />

Vorpommern.<br />

Zu Gast in Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Das grüne Land <strong>am</strong> Meer<br />

In der Natur liegt die Kraft – <strong>und</strong> Natur gibt es reichlich<br />

in Mecklenburg-Vorpommern: die berühmte Seenplatte,<br />

die kilometerlangen Sandstrände, Rügen <strong>und</strong> andere<br />

kleine Ostseeinseln, saftige Wiesen, Laubwälder sowie<br />

ein Reichtum an Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten.<br />

Selbst für kulturelle Attraktionen ist gesorgt. Besuchen<br />

Sie die alten Hansestädte Rostock <strong>und</strong> Wismar oder die<br />

Kreisstadt Ludwigslust. Und machen Sie einen Tagesausflug<br />

ins schöne Schwerin. Die Landeshauptstadt ist<br />

nämlich das kulturelle <strong>und</strong> politische Zentrum Mecklen-<br />

burg-Vorpommerns. Denn dieser charmante Ort wurde in<br />

den letzten Jahrzehnten mit großer Sorgfalt restauriert. Das<br />

Schweriner Schloss <strong>und</strong> sein barocker Schlossgarten, das<br />

Staatstheater <strong>und</strong> Staatliche Museum sowie weitere Sehenswürdigkeiten<br />

sind <strong>im</strong>mer eine Reise wert.<br />

Die Musikfestspiele sind der sommerliche Höhepunkt in<br />

Mecklenburg-Vorpommern. Burgen, Schlösser, Scheunen,<br />

Kirchen <strong>und</strong> Parks sind Schauplatz für mehr als 100 musikalische<br />

Vorstellungen. International renommierte Künstler<br />

reisen an, um dieses Land mit ihrer Musik zu verzaubern.<br />

Ein vielfältiges Land wo stets ein frischer Wind weht, der<br />

die Luft angenehm belebt, den Körper entschleunigt <strong>und</strong> die<br />

Erholung spürbar werden lässt - weit entfernt von Großstadtrummel:<br />

das ist Mecklenburg-Vorpommern.<br />

4 5


Der <strong>Schaalsee</strong><br />

– Wo die Natur zu Hause ist<br />

Die Region <strong>und</strong> ihre Geschichte<br />

Die <strong>Schaalsee</strong>region, so wie wir sie heute<br />

vorfinden, ist vor 12 000 Jahren entstanden.<br />

Die Gletscherausläufer der letzten Eiszeit schoben<br />

Geröll vor sich her, welches die zahlreichen<br />

Seen in die Landschaft zeichnete. Mit 71,5 Metern<br />

ist der <strong>Schaalsee</strong> der tiefste Klarwassersee<br />

Norddeutschlands. Seine Fläche von 24 km2 ist<br />

umringt von Schilf, Wald, Wiesen <strong>und</strong> Mooren,<br />

eingebettet in einer Hügellandschaft.<br />

Der <strong>Schaalsee</strong> liegt in den B<strong>und</strong>esländern<br />

Schleswig-Holstein <strong>und</strong> Mecklenburg-Vorpommern.<br />

Dieses ehemalige Grenzgebiet gehört<br />

seit dem Jahre 2000 zum Biosphärenreservat<br />

der UNESCO. Hier muss sich der Mensch der<br />

Natur anpassen, hier sind wir nur als leiser<br />

Weggefährte akzeptiert. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e<br />

leben in der <strong>Schaalsee</strong>region zahlreiche Pflanzen<strong>und</strong><br />

Tierarten, die auf Rad- <strong>und</strong> Wanderwegen,<br />

sogar vom Boot, hautnah zu beobachten sind.<br />

Zu erreichen ist dieses unversehrte Plätzchen<br />

Erde ganz leicht. Der <strong>Schaalsee</strong> liegt <strong>im</strong> kleinen<br />

Dreieck zwischen Lübeck, H<strong>am</strong>burg <strong>und</strong> Schwerin.<br />

Die A24 führt r<strong>und</strong> 10 Kilometer südlich davon<br />

entlang, daher sind Berlin <strong>und</strong> Hannover nur<br />

zwei Autost<strong>und</strong>en entfernt, H<strong>am</strong>burg sogar<br />

nur 35 Minuten.<br />

Es ist der ideale Erholungsort für Großstädter<br />

<strong>und</strong> Naturliebhaber, für Radler <strong>und</strong> Wanderer,<br />

Angler <strong>und</strong> Schw<strong>im</strong>mer. Es ist für uns alle ein<br />

Geschenk der Natur.<br />

Wohn- <strong>und</strong> <strong>Ferienpark</strong> <strong>Kranichruf</strong><br />

Birkenallee<br />

19246 Zarrentin<br />

E-mail: kranichruf@ditting-bau.de<br />

www.<strong>Kranichruf</strong>.de<br />

Wohn- <strong>und</strong> <strong>Ferienpark</strong><br />

<strong>Kranichruf</strong><br />

Die <strong>Schaalsee</strong>region ist einfach zu<br />

erreichen, doch erwartet Sie ein<br />

grüner Ort der unberührten Natur.<br />

6 7


Badestellen <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong> sind<br />

beliebt: auch das Schwanenpaar<br />

geht schw<strong>im</strong>men.<br />

Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />

Der Naturpark <strong>Schaalsee</strong> ist He<strong>im</strong>at von mehr als 230<br />

Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten. Zu der natürlichen Pflanzenwelt<br />

gehören Hohe Schlüsselblumen, Glockenheiden, Sonnentau<br />

<strong>und</strong> sogar Knabenkraut <strong>und</strong> Sumpfsitter. Zudem sind hier<br />

verschiedene Orchideenarten he<strong>im</strong>isch.<br />

Aber ganz besonders der Kranich, unser Leitvogel, ist<br />

hier zu Hause. Denn dieser sehr scheue Vogel braucht die<br />

Unversehrtheit der Natur <strong>und</strong> reagiert empfindlich auf Störungen.<br />

Kranicheltern ziehen meistens nur ein Junges an<br />

den Schilf- <strong>und</strong> Waldufern des Sees auf. Ihre einzigartigen<br />

Trompetenrufe ertönen meist in der Dämmerung. Während<br />

der Zugzeit von August bis November halten sich hier bis<br />

zu 600 Kraniche auf, welche in großen Trupps auf Feldern<br />

zus<strong>am</strong>menkommen. Schon <strong>im</strong>mer hat die Schönheit der<br />

Kraniche die Menschen fasziniert. Er ist das Symbol für<br />

Wachs<strong>am</strong>keit <strong>und</strong> Klugheit <strong>und</strong> wurde in Griechenland<br />

<strong>und</strong> Japan als der „Vogel des Glücks“ bezeichnet. Auch<br />

in China kennt man ihn, wo er für ein langes Leben <strong>und</strong><br />

Weisheit steht.<br />

Zu den weiteren Tierbewohnern zählen neben zahlreichen<br />

Vogelarten auch der Fischotter <strong>und</strong> die Kleine <strong>und</strong> Große<br />

Maräne. Hier erklingt der Gesang des Drosselrohrsängers <strong>im</strong><br />

Frühling, Graugänse ziehen <strong>im</strong> Sommer ihre Jungen auf <strong>und</strong><br />

Seeadler sind das ganze Jahr auf der Jagd zu beobachten.<br />

Aktivitäten <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />

Die <strong>Schaalsee</strong>region bietet eine große Vielfalt. Hier<br />

können Sie tief einatmen! Schwingen Sie sich auf Ihr<br />

Fahrrad, mit den Wanderschuhen <strong>und</strong> der Badehose<br />

auf dem Gepäckträger – denn die Natur verspricht<br />

pure Erholung auf jede Art <strong>und</strong> Weise. Die Rad- <strong>und</strong><br />

Wanderwege <strong>im</strong> Biosphärenreservat gehören zu den<br />

schönsten in Mecklenburg-Vorpommern. Ins Woitendorfer<br />

Moor beispielsweise führt Sie der „Bauernweg“<br />

durch Wald, Wiesen <strong>und</strong> Torflandschaften. Der romantische<br />

„Elfenpfad“ schlängelt sich 16 Kilometer unter<br />

Starten Sie Wasserausflüge, Wanderungen oder<br />

Badeerlebnisse vom <strong>Kranichruf</strong> aus.<br />

Allee- <strong>und</strong> Waldbäumen entlang. Ihrer Abenteuerlust<br />

gehen Sie auf dem „Räuberweg“ nach.<br />

Der <strong>Schaalsee</strong> hat eine ausgezeichnete Wasserqualität.<br />

Baden können Sie an den zahlreichen Badestellen<br />

r<strong>und</strong> um den See. Vom <strong>Kranichruf</strong> nur ein kurzer Fußmarsch<br />

durch Wald <strong>und</strong> Wiesen entfernt, befindet sich<br />

das Strandbad Zarrentin mit Klettergerüst, Tennis- <strong>und</strong><br />

Fußballplatz. Von dort überblicken Sie die ganze Seelandschaft<br />

aus Schilfufern, Buchten, kleinen Halbinseln<br />

<strong>und</strong> Inseln. ><br />

8 9


Oder erk<strong>und</strong>en Sie den <strong>Schaalsee</strong> zu Wasser <strong>im</strong> Tret-, Ruder,- oder<br />

vielleicht doch <strong>im</strong> Segelboot? Sie können <strong>im</strong> Bootsverleih an der Uferpromenade<br />

das Gefährt Ihrer Wahl mieten. Auch für Ihr Angelvergnügen<br />

ist gesorgt, denn als Angler dürfen Sie an ausgewiesenen Stellen<br />

Ihrer Leidenschaft nachkommen <strong>und</strong> die eine oder andere Maräne,<br />

eine örtliche Delikatesse, mit Glück für das Abendessen fangen.<br />

Hier gibt es <strong>im</strong>mer etwas zu tun <strong>und</strong> stets vieles zu entdecken.<br />

Petri Heil! Hier beißen die kleine<br />

<strong>und</strong> große Maräne aus der F<strong>am</strong>ilie<br />

der Forellenfische gerne an<br />

Zarrentin<br />

<strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong><br />

Das Städtchen <strong>am</strong> Wasser<br />

Am südlichen Ufer des <strong>Schaalsee</strong>s liegt Zarrentin – eine<br />

kleine Stadt mit circa 5.000 Einwohnern <strong>und</strong> allem, was man<br />

zum Leben <strong>und</strong> Erholen benötigen könnte. Die liebevoll sanierte<br />

Kleinstadt mit einem eindrucksvollen Blick über die Seelandschaft<br />

bietet verschiedene Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants <strong>und</strong><br />

Cafés, Hotels <strong>und</strong> Pensionen <strong>und</strong> für den Fall der Fälle auch eine<br />

medizinische Versorgung.<br />

Auch geschichtlich können Sie in Zarrentin viel entdecken: Das<br />

aufwendig renovierte Kloster aus dem Jahre 1248 beherbergt nicht<br />

nur die Stadtbücherei, es dient außerdem kulturellen Anlässen wie<br />

Ausstellungen, Konzerten <strong>und</strong> weiteren Veranstaltungen. Im He<strong>im</strong>atmuseum<br />

erfahren Sie alles über die <strong>Schaalsee</strong>region, Haus- <strong>und</strong><br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> das Grenzreg<strong>im</strong>e der DDR. Und die romanische<br />

Feldsteinkirche wurde 1194 erbaut <strong>und</strong> über die Jahre stetig erweitert.<br />

Sie hütet einige kostbare Schätze beispielsweise alte Wandmalereien,<br />

einen Barockaltar <strong>und</strong> eine Renaissancekanzel aus dem Jahre<br />

1534, ein Meisterwerk der Holzschnitzkunst.<br />

Einen detaillierten Überblick von Zarrentin <strong>und</strong> der Region erhalten<br />

Sie <strong>im</strong> berühmten „Pahlhuus“, nur ein kurzer Spaziergang vom<br />

<strong>Kranichruf</strong> entfernt.<br />

Der Ort Zarrentin <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong> erstrahlt nach einer<br />

gründlichen Restaurierung <strong>und</strong> Sanierung in neuer Pracht<br />

10 11


Schneevergnügen, Autorennen, Geschichtsst<strong>und</strong>e<br />

sowie Wissenschaftsk<strong>und</strong>e: Der <strong>Schaalsee</strong><br />

bietet neben Natur auch weitere Aktivitäten.<br />

In der Umgebung<br />

Noch mehr Vergnügen<br />

Hier kommt keine Langeweile auf, denn in der Umgebung des<br />

<strong>Schaalsee</strong>s ist einiges los. Schneeballschlachten <strong>im</strong> Sommer<br />

<strong>und</strong> Beachvolleyball bei Minustemperaturen. Vielleicht reisen Sie<br />

auch zurück in die Vergangenheit oder erk<strong>und</strong>en die Welt.<br />

Alles ist möglich!<br />

Europas größter indoor Schnee- <strong>und</strong> Freizeitpark, das ALPIN-<br />

CENTER H<strong>am</strong>burg – Wittenburg verspricht sportliches Vergnügen<br />

an 365 Tagen <strong>im</strong> Jahr. Im Freizeitpark gibt es Abwechslung<br />

<strong>und</strong> Spaß auf Skiern, in Quads, auf der Kartbahn <strong>und</strong> sogar auf<br />

dem Beachvolleyball-Platz.<br />

Das Museum <strong>und</strong> Informationszentrum „GRENZHUS“ in<br />

Schlagsdorf beherbergt die deutsch-deutsche Geschichte.<br />

Eine Dokumentation, wie die Region zwischen „sozialer<br />

Sicherheit“ <strong>und</strong> „westlicher Freiheit“ existieren musste.<br />

Erleben Sie Wissenschaft zum Anfassen!<br />

Das ZUKUNFTSZENTRUM in Nieklitz stellt die Beziehung<br />

zwischen Mensch-Natur-Technik-Wissenschaft vor. Mehr als<br />

400 Modelle veranschaulichen, wie der Mensch die Ideenvielfalt<br />

der Natur kopiert.<br />

ALPINCENTER HAMBURG-WITTENBURG<br />

Zur Winterwelt 1, 19243 Wittenburg, Germany<br />

Telefon: 01805 80 21 21<br />

www.alpincenter.com<br />

GRENZHUS<br />

Neubauernweg 1, 19217 Schlagsdorf<br />

Telefon: 038875 20326<br />

www.grenzhus.de<br />

NIEKLITZER ÖKOLOGIE-<br />

UND ÖKOTECHNOLOGIESTIFTUNG<br />

Dorfstrasse 17, 19258 Nieklitz<br />

Telefon: 038843 8200<br />

www.zmtw.de<br />

12 13


Erholung <strong>im</strong><br />

<strong>Kranichruf</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Schaalsee</strong><br />

Das He<strong>im</strong> <strong>im</strong> Grünen<br />

rholung beginnt be<strong>im</strong> Träumen: das Gr<strong>und</strong>stück <strong>im</strong><br />

E Grünen. Ein kleines Holzhaus mit Garten. Frei von Alltagssorgen<br />

<strong>und</strong> Lärm. Wir brauchen einen Ort der Ruhe,<br />

ein Refugium, wo wir abschalten <strong>und</strong> uns erholen. Wo wir<br />

einfach nur durchatmen.<br />

Am <strong>Schaalsee</strong> können Sie das. Atmen Sie hier den Duft der<br />

Natur ein <strong>und</strong> genießen Sie ihre Unversehrtheit. Vielleicht<br />

verzaubert Sie dieser Ort ja <strong>und</strong> Sie möchten bleiben?<br />

Im <strong>Kranichruf</strong> können Sie bleiben - solange Sie wollen.<br />

Im Dahlien- oder Geranienweg, in der Ahornallee oder <strong>im</strong><br />

Begonienweg kann Ihr Holzhaus <strong>im</strong> Garten stehen. Endlich<br />

Erholung <strong>im</strong> Grünen, in der unversehrten Natur. Hier, bei<br />

den <strong>Kranichruf</strong>en <strong>am</strong> <strong>Schaalsee</strong>.<br />

14 15


verkauft Baugrenze<br />

77 - 88<br />

ca. 8000 m 2<br />

einen aktuellen Reservierungsstand erhalten Sie auf Anfrage, Stand November 2010<br />

Gr<strong>und</strong>stücksplan<br />

Bewusst wohnen<br />

<strong>im</strong> Holzhaus<br />

Ein Zuhause der Ruhe<br />

Der <strong>Kranichruf</strong> bietet Ihnen verschiedene Gr<strong>und</strong>stücke<br />

zwischen ca. 400 <strong>und</strong> 850 m² zum Kauf an. Lassen<br />

Sie sich Ihr Traumhaus vom Anbieter Ihrer Wahl bauen<br />

oder werden Sie selbst aktiv. D<strong>am</strong>it Ihr Haus zur Umgebung<br />

passt, muss die Fassade größtenteils aus Holz oder Verblendmauerwerk<br />

sein <strong>und</strong> darf eine Gr<strong>und</strong>fläche von bis zu 95<br />

m² haben. Das reicht Ihnen nicht? Dann legen Sie zwei<br />

Gr<strong>und</strong>stücke zus<strong>am</strong>men <strong>und</strong> erweitern Sie die Gr<strong>und</strong>fläche<br />

um bis zu 40 m². Detailinformationen zu der möglichen Bebauung<br />

finden Sie auf den nächsten Seiten. Übrigens, zum<br />

See sind es nur ein paar Schritte, ca. 800 m. Kommen Sie<br />

schnell zum <strong>Kranichruf</strong> <strong>und</strong> träumen Sie los!<br />

• SO §10 BauNVO<br />

• Nur Einzelhäuser<br />

• 1 Vollgeschoss<br />

• Offene Bauweise<br />

• GR max. 95m² bzw. s.<br />

Punkt I 1.2 <strong>im</strong> B-Plan<br />

• DN 25-48° bzw. s.<br />

Punkt II 6.1 <strong>im</strong> B-Plan<br />

• SD/WD<br />

In freier Natur erholen sich Körper <strong>und</strong><br />

Seele <strong>am</strong> besten. Der <strong>Kranichruf</strong> <strong>am</strong><br />

<strong>Schaalsee</strong> liegt nahe der Wanderwege,<br />

Bootsstege <strong>und</strong> Badestellen.<br />

16 17


I. Planungsrechtliche textliche Festsetzungen<br />

1.<br />

1.1<br />

1.2<br />

1.3<br />

2.0<br />

2.1<br />

2.2<br />

Art <strong>und</strong> Maß der baulichen Nutzung ( § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 10 BauNVO)<br />

Das Sondergebiet ´Ferienhausgebiet´ dient der Erholung. Zulässig sind Ferienhäuser.<br />

Im Baufeld B sind auch Betriebsgebäude zulässig, die der Verwaltung des Gebietes<br />

dienen einschließlich eines kleinen Ladens bis max<strong>im</strong>al 100 qm Verkaufsfläche.<br />

Im Baufeld C sind auch Gebäude <strong>und</strong> Einrichtungen für altersunabhängige soziale<br />

<strong>und</strong> Bildungszwecke einschließlich Küchen, Sozial- <strong>und</strong> Sanitärräume,<br />

Aufenthalts- <strong>und</strong> Veranstaltungsräume, sowie Räume für die Beherbergung dieses<br />

Personenkreises inkl. der Nebenräume zulässig. (Mehrgenerationenzentrum) Im<br />

Baufeld C ist eine Überschreitung von der festgesetzten GR ausnahmsweise zulässig,<br />

sofern ein Grünausgleich <strong>im</strong> Geltungsbereich dieses B-Planes erfolgt.<br />

Eine Überschreitung der zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche gem. § 19 (4) BauNVO ist unzulässig.<br />

Dies gilt nicht für die notwendigen Stellplätze, der Zufahrt, die Hauszuwegung<br />

<strong>und</strong> die Müllstellplätze. Eine Überschreitung der zulässigen Gr<strong>und</strong>fläche um bis zu<br />

40 qm ist ausnahmsweise zulässig, wenn zwei Gr<strong>und</strong>stücke vor Einreichung der<br />

Bauanzeige / eines Bauantrages zu einem Gr<strong>und</strong>stück verschmolzen werden.<br />

Verfahrensfreie Bauvorhaben nach § 61 LBauO M-V, von der Genehmigung freigestellte<br />

Bauvorhaben nach § 62 LBauO M-V <strong>und</strong> Nebenanlagen nach § 14 BauNVO<br />

mit einer Dachneigung bis max<strong>im</strong>al 15° sind nur innerhalb der Baugrenze zulässig.<br />

Dies gilt nicht für Zuwegungen / Zufahrten.<br />

Höhe baulicher Anlagen (§ 16 Abs. 3 Nr. 2 i.V.m. § 18 Abs. 1 BauNVO)<br />

In allen Teilgebieten darf die traufseitige Wandhöhe max<strong>im</strong>al 5,00 m, bezogen auf<br />

die Fahrbahnoberkante der an die überbaubare Fläche angrenzende Verkehrsfläche<br />

besonderer Zweckbest<strong>im</strong>mungen (privater), nicht überschritten werden. Bei Pultdächern<br />

muss die Traufseite eine der Längsseiten sein. Ein Krüppelwalm gilt nicht<br />

als Traufseite.<br />

Als Wandhöhe gilt nach § 6 Abs.4 LBauO M-V das Maß zwischen Oberkante der angrenzenden<br />

Fahrbahnoberkante (unter Bezugspunkt) <strong>und</strong> der äußeren Schnittlinie<br />

von Außenwand <strong>und</strong> Dachhaut (oberer Bezugspunkt), in der Fassadenmitte. Bei geeigneter<br />

Geländeoberfläche ist die <strong>im</strong> Mittel gemessene Wandhöhe maßgebend.<br />

Geländeaufschüttungen oder Abgrabungen sind max<strong>im</strong>al bis zu 50 cm bezogen auf<br />

die gewachsene Geländeoberfläche zulässig.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

5.1<br />

5.2<br />

Freizuhaltende Flächen (§ 9 Abs. 1 Nr.10 BauGB `98)<br />

Anbaufreie Strecke<br />

Innerhalb der anbaufreien Strecke an der Landesstraße Nr. 04 sind in einem Abstand<br />

von 20 m zum Fahrbahnrand der L 04 jegliche bauliche Anlagen sowie Nebenanlagen<br />

<strong>im</strong> Sinne § 14 Abs. 1 Satz 1 <strong>und</strong> 2 BauNVO unzulässig.<br />

Oberflächenentwässerung (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 <strong>und</strong> 20 BauGB)<br />

Das anfallende Oberflächenwasser einschließlich des Wassers von Dachflächen ist<br />

auf den privaten Gr<strong>und</strong>stücken ordnungsgemäß zu Versickerung zu bringen.<br />

Das Oberflächenwasser der Verkehrsflächen besonderer Zwecksbest<strong>im</strong>mungen ist<br />

in straßenbegleitenden Mulden, die Bestandteil dieser Flächen sind, zur Versickerung<br />

zu bringen. Angrenzende, öffentliche Gr<strong>und</strong>flächen können zur Versickerung<br />

herangezogen werden.<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen (§ 1a Abs. 3i.V.m. § 9Abs. 1 Nr. 20 BauGB`98)<br />

Gemäß § 9 Abs. 1a BauGB`98 werden die innerhalb des Plangebiets festgesetzten<br />

Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft als S<strong>am</strong>melfestsetzung zu 100% den Sondergebietensausweisungen<br />

A - C als Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen für die verursachten Eingriff<br />

zugeordnet.<br />

Für die als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege <strong>und</strong> zur Entwicklung von<br />

Boden, Natur <strong>und</strong> Landschaft festgesetzten Flächen werden als Maßnahmen zur Sicherung<br />

der Entwicklungsziele ergänzend zur Planzeichnung (Teil A) wie folgt festgesetzt:<br />

Grünfläche A:<br />

• Entwicklung eines Schutz- <strong>und</strong> Pufferstreifens zur räumlichen <strong>und</strong> naturbezogenen<br />

Trennung der Sondergebietsflächen vom Naturschutzgebiet „Schaalelauf“.<br />

• Die Maßnahmenfläche ist vollständig für eine naturnahe Entwicklung vorzusehen.<br />

Sonstige Nutzungen sind unzulässig.<br />

• Es ist eine Bepflanzung mit dicht wachsenden Gehölzgruppen in einer<br />

Sukzessionsfläche vorzusehen.<br />

• Es sind ausschließlich he<strong>im</strong>ische Laubgehölze zu verwenden.<br />

5.3<br />

6.<br />

6.1<br />

Zur Sicherung der Entwicklungsziele für die Grünfläche A werden folgende<br />

Einzelmaßnahmen gemäß Grünordnungsplan festgesetzt:<br />

• Pflanzungen von Gehölzgruppen auf 50% der Fläche sind mit Einzelbäumen in<br />

unregelmäßiger Form derart anzulegen, dass vielfältige Randstrukturen entstehen<br />

<strong>und</strong> eine Durchsicht nicht möglich ist. Freihaltung eines mindestens 4,0 m breiten<br />

Streifen zum vorhandenen Knick, um die Knickstruktur nicht zu beeinträchtigen.<br />

• Pflanzungen einer Baumreihe bzw. einer Baumgruppe entlang des geplanten<br />

Gehweges (als Bestandteil einer Grünfläche) sowie <strong>im</strong> Bereich der Abwasser-<br />

Pumpstation.<br />

• Anlage eines Pflanzenstreifens vorwiegend aus Schlehe <strong>und</strong> Weißdorn, um die<br />

räumliche Trennung der Maßnahmeflächen von den privaten Ferienhausgr<strong>und</strong>-<br />

stücken zu unterstützen.<br />

• Knickerhaltung mit Durchführung einer fachgerechten Pflege durch<br />

„Auf-den-Stock-setzen“ alle 10 bis 12 Jahre: Knicklückenschließung durch<br />

Strauchpflanzungen aus Arten des vorhandenen Knicks.<br />

Grünfläche B:<br />

Schaffung <strong>und</strong> Entwicklung einer Randeingrünung als Abschirmung zur Bahntrasse<br />

durch Anlage einer dichten Gehölzpflanzung in einer wiesenartigen Fläche. Etwa<br />

60% der Fläche sind ausschließlich mit he<strong>im</strong>ischen Laubgehölzen (Schlehe,<br />

Weißdorn Schwarzer Hol<strong>und</strong>er) <strong>und</strong> Obstbäumen zu pflanzen <strong>und</strong> dauerhaft zu<br />

erhalten.<br />

Auf den privaten Gr<strong>und</strong>stücken der Baufelder A ist pro angefangene 400 m²<br />

Gr<strong>und</strong>stücksfläche ein Laubbaum mit einer Pflanzgröße von mindestens 12 – 14 cm<br />

St<strong>am</strong>mumfang in 3 x verpflanzter Baumschulqualität bzw. ein Obstbaum mit einer<br />

Pflanzgröße von mindestens 10-12 cm St<strong>am</strong>mumfang als 2 x verpflanzte Hochstämme<br />

zu pflanzen <strong>und</strong> dauerhaft zu erhalten. Laubbäume auf den Anpflanzungsflächen<br />

(s. Ziffer I, 5.2) sind gr<strong>und</strong>stücksbezogen anzurechnen.<br />

Flächen zu Anpflanzung von Bäumen <strong>und</strong> Sträucher (§ 9 Abs. 1 Nr.25a BauGB`98)<br />

Die in der privaten Grünfläche zu errichtende Aufschüttung ist als modellierter<br />

Lärmschutz- <strong>und</strong> Landschaftswall so zu begrünen, dass <strong>im</strong> Rahmen des Möglichen<br />

eine Einbringung in die Landschaft sowie eine funktionale <strong>und</strong> ortsbildverträgliche<br />

Gestaltung der zum Ferienhausgebiet weisenden Seite erreicht werden kann. Zur<br />

Erreichung dieses Entwicklungszieles sind folgende Maßnahmen gr<strong>und</strong>sätzlich zu<br />

beachten:<br />

6.2<br />

6.3<br />

• Wallbepflanzungen mit Laubgehölzen in unterschiedlicher Verteilung zur<br />

Verringerung der geradlinigen Wirkung des Lärmschutzwalles (LSW).<br />

• Die zum Ferienhausgebiet weisende Seite soll sich in unterschiedlicher Weise<br />

an die jeweilig angrenzende Nutzung anfügen.<br />

• Die Wallkrone soll nur in einigen Teilbereichen bepflanzt werden, um die<br />

Höhenentwicklung zu reduzieren.<br />

Innerhalb der Flächen zur Anpflanzung von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern werden in der<br />

privaten Grünfläche mit der Zweckbest<strong>im</strong>mung Lärmschutzwall folgende Maßnahmen<br />

festgesetzt:<br />

• Herstellung eines Lärmschutzwalles mit sich nach Nordwesten <strong>und</strong> Südosten<br />

verringernder Höhe. Nahe der geplanten Zufahrt ist ein Knickcharakter anzustre-<br />

ben, der allmählich (nach Süden) in eine unregelmäßige Bepflanzung auf 30%<br />

der Fläche übergeht.<br />

• Der Bereich auf der Innenseite (in Höhe des Baufeldes „C“) ist zu 70% der Fläche<br />

mit he<strong>im</strong>ischen Laubgehölzen zu bepflanzen, wobei ein hoher Anteil an Schlehe<br />

<strong>und</strong> Weißdorn erreicht werden muss, um die relativ offen nutzbaren Flächen der<br />

Stellplatzanlage <strong>und</strong> des ges<strong>am</strong>ten Spielbereichs vor einer Inanspruchnahme des<br />

LSW für diese Nutzung zu schützen. In die Pflanzung ist eine geeignete Abzäunung<br />

zu integrieren, die eine nicht gewünschte Wegeverbindung zur L 04 unterbindet.<br />

• Die zur L 04 weisende Seite ist zu 30% der Fläche mit he<strong>im</strong>ischen Laubgehölzen<br />

zu bepflanzen. Die Freiflächen sind mit einer Saatmischung einzusäen, um eine<br />

artenreiche Gras- <strong>und</strong> Krautflur zu fördern.<br />

• Der LSW ist an der dem Ferienhausgebiet zugewandten Seite zu 40% der Fläche<br />

mit Laubgehölzen derart zu bepflanzen, dass eine gestalterische Verbindung zu<br />

den angrenzenden Ferienhausgr<strong>und</strong>stücken erreicht werden kann.<br />

Für die Flächen zur Anpflanzung von Bäumen <strong>und</strong> Sträuchern gelten die Mindestanforderungen<br />

aus der Grünordnungsplanung. Die Anpflanzungen sind mit Beginn<br />

der Erschließungsmaßnahmen entsprechend dem Baufortschritt herzustellen <strong>und</strong><br />

durch die Gr<strong>und</strong>stückseigentümer entsprechend dem Entwicklungsziel der Grünordnungsplanung<br />

dauerhaft zu erhalten.<br />

Für die Anpflanzungen innerhalb des Plangeltungsbereiches sind gemäß „Maßnahmeplan“<br />

zur Grünordnung vom 11.01.2000 folgende Gehölzarten (s. Tabelle) zu verwenden:<br />

18 19


Liste A: Obstgehölze:<br />

Alantapfel, Gravensteiner, Gretapfel, Holsteiner Cox, Holsteiner Zitronenapfel, Jakob<br />

Fischer, Klausdorfer Häger, Krügers Dickstlel, Krumpeter, Martini, Pommerscher<br />

Krummstiel, Stahls Winterprinz, Stina Lohmann, Herbststreifling, Blumenbachs Butterbirne,<br />

Lübecker Sommerberg<strong>am</strong>otte, Nordhäuser Winterforelle, Muskatellerbirne,<br />

Petersbirne, Speckbirne, Anna Späth., Hauszwetsche, Wagenhe<strong>im</strong>s Frühzwetsche<br />

Liste B: Sträucher:<br />

Schlehe (Prunus spinosa), H<strong>und</strong>srose (Rosa canina), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus<br />

monogyna), Feldahorn (Acer c<strong>am</strong>pestre), Gemeiner Schneeball (Viburnum<br />

opulus), Hainbuche (Carpinus betulus), Hasel (Corylus avellana), Salweide (Salix<br />

caprea), Krezdorn (Rahmnus cathartica), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildrosen<br />

(Filz-Rose; Rosa tomentosa; Wein-Rose: Rosa rubiginosa)<br />

Liste C: Bäume:<br />

Rotbuche (Fagus sylvatica), Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus),<br />

Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Stieleiche<br />

(Quercus robur), Hainbuche (Carpinus Betulus)<br />

Liste D: Großkronige Straßenbäume:<br />

Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Winterlinde (Tilia<br />

cordata), Stieleiche (Quercus robur), Hainbuche (Carpinus Betulus), Rosskastanie<br />

(Aesculus hippocastanum), Sandbirke (Betula pendula)<br />

Liste E: Kleinkronige Straßenbäume:<br />

Eberesche (Sorbus aucuparia), Feldahorn (Acer c<strong>am</strong>pestre), Mehlbeere (Sorbus<br />

div. Spec.), Weißdorn (Crataegus div. Spec.), Apfel (Malus div. Spec.), Kirsche (Prunus<br />

div. Spec.)<br />

Liste „Kompensation“:<br />

Sträucher:<br />

Schlehe (Prunus spinosa), H<strong>und</strong>srose (Rosa Canina), Eingriffiger (Crataegus),<br />

Weißdorn (monogyna), Feldahorn (Acer c<strong>am</strong>pestre), Gemeiner (Viburnum),<br />

Schneeball (opulus), Hainbuche (Carpinus Betulus), Hasel (Corylus avellana),<br />

Salweide (Salix caprea), Kreuzdorn (Rahmnus cathartica), Wildapfel (Malus sylvestris),<br />

Wildrosen(Filz-Rose: Rosa tomentosa; Wein-Rose: Rosa rubiginosa)<br />

Bäume:<br />

Rotbuche (Fagus sylvatica), Spitzahorn (Acer platanoides), Bergahorn (Acer pseudoplatanus),<br />

Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Stieleiche<br />

(Quercus robur)<br />

7.<br />

Bäume wegbegleitend:<br />

Rotbuche (Fagus sylvatica), Spitzahorn (Acer platanoides), Hainbuche (Carpinus<br />

betulus), Eberesche (Sorbus aucuparia), Winterlinde (Tilia cordata), Stieleiche<br />

(Quercus robur)<br />

Immissionsschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 i.V.m. Nr. 17 BauGb ´98)<br />

Zum Schutz der geplanten Bebauung vor Verkehrslärm von der Landstraße Nr. L 04<br />

wird aktiver Lärmschutz innerhalb der festgesetzten Flächen für Aufschüttungen<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

- Höhe des Lärmschutzwalles (LSW) von 3,5 m über Fahrbahnoberkante der L 04 <strong>im</strong><br />

Abschnitt zwischen der Nordgrenze des Flurstückes 73/1 <strong>und</strong> einem Querschnitt<br />

40 m südlich der südlichen Grenze des Flurstückes 73/1.<br />

- Höhe des Lärmschutzwalles (LSW) von 3,0 m über Fahrbahnoberkante der L 04<br />

auf 40 m Länge in südlicher Verlängerung des 3,5 m hohen Walles.<br />

II. Örtliche Bauvorschriften<br />

( § 86 LBauO M-V)<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Befestigte Flächen<br />

Auf den privaten Gr<strong>und</strong>stücksflächen sind Stellplätze, Zufahrten <strong>und</strong> Wege in wasser-<br />

<strong>und</strong> luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Für die Oberflächengestaltung dieser<br />

Flächen sind kleinteilige Materialien mit großem Fugenanteil <strong>im</strong> Sandbett verlegt<br />

zu verwenden.<br />

Einfriedungen<br />

Die Baugr<strong>und</strong>stücke sind zu öffentlichen Flächen <strong>und</strong> zu den Maßnahmenflächen<br />

mit Hecken aus he<strong>im</strong>ischen, standortgerechten Laubgehölzen – 3 st/lfm. Sträucher /<br />

Heister 60-100 cm einzufassen. Gr<strong>und</strong>stücksseitig kann ein die Hecke nicht überragender<br />

Zaun gesetzt werden. Die Höhe der Hecke darf max<strong>im</strong>al 1,50 m betragen.<br />

Sichtschutzelemente <strong>und</strong> blickdichte Zäune bis zu 1,50 m Höhe sind nur auf einer<br />

Länge von 4,00 m <strong>und</strong> nur unmittelbar anschließend an die Bebauung zulässig.<br />

Genehmigungsfreie Bauten <strong>und</strong> Nebenanlagen<br />

Carports <strong>und</strong> Nebenanlagen sind in einem Überwiegenden Flächenanteil (> 50%) in<br />

Holz auszuführen.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

6.1<br />

6.2<br />

Sockelhöhen<br />

Die Oberkanten der Erdgeschossfußböden werden mit max<strong>im</strong>al 0,3 m über der<br />

Oberkante der an die vordere Gr<strong>und</strong>stücksgrenze anzugrenzenden Verkehrsflächen<br />

besonderer Zweckbest<strong>im</strong>mung festgesetzt.<br />

Dachgeschosse<br />

In allen Teilgebieten ist die Errichtung des Dachgeschosses als Staffelgeschoss<br />

unzulässig.<br />

Dächer<br />

In allen Teilgebieten sind Gründächer allgemein zulässig. Bei der Errichtung eines<br />

Gründaches ist ausnahmsweise auch eine Dachneigung < 25° für das d<strong>am</strong>it verb<strong>und</strong>ene<br />

Gebäude oder Gebäudeteil zulässig. Reflektierende Dacheindeckungen – hierzu<br />

zählen nicht Sonnenkollektoren oder ähnliche regenerative Anlageformen – wie<br />

glasierte Dachsteine oder – ziegel sind unzulässig.<br />

Ausnahmsweise sind in den Baufeldern A Pultdächer mit einer Dachneigung von<br />

5° - 28° Dachneigung zulässig. Bei Pultdächern muss die Traufseite eine der Längsseiten<br />

sein.<br />

6.3 Sonnenkollektoren sind nur auf Gebäuden zulässig.<br />

7.<br />

8.<br />

8.1<br />

8.2<br />

Gebäudefassade<br />

Die Außenfassade der Hauptgebäude ist in ihrer überwiegenden Flächengröße (><br />

60%) in Holzbauweise oder Verblendmauerwerk herzustellen. Untergeordnete Fassadenteile,<br />

Giebelseiten, Schmuckleisten oder zur nachhaltigen Energieeinsparung<br />

erforderliche Bauteile können auch mit einem sich vom Material der Hauptfassade<br />

unterscheidenden Material abgesetzt werden.<br />

Werbeanlagen<br />

Werbeanlagen sind nur in Verbindung mit dem Nutzungs- <strong>und</strong> Aufgabenzweck <strong>und</strong><br />

nur <strong>im</strong> Zufahrtsbereich zum Ges<strong>am</strong>tgebiet zulässig.<br />

• Werbeanlagen auf Dächern sind unzulässig.<br />

• Bewegliche Werbeanlagen sind unzulässig.<br />

• Farbige Beleuchtung der Werbeanlagen ist unzulässig.<br />

Großtafelwerbeanlagen ab einer Größe von 2 m² sind unzulässig. Ausnahmsweise<br />

können während der Vermarktungszeit Großtafelwerbeanlagen bis zu 4 m² zugelassen<br />

werden sowie innerhalb des Plangebietes <strong>am</strong> südöstlichen <strong>und</strong> nordwestlichen<br />

Plangebietsrand oder zus<strong>am</strong>mengefasst <strong>im</strong> Zufahrtsbereich des Touristenzentrums<br />

zwei Großtafelwerbeanlagen bis max<strong>im</strong>al 12 m ² je Großtafel.<br />

III. Sonstige Hinweise<br />

1.<br />

2.<br />

Wenn während der Erdarbeiten F<strong>und</strong>e oder auffälligen Bodenverfärbungen entdeckt<br />

werden ist gemäß § 11 DSchG die untere Denkmalbehörde des Landkreises<br />

zu benachrichtigen <strong>und</strong> der F<strong>und</strong> <strong>und</strong> die F<strong>und</strong>stelle bis zum Eintreffen des Landes<strong>am</strong>tes<br />

für Bodendenkmalpflege oder dessen Vertreter in unverändertem Zustand<br />

zu erhalten. Verantwortlich hierfür sind der Entdecker, der Leiter der Arbeiten, der<br />

Gr<strong>und</strong>eigentümer sowie zufällige Zeugen, die den Wert des F<strong>und</strong>es erkennen. Die<br />

Verpflichtung erlischt 5 Werktage nach Zugang der Anzeige.<br />

Bei altlastenrelevanten Bodenbelastungen sind die Arbeiten einzustellen <strong>und</strong> die<br />

untere Wasserbehörde zu informieren bzw. bei Verfärbung der Fachdienst Umwelt<br />

des Landkreises Ludwigslust.<br />

20 21


Impressum<br />

Weitere Informationen erhalten Sie über:<br />

Richard Ditting GmbH & Co. KG<br />

Pinnasberg 45<br />

20359 H<strong>am</strong>burg<br />

Telefon: (040) 369 861-0<br />

Telefax: (040) 369 861-35<br />

E-mail: kranichruf@ditting-bau.de<br />

www.<strong>Kranichruf</strong>.de<br />

Die in dieser Broschüre enthaltenen Informationen sind für die Allgemeinheit<br />

best<strong>im</strong>mt; sie erheben weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit.<br />

Sie dürfen nicht zur Beurteilung von Risiken von Anlage- oder sonstigen geschäft-<br />

lichen Entscheidungen <strong>im</strong> Zus<strong>am</strong>menhang mit dem Projekt oder in Teilen davon<br />

verwendet werden.<br />

H<strong>am</strong>burg, November 2010; © 2010 All rights reserved<br />

Texte: Caroline Ditting<br />

Fotos: Jörg Wohlfromm<br />

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Verkaufsinformationen:<br />

E-mail: kranichruf@ditting-bau.de<br />

www.<strong>Kranichruf</strong>.de

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