KREATIV? Leistungsfähig? ZIELSTREBIG? D b - Amt Penzliner Land
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6 Nr. 250/2012<br />
Rückwirkende Bekanntmachung<br />
der Gemeinde Ankershagen über die<br />
Klarstellungssatzung und der erweiterten<br />
Abrundung des Ortsteils Friedrichsfelde<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ankershagen hat in ihrer<br />
Sitzung am 24.03.1997 die Klarstellungssatzung und die erweiterte<br />
Abrundung des Ortsteils Friedrichsfelde (siehe Lageplan) beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung vom 02.03.1998<br />
bis 08.04.1998 durch Aushang erfolgte jedoch fehlerhaft. Zur<br />
Heilung dieses Verfahrensfehlers ist die Bekanntmachung zu wiederholen,<br />
um die wirksame Rechtskraft der Satzung sicherzustellen.<br />
Die Klarstellungssatzung und die erweiterte Abrundung des Ortsteils<br />
Friedrichsfelde wird hiermit rückwirkend zum 24.04.1998 in<br />
Kraft gesetzt.<br />
Die Klarstellungssatzung und die erweiterte Abrundung des Ortsteils<br />
Friedrichsfelde und die Begründung werden im <strong>Amt</strong> <strong>Penzliner</strong><br />
<strong>Land</strong>, <strong>Amt</strong> für Ordnung, Bau und Wirtschaftsförderung,<br />
Zimmer 03; Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin während der<br />
Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den<br />
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />
In der Bekanntmachung vom 02.03.1998 - 08.04.1998 ist auf die<br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen<br />
(§§ 214 - 215 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und das<br />
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) sowie<br />
auf § 5 der Kommunalverfassung M-V hingewiesen worden.<br />
Ankershagen, den 23.01.201<br />
gez. Kilian<br />
Bürgermeister<br />
Rückwirkende Bekanntmachung<br />
der Gemeinde Ankershagen über den<br />
Bebauungsplan Nr. 1 „Bocksee“<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ankershagen hat in ihrer<br />
Sitzung am 28.11.1996 die Satzung über den Bebauungsplan Nr.<br />
1 „Bocksee“ (siehe Lageplan) beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung vom 30.04.1998<br />
bis 08.06.1998 durch Aushang erfolgte jedoch fehlerhaft. Zur<br />
Heilung dieses Verfahrensfehlers ist die Bekanntmachung zu wiederholen,<br />
um die wirksame Rechtskraft der Satzung sicherzustellen.<br />
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Bocksee“ wird hiermit<br />
rückwirkend zum 09.06.1998 in Kraft gesetzt.<br />
Der Bebauungsplan und seine Begründung werden im <strong>Amt</strong> <strong>Penzliner</strong><br />
<strong>Land</strong>, <strong>Amt</strong> für Ordnung, Bau und Wirtschaftsförderung, Zimmer<br />
03; Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin während der<br />
Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den<br />
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />
In der Bekanntmachung vom 30.04.1998 - 08.06.1998 ist auf die<br />
Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen<br />
(§§ 214 - 215 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und das<br />
Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) sowie<br />
auf § 5 der Kommunalverfassung M-V hingewiesen worden.<br />
Ankershagen, den 23.01.2012<br />
gez. Kilian<br />
Bürgermeister<br />
Rückwirkende Bekanntmachung der<br />
Stadt Penzlin für den Ortsteil Mallin<br />
über den Bebauungsplan Nr. 1<br />
„Am alten Bahndamm“<br />
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallin hat in ihrer Sitzung<br />
am 16.10.1996 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1<br />
„Am alten Bahndamm“ (siehe Lageplan) beschlossen.<br />
Die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung vom 30.06.1997<br />
(ortsüblich) erfolgte jedoch fehlerhaft. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers<br />
ist die Bekanntmachung zu wiederholen, um die wirksame<br />
Rechtskraft der Satzung sicherzustellen.<br />
Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Am alten Bahndamm“<br />
wird hiermit rückwirkend zum 03.07.1997 in Kraft gesetzt.<br />
Der Bebauungsplan und seine Begründung werden im <strong>Amt</strong> <strong>Penzliner</strong><br />
<strong>Land</strong>, <strong>Amt</strong> für Ordnung, Bau und Wirtschaftsförderung, Zimmer<br />
03; Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin während der<br />
Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den<br />
Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />
In der Bekanntmachung vom 30.06.1997 ist auf die Geltendmachung<br />
der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und<br />
von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§§ 214