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KREATIV? Leistungsfähig? ZIELSTREBIG? D b - Amt Penzliner Land

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6 Nr. 250/2012<br />

Rückwirkende Bekanntmachung<br />

der Gemeinde Ankershagen über die<br />

Klarstellungssatzung und der erweiterten<br />

Abrundung des Ortsteils Friedrichsfelde<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ankershagen hat in ihrer<br />

Sitzung am 24.03.1997 die Klarstellungssatzung und die erweiterte<br />

Abrundung des Ortsteils Friedrichsfelde (siehe Lageplan) beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung vom 02.03.1998<br />

bis 08.04.1998 durch Aushang erfolgte jedoch fehlerhaft. Zur<br />

Heilung dieses Verfahrensfehlers ist die Bekanntmachung zu wiederholen,<br />

um die wirksame Rechtskraft der Satzung sicherzustellen.<br />

Die Klarstellungssatzung und die erweiterte Abrundung des Ortsteils<br />

Friedrichsfelde wird hiermit rückwirkend zum 24.04.1998 in<br />

Kraft gesetzt.<br />

Die Klarstellungssatzung und die erweiterte Abrundung des Ortsteils<br />

Friedrichsfelde und die Begründung werden im <strong>Amt</strong> <strong>Penzliner</strong><br />

<strong>Land</strong>, <strong>Amt</strong> für Ordnung, Bau und Wirtschaftsförderung,<br />

Zimmer 03; Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin während der<br />

Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den<br />

Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />

In der Bekanntmachung vom 02.03.1998 - 08.04.1998 ist auf die<br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen<br />

(§§ 214 - 215 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und das<br />

Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) sowie<br />

auf § 5 der Kommunalverfassung M-V hingewiesen worden.<br />

Ankershagen, den 23.01.201<br />

gez. Kilian<br />

Bürgermeister<br />

Rückwirkende Bekanntmachung<br />

der Gemeinde Ankershagen über den<br />

Bebauungsplan Nr. 1 „Bocksee“<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ankershagen hat in ihrer<br />

Sitzung am 28.11.1996 die Satzung über den Bebauungsplan Nr.<br />

1 „Bocksee“ (siehe Lageplan) beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung vom 30.04.1998<br />

bis 08.06.1998 durch Aushang erfolgte jedoch fehlerhaft. Zur<br />

Heilung dieses Verfahrensfehlers ist die Bekanntmachung zu wiederholen,<br />

um die wirksame Rechtskraft der Satzung sicherzustellen.<br />

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Bocksee“ wird hiermit<br />

rückwirkend zum 09.06.1998 in Kraft gesetzt.<br />

Der Bebauungsplan und seine Begründung werden im <strong>Amt</strong> <strong>Penzliner</strong><br />

<strong>Land</strong>, <strong>Amt</strong> für Ordnung, Bau und Wirtschaftsförderung, Zimmer<br />

03; Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin während der<br />

Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den<br />

Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />

In der Bekanntmachung vom 30.04.1998 - 08.06.1998 ist auf die<br />

Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />

und von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen<br />

(§§ 214 - 215 BauGB) und weiter auf die Fälligkeit und das<br />

Erlöschen von Entschädigungsansprüchen (§ 44 BauGB) sowie<br />

auf § 5 der Kommunalverfassung M-V hingewiesen worden.<br />

Ankershagen, den 23.01.2012<br />

gez. Kilian<br />

Bürgermeister<br />

Rückwirkende Bekanntmachung der<br />

Stadt Penzlin für den Ortsteil Mallin<br />

über den Bebauungsplan Nr. 1<br />

„Am alten Bahndamm“<br />

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mallin hat in ihrer Sitzung<br />

am 16.10.1996 die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1<br />

„Am alten Bahndamm“ (siehe Lageplan) beschlossen.<br />

Die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzung vom 30.06.1997<br />

(ortsüblich) erfolgte jedoch fehlerhaft. Zur Heilung dieses Verfahrensfehlers<br />

ist die Bekanntmachung zu wiederholen, um die wirksame<br />

Rechtskraft der Satzung sicherzustellen.<br />

Die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Am alten Bahndamm“<br />

wird hiermit rückwirkend zum 03.07.1997 in Kraft gesetzt.<br />

Der Bebauungsplan und seine Begründung werden im <strong>Amt</strong> <strong>Penzliner</strong><br />

<strong>Land</strong>, <strong>Amt</strong> für Ordnung, Bau und Wirtschaftsförderung, Zimmer<br />

03; Warener Chaussee 55 a, 17217 Penzlin während der<br />

Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Über den<br />

Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />

In der Bekanntmachung vom 30.06.1997 ist auf die Geltendmachung<br />

der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und<br />

von Mängeln der Abwägung sowie auf die Rechtsfolgen (§§ 214

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