Folge 273 - Stadtgemeinde Weiz
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W E I Z<br />
Auszeichnung für den<br />
Bau- und Wirtschaftshof<br />
Auszeichnung für den Bau- und Wirtschaftshof im<br />
Rahmen des Projektes „Mit EMAS zu Ökologisch aktiven<br />
Gemeinden, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen“<br />
Das Lebensministerium unterstützt mit diesem projekt<br />
Gemeinden, Verbände und öffentliche Einrichtungen bei<br />
dem Vorhaben, mit vertretbarem Aufwand die Grundlagen<br />
für ein Umweltmanagement nach der EMASVO<br />
zu schaffen bzw. wie im Falle des bereits im Jahr 2003<br />
zertifizierten Bau und Wirtschaftshofs dieses fortzuführen.<br />
Das Umweltmanagementsystem ist ein Instrument in<br />
kommunalen Einrichtungen, mit dem Verbesserungen<br />
und Einsparungspotenziale im Umweltbereich leicht<br />
erkannt und umgesetzt werden können. Zudem wird<br />
Rechtssicherheit hergestellt und eine nachhaltige Entwicklung<br />
in den Gemeinden und Verbänden ermöglicht.<br />
Aus ganz Österreich beteiligten sich 10 Verbände und<br />
Gemeinden an diesem projekt.<br />
Umweltberaterin GR Barbara Kulmer hat an diesem projekt<br />
für den Bau und Wirtschaftshof teilgenommen und<br />
sich dabei die Qualifikation als interne Auditorin erworben.<br />
Präs. LAbg. Obm. Bgm. Mag. Alfred Riedl (Österreichischer<br />
Gemeindebund) und SC DI Dr. Leopold Zahrer (Lebensministerium)<br />
überreichen Umweltberaterin Barbara Kulmer und Ing.<br />
Manfred Leitgeb, dem Leiter des Bau- und Wirtschaftshofs,<br />
das Zertifikat<br />
Josef Kornberger<br />
berichtet aus dem<br />
Seniorenbeirat<br />
Patientenverfügung<br />
Seit 1. Juni 2006 hat Österreich ein Patientenverfügungsgesetz.<br />
Dieses Gesetz unterscheidet<br />
zwischen beachtlichen und verbindlichen<br />
Patientenverfügungen. Beide Formen müssen<br />
durch das Gesetz in Zukunft von den Ärzten als<br />
ausdrücklich dokumentierter Wille eines nicht<br />
mehr kommunikationsfähigen Patienten beachtet<br />
werden. Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen/<br />
Mitwirkung am Selbstmord) bleibt auch weiterhin<br />
verboten.<br />
Die beachtliche Patientenverfügung gewinnt<br />
durch das neue Gesetz an Bedeutung, weil sie auf<br />
jeden Fall bei der ärztlichen Entscheidungsfindung<br />
beachtet werden muss. Die verbindliche Patientenverfügung<br />
wird auf Grund der sehr strengen<br />
Kriterien insbesondere für einen kleinen Teil der<br />
Menschen mit bekannter Grunderkrankung in<br />
Frage kommen. Voraussetzung für diese Form ist,<br />
dass die abgelehnten Maßnahmen ganz konkret<br />
beschrieben werden und die Patientenverfügung<br />
die Unterschrift des Arztes seines Vertrauens<br />
aufweist. Sie muss schriftlich unter Angabe des<br />
Datums vor einem Anwalt, einem Notar oder<br />
rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung<br />
errichtet werden.<br />
Die verbindliche Patientenverfügung gilt jeweils<br />
für fünf Jahre und muss dann nach gleichen strengen<br />
Kriterien wieder bestätigt werden.<br />
Der nächste Sprechtag<br />
des Seniorenbeirates:<br />
Montag, 7. 5. 2007,<br />
9.00–10.00 Uhr im Rathaus,<br />
Besprechungszimmer, 2. Stock<br />
30 april 007