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Folge 273 - Stadtgemeinde Weiz

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W E I Z<br />

Auszeichnung für den<br />

Bau- und Wirtschaftshof<br />

Auszeichnung für den Bau- und Wirtschaftshof im<br />

Rahmen des Projektes „Mit EMAS zu Ökologisch aktiven<br />

Gemeinden, Verbänden und öffentlichen Einrichtungen“<br />

Das Lebensministerium unterstützt mit diesem projekt<br />

Gemeinden, Verbände und öffentliche Einrichtungen bei<br />

dem Vorhaben, mit vertretbarem Aufwand die Grundlagen<br />

für ein Umweltmanagement nach der EMAS­VO<br />

zu schaffen bzw. wie im Falle des bereits im Jahr 2003<br />

zertifizierten Bau­ und Wirtschaftshofs dieses fortzuführen.<br />

Das Umweltmanagementsystem ist ein Instrument in<br />

kommunalen Einrichtungen, mit dem Verbesserungen<br />

und Einsparungspotenziale im Umweltbereich leicht<br />

erkannt und umgesetzt werden können. Zudem wird<br />

Rechtssicherheit hergestellt und eine nachhaltige Entwicklung<br />

in den Gemeinden und Verbänden ermöglicht.<br />

Aus ganz Österreich beteiligten sich 10 Verbände und<br />

Gemeinden an diesem projekt.<br />

Umweltberaterin GR Barbara Kulmer hat an diesem projekt<br />

für den Bau­ und Wirtschaftshof teilgenommen und<br />

sich dabei die Qualifikation als interne Auditorin erworben.<br />

Präs. LAbg. Obm. Bgm. Mag. Alfred Riedl (Österreichischer<br />

Gemeindebund) und SC DI Dr. Leopold Zahrer (Lebensministerium)<br />

überreichen Umweltberaterin Barbara Kulmer und Ing.<br />

Manfred Leitgeb, dem Leiter des Bau- und Wirtschaftshofs,<br />

das Zertifikat<br />

Josef Kornberger<br />

berichtet aus dem<br />

Seniorenbeirat<br />

Patientenverfügung<br />

Seit 1. Juni 2006 hat Österreich ein Patientenverfügungsgesetz.<br />

Dieses Gesetz unterscheidet<br />

zwischen beachtlichen und verbindlichen<br />

Patientenverfügungen. Beide Formen müssen<br />

durch das Gesetz in Zukunft von den Ärzten als<br />

ausdrücklich dokumentierter Wille eines nicht<br />

mehr kommunikationsfähigen Patienten beachtet<br />

werden. Aktive Sterbehilfe (Tötung auf Verlangen/<br />

Mitwirkung am Selbstmord) bleibt auch weiterhin<br />

verboten.<br />

Die beachtliche Patientenverfügung gewinnt<br />

durch das neue Gesetz an Bedeutung, weil sie auf<br />

jeden Fall bei der ärztlichen Entscheidungsfindung<br />

beachtet werden muss. Die verbindliche Patientenverfügung<br />

wird auf Grund der sehr strengen<br />

Kriterien insbesondere für einen kleinen Teil der<br />

Menschen mit bekannter Grunderkrankung in<br />

Frage kommen. Voraussetzung für diese Form ist,<br />

dass die abgelehnten Maßnahmen ganz konkret<br />

beschrieben werden und die Patientenverfügung<br />

die Unterschrift des Arztes seines Vertrauens<br />

aufweist. Sie muss schriftlich unter Angabe des<br />

Datums vor einem Anwalt, einem Notar oder<br />

rechtskundigen Mitarbeiter der Patientenvertretung<br />

errichtet werden.<br />

Die verbindliche Patientenverfügung gilt jeweils<br />

für fünf Jahre und muss dann nach gleichen strengen<br />

Kriterien wieder bestätigt werden.<br />

Der nächste Sprechtag<br />

des Seniorenbeirates:<br />

Montag, 7. 5. 2007,<br />

9.00–10.00 Uhr im Rathaus,<br />

Besprechungszimmer, 2. Stock<br />

30 april 007

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