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Programm Nr. 8 Herbst & Winter 2011 / 2012 Tel ... - OnTour-Berlin

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ABG ABG<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen On-<br />

Tour-<strong>Berlin</strong><br />

1. Anmeldung und Vertragsschluss<br />

Mit einer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung<br />

bietet die Vertragspartnerin/der Vertragspartner,<br />

im Folgenden Kunden genannt, den<br />

Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese<br />

Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für<br />

die gesamte Gruppe. Der Kunde erkennt diese<br />

Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der<br />

Anmeldung an. Die Buchung wird verbindlich,<br />

sobald die bestellte Leistung von <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong>,<br />

im Folgenden auch Veranstalter genannt,<br />

schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich<br />

bestätigt wird.<br />

2. Preise<br />

Die Preise werden im <strong>Programm</strong>heft und auf<br />

der Internetseite zu jeder Tour aufgeführt und<br />

verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />

Gruppenpreise sowie Preise für<br />

individuell organisierte Veranstaltungen richten<br />

sich nach der individuell zu treffenden Vereinbarung<br />

und müssen durch <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> schriftlich<br />

bestätigt werden.<br />

3. Zahlungen<br />

Bei Stadtführungen erfolgt die Bezahlung der<br />

Leistung in bar vor Beginn der Führung an den<br />

jeweiligen Stadtführer. Bei Stadtrundfahrten und<br />

Tagesfahrten ist das Entgelt bis zu dem in der<br />

Teilnahmebestätigung genannten Termin an<br />

den Veranstalter zu überweisen. Nach Zustimmung<br />

durch den Veranstalter kann die Bezahlung<br />

auch vor der Fahrt beim Reiseleiter am<br />

Bus, bei Gruppenbuchungen auch nach Durchführung<br />

der Veranstaltung per Rechnung ohne<br />

jeden Abzug erfolgen. Bei der Organisation von<br />

Großveranstaltungen kann eine Anzahlung verlangt<br />

werden.<br />

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet<br />

der Veranstalter für jede Mahnung eine Gebühr<br />

von 3,00 €. Sollten höhere Kosten entstehen,<br />

behält sich der Veranstalter vor, diese dem Kunden<br />

zu berechnen.<br />

4. Leistungen und Leistungsänderungen<br />

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt<br />

sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters.<br />

Nebenabreden bedürfen der schriftlichen<br />

Bestätigung durch den Veranstalter.<br />

Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt<br />

nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder<br />

zum Teilabzug, sofern hierfür Gründe ursächlich<br />

sind, die der Veranstalter nicht zu vertreten<br />

hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung,<br />

wenn auf Grund höherer Gewalt, wie Unwetter<br />

oder Katastrophen, Teile oder die gesamte Führung<br />

nicht möglich sein sollten.<br />

Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den<br />

Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht,<br />

diese Leistungen durch gleichwertige andere<br />

Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist<br />

verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu<br />

setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter<br />

dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder<br />

einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />

Bestimmte Führungen wie z.B. Botschaften,<br />

Medienanstalten, Reichstag und andere Bundeseinrichtungen<br />

unterliegen der Bestätigung<br />

durch externe Stellen. Trotz der sorgfältigen<br />

Vorbereitung kann es vorkommen, dass diese<br />

Termine kurzfristig abgesagt werden müssen.<br />

In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom<br />

Vertrag zurückzutreten und das geleistete Entgelt<br />

zurückzufordern. Darüber hinausgehende<br />

Schadensersatzansprüche, insbesondere der<br />

Ersatz der Reisekosten sind ausgeschlossen.<br />

Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten<br />

Ablauf der Führung. Insbesondere<br />

behält sich der Veranstalter das Recht vor, die<br />

Führung auf Grund äußerer Umstände (Demonstrationen,<br />

Großveranstaltungen, Sperrungen,<br />

usw.) zu verändern. Bei Innenbesichtigungen<br />

ist zwecks Einhaltung der Hausordnungen<br />

und eventueller Vorschriften für Besucher den<br />

Anweisungen des Stadtführers Folge zu leisten.<br />

Zuwiderhandlungen können den Ausschluss<br />

aus der Führung begründen. Auch besteht keine<br />

Garantie, dass der im <strong>Programm</strong> angegebene<br />

Stadtführer die Tour durchführt.<br />

5. Preisanpassung<br />

Als Veranstalter behält sich <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> vor,<br />

die ausgeschriebenen Preise im Fall der Erhöhung<br />

von Fremdleistungen im entsprechenden<br />

Umfang anzupassen. Bei einer Preiserhöhung<br />

um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne<br />

Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch<br />

<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong><br />

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom<br />

Vertrag zurücktreten:<br />

- bei höherer Gewalt<br />

- bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers<br />

- wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht<br />

wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt<br />

bei planmäßigen Fußtouren 5 Personen.<br />

Bei Touren mit Innenbesichtigungen oder<br />

aufgrund individueller Vereinbarungen<br />

kann die Mindestteilnehmerzahl auch<br />

höher liegen. Die Mindestteilnehmerzahl<br />

bei planmäßigen Busrundtouren und<br />

Tagestouren beträgt 25 Personen.<br />

- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />

Gruppe des Kunden die Durchführung der<br />

Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung,<br />

nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem<br />

Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />

Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.<br />

- wenn der Kunde die vereinbarten<br />

Vertragsbedingungen nicht einhält.<br />

7. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)<br />

Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten<br />

Veranstaltung zurücktreten. Maßgebend<br />

für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zeitpunkt<br />

der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt<br />

kann per <strong>Tel</strong>efon, Fax oder E-Mail gegenüber<br />

dem Veranstalter erklärt werden. Tritt der Kunde<br />

vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten<br />

Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag<br />

zurückzutreten, kann der Veranstalter eine<br />

angemessene Entschädigung verlangen. Der<br />

Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen<br />

oder nach seiner Wahl einen pauschalierten<br />

Ersatzanspruch geltend machen.<br />

Ein Rücktritt von den planmäßigen Stadtführungen<br />

ist bis zu 24 Stunden vor Führungsbeginn<br />

kostenfrei möglich. Danach beträgt der Aufwendungsersatz<br />

100% des Führungspreises.<br />

Bei planmäßigen Stadtrundfahrten und Tagesfahrten<br />

sowie individuell organisierten Veranstaltungen<br />

wird als Entschädigung ein pauschalierter<br />

Prozentsatz vom Veranstaltungspreis<br />

geltend gemacht, der sich nach folgenden Kriterien<br />

berechnet:<br />

- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />

kostenfrei<br />

- ab 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />

25%<br />

- ab 14. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />

30%<br />

- ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60%<br />

- am Tag der Veranstaltung und<br />

bei Nichterscheinen 100%.<br />

Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter<br />

nachzuweisen, dass ihm kein oder ein<br />

wesentlich geringerer Schaden entstanden ist,<br />

als die von ihm geforderte Pauschale.<br />

8. Haftung<br />

Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz,<br />

gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im<br />

Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei<br />

eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem<br />

Handeln.<br />

<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> haftet nicht für Leistungen, die<br />

als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter<br />

vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter,<br />

Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche,<br />

Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.)<br />

und andere die in der Veranstaltungsbeschreibung<br />

ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet<br />

sind.<br />

9. Mitwirkungspflichten<br />

Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />

Gruppe des Kunden sind verpflichtet, pünktlich<br />

zum Veranstaltungsbeginn am hierfür bestimmten<br />

Ort zu erscheinen. Verspätungen und alle<br />

daraus resultierenden Konsequenzen gehen zu<br />

Lasten des Kunden. Der Stadtführer / Reiseleiter<br />

ist nicht verpflichtet, länger als 10 Minuten<br />

auf den Kunden bzw. die Teilnehmer/innen zu<br />

warten. Nach Überschreiten dieses Zeitraumes<br />

gilt der Kunde als nicht erschienen.<br />

Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />

Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden<br />

Leistungsstörungen im Rahmen<br />

der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,<br />

eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering<br />

zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen<br />

einer Gruppe des Kunden sind insbesondere<br />

verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich On-<br />

Tour-<strong>Berlin</strong> mitzuteilen.<br />

10. Datenschutz<br />

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die<br />

für die Abwicklung der vereinbarten Leistung<br />

zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin<br />

vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet<br />

werden. Diese Daten werden im Sinne<br />

des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte<br />

weitergegeben. Bundeseinrichtungen, Vertretungen<br />

der Bundesländer, Botschaften und<br />

Fernsehstudios verlangen aus Sicherheitsgründen<br />

vorab eine Teilnehmerliste mit folgenden<br />

zusätzlichen Daten: Geburtsdatum, Geburtsort,<br />

Staatsangehörigkeit und Personalausweisnummer.<br />

Diese Daten müssen vorab von den<br />

Teilnehmern vorgelegt werden und dienen ausschließlich<br />

der Vorbereitung des Besuchs dieser<br />

Einrichtungen.<br />

11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

der Allgemeinen Geschäftbedingungen hat<br />

nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages<br />

zur Folge.<br />

12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort<br />

und Gerichtsstand<br />

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter<br />

und dem Kunden findet ausschließlich<br />

deutsches Recht Anwendung.<br />

Erfüllungsort ist <strong>Berlin</strong>.<br />

Ist der Kunde Kauffrau/Kaufmann, juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches<br />

Sondervermögen, gilt der Gerichtsstand<br />

des Veranstalters als alleiniger, vereinbarter<br />

Gerichtsstand.<br />

26 <strong>Tel</strong>: 030 / 67 51 50 46 www.ontour-berlin.de<br />

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