Programm Nr. 8 Herbst & Winter 2011 / 2012 Tel ... - OnTour-Berlin
Programm Nr. 8 Herbst & Winter 2011 / 2012 Tel ... - OnTour-Berlin
Programm Nr. 8 Herbst & Winter 2011 / 2012 Tel ... - OnTour-Berlin
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ABG ABG<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen On-<br />
Tour-<strong>Berlin</strong><br />
1. Anmeldung und Vertragsschluss<br />
Mit einer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung<br />
bietet die Vertragspartnerin/der Vertragspartner,<br />
im Folgenden Kunden genannt, den<br />
Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Diese<br />
Anmeldung gilt bei Gruppenprogrammen für<br />
die gesamte Gruppe. Der Kunde erkennt diese<br />
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der<br />
Anmeldung an. Die Buchung wird verbindlich,<br />
sobald die bestellte Leistung von <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong>,<br />
im Folgenden auch Veranstalter genannt,<br />
schriftlich, per Fax, per E-Mail oder mündlich<br />
bestätigt wird.<br />
2. Preise<br />
Die Preise werden im <strong>Programm</strong>heft und auf<br />
der Internetseite zu jeder Tour aufgeführt und<br />
verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<br />
Gruppenpreise sowie Preise für<br />
individuell organisierte Veranstaltungen richten<br />
sich nach der individuell zu treffenden Vereinbarung<br />
und müssen durch <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> schriftlich<br />
bestätigt werden.<br />
3. Zahlungen<br />
Bei Stadtführungen erfolgt die Bezahlung der<br />
Leistung in bar vor Beginn der Führung an den<br />
jeweiligen Stadtführer. Bei Stadtrundfahrten und<br />
Tagesfahrten ist das Entgelt bis zu dem in der<br />
Teilnahmebestätigung genannten Termin an<br />
den Veranstalter zu überweisen. Nach Zustimmung<br />
durch den Veranstalter kann die Bezahlung<br />
auch vor der Fahrt beim Reiseleiter am<br />
Bus, bei Gruppenbuchungen auch nach Durchführung<br />
der Veranstaltung per Rechnung ohne<br />
jeden Abzug erfolgen. Bei der Organisation von<br />
Großveranstaltungen kann eine Anzahlung verlangt<br />
werden.<br />
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet<br />
der Veranstalter für jede Mahnung eine Gebühr<br />
von 3,00 €. Sollten höhere Kosten entstehen,<br />
behält sich der Veranstalter vor, diese dem Kunden<br />
zu berechnen.<br />
4. Leistungen und Leistungsänderungen<br />
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt<br />
sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters.<br />
Nebenabreden bedürfen der schriftlichen<br />
Bestätigung durch den Veranstalter.<br />
Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt<br />
nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder<br />
zum Teilabzug, sofern hierfür Gründe ursächlich<br />
sind, die der Veranstalter nicht zu vertreten<br />
hat. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung,<br />
wenn auf Grund höherer Gewalt, wie Unwetter<br />
oder Katastrophen, Teile oder die gesamte Führung<br />
nicht möglich sein sollten.<br />
Ist der Wegfall einzelner Leistungen durch den<br />
Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht,<br />
diese Leistungen durch gleichwertige andere<br />
Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist<br />
verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu<br />
setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter<br />
dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder<br />
einen kostenlosen Rücktritt anbieten.<br />
Bestimmte Führungen wie z.B. Botschaften,<br />
Medienanstalten, Reichstag und andere Bundeseinrichtungen<br />
unterliegen der Bestätigung<br />
durch externe Stellen. Trotz der sorgfältigen<br />
Vorbereitung kann es vorkommen, dass diese<br />
Termine kurzfristig abgesagt werden müssen.<br />
In diesem Fall hat der Kunde das Recht, vom<br />
Vertrag zurückzutreten und das geleistete Entgelt<br />
zurückzufordern. Darüber hinausgehende<br />
Schadensersatzansprüche, insbesondere der<br />
Ersatz der Reisekosten sind ausgeschlossen.<br />
Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten<br />
Ablauf der Führung. Insbesondere<br />
behält sich der Veranstalter das Recht vor, die<br />
Führung auf Grund äußerer Umstände (Demonstrationen,<br />
Großveranstaltungen, Sperrungen,<br />
usw.) zu verändern. Bei Innenbesichtigungen<br />
ist zwecks Einhaltung der Hausordnungen<br />
und eventueller Vorschriften für Besucher den<br />
Anweisungen des Stadtführers Folge zu leisten.<br />
Zuwiderhandlungen können den Ausschluss<br />
aus der Führung begründen. Auch besteht keine<br />
Garantie, dass der im <strong>Programm</strong> angegebene<br />
Stadtführer die Tour durchführt.<br />
5. Preisanpassung<br />
Als Veranstalter behält sich <strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> vor,<br />
die ausgeschriebenen Preise im Fall der Erhöhung<br />
von Fremdleistungen im entsprechenden<br />
Umfang anzupassen. Bei einer Preiserhöhung<br />
um mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne<br />
Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.<br />
6. Rücktritt und Kündigung durch<br />
<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong><br />
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom<br />
Vertrag zurücktreten:<br />
- bei höherer Gewalt<br />
- bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers<br />
- wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht<br />
wird. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt<br />
bei planmäßigen Fußtouren 5 Personen.<br />
Bei Touren mit Innenbesichtigungen oder<br />
aufgrund individueller Vereinbarungen<br />
kann die Mindestteilnehmerzahl auch<br />
höher liegen. Die Mindestteilnehmerzahl<br />
bei planmäßigen Busrundtouren und<br />
Tagestouren beträgt 25 Personen.<br />
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />
Gruppe des Kunden die Durchführung der<br />
Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung,<br />
nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem<br />
Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige<br />
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.<br />
- wenn der Kunde die vereinbarten<br />
Vertragsbedingungen nicht einhält.<br />
7. Rücktritt durch den Kunden (Stornierung)<br />
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten<br />
Veranstaltung zurücktreten. Maßgebend<br />
für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zeitpunkt<br />
der Rücktrittserklärung. Der Rücktritt<br />
kann per <strong>Tel</strong>efon, Fax oder E-Mail gegenüber<br />
dem Veranstalter erklärt werden. Tritt der Kunde<br />
vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten<br />
Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag<br />
zurückzutreten, kann der Veranstalter eine<br />
angemessene Entschädigung verlangen. Der<br />
Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen<br />
oder nach seiner Wahl einen pauschalierten<br />
Ersatzanspruch geltend machen.<br />
Ein Rücktritt von den planmäßigen Stadtführungen<br />
ist bis zu 24 Stunden vor Führungsbeginn<br />
kostenfrei möglich. Danach beträgt der Aufwendungsersatz<br />
100% des Führungspreises.<br />
Bei planmäßigen Stadtrundfahrten und Tagesfahrten<br />
sowie individuell organisierten Veranstaltungen<br />
wird als Entschädigung ein pauschalierter<br />
Prozentsatz vom Veranstaltungspreis<br />
geltend gemacht, der sich nach folgenden Kriterien<br />
berechnet:<br />
- bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn<br />
kostenfrei<br />
- ab 21. bis 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />
25%<br />
- ab 14. bis 7. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />
30%<br />
- ab 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 60%<br />
- am Tag der Veranstaltung und<br />
bei Nichterscheinen 100%.<br />
Dem Kunden bleibt es unbenommen, dem Veranstalter<br />
nachzuweisen, dass ihm kein oder ein<br />
wesentlich geringerer Schaden entstanden ist,<br />
als die von ihm geforderte Pauschale.<br />
8. Haftung<br />
Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz,<br />
gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im<br />
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei<br />
eigenem, vorsätzlichem oder grob fahrlässigem<br />
Handeln.<br />
<strong>OnTour</strong>-<strong>Berlin</strong> haftet nicht für Leistungen, die<br />
als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter<br />
vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter,<br />
Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche,<br />
Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.)<br />
und andere die in der Veranstaltungsbeschreibung<br />
ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet<br />
sind.<br />
9. Mitwirkungspflichten<br />
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />
Gruppe des Kunden sind verpflichtet, pünktlich<br />
zum Veranstaltungsbeginn am hierfür bestimmten<br />
Ort zu erscheinen. Verspätungen und alle<br />
daraus resultierenden Konsequenzen gehen zu<br />
Lasten des Kunden. Der Stadtführer / Reiseleiter<br />
ist nicht verpflichtet, länger als 10 Minuten<br />
auf den Kunden bzw. die Teilnehmer/innen zu<br />
warten. Nach Überschreiten dieses Zeitraumes<br />
gilt der Kunde als nicht erschienen.<br />
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer<br />
Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden<br />
Leistungsstörungen im Rahmen<br />
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,<br />
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering<br />
zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen<br />
einer Gruppe des Kunden sind insbesondere<br />
verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich On-<br />
Tour-<strong>Berlin</strong> mitzuteilen.<br />
10. Datenschutz<br />
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die<br />
für die Abwicklung der vereinbarten Leistung<br />
zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin<br />
vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet<br />
werden. Diese Daten werden im Sinne<br />
des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte<br />
weitergegeben. Bundeseinrichtungen, Vertretungen<br />
der Bundesländer, Botschaften und<br />
Fernsehstudios verlangen aus Sicherheitsgründen<br />
vorab eine Teilnehmerliste mit folgenden<br />
zusätzlichen Daten: Geburtsdatum, Geburtsort,<br />
Staatsangehörigkeit und Personalausweisnummer.<br />
Diese Daten müssen vorab von den<br />
Teilnehmern vorgelegt werden und dienen ausschließlich<br />
der Vorbereitung des Besuchs dieser<br />
Einrichtungen.<br />
11. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
der Allgemeinen Geschäftbedingungen hat<br />
nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages<br />
zur Folge.<br />
12. Anwendbares Recht, Erfüllungsort<br />
und Gerichtsstand<br />
Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter<br />
und dem Kunden findet ausschließlich<br />
deutsches Recht Anwendung.<br />
Erfüllungsort ist <strong>Berlin</strong>.<br />
Ist der Kunde Kauffrau/Kaufmann, juristische<br />
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches<br />
Sondervermögen, gilt der Gerichtsstand<br />
des Veranstalters als alleiniger, vereinbarter<br />
Gerichtsstand.<br />
26 <strong>Tel</strong>: 030 / 67 51 50 46 www.ontour-berlin.de<br />
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