Neue harmonisierte Europäische Norm - LGA
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Ab 1.7.2012 müssen tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium<br />
eine CE-Kennzeichnung entsprechend den Festlegungen<br />
im Anhang ZA zur EN 1090-1 haben, wenn sie Verkehr gebracht<br />
werden – und dies gilt auch für Bauteile, die für Bauwerke<br />
in der unmittelbaren Region geliefert werden und nicht<br />
in benachbarte Mitgliedstaaten. Das bedeutet, die Hersteller<br />
solcher Bauteile müssen das Konformitätsbescheinigungsverfahren<br />
unter Einbindung einer notifizierten Stelle erfolgreich<br />
Kontakt<br />
Dipl.-Ing. (FH)<br />
Wolfgang Pöllmann-Heller<br />
<strong>LGA</strong> Materialprüfungsamt<br />
Tel. +49 911 655-5372<br />
Fax +49 911 655-5404<br />
wolfgang.poellmann-heller@lga.de<br />
20 impulse 1/2011 | Enterprise Europe Network<br />
abgewickelt haben und die WPK wirksam und nachvollziehbar,<br />
entsprechend den Vorgaben betreiben. Die vergleichsweise<br />
lange Koexistenzperiode (Übergangsphase) von<br />
18 Monaten soll es den vielen betroffenen Herstellern – auch<br />
Handwerksbetriebe – ermöglichen, sich auf die Anforderungen<br />
der neuen <strong>Norm</strong> EN 1090-1 in Verbindung mit den Teilen<br />
2 (Stahlbauteile) und 3 (Aluminiumbauteile) umzustellen und<br />
die erforderlichen Nachweise als Grundlage für die CE-Kennzeichnung<br />
zu führen.<br />
Die TÜV Rheinland <strong>LGA</strong> Bautechnik GmbH als Nachfolgerin<br />
des <strong>LGA</strong> Materialprüfungsamtes ist – neben der Schwesterfirma<br />
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH – eine der ersten<br />
in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannten<br />
und notifizierten Stellen für die Überwachung und<br />
Zertifizierung von Bauteilen nach EN 1090-1 und kann mit<br />
reichhaltiger Erfahrung auf diesem Tätigkeitsfeld aufwarten.