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Neue harmonisierte Europäische Norm - LGA

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Ab 1.7.2012 müssen tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium<br />

eine CE-Kennzeichnung entsprechend den Festlegungen<br />

im Anhang ZA zur EN 1090-1 haben, wenn sie Verkehr gebracht<br />

werden – und dies gilt auch für Bauteile, die für Bauwerke<br />

in der unmittelbaren Region geliefert werden und nicht<br />

in benachbarte Mitgliedstaaten. Das bedeutet, die Hersteller<br />

solcher Bauteile müssen das Konformitätsbescheinigungsverfahren<br />

unter Einbindung einer notifizierten Stelle erfolgreich<br />

Kontakt<br />

Dipl.-Ing. (FH)<br />

Wolfgang Pöllmann-Heller<br />

<strong>LGA</strong> Materialprüfungsamt<br />

Tel. +49 911 655-5372<br />

Fax +49 911 655-5404<br />

wolfgang.poellmann-heller@lga.de<br />

20 impulse 1/2011 | Enterprise Europe Network<br />

abgewickelt haben und die WPK wirksam und nachvollziehbar,<br />

entsprechend den Vorgaben betreiben. Die vergleichsweise<br />

lange Koexistenzperiode (Übergangsphase) von<br />

18 Monaten soll es den vielen betroffenen Herstellern – auch<br />

Handwerksbetriebe – ermöglichen, sich auf die Anforderungen<br />

der neuen <strong>Norm</strong> EN 1090-1 in Verbindung mit den Teilen<br />

2 (Stahlbauteile) und 3 (Aluminiumbauteile) umzustellen und<br />

die erforderlichen Nachweise als Grundlage für die CE-Kennzeichnung<br />

zu führen.<br />

Die TÜV Rheinland <strong>LGA</strong> Bautechnik GmbH als Nachfolgerin<br />

des <strong>LGA</strong> Materialprüfungsamtes ist – neben der Schwesterfirma<br />

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH – eine der ersten<br />

in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannten<br />

und notifizierten Stellen für die Überwachung und<br />

Zertifizierung von Bauteilen nach EN 1090-1 und kann mit<br />

reichhaltiger Erfahrung auf diesem Tätigkeitsfeld aufwarten.

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