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Neue harmonisierte Europäische Norm - LGA

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<strong>Neue</strong> <strong>harmonisierte</strong><br />

<strong>Europäische</strong> <strong>Norm</strong><br />

für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium<br />

Der europäische Harmonisie-<br />

rungsprozess für technische<br />

Spezifikationen für Baupro-<br />

dukte geht weiter. Zurzeit sind<br />

ca. 400 <strong>harmonisierte</strong> Europä-<br />

ische <strong>Norm</strong>en für Bauprodukte<br />

bekannt gemacht, die die CE-<br />

Kennzeichnung dieser Produkte ermöglichen und damit den<br />

freien Warenverkehr in der <strong>Europäische</strong>n Union.<br />

Die letzte Bekanntmachung <strong>harmonisierte</strong>r <strong>Norm</strong>en für<br />

Bauprodukte im Amtsblatt der <strong>Europäische</strong>n Union datiert vom<br />

17. Dezember 2010 und enthält auch die <strong>Europäische</strong> <strong>Norm</strong><br />

EN 1090-1:2009/AC:2010 „Ausführung von Stahltragwerken<br />

und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Konformitätsverfahren<br />

für tragende Bauteile“. Die <strong>Norm</strong>enreihe EN 1090-1 bis -3<br />

(in Deutschland: DIN EN 1090-1 bis -3) wird künftig die<br />

bekannte Stahlbaunorm DIN 18800-7 und die <strong>Norm</strong> DIN V<br />

4113-3 für Aluminiumbauteile ersetzen.<br />

Hersteller von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium<br />

dürfen diese Produkte bereits seit Januar 2011 mit einer CE-<br />

Kennzeichnung in der EU in Verkehr bringen, wenn das geforderte<br />

Konformitätsbescheinigungsverfahren mit positivem<br />

Ergebnis durchlaufen ist.<br />

Hierzu gehören:<br />

• eine Erstprüfung durch den Hersteller<br />

• die Einrichtung und Durchführung einer werkseigenen<br />

Produktionskontrolle (WPK) durch den Hersteller<br />

• die Erstüberwachung des Herstellwerkes und der<br />

werkseigenen Produktionskontrolle durch eine<br />

benannte (notifizierte) Überwachungsstelle<br />

• die Zertifizierung des Werkes und der WPK<br />

durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle<br />

• die anschließende regelmäßige Überwachung des<br />

Herstellwerkes und der WPK und die Bestätigung<br />

der Zertifizierung durch die notifizierte Stelle<br />

impulse 1/2011 | Enterprise Europe Network<br />

19


Ab 1.7.2012 müssen tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium<br />

eine CE-Kennzeichnung entsprechend den Festlegungen<br />

im Anhang ZA zur EN 1090-1 haben, wenn sie Verkehr gebracht<br />

werden – und dies gilt auch für Bauteile, die für Bauwerke<br />

in der unmittelbaren Region geliefert werden und nicht<br />

in benachbarte Mitgliedstaaten. Das bedeutet, die Hersteller<br />

solcher Bauteile müssen das Konformitätsbescheinigungsverfahren<br />

unter Einbindung einer notifizierten Stelle erfolgreich<br />

Kontakt<br />

Dipl.-Ing. (FH)<br />

Wolfgang Pöllmann-Heller<br />

<strong>LGA</strong> Materialprüfungsamt<br />

Tel. +49 911 655-5372<br />

Fax +49 911 655-5404<br />

wolfgang.poellmann-heller@lga.de<br />

20 impulse 1/2011 | Enterprise Europe Network<br />

abgewickelt haben und die WPK wirksam und nachvollziehbar,<br />

entsprechend den Vorgaben betreiben. Die vergleichsweise<br />

lange Koexistenzperiode (Übergangsphase) von<br />

18 Monaten soll es den vielen betroffenen Herstellern – auch<br />

Handwerksbetriebe – ermöglichen, sich auf die Anforderungen<br />

der neuen <strong>Norm</strong> EN 1090-1 in Verbindung mit den Teilen<br />

2 (Stahlbauteile) und 3 (Aluminiumbauteile) umzustellen und<br />

die erforderlichen Nachweise als Grundlage für die CE-Kennzeichnung<br />

zu führen.<br />

Die TÜV Rheinland <strong>LGA</strong> Bautechnik GmbH als Nachfolgerin<br />

des <strong>LGA</strong> Materialprüfungsamtes ist – neben der Schwesterfirma<br />

TÜV Rheinland Industrie Service GmbH – eine der ersten<br />

in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannten<br />

und notifizierten Stellen für die Überwachung und<br />

Zertifizierung von Bauteilen nach EN 1090-1 und kann mit<br />

reichhaltiger Erfahrung auf diesem Tätigkeitsfeld aufwarten.

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