Neue harmonisierte Europäische Norm - LGA
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<strong>Neue</strong> <strong>harmonisierte</strong><br />
<strong>Europäische</strong> <strong>Norm</strong><br />
für tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium<br />
Der europäische Harmonisie-<br />
rungsprozess für technische<br />
Spezifikationen für Baupro-<br />
dukte geht weiter. Zurzeit sind<br />
ca. 400 <strong>harmonisierte</strong> Europä-<br />
ische <strong>Norm</strong>en für Bauprodukte<br />
bekannt gemacht, die die CE-<br />
Kennzeichnung dieser Produkte ermöglichen und damit den<br />
freien Warenverkehr in der <strong>Europäische</strong>n Union.<br />
Die letzte Bekanntmachung <strong>harmonisierte</strong>r <strong>Norm</strong>en für<br />
Bauprodukte im Amtsblatt der <strong>Europäische</strong>n Union datiert vom<br />
17. Dezember 2010 und enthält auch die <strong>Europäische</strong> <strong>Norm</strong><br />
EN 1090-1:2009/AC:2010 „Ausführung von Stahltragwerken<br />
und Aluminiumtragwerken – Teil 1: Konformitätsverfahren<br />
für tragende Bauteile“. Die <strong>Norm</strong>enreihe EN 1090-1 bis -3<br />
(in Deutschland: DIN EN 1090-1 bis -3) wird künftig die<br />
bekannte Stahlbaunorm DIN 18800-7 und die <strong>Norm</strong> DIN V<br />
4113-3 für Aluminiumbauteile ersetzen.<br />
Hersteller von tragenden Bauteilen aus Stahl und Aluminium<br />
dürfen diese Produkte bereits seit Januar 2011 mit einer CE-<br />
Kennzeichnung in der EU in Verkehr bringen, wenn das geforderte<br />
Konformitätsbescheinigungsverfahren mit positivem<br />
Ergebnis durchlaufen ist.<br />
Hierzu gehören:<br />
• eine Erstprüfung durch den Hersteller<br />
• die Einrichtung und Durchführung einer werkseigenen<br />
Produktionskontrolle (WPK) durch den Hersteller<br />
• die Erstüberwachung des Herstellwerkes und der<br />
werkseigenen Produktionskontrolle durch eine<br />
benannte (notifizierte) Überwachungsstelle<br />
• die Zertifizierung des Werkes und der WPK<br />
durch eine notifizierte Zertifizierungsstelle<br />
• die anschließende regelmäßige Überwachung des<br />
Herstellwerkes und der WPK und die Bestätigung<br />
der Zertifizierung durch die notifizierte Stelle<br />
impulse 1/2011 | Enterprise Europe Network<br />
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Ab 1.7.2012 müssen tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium<br />
eine CE-Kennzeichnung entsprechend den Festlegungen<br />
im Anhang ZA zur EN 1090-1 haben, wenn sie Verkehr gebracht<br />
werden – und dies gilt auch für Bauteile, die für Bauwerke<br />
in der unmittelbaren Region geliefert werden und nicht<br />
in benachbarte Mitgliedstaaten. Das bedeutet, die Hersteller<br />
solcher Bauteile müssen das Konformitätsbescheinigungsverfahren<br />
unter Einbindung einer notifizierten Stelle erfolgreich<br />
Kontakt<br />
Dipl.-Ing. (FH)<br />
Wolfgang Pöllmann-Heller<br />
<strong>LGA</strong> Materialprüfungsamt<br />
Tel. +49 911 655-5372<br />
Fax +49 911 655-5404<br />
wolfgang.poellmann-heller@lga.de<br />
20 impulse 1/2011 | Enterprise Europe Network<br />
abgewickelt haben und die WPK wirksam und nachvollziehbar,<br />
entsprechend den Vorgaben betreiben. Die vergleichsweise<br />
lange Koexistenzperiode (Übergangsphase) von<br />
18 Monaten soll es den vielen betroffenen Herstellern – auch<br />
Handwerksbetriebe – ermöglichen, sich auf die Anforderungen<br />
der neuen <strong>Norm</strong> EN 1090-1 in Verbindung mit den Teilen<br />
2 (Stahlbauteile) und 3 (Aluminiumbauteile) umzustellen und<br />
die erforderlichen Nachweise als Grundlage für die CE-Kennzeichnung<br />
zu führen.<br />
Die TÜV Rheinland <strong>LGA</strong> Bautechnik GmbH als Nachfolgerin<br />
des <strong>LGA</strong> Materialprüfungsamtes ist – neben der Schwesterfirma<br />
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH – eine der ersten<br />
in Deutschland vom Deutschen Institut für Bautechnik anerkannten<br />
und notifizierten Stellen für die Überwachung und<br />
Zertifizierung von Bauteilen nach EN 1090-1 und kann mit<br />
reichhaltiger Erfahrung auf diesem Tätigkeitsfeld aufwarten.