Fragen und Antworten zur neuen Kleinfeuerungs- anlagenverordnung
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Zeitpunkt der Typenprüfung<br />
(lt. Typenschild)<br />
Gut zu wissen:<br />
Für Altanlagen greifen die <strong>neuen</strong> Regelungen<br />
erst ab dem 01. Januar 2015! Dann sind zunächst<br />
Öfen betroffen, die zu jenem Zeitpunkt<br />
bereits 40 Jahre alt sind. Je jünger Ihr<br />
Kachelofen oder Kamin, desto länger kann er<br />
ohne Nachrüstung weiterbetrieben werden.<br />
Die Übergangsfristen richten sich nach dem<br />
Zeitpunkt der Typenprüfung.<br />
bis einschließlich 31.12.1974 oder<br />
Jahr nicht mehr feststellbar<br />
01.01.1975 – 31.12.1984<br />
01.01.1985 – 31.12.1994<br />
01.01.1995 bis zum<br />
Inkrafttreten der Verordnung<br />
Zeitpunkt der Nachrüstung bzw.<br />
Außerbetriebnahme<br />
31.12.2014<br />
31.12.2017<br />
31.12.2020<br />
31.12.2024<br />
?<br />
Zahlt sich die Modernisierung bzw.<br />
der Austausch von Altanlagen aus?<br />
Wer mit Holz heizt, ist unabhängig von den<br />
Turbulenzen der Öl- <strong>und</strong> Gasmärkte. Und er<br />
nutzt einen regenerativen heimischen <strong>und</strong><br />
damit sicheren Brennstoff, der das Klima<br />
schützt. Schon deshalb empfiehlt es sich,<br />
einen holzbefeuerten Kachelofen oder Kamin<br />
mit moderner Technik aus<strong>zur</strong>üsten.<br />
Hinzu kommt: moderne Systeme haben einen<br />
besonders hohen Wirkungsgrad <strong>und</strong> verbrauchen<br />
deshalb weniger Brennstoff. Auch das<br />
macht eine Modernisierung wirtschaftlich<br />
interessant.