18.09.2012 Aufrufe

Fragen und Antworten zur neuen Kleinfeuerungs- anlagenverordnung

Fragen und Antworten zur neuen Kleinfeuerungs- anlagenverordnung

Fragen und Antworten zur neuen Kleinfeuerungs- anlagenverordnung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bitte beachten Sie:<br />

Wenn Sie eine handbeschickte Feuerstätte –<br />

also z. B. einen Kachelofen oder einen Heizkamin<br />

mit Scheitholzfeuerung – neu in<br />

Betrieb nehmen oder einen bestehenden<br />

Ofen übernehmen, müssen Sie sich vor der<br />

Inbetriebnahme binnen eines Jahres „hinsichtlich<br />

der sachgerechten Bedienung sowie<br />

der Besonderheiten beim Umgang mit<br />

festen Brennstoffen“ von Ihrem Schornsteinfeger<br />

beraten lassen.<br />

Unser Tipp:<br />

Fordern Sie unseren „Heizknigge“ an.<br />

Er gibt Ihnen nützliche Hintergr<strong>und</strong>informationen<br />

<strong>und</strong> praktische Tipps zum umweltfre<strong>und</strong>lichen<br />

Heizen mit Holz.<br />

Arbeitsgemeinschaft der deutschen Kachelofenwirtschaft e.V.<br />

Rathausallee 6 · 53757 St. Augustin<br />

Telefon: 02241/203979 · Fax: 02241/27342<br />

E-Mail: info@kachelofenwelt.de<br />

Internet: www.kachelofenwelt.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!