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EnBW ErdgasPlus (Grundversorgung Erdgas) Preise und ...

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Allgemeine Hinweise<br />

Die <strong>EnBW</strong> Gas GmbH bietet die Versorgung mit Gas zu den Bestimmun<br />

gen der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gr<strong>und</strong> -<br />

ver sorgung von Haushaltsk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> die Ersatzversorgung mit Gas aus<br />

dem Nieder drucknetz“ (Gasgr<strong>und</strong>versorgungsverordnung – GasGVV)<br />

vom 26. Oktober 2006 (BGBl. 2006 I, S. 2391, 2396) <strong>und</strong> den „Ergänzenden<br />

Bedingungen der <strong>EnBW</strong> Gas GmbH vom 1. Januar 2007“ zu nachstehenden<br />

Bedingungen an.<br />

Der Tarif <strong>EnBW</strong> <strong><strong>Erdgas</strong>Plus</strong> (<strong>Gr<strong>und</strong>versorgung</strong> <strong>Erdgas</strong>) steht für alle<br />

Ver wendungs zwecke zur Verfügung. Er setzt sich aus dem Messpreis<br />

<strong>und</strong> dem nach Zonen gestuften Arbeitspreis zusammen.<br />

Der Verbrauch jeder K<strong>und</strong>enanlage wird separat abgerechnet. Es können<br />

nicht mehrere K<strong>und</strong>enanlagen zusammengefasst werden.<br />

Verwendet der K<strong>und</strong>e das gelieferte Gas als Zusatzenergie zur Deckung<br />

des Spitzenwärmebedarfs (z. B. in Kombination mit einer Elektro wärme-<br />

pumpe), so ist er verpflichtet, dies der <strong>EnBW</strong> Gas GmbH mitzuteilen.<br />

Zur weiteren Belieferung bedarf es in diesem Fall der Vereinbarung<br />

einer besonderen, die tatsächlichen Abnahmeverhältnisse angemessen<br />

berücksichtigenden Preisregelung.<br />

1 Neuerungen im Rahmen des<br />

Energiewirtschaftsgesetzes<br />

Am 13. Juli 2005 ist das neue Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Kraft<br />

getreten. Zweck des Gesetzes ist neben der sicheren <strong>und</strong> effizienten<br />

Versorgung der Allgemeinheit mit Strom <strong>und</strong> Gas auch die Sicherstellung<br />

eines wirksamen <strong>und</strong> unverfälschten Wettbewerbs. Zusätzlich werden<br />

mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz Vorgaben des Europäischen<br />

Gemeinschaftsrechts umgesetzt.<br />

Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb <strong>und</strong> Gas-<br />

belieferung. Die bisher zusammengefasste Anschluss- <strong>und</strong> Versorgungs -<br />

pflicht wurde in diesem Zuge aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der<br />

Netzseite <strong>und</strong> eine <strong>Gr<strong>und</strong>versorgung</strong>spflicht auf der Belieferungsseite.<br />

1.1 <strong>Gr<strong>und</strong>versorgung</strong><br />

Gr<strong>und</strong>versorger ist jeweils das Gasversorgungsunternehmen, welches die<br />

meisten Haushaltsk<strong>und</strong>en in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung<br />

beliefert. Die <strong>EnBW</strong> Gas GmbH ist zum jetzigen Zeitpunkt Gr<strong>und</strong> ver sorger<br />

im Netzgebiet der <strong>EnBW</strong> Gasnetz GmbH.<br />

Gr<strong>und</strong>versorgte K<strong>und</strong>en sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für<br />

den Eigenverbrauch im Haushalt (unabhängig von ihrem Jahres ver brauch)<br />

sowie den Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerb -<br />

liche Zwecke mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh kaufen.<br />

Somit werden alle Haushaltsk<strong>und</strong>en ohne Sondervertrag immer nach den<br />

<strong>Preise</strong>n <strong>und</strong> Bedingungen der <strong>Gr<strong>und</strong>versorgung</strong> beliefert. Des Weiteren sind<br />

K<strong>und</strong>en mit einem Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder<br />

gewerbliche Zwecke bis zu einer jährlichen Gasabnahme von 10.000 kWh<br />

ebenfalls in der <strong>Gr<strong>und</strong>versorgung</strong>. Soweit deren Jahresverbrauch 10.000 kWh<br />

übersteigt, werden diese K<strong>und</strong>en von der <strong>EnBW</strong> Gas GmbH zukünftig durch<br />

Sonder verträge beliefert.<br />

K<strong>und</strong>en mit beruflichem, landwirtschaftlichem oder gewerblichem Bedarf,<br />

welche auf Gr<strong>und</strong> ihres prognostizierten Jahresverbrauchs als gr<strong>und</strong>versorgte<br />

K<strong>und</strong>en eingestuft wurden, werden nach Ablauf der Abrechnungsperiode in<br />

ein Sondervertragsverhältnis überführt, wenn die Abrechnung dieser vorangegangenen<br />

Abrechnungsperiode einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh<br />

ergibt. Die <strong>EnBW</strong> Gas GmbH wird den K<strong>und</strong>en hierüber informieren.<br />

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