Das neue Tarifrecht in den Berliner Hochschulen - der ...
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Technische Universität Berl<strong>in</strong><br />
<strong>Das</strong> <strong>neue</strong> <strong>neue</strong> <strong>Tarifrecht</strong><br />
<strong>Tarifrecht</strong><br />
Was än<strong>der</strong>t sich mit dem TV TV-L? L?<br />
Ke<strong>in</strong>e Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern, es gibt nur<br />
noch die Beschäftigte / <strong>den</strong> Beschäftigten<br />
Bezahlung orientiert sich an Berufserfahrung , nicht mehr am Lebensalter,<br />
es gibt ke<strong>in</strong>en Ortszuschlag mehr<br />
Bewährungs- und Zeitaufstiege fallen weg<br />
Jahresson<strong>der</strong>zahlung anstatt Urlaubs- und Weihnachtsgeld<br />
E<strong>in</strong>gruppierung erfolgt vorläufig weiter nach <strong>den</strong> alten BAT / BMT-G<br />
Regelungen bis zum Inkrafttreten e<strong>in</strong>er <strong>neue</strong>n Entgeltordnung<br />
Son<strong>der</strong>regelungen für die Wissenschaft (§ 40 TV-L) u.a. Zahlung e<strong>in</strong>er<br />
Leistungszulage o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Leistungsentgelts<br />
EEs gibt ibt kke<strong>in</strong>e i VVergütungsgruppen üt mehr, h son<strong>der</strong>n d EEntgeltgruppen t lt<br />
F<strong>in</strong>anzielle Abgeltung von Gleitzeitguthaben möglich, wenn Zeitausgleich<br />
aus dr<strong>in</strong>gen<strong>den</strong> betrieblichen Grün<strong>den</strong> nicht gewährt wer<strong>den</strong> kann.<br />
Urlaubsübertragung bis 30. September des Folgejahres<br />
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